Mobiltelefone darf man nicht anfassen!
Weltweit erstmalig wird Elektrosmog durch deutsche Justiz
anerkannt!
Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen Meinung der FH
Furtwangen
Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen unterliegt ein
Experimentiergerät für Skalarwellen, das u.a. dem Nachweis von Elektrosmog
dient, dem Medizinproduktgesetz, wenn eine voll isolierte Masseelektrode
berührt wird und keine galvanische Verbindung zu stromführenden Teilen besteht.
Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz erlischt trotzdem eine für
das Skalarwellengerät ordnungsgemäß durchgeführte CE-Zertifizierung.
Da die abgestrahlten Skalarwellen mit den longitudinalen Wellen übereinstimmen,
die bekanntlich jedes Handy in seinem Nahfeld aufweist, dürfen danach
Handynutzer ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch beim Telefonieren
anfassen. Folgt man der Auffassung des Konstanzer Staatsanwaltes, so macht
bereits das Berühren das Gerät zu einem "invasiven Medizinprodukt",
womit konsequenterweise auch Handys ihre CE-Zulassung verlieren würden.
Beanstandet wird also ein Skalarwellengerät, das laut Beschreibung technischen,
physikalischen und biologischen Experimenten dient. Es hat aber nur eine
Sendeleistung von ca. 50 mW. Im Vergleich dazu ist bei einem Handy mit bis zu
3000 mW eine erheblich höhere biologische Wirkung zu erwarten, der die
Staatsanwaltschaft sogar medizinische Bedeutung beimisst.
Ungeahnt erhalten damit die Mobilfunkgegner durch den Strafbefehl weltweit und
erstmalig juristische Unterstützung, denn Skalarwellen sind die Ursache des
Elektrosmog. Mutig stellt sich der Konstanzer Staatsanwalt gegen die von
einigen Ämtern und Hochschulen verbreiteten Verharmlosung der
Elektrosmogproblematik. So bestreiten zum Beispiel Amtsträger einer Hochschule
in Furtwangen generell die Existenz von Skalarwellen und vertreten diese Meinung
öffentlich im Internet.
Jetzt werden sie von der Staatsanwaltschaft darüber belehrt:
1. dass Skalarwellen existieren,
2. dass von ihnen eine biologische Wirkung ausgeht, und
3. dass elektronische Geräte, die Skalarwellen abstrahlen, als invasive
Medizingeräte gelten müssen.
Entwickelt wurde das Prinzip des Skalarwellengerätes im Rahmen von
Diplomarbeiten an der Fachhochschule Furtwangen und verschiedener Projekte.
Betreut wurden die Arbeiten von Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl und seinem 1988
gegründeten Transferzentrum. Fertigung und Vertrieb der Geräte liegen in der
Hand der Firma INDEL GmbH. Prof. Meyl, der sich letztes Jahr aus der Leitung
seines Transferzentrums zurück gezogen hatte, setzt sich in seinen Büchern zur
"Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit" und in zahlreichen
Veranstaltungen weiter für die Anerkennung von Skalarwellen ein.
Dieser Strafbefehl ist eine unerwartete Unterstützung von juristischer Seite.
Für die Mobilfunkindustrie könnte der Strafbefehl zu einem Fiasko werden. Sie
muss jetzt mit Anzeigen und Schadenersatzforderungen rechnen. Auch Wirtschaft
und Politik werden die Folgen zu spüren bekommen. Der Staatsanwaltschaft
Konstanz sei Dank!
Wegen der Brisanz des Themas ist von vielen Seiten und aus kontroversen Gründen
und Interessen mit erheblichem Widerstand gegen den Strafbefehl zu rechnen und
eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine öffentliche Hauptverhandlung zu
erwarten.
Informationen werden kurzfristig unter www.etzs.de
bekannt gegeben.
1. zur Beschreibung des Skalarwellengerätes.
2. Fachaufsatz zum Thema Elektrosmog
sowie zur medizinischen
Bedeutung von Skalarwellen
3. für fachliche Fragen steht zur Verfügung:
Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 - 920 2231
prof@k-meyl.de