Betreff: Mobilfunk und Strahlenschutz
Von: Kurt Giessmann
Datum: Tue, 5 Jun 2007 16:01:13 +0200
 


----- Original Message -----
From: "Kurt Giessmann" <kgiessmann@ginko.de>
To: <AJansen@bfs.de>
Sent: Tuesday, June 05, 2007 3:22 PM
Subject: Re: Mobilfunk und Strahlenschutz


Vielen Dank für Ihr Schreiben, aber sie dreht sich doch.... oder..... bei
Ihnen immer noch nicht ?

Gehen Sie doch mal mit mir in eine Tumorklinik, (wo ich leider immer wieder
hin muss) und wenn Sie dann die Kinder sehen, die - nachweißlich - durch die
Mobilfunkstrahlen geschädigt wurden, dann werden Sie in Zukunft nicht mehr
so ein- sch... - schreiben.
Als Anlage ein Schreiben an die Politiker......

Sollte Ihre Aussage in Kürze wiederlegt werden, dann ziehen Sie sich schon
mal warm an......

Denn dann kommen wir.... und wir finden Sie!

K. Gießmann
PS.- An alle Mobilfunkgeschädigten und Kritiker!




----- Original Message ----- From: "Alfred Jansen" <AJansen@bfs.de>
To: <kgiessmann@ginko.de>
Sent: Tuesday, June 05, 2007 2:09 PM
Subject: Mobilfunk und Strahlenschutz


Sehr geehrter Herr Gießmann,
ich bedanke mich für Ihre weitere Anfrage vom 27.05.2007, die aufgrund der
Vielzahl der täglich eingehenden Schreiben erst jetzt von mir mit einer
kleinen Verzögerung beantwortet wird.
Wenn redaktionelle Überarbeitungen unserer Informationstexte zu Änderungen
dieser Texte führen, so geschieht dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass
die angebotenen Texte zueinander passen und sich gegenseitig ergänzen
sollen. Die Änderung eines Textes bedeutet keinesfalls, dass weggelassene
Sätze, nun, da sie nicht mehr zu lesen sind, eine besondere Bedeutung
bekommen. Es wäre absurd, wenn wir vom interessierten Leser erwarten
würden, dass er die eigentlichen Informationen aus dem unerwähnten Text
herauslesen sollte.
Der von Ihnen in Zusammenhang mit der 26. BImSchV vermisste Satz ". Nach
dem derzeitigen Erkenntnisstand ist bei Einhaltung dieser Grenzwerte der
Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung
gewährleistet." befindet sich weiterhin an verschiedenen Stellen in
unseren Textangeboten.
Anzutreffen sind ähnliche oder gleichartige Formulierungen z.B. auch in
unserem Faltblatt >Strahlenschutz bei Radio- und Mikrowellen<. Dort
(http://www.bfs.de/bfs/druck/strahlenthemen/radio_mikrowellen.html) heißt
es unter >Strahlenschutzmaßnahmen<: ".Ziel von Strahlenschutzmaßnahmen ist
es, bekannte Risiken zu vermeiden und mögliche Risiken durch
Vorsorgemaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Daher müssen Erhöhungen
der Gewebetemperatur durch HF-Felder unter 1 °C bleiben. Nach dem
bisherigen gesicherten Erkenntnisstand werden damit alle wissenschaftlich
nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Wirkungen ausgeschlossen. Zum Schutz
von beruflich exponierten Personen wurde international ein Basisgrenzwert
von 0,4 W/kg festgelegt (gemittelt über den ganzen Körper).
Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind bei einem gesunden Menschen unter
normalen Bedingungen bei diesem SAR-Wert nicht zu erwarten. Zum Schutz der
allgemeinen Bevölkerung wurde ein weiter reduzierter Grenzwert von 0,08
W/kg festgelegt.
Dadurch wird auch der Schutz besonders empfindlicher Personengruppen -
z.B. von Säuglingen, älteren Menschen und Kranken - gewährleistet und der
Möglichkeit längerer Expositionen als am Arbeitsplatz Rechnung getragen.
Für Teilkörperbereiche sind 2 W/kg zulässig (gemittelt über 10 g).
Alle wissenschaftlich gesicherten akuten Wirkungen werden durch die
Grenzwerte abgedeckt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist ein
ausreichender Schutz der Bevölkerung gewährleistet, wenn die Grenzwerte
eingehalten werden."
An anderer Stelle im gleichen Faltblatt heißt es: ".Die sorgfältige
Prüfung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes hat ergeben, dass
gesundheitliche Auswirkungen aus den bisher vorliegenden
Untersuchungsergebnissen bei Intensitäten unterhalb der Grenzwerte nicht
abgeleitet werden können. Eine Herabsetzung der Grenzwerte, die dem Schutz
vor wissenschaftlich nachgewiesenen Gefahren dienen, ist deshalb nicht
erforderlich."
Auf unserer Internetseite
http://www.bfs.de/elektro/faq/faq_mobilfunk_recht.html< finden Sie unter
5. Wird die 26. BImSchV in absehbarer Zeit überarbeitet?< folgende
Antwort: "Die Bundesregierung hält derzeit an den Grenzwerten der 26.
BImSchV fest. Sie hat sich die Position der Strahlenschutzkommission (SSK)
zu eigen gemacht, die sich in ihrer Empfehlung vom September 2001 gegen
die Einführung von Vorsorgewerten, aber für Vorsorgemaßnahmen
ausgesprochen hat. Die SSK hat im Auftrag des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) u. a. auf der Grundlage
zweier Fachgespräche unter breiter wissenschaftlicher Beteiligung die
Empfehlung "Grenzwerte und Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
vor elektromagnetischen Feldern" vorgelegt. Sie hat bei der vorgenommenen
wissenschaftlichen Bewertung die Erkenntnisse u. a. zur Krebsentstehung
und Krebsförderung, zur Erzeugung oder Förderung neurodegenerativer
Erkrankungen und zur Beeinflussung des Hormonhaushaltes (Melantonin u. a.)
berücksichtigt, unabhängig davon, bei welchen Feldstärken die
Untersuchungen durchgeführt wurden. D. h. es wurden nicht nur die
thermischen, sondern auch die so genannten nichtthermischen Wirkungen -
auch athermische Wirkungen genannt - berücksichtigt. Die Bewertung
konzentrierte sich auf die wissenschaftlichen Publikationen, die ab 1998
veröffentlicht wurden. Sie können die Empfehlung der SSK im Internet unter
www.ssk.de abrufen."
Unter >19. Wie sehen die Erfolgsaussichten speziell bei der gerichtlichen
Geltendmachung von gesundheitlichen Gefährdungen durch Mobilfunkanlagen
aus?< finden Sie im gleichen Text folgende Information: ".Eine konkrete
gesundheitliche Gefährdung durch Mobilfunkanlagen nachzuweisen, die ein
behördliches Einschreiten gebieten würde, ist nach dem derzeitigen
Erkenntnisstand nicht möglich, wenn die Grenzwerte der 26. BImSchV
eingehalten werden."
Auf der Seite >http://www.bfs.de/elektro/faq/faq_emf.html< führen wir
unter >3. Welche Grenzwerte gelten in Deutschland für elektromagnetische
Felder?< folgenden Text auf: ".Die SSK hat die Grenzwertempfehlungen der
"International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection" (ICNIRP)
übernommen. SSK und BfS sind überzeugt, dass bei Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte die derzeit wissenschaftlich nachgewiesenen
gesundheitlichen Gefahren ausgeschlossen sind."
Auf der gleichen Seite finden Sie unter >4. Ist Vorsorge über die
Grenzwerte hinaus sinnvoll?< folgenden Textauszug: ".Diese Werte sind so
gewählt, dass nach dem heutigen Kenntnisstand, über den international
weitgehend Konsens besteht, die bisher wissenschaftlich nachgewiesenen
gesundheitsschädlichen Risiken durch elektromagnetische Felder auch bei
dauerhaftem Aufenthalt nicht auftreten."
Ähnlich lautende Aussagen finden Sie natürlich auch in unseren gedruckten
Informationen, die zusätzlich im Rahmen unseres Internetangebotes auch
digital einzusehen sind. Hier denke ich z. B. an unsere Broschüre
Strahlung und Strahlenschutz< oder auch an unsere Infoblätter bzw. die
bereits als Beispiel genannten Faltblätter aus unserer Reihe
Strahlenthemen<.
Ich hoffe, dass ich Ihre Befürchtungen zerstreuen konnte und ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Alfred Jansen
Bundesamt für Strahlenschutz
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05882-987390