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Rechtskräftiges Urteil: Nutzungsänderung durch Mobilfunkanlagen genehmigungspflichtig

Bürgerinitiative Kettig gegen die Mobilfunkantenne auf dem Hotel Kaiser 
 
 

Bestärkt durch das große Interesse und dem positiven Zuspruch vieler Kettiger haben wir diese Informationssammlung erstellt. 

Unser Motto: 
„Nichts, aber auch gar nichts, ist soviel wert, als dass ein Menschenleben dafür geopfert werden darf.“
 

Klarstellung: „Wir sind nicht gegen Mobilfunk oder einzelne Personen, sondern gegen Sendeanlagen in sensiblen Bereichen.“ 

Aufgrund früherer schlechter Erfahrungen in der Öffentlichkeitsarbeit hatten wir in der ersten Flugblattaktion zum Selbstschutz auf Kontaktinformationen verzichtet. 

Ansprechpartner: 
Ingrid Tietjen, Am Grabengäßchen 3a 
Anke Röser, Hauptstr. 82 
Andrea Pünger, Ochtendungerstr. 22 
Michaela Vorwerk, Holzstr. 16 
Birgit Maisey, Andernacherstraße 
Silvia Dhein, Ackerstr. 6
 

 

Liebe Eltern, 
die Bürgerinitiative Kettig hatte in einer Flugblattaktion vor den Schäden durch die Mobilfunkanlage auf dem Hotel Kaiser gewarnt. Wir wollen weiter dafür kämpfen, daß diese Anlage außerhalb des Wohngebietes, insbesondere nicht in der Nähe der Schule strahlt. Es geht uns nicht um die Abschaffung von Mobilfunknetzen, sondern um die Alternativen, die möglich sind. 
Seit der Inbetriebnahme der Mobilfunkantenne sind viele Anwohner und Eltern schulpflichtiger Kinder stark verunsichert. In zahlreichen Untersuchungen wurden biologische Auswirkungen von Mobilfunkstrahlen festgestellt:  
Schlafstörungen, Herz-Kreislaufbeschwerden, Nervosität, Kopfschmerzen, Lernstörungen bei Kindern, Blutbildveränderungen, ständige Müdigkeit und Erschöpfung, Allergien, beschleunigtes Krebswachstum. 
Ein weiteres Problem: 
Die Grenzwerte sind viel zu hoch. Sie schützen lediglich vor der Erwärmung des erwachsenen Körpers um 1 Grad Celsius. Alle anderen Effekte auf den Körper, die weit unterhalb der Grenzwerte auftreten, sind nicht berücksichtigt. Kinder nehmen bis zu 60% mehr Strahlung auf! 
Strahlungsstärken: 
- Wissenschaftler empfehlen zw. 1 bis höchstens 10 Mikrowatt pro Quadratmeter 
- Grenzwert in Deutschland für das D-Netz: 4,5 Millionen Mikrowatt pro Quadratmeter 
- optimale Nutzung eines D-Netz-Handys schon ab 0,01 - 0,001 Mikrowatt pro Quadratmeter 
 
Wie wirkt sich ein Handy-Telefonat von nur 90 Sekunden Dauer auf das Blutbild aus: 
Die Strahlungsintensität während des Telefonates betrug weniger als 25 % des gesetzl. zulässigen Grenzwertes. Trotzdem kommt es im Biosystem des Menschen zu beträchtlichen Auswirkungen:
 
 
 
 

Im Bild durch weiße Ringe er- Veränderung im Blut nach 90 Sek.Mikrowellenstrahlung 
Kennbar sind die roten Blutkörper- durch das Handy. Die Blutkörperchen sind depolarisiert 
chen,die im Blutplasma schwimmen und haften deshalb aneinander. Folge Geldrollenbildung 
und sich aufgrund ihrer elektrischen Durchblutungsstörungen,Konzentrationsstörungen. 
Ladung und Polarisierung abstoßen.
 

Wussten Sie schon, dass:

-in zahlreichen Schulen Kinder an Krebs erkrankt sind, auf dessen Nachbargebäude zahlreiche Handy-Sender installiert waren? 
-in England, Spanien, Israel, Frankreich und den USA Mobilfunksendemasten in der Nähe von Kindergärten und Schulen verboten sind? 
-in der Vergangenheit sich oft gezeigt hat, daß für Anfangs harmlos gehaltene Strahlungen (Beispiel Röntgenstrahlung) oder auch Baumaterial (Beispiel Asbest), nachdem Menschen erkrankt sind, für sehr bedenklich gehalten und sogar per Gesetz verboten wurden?

 
Zitat Prof. Dr.Ing. A. Volger: 
Der Nachweis der Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlen ist nicht bzw. nicht korrekt geführt, Langzeitwirkungen sind nicht berücksichtigt, Vorsorgewerte fehlen !!! 
 
Wir haben einen Rechtsanwalt, Dr. Matthias Krist, Schloßstr. 10, 56068 Koblenz, beauftragt, dessen Fachgebiet Mobilfunksendeanlagen ist. Die Bürgerinitiative hat bislang alle entstandenen Kosten alleine getragen, doch jetzt sind wir auf die Mithilfe betroffener Eltern und Anwohner angewiesen. Durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes entstehen jetzt natürlich höhere Kosten, die wir nicht alleine tragen können. Unterstützen sie uns - zum Wohle ihres Kindes damit die Mobilfunkanlage wieder abgebaut werden muß.

 

 

 

 

 

Rechtskräftiges Urteil: Nutzungsänderung durch Mobilfunkanlagen genehmigungspflichtig 

Quelle: IG Gefahr Mobilfunk Büdingen e.V., erhalten im April 2003, Urteil

von Februar 2003  

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in einem rechtskräftigen

Urteil gegen den Mobilfunkbetreiber Vodafone entschieden und festgestellt,

dass Nutzungsänderungen durch Mobilfunkanlagen genehmigungspflichtig sind.

Da die entsprechende Baugenehmigung nicht vorlag, wurde Nutzungsverbot mit

Sofortvollzug wegen formeller Illegalität erlassen. Es handelte sich um

eine Antennenanlage auf dem Gebäude einer Sparkasse, die zwar wegen

geringer Höhe keine Baugenehmigung benötigt hätte. Wegen der mit der

Antenneninstallation verbundenen Nutzungsänderung des Gebäudes war die

Anlage jedoch baugenehmigungspflichtig. 

Das komplette Urteil:  

http://www.elektrosmognews.de/urteile/HessVGH140203.pdf  

 

Details der neuen Salford-Studie: Ratten erleiden bereits bei niedrigen SAR-Werten schwere Hirnschäden 

Es gab 4 Gruppen von Ratten, eine unbestrahlte Kontrollgruppe sowie 3 Gruppen, die mit unterschiedlichen Intensitäten bestrahlt wurden (Ganzkörper-SAR: 0,2/0,02/0,002). Die Tiere wurden lediglich 2 Stunden bestrahlt, danach wurden sie 50 Tage am Leben gelassen und dann getötet. Anschließend sezierte das Salford-Team die Gehirne der Ratten und untersuchte sie auf Albumin-Ansammlungen und beschädigte Neuronen.  
 
 

Mobilfunkstrahlung sichtbar gemacht

Dank Computersimulation ist es möglich, hier Strahlungsbilder verschiedener Antennenarten und verschiedener Antennenstandorte farbig und dreidimensional darzustellen.

Gründlich aufgeräumt wird mit dem Irrglauben, die Strahlung nehme im Quadrat der Distanz zum Sendemast ab. 

Bild 4: Weitaus schlimmer sieht es aus, wenn es sich um stärkere Mobilfunksender handelt. Oder wie in diesem Bild, wenn sich gleich 3 Anbieter auf demselben Dach befinden. Die Sender sind als kleine grüne Rechtecke auf dem Winkelgebäude in der oberen Bildmitte zu erkennen. Hauptsrahlungsrichtungen nach links oben, nach rechts oben und nach rechts unten. Bitte Farbskala beachten. 
 
 
 

Mitteilungsblatt, Juni 2001 
 

 

Prof. Müller: Ein Millionstel Watt Mobilfunkstrahlung kann bereits eine menschliche Nervenzelle abtöten

Der Wissenschaftler wehrt damit Aussagen der Mobilfunkindustrie ab, die geringe Wattzahl von Handys könne gesundheitlich gar nicht von Belang sein.

Quelle: Der Patriot, 16.06.2003

In der Tageszeitung "Der Patriot" ist heute ein interessanter Artikel erschienen, in dem einem beliebten Argument der Mobilfunkindustrie widersprochen wird. Mittlerweile dürfte jeder schon einmal Aussagen wie "Der Mast hat doch nur 2/10/20 Watt etc., das Handy nur 2 Watt, jedes Autorücklicht oder jede Lampe hat mehr Watt" gehört haben. Dass dabei Äpfel mit Birnen gemischt werden, ist nicht jedem Laien klar. Autorücklichter oder Glühlampen senden niederfrequente Felder, Handys und Sendemasten hochfrequente Strahlung aus. Die dabei entstehenden Felder haben völlig unterschiedliche Eigenschaften und unterschiedliche biologische Wirkungen. Ab gesehen davon, kommt es nicht auf die Emission (Abstrahlung), sondern auf die Immission an, also auf das, was in den Zellen der Lebewesen ankommt. Auch hier sind die Unterschiede zwischen nieder- und hochfrequenter Strahlung immens. Ganz zu schweigen von der Pulsung (Modulation), die beim Mobilfunk noch dazu kommt und von vielen Experten als biologisch außerordentlich wirksam eingestuft wird.

In diesem Zusammenhang ist die Aussage von Prof. Dr. Karl-Heinz Müller, Physiker an der Fachhochschule Südwestfalen in Soest und Leiter des Instituts für Technologie- und Wissenstransfer, sehr interessant, dass bereits ein Millionstel Watt an Mobilfunksendeleistung genügen könne, um eine menschliche Nervenzelle abzutöten.

Der Wissenschaftler forderte dazu auf, vor einem Ausbau der Funknetze die Unbedenklichkeit der Technologie zu beweisen.

 

Die Kinderkrebsfälle von Valladolid - die wichtigsten Daten

Quelle: Luis Martín Arias, Arzt und Professor der Medizinischen Fakultät der Universität Valladolid sowie  
Sprecher der Eltern der Schule García Quintana

Installation der anfangs 49 Antennen auf dem Gebäude gegenüber der Schule Garcia Quintana vermutlich ab Juli 2000.  
2001, zwischen Februar und September (7 Monate) 3 Kinderkrebsfälle in der Schule Garcia Quintana, davon 2 Leukämien und 1 Lymphom (Lymphdrüsenkrebs). 
Im Dezember 2001 der 4. Leukämiefall, danach sofortige Abschaltung der Antennen durch Gerichtsbeschluß.
 
Die Angaben über Messwerte sind laut Aussagen der Bürgerverbände nicht sehr zuverlässig. Vor allem wußten die Betreiber vom Zeitpunkt der Messung, so dass die wahren Werte eher noch höher waren.  
Die also unter Vorbehalt zu betrachtenden Werte lagen zwischen 0,66 und 3,96 V/m, der Höchstwert direkt am Schornstein soll bei 8,38 V/m gelegen haben.

In der folgenden Tabelle Details zum Krebscluster in der Schule.  
In der Schule sind 450 Kinder im Alter zwischen 3 und 12 Jahren, daher dürfte ein Fall dieser Krebsarten alle 20 Jahre auftreten (die Inzidenz bei Kinderkrebs beträgt in Spanien 1 Fall auf 10.000 Kinder/Jahr).

Wichtigste Daten der Blutkrebsfälle bei Kindern der Schule García Quintana, Valladolid, Spanien

Fall Nr./Alter/Geschlecht/Mögliche Einwirkdauer (Monate)/Krebsart/Charakteristika:

1/5/weibl./10/Akute lymphoblastische Leukämie, Pre-B fenotype  
2/10/männl./12/Hodgkinsches Lymphom, Mixed cellularity  
3/5/weibl./19/Akute lymphoblastische Leukämie, Common fenotype  
4/6/männl./22/Akute lymphoblastische Leukämie, Common fenotype

Zwei der Kinderleukämiefälle traten in einer Klasse auf (25 Kinder).

2001: 5 der 9 im Jahr 2001 in Valladolid insgesamt registrierten Kinderkrebsfälle traten in der Umgebung des Antennenkomplexes Lopez Gomez 5 auf (36 Antennen). Spanien, durchschnittliche Fallzahl bei Kinderleukämie 1 Fall pro 10.000 Kinder, Häufigkeit in der Schule Garcia Quintana damit mehr als 100 Mal größer als erwartet. Über die Zeit gesehen, wäre 1 Fall alle 20 Jahre normal. Die am längsten in der Schule tätigen Lehrer sagen aus, dass es zuvor in den letzten 32 Jahren keinen einzigen Fall an der Schule gab.

Die Untersuchung der anderen bekannten Verursacher von Leukämie (chemische Stoffe, ionisierende Strahlung) durch eine Untersuchungskommission brachte kein Ergebnis.

Seit der Abschaltung der Antennen vor nunmehr 1,5 Jahren ist kein einziger Kinderkrebsfall in der Schule mehr aufgetreten.

Prof. Dr. J.G. Hyland vom Institut für Physik an der University of Warwick erinnert 2001 an die fatale Wirkung von Mikrowellen: "Zur Unterstützung der Tatsache gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Mikrowellen, wie sie heute beim Mobilfunk benutzt werden, sollten wir uns an folgendes erinnern: Während des 'kalten Krieges' war die Mikrowellenbestrahlung der westlichen Botschaften in Moskau, die die Sowjetunion mit der erklärten Absicht durchführte, Gesundheitsschäden beim Botschaftspersonal zu verursachen, erfolgreich. Die eingesetzten Mikrowellenstärken lagen dabei zwischen der eines Handys und einer Basisstation."

 

“Nach ersten Ergebnissen wissen wir sicher, dass es unter Einfluss von Magnet- oder Hochfrequenzfeldern zu Schäden an der DNA kommt und dass Stressproteine produziert werden.  
 
Prof. Dr. Hans-Albert Kolb 
Institut für Biophysik der Universität Hannover im März 2003

 

„Die Zahl der Hirntumor-Fälle ist in den USA und in Europa in den letzten 20 Jahren um bis zu 40 % angestiegen. Der Grund ist noch unbekannt, obwohl umweltbedingte Ursachen, wie Mobiltelefone, Computer und die Bestrahlung mit elektromagnetischen Feldern nicht ausgeschlossen werden können.“ 
 
Prof. Dr. Alba Brandes  
am 14. und 15. März 2003 auf der '2. Internationalen Konferenz für Neuro-Onkologie' in Padua

 

„Mobilfunkstrahlung verstärkt die allergischen Hautquaddel-Reaktionen bei Patienten mit Atopischem Ekzem/Dermatitis-Syndrom (AEDS)  
 
H. Kimata, Kyoto (Japan) im Dezember 2002 
Department of Allergy, Unitika Central Hospital, Kyoto, Japan. 
Int Arch Allergy Immuno
l 2002 Dec;129(4):348-50

 

Mobilfunk - Elektrosmog frei Haus

Handys brauchen Mobilfunksendeanlagen, sogenannte Basisstationen. Sie machen das drahtlose Telefonieren erst möglich. Sie nehmen die Funksignale der Handys auf, verarbeiten sie und leiten sie weiter in Zentralrechner und die verschiedenen Telefonnetze. Sie strahlen rund um die Uhr, halten ständigen Kontakt zu den vielen Millionen mobiler Telefone, überwachen sie, suchen sie, finden sie, versorgen sie, regeln sie, organisieren. Ein mannigfaltiges Wechselspiel von elektromagnetischer Energie und Information.

Es gibt mehrere Zehntausend solcher Basisstationen allein bei uns in Deutschland: auf Türmen, Masten, Dächern, Silos, Kaminen..., sogar Kirchen, nahezu flächendeckend, fast überall, in Stadt und Land, in den Bergen, im Tal, auf Inseln, in Ballungszentren, in Erholungsgebieten. Die ersten wurden 1992 installiert, danach wuchsen sie wie Spargel aus dem Boden. Jede Station besteht aus mehreren Einzelantennen mit wiederum mehreren Sendekanälen. Jeder Sendekanal emittiert elektromagnetische Strahlung sehr hoher Frequenzen, sogenannte Mikrowellen. Die Reichweite beträgt bis zu mehreren Kilometern.

Zur Zeit gibt es vier Betreiber für je zwei D- und E-Netze, DeTeMobil/Telekom und Vodafone/Mannesmann für D1 und D2, E-Plus und Viag-Interkom für E1 und E2. Weitere Betreiber stehen schon in den Startlöchern, z.B. für UMTS, einem neuen Mobilfunkstandard. Hierfür werden noch einmal mehr als doppelt so viele Basisstationen errichtet, der Aufbau ist im Gange. Überall soll es möglich sein per Handy zu kommunizieren, per Knopfdruck Kontostände abzufragen, Reisen zu buchen, im Internet zu surfen, Daten über den Äther zu verschicken, sogar ganze Bücher, Videos, Musik.

Neu an der digitalen Mobilfunktechnik a la D- und E-Netz ist, dass diese Mikrowellen nicht kontinuierlich ins Land abgestrahlt werden wie man es vom Rundfunk oder anderen traditionellen Sendern her kennt, sondern getaktet, zerhackt, in rhythmischen Einzelpaketen. Wir haben es hier neben der noch nie dagewesenen Senderdichte und Strahlungsintensität mit einer speziellen Strahlungsart zu tun, nämlich einer gepulsten. Im Vergleich mit Licht wäre die Glühbirne eine kontinuierliche, ungepulste Strahlungsquelle und der Stroboskopblitz in der Diskothek eine gepulste. Gepulste Mikrowellen werden beim Handytelefonieren erstmals für alltägliche Zwecke eingesetzt, bisher kannte man sie nur von medizinischen Anwendungen, vom Radar oder auch vom Mikrowellenherd.

Dem großen Bruder Mobilfunk machen es seit wenigen Jahren Millionen digitale schnurlose Telefone für den Hausgebrauch nach: DECT heißt der Standard, nach dem sie funktionieren. Auch DECT-Schnurlose funken mit gepulsten Wellen, bis zu 300 Meter weit, vom Wohnraum zum Garten, vom Speicher zum Keller, und das nicht nur während eines Gesprächs, nein, deren unscheinbare kleine Basisstationen strahlen nonstop, immer, Tag und Nacht, egal ob man telefoniert oder nicht. Weitere gepulste Funkanwendungen ziehen in den nächsten Jahren in unsere Häuser ein: Bluetooth, Last Mile, W-LAN, Tetra...

Nicht nur technische Antennen empfangen diese elektromagnetischen Wellen, gehen in Resonanz mit ihnen, sondern auch Menschen, Tiere, Bäume, die ganze Natur. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse bestätigen von Jahr zu Jahr zunehmend: Gepulste Mikrowellen sind biologisch kritisch, offensichtlich kritischer als ungepulste. Der Medizin-Physiker Dr. Lebrecht von Klitzing von der Universität Lübeck fand bei Hirnstrommessungen auffällige Spitzen im menschlichen EEG, aber nur unter Einfluss gepulster Wellen, bei ungepulsten nicht. Andere Wissenschaftler bestätigen den Effekt, so der Neurologe und Elektrosmog-Experte der Loma-Linda-Universität in Kalifornien, Prof. Dr. Ross Adey: "Wir wissen gut, dass gepulste Signale auf den Menschen stärker einwirken als ungepulste. Gepulste Mikrowellen greifen tief in biologische Prozesse ein." Dabei geht es um Stärken, wie man sie im Alltag in der Umgebung von Mobilfunksendern oder beim Handytelefonieren findet. Das Institut für Toxikologie der Uni Zürich unter der Leitung von Prof. Dr. Alexander Borbely: "Veränderungen im EEG traten nach 15 Minuten Einschaltzeit auf. Im Schlaf-EEG gab es Verkürzungen der REM-Phase." Keinen Zweifel lässt auch die Berliner Bundesanstalt für Arbeitsmedizin: "Gepulste Mikrowellen der Intensität eines Mobilfunktelefonates beeinflussen die Gehirnaktivität." Wissenschaftler sprechen von Hormon-, Stoffwechsel-, Herz- und Kreislaufproblemen, Öffnung der Blut-Hirn-Schranke, Krebs und Alzheimer, um nur Beispiele zu nennen. Dr. Dan Lyle von Loma-Linda: "Gepulste Mikrowellen schädigen das Immunsystem und stören Neurotransmitterabläufe."

Die erwähnten biologischen Spontaneffekte wurden von den Wissenschaftlern bei Strahlungsstärken im Bereich einiger 100 bis weniger 1000 µW/m2 (Mikrowatt pro Quadratmeter) gefunden, die ungewöhnlichen EEG-Peaks im Lübecker Unilabor bei 1000 µW/m2. Das sind Intensitäten, wie wir sie einige 10 bis wenige 100 Meter um Mobilfunk-Basisstationen herum und bis zu mehreren Metern an den DECT-Schnurlosen messen.

Der Gesetzgeber bietet keinen ausreichenden vorsorglichen Gesundheitsschutz. Es gibt zwar seit 1997 rechtlich verbindliche Grenzwerte der 26. BImSchV, der BundesImmissionsschutz-Verordnung. Die Berechnungsgrundlage der Verordnungswerte ist jedoch die voreilige, veraltete und unseres Erachtens naive Annahme, dass nur der thermische Effekt biologisch relevant ist, das heißt, dass nur eine Erwärmung des Körpers oder von Körperteilen als Folge der elektromagnetischen Feldeinwirkung gefährlich werden könnte. Solche Effekte sind wissenschaftlich akzeptiert, hierzu gibt es tausende Studien, und es gab Verletzte und Tote durch Verbrennung bei Arbeitern an Radaranlagen. Zur Vermeidung übermäßiger Erhitzung hat man Grenzwerte, für das D-Netz 4.500.000 µW/m2 und für das E-Netz 9.000.000 µW/m2. Diese absurden Werte findet man im Alltag nirgendwo, nicht einmal recht nah an großen Mobilfunkeinrichtungen. Thermik ist beim Mobilfunk nicht das Problem. Somit hat die Industrie rechtlich abgesichert freie Bahn.

Anwohner in der näheren Umgebung solcher Mobilfunkstationen sorgen sich nicht um körperliche Erwärmung (denn dann müssten Sonnenbaden, Wärmeflaschen und Saunagänge noch gefährlicher und verboten sein), sie stellen vielmehr die berechtigte Frage nach den vielen möglichen gesundheitlichen Risiken von Allergie über Krebs bis Schlaflosigkeit oder Kopfschmerz. Derart biologisch entscheidende jedoch stets nichtthermische Symptome wurden bei der allzu theoretischen Berechnung der Grenzwerte überhaupt nicht berücksichtigt. Außerdem geht es bei der sogenannten Elektrosmogverordnung um akute Gefahren, nicht um Langzeitschäden. Von Lebensqualität, Wohlbefinden oder Vitalität ganz zu schweigen. Es gibt zwar immer mehr ernst zu nehmende wissenschaftliche Hinweise auf gesundheitlich besorgniserregende nichtthermische Probleme als Folge dieser jungen gepulsten Mikrowellentechnik, sie gelten aber noch nicht als ausreichende und von allen speziell Industrie und Gesetzgeber akzeptierte Beweise.

Prof. Dr. Jürgen Bernhardt, ehemaliger Leiter der Abteilung Strahlenhygiene am Bundesamt für Strahlenschutz, bestätigte vor vier Jahren im Fernsehen: "Die Forschungen berücksichtigen nur die Wärmewirkung durch elektromagnetische Strahlung." Auf die Bemerkung des Redakteurs, das höre sich ja an wie ein groß angelegter Menschenversuch und es würde zu industrienah geforscht, sagte er: "Das beklage ich auch. Es müsste ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium geben, welches die Forschungsgelder verplant." Die Industrie kann die Forschung also behindern? "Ja, das ist richtig." Zur Verordnung sagte Prof. Bernhardt vor drei Jahren, inzwischen zum Vorsitzenden der Internationalen Strahlenschutz-Kommission ICNIRP aufgestiegen, die weltweit Grenzwerte erarbeitet und anbietet: "Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den Funkwellen nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran." Auf die Frage, warum Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die biologische Gefährlichkeit festgelegt werden und warum man diese nicht beim geringsten Anzeichen einer Gefahr senkt, meinte er: "Wenn man die Grenzwerte reduziert, macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet."

Simone Probst, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit weist im Juni 2001 nochmals darauf hin: "Der Grundgedanke guter Umweltpolitik, nämlich jener der Vorsorge, ist nicht implementiert." Das NRW-Umweltministerium auf die Anfrage eines Düsseldorfer Bürgers zur Elektrosmogverordnung: "Neben den abgesicherten thermischen Wirkungen, welche Grundlage der Grenzwerte sind, gibt es eine große Zahl von Hinweisen auf Langzeitwirkungen, z.B. Kinderleukämie, Hirntumore und Brustkrebs, weit unterhalb dieser Werte."

Die Weltgesundheitsorganisation äußerte sich ebenfalls unmissverständlich: "Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen wie einem möglichen Krebsrisiko zu schützen." Der Umweltausschuss des EU-Parlaments gibt zum Thema Mobilfunk Ende 2000 zu bedenken: "Angesichts einer Vielzahl vorliegender wissenschaftlicher Befunde kann man weder das Krebsrisiko noch verschiedene andere biologische Effekte einfach abtun." Von Jahr zu Jahr wird die Kritik an den Grenzwerten überall lauter. Prof. Dr. Heyo Eckel, Leiter des Umweltausschusses der Bundesärztekammer im August 2000: "Es gibt gewichtige Hinweise für Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden Grenzwerten festhält. Die zuständigen Behörden werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen, und es handelt sich um zahlreiche seriöse Forschungen, das sei deutlich betont, auseinanderzusetzen."

Prof. Dr.-Ing. Günter Käs, Mikrowellenexperte der Bundeswehr-Universität: "Grenzwerte in Deutschland sind reichlich hoch. In Russland werden in der Medizin gepulste Mikrowellen zu Therapiezwecken eingesetzt, die nachweislich wirken; diese liegen beim 10.000stel der deutschen Grenzwerte. Die Strahlung der Mobilfunknetze liegt zwar unter den Grenzwerten, aber diese orientieren sich nicht an der Gesundheit." Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor der RWTH Aachen im April 2001: "Verordnung und Standortbescheinigung bieten keinen Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein."

Schon im März 1994 veröffentlicht der Düsseldorfer Landtag: "Die flächendeckende Mobilfunkeinführung ohne eine umfassende Abschätzung der Risiken für den Menschen ist unverantwortlich." Diese Risikoabschätzung steht bis heute noch aus. Wegen der inzwischen zahlreichen und stetig zunehmenden Hinweise auf biologische Probleme fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz im August 2001: "Die Grenzwerte müssen um das 10.000fache gesenkt werden." Der BUND entspricht damit der Forderung vieler Wissenschaftler, Mediziner und Institutionen, so auch einer Wissenschaftler-Gruppe von 19 Elektrosmog-Experten aus 10 Ländern, die auf der 'Internationalen Konferenz zur Situierung von Mobilfunksendern' in Salzburg im Juni 2000 eine entsprechende Resolution unterschrieben. Die Bundesärztekammer stellt sich hinter die Resolution.

Kritische Wissenschaftler, Umweltmediziner und kliniken, Umweltverbände und labore, Baubiologen, Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen fordern noch niedrigere Grenzwerte. Aus gutem Grund, gibt es doch inzwischen reichlich Erfahrung mit gesundheitlichen Problemen durch Mobilfunk und erstaunlichen Erfolgen nach seiner Reduzierung. So empfiehlt das Magazin ÖkoTest im April-Heft 2001 nach Absprache mit Dr. von Klitzing, Prof. Käs und uns von der Baubiologie Maes den "realistischen Vorsorgewert" von 10 µW/m2 zu unterschreiten, um biologische Risiken niedrig zu halten, speziell wenn es um dauerhafte Einwirkungen geht. Für Sensible, Kinder und Kranke sowie für Schlaf und Regenerationsbereiche sollten noch niedrigere Werte realisiert werden. Gerade in der Schlafphase soll die Einwirkung sehr ernst genommen werden und die Exposition so niedrig wie eben möglich sein. Angestrebt werden hier Werte von unter 1 µW/m2.

Wie wichtig ein Anstreben möglichst geringer Strahlenbelastung durch den sich explosiv verbreitenden Mobilfunk in einer zivilisierten Welt voller technischer und toxischer Risikofaktoren ist, das bringt die Aussage der Deutschen Gesellschaft für Umwelt und Humantoxikologie DGUHT, ein Zusammenschluss von Ärzten, auf den Punkt: "Jeder Vierte hat ein geschädigtes Immun, Nerven oder Hormonsystem. Jeder Dritte ist Allergiker. Wir haben den Punkt erreicht, der keine zusätzlichen Belastungen mehr verträgt." Vorsicht steht im Vordergrund, solange man nicht mehr weiß als bisher. Was man weiß ist, dass es mehr Forschungslücken als Forschungsergebnisse in Bezug auf gepulste Mikrowellen gibt, dass ernst zu nehmende wissenschaftliche Hinweise auf biologische Probleme sowie entsprechende Erfahrungen und Fallbeispiele, die nicht immer wieder dem Placebo oder der Angst vor Strahlung zugeordnet werden können, massiv zunehmen.

So äußerte sich auch Prof. Dr. Wilhelm Mosgöller, Krebsforscher der Uni Wien, im Sommer 2000 kritisch: "Für biologische Beeinträchtigungen spielt die Zeitdauer eine große Rolle, in der man den Mikrowellen ausgesetzt ist. Es ist noch völlig unbekannt, wie hoch der Schwellenwert ist, das heißt, ab welchem Wert es gefährlich wird. Fest steht, die Risiken werden unterschätzt. Es gibt etliche Studien, die im Hinblick auf ein Krebsrisiko sehr beunruhigend sind." Das Ecolog-Institut Hannover unter der Leitung von Dr. H.P. Neitzke führte die umfangreichste Risikobewertung weltweiter Forschungsergebnisse im Auftrag der Telekom durch und kommentierte im Mai 2001: "Beeinträchtigungen des Immunsystems sind vielfach nachgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Mobilfunkfelder krebsfördernde Wirkung haben, also dass Krebs sich in deren Einfluss schneller entwickelt und fataler verläuft als üblich. Es wurde nachgewiesen, dass vermehrt Stresshormone ausgeschüttet werden mit allen Konsequenzen, die das haben kann. Es gibt Störungen vieler Zellfunktionen, was besonders bedenklich stimmt. Die Auswirkung, die das alles auf den Organismus hat, können wir noch gar nicht abschätzen."

Nachgewiesene biologische Effekte kennt man inzwischen reichlich, nur was sie in Bezug auf konkrete gesundheitliche Schädigungen jetzt, bald oder für kommende Generationen bedeuten, das weiß noch keiner.

Prof. Dr. Karl Hecht ist Leiter des Pathologischen Institutes der Berliner Charité und Direktor des Institutes für Stressforschung. Er und sein Wissenschaftlerteam werteten im Auftrag des Bundesinstitutes für Telekommunikation 1500 russische Forschungsergebnisse aus: "Biologische Wirkungen bestehen unbestreitbar. Über Zusammenhänge mit Krankheiten, speziell Leukämie und Krebs, liegen Untersuchungsergebnisse vor. Elektromagnetische Felder können als negativer Stress bewertet werden, dessen pathogene Wirkung eventuell erst nach Jahren sichtbar wird." Prof. Dr. J.G. Hyland vom Institut für Physik an der University of Warwick erinnert 2001 an die fatale Wirkung von Mikrowellen: "Zur Unterstützung der Tatsache der gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Mikrowellen, wie sie heute beim Mobilfunk benutzt werden, sollten wir uns an folgendes erinnern: Während des 'kalten Krieges' war die Mikrowellenbestrahlung der westlichen Botschaften in Moskau, die die Sowjetunion mit der erklärten Absicht durchführte, Gesundheitsschäden beim Botschaftspersonal zu verursachen, erfolgreich. Die eingesetzten Mikrowellenstärken lagen zwischen der eines Handys und einer Basisstation."

Verantwortungsbewusst bekannten die Regierungschefs bei den Umweltkonferenzen in Rio de Janeiro: "Bei konkretem Verdacht auf gesundheitliche Folgen neuer Techniken muss direkt reagiert und nicht abgewartet werden, bis die oft komplizierten Ursachen lückenlos nachzuweisen sind. Wissenschaftliche Unsicherheit darf nicht benutzt werden, um kostenverursachende Maßnahmen, die Umweltschäden vorbeugen, zurückzustellen. Maßnahmen sollen ergriffen werden, wenn negative Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vermutet werden, auch wenn es noch keinen echten Beweis gibt."

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sperrte 1993 einen D1-Turm in Essen mit der Begründung: "Die verfassungsrechtliche Verantwortung des Staates für die Grundrechte unserer Bürger verbietet, wenn Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können, das Kind zunächst in den Brunnen fallen zu lassen und erst dann zu versuchen, etwaig auftretenden Schäden entgegenzuwirken. Eine neuartige Technologie darf nicht gleich einem Großversuch an der Bevölkerung auf ihre Unschädlichkeit überprüft werden."

Hinweise auf Probleme gibt es nicht nur beim Menschen, auch Tiermediziner und Naturschützer horchen auf. Mikrowellen scheinen am Waldsterben zumindest beteiligt zu sein. Vögel und Fledermäuse verlassen ihre Nester nach Installation neuer Sender in der Nähe. Das ARD-Magazin 'Report' berichtet im August 2000: "Mehr als 40 internationale Forschungen geben Hinweise auf Schäden durch Mobilfunkstrahlen von Sendeanlagen, z.B. Hirnschäden bei Tieren oder Krebs bei Mäusen. Tierärzte untersuchten Bauernhöfe in Bayern und Hessen, und zwar Höfe mit Mobilfunkbelastung und ohne. Auf den Höfen mit Sendern in der Nähe gab es mehr Missbildungen, und die Tiere verhielten sich anders. Die Studie im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums bestätigt vorangegangene, bei denen im Mobilfunkeinfluss ebenfalls Missbildungen, Fehlgeburten, Verhaltensstörungen und die Verringerung der Milchleistung festgestellt wurden. Immer mehr Landwirte melden sich und bestätigen die Beobachtung: Mit dem Errichten neuer Mobilfunksender in der Nähe ihrer Höfe kamen zeitgleich die Probleme beim Vieh."

Dr. Michael Repacholi, Beauftragter der WHO für elektromagnetische Felder, forschte im Auftrag der australischen Telekom (Telstra) und berichtete dem 'FocusTV' im Mai 1997: "Die Lymphknotenkrebsrate bei Versuchsmäusen war mehr als doppelt so hoch, nachdem die Tiere neun Monate lang zweimal täglich eine halbe Stunde mit gepulsten elektromagnetischen Handywellen bestrahlt wurden. Es ist offensichtlich, dass die Telefonindustrie nicht erfreut war über unsere Ergebnisse, weil sie zeigten, dass es Gesundheitsrisiken gibt." Prof. Dr. Wolfgang Löscher von der Tierärtzlichen Hochschule Hannover kommentierte in der 'Süddeutschen Zeitung' im Mai 1997 die Repacholi-Studie: "Keine Firma der Welt entwickelt ein Arzneimittel, welches bei Versuchs-tieren Krebs auslöst, und sagt dann, wie das Bundesamt für Strahlenschutz, die Handyhersteller und Mobilfunkindustrie, das werde beim Menschen schon nicht auftreten."

Dr. George Carlo, Medizin-Physiker und Leiter einer von der US-Mobilfunkindustrie geplanten 27-Millionen-Dollar-Studie, sollte die Ungefährlichkeit des Mobilfunks beweisen und kam 1999 zu dem Schluss: "Wir haben Blut in Reagenzgläsern mit Mikrowellen bestrahlt, die ähnlich der Handystrahlung sind. Es zeigte sich, dass sich unter dem Feldeinfluss die Zellkerne spalten. Es gibt Beweise für Schäden durch Mobilfunk. Es geht nicht nur um Hirntumore, Krebs und Blutveränderungen, sondern auch um genetische Störungen und andere Probleme. Wenn wir jetzt keine umfassenden Forschungen anstellen und die Augen schließen, dann bringt das nichts. Mit den Informationen, die wir zum jetzigen Zeitpunkt in der Hand haben, ist Entwarnung absolut unhaltbar." Daraufhin wurde die Studie von der Industrie abgebrochen und nicht zu Ende geführt.

Wegen der vielen besorgniserregenden Hinweise wird man an verantwortlichen Stellen bewusster und vorsichtiger im Umgang mit dem Mobilfunk. So schließt die Stadt Maintal ab Juni 2001 keine neuen Verträge zur Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in ihren Wohn- und Gewerbegebieten mehr ab. Der Magistrat will sich an der Auswahl zukünftiger Standorte aktiv beteiligen und darauf achten, dass neue Anlagen nicht in bebauter Ortslage entstehen und bestehende Sender außerhalb des Ortes möglichst von mehreren Mobilfunkbetreibern gemeinsam genutzt werden. Dazu soll die lokale Bürgerinitiative bei der jeweiligen Standortwahl angehört werden. So das Parlament der Stadt in einem einstimmigen Beschluss aller Parteien CDU, SPD, Grüne und FDP. Anderen Städten gilt Maintal als Vorbild, man bemüht sich um mehr Einbeziehung der lokalen Politiker und der Bevölkerung vor der Neuinstallation von Funkanlagen.

"Keine Mobilfunkantennen mehr in sensiblen Bereichen wie Kindergärten und Schulen. Sendeanlagen möglichst weit weg von Wohngebieten." Das fordern seit Sommer 2001 mehrere Städte, z.B. Düsseldorf, Köln, Krefeld, Mülheim, Regensburg und München. Andere Städte und Gemeinden ziehen nach. "Keine Funkanlagen mehr auf Wohnhäusern", so die Stadt Aschaffenburg seit November 1998. "Sendeanlagen gehören nicht in Wohngebiete und auf Kirchen." Das beschließen alle bayerischen Bistümer wie München, Freising oder Würzburg im Juli 1998. "Gesundheitliche Beeinträchtigung kann nicht ausgeschlossen werden", so der Umweltrat der Evangelischen Kirche Westfalen. Die Diözese Würzburg im 'Merkur plus', Ausgabe September 2001: "Mit unserem Eintreten für das Leben und die Bewahrung der Schöpfung machen wir uns unglaubwürdig, wenn wir solche Sendestationen ohne solide Einschätzung des möglichen Risikos zulassen."

Es gibt in Deutschland inzwischen über 5000 Bürgerinitiativen gegen Mobilfunksendeanlagen, es werden jede Woche mehr. Anwälte und Richter haben alle Hände voll zu tun. Es ist gelungen, den Bau von Sendern zu stoppen oder bestehende Anlagen abzuschalten. Anfang 1998 wurden auf dem Ratinger Rathaus auf Druck der Verwaltung die E-Netz und Funkrufsender verlegt, es gab gesundheitliche Klagen vom Personal. Auf Ende 2000 setzte die Stadt Dormagen die Frist zum Abbau einer Sendeanlage in einem reinen Wohngebiet. Im September 2000 ließ das Landgericht Frankfurt die Telekom-Sender auf der Kreuzkirche in Oberursel abschalten. In Freiburg wurde Ende 2000 eine bereits genehmigte Funkanlage nach Amtsrichterbeschluss wieder stillgelegt, aus gesundheitlichen Gründen: Sie stand fünf Meter neben dem Schlafraum eines kranken Mannes, Herzschrittmacherträger und nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt. Im Herbst 2001 stoppte das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Bau einer Telekom-Basisstation in Kaarst.

Anwohner klagten. Gewerbliche Funkantennen gehören ohne Baugenehmigung nicht in reine Wohngebiete, so das Gericht. Anwalt Cornel Hüsch: "Behörden argumentieren, solche Anlagen seien unter zehn Meter Höhe genehmigungsfrei. Jetzt müssen sie Farbe bekennen. Mobilfunkstationen gehören in Gewerbe und Ortsrandgebiete, wo sie niemanden optisch oder durch Strahlung stören."

Wir von der Baubiologie Maes und die Ärzte, mit denen wir zusammenarbeiten, erleben in den letzten Jahren zunehmend, dass Menschen auf die gepulste Strahlung solcher Sender reagieren. Immer mehr Funkanlagen werden in Nacht- und NebelAktionen errichtet, bestehende werden ständig nachgerüstet. Die Klagen werden lauter, dass körperliche und seelische Symptome wie Migräne, Schwindel, Müdigkeit, Ohrenrauschen, Nervenprobleme, Konzentrationsstörungen oder schlechter werdendes Gedächtnis, Gereiztheit, Ängste oder Herzprobleme auftraten, nachdem man in der Nähe neue Sender installierte. Die gesundheitlichen Erfolge nach Abschirmung von funkbestrahlten Räumen, Verlegung von Schlafplätzen in weniger belastete Bereiche oder Entfernung der Verursacher werden immer deutlicher. Es besteht deshalb für uns alle Baubiologen und Ärzte kein Zweifel mehr, dass dieser Elektrosmog zur Gesundheitsgefahr werden kann, nicht bei jedem, aber bei vielen. Wir wissen noch nicht genau, warum es so ist, kennen die biologischen Wirkmechanismen noch zu wenig, wissen aber nach jahrelanger Recherche, dass es so ist. Viele Fallbeispiele sprechen eine unmissverständliche Sprache.

Wir von der Baubiologie Maes haben in vielen deutschen Wohngebieten von Sylt bis München Messungen in der Umgebung von Mobilfunk-Basisstationen durchgeführt, um herauszufinden, welcher Strahlenbelastung die hier in ihren Häusern lebenden Menschen ausgesetzt sind. Wir werteten über 1000 Messergebnisse der letzten vier Jahre aus und kamen unter anderem zu folgenden Erkenntnissen:

Der Durchschnittswert der Mobilfunk-Strahlung in Häusern, bevorzugt in Schlafbereichen, liegt nach unserer Erfahrung bis Ende des Jahres 2000 im Bereich von 0,01 bis 1 µW/m2 (Mikrowatt pro Quadratmeter). Er nimmt von Jahr zu Jahr durch die steigende Zahl von Basisstationen zu. Jetzt dürfte das Mittel in Innenräumen schon auf das etwa Zehnfache, nämlich 0,1 bis über 1 µW/m2 gestiegen sein.

Die niedrigsten Werte in Innenräumen lagen in über 1 km Abstand zur nächsten Mobilfunkstation im Bereich unter 0,001 bis 10 µW/m2, die höchsten in 5 bis 20 m Distanz mit uneinschätzbaren Streuungen im Bereich von 10 bis 152.000 µW/m2.

Bei bis zu 100 Meter Abstand zu Funkanlagen muss unter ungünstigen Verhältnissen mit bis zu 1000 µW/m2 Strahlungsstärke und teilweise darüber gerechnet werden.

Selbst bei weitem Abstand zu Funkstationen und sehr niedrigen Messwerten um die 0,001 µW/m2 war das Telefonieren mit Handys ohne technische Probleme möglich.

Die theoretische Abschätzung oder Berechnung einer Belastung durch Funkanlagen anhand von Entfernungsangaben ist kaum möglich. Neben dem Abstand zu den Emittenten ist die genaue Kenntnis vieler Aspekte wichtig, z.B. die Bestückung der Funkanlage(n) mit ihren verschiedenen Senderarten, die Leistung und Auslastung der einzelnen Sender und Kanäle und ihre Ausrichtung, die Lage der betroffenen Räume im Haus (Erd- oder Dachgeschoss), das Abschirmverhalten der Gebäude (Baumasse, Fenster), die Reflexionen der Strahlung in der Umgebung, die Frage, ob das Haus in der Hauptstrahlrichtung einer oder mehrerer Sender liegt, ob Sichtkontakt zur Anlage besteht, ob sie überhaupt schon auf Sendung ging oder nur installiert wurde...

Zur Sicherheit sind gezielte, sachverständige und interessenunabhängige Messungen vor Ort und die Bewertung der Ergebnisse auf nichtthermischer, sprich biologischer Grundlage notwendig und unverzichtbar. Vorsicht: Betreiber, Behörden, Hochschulen, TÜVs... messen und mitteln oft nach Thermikmanier und Vorgaben der Verordnung, kommen so zu Unterbewertungen und biologisch kaum brauchbaren Rückschlüssen.

Zunehmend häufiger und teilweise noch intensiver als durch den D und E-Netz-Mobilfunk von außen sind gepulste Mikrowellenbelastungen durch die nonstop funkenden unscheinbaren Basisstationen der DECT-Schnurlostelefone in Häusern zu finden.

Etwa 20 % der Menschen klagen im Schlafbereich ab 10 µW/m2 über mehr oder minder heftige Gesundheitsstörungen nach Inbetriebnahme von Mobilfunkanlagen in der Umgebung, bei DECT-Telefonen teilweise bei noch niedrigeren Intensitäten.

Bei gut 90 % unserer Messungen fiel die Strahlung von MobilfunkBasisstationen deutlich kritischer aus als die zahlreicher anderer Senderaktivitäten von Radio über Fernsehen bis zu Betriebs-, Bündel-, Daten-, Flug- und Richtfunk oder Radar, Militär, Polizei, Feuerwehr, Funkruf und andere Hilfsdienste, um nur einige Beispiele zu nennen.

In Anbetracht der hohen Feldstärken in der Nähe von Mobilfunkanlagen und der vorliegenden Forschungsergebnisse zur Problematik nichtthermischer Wirkungen durch gepulste Mikrowellen sowie unserer Erfahrung mit den Folgen dieser neuen Technik mahnen wir zur Vorsicht. Wir stimmen mit vielen Ärzten und Wissenschaftlern überein, die aus Vorsorge fordern, die persönliche Dosis möglichst niedrig zu halten, unabhängig von offiziellen Grenzwerten. Sender dieser Art, so meinen wir schon lange und nun auch Behörden, Kommunen, Bistümer..., gehören nicht in Wohngebiete. Betreiber, Politiker, Vermieter, Anwohner, Bürgerinitiativen, Umweltmediziner, unabhängige Elektrosmog-Experten... müssen zusammen an einen Tisch, um aus der Situation das Beste zu machen.

Wir unterstreichen die Forderung des Umweltmagazins Öko-Test nach einem "empfehlenswerten und realistischen Vorsorgewert" von maximal 10 µW/m2. Wenn nicht mehr als 10 µW/m2 Mobilfunkstrahlung einen Raum erreichen, dann, und nur dann, haben die Bewohner recht gute Chancen weitere individuelle Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich vornehmen zu können, z.B. durch Abschirmungen im Schlafbereich, um auf anzustrebende Werte unter 1 µW/m2 zu kommen. Das ist nicht technikfeindlich, denn eine optimale Handyversorgung wäre gewährleistet, weil Handys ja schon im Bereich von 0,001 µW/m2 und darunter funktionieren.

Wir alle stehen am Anfang der dringend notwendigen Forschungs und Aufklärungsarbeit. Keiner sollte so tun als hätte er den Überblick. Die Zeit für Entwarnung ist genau so wenig reif wie für Panikmache. Die Zeit ist aber überreif für die sinnvolle Reduzierung aller möglichen und unnötigen Elektrosmogverursacher und für vorbeugenden Schutz.

Baubiologie Maes, Neuss 
(Wolfgang Maes, Dr. Manfred Mierau, Dr. Thomas Haumann) 
Dipl.Ing. Helmut Merkel, Maintal 
Dipl.Ing. Norbert Honisch, St. Johann

IBN Institut für Baubiologie + Oekologie 
Holzham 25 
D-83115 Neubeuern 
Tel.: +49 (0) 8035 2039 
Fax: +49 (0) 8035 8164 
E-Mail:
institut@baubiologie.de

 

Wichtiges Urteil: Gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunksendern sind zu prüfen

Oberverwaltungsgericht Münster fällt wichtiges letztinstanzliches Urteil

Anliegerrechte gestärkt, Hürden für Mobilfunkindustrie erheblich höher gelegt

Baugenehmigungsbehörden müssen ab sofort gesundheitliche Auswirkungen der Mobilfunksender in eigener Zuständigkeit prüfen

Anwaltskanzlei: "Jetzt kommt es knüppeldick für die Mobilfunkbetreiber" - "Schockwelle"

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein wichtiges Urteil gefällt, das Signalwirkungen für andere Gerichte in ganz Deutschland haben dürfte. Das Gericht schließt sich damit der Rechtsauffassung von Prof. Kniep weitestgehend an, die erst kürzlich in einer juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht wurde.

Die Baugenehmigungsbehörden müssen danach künftig in Eigenverantwortlichkeit prüfen, ob der jeweilige Mobilfunksender schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner haben könnte. Die Anwohner können somit bei jedem einzelnen Sender gegen die Erteilung der Baugenehmigung vorgehen, indem sie wissenschaftliche Unterlagen vorlegen, die schädliche Folgen der Sender unterhalb gültiger Grenzwerte durch athermische Effekte belegen. Das Urteil erweitert die Anwohnerrechte in erheblichem Maße und schwächt die Position der Mobilfunkbetreiber, denn Baugenehmigungen für Mobilfunksender können ab sofort nicht mehr automatisch erteilt werden, da gesundheitliche Auswirkungen durch die Baugenehmigungsbehörden in eigener Zuständigkeit geprüft werden müssen. Hieraus ergeben sich stark verbesserte Klagemöglichkeiten der Anwohner insbesondere auf verwaltungsrechtlichem, aber auch auf zivilrechtlichem Weg, auch für bereits bestehende Anlagen.

Erteilen Baugenehmigungsbehörden dennoch automatisch Baugenehmigungen oder widerrufen sie diese nicht rückwirkend, wenn Anwohner wissenschaftliches Beweismaterial vorlegen, können Anwohner mit einer Untätigkeitsklage auf verwaltungsrechtlichem Wege gegen das entsprechende Bundesland vorgehen und Nutzungsuntersagung für den Sender verlangen.

Damit dürfte sowohl auf die Baugenehmigungsbehörden als auch auf die Verwaltungs- und Zivilgerichte eine Welle von Beschwerden und Klagen zukommen. Die Erteilung von Baugenehmigungen für Mobilfunksender wird erheblich erschwert, die Rechte der Anwohner werden gestärkt, da diese neue Klagemöglichkeiten erhalten.

Quelle: Rheinische Post, 06.03.2003

Gericht rüttelt an Sendemasten

Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster nimmt die  
Baugenehmigungsbehörden in die Pflicht: Gesundheitliche Auswirkungen der  
Mobilfunkmasten sind zu prüfen.

Von THOMAS WELS

DÜSSELDORF. Die Gegner von Mobilfunk-Sendeantennen dürfen sich freuen,  
Mobilfunk-Unternehmen und die meist mittelständischen Antennenbauer müssen  
schwere Behinderungen fürchten: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in  
einem gestern zugestellten Beschluss "drei wesentlich neue Leitlinien für den  
Nachbarschutz gezogen", sagte Cornel Hüsch von der Neusser Kanzlei Hüsch  
& Partner.

Der Verwaltungsrechtler zählt in Sachen Mobilfunkantennen zu den  
bewandertsten Anwälten, im September 2001 erstritt Hüsch die Pflicht zur  
Baugenehmigung für Sendemasten. Diese Baugenehmigungspflicht hat bereits zu  
einem erheblichen Stau beim Aufbau der Masten geführt. In der Branche heißt es,  
allein bei Vodafone D 2 lägen 150 Millionen Euro auf Eis. Eine Bestätigung von  
Vodafone gab es dazu nicht.

Der weitere Ausbau mit den umstrittenen Sendemasten dürfte jetzt noch schwerer  
werden. Möglicherweise "müssen auch Antennen in den Innenstädten wieder  
abgehauen werden", so Hüsch im Gespräch mit dieser Zeitung. Die Qualität des  
OVG-Beschlusses sei für den Nachbarschutz in Wohngebieten von immenser  
Bedeutung, für die Mobilfunkbetreiber komme es "knüppeldick". In drei  
wesentlichen Punkten habe das OVG betroffenen Nachbarn neue Klagemöglichkeiten  
eröffnet und die Prüfpflicht der Behörden erweitert:

 Optik der Anlagen: Erstmals habe das OVG von den Gemeinden verlangt, auch die  
"optischen Auswirkungen der Mobilfunksendeanlage in den Blick zu nehmen", wenn  
es um die Beurteilung "nachbarrechtlicher Belange geht", wie es in dem Beschluss  
heißt. Im Klartext: Sieht eine Antenne im Wohngebiet besonders hässlich aus,  
könnte sie als "störender Gewerbebetrieb" eingestuft werden.

 Umweltschäden: Die Baugenehmigungsbehörde muss nach dem Beschluss "in eigener  
Zuständigkeit prüfen, ob schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden".  
Dazu zählen auch die besonders umstrittenen Strahlenemissionen. "Der Bereich der  
gesundheitlichen Störungen war bisher völlig außen vor und muss jetzt geprüft  
werden", so Hüsch.

 Sicherheitsabstand: Sollte der Sicherheitsabstand der Antennen (dieser weist  
einen Radius von fünf bis neun Metern aus) auf dem Grundstück eines Nachbarn  
liegen, so könne der den Abriss fordern, falls er seine eigene Bautätigkeit  
beeinträchtigt sieht. Die Behörde muss jetzt also prüfen, ob Nachbarn betroffen  
sind.

Hüsch zeigt sich von der Wirkung des Beschlusses (Az.: 10 B 2417/02) überzeugt:  
"Die Baugenehmigungspflicht war ein Erdbeben, das wird eine Schockwelle."

In der Tat: "Das gefährdet massiv Arbeitsplätze gerade im Mittelstand", sagt  
Klaus-Dieter Maaß, Chef eines Antennenbaubetriebs mit 35 Beschäftigten in  
Hamminkeln. Sein Unternehmen allein habe jetzt schon 110 Bauanträge auf Halde  
liegen, deren Genehmigung nicht voran komme. "Die Beamten wissen nicht mehr,  
nach welchen Kriterien sie Genehmigungen erteilen sollen." Dazu komme die Angst,  
für etwaige Strahlenschäden haftbar gemacht zu werden. Das dürfte jetzt noch  
schlimmer werden.

Bei Vodafone D 2, die in dem OVG-Eilverfahren teils unterlegen waren, hieß es,  
es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Planungsrechtlich gebe das OVG  
zwar Hinweise, Entscheidungen seien aber nicht gefallen. Hüsch dazu: "Die  
Behörden müssen den letztinstanzlichen Beschluss umsetzen."

 

Planung von Mobilfunk-Basisstationen zur Netzoptimierung und Vermeidung funktechnischer Überversorgung 

Die 26. BImSchV ist Gesetz, an ihr führt kein Weg vorbei! Welche Möglichkeiten haben Kommunen trotzdem, auf ihrem Ortsgebiet eine Reduktion der funktechnischen Emissionen zu erreichen ?   

Auf freiwilliger Basis besteht, nach den gegenwärtigen Erfahrungen, keine Möglichkeit mit den Betreibern eine Emissionsreduktion zu erzielen, da diese verbissen an der Ungefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung festhalten!

Ein Angriffspunkt ist die nicht abgestimmte Netzplanung der einzelnen Mobilfunkanbieter. Da jeder Betreiber nur sein eigenes Netz konzipiert, kann es durch die Versorgung mehrerer Netzbetreiber zu unnötigen Feldstärkeerhöhungen kommen. Das ist der Ansatzpunkt, an dem die Kommune mit einer funktechnischen Bauleitplanung eingreifen kann und wenn sie vorsorglich denkt sogar eingreifen muss. 

Auf dem 2. EMV-Kongress des VDB hat der Gräfelfinger Gemeinderat und Rechtsanwalt Frank Sommer über das Gräfelfinger Mobilfunk-Konzept gesprochen. Er hat aufgezeigt, wie eine Gemeinde die Bauleitplanung eines Standortkonzepts für Mobilfunk-Basisstationen erfolgreich durchführen kann.  

Der Tenor muss ein vorsorglicher Emissionsschutz durch eine Bauleitplanung sein. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Es gilt eine funktechnische Überversorgung zu vermeiden, aber eine ausreichende Flächendeckung für die Netze zu gewährleisten. Das Problem ist, das jeder Betreiber eben nur sein Netz im Auge hat und es so zu unnötigen Feldsummierungen kommt. Mit einem Gutachten einer Netzplanungsfirma - z.B. Firma enorm - kann dem entgegen gewirkt werden. Meist kommt es sogar zu einer Steigerung der Netzqualität für alle Betreiber! Nach Aussage von RA Sommer haben die Gemeinden nicht nur das Recht eine Bauleitplanung zu erstellen, sondern sogar die Pflicht eine Bauleitplanung zu erstellen, damit ihnen die Bürger nicht eines Tages vorwerfen können, sie hätten dem Wildwuchs der Mobilfunk-Basisstationen nicht Einhalt geboten.  

Das besondere an der Situation ist, dass sogar private Verträge von Betreibern und Hausbesitzern damit hinfällig werden. Privatrechtliche Verträge berühren die gemeindliche Bauleitplanung nicht! Sobald der Gemeinderat diesbezüglich einen Beschluss gefasst hat, können Sicherungsmittel zur Bauleitplanung eingesetzt werden.  

Wichtig ist noch: keine Werte zur Emissionsminderung angeben, die Betreiber lassen sich grundsätzlich nicht auf Zahlenwerte festlegen, weil sie befürchten, damit eine Grenzwertsenkung oder die Einführung von Vorsorgewerten zu präjudizieren. Einer präventiven Emissionsplanung können sie aber nichts entgegensetzen, da bekannt ist, dass die Einzelplanungen der verschiedenen Netzbetreiber zu unnötigen Feldsummierungen in Gemeinden und Städten führen.  

Die Gemeinde muss also ein Gesamtkonzept für eine Funknetzplanung vorlegen! RA Sommer sagt: Er traut sich mit diesem Funknetzkonzept durch alle rechtlichen Instanzen zu gehen, sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht.  

Drei Dinge sind zur Durchsetzung einer Bauleitplanung Mobilfunk notwendig:

1.) ein aufgeschlossener Gemeinderat (alle Fraktionen) 
2.) eine kooperative Bauverwaltung und 
3.)  Mut zur Umsetzung präventiver Mobilfunkkonzepte
 

Bericht von Herrn Dr. Scheingraber, München  aufgrund eines Vortrages von RA Frank Sommer anlässlich der  2. EMV-Tagung des VDB - 04.03.2003 in München - übermittelt durch Newsletter Volker Hartenstein, MdL Bayern

 

Strahlentelex mit ElektrosmogReport (Fachinformationsdienst zur Bedeutung elektromagnetischer Felder für Umwelt und Gesundheit, 7. Jahrgang/Nr. 3, novaInstitut) / März 2001

Rechtliche Situation bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen

Alle 300 m im städtischen Bereich (BW: das reicht nicht aus! In Ballungszentren wie der Münchner Innenstadt finden wir z.T. jetzt schon Zellengrößen mit 100 bis 200 m mit Sendern auf Litfasssäulen, Straßenampeln, Straßenlaternen und Hausdächern...) und alle 500 bis 1000 m im ländlichen Bereich sollen zukünftig nach Betreiberangaben Mobilfunkanlagen von jedem Betreiber errichtet werden, um den neuen UMTS-Standard in den nächsten Jahren zu realisieren. Diese engmaschige Netzplanung wird dabei von allen sechs konkurrierenden Unternehmen im Mobilfunkbereich verfolgt. Es ist damit konkret absehbar, dass Zehntausende von weiteren Mobilfunkanlagen in ganz Deutschland zu den schon jetzt ca. 30.000 Funkanlagen  installiert werden sollen (BW: leider auch drastisch untertrieben - es sind bereits weit über hunderttausend Sender und weitere dreihundertsechzigtausend soll uns alleine UMTS noch bringen). Damit sind auch für die Zukunft zahlreiche weitere Konfliktsituationen absehbar, zumal die Anlagenbetreiber vorrangig beabsichtigen, diese Mobilfunkanlagen mitten in Wohngebieten bzw. innerhalb vorhandener Bebauung zu installieren.

Anlass für die Vielzahl der dabei entstehenden Rechtsstreitigkeiten sind vorrangig selbstverständlich die in der Wissenschaft und der Öffentlichkeit höchst kontrovers diskutierten Gesundheitsgefährdungen, welche durch derartige Anlagen verursacht werden können. Auch die in der Nachbarschaft eintretenden Wertminderungen der Grundstücke sind ebenfalls regelmäßig Anlass für ein rechtliches Vorgehen der betroffenen Nachbarn. Unabhängig von der höchst komplexen Problematik im Zusammenhang mit den angesprochenen Gesundheitsgefahren ergeben sich dabei folgende rechtliche Streitpunkte:

1. Bauplanungsrechtliche Streitpunkte

Die verschiedenen Netzbetreiber errichten bevorzugt Mobilfunkanlagen mitten in Wohnbereichen bzw. auf vorhandenen Gebäuden. Hierbei wird zum einen mit funktechnischen Vorteilen argumentiert, zum anderen können derartige Anlagen nach der bisherigen Praxis weitgehend genehmigungsfrei errichtet werden. Selbst auf Schulen, Krankenhäusern, Sportplätzen etc. werden deshalb bevorzugt Mobilfunkanlagen installiert, obwohl zunehmend zum Teil auch von offiziellen Institutionen empfohlen wird, gerade derart sensible Bereiche nicht für die Errichtung von Mobilfunkanlagen in Anspruch nehmen.

Die bisherige rechtliche Praxis, dass Funkanlagen auch auf vorhandenen Gebäuden regelmäßig als nicht baugenehmigungspflichtig eingeordnet werden, dürfte in Zukunft jedoch in der Art und Weise der bisherigen Behördenpraxis nicht weiter durchführbar sein. Wie sich aus einem internen Vermerk des Bundesbauministeriums vom 15.11.2000 ergibt, welcher Mobilfunkanlagenbetreibern zur Verfügung gestellt wurde und welcher dem Verfasser vorliegt, geht auch das Bundesbauministerium davon aus, dass ein Vorhaben jedenfalls dann planungsrechtliche Relevanz hat, wenn es besonders augenfällig ist bzw. wenn die Anlage im Verhältnis zu dem Gebäude, auf dem die Antennen installiert wird, nicht mehr als kleinformatig bezeichnet werden kann. Der mehrseitige Vermerk des Bundesbauministeriums nimmt insoweit zustimmend Bezug auf verschiedene gerichtliche Entscheidungen, u.a. des VGH Kassel, in dem die Installation einer 7,60 m hohen Sendefunkanlage auf dem Flachdach eines rund 11 m hohen Gebäudes als städtebaulich relevant angesehen wurde. Gerade bei einer besonders augenfälligen Sende und Empfangsanlage in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet oder in einem Kleinsiedlungsgebiet ergibt sich damit regelmäßig die Notwendigkeit eines Genehmigungsverfahrens.

Diese Einschätzung führt dazu, dass eine Vielzahl von Mobilfunksendeanlagen in der Vergangenheit offensichtlich rechtswidrig errichtet wurden, da die diesbezüglichen bauplanungsrechtlichen Aspekte von zahlreichen Behörden nicht bzw. nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Sicherlich vor diesem Hintergrund hat auch der Vizepräsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes in einer Fachtagung, welche zu diesem Problembereich gerade vor kurzem für Behördenvertreter stattgefunden hat, darauf hingewiesen, dass sich in Zukunft unter Umständen die Notwendigkeit ergibt, die Verfahren auch für eine Vielzahl von bereits installierten Mobilfunkanlagen neu aufzurollen. Damit wird offensichtlich, dass die bisherige Behördenpraxis, welche weitgehend auf bauordnungsrechtliche Aspekte (siehe dazu unten) abstellte und die Errichtung von Mobilfunkanlagen als regelmäßig nicht baugenehmigungspflichtig einordnete, rechtswidrig ist und dass insofern sogar auch schon installierte Mobilfunkanlagen rechtlich angreifbar sind. Wie ein Behördenvertreter gegenüber dem Verfasser formulierte, kommen derartige Verfahren jedoch lediglich dann in Gang, wenn auch betroffene Nachbarn entsprechende rechtliche Verfahren einleiten. Die bisherige Praxis jedenfalls, nach der sogar obere und oberste Bauaufsichtsbehörden die Baugenehmigungsbehörden auf Nachfrage anweisen, formalrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen gleichwohl baugenehmigungsfrei errichten und betreiben zu lassen, ist vor diesen Hintergrund nur zu offensichtlich rechtswidrig. Von den Anlagenbetreibern werden die Mobilfunkanlagen bevorzugt u.a. auch auf Sportplätzen, Schulen, Krankenhäusern etc. installiert. Dieses widerspricht vielfach den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen, ohne dass entsprechende Befreiungen bzw. Ausnahmen erteilt werden. Selbst wenn diese bauplanungsrechtlichen Erfordernisse aber ausnahmsweise doch beachtet werden, verbleibt das Haftungsproblem der Gemeinden, die dann von den betroffenen Anliegern wegen des entstandenen Vertrauensschadens grundsätzlich in Anspruch genommen werden können.

2. Bauordnungsrechtliche Missstände

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben und auch schon vorliegender zweitinstanzlicher Rechtsprechung wird von Seiten der zuständigen Bauaufsichtsbehörden regelmäßig versäumt, bauaufsichtlich gegen die Errichtung und Inbetriebnahme eigentlich genehmigungspflichtiger Mobilfunkanlagen einzuschreiten. So werden flächendeckend über Deutschland Mobilfunkanlagen bis zu einer Anlagenhöhe von 10 m bzw. 12 m genehmigungsfrei errichtet, obwohl in den (meisten) Landesbauordnungen eine Genehmigungsfreiheit lediglich bis 4 m bzw. 5 m Höhe vorgesehen ist. Erforderlich ist hier jeweils aber ein rechtliches Vorgehen der betroffenen Anlieger.

Z. T. werden Antennen sogar von Seiten der Anlagenbetreiber genehmigungsfrei errichtet, obwohl sie sogar die Gesamtanlagenhöhe von 10 m bzw. 12m überschreiten. Argumentiert wird in derartigen Fällen damit, dass lediglich der sichtbare Teil rechtlich zu berücksichtigen sei, was aber rechtlich nicht haltbar ist. Zahlreiche Problempunkte entstehen gerade bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen mitten in allgemeinen bzw. reinen Wohngebieten, in denen derartige Mobilfunkanlagen generell unzulässig sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat Mobilfunkanlagen dabei bauordnungsrechtlich jedenfalls dann als Hauptanlagen im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) eingeordnet, wenn sie nicht nur der Versorgung des Wohngebietes selbst dienen. Die Mobilfunkanlagen sind dann schon aufgrund dieser Konfliktsituation genehmigungspflichtig, in der Regel aber nicht genehmigungsfähig!

Zahlreiche weitere Problempunkte ergeben sich daraus, dass häufig gerade auch bei Errichtung von Mobilfunkanlagen auf schon bereits bestehenden Gebäuden bauordnungsrechtlich genehmigungspflichtige Umnutzungen eintreten, was ebenfalls regelmäßig von den zuständigen Behörden in der Vergangenheit nicht beachtet wurde. Auch hier steht rechtlich betroffenen Anwohnern die Möglichkeit zu, diese öffentlichrechtlich überprüfen zu lassen.

3. Rechtliche Möglichkeiten von Städten und Gemeinden

Aufgrund der Vielzahl der Betreiber (z. Zt. vier, demnächst sechs konkurrierende Betreiber) stellt sich in fast jeder Gemeinde in Deutschland das Problem, dass mehrere Funkanlagen von den diversen Mobilfunkanlagenbetreibern parallel aufgestellt werden, so dass insgesamt ein um so größerer Eingriff in Natur und Landschaft bzw. in das jeweilige Stadt bzw. Gemeindegebiet erfolgt. Leider sind bisher erst wenige Gemeinden und Städte rechtlich dahingehend beraten worden, dass ihnen weitergehende rechtliche Planungsmöglichkeiten zukommen, wie z. B. die Ausweisung von Konzentrationsstandorten bzw. auch die Anwendung des gesamten bauplanungsrechtlichen Instrumentariums. Diverse Städte und Gemeinden haben auch bereits durch ihre Stadt bzw. Gemeinderäte beschließen lassen, dass gemeinde- bzw. stadteigene Grundstücke nicht zur Verfügung gestellt werden, um Mobilfunkanlagen zu errichten. Die Signalwirkung für private Grundstückseigentümer ist erheblich, so dass jedenfalls bei besonders schützenswerten Gebieten hiervon Gebrauch gemacht werden sollte.

Ein rechtliches Enteignungsverfahren zu Gunsten eines Anlagenbetreibers dürfte anders als im Bereich der Energieversorgung zu Gunsten von Mobilfunkanlagenbetreibern aussichtslos sein, so dass es insgesamt lediglich von der Gemeinde bzw. den privaten Grundstückseigentümern selbst abhängt, ob im jeweiligen Gemeindegebiet tatsächlich Mobilfunkanlagen errichtet werden können.

Insgesamt ist festzustellen, dass Städten und Gemeinden sehr viel weitergehende rechtliche Möglichkeiten zukämen, als dieses bisher in der Vergangenheit wahrgenommen wurde.

4. Kirchen

Bevorzugt werden Mobilfunkanlagen auch auf Kirchengebäuden/ Kirchtürmen etc. errichtet, obwohl dieses schon bauordnungsrechtlich offensichtlich rechtswidrig ist. Einzelne Bistümer etc. haben allerdings generell die Errichtung von Mobilfunkanlagen auf Kircheneigenen Grundstücken untersagt. Vielfach konnten Mobilfunkanlagen an derartigen Standorten aber auch lediglich deshalb realisiert werden, weil entsprechende rechtliche Verfahren Dritter, welche sogar über Rechtsschutzversicherungen abgewickelt werden könnten, unterblieben sind. Da für diese Verfahren keine unmittelbaren Fristen zu beachten sind, können entsprechende verwaltungsrechtliche Verfahren aber auch noch nach Installierung und Inbetriebnahme derartiger Mobilfunkanlagen eingeleitet werden.

5. Natur und Landschaftsschutz

Bei der Vielzahl der noch zu installierenden Mobilfunkanlagen, welche bevorzugt auch gerade in besonders exponierten Lagen (z. B. auf Hügeln bzw. Bergkuppen) installiert werden, ist davon auszugehen, dass hier bundesweit ein erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt. Von Seiten der Gerichte wird hier mit der zunehmenden Gewöhnung des "objektiven Betrachters" argumentiert und fiktiv unterstellt, dass durch die Gewöhnung keine störende Wirkung für das Landschaftsbild mehr entstehe. Eine solche rechtliche Bewertung dürfte sich bei weiterer rechtlicher Überprüfung als absolut unhaltbar erweisen, da damit ein opportunistischer Bewertungsmaßstab in das Naturschutzrecht eingeführt würde. Bereits zweitinstanzlich ist anerkannt, dass die für die Errichtung einer Mobilfunkanlage im Außenbereich erforderliche Privilegierung entfällt, wenn der gewählte Standort nicht zwingend erforderlich ist. Dieses ermöglicht es, jedenfalls Mobilfunkanlagen in besonders sensiblen Bereichen zu verhindern, da dann eine Baugenehmigung rechtmäßigerweise nicht mehr erteilt werden kann. Auch über das Naturschutzrecht bestehen jedoch sehr viel weiterreichende Möglichkeiten, als dieses von den meisten Naturschutzbehörden wahrgenommen wird. In der Vergangenheit ließen sich bei konsequenter Anwendung naturschutzrechtlicher Vorgaben Mobilfunkanlagen schon allein deshalb verhindern.

6. "Knebelungsverträge" der Mobilfunkanlagenbetreiber

Häufiger Streitpunkt sind die Pachtverträge, welche zwischen Mobilfunkanlagenbetreibern und privaten Grundstückseigentümern geschlossen wurden. So wurden zahlreiche Verträge über eine Laufzeit von z. B. 20 Jahren geschlossen, ohne dass den jeweiligen Grundstückseigentümern eine Möglichkeit zum vorzeitigen Vertragsausstieg eingeräumt wurde, während die Mobilfunkanlagenbetreiber jederzeit z. B. aus funktechnischen Gründen die Verträge kündigen können. Auch hierzu liegt bereits Rechtsprechung vor, welche die Rechtswidrigkeit derartiger Verträge bestätigt hat.

Von Seiten der betroffenen Grundstückseigentümer wurde vor Vertragsabschluss zudem jeweils nicht berücksichtigt, dass sie bei Abschluss des Vertrages zwar monatliche Mieteinnahmen haben, dass ihre Immobilie aber ganz erheblich durch die Errichtung der Mobilfunkanlagen auf ihrem eigenen Gebäude im Wert gemindert wird, so dass vielfach die dadurch eintretenden Wertminderungen ihres Grundstücks erheblich über den monatlichen Mieteinnahmen liegen.

Auch hier stehen jedoch grundsätzlich rechtliche Möglichkeiten für eine vorzeitige Vertragsbeendigung zur Verfügung, ohne dass Schadensersatzpflichten für die Grundstückseigentümer entstehen müssen.

7. Wertminderungen Privater / Umweltrecht ist Enteignungsrecht!

Auch auf den Grundstücken der benachbarten Anlieger entstehen, wie die Praxis bzw. der Immobilienmarkt zeigt, erhebliche Wertminderungen, die z. T. (je nach Nähe zur Mobilfunkanlage) 10 % bis 20 %, z. T. sogar mehr des Grundstückswertes ausmachen. Teilweise waren Grundstücke bzw. Wohnungseigentum sogar unverkäuflich.

Gegenstand diverser Präzedenzverfahren ist insofern der rechtliche Streitpunkt, inwieweit die eintretenden Wertminderungen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes darstellen, was ebenfalls zur Rechtswidrigkeit der errichteten Mobilfunkanlage führen kann. Zunehmend zeigt sich beispielhaft an den hier vorliegenden Problemen eine neue Dimension des Umweltrechtes bei Errichtung von Groß und Massentechnologien:

Umweltrecht ist Enteignungsrecht! Und zwar sowohl hinsichtlich der Belastung der Gesundheit der Gesamtbevölkerung, welche hier vom Bundesverordnungsgeber u.a. mit den viel zu hohen Grenzwerten der 26. BImSchV "definiert" wird (und wie sich zunehmend durch wissenschaftliche Veröffentlichungen bestätigt, auch unter immer weitergehender Verkennung bzw. Missachtung des inzwischen vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisstandes!), als auch hinsichtlich der bei den Nachbarn eintretenden Wertminderungen ihres Grundstückes.

Regelmäßig kann sogar festgestellt werden, dass die in der Nachbarschaft eintretenden Wertminderungen der diversen Nachbarn den nicht unerheblichen Anlagenwert um ein Vielfaches überschreiten. Rechnet man derartige Verluste Privater hoch, kommt man hier schnell in mehrstellige Milliardenbeträge, welche bei privaten Grundstückseigentümern durch die Errichtung von Mobilfunkanlagen bundesweit eintreten dürften. Auch diese eigentumsrechtliche Relevanz ist durch die bisherige Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung nicht im entferntesten angemessen berücksichtigt worden!

8. Genehmigungsumfang

Genereller Missstand bei Erteilung von Baugenehmigungen ist die unzureichende Prüfung der Baugenehmigungsbehörden hinsichtlich der tatsächlich vorgesehenen Nutzung der jeweiligen Standorte. Nachdem in ersten Präzedenzverfahren früher durchgesetzt wurde, dass im Rahmen der baurechtlichen Genehmigungsverfahren auch die immissionsschutzrechtlichen Fragestellungen von den Baugenehmigungsbehörden zu prüfen sind, ist nunmehr festzustellen, dass die erfolgenden Prüfungen sich nur auf die unmittelbar beabsichtigte Nutzung dieser Anlagen bezieht. In Anbetracht dessen, dass schon jetzt eine erhebliche Erweiterung der Mobilfunkanlagen durch den UMTS-Standard konkret absehbar ist, sind die diesbezüglichen immissionsschutzrechtlichen Prüfungen aber vergleichsweise unzureichend. Dieses gilt um so mehr, als die derzeitigen Grenzwerte der 26. BImSchV zukünftig sachlich und rechtlich nicht haltbar sein werden. Eine Vielzahl weiterer rechtlicher Problempunkte, die hier nicht weiter dargestellt werden können, hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Mobilfunkanlagen an dem ursprünglich geplanten Standort nicht errichtet werden konnten. Insgesamt ist gleichwohl noch ein erheblicher "Wildwuchs" sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich festzustellen. Ebenfalls ist zu bemängeln, dass die Mobilfunkanlagen jeweils ohne vorherige Unterrichtung der betroffenen Bevölkerung völlig überraschend errichtet werden. Die schon auf der Internationalen Fachtagung in Salzburg im Sommer 2000 aufgestellte Forderung zur Situierung von Mobilfunksendern, dass die jeweils betroffene Bevölkerung frühzeitig in die Verfahren einbezogen werden soll, wird damit generell nicht beachtet. Wie die Praxis zeigt, ist dieses Vorgehen der Anlagenbetreiber offensichtlich dadurch begründet, dass sie anderenfalls weitere Mobilfunkanlagen-Standorte nur um so schwerer realisieren könnten.

Da eine Vielzahl der Mobilfunkanlagen sogar ohne vorherige Unterrichtung der jeweils betroffenen Gemeinden/ Städte erfolgt und damit eine Vielzahl weitere Problempunkte entstehen, wenn bereits zumindest teilweise vollendete Tatsachen durch die Mobilfunkanlagenbetreiber geschaffen wurden, sollte der Gesetzgeber eine generelle Genehmigungspflichtigkeit von Mobilfunkanlagen vorsehen, damit zugunsten der jeweiligen Gemeinden/Städte und auch der Privatbetroffenen weitergehende Steuerungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Insgesamt stehen jedoch auch schon jetzt zahlreiche rechtliche Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung, die bei rechtzeitigem Tätigwerden jeweils betroffener Gemeinden bzw. privater Anwohner in zahlreichen Fällen immer wieder zu Veränderungen/Verschiebungen des Standortes u.a. geführt haben. Regelmäßig Voraussetzung war dabei aber, dass Privatbetroffene oder auch Städte und Gemeinden entsprechend aktiv geworden sind und Gegenansprüche geltend gemacht haben. Zu betonen ist, dass gerade Gemeinden sehr viel weiterreichende Möglichkeiten der planungsrechtlichen Steuerung hätten, welche regelmäßig leider nicht einmal ansatzweise genutzt werden.

Rechtsanwalt Wilhelm Krahn-Zembol  
Umweltrecht / Umweltmedizin und Recht Lüneburger Straße 36, 21403 Wendisch Evern, Tel: 04131 / 93 56 56, Telefax: 04131 / 93 56 57  
www.buergerwelle.de

 

WHO will bei EMF/Mobilfunk plötzlich keine Vorsorge mehr betreiben - neue internationale Grossaktion zum Mitmachen beginnt

Nach Informationes des Fachinformationsdienstes Microwave News will die Weltgesundheitsorganisation WHO das Vorsorgeprinzip für elektromagnetische Felder plötzlich doch nicht anwenden. Das berichtet "Microwave News" in seiner neuesten Ausgabe und verweist auf ein Interview mit Dr. Michael Repacholi von der WHO. Repacholi ist gleichzeitig Mitglied des eingetragenen Privatvereins ICNIRP e.V., der mittlerweile äußerst umstrittene Grenzwertempfehlungen für elektromagnetische Felder im hoch- und niederfrequenten Bereich abgibt. Dies betrifft die Emissionen und Immissionen durch Mobilfunksender, Rundfunk- und Fernsehsender sowie Hochspannungsleitungen, elektrische Geräte u.a.

Die Aussage Repacholis steht im Widerspruch zu einem Entwurfsdokument der WHO, das auf einem Workshop zur Anwendung des Vorsorgeprinzips bei elektromagnetischen Feldern vorgestellt und einmütig begrüßt wurde. Hierin hieß es, die WHO werde das Vorsorgeprinzip bei elektromagnetischen Feldern anwenden, die Frage sei nicht, ob sie das tue, sondern nur, wie sie das tun würde. Zudem hatte die zuständige Vertreterin der WHO im Januar 2003 epidemiologische Studien bei Anwohnern von Mobilfunksendern angekündigt.

Offensichtlich hat das einigen Lobbygruppen nicht gepaßt, denn anders ist der plötzliche Rückzieher der WHO nicht zu erklären. Und ganz offensichtlich hat man etwas zu verbergen. Denn es mutet schon sehr hilflos und unglaubwürdig an, wenn sich Herr Repacholi jetzt verbiegt und davon spricht, das Entwurfsdokument der WHO auf dem Workshop zum Vorsorgeprinzip sei nur ein "Versuchsballon" gewesen, mit dem man "testen" wollte, welche Reaktionen es auf dieses Dokument gäbe. Man habe die Anwendung des Vorsorgeprinzips für elektromagnetische Felder (Immissionen durch Mobilfunksender, Handys usw.) nicht vor. Im Klartext: Die WHO will derzeit nicht tätig werden. Dies bedeutet, dass epidemiologische Untersuchungen, die überaus wichtig sind, auf absehbare Zeit nicht durchgeführt und auch keine Vorsorgegrenzwerte erlassen werden sollen. Die plötzliche Kehrtwendung brüskiert nicht nur die Teilnehmer des WHO-Workshops zum Vorsorgeprinzip in Luxemburg, sondern läßt Einflußnahme durch interessierte Industriekreise vermuten.

Wenn die WHO keine Vorsorge betreibt und weder deutlich niedrigere Vorsorgegrenzwerte empfiehlt noch epidemiologische Untersuchungen bei Anwohnern von Mobilfunksendern durchführt (mittlerweile gibt es mehr als 60 bekanntgewordene Krebshäufungen in der Nähe von Mobilfunksendern), führt sie sich selbst ad absurdum. Zu Veränderungen würde es dann erst kommen, wenn eine Vielzahl von Menschen in der Nähe von Mobilfunksendern an Krebs stirbt und die Opferzahlen so offensichtlich hoch wären, dass niemand mehr einen Zusammenhang bestreiten kann. Krebs kann viele Ursachen haben und die Latenzzeit beträgt oft viele Jahre. Doch wenn in der Nähe von Mobilfunksendern bereits mehr als 60 Krebshäufungen gefunden wurden, ist es Zeit zu handeln. Die WHO muß alle diese Häufungen auf alle möglichen Ursachen untersuchen und zwar sofort. Dabei muß auch die Höhe und Dauer der Strahlenbelastung ermittelt werden, im Schlaf-, Arbeits-, Wohn- und Freizeitbereich. Mit Maximal- und Durchschnittswerten. Andere mögliche Ursachen müssen ebenfalls einbezogen und ausgeschlossen oder bestätigt werden. Nur so kann Klarheit geschaffen werden.

Da die WHO dies plötzlich - offensichtlich auf Druck der Industrie - nicht tun will, müssen wir Druck ausüben. Wir beginnen deshalb eine neue internationale Grossaktion. Auf der Seite:

http://www.elektrosmognews.de/whoemfepidemio.htm

starten wir eine internationale e-mail-Aktion, mit der die WHO zur Durchführung der epidemiologischen Studien und zur Anwendung des Vorsorgeprinzips gezwungen werden soll.

Wer nichts zu verbergen hat, kann gegen umfassende Untersuchungen nichts haben. Wenn irgendwo Krebs gehäuft auftritt, müssen die Ursachen hierfür gefunden werden. Sofort und ohne Kompromisse.

Nehmen Sie deshalb unbedingt an dieser Aktion teil und berichten Sie Ihren Freunden, Bekannten und Verwandten davon. Nichts ist wichtiger als unabhängige epidemiologische Studien. Damit kann bei älteren Rundfunk- und Fernsehsendern vollständige Klarheit geschaffen werden, bei Mobilfunksendern zumindestens für Zeiträume von ca. 10 Jahren, da es diese Sender noch nicht länger gibt.

Senden Sie Mails an die WHO und fordern Sie die Einhaltung des Vorsorgeprinzips und epidemiologische Studien:

http://www.elektrosmognews.de/whoemfepidemio.htm

Kopien der versandten e-mails gehen an uns und an das hese-Project, so dass wir jederzeit einen Überblick über den Stand der Aktion haben und regelmäßig Zahlen veröffentlichen können. Nur so können wir die WHO zum Einlenken bringen. Wir wollen Klarheit und Sicherheit.