* SCHADENERSATZKLAGE
- Großer Erfolg der Bürgerinitiative „Risiko Mobilfunk, Interessengemeinschaft
Sinzheim“ - Stört Sender Flugbetrieb? - Wie schädlich ist (UMTS-)
Mobilfunk-Strahlung? (29/9/03) |
Mobilfunk-Newsletter der Bürgerwelle e.V.
Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog
Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: BI Omega, Mitglied
im
Dachverband
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SCHADENERSATZKLAGE
Sehr geehrter Herr Rudolph,
in der nächsten Zeit erhalten Sie die original Schadenersatzklage
gegen
die Mobilfunkbetreiber in Österreich die klageweise durchgeführt
wird,
diesbezüglich bitte ich um Veröffentlichung.
Dieser Prozess ist letztendlich einzigartig, da er auf
wissenschaftlichen Kenntnissen basiert, die derzeit noch nicht
der
Öffentlichkeit publik sind, die bezughabenden Unterlagen liegen
allesamt
vor. Dabei möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es
sich dabei
um keine hochfrequente Strahlungen ( Mikrowellen) wie immer
von der
Fachwelt angenommen wird, sonder es handelt sich ausschließlich
um
extrem niederfrequente Magnetfelder bzw. um magnetische Verbindungen
von
Basisstation zu Basisstation. Die Auswirkungen können NUR durch
Unterbrechungen der Felder in Schlaflabors ( EKG, EEG, EOG,
EMG)
nachgewiesen werden.
Viele Grüße
Hans Luginger
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Großer
Erfolg der Bürgerinitiative Risiko Mobilfunk,
Interessengemeinschaft Sinzheim
In den nächsten zwei Jahren darf in Sinzheim keine Mobilfunkantenne
mehr
gebaut oder nachgerüstet werden, die nicht die ausdrückliche
Standortgenehmigung der Gemeinde Sinzheim erhält. Dies ist das
Ergebnis
der Gemeinderatsentscheidung vom 10.9.03, die für die Sinzheimer
Gemeinde einen Bebauungsplan vorsieht, der die zukünftigen Standorte
für
Mobilfunkanlagen ausweist. Unseres Wissens ist dieser Beschluss,
für den
sich die Sinzheimer Bürgerinitiative einsetzte, einmalig in
Baden -
Württemberg.
Durch die zweijährige Veränderungssperre hat die Gemeinde genügend
Zeit
eine Mobilfunkversorgung sicher zu stellen, die das Anliegen
der
Bevölkerung bezüglich der Gesundheitsvorsorge berücksichtigt.
In der Vergangenheit hatten die Standortdiskussionen für
Mobilfunkantennen immer unter Zeitdruck gestanden. Bereits 2001
votierten die Grünen im Gemeinderat erfolglos gegen einen
Mobilfunkantennenbau in Ortsmitte auf dem Feuerwehrhaus. An
ihren
damaligen Protest erinnerten sich nun die Anlieger der geplanten
Antenne
Landstr.15, Hirschkeller und wandten sich an die
beiden Gemeinderäte
Matthias Schmälzle und Stefan Wicht.
Am 21.5. 2003 wurde die Entscheidung über den Bauantrag
vertagt, unter
Hinweis auf die Kommunale Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden
und den Mobilfunkbetreibern. Der Bürgermeister wurde beauftragt
Alternativstandorte anzubieten. Die gleichzeitige Beantragung
einer
Bauleitplanung wurde nur als Prüfungsauftrag zur Kenntnis genommen.
Entscheidend für den Teilerfolg war die große Teilnehmerzahl
der
Anlieger und Unterstützer, die in der Gemeinderatssitzung anwesend
waren. Denn wie vielerorts gab es auch in Sinzheim von Seiten
der
Gemeinde bisher keine Kritik an den Sendeanlagenplanungen der
Mobilfunkbetreiber. Die Kommunale Vereinbarung zwischen
den
Spitzenverbänden und den Mobilfunkbetreibern und ihre
Möglichkeiten
frühzeitig (vor der Bauantragstellung durch die Mobilfunkbetreiber!),
Alternativen zu suchen, war noch nicht bekannt. Da nun Zeitdruck
bestand, die Frist für den Bauantrag ist insgesamt auf 8 Wochen
begrenzt, musste schnell gehandelt werden. Am 26.5. gründete
sich die
Bürgerinitiative Risiko Mobilfunk, Interessengemeinschaft
Sinzheim".
Bei einem Gespräch im Rathaus mit dem Bürgermeister und den
Fraktionsvorsitzenden wurde die Problematik der innerörtlichen
Antennen
und die Planungsmöglichkeiten der Gemeinde besprochen und Informationen
übergeben. Außerdem wurden alle Gemeinderäte mit Informationen
versorgt:
Freiburger Appell, Info über die Wertminderung von Immobilien,
Sammlung
von Gerichtsurteilen gegen Mobilfunkantennen, Satzungsbeispiele
Gräfelfing und Vellmar.
Der Arbeitsaufwand war groß, aber letztlich führte er zu einem
neuen
Antrag auf Ablehnung des Hirschkeller-Bauantrages und Aufstellung
eines
Bebauungsplanes gemäß § 2 Absatz 1 des Bundesbaugesetzes zur
Regelung
des Baus und der Standortauswahl von Mobilfunkanlagen. Die
Unterschriften der fraktionsübergreifenden Mehrheit der Gemeinderäte
für
diesen Antrag wurden mittels persönlicher Gespräche und Hausbesuche
von
Mitgliedern der Bürgerinitiative eingeholt. Am 18.6. lehnte
der
Gemeinderat den Bauantrag Hirschkeller ab, verabschiedete aber
nur einen
Prüfungsauftrag für einen Bebauungsplan. (Dieses Vorgehen war
leider
fatal für den Bauantrag Hirschkeller, da die Frist nun ablief
und kein
Aufstellungsbeschluss bestand!). Doch die Bürgerinitiative gab
nicht
auf. Die Sommerpause wurde genutzt, um eine Informationsveranstaltung
für Verwaltung und Gemeinderäte am 13.8. auszurichten, bei der
Prof. Dr.
Stöckle von der Fachhochschule Karlsruhe, als Mitglied der
Bürgerinitiative, über bereits vorhandene und, soweit bekannt,
geplante
Antennenstandorte in Sinzheim referierte und die Strahlungsproblematik
und Grenzwertdiskussion veranschaulichte.
Ein von der Gemeinde Sinzheim einberufener Runder Tisch
am 2.9. für
Gemeinderäte, Verwaltung, Sprechern der Bürgerinitiative, sowie
den vier
Mobilfunkanbietern bestärkte die Bürgerinitiative in dem Bestreben
die
Planungshoheit der Gemeinde zu nutzen, da die Mobilfunkbetreiber
wenig
Bereitschaft signalisierten über Alternativstandorte zu verhandeln.
Am 10.9. wurde dann endlich der rechtsgültige Aufstellungsbeschluss
für
den Bebauungsplan im Gemeinderat verabschiedet. Der Bauantrag
Hirschkeller wurde von der Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder
trotz
der Vorbehalte gegen den Antennenstandort, angenommen, da mit
Regressforderungen gedroht wurde. Ein Zusatzprotokoll, dass
das
Unbehagen der Gemeinderäte diesem Standort zuzustimmen festhielt,
wurde
bei einer Gegenstimme angenommen und ans Landratsamt weitergeleitet.
Sofort wurde von Anwohnern Klage eingereicht. Es bleibt abzuwarten,
ob
das Landratsamt Rastatt nun die Baugenehmigung für die umstrittene
E-
Plus- Anlage erteilt.
Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses eines Bebauungsplanes wurden
inzwischen bereits zwei Antennen-Bauanträge vertagt. Die Fristen
werden
durch den Beschluss außer Kraft gesetzt.
Nun beginnt unsere Initiative Risiko Mobilfunk, Interessengemeinschaft
Sinzheim in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen Bebauungsplan
zu
erstellen, der mögliche Antennenstandorte auswählt, die vorzugsweise
außerhalb des Ortes gesucht werden, in angemessener Entfernung
zur
Wohnbebauung. Daran sollen auch die Mobilfunkfirmen mitwirken,
um zu
einer Einigung im beiderseitigen Einvernehmen zu kommen, wünscht
sich
die Bürgerinitiative. Vielleicht können wir außerdem durch eine
gute
Planung erreichen, dass der eine oder andere bereits vorhandene
Antennenstandort im Wohnort Sinzheim nach außen verlegt werden
kann. Wir
wollen verhandeln und nicht gezwungen werden gegen Standorte
zu klagen,
wie im oben genannten Fall. Wir hoffen immer noch, dass E -
Plus sich
auf einen Alternativstandort einlässt, denn die Klage der Anwohner
verzögert die Planung des Mobilfunkanbieters, die Antenne sofort
zu
installieren.
Neben unseren Bemühungen für eine geregelte Mobilfunkantennenaufstellung
will die Bürgerinitiative sich jetzt mehr Zeit nehmen, die
Öffentlichkeit über die Gefahren des Gebrauchs von Mobilfunkhandys
und
DECT-Schnurlostelefonen zu informieren. Vor allem Kinder und
Jugendliche
sind besonders gefährdet. Diese von vielen Medizinern bestätigte
Sorge
wird bei der deutschen Handywerbung ignoriert. In Kanada z.B.
sind
Handys erst ab 16 Jahren erlaubt, während bei uns die Jugend
die
Hauptzielgruppe der Mobilfunkwerbung ist. Das ist unverantwortlich.
An
die Schulen im Ort wurden von der Bürgerinitiative bereits das
bayrische
Informationsblatt für Lehrer, sowie die Unterrichtshilfen zum
Thema
Mobilfunk verteilt. Wir sind keine Mobilfunkgegner,
aber wir setzen
uns für einen sorgsameren Gebrauch von Handys ein. Viele Menschen
wissen
nichts von den möglichen Gesundheitsgefahren durch das
Mobiltelefonieren. Bei den regelmäßigen Terminankündigungen
unserer
Bürgerinitiativentreffen in der Tagespresse wollen wir nach
und nach
Informationen an die Bevölkerung veröffentlichen.
Nicht zuletzt wollen wir uns herzlich für die vielen Informationen
über
die Mobilfunkverteiler bedanken. Wir hoffen, dass viele Gemeinden
unserem Beispiel folgen werden. Wir sind gerne bereit Informationen
über
unser Vorgehen weiter zu geben.
Raphaela Riedmiller-Kuttnick-Wicht
Risiko Mobilfunk Interessengemeinschaft Sinzheim
Vorsitzende: Kurt Klein, Prof. Dr. Ing. Joachim Stöckle, Raphaela
Riedmiller-Kuttnick-Wicht
Email: info@buero-klein.com
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Stört
Sender Flugbetrieb?
Alpar und Skyguide erheben Einsprache gegen Mobilfunkantenne
im Belpmoos
Die Betreiberin des Flughafens Bern-Belp, die Alpar AG, und
die
Flugüberwachungsfirma Skyguide opponieren vorsorglich gegen
eine
Mobilfunkantenne auf dem Flughafenareal. Sie wollen sich gegen
allfällige Störungen absichern.
RAINER SCHNEUWLY
Wenn die Schweizer Mobilfunkbetreiber irgendwo eine neue Antenne
aufstellen wollen und das Baugesuch publizieren, ernten sie
häufig eine
Flut von Einsprachen von besorgten Bürgerinnen und Bürgern aus
der Nähe
der geplanten Anlage. Nicht so im Belpmoos: Während der Einsprachefrist
im August und September gingen bei der Bauabteilung Belp nur
zwei
Einsprachen von Firmen ein, die selber viel funken: der
Flughafenbetreiberin Alpar AG und der Flugüberwacherin Skyguide.
«Wir haben in der Einsprache klar deklariert, dass wir nicht
grundsätzlich gegen die Anlage sind», sagt denn auch Alpar-Vizedirektor
Gottfried Gyger. Seinem Unternehmen gehe es einfach darum,
sicherzustellen, dass durch die geplante GMS-/UMTS-Anlage der
Swisscom
der Flugbetrieb nicht gefährdet werde. Gleich argumentiert auch
die
Skyguide. Wenn Swisscom garantiert, dass die Antenne wieder
entfernt
wird, falls sich bei Tests tatsächlich Störungen des Flugbetriebs
ergäben, will die Alpar ihre Einsprache zurückziehen. Laut Jürg
Aebersold von der Bauverwaltung Belp verlangt auch Skyguide
den
Nachweis, dass die Antenne keine negativen Auswirkungen hat.
Die
Einsprachen hätten denn auch eher den Charakter einer Rechtsverwahrung,
bestätigen Gyger und Aebersold.
Optimistische Swisscom
Die Swisscom hat nun, wie das bei Baugesuchen üblich ist, während
eines
Monats Gelegenheit, zu den beiden Einsprachen Stellung zu nehmen.
Diese
werde in dem Sinn ausfallen, dass die Frequenzen der geplanten
Mobilfunkantenne im Belpmoos die Funkfrequenzen und den Flugbetrieb
nicht störten, erklärt Swisscom-Mediensprecher Josef Frey. Die
Swisscom
reiche Baugesuche für Antennen auf Flughafenarealen jeweils
nach
Rücksprache mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt ein. Das sei
auch in
diesem Fall so gewesen, so Frey.
Wahrscheinlich wird die Swisscom aber schon noch Überzeugungsarbeit
zu
leisten haben: «Wieso darf man heute in Flugzeugen nicht telefonieren?»
fragt Gyger rhetorisch. Er fügt an, die Alpar habe aus den genau
gleichen Gründen schon früher gegen ein Mobilfunk-Baugesuch
damals der
Firma Siemens Vorbehalte in Form einer Einsprache erhoben. Dies,
obwohl
die Antenne auf einem Gebäude der Alpar selber aufgestellt werden
soll
und sie folglich eine Abfindung erhielte. Die Sicherheit im
Flugverkehr
habe eben Priorität, so Gottfried Gyger.
http://ebund.ch/ebund.asp?SOURCE=/Publications/DER_BUND/2003/226/STADT-REGION/193568.html
Wie schädlich ist (UMTS-) Mobilfunk-Strahlung?
Diese Frage stellt sich uns schon, solange es Mobiltelefone
gibt. Tag
täglich benutzen wir dennoch unser Handy und telefonieren damit
wie
selbstverständlich im GSM-Netz herum. Im Umgang mit dem Handy
scheinen
wir die Frage nach der Gefahr, die von der Mobilfunk-Strahlung
ausgeht,
nicht zu stellen. Man hört schließlich auch nicht allenthalben
von
Handygeschädigten. Taucht die Frage aber irgendwo in den Medien
auf,
dann sind die meisten von uns hellhörig und hoffen, dass die
Antwort
noch im selben Beitrag geliefert wird. Tatsächlich aber kann
diese Frage
heute noch von niemandem mit Sicherheit beantwortet werden.
Einer der Menschen, die eine Antwort auf die Frage noch am ehesten
geben
könnte ist Professor Dr. Alexander Lerchl *1 von der International
University Bremen (IUB). Denn unter seiner Leitung wird in den
nächsten
Wochen ein mehrjähriges Forschungsprojekt abgeschlossen, in
dem die
Gefahren, die von Mobiltelefonen im GSM-Netz ausgehen, untersucht
wurden. Dies ist reichlich spät, wenn man bedenkt, dass die
D-Netze der
Deutschen Telekom und Vodafone (ehem. Mannesmann Mobilfunk)
bereits seit
Sommer 1992 in Deutschland eingesetzt werden. Zwei Jahre später,
Ende
Mai 1994, ging auch das E-Netz von E-Plus im Großraum Berlin
an den
Start. Prof. Lerchl und sein Team erhielten den Forschungsauftrag
einfach viel zu spät. Ein Fehler, der bislang scheinbar ohne
böse Folgen
blieb, den das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) aber nicht
noch einmal
machen möchte.
Bisherige Studien
Bislang wurden weltweit bereits viele Studien in Auftrag gegeben,
die
die Gefährlichkeit von Mobilfunk-Strahlung ermitteln sollten.
Gerade
wurde eine zweieinhalbjährige Studie von zwölf Forschergruppen
aus
sieben EU-Ländern veröffentlicht. Die Studie beschäftigt sich
mit den
Auswirkungen von Mobilfunk-Strahlung auf Körperzellen. Ziel
der so
genannten Reflex-Studie ist es, bereits existierende Untersuchungen
zu
überprüfen. Finanziert wurde das Projekt zu zwei Drittel von
der
Europäischen Union. Das Studienergebnis ist bislang unveröffentlicht,
Insider berichten jedoch von Nachweisen, dass Mobilfunk-Strahlung
unter
Umständen sogar das Erbgut schädigen kann. Der Mobilfunkanbieter
Vodafone gab auf die durchgesickerten Studienergebnisse hin
an, zunächst
die Stellungnahme des Bundesamtes für Strahlenschutz abzuwarten
So lange
werde man die Studie nicht kommentieren. Das Bundesamt für
Strahlenschutz verweist unterdessen darauf, dass die Untersuchung
noch
nicht veröffentlicht ist.
Im Jahr 1997 erregte die Langzeitstudie einer australischen
Forschergruppe um M. Repacholi erhebliches Aufsehen. Die
Forschungsarbeiten dazu wurden bereits im Jahr 1995 fertiggestellt,
aber
erst zwei Jahre später veröffentlicht. Eine nachgesagte gewisse
Geheimniskrämerei sorgte neben dem Studienergebnis für zusätzliches
Unbehagen. Es wurden transgene (genveränderte) Mäuse zweimal
täglich
eine halbe Stunde lang gepulsten hochfrequenten Feldern wie
von einem
GSM-Handy ausgesetzt. Im Ergebnis der Studie wurde ein deutlich
erhöhtes
Risiko für die Entwicklung von Blutkrebs bei den bestrahlten
Mäusen im
Gegensatz zu unbestrahlten festgestellt. Aufgrund von mangelhaft
kontrollierten Versuchsbedingungen wurde die Studie jedoch von
wissenschaftlicher Seite angezweifelt. Die Strahlenschutzkommission
(SSK) und die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfahlen damals
eine
Wiederholung der Studie unter verbesserten Expositionsbedingungen.
In
der Zwischenzeit konnte eine Wiederholungsstudie zum Abschluss
gebracht
werden. Dabei untersuchte eine australische Gruppe um Tammy
D. Utteridge
an der Adelaide University sowohl transgene als auch nicht genbehandelte
Mäuse in unterschiedlich exponierten (bestrahlten) Gruppen.
Parallel
dazu wurden Vergleichsuntersuchungen an einer nicht-exponierten
Gruppe
durchgeführt. Repacholi`s Horrorergebnis wurde in der im Herbst
2002
abgeschlossenen Studie nicht bestätigt.
Prof. Lerchl von der IUB äußerte später Kritik an der
Wiederholungsstudie. Die nicht-exponierte Gruppe wies erstaunlicherweise
eine erhöhte Krebshäufigkeit auf. Lerchl vermutete, dies könne
aufgetreten sein, weil die Mäuse in engen Kunststoffröhren fixiert
waren, was durch Stress das Krebsgeschehen beeinflussen und
eventuell
verfälschen könnte.
In der Fachwelt ist bekannt, dass Mobilfunkstrahlung nicht einfach
knapp
dimensioniert werden muss, um ein mögliches Risiko für Anwender
zu
minimieren. Tests haben ergeben, dass verschiedene
Strahlungsintensitäten und Sendefrequenzen sowie unterschiedliche
Modulationsarten die unterschiedlichsten Reaktionen im Erbgut
und in
Zellen hervorrufen können. So kann es durchaus sein, dass eine
bestimmte
Schädigung nur innerhalb eines bestimmten Intensitätsfensters
und bei
bestimmten Sendefrequenzen auftritt und bei höheren und niedrigeren
Intensitäten, bzw. anderen Frequenzen dagegen nicht auftritt.
Mobilfunkexperte Peter Neitzke, dessen Institut Ecolog Studien
für die
Bundesregierung erstellt, sagt, dass der Beweis für eine schädigende
Wirkung von Mobilfunk-Strahlung zwar noch lange nicht erbracht
ist, die
Beweise dafür sich aber verdichten. Es gibt also genügend Gründe
dafür,
die Forschung auf diesem Gebiet weiter zu forcieren.
Auftrag zur Erforschung der UMTS-Strahlung durch das BfS
In diesen Tagen erteilte das BfS einer Forschungsgruppe der
IUB unter
der erneuten Leitung von Prof. Lerchl den Auftrag, mögliche
gesundheitliche Effekte von Strahlen der neuen UMTS-Handys zu
untersuchen. Es war wohl auch keine Frage, wem dieser Forschungsauftrag
zuteil wurde, schließlich gibt es kaum jemanden, der über einen
derart
reichhaltigen Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der Strahlen-Forschung
auf
dem Mobilfunksektor verfügt, wie es bei Prof. Lerchl der Fall
ist.
Bereits über 15 Jahre Forschungsarbeit auf dem Gebiet magnetischer
und
elektromagnetischer Felder kann der Biologe vorweisen. UMTS-Report
sprach mit Prof. Lerchl über den erteilten Forschungsauftrag
und die
Aussagekraft, die ein Ergebnis der Studie für uns Menschen hat.
Besonders hob Prof. Lerchl hervor, dass die Studien in enger
Kooperation
mit der Universität Wuppertal, Lehrstuhl für Theoretische Elektrotechnik
(Direktor: Prof. Dr. V. Hansen) stattfinden. Die Gruppe von
Prof. Hansen
erstellt die Anlagen und berechnet die absorbierte Strahlungsleistung.
Ohne diese Zusammenarbeit könnten die Versuche nicht durchgeführt
werden., so Prof. Lerchl.
Im Versuch werden zwei Gruppen von speziellen transgenen Mäusen
24
Stunden am Tag beobachtet und regelmäßig untersucht. Es werden
genveränderte Tiere eingesetzt, da diese auf schädliche Umweltfaktoren
mit einer beschleunigten Leukämieerkrankung (Blutkrebs) reagieren.
Die
Gesamtmenge der Mäuse ist 320 und alle Mäuse hatten gleiche
Aufzuchtsbedingungen. Da man aber nie von absolut gleichen Tieren
ausgehen kann, werden die Mäuse nach dem Prinzip der Randomisierung
(Zufallsprinzip) in zwei Gruppen à 160 aufgeteilt. Eine Gruppe
trifft
das Schicksal, der fortlaufenden Bestrahlung mit UMTS-Wellen.
Die andere
Gruppe bleibt bestrahlungsfrei, sie ist die Kontrollgruppe.
Wir werden
alles tun, um die Kontrollgruppe unter gleichen Bedingungen
zu halten,
wie es bei der exponierten Gruppe der Fall sein wird.
Damit spielt
Prof. Lerchl auch auf seine Kritik an vorangegangenen Studien
seiner
Kollegen im Ausland an.
Ist das Untersuchungsergebnis auf Menschen übertragbar?
Wir wollten wissen, ob es eine Sicherheit gäbe, dass das Endergebnis
der
Studie auch auf Menschen übertragen werden kann. Prof. Lerchl
verwies
hierzu auf eine grundsätzlich eingeschränkte Übertragbarkeit
auf den
Menschen bei Tierversuchen. Die Gesetzgebung hat Grenzwerte
festgelegt,
die in einer spezifischen Absorptionsrate (specific absorption
rate
SAR) angegeben wird. Der SAR-Wert ist die Menge an thermischer
Energie,
die ein Körper beim Telefonieren aufnimmt. Er wird in Watt pro
Kilogramm
(W/kg) angegeben. Bei einem SAR-Wert von 4 W/kg, bezogen auf
den
gesamten Körper, erwärmt sich dieser innerhalb einer halben
Stunde um
etwa 1 Grad Celsius. Die Gesetzgebung beschränkt sich mit ihren
SAR-Gernzwerten auf die Begrenzung thermischer Effekte.
SAR-Grenzwerte:
SAR-Wert bezogen auf 1 Gramm Körpermasse: 1,6 W/kg
SAR-Wert bezogen auf 10 Gramm Körpermasse: 2,0 W/kg
SAR-Mittelwert bezogen auf den gesamten Körper: 0,8 W/kg
In der Studie von Prof. Lerchl sollen nun die nicht-thermischen
Effekte,
wie z.B. Krebserkrankungen in Folge von elektromagnetischen
Strahlen,
hervorgerufen durch das mobile Telefonieren, untersucht werden.
Im
thermischen Bereich erwartet Prof. Lerchl keine die gesetzlichen
Grenzwerte übersteigenden Belastungen für die Mäuse, bzw. die
Menschen.
Wir werden die Mäuse 24 Stunden am Tag und das über den
gesamten
Verlauf der Forschungsarbeiten mit einem SAR-Wert von 0,4 W/kg
exponieren. Das entspricht einem Worst Case Scenario, gemessen
an den
Empfehlungen der Strahlenschutz-Kommission.
Expositionsanlage für 900 MHz (GSM) ähnlich einer UMTS-Anlage
Projektdauer mindestens 2 Jahre
Bis zum Abschluss der Arbeiten vergehen nach Prof. Lerchl mindestens
zweieinhalb Jahre. Dies ergibt sich daraus, dass nicht mit unmittelbaren
Reaktionen der Probanten zu rechnen ist und die Studie deshalb
als
Langzeitstudie angelegt ist. Innerhalb dieser Zeit wird durch
tägliche
Untersuchungen beobachtet, ob sich bei den exponierten Mäusen
bereits
Reaktionen zeigen. Nach zwei Jahren werden erste Zwischenergebnisse
zu
verzeichnen sein. Die abschließenden histologischen Untersuchungen
werden dann noch rund ein halbes Jahr in Anspruch nehmen. Im
Falle von
gravierenden Zwischenergebnissen will Prof. Lerchl aber nicht
bis zum
Ende der Studie abwarten, sondern sofort die Politik einschalten.
Dr. Alexander Lerchl ist Professor für Biologie an der International
University Bremen (IUB). Seine Ausbildung absolvierte er an
den
Universitäten in Marburg, Göttingen und Texas USA. Schwerpunkte
seiner
bisherigen Forschungsarbeiten liegen in Bereichen der Zoologie,
Neurophysiologie, Neuroendokrinologie und der Chronobiologie.
Professor Dr. Lerchl unterrichtet seit 1993 kontinuierlich in
Münster
und Karlsruhe in den Fachbereichen Zoologie, Physiologie und
verwandten
Lehrfächern.
Quellen: u.a.
- Prof. Dr. Alexander Lerchl
- Bundesamt für Strahlenschutz (http://www.bfs.de)
- http://www.funkenflug1998.de
http://62.146.30.112/umtsnews.php?show=2509 (Auszug)
(© BörseGo - http://www.umts-report.de)
Nachrichten von der BI Bad Dürkheim |
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Konto-Nr. 2250284, BLZ 720 200 70.
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1.
Vorsitzender Siegfried Zwerenz, 2. Vorsitzende Barbara Eidling
Postanschrift: Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth, Tel. 0049-(0)9631-795736,
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(in Deutsch)
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(in Deutsch)
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