* Mobilfunkstrahlen haben Einfluss auf menschliche Zellstruktur - Bei Schäden durch Mobilfunksender haften Betreiber und Grundstücksbesitzer - Befürchtungen der Bevölkerung ernst nehmen - Mobilfunkanlage ausgeräumt - Platzverweis für Sendemast - Echte Furcht - Mobilfunk-Betreiber gehen nach Gutsherrenart mit den Bürgern um - Klage gegen Mobilfunkmast - Annonce : Mobilfunksender- und handyfreie Wohnung gesucht - Widerstand gegen Aufstellung von Mobilfunkmast organisiert sich - Kontaktadressen von Bürgerinitiativen gesucht (23/10/03)


„Über die Thematik erst richtig kundig machen“

Zum Artikel ¸¸Mobilfunkantennen gewinnen die Lufthoheit" in der Ausgabe
vom 7. Oktober: (Die Rheinpfalz - Ausgabe Frankenthal)

Es ist nicht zu fassen, mit welcher Leichtfertigkeit beziehungsweise
groben Fahrlässigkeit ein Baudirektor der Stadt Frankenthal Aussagen
über die Errichtung von Mobilfunkantennen trifft. Er und seine
Kolleginnen im Stadtrat sollten sich über die Thematik des Mobilfunks
erst richtig kundig machen, bevor sie sich zu Handlangern der
Mobilfunkindustrie machen, die aufgrund von Gefälligkeitsgutachten
bisher der Bevölkerung weismachten, dass elektromagnetische Strahlung
(EMF), also Mobilfunk - nicht schädlich sei.

Muss erst wieder auf die ähnliche Situation mit Asbest hingewiesen
werden, wo von Unternehmen jahrzehntelang die tödliche Wirkung von
Asbestfasern verharmlost und verschwiegen wurde?

Weiß Herr Kerutt eigentlich, dass der Vermieter eines Daches für die
Mobilfunkantenne auch schadenersatzpflichtig ist, wenn
Gesundheitsschäden durch Mobilfunk nachgewiesen werden, und nicht der
Mobilfunkbetreiber? Und weiß die Bevölkerung, dass ein entsprechender
Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch geändert wurde, damit Privatpersonen
gegen den Nachbarn, der aus Geldgier eine Mobilfunkantenne setzen ließ,
nicht mehr klagen können? Aber es kann sehr wohl auf Mietminderung von
Mietern geklagt werden, wenn ihnen sprichwörtlich ein faules Ei, pardon,
eine Antenne, durch den Vermieter und den Mobilfunkbetreiber aufs Dach
gesetzt wird.

Abschließend ist zu sagen, dass mittlerweile genügend Gerichtsurteile
vorliegen, so auch das zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Rheinland-Pfalz, das Baugenehmigungen für Mobilfunkantennen vorsieht.

Und da es sich um eine Nutzungsänderung des Hauses handelt, ist nicht
die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BimSchV) heranzuziehen, die
nur (politische) Grenzwerte im thermischen Bereich ausweist, nicht aber
im athermischen, also dem Mobilfunk. Heranzuziehen ist (...) die
berufsgenossenschaftliche Regelung BGV B 11, die leider auch noch zu
hohe Grenzwerte aufweist. Übrigens gelten alle Grenzwerte nicht für
Kinder bis zu 18 Jahren. Die Berufsgenossenschaften sind also bereits
vorsichtiger im Umgang mit den nicht ungefährlichen Strahlungen, um die
später so sicher wie das Amen in der Kirche zu erwartenden
Schadenersatzklagen abwenden zu können.

Auch Vergleiche mit der Schweiz sollte Herr Kerutt unterlassen, denn die
Eidgenossen wissen sehr wohl, was an Schadenersatz zu entrichten ist,
wenn auch der noch ausstehende letzte Beweis über die Gesundheitsschäden
an Menschen demnächst vorliegt.

Sogar die Bild-Zeitung hat vor kurzem verkündet, schwedische Forscher
hätten herausgefunden, dass durch die Schädigung der Blut- Hirn-Schranke
durch den Mobilfunk Fremdstoffe ins Gehirn gelangen können und somit
Senilität und Alzheimer Krankheit auslösen.

Auch die Krebsforschung in Heidelberg hat nachgewiesen, dass
Mobilfunkstrahlen Einfluss auf die Zellstruktur der Menschen haben.

Weiter durfte nicht geforscht werden, weil das Ergebnis eventuell den
Profitinteressen der Mobilfunkbetreiber geschadet hätte.

Fazit: Vor Gefälligkeiten für Wirtschaftsunternehmen, hier im Bereich
Mobilfunk, sollten alle verantwortlichen Stellen entsprechend unserem
Grundgesetz prüfen, ob dies nicht den Menschen schadet.


Egon Maurer, Gerolsheim

Quelle: Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG, Publikation:
Frankenthaler Zeitung, Ausgabe: Nr.245, Datum: Mittwoch, den 22. Oktober
2003, Seite: Nr.14


Kommentar dazu von Siegfried Zwerenz:

Wenn Schäden durch Mobilfunksender auftreten, haftet sowohl der
Betreiber als auch der Grundstücksbesitzer.

Oft steht in den Pachtverträgen, dass der Betreiber den Vermieter von
Schadenersatzansprüchen freistellt. Wenn sich aber nicht mehr leugnen
lässt, das Mobilfunk die Gesundheit schädigt, rollen so viele Prozesse
auf die Betreiber zu, dass diese pleite sein werden. Weil die Betreiber
nicht entsprechend versichert sind wenn es zu Schäden durch die
elektromagnetischen Felder kommt, ist auf alle Fälle der
Grundstücksbesitzer dran. Dies sollte jeder wissen, der sein Grundstück
den Betreibern zur Verfügung stellt.



Optimierung ist möglich

Vortrag von Norbert Honisch zum Thema Mobilfunk

In weiten Teilen der Bevölkerung herrscht Unsicherheit über mögliche
gesundheitliche Risiken von Mobilfunksendemasten vor. Zeichen für diese
Verunsicherung sind nicht zuletzt die 5000 Unterschriften, die eine
Bürgerinitiative gegen weitere Mobilfunkanlagen sammelte. Dieses breite
Aufbegehren ebnete dem Thema den Weg in den Gemeinderat.

Balingen, 22.10.2003

Gestern Abend stand ein Vortrag zur "Optimierung von
Mobilfunkstandorten" des Diplomingenieurs Norbert Honisch auf der
Tagesordnung des Balinger Stadtparlaments. Und das dass Thema
interessiert, zeigte die außergewöhnlich große Zuschauerkulisse: Rund
100 Zuhörer hatten sich im Saal der Stadthalle eingefunden.

Die erste Frage die Honisch klärte war, was "optimieren" eigentlich
bedeutet. Gemeint ist damit in aller erster Linie die Minimierung der
Strahlungsstärke einhergehend mit der Verminderung von Sendeanlagen in
Wohngebieten und der Nutzung einer Sendeanlage von mehreren Betreibern.
Optimierung beinhaltet aber auch, eine ausreichende Netzqualität für die
Betreiber zu sichern, wie Honisch betonte.

Immer wieder mahnte der Referent in seinem Vortrag an, die Komplexität
der Materie zu beachten. Die Strahlung einer Antenne sei nur sehr schwer
zu berechnen und so könne man auch keine Abstandsempfehlung zu
Wohngebieten aussprechen. Die Kommunen, aber auch die Betreiber, müssten
jedoch - das wurde im Vortrag sowie in der anschließenden Diskussion
deutlich - die Befürchtungen der Bevölkerung ernst nehmen.

Eine Lösung ist hierbei die an diesem Abend viel zitierte Optimierung.
Die ist möglich, wie Honisch anhand praktischer Beispiele verdeutlichte.
Und das nicht nur bei der Suche nach Alternativstandorten für geplante
Sendeanlagen sondern auch in der Veränderung bestehender Anlagen. So
reiche oft eine leichte Neigung oder eine Konfiguration der Sendeanlage
aus, um deutlich geringere Strahlenwerte zu erzielen - ohne den
praktischen Nutzen einer Antenne zu verringern.

Und genau in die Richtung soll es auch in Balingen gehen. So gab
Oberbürgermeister Dr. Edmund Merkel an, dass eine Untersuchung aller
geplanten Standorte in Balingen - insgesamt 30 an der Zahl - angeordnet
werden soll. Der Haken an der Sache: Die Stadt ist nicht bereit die
dafür veranschlagten rund 12 000 Euro aus der eigenen Tasche zu bezahlen
und will die Netzbetreiber in die Pflicht nehmen. Die haben bei der
derzeitigen gesetzlichen Lage aber keine Pflichten und jedes
Entgegenkommen ihrerseits geschähe auf freiwilliger Basis. Deren
Bereitschaft zu zahlen ist bislang jedoch "nicht so groß" wie Merkel
bemerkte. In der nächsten Sitzung des Gemeinderates am 11. November will
er die Öffentlichkeit über den Fortgang der Verhandlungen mit den
Betreibern informieren.

http://www.zollernalbkurier.de/scripts/kommunales.asp?ID=20689&page=
nachrichten&sessionID=%7B7A9BD4E3-6A9F-425E-9DD8-2A12E0BB4F53%7D




Mobilfunkanlage ausgeräumt

Die Rheinpfalz - Ausgabe Zweibrücken:

60 000 Euro Schaden

In eine Mobilfunksendeanlage an der Zufahrt zum Kapiteltal in
Kaiserslautern brachen im Laufe der Nacht zum Montag unbekannte Täter
ein. Aus dem Technikraum entwendeten sie nach Angaben der Polizei
hochwertige Elektronik-Bauteile, die zum Betrieb der Anlage dienten. Der
Schaden beläuft sich nach ersten Feststellungen auf rund 60 000 Euro
belaufen. Ein Zeuge sah ein Auto und einen Kleinbus von der Anlage
wegfahren. Das Nummernschild des Fahrzeugs wurde Anfang Oktober in
Kaiserslautern gestohlen, teilte die Polizei weiter mit. (red)

Quelle: Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG, Publikation:
Zweibrücker Rundschau, Ausgabe: Nr.245, Datum: Mittwoch, den 22. Oktober
2003, Seite: Nr.18


Platzverweis für Sendemast

22.10.2003

Bürgerinitiative Züsch gewinnt zweite Runde: Mobilfunk-Mast muss raus
aus dem Dorf - Alternativer Standort wird geprüft

Von unserem Redakteur JÖRG PISTORIUS

ZÜSCH/NEUHÜTTEN. Die Bürgerinitiative "Sendemastfreies Züsch-Neuhütten"
hat es geschafft: Das Presbyterium der evangelischen Kirche, auf deren
Gelände in Züsch seit Januar 2001 ein Mobilfunk-Sendemast steht, hat den
Vertrag mit E-Plus gekündigt.

"Das ist ein Erfolg des zähen Beharrens der Bürgerinitiative", sagt
Pfarrer Peter Sorg im Gespräch mit dem TV . "Das Presbyterium hat die
Kündigung des Vertrags beschlossen."

Die vom Züscher Ehepaar Klaus und Sieglinde Lorscheider gegründete
Bürgerinitiative tritt seit November 2001 dafür ein, dass die
Mobilfunkbetreiber ihre Sendeanlagen "in ausreichendem Abstand zu
bewohntem Gebiet" aufstellen. Man sei weder gegen Mobilfunk noch gegen
technologischen Fortschritt, betont Klaus Lorscheider.

Keine Strahlen aus dem Kirchturm

Ihren ersten Fall hat die Initiative bereits abgehakt. D2-Vodafone
wollte, beruhend auf einer Übereinkunft mit der katholischen
Kirchengemeinde, einen Sendemast im Glockenturm der Kirche installieren
(der TV berichtete). In einer Unterschriftenaktion stellten sich 64
Prozent der volljährigen Einwohner von Züsch und 55 Prozent der
Neuhüttener gegen den Sendemast im Glockenturm. Der Sieg kam im April
2002: D2-Vodafone teilte mit, dass "der Ausbau der Netzkapazität in
Züsch vorerst nicht mehr als erforderlich angesehen wird". Das war noch
nicht alles. Vor einem Jahr begannen die Gespräche zwischen der
Bürgerinitiative, dem Presbyterium der evangelischen Kirche und E-Plus,
denn seit Januar 2001 steht deren Sendemast auf dem Gelände der
evangelischen Kirchengemeinde in Züsch.

"Die kommerziell orientierten Mobilfunkbetreiber verweisen auf geltende
Grenzwerte, die von ihren Anlagen nicht überschritten werden.
Garantieren aber diese Grenzwerte wirklich, dass die Strahlen, objektiv
gesehen, nicht gesundheitsschädlich sind?" So formulierte Lorscheider
seine Bedenken in einem ersten Schreiben. "Die Bürgerinnen und Bürger
fürchten durch die Dauerbestrahlung der Sendeanlagen um ihre Gesundheit
und insbesondere die ihrer Kinder, deren Organismus weit sensibler auf
Störungen reagiert."

Die Bürgerinitiative legte das Gutachten eines Bonner Baubiologen vor,
das zu hohe Belastungen dokumentierte und das von E-Plus widerlegt
wurde. Der Mobilfunkbetreiber verwies mehrfach darauf, dass alle
geltenden Regelungen und Vorgaben bezüglich der Strahlungswerte
eingehalten werden. Das Presbyterium der evangelischen Kirche reagierte
schließlich auf die Befürchtungen der Bürgerinitiative und kündigte den
Vertrag mit E-Plus.

"Emotionale Geschichte"

Die Mobilfunkgesellschaft tritt den Ängsten der Menschen in Züsch und
Neuhütten nicht ohne Verständnis entgegen. "Dieser Fall ist eine
emotionale Geschichte, und eine solche will und kann ich niemandem
absprechen", sagt Gudrun Hees, Referentin für Mobilfunk und Gesundheit
der E-Plus-Geschäftsstelle Mitte in Frankfurt/Main. "Jeder hat das
Recht, seine Meinung zu sagen und seinen Unmut kundzutun." Die
Messergebnisse des Bonner Baubiologen "können wir zwar so nicht
akzeptieren und auch klar widerlegen", doch die Kündigung des Vertrags
mit der evangelischen Kirchengemeinde sei eine klare Sache: "Dann wird
der Standort aufgelöst."

Werden demnach in Zukunft in Züsch keine Handys mehr klingeln? Es sieht
nicht so aus: Laut Gudrun Hees hat ein weiterer Mobilfunkbetreiber
Interesse daran geäußert, in Züsch einen Sendemast aufzustellen.

"O2 hat entsprechende Pläne, und wir überlegen, ob dann ein gemeinsamer
Standort möglich ist. Diesen Schritt gehen wir aber nur, wenn absolut
gewährleistet ist, dass dieser Standort von allen akzeptiert wird."

Es handelt sich um den so genannten Fuchsbau, eine von Züsch und
Neuhütten drei Kilometer entfernte Erhebung. Die Distanz zu Muhl beträgt
etwa 1,6 Kilometer. "Das wäre uns Recht, denn dieser Standort ist von
bewohntem Gebiet weit genug entfernt", sagt Klaus Lorscheider. "Und
genau das war unser Ziel. Auf eine solche Lösung haben wir
hingearbeitet." Eine Entscheidung soll Anfang 2004 fallen.

http://www.intrinet.de/regionales/trier-saarburg/hochwald/804,275761.html?
fCMS=94b24da5c8becd3065cc52baf2539129


und

Die Furcht ist echt

22.10.2003

Von JÖRG PISTORIUS

Züsch und Neuhütten werden auch in Zukunft keine Handy-freien Zonen
sein. Selbst wenn das Kooperationsprojekt zwischen E-Plus und O2 nicht
zustande kommt und der E-Plus-Sendemast nach Ablauf des Vertrags in
einigen Jahren ersatzlos verschwindet, fallen die beiden Hochwaldorte
nicht komplett in die Mobilfunk-Steinzeit zurück - allerdings wird es
dann ein paar Funklöcher mehr geben.

Doch soweit will es auch die Bürgerinitiative nicht kommen lassen.
Sendemasten muss es geben, nur sollen sie nicht mitten im Ort stehen.
Dieses Ziel haben Klaus und Sieglinde Lorscheider und ihre Mitstreiter
erreicht. Zwei Jahre lang haben sie zäh, energisch, aber immer sachlich
und ohne jede Polemik diskutiert. Ein Weg, der zum Erfolg geführt hat.
Die Versetzung der Sendeanlagen auf den Fuchsbau weg vom bewohnten
Gebiet ermöglicht es dem Mobilfunkbetreiber, seine Dienstleistung
anzubieten, und beruhigt gleichzeitig viele Menschen in Züsch und Neuhütten.

Es bringt in diesem Fall absolut nichts, darüber zu diskutieren, ob die
Furcht vor Mobilfunk-Strahlenschäden berechtigt ist oder nicht. Diese
Furcht mag in Trier, Köln oder Berlin belächelt werden. In Züsch und
Neuhütten ist sie echt, sie beschäftigt viele Bewohner beider Orte und
nimmt ihnen einen Teil ihrer Lebensqualität. Das müssen sie nicht
hinnehmen, und diese Bürgerinitiative ist ein Paradebeispiel dafür, wie
viel Otto Normalverbraucher von der Basis aus bewirken kann.

j.pistorius@volksfreund.de


Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Ein Beispiel wie brutal die MF-Betreiber nach Gutsherrenart  mit den
Bürgern umgehen


Zeitungsartikel in der NWZ Oldenburg

Sehr geehrter Herr Rudolph,

ein Beispiel wie brutal die MF-Betreiber nach Gutsherrenart  mit den
Bürgern während eines schwebenden Verfahrens umgehen:

Klage gegen Mobilfunkmast

nwz-online vom 22.10.03

BAURECHT Ofenerdieker kritisiert "vollendete Tatsachen"

OLDENBURG/SU - Der 25 Meter hohe Mobilfunkmast wurde am Montag auf dem
Gelände der Telekom an der Ofenerdieker Straße installiert. Und Manfred
Gödecke, der auf der anderen Straßenseite wohnt, kann die Welt nicht
mehr verstehen. "Hier werden einfach Tatsachen geschaffen", kritisiert
er. Schon im November 2002 hatte der Oldenburger der Stadtverwaltung
angekündigt, er werde Widerspruch gegen eine Baugenehmigung einlegen.
Genauso kam es dann auch.

Nach dem Baurecht, das weiß Manfred Gödecke mittlerweile, ist trotz
eines Widerspruchs "sofortiger Vollzug" einer Baumaßnahme möglich.
Seinen Antrag, diesen Vollzug auszusetzen, lehnte die Stadt seinen
Angaben nach ebenfalls ab. Nun zieht der Anlieger vors
Verwaltungsgericht. Seine Klage gegen die Baugenehmigung der Stadt und
einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung – also den
Aufbau der Anlage nicht voranzutreiben – hat er am 25. September
eingereicht. "Und jetzt steht das Ding schon", ist er erbost.

Die Anlage befinde sich zwar an der Grenze eines Mischgebietes
(Wohnen/Gewerbe), de facto aber in einem Wohngebiet, meint Gödecke, (
Anm.: Dieser Passus ist redaktionell falsch wiedergegegen worden, der
MF-Mast steht auf einem unbeplanten Gebiet und grenzt an ein reines
Wohngebiet) denn der einzige gewerbliche Betrieb sei eine Gärtnerei.
"Die Strahlenbelastung trifft also fast nur Wohnungen." In seiner Klage
verweist der Oldenburger u.a. auf ein Urteil des Hamburger
Verwaltungsgerichts (die NWZ berichtete), das einen Baustopp "wegen
nachvollziehbarer psychologischer Belastung der Nachbarschaft" verfügte
(AZ: 4 VG 4640/2002).

Den Bau der Mobilfunkanlage während eines schwebenden Verfahrens
bewertet Gödecke als "Missachtung des Verwaltungsgerichts Oldenburg".


Mit freundlichen Grüßen

Manni Gödecke
Mitglied ImoO

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Mobilfunksender- und handyfreie Wohnung von ruhigen und seriösen Mietern
in Baden-Baden gesucht !


Hier ein Beispiel für Mietgesuche, die in den letzten Monaten vermehrt
erscheinen. Sollte dies nicht Anlass für Hausbesitzer (Vermieter) sein,
Mobilfunkstandorte auf dem eigenen oder benachbarten Grundstücken
abzulehnen ? Sonst droht akuter Verfall des erzielbaren Mietzinses
(gegen Regressansprüche sind weder die Grundstücksbesitzer der
Mobilfunksender-Standorte, noch die Betreiber selbst versichert).

http://www.buergerwelle.de/pdf/handy_u._mobilfunksenderfreie_wohng.gesucht.pdf


Mit freundlichem Gruß!

Günter Seifermann, B90/Die GRÜNEN, Baden-Baden

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Bürgermeister Amtsmissbrauch vorgeworfen

Widerstand gegen Aufstellung von Mobilfunkmast organisiert sich

Doppelrolle von Karl Graf stößt auf heftige Kritik / Gegner wollen
Inbetriebnahme der Anlage verhindern

Von Georg Wernthaler

Hohenpeißenberg - Der Widerstand gegen den in Hohenpeißenberg nur wenige
hundert Meter neben Kindergarten und Grundschule im Bau befindlichen
Mobilfunksendemasten organisiert sich. Am Montagabend versammelten sich
im örtlichen Kindergartensaal bei der ersten öffentlichen Veranstaltung
der Mastgegner rund 250 besorgte Bürger. Im Verlauf der Veranstaltung
verschärfte sich die Kritik am Verhalten von Bürgermeister Karl Graf
(CSU), auf dessen Privatgrundstück der Sendemast gebaut wird.

Nach umfangreichen Informationen zu Technik und gesundheitlichen Risiken
durch die beiden Referenten Hans Schütz (Bürgerwelle) und den
Hohenpeißenberger Arzt Franz Schelkle entzündete sich die anschließende
Diskussion besonders daran, wie Bürgermeister und Gemeinderat im Vorfeld
mit der Anfrage der Mobilfunkbetreiber umgegangen sind. Dass nun
ausgerechnet Bürgermeister Graf ein Grundstück für den Mobilfunkmasten
angeboten hat, will dabei vielen Gegnern nicht in den Kopf. Schließlich
habe man ihn in dieses Amt gewählt, damit er Schaden von der Gemeinde
abhält, so die Kritik.

Zudem schürte seine Doppelrolle als Gemeindeoberhaupt und zugleich
Vertragspartner der Mobilfunkunternehmen bei vielen
Veranstaltungsteilnehmern ganz offensichtlich den Verdacht, Graf habe
hier mehr im eigenen als im Dorfinteresse gehandelt. Die von Schütz für
Vergleichsfälle genannte monatliche Pacht von üblicherweise 300 bis 500
Euro für Einzelsendemasten – mit Vodafone und E-Plus sind hier aber
sogar zwei Nutzer vorgesehen – wurde in diesem Zusammenhang mit einem
Raunen aufgenommen.

Insgesamt löst die jetzige Rolle des Gemeindeoberhaupts, das man sich
beim Kampf gegen die mächtigen Mobilfunkunternehmen an der eigenen Seite
gewünscht hätte, zunehmendes Unverständnis bei den besorgten Bürgern
aus. Ein Teilnehmer sprach sogar von „Amtsmissbrauch“.

Auch die Rolle des Bauausschusses wird nun mehr und mehr hinterfragt.
„Habt ihr das nicht für notwendig gehalten, das an die Bürger
weiterzugeben“, kritisierte eine Hohenpeißenbergerin. Aber auch in den
Reihen des Gemeinderates selbst scheinen sich nun Bedenken gegen die
Vorgehensweise des Bürgermeisters zu entwickeln. Wie von
Sitzungsteilnehmern bestätigt wurde, habe dieser lediglich kurz
informiert, aber nicht abstimmen lassen. Eine Gemeinderätin fühlt sich
vom Bürgermeister zwischenzeitlich gar überrumpelt.

Die Mobilfunkgegner wollen nun verstärkt gegen den Sendemasten mobil
machen. Ziel der sich jetzt formierenden Gegner sei es, die
Inbetriebnahme doch noch zu verhindern, betont Sprecher Heiner Hartmann.
Die Unterstützung dafür wächst, denn in die nun für 14 Tage in der
Schreibwarenhandlung Eiband ausliegende Unterschriftenliste haben sich
bereits bis gestern Morgen knapp 200 Bürger eingetragen. Um weitere
rechtliche und politische Maßnahmen abzusprechen, wollen sich die Gegner
am kommenden Freitagabend ab 20 Uhr erneut im Kindergartensaal treffen.

http://www.sueddeutsche.de/sz/landkreise/wei/A21UM011/

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Hilfe bei der Suche nach Bürgerinitiativen


Sehr geehrter Herr Rudolph,

ich suche ganz dringend die Kontaktadressen der Bürgerinitiativen
Endingen und Erzingen (Balingen). Ich habe versucht diese über die
Stadtverwaltung Balingen zu erfahren, diese behaupten aber Sie wissen
nicht, ob diese noch bestehen.  Ist schon komisch, diese
Bürgerinitiativen sollen am "Runden Tisch - Mobilfunk" mitgewirkt haben
und jetzt kennt sie keiner mehr!

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Herzlichen Dank.

Heike Veser-Herrmann
BIKE VOGT - Bürgerinitiative kontra Elektrosmog e.V.

Omega: wenn Ihnen diese BI’s bekannt sind, melden Sie sich bitte bei
uns, wir geben Ihre Infos an Frau Heike Veser-Herrmann weiter.

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Bürgerwelle e.V. Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

1. Vorsitzender Siegfried Zwerenz, 2. Vorsitzende Barbara Eidling Postanschrift: Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth, Tel. 0049-(0)9631-795736, Fax 0049-(0)9631-795734, E-Mail pr@buergerwelle.de ,
Internet http://www.buergerwelle.de Tel. Auskünfte: Barbara Eidling Tel. 0049-(0)8171-18898

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