Parteien
und Mobilfunk
Hiermit geben
wir Ihnen Infos über die Grenzwertvorstellungen der Parteien.
Die offiziellen
Grenzwerte liegen bei 470.000 Nanowatt/cm² (nW/cm²) im D-Netz
und 950.000 nW/cm² im E-Netz
·
CSU:
bleibt bei den offiziellen Grenzwerten
·
SPD:
bleibt bei den offiziellen Grenzwerten
·
FDP:
bleibt bei den offiziellen Grenzwerten
·
Bündnis
90/Die Grünen: keine konkrete Forderung zur Reduzierung.
·
ödp:
fordert Richtwert von 10nW/cm² im Außenbereich und 1 nW/cm²
im Innenbereich
·
Aufbruch:
fordert 0,1 nW/cm² im Außenbereich
Belegte
gesundheitliche Probleme treten bereits bei 0,1 nW/cm² und
darunter auf.
Der neue Salzburger
Vorsorgewert 2/2002 liegt im Innenbereich bei 0,1 nW/cm².
Bereits anlässlich des Elektrosmogforums
in Bonn 1999 wurde von mehreren Ärzteverbänden, Wissenschaftlern
und Verbänden vom Umweltminister Trittin ein Wert von 0,1
nW/cm² im Außenbereich gefordert.
Verantwortlich für diese Hotline: Siegfried Zwerenz, Vorstand der Bürgerwelle
e.V.
Bürgerwelle
e.V. Lindenweg 10, D 95643 Tirschenreuth
Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog
Sprecher des Vorstands: Siegfried Zwerenz Tel. 09631-795736 / Fax 09631-795734
/
eMail: pr@buergerwelle.de
/ iNet: www.buergerwelle.info
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Mast
passt nicht in das schöne Ortsbild
Hanauer Anzeiger 17. September
2003-Auszug-
Gemeinde setzt sich in zweiter
Instanz gegen Betreiber durch
Gründau (pm/thb). Gegen
den in der Niedergründauer Obergasse vor drei Jahren errichteten
Mobilfunkmast hatte die Gemeinde Gründau ein Verwaltungsgerichtsverfahren
eingeleitet. Jetzt hat die Gemeinde Gründau sich in der
juristischen Auseinandersetzung in zweiter Instanz durchgesetzt.
Das Ergebnis: Der Sendemast, der noch nicht in Betrieb war,
wurde abgebaut.
Der Hessische
Verwaltungsgerichtshof in Kassel war der Argumentation der
Gemeinde Gründau gefolgt Diese hatte Höhe und Dimension des
Mastes als störend für das Ortsbild bezeichnet.
Mit ihrer außergewöhnlichen Höbe von 19 Metern sei der Sendemast
eine nicht in die kleinteilige und gegliederte Dachlandschaft
passende Erscheinung. In ihrem zur Kostenträgerschaft ergangenen
Urteil kommen die hessischen Verwaltungsrichter zu der Feststellung,
die Antennenanlage sei disharmonisch auffällig
und stelle in dem betreffenden Höhenbereich eine erstmalige
nicht unempfindliche störende Beeinträchtigung der Dachlandschaft
dar.
Bürgermeister
Georg Meyer sprach m diesem Zusammenhang Rechtsanwalt Pfalzgraf
vom Hessischen Städte- und Gemeindebund, der die Gemeinde
Gründau in erster und zweiter Instanz vertreten hatte, besondere
Anerkennung aus. An diesem Beispiel sei erneut die Fachkompetenz
und das Engagement des großen kommunalen Spitzenverbandes
deutlich geworden, so Meyer in einer Pressemitteilung. Auch
die örtliche Bürgerinitiative habe der Gemeinde zur erfolgreichen
Bewältigung des Rechtsstreites wertvolle Hinweise gegeben.
Wegen der unerwünschten Auswirkungen
überdimensionierter Mobilsendemasten auf das Ortsbild habe
die Gemeinde Gründau vor drei Jahren Gestaltungssatzungen
erlassen. Die Gemeindevertretung als Satzungsgeber habe damals,
offensichtlich auch rechtlich haltbar, einen guten Kompromiss
gefunden.
Dieser hatte
abzuwägen zwischen dem Anspruch der Bürger auf ungestörtes
Telefonieren im Rahmen des Mobilfunks und der Sicherung eines
optisch ungestörten Wohnumfeldes. Durch diese Satzung seien
Sendeanlagen, die mehr als vier Meter über Gebäudefirste hinausragen,
aus Gestaltungsgründen in Wohn- und Mischgebieten untersagt.
Bericht
- auch in anderer Variante in der GNZ erschienen - informiert
über die Demontage eines Mobilfunkmastes.
M.f.G
Alfred Tittmann
c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.
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Schlechte
Karten gegen Sendemast
Diez.
In
einem Gespräch mit unserer Zeitung bezog Stadtbürgermeister
Gerhard Maxeiner eine klare Position bezüglich der UMTS-Sendeanlage
in der Bergstraße. Der Sendemast war vor etwa zwei Wochen
auf dem Dach der Bauernschänke errichtet worden,
nachdem das Bauamt der Verbandsgemeinde eine Baugenehmigung
erteilt hatte.
Schon wenige Tage später hatte
sich der Widerstand der Anwohner formiert und organisiert.
Die Nachbarn waren vom Bau der Anlage völlig überrascht worden,
niemand hatte es vorher für nötig erachtet, sie zu informieren
(wir berichteten).
Ich halte davon überhaupt
nichts, mitten in der Stadt, in der Altstadt, in einem Wohn-
und Sanierungsgebiet, sagte Maxeiner. Er halte auch
den Standort für ungeeignet. Das ist ein Problem der
topografischen Lage. Auf Grund der Topografie strahle der Sendemast nur
in zwei Richtungen, nämlich zur Lahn und die Wilhelmstraße
entlang über das Viadukt bis nach Freiendiez. Parallel
dahinter liege ein Bergrücken, der alles abschirme, was wiederum
für eine verdoppelte, verstärkte Strahlung sorge, weil die
Strahlen zurückgeworfen würden. Es hätte sicher einen
besseren Standort gegeben, irgendwo in der Landschaft, nicht
mitten in einem dicht besiedelten Wohngebiet, fand Maxeiner. Anderswo, auf freiem Feld
zum Beispiel, würde nicht so großer Schaden angerichtet.
Allerdings sei
die Verbandsgemeinde rechtlich nicht in der Lage gewesen,
die Baugenehmigung zu versagen. Es tut mir Leid, dass man keine
Handhabe gefunden hat, das Ding an dieser Stelle zu verhindern,
sagte der Bürgermeister.
Die Stadt selbst habe schlechte Karten, wenn sie etwas unternehmen
wolle, das würde unter Umständen auf einen Schadenersatzprozess
mit immensen Kosten hinauslaufen.
Er persönlich, so Maxeiner, sei
ein strikter Gegner von Mobilfunk, Handys und solchem
Krimskrams. Jeder glaube, so wichtig zu sein, dass er
überall und ständig erreichbar sein müsse. Für dieses
Anspruchsdenken zahlen wir einen hohen Preis. Es
sei auch noch nicht wirklich geklärt, ob alle diese Strahlen
schädlich seien oder nicht. Ich bin sicher, dass
die eine oder andere so genannte Zivilisationskrankheit darauf
zurückgeht.
(eeg)
http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=1270600
Stadt könnte die Antenne kippen
Frankfurter Rundschau online 17.09.2003
BI will Rücknahme der Erlaubnis
für O2 durchsetzen
Die Schwalbacher Bürgerinitiative
gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten hat den Main-Taunus-Kreis
aufgefordert, das Land Hessen zu verklagen. Aus Juristensicht
könnte das nur die Kommune.
SCHWALBACH.
In
einem offenen Brief an den Main-Taunus-Kreis und den Magistrat
der Stadt Schwalbach fordern die Mitglieder der Initiative
Schwalbach - Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten (BI)
beide auf, Klage gegen das Land Hessen beim Verwaltungsgericht
in Frankfurt zu erheben. Die BI will damit dem Widerspruchsbescheid
des Regierungspräsidiums (RP) in Darmstadt entgegentreten,
in dem dieses der Mobilfunk-Betreiberfirma O2 Recht gab. Der Kreis hatte O2 die Nutzung der Antenne in der
Frankenstraße untersagt. Nach dem Widerspruchsbescheid des
RP hatte O2 die Mobilfunkantenne wieder eingeschaltet.
Der Main-Taunus-Kreis
habe keine Möglichkeit, gegen den Widerspruchsbescheid zu
klagen, sagt der Jurist Markus Schwarz, Assessor beim RP in
Darmstadt. Darüber, ob die Kommune klagen dürfe, sei man beim
RP nicht ganz sicher. Wenn eine Kommune ein Baugebiet als
reines Wohngebiet ausschreibe, lasse sie automatisch nach
geltendem Recht so genannte Nebenanlagen zu. Als Nebenanlagen
gelten Gas- und Elektrizitätsleitungen, ein Kanalsystem zur
Wasserversorgung oder eben auch Antennen.
Deshalb bedürfe
es nicht der Zustimmung der Stadt, wenn ein Mobilfunkbetreiber
eine Antenne aufstellen wolle. Ersetze ich als Gesetzgeber
aber dieses Einvernehmen, dann kann die Stadt klagen,
sagte Schwarz. Eine andere Möglichkeit zur
Klage sei dann gegeben, wenn die Stadt behaupte, dass die
Mobilfunkantenne in der Frankenstraße keine Nebenanlage, sondern
eine Hauptanlage sei.
Außerdem hätten Kommunen die Möglichkeit,
in Bebauungsplänen Nebenanlagen auszuschließen. Schwalbach
könnte in Zukunft die Zustimmung in Teilbereichen versagen
und damit eine flächendeckende Aufstellung von Antennen ausschließen,
erklärte der Jurist.
Der Streit um die Antenne in Schwalbach
sei ein Politikum, sagte Schwarz. Was die Leute stört,
ist nicht die Antenne, sondern ihre Strahlung. Doch darüber hatte
ich nicht zu entscheiden. Darüber hinaus dürfe die Wirkung
des Widerspruchsbescheids nicht überbewertet werden. Geprüft
werden müsse nämlich jeder Einzelfall. Allein in Hessen gebe
es drei Regierungspräsidien, außerdem weitere in den 16 Bundesländern,
die noch dazu verschiedene Baurechte hätten. chv
Copyright © Frankfurter Rundschau online 2003
http://213.187.75.204/ressorts/frankfurt_und_hessen/lokal_rundschau/hochtaunus/?cnt=306031
Bedenken in Einöd wegen Sendemast
Einöd (he).
Jägersburg, Bruchhof und nun Einöd: Die Betreiber von Handy-Netzen
sind auf der Suche nach Standorten für Sendemasten. Nachdem
Vodafon in den Stadtteilen Jägersburg und Bruchhof einen Mast
errichten wollte (wir berichteten), landet das Thema jetzt
in Einöd - wenn auch mit anderem Netzbetreiber. Am heutigen
Donnerstag, 17 Uhr, wird der Ortsrat darüber beraten. Der
Betreiber hat den Antrag gestellt, eine Basisstation für das
E-plus-Netz entweder auf der Saarpfalz-Halle oder in der Nähe
des Multifunktionsplatzes als Alternativstandort errichten
zu dürfen.
In Jägersburg und in Bruchhof scheiterten
ähnliche Anträge bereits am Widerstand der Bevölkerung und
Vorbehalten wegen möglicher Gesundheitsschäden durch die Strahlung.
Die Stimmung in Einöd ist kaum besser. Auch bei uns
wird sich im Verlauf der Sitzung die Frage nach der Strahlenbelastung
stellen, sagt Fritz Kaufmann (SPD), Ortsvorsteher von
Einöd. Das Problem
ist eben, dass niemand etwas Genaues darüber sagen kann, schriftliche
Gutachten über Gefahren sind mir nicht bekannt. Er gibt
zu bedenken, dass in der Saarpfalz-Halle regelmäßiger Trainingsbetrieb
stattfindet. Von einer möglichen Strahlung könnten diese Menschen
betroffen sein. Auch der Multifunktionsplatz ist gut
besucht, außerdem möchte die Agenda-Gruppe noch mehr Sportmöglichkeiten
dort schaffen. Auch
wenn der Sendemast insgesamt 20 Meter hoch sein soll, es bleibt
die Frage, was an Wellen ankommt und welche Wirkung sie haben.
Das Dilemma
des Betreibers ist klar: Handybesitzer möchten überall Empfang,
und das ist nur mit solchen Stationen möglich. Gleichzeitig steigen allerorten
die Vorbehalte, egal ob bei Handybesitzern oder den reinen
Festnetz-Nutzern.
Der beste Standort wäre laut Kaufmann außerhalb des Dorfes
an einer Stelle. Allerdings wird das nicht möglich sein,
die Arbeiten für einen Mast auf dem freien Feld sind wahrscheinlich
wegen der Kabelverlegung zu teuer, schätzt er.
Bernhard Motsch, Fraktionssprecher
der CDU, hegt ebenfalls grundsätzliche Bedenken gegen das
Anliegen. In der Nähe des Standortes am Multifunktionsplatz
wird ein Neubaugebiet entstehen, und wer weiß, wie das in
den kommenden Jahren wachsen wird, sagte Motsch. Wir
wären bei der Errichtung des Mastes in der Nähe eines Wohngebietes
dagegen und ich gehe ebenfalls davon aus, dass der Antrag
abgelehnt wird.
http://www.sol.de/szimnetz/homburg/2802,485785.html?fCMS=
d80bec01e8aeb8f0e2520658b77d1847
Mobilfunk schlägt Wellen in Weitnau
19.09.2003, Allgäuer Zeitung
Bürger-Protest gegen Sendemast
- Kritik an Vize-Bürger
Weitnau (scs). - Das
Thema Mobilfunk lässt es derzeit in der Gemeinde Weitnau brodeln. Anlass ist eine vor kurzem aufgestellte
Sendeanlage auf einem Privatgrundstück im Ortsteil Weilerle.
Die
eigens gegründete Initiative Besorgte Bürger im Gemeindegebiet
fordert von Grundstückseigentümer Heinz Lipp, dem Zweiten
Bürgermeister Weitnaus, den Abbau der Anlage. In der jüngsten
Ratssitzung appellierte die Bürgerinitiative an die Kommune,
alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit die Anlage wieder
wegkommt. Im März hatten die Räte den Bau einer
Sendeanlage auf Wengener Gemeindegrund einstimmig abgelehnt.
Heinz Lipp war damals in der Sitzung allerdings nicht anwesend.
Im aktuellen Fall handelt es sich um eine Anlage von E-plus.
Im Bauausschuss hatte Lipp seine Ratskollegen Anfang September
im Nachhinein über die aufgestellte Anlage informiert.
Egal ob der Mast schädlich ist oder nicht - wenn die
Bürger Angst haben, ist das Schaden genug, betonte Matthias
Mayer in der aktuellen Sitzung im Adler. Auch
andere Räte konnten die Haltung ihres Kollegen Lipp - er war
in der Sitzung nicht anwesend - nicht verstehen. Dennoch appellierten
sie, nicht persönlich zu werden: Wir bekämpfen nicht
die Person, sondern die Anlage.
Es geht ihm an die Nieren
Rathauschef
Peter Freytag betonte mehrfach, dass die Gemeinde in diesem
Fall keine Handhabe besitze, da die Anlage auf Privatgrund
stehe und keine Genehmigung brauche. Seinem Stellvertreter
Lipp gab Freytag Rückendeckung. In einem persönlichen
Gespräch habe ich versucht, ihn zu überzeugen, dass er die
Anlage wieder abmontieren lassen und den auf 14 Jahre geschlossenen
Vertrag auflösen soll, erklärte Freytag. Mir
gegenüber sagte er dann, dass er alles versuchen werde, um
aus dem Vertrag herauszukommen. Er habe schon mit einem Anwalt
gesprochen. Ihm geht das Ganze an die Nieren. Gemeinderat,
Verwaltung und die Bürgerinitiative müssten eng zusammenarbeiten,
um das Problem gemeinsam zu lösen, forderte Hubert Rupp. Heinz Lipp muss seine Aktion mit
seinem eigenen Gewissen vereinbaren. Nach
knapp dreistündiger Diskussion beschloss das Gremium schließlich,
gegen die Anlage Widerspruch beim Landratsamt einzulegen.
Außerdem werde die Verwaltung mit der Bürgerinitiative zusammen
arbeiten. Ich habe mich für so eine Anlage
entschieden, und dabei bleibe ich jetzt, nimmt der angegriffene
Vize-Bürgermeister gegenüber der AZ Stellung. Wenn ich
die Antenne nicht genommen hätte, hätte es sicher ein Nachbar
gemacht, ist er überzeugt. Und weiter: Mobilfunk
ist die Zukunft, da können wir uns nicht dagegen wehren.
Vor zehn Jahren habe er einmal gegen eine Sendeanlage in Hellengerst
gestimmt, räumt Lipp ein. In den vergangenen Jahren sei dies
aber nicht mehr der Fall gewesen. Und noch etwas merkt er
an: In den Statuten als Biobauer steht mit keiner Silbe,
dass kein Mobilfunkmast aufgestellt werden darf.
http://www.all-in.de/redsys/c.php/allin/lokales/ke.php?l=de&dom=dom1&id=217343
Handy-Lust oder Elektrosmog-Frust?
Infoveranstaltung des Kreises über Mobilfunk
Vom 16.09.2003
Rheingau-Taunus. (red)
Zu jeder Tages- und Nachtzeit an (fast) jedem Ort erreichbar
sein - für viele Menschen ist eine Welt ohne Handy nicht mehr
denkbar. Andere laufen Sturm gegen die zunehmende Anzahl
an Sendemasten der Mobilfunkbetreiber und befürchten gesundheitliche
Auswirkungen. Zwischen diesen beiden konträren Auffassungen
bewegt sich die Informationsveranstaltung des Kreisausschusses
am Freitag, 26. September, um 14 Uhr, in der Stadthalle in
Bad Schwalbach, zu der alle interessierten Bürger eingeladen
sind.
Mit dieser
Veranstaltung, die auf Beschluss des Kreistages angeboten
wird, versucht der Kreisausschuss eine Antwort auf die Frage
Handy-Lust oder Elektrosmog-Frust? zu finden.
Wir haben kompetente Fachleute eingeladen, die uns aus
ganz unterschiedlicher Sichtweise wissenschaftlich fundierte
Antworten geben können, betont der Erste Kreisbeigeordnete
Burkhard Albers (SPD), der als Baudezernent die Organisation
der Podiumsdiskussion übernommen hat. In seinem eigenen Referat
wird Albers darüber informieren, welche Möglichkeiten die
Bauaufsicht des Kreises hat, die Errichtung von Anlagen zu
verhindern.
Die sechs
Referenten beleuchten verschiedene Aspekte des Themas Mobilfunk
und UMTS. So geht Josef Opitz der Frage nach, ob die Daten
eines Standortkatasters der Allgemeinheit zugänglich gemacht
werden dürfen. Mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch
Sendemasten befasst sich die Epidemologin Eva Böhler. Eine
Frage, die auch zuletzt bei der Errichtung eines Mastes in
Kiedrich immer wieder aufgeworfen wurde. Christian Küppers
stellt die Arbeit und Ergebnisse der Strahlenkommission vor.
Auch er geht dabei auf vorliegende Untersuchungen ein, die
sich mit den Auswirkungen der Sendemasten auf die Gesundheit
von Menschen befassten. Vertreter der Netzbetreiber legen
ihre Planungen für das neue Mobilfunknetz im Rheingau-Taunus-Kreis
vor. Frank Heinemann beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung
neuer Techniken wie GSM und UMTS und berichtet über Planung
und Ausbau von Mobilfunknetzen in Deutschland. Zu der Veranstaltung
ist auch ein Vertreter einer Bürgerinitiative eingeladen,
die gegen die Errichtung von Sendemasten in Wohngebieten kämpfen.
Moderiert wird die Diskussion von Christopher Sitte von der
Technologie-Stiftung Hessen.
In Anbetracht
der zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern
vor zwei Jahren geschlossenen Vereinbarung über den
Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim
Ausbau der Mobilfunknetze seien die Netzbetreiber gefordert,
ihre Planungen darzulegen, erklärt Kreisbeigeordneter Albers.
Dies solle mit der Veranstaltung geschehen. Damit wolle
man auch verhindern, dass Sendemasten mitten in Städten und
Gemeinden entstehen und es anschließend zu Protesten der betroffenen
Bürger kommt, wie zuletzt in Kiedrich passiert. Wir
wollen den Eindruck vermeiden, dass hinter dem Rücken der
Bürgerinnen und Bürger und ohne deren Wissen das Mobilfunknetz
ausgebaut wird, so Albers. "Es geht einerseits
darum, eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, andererseits
darum, den gesundheitlichen Schutz der Bürger zu gewährleisten".
Die Podiumsdiskussion beginnt am Freitag, 26. September, um 14 Uhr in
der Stadthalle in Bad Schwalbach.
http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=1239555
Gemeinderat
versteckt sich hinter Paragraphen
Leserbrief
«Gemeinderat verzichtet auf Rekurs»
(«Wiler Zeitung» vom 11. September 2003)
Nach dem enttäuschenden Entscheid der
Baukommission vom 10. September 2003 folgt nun der für uns
unverständliche Bericht in der «Wiler Zeitung»: «Gemeinderat
verzichtet auf Rekurs».
Seit bald 20 Jahren wohnen wir
in Oberuzwil und kommen - wie viele andere Bürgerinnen und
Bürger - regelmäßig unseren Pflichten nach. Wir
leiten daraus Rechte ab, die wir im vorliegenden Fall so interpretieren,
dass sich die Gemeinde - der Gemeinderat als verantwortliches
Organ - für das Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Wir können die Aussage im Zeitungsbericht
nachvollziehen (was nicht heißt, sie zu akzeptieren), dass
sich die Baukommission nach den rechtlichen Vorgaben richtet,
verstehen aber nicht, wenn sich der Gemeinderat (als Vertreter
der Grundeigentümerin und Betreiberin schulischer Anlagen
in Oberuzwil - und wohlverstanden ebenfalls als Einsprecherin
gegen das Bauvorhaben) hinter eben diesen rechtlichen Vorgaben
versteckt. Für
uns vertritt der Gemeinderat die Bürgerinnen und Bürger, für
die er gemäss Umweltschutzgesetz Art. 1 eine Verantwortung
trägt, «Menschen (auch unsere Kinder), Tiere und Pflanzen
gegen schädliche Einwirkungen zu schützen». Es vergeht
kaum eine Woche, dass nicht aus irgendeiner Region ein Bericht
über Mobilfunkantennen - zumeist Meldungen über gesundheitliche
Störungen - in den Zeitungen zu lesen ist. Wenn heute
wissenschaftlich fundierte Studien noch fehlen (z.B. Langzeitresultate),
damit die rechtliche Lage angepasst werden kann, berechtigt
dies unseres Erachtens nicht, ganze Bevölkerungsgruppen unbekannten
Gefahren auszusetzen. Immer mehr Fachleute bezweifeln,
dass der heute gültige Grenzwert von 6 Volt pro Meter genügt,
um gesundheitliche Schäden auszuschliessen. Die Vereinigung
Schweizer Ärztinnen und Ärzte fordert deshalb zehnmal schärfere
Grenzwerte. «Wenn man vorsichtig sein will, müsste man
die Grenzwerte herabsetzen», meint auch Peter Röösli vom
Institut für Sozial- und Präventivmedizin in Basel. Er hat im Auftrag des Bundes über 200 wissenschaftliche
Studien ausgewertet. Aufgrund dieser und anderer verschiedener
Studien und Aussagen von Wissenschaftern ist anzunehmen und
auch zu hoffen, dass die Grenzwerte bald herabgesetzt werden.
Dass gesetzliche Änderungen träge laufen und viel Zeit benötigen,
ist uns dabei klar.
Im
aktuellen Fall in Oberuzwil geht es zudem um die tragische
Situation, dass die Anlage im nahen Umfeld von Schule und
Kindergarten geplant ist. Um diese zusätzliche Gefahr geht es uns
(wir wohnen übrigens im Einzugsgebiet der Antenne von Swisscom
Mobile im Gebiet Häsler/Rehweid). Bereits mit der vor kurzem erfolgten
Installation der Micro-Anlage von Orange reagieren einige
Kinder aus unserem Bekanntenkreis mit Schlafstörungen. Sollen
Schul- und Kindergartenkinder einer x-fach höheren Strahlung
täglich ausgesetzt werden? Müssen zuerst ernsthafte Krankheiten
(wie in anderen Situationen Silikose, Asbestose oder Röntgenschäden)
auftreten, bevor gehandelt wird? Können wir (Sie) dies verantworten? Es ist durchaus vorstellbar, dass irgendwann
ein generelles Verbot von Mobilfunkanlagen in Schul- und Kindergartennähe
eingeführt wird. Was heute fehlt, ist der Faktor Zeit.
Im vorliegenden Fall auf einen
Rekurs aus rein rechtlichen Überlegungen zu verzichten, scheint
uns nicht genug. In
einem Artikel der «Wiler Zeitung» vom 11. April 2003 wird
berichtet, dass sich der Gemeinderat Niederbüren seit drei
Jahren mit allen Mitteln gegen die Errichtung einer Mobilfunkantenne
von Orange wehrt. «Den fünf Ratsmitgliedern ist die Lebens-
und Wohnqualität in ihrer Gemeinde wichtig. Sie können es
deshalb nicht verantworten, ein Projekt zu unterstützen, im
Wissen, dass einzelne Bevölkerungsgruppen davon negativ betroffen
seien.» Eine ähnliche Haltung würden wir uns
- mit sicher weiteren 363 Bürgerinnen und Bürgern (Einsprache-Unterschriften)
- auch vom Gemeinderat Oberuzwil wünschen.
In diesem Sinne bitten wir Sie, Herr
Gemeindepräsident, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
Ihren Entscheid im Interesse unserer und Ihrer Gemeinde nochmals
zu überdenken und Ihrer Pflicht als Vertreter und Verantwortliche
für den Schutz Ihrer Bürgerinnen und Bürger (auch der kleinen
und vielleicht am ehesten schutzbedürftigen) nachzukommen.
Brigitt und Hanspeter Klaus-Hasler
mit Annina (4), Rehweidstrasse 7, 9242 Oberuzwil
http://www.tagblatt.ch/wiluzwil.cfm?pass_id=823726&liste=
823705,823724,823707,823709,823704,823725,823727,823706,823722,823723,823726
Keine Mobilfunkanlage beim Altersheim
Wolfhalden. Am Altersheim Wüschbach
in Wolfhalden wird keine Orange-Mobilfunkanlage bewilligt.
Der Gemeinderat Wolfhalden hat ein entsprechendes Gesuch abgelehnt.
Die Mobilfunk-Betreiberin
hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, an den Gebäuden des Altersheims
Wüschbach Mikrozellen für den Mobilfunkverkehr zu installieren.
Somit könnten die «Empfangslöcher» im Raum Heiden-Wolfhalden
gestopft werden können. Der Gemeinderat hat die Montage
solcher Kleinanlagen beim Altersheim laut Mitteilung der Gemeindekanzlei
abgelehnt. Dies wäre mit den Interessen der Pensionäre wie
auch der Gemeinde als Betreiberin des Heims nicht vereinbar,
heißt es in der Begründung. Auch zukünftige Gesuche für die
Anbringung solcher Anlagen an öffentlichen Gebäuden würden
abgelehnt.
http://www.tagblatt.ch/appenzellerland.cfm?pass_id=823319&liste=
823343,823351,823420,823331,823332,823335,823319,823421,823422
,823338,823333,823321,823324,823325,823326,823327,823328,823330
(Auszug)
Nachrichten von der BI Bad Dürkheim
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