* Parteien und Mobilfunk - Mast passt nicht in das schöne Ortsbild -
Schlechte Karten gegen Sendemast - Stadt könnte die Antenne
kippen - Bedenken in Einöd wegen Sendemast - Mobilfunk schlägt
Wellen in Weitnau - Gemeinderat versteckt sich hinter Paragraphen -
Keine Mobilfunkanlage beim Altersheim (20/9/03)

 

Parteien und Mobilfunk

Hiermit geben wir Ihnen Infos über die Grenzwertvorstellungen der Parteien.

Die offiziellen Grenzwerte liegen bei 470.000 Nanowatt/cm² (nW/cm²) im D-Netz und 950.000 nW/cm² im E-Netz

·         CSU: bleibt bei den offiziellen Grenzwerten

·         SPD: bleibt bei den offiziellen Grenzwerten

·         FDP: bleibt bei den offiziellen Grenzwerten

·         Bündnis 90/Die Grünen: keine konkrete Forderung zur Reduzierung.

·         ödp: fordert Richtwert von 10nW/cm² im Außenbereich und 1 nW/cm² im Innenbereich

·         Aufbruch: fordert 0,1 nW/cm² im Außenbereich

Belegte gesundheitliche Probleme treten bereits bei 0,1 nW/cm²  und darunter auf.

Der neue Salzburger Vorsorgewert 2/2002 liegt im Innenbereich bei 0,1 nW/cm².

Bereits anlässlich des Elektrosmogforums in Bonn 1999 wurde von mehreren Ärzteverbänden, Wissenschaftlern und Verbänden vom Umweltminister Trittin ein Wert von 0,1 nW/cm² im Außenbereich gefordert.

Verantwortlich für diese Hotline: Siegfried Zwerenz, Vorstand der Bürgerwelle e.V.

Bürgerwelle  e.V.   Lindenweg 10,   D  95643 Tirschenreuth

Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

Sprecher des Vorstands: Siegfried Zwerenz Tel. 09631-795736 / Fax 09631-795734 /

eMail: pr@buergerwelle.de  / iNet: www.buergerwelle.info

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Mast passt nicht in das schöne Ortsbild

Hanauer Anzeiger 17. September 2003-Auszug-

Gemeinde setzt sich in zweiter Instanz gegen Betreiber durch

Gründau (pm/thb). Gegen den in der Niedergründauer Obergasse vor drei Jahren errichteten Mobilfunkmast hatte die Gemeinde Gründau ein Verwaltungsgerichtsverfahren eingeleitet. Jetzt hat die Gemeinde Gründau sich in der juristischen Auseinandersetzung in zweiter Instanz durchgesetzt. Das Ergebnis: Der Sendemast, der noch nicht in Betrieb war, wurde abgebaut.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel war der Argumentation der Gemeinde Gründau gefolgt Diese hatte Höhe und Dimension des Mastes als „störend für das Ortsbild“ bezeichnet. Mit ihrer außergewöhnlichen Höbe von 19 Metern sei der Sendemast eine nicht in die „kleinteilige und gegliederte Dachlandschaft“ passende Erscheinung. In ihrem zur Kostenträgerschaft ergangenen Urteil kommen die hessischen Verwaltungsrichter zu der Feststellung, die Antennenanlage sei „disharmonisch auffällig“ und stelle in dem betreffenden Höhenbereich eine „erstmalige nicht unempfindliche störende Beeinträchtigung der Dachlandschaft“ dar.

Bürgermeister Georg Meyer sprach m diesem Zusammenhang Rechtsanwalt Pfalzgraf vom Hessischen Städte- und Gemeindebund, der die Gemeinde Gründau in erster und zweiter Instanz vertreten hatte, besondere Anerkennung aus. An diesem Beispiel sei erneut die Fachkompetenz und das Engagement des großen kommunalen Spitzenverbandes deutlich geworden, so Meyer in einer Pressemitteilung. Auch die örtliche Bürgerinitiative habe der Gemeinde zur erfolgreichen Bewältigung des Rechtsstreites wertvolle Hinweise gegeben.

Wegen der unerwünschten Auswirkungen überdimensionierter Mobilsendemasten auf das Ortsbild habe die Gemeinde Gründau vor drei Jahren Gestaltungssatzungen erlassen. Die Gemeindevertretung als Satzungsgeber habe damals, offensichtlich auch rechtlich haltbar, einen guten Kompromiss gefunden.

Dieser hatte abzuwägen zwischen dem Anspruch der Bürger auf ungestörtes Telefonieren im Rahmen des Mobilfunks und der Sicherung eines optisch ungestörten Wohnumfeldes. Durch diese Satzung seien Sendeanlagen, die mehr als vier Meter über Gebäudefirste hinausragen, aus Gestaltungsgründen in Wohn- und Mischgebieten untersagt.

Bericht - auch in anderer Variante in  der GNZ erschienen - informiert über die Demontage eines Mobilfunkmastes.

M.f.G

Alfred Tittmann

c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.

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Schlechte Karten gegen Sendemast

Diez. In einem Gespräch mit unserer Zeitung bezog Stadtbürgermeister Gerhard Maxeiner eine klare Position bezüglich der UMTS-Sendeanlage in der Bergstraße. Der Sendemast war vor etwa zwei Wochen auf dem Dach der „Bauernschänke“ errichtet worden, nachdem das Bauamt der Verbandsgemeinde eine Baugenehmigung erteilt hatte.

 

Schon wenige Tage später hatte sich der Widerstand der Anwohner formiert und organisiert. Die Nachbarn waren vom Bau der Anlage völlig überrascht worden, niemand hatte es vorher für nötig erachtet, sie zu informieren (wir berichteten).

„Ich halte davon überhaupt nichts, mitten in der Stadt, in der Altstadt, in einem Wohn- und Sanierungsgebiet“, sagte Maxeiner. Er halte auch den Standort für ungeeignet. „Das ist ein Problem der topografischen Lage.“ Auf Grund der Topografie strahle der Sendemast nur in zwei Richtungen, nämlich zur Lahn und die Wilhelmstraße entlang über das Viadukt bis nach Freiendiez. Parallel dahinter liege ein Bergrücken, der alles abschirme, was wiederum für eine verdoppelte, verstärkte Strahlung sorge, weil die Strahlen zurückgeworfen würden. „Es hätte sicher einen besseren Standort gegeben, irgendwo in der Landschaft, nicht mitten in einem dicht besiedelten Wohngebiet“, fand Maxeiner. Anderswo, auf freiem Feld zum Beispiel, würde nicht so großer Schaden angerichtet.

Allerdings sei die Verbandsgemeinde rechtlich nicht in der Lage gewesen, die Baugenehmigung zu versagen. „Es tut mir Leid, dass man keine Handhabe gefunden hat, das Ding an dieser Stelle zu verhindern“, sagte der Bürgermeister. Die Stadt selbst habe schlechte Karten, wenn sie etwas unternehmen wolle, das würde unter Umständen auf einen Schadenersatzprozess mit immensen Kosten hinauslaufen.

Er persönlich, so Maxeiner, sei ein „strikter Gegner von Mobilfunk, Handys und solchem Krimskrams“. Jeder glaube, so wichtig zu sein, dass er überall und ständig erreichbar sein müsse. „Für dieses Anspruchsdenken zahlen wir einen hohen Preis.“ Es sei auch noch nicht wirklich geklärt, ob alle diese Strahlen schädlich seien oder nicht. „Ich bin sicher, dass die eine oder andere so genannte Zivilisationskrankheit darauf zurückgeht.“ (eeg)

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=1270600


Stadt könnte die Antenne kippen

Frankfurter Rundschau online 17.09.2003

BI will Rücknahme der Erlaubnis für O2 durchsetzen

Die Schwalbacher Bürgerinitiative gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten hat den Main-Taunus-Kreis aufgefordert, das Land Hessen zu verklagen. Aus Juristensicht könnte das nur die Kommune.

SCHWALBACH. In einem offenen Brief an den Main-Taunus-Kreis und den Magistrat der Stadt Schwalbach fordern die Mitglieder der „Initiative Schwalbach - Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten (BI)“ beide auf, „Klage gegen das Land Hessen beim Verwaltungsgericht in Frankfurt“ zu erheben. Die BI will damit dem Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums (RP) in Darmstadt entgegentreten, in dem dieses der Mobilfunk-Betreiberfirma O2 Recht gab. Der Kreis hatte O2 die Nutzung der Antenne in der Frankenstraße untersagt. Nach dem Widerspruchsbescheid des RP hatte O2 die Mobilfunkantenne wieder eingeschaltet.

Der Main-Taunus-Kreis habe keine Möglichkeit, gegen den Widerspruchsbescheid zu klagen, sagt der Jurist Markus Schwarz, Assessor beim RP in Darmstadt. Darüber, ob die Kommune klagen dürfe, sei man beim RP nicht ganz sicher. Wenn eine Kommune ein Baugebiet als reines Wohngebiet ausschreibe, lasse sie automatisch nach geltendem Recht so genannte Nebenanlagen zu. Als Nebenanlagen gelten Gas- und Elektrizitätsleitungen, ein Kanalsystem zur Wasserversorgung oder eben auch Antennen.

Deshalb bedürfe es nicht der Zustimmung der Stadt, wenn ein Mobilfunkbetreiber eine Antenne aufstellen wolle. „Ersetze ich als Gesetzgeber aber dieses Einvernehmen, dann kann die Stadt klagen“, sagte Schwarz. Eine andere Möglichkeit zur Klage sei dann gegeben, wenn die Stadt behaupte, dass die Mobilfunkantenne in der Frankenstraße keine Nebenanlage, sondern eine Hauptanlage sei.

Außerdem hätten Kommunen die Möglichkeit, in Bebauungsplänen Nebenanlagen auszuschließen. „Schwalbach könnte in Zukunft die Zustimmung in Teilbereichen versagen und damit eine flächendeckende Aufstellung von Antennen ausschließen“, erklärte der Jurist.

Der Streit um die Antenne in Schwalbach sei ein Politikum, sagte Schwarz. „Was die Leute stört, ist nicht die Antenne, sondern ihre Strahlung. Doch darüber hatte ich nicht zu entscheiden.“ Darüber hinaus dürfe die Wirkung des Widerspruchsbescheids nicht überbewertet werden. Geprüft werden müsse nämlich jeder Einzelfall. Allein in Hessen gebe es drei Regierungspräsidien, außerdem weitere in den 16 Bundesländern, die noch dazu verschiedene Baurechte hätten. chv

Copyright © Frankfurter Rundschau online 2003

http://213.187.75.204/ressorts/frankfurt_und_hessen/lokal_rundschau/hochtaunus/?cnt=306031


Bedenken in Einöd wegen Sendemast

Einöd (he). Jägersburg, Bruchhof und nun Einöd: Die Betreiber von Handy-Netzen sind auf der Suche nach Standorten für Sendemasten. Nachdem Vodafon in den Stadtteilen Jägersburg und Bruchhof einen Mast errichten wollte (wir berichteten), landet das Thema jetzt in Einöd - wenn auch mit anderem Netzbetreiber. Am heutigen Donnerstag, 17 Uhr, wird der Ortsrat darüber beraten. Der Betreiber hat den Antrag gestellt, eine Basisstation für das E-plus-Netz entweder auf der Saarpfalz-Halle oder in der Nähe des Multifunktionsplatzes als Alternativstandort errichten zu dürfen.

In Jägersburg und in Bruchhof scheiterten ähnliche Anträge bereits am Widerstand der Bevölkerung und Vorbehalten wegen möglicher Gesundheitsschäden durch die Strahlung. Die Stimmung in Einöd ist kaum besser. „Auch bei uns wird sich im Verlauf der Sitzung die Frage nach der Strahlenbelastung stellen“, sagt Fritz Kaufmann (SPD), Ortsvorsteher von Einöd. „Das Problem ist eben, dass niemand etwas Genaues darüber sagen kann, schriftliche Gutachten über Gefahren sind mir nicht bekannt.“ Er gibt zu bedenken, dass in der Saarpfalz-Halle regelmäßiger Trainingsbetrieb stattfindet. Von einer möglichen Strahlung könnten diese Menschen betroffen sein. „Auch der Multifunktionsplatz ist gut besucht, außerdem möchte die Agenda-Gruppe noch mehr Sportmöglichkeiten dort schaffen.“ Auch wenn der Sendemast insgesamt 20 Meter hoch sein soll, es bleibt die Frage, was an Wellen ankommt und welche Wirkung sie haben.

Das Dilemma des Betreibers ist klar: Handybesitzer möchten überall Empfang, und das ist nur mit solchen Stationen möglich. Gleichzeitig steigen allerorten die Vorbehalte, egal ob bei Handybesitzern oder den reinen Festnetz-Nutzern. Der beste Standort wäre laut Kaufmann außerhalb des Dorfes an einer Stelle. „Allerdings wird das nicht möglich sein, die Arbeiten für einen Mast auf dem freien Feld sind wahrscheinlich wegen der Kabelverlegung zu teuer“, schätzt er.

Bernhard Motsch, Fraktionssprecher der CDU, hegt ebenfalls grundsätzliche Bedenken gegen das Anliegen. „In der Nähe des Standortes am Multifunktionsplatz wird ein Neubaugebiet entstehen, und wer weiß, wie das in den kommenden Jahren wachsen wird“, sagte Motsch. „Wir wären bei der Errichtung des Mastes in der Nähe eines Wohngebietes dagegen und ich gehe ebenfalls davon aus, dass der Antrag abgelehnt wird.“

http://www.sol.de/szimnetz/homburg/2802,485785.html?fCMS=
d80bec01e8aeb8f0e2520658b77d1847


Mobilfunk schlägt Wellen in Weitnau

19.09.2003, Allgäuer Zeitung

Bürger-Protest gegen Sendemast - Kritik an Vize-Bürger

Weitnau (scs). - Das Thema Mobilfunk lässt es derzeit in der Gemeinde Weitnau brodeln. Anlass ist eine vor kurzem aufgestellte Sendeanlage auf einem Privatgrundstück im Ortsteil Weilerle. Die eigens gegründete Initiative „Besorgte Bürger im Gemeindegebiet“ fordert von Grundstückseigentümer Heinz Lipp, dem Zweiten Bürgermeister Weitnaus, den Abbau der Anlage. In der jüngsten Ratssitzung appellierte die Bürgerinitiative an die Kommune, alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit die Anlage wieder „wegkommt“. Im März hatten die Räte den Bau einer Sendeanlage auf Wengener Gemeindegrund einstimmig abgelehnt. Heinz Lipp war damals in der Sitzung allerdings nicht anwesend. Im aktuellen Fall handelt es sich um eine Anlage von E-plus. Im Bauausschuss hatte Lipp seine Ratskollegen Anfang September im Nachhinein über die aufgestellte Anlage informiert. „Egal ob der Mast schädlich ist oder nicht - wenn die Bürger Angst haben, ist das Schaden genug“, betonte Matthias Mayer in der aktuellen Sitzung im „Adler“. Auch andere Räte konnten die Haltung ihres Kollegen Lipp - er war in der Sitzung nicht anwesend - nicht verstehen. Dennoch appellierten sie, nicht persönlich zu werden: „Wir bekämpfen nicht die Person, sondern die Anlage“.

„Es geht ihm an die Nieren“

Rathauschef Peter Freytag betonte mehrfach, dass die Gemeinde in diesem Fall keine Handhabe besitze, da die Anlage auf Privatgrund stehe und keine Genehmigung brauche. Seinem Stellvertreter Lipp gab Freytag Rückendeckung. „In einem persönlichen Gespräch habe ich versucht, ihn zu überzeugen, dass er die Anlage wieder abmontieren lassen und den auf 14 Jahre geschlossenen Vertrag auflösen soll“, erklärte Freytag. „Mir gegenüber sagte er dann, dass er alles versuchen werde, um aus dem Vertrag herauszukommen. Er habe schon mit einem Anwalt gesprochen. Ihm geht das Ganze an die Nieren.“ Gemeinderat, Verwaltung und die Bürgerinitiative müssten eng zusammenarbeiten, um das Problem gemeinsam zu lösen, forderte Hubert Rupp. „Heinz Lipp muss seine Aktion mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren.“ Nach knapp dreistündiger Diskussion beschloss das Gremium schließlich, gegen die Anlage Widerspruch beim Landratsamt einzulegen. Außerdem werde die Verwaltung mit der Bürgerinitiative zusammen arbeiten. „Ich habe mich für so eine Anlage entschieden, und dabei bleibe ich jetzt“, nimmt der angegriffene Vize-Bürgermeister gegenüber der AZ Stellung. „Wenn ich die Antenne nicht genommen hätte, hätte es sicher ein Nachbar gemacht“, ist er überzeugt. Und weiter: „Mobilfunk ist die Zukunft, da können wir uns nicht dagegen wehren“. Vor zehn Jahren habe er einmal gegen eine Sendeanlage in Hellengerst gestimmt, räumt Lipp ein. In den vergangenen Jahren sei dies aber nicht mehr der Fall gewesen. Und noch etwas merkt er an: „In den Statuten als Biobauer steht mit keiner Silbe, dass kein Mobilfunkmast aufgestellt werden darf.“

http://www.all-in.de/redsys/c.php/allin/lokales/ke.php?l=de&dom=dom1&id=217343

Handy-Lust oder Elektrosmog-Frust? Infoveranstaltung des Kreises über Mobilfunk

Vom 16.09.2003

Rheingau-Taunus. (red) Zu jeder Tages- und Nachtzeit an (fast) jedem Ort erreichbar sein - für viele Menschen ist eine Welt ohne Handy nicht mehr denkbar. Andere laufen Sturm gegen die zunehmende Anzahl an Sendemasten der Mobilfunkbetreiber und befürchten gesundheitliche Auswirkungen. Zwischen diesen beiden konträren Auffassungen bewegt sich die Informationsveranstaltung des Kreisausschusses am Freitag, 26. September, um 14 Uhr, in der Stadthalle in Bad Schwalbach, zu der alle interessierten Bürger eingeladen sind.

Mit dieser Veranstaltung, die auf Beschluss des Kreistages angeboten wird, versucht der Kreisausschuss eine Antwort auf die Frage „Handy-Lust oder Elektrosmog-Frust?“ zu finden. „Wir haben kompetente Fachleute eingeladen, die uns aus ganz unterschiedlicher Sichtweise wissenschaftlich fundierte Antworten geben können“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Burkhard Albers (SPD), der als Baudezernent die Organisation der Podiumsdiskussion übernommen hat. In seinem eigenen Referat wird Albers darüber informieren, welche Möglichkeiten die Bauaufsicht des Kreises hat, die Errichtung von Anlagen zu verhindern.

Die sechs Referenten beleuchten verschiedene Aspekte des Themas Mobilfunk und UMTS. So geht Josef Opitz der Frage nach, ob die Daten eines Standortkatasters der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden dürfen. Mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Sendemasten befasst sich die Epidemologin Eva Böhler. Eine Frage, die auch zuletzt bei der Errichtung eines Mastes in Kiedrich immer wieder aufgeworfen wurde. Christian Küppers stellt die Arbeit und Ergebnisse der Strahlenkommission vor. Auch er geht dabei auf vorliegende Untersuchungen ein, die sich mit den Auswirkungen der Sendemasten auf die Gesundheit von Menschen befassten. Vertreter der Netzbetreiber legen ihre Planungen für das neue Mobilfunknetz im Rheingau-Taunus-Kreis vor. Frank Heinemann beleuchtet die wirtschaftliche Bedeutung neuer Techniken wie GSM und UMTS und berichtet über Planung und Ausbau von Mobilfunknetzen in Deutschland. Zu der Veranstaltung ist auch ein Vertreter einer Bürgerinitiative eingeladen, die gegen die Errichtung von Sendemasten in Wohngebieten kämpfen. Moderiert wird die Diskussion von Christopher Sitte von der Technologie-Stiftung Hessen.

In Anbetracht der zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern vor zwei Jahren geschlossenen „Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze“ seien die Netzbetreiber gefordert, ihre Planungen darzulegen, erklärt Kreisbeigeordneter Albers. Dies solle mit der Veranstaltung geschehen. Damit wolle man auch verhindern, dass Sendemasten mitten in Städten und Gemeinden entstehen und es anschließend zu Protesten der betroffenen Bürger kommt, wie zuletzt in Kiedrich passiert. „Wir wollen den Eindruck vermeiden, dass hinter dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger und ohne deren Wissen das Mobilfunknetz ausgebaut wird“, so Albers. "Es geht einerseits darum, eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, andererseits darum, den gesundheitlichen Schutz der Bürger zu gewährleisten".

Die Podiumsdiskussion beginnt am Freitag, 26. September, um 14 Uhr in der Stadthalle in Bad Schwalbach.

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=1239555


Gemeinderat versteckt sich hinter Paragraphen

Leserbrief

«Gemeinderat verzichtet auf Rekurs» («Wiler Zeitung» vom 11. September 2003)

Nach dem enttäuschenden Entscheid der Baukommission vom 10. September 2003 folgt nun der für uns unverständliche Bericht in der «Wiler Zeitung»: «Gemeinderat verzichtet auf Rekurs».

Seit bald 20 Jahren wohnen wir in Oberuzwil und kommen - wie viele andere Bürgerinnen und Bürger - regelmäßig unseren Pflichten nach. Wir leiten daraus Rechte ab, die wir im vorliegenden Fall so interpretieren, dass sich die Gemeinde - der Gemeinderat als verantwortliches Organ - für das Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Wir können die Aussage im Zeitungsbericht nachvollziehen (was nicht heißt, sie zu akzeptieren), dass sich die Baukommission nach den rechtlichen Vorgaben richtet, verstehen aber nicht, wenn sich der Gemeinderat (als Vertreter der Grundeigentümerin und Betreiberin schulischer Anlagen in Oberuzwil - und wohlverstanden ebenfalls als Einsprecherin gegen das Bauvorhaben) hinter eben diesen rechtlichen Vorgaben versteckt. Für uns vertritt der Gemeinderat die Bürgerinnen und Bürger, für die er gemäss Umweltschutzgesetz Art. 1 eine Verantwortung trägt, «Menschen (auch unsere Kinder), Tiere und Pflanzen gegen schädliche Einwirkungen zu schützen». Es vergeht kaum eine Woche, dass nicht aus irgendeiner Region ein Bericht über Mobilfunkantennen - zumeist Meldungen über gesundheitliche Störungen - in den Zeitungen zu lesen ist. Wenn heute wissenschaftlich fundierte Studien noch fehlen (z.B. Langzeitresultate), damit die rechtliche Lage angepasst werden kann, berechtigt dies unseres Erachtens nicht, ganze Bevölkerungsgruppen unbekannten Gefahren auszusetzen. Immer mehr Fachleute bezweifeln, dass der heute gültige Grenzwert von 6 Volt pro Meter genügt, um gesundheitliche Schäden auszuschliessen. Die Vereinigung Schweizer Ärztinnen und Ärzte fordert deshalb zehnmal schärfere Grenzwerte. «Wenn man vorsichtig sein will, müsste man die Grenzwerte herabsetzen», meint auch Peter Röösli vom Institut für Sozial- und Präventivmedizin in Basel. Er hat im Auftrag des Bundes über 200 wissenschaftliche Studien ausgewertet. Aufgrund dieser und anderer verschiedener Studien und Aussagen von Wissenschaftern ist anzunehmen und auch zu hoffen, dass die Grenzwerte bald herabgesetzt werden. Dass gesetzliche Änderungen träge laufen und viel Zeit benötigen, ist uns dabei klar.

Im aktuellen Fall in Oberuzwil geht es zudem um die tragische Situation, dass die Anlage im nahen Umfeld von Schule und Kindergarten geplant ist. Um diese zusätzliche Gefahr geht es uns (wir wohnen übrigens im Einzugsgebiet der Antenne von Swisscom Mobile im Gebiet Häsler/Rehweid). Bereits mit der vor kurzem erfolgten Installation der Micro-Anlage von Orange reagieren einige Kinder aus unserem Bekanntenkreis mit Schlafstörungen. Sollen Schul- und Kindergartenkinder einer x-fach höheren Strahlung täglich ausgesetzt werden? Müssen zuerst ernsthafte Krankheiten (wie in anderen Situationen Silikose, Asbestose oder Röntgenschäden) auftreten, bevor gehandelt wird? Können wir (Sie) dies verantworten? Es ist durchaus vorstellbar, dass irgendwann ein generelles Verbot von Mobilfunkanlagen in Schul- und Kindergartennähe eingeführt wird. Was heute fehlt, ist der Faktor Zeit.

Im vorliegenden Fall auf einen Rekurs aus rein rechtlichen Überlegungen zu verzichten, scheint uns nicht genug. In einem Artikel der «Wiler Zeitung» vom 11. April 2003 wird berichtet, dass sich der Gemeinderat Niederbüren seit drei Jahren mit allen Mitteln gegen die Errichtung einer Mobilfunkantenne von Orange wehrt. «Den fünf Ratsmitgliedern ist die Lebens- und Wohnqualität in ihrer Gemeinde wichtig. Sie können es deshalb nicht verantworten, ein Projekt zu unterstützen, im Wissen, dass einzelne Bevölkerungsgruppen davon negativ betroffen seien.» Eine ähnliche Haltung würden wir uns - mit sicher weiteren 363 Bürgerinnen und Bürgern (Einsprache-Unterschriften) - auch vom Gemeinderat Oberuzwil wünschen.

In diesem Sinne bitten wir Sie, Herr Gemeindepräsident, sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Ihren Entscheid im Interesse unserer und Ihrer Gemeinde nochmals zu überdenken und Ihrer Pflicht als Vertreter und Verantwortliche für den Schutz Ihrer Bürgerinnen und Bürger (auch der kleinen und vielleicht am ehesten schutzbedürftigen) nachzukommen.

Brigitt und Hanspeter Klaus-Hasler mit Annina (4), Rehweidstrasse 7, 9242 Oberuzwil  

http://www.tagblatt.ch/wiluzwil.cfm?pass_id=823726&liste=
823705,823724,823707,823709,823704,823725,823727,823706,823722,823723,823726


Keine Mobilfunkanlage beim Altersheim

Wolfhalden. Am Altersheim Wüschbach in Wolfhalden wird keine Orange-Mobilfunkanlage bewilligt. Der Gemeinderat Wolfhalden hat ein entsprechendes Gesuch abgelehnt.

Die Mobilfunk-Betreiberin hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, an den Gebäuden des Altersheims Wüschbach Mikrozellen für den Mobilfunkverkehr zu installieren. Somit könnten die «Empfangslöcher» im Raum Heiden-Wolfhalden gestopft werden können. Der Gemeinderat hat die Montage solcher Kleinanlagen beim Altersheim laut Mitteilung der Gemeindekanzlei abgelehnt. Dies wäre mit den Interessen der Pensionäre wie auch der Gemeinde als Betreiberin des Heims nicht vereinbar, heißt es in der Begründung. Auch zukünftige Gesuche für die Anbringung solcher Anlagen an öffentlichen Gebäuden würden abgelehnt.

http://www.tagblatt.ch/appenzellerland.cfm?pass_id=823319&liste=
823343,823351,823420,823331,823332,823335,823319,823421,823422
,823338,823333,823321,823324,823325,823326,823327,823328,823330
(Auszug)

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim


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