* ödp startet Petition zu Mobilfunk - Mobil gegen Mobilfunk - VGH-Entscheidung - Offener Brief zu Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt - Katalysator und Allergien - Bayerische Landtagswahl (18/9/03)
Pressemitteilung: ödp startet Petition zu Mobilfunk

Ab Samstag, 20.09.2003, Unterschriftensammlung: -Auszug-

ödp-München macht Risikovorsorge beim Mobilfunk zu einem Top-Thema im
Wahlkampf und startet Petition an den Landtag

Der ödp-Stadtverband München macht vorsorgenden Gesundheitsschutz beim
Mobilfunk zu einem zentralen Wahlkampfthema. Heidrun Schall,
Landtagskandidatin der ödp, erklärt dazu: "Den wenigsten Handynutzern
ist bekannt, dass weit über 50 % der Sendeleistung nicht für die
drahtlose Gesprächsverbindung zur Verfügung steht, sondern im Kopf
hängen bleibt. Dort schadet sie, Tumorbildung ist nur eine der möglichen
Folgen.

Nicht besser ergeht es Anwohnern im Umkreis von Mobilfunkmasten: Diese
werden zwar schwächer verstrahlt, dafür aber rund um die Uhr. Und bei
der Aufstellung von Mobilfunkmasten (Basisstationen) gehen die
Mobilfunkbetreiber noch immer rein profitorientiert vor, ohne Rücksicht
auf die massiven Ängste und Sorgen in der Bevölkerung. Diesem Treiben
gehört endlich ein Ende gesetzt."

Um das zu erreichen, hat die ödp nun eine Unterschriftensammlung
gestartet, die dem Landtag als Petition vorgelegt werden soll. Auftakt
ist am 20.09.2003 in München am Infostand beim Bauernmarkt am
Fritz-Hommel-Weg. Interessenten können dort zwischen 9.00 Uhr und 13.00
Uhr mitgebrachte Handys einem Strahlungstest unterziehen.

Ziel der ödp-Initiative: "Die Bayerische Bauordnung soll geändert
werden, weil sie erlaubt, dass die Mobilfunkbetreiber ihre Anlagen (weil
baugenehmigungsfrei), unkontrolliert nahezu überall aufstellen dürfen -
auch neben Krankenhäuser und Kindergärten.

Werden bei der Montage Fehler gemacht, bleiben diese unbemerkt, da es
weder ein behördliches Abnahmeverfahren noch regelmäßige Kontrollen für
derartige Anlagen gibt. Künftig sollen Mobilfunkbasisstationen deshalb
einer baurechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen. Damit würde den
Kommunen der Rücken gestärkt, sich im Interesse der Bürger den
Mobilfunkkonzernen mit einer vernünftigen Bauplanung in den Weg zu
stellen", so Heidrun Schall.

Außerdem fordert die ödp, dass die Staatsregierung eine
Bundesratsinitiative zur Reduzierung der Grenzwerte startet und das
Prinzip der gesundheitlichen Vorsorge als Ziel in den
Landesentwicklungsplan (LEP) aufnimmt; heute tritt dieser Plan nur für
die Sicherung der Mobilfunkversorgung ein - ohne Gesundheitsvorsorge.

ödp-Landtagskandidatin Schall forderte die Staatsregierung eindringlich
auf, über den Bundesrat das einzufordern, was von der rot-grünen
Regierung nicht geleistet wird: "In vielen Ländern gelten weit
niedrigere Grenzwerte als in Deutschland und die Handys funktionieren
dort dennoch. In die neue Bundesimmissionsschutz-Verordnung müssen
deshalb ein Minimierungsgebot für Strahlung und das gesundheitliche
Vorsorgeprinzip aufgenommen werden."

Die Petition mit Unterschriftsliste liegt ab sofort an allen
Informationsständen der ödp aus und ist im Internet unter
http.//www.oedp-muenchen.de zu finden: "Wir geben in diesem Wahlkampf
den Menschen die Gelegenheit, ihre berechtigte Sorge um den
Gesundheitsschutz beim Mobilfunk politisch auszudrücken. Wir werden
diesen Willen der Bevölkerung entweder im neuen bayerischen Landtag als
gewählte Abgeordnete vertreten oder aber diese Forderungen als
Bürgerantrag/ Petition einbringen."

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Brunner, Pressesprecher, Ökologisch-Demokratische Partei (ödp),
Stadtverband München, Carl-Orff-Bogen 89 × D-80939 München, Fon 089/37
15 91 03 × Fax 089/316 16 70,
http://www.oedp-muenchen.de

Nachricht vom Informationszentrum gegen Mobilfunk (IZGMF)

Omega: dazu Anlage Petition "Bürgerantrag für Gesundheitsschutz"

und

Mobil gegen Mobilfunk

ödp-Kreisverband will im Landtag Petition einreichen

Neustadt/WN. (hfz) Der ödp-Kreisverband unterstützt die landesweite
Aktion gegen Aufsichtsratsposten und Privilegien für Politiker. Ein
Bürgerantrag, der von allen Interessierten unterschrieben werden kann,
soll als Petition zur Änderung des Abgeordnetengesetzes im Landtag
eingereicht werden.

"Ich beantrage, dass Beraterverträge, Vorstands-, Geschäftsführer- und
Aufsichtsratsposten in privaten Unternehmen und Verbänden für alle
Politiker verboten werden", heißt es in der Unterschriftenliste. Die
Landtagskandidatin für Neustadt/WN, Barbara Kindl, ist überzeugt, dass
nur so unabhängige Politik zum Wohl der Allgemeinheit möglich ist.

Um der Sache Nachdruck zu verleihen, verteilt die ödp in Bayern 1,5
Millionen Flugblätter mit Unterschriftenlisten. Dort können die Bürger
mit ihrer Unterschrift die Petition unterstützen. Bei der zweiten
Petition macht die ödp Neustadt/Weiden einen vorsorgenden
Gesundheitsschutz beim Mobilfunk zu einem Top-Thema im Wahlkampf.

Nach Meinung der ödp gehören "Handys" zwar heute zum Alltag, doch gerade
deswegen brauchen wir so niedrige Grenzwerte wie in den meisten anderen
Ländern. Daneben sollen die Gemeinderäte und Bürgermeister bei der
Standortfrage ein echtes Mitspracherecht haben, "damit die Sendemasten
nicht direkt neben Schulen und Kindergärten stehen" erklärte
ödp-Landtagskandidatin Kindl.

Künftig sollen auch Mobilfunkantennen einer baurechtlichen
Genehmigungspflicht unterliegen. "Damit würde vor allem den Kommunen der
Rücken gestärkt, die heute oft genug keine Chance für eine vernünftige
Planung als Gegengewicht zu den Mobilfunkkonzernen haben", so
Kreisvorsitzende Rita Wiesend. Außerdem fordert die ödp, dass die
Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zur Reduzierung der Grenzwerte
startet und das Prinzip der gesundheitlichen Vorsorge als Ziel in den
Landesentwicklungsplan aufnimmt; heute tritt das LLP nur für die
Sicherung der Mobilfunkversorgung ein - ohne Gesundheitsvorsorge. Die
ödp fordert die Staatsregierung eindringlich auf, über den Bundesrat das
einfordern, was seitens der rot-grünen Regierung nicht geleistet wird:
"Fast überall auf der Welt gelten weit niedrigere Grenzwerte als in
Deutschland und die Handys funktionieren dennoch. In die neue
Bundesimmissionsschutzverordnung muss deshalb ein Minimierungsgebot für
Strahlung und das gesundheitliche Vorsorgeprinzip aufgenommen werden."
Die Petition liegt ab sofort an allen Informationsständen der ödp und
bei Veranstaltungen aus und kann telefonisch unter 09645/91 21, bei
allen Kandidatinnen und Kandidaten und unter
http://www.oedp-bayern.de
angefordert werden.

http://www.zeitung.org/zeitung/0,2123,115292-1-165_0_0,00.html

Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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Mobilfunkinfo
 
Folgende Nachricht stammt aus GRIBS, dem Kommunalrundbrief für GRÜNE und
ALTERNATIVE in den Räten Bayerns - Ausgabe 3/2003 (Seite 6):
 
VGH-Entscheidung

Im Streitfall Vilshofen versus Vodafone D2 GmbH hat der
VerwaltungsGerichtsHof eine Entscheidung gefällt: die Höhenbegrenzung
für Mobilfunkantennen im Bebauungsplan ist rechtens. Vilshofen hat eine
Gestaltungssatzung; die geplante Anlage lag zwar unter zehn Metern,
dennoch würde diese von Weitem das Erscheinungsbild der Silhouette des
Ortsteils beeinträchtigen. Revision wurde nicht zugelassen. Die Städte
und Gemeinden wurden am 11. Juni durch den Bayerischen Gemeindetag
informiert.

Vodafone hat eine Nichtzulassungsbeschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht eingelegt; hierzu gibt es noch kein Ergebnis.
Eine ebenfalls eingelegte Normenkontrollklage ist nun abgeschlossen: der
BayVGH wies den Antrag der Fa. Vodafone ab. Nach Rücksprache mit dem
Rechtsanwalt Frank Sommer ist die Entscheidung von zweierlei Bedeutung:
"Zum einen wird damit die von uns vertretene Auffassung gestärkt, dass
die Situierung von Mobilfunkanlagen grundsätzlich auch über
Festsetzungen im Bebauungsplan gesteuert werden kann. Zum anderen hat
der VGH in bemerkenswerter Klarheit festgestellt, dass den
Mobilfunkbetreibern für den Betrieb ihrer Netze weder eine öffentliche
Aufgabe noch die Wahrnehmung öffentlicher Belange übertragen wurde und
dass es sich beim Betrieb eines Mobilfunknetzes nicht um Leistungen
einer flächendeckenden Grundversorgung handelt."
 
Das 14seitige Urteil vom 18. 3. 03 kann als Wortdatei (53 KB) oder als
PDF (108kB) im GRIBS-Büro abgerufen werden:
http://www.gribs.net .
 
Nachricht übermittelt von Hans Schütz aus Peiting

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Offener Brief Mobilfunkanlage Frankenstr. 25-27, 65824 Schwalbach a.Ts.

IS  - Klaus Böckner/ Frankfurter Str. 8 / 65824 Schwalbach a.Ts.
Per Fax oder Mail: An den Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, An den
Magistrat der Stadt Schwalbach a.Ts. und die Presse im MTK
Schwalbach a. Ts., 16. September 2003

Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zu der Ablehnung
der Baugenehmigung durch den Main-Taunus-Kreis (Az.: 63-111 BA 02466.02
12) und das Nutzungsverbot des Main-Taunus-Kreises (Az.: 61-111 AG AG
0800.03 12)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie den Ihnen vorliegenden Bescheid noch mal genauestens zu
prüfen und innerhalb der gegebenen Frist Klage gegen das Land Hessen
beim Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main zu erheben.

Laut Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 13.9.03) sind Sie auch
grundsätzlich nicht abgeneigt, nach Prüfung ggf. eine Klage zu erheben.
Dazu möchten wir Ihnen noch einige Argumente und Quellen liefern.

Begründung:

1. Die Begründung des Widerspruchbescheides stützt sich maßgeblich auf
die Annahme, dass es sich bei der Basisstation um eine Nebenanlage im
Sinne der Baunutzungsordnung handelt.
Sie ist jedoch keine Nebenanlage i.S.v. § 14 BauNVO. Entgegen der
vertretenen Ansicht kommt nur eine Einstufung als bauliche Hauptanlage
in Betracht.

"Eine Mobilfunkanlage stellt keine Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 1
BauNVO dar, weil der Einwirkungsbereich einer derartigen Sendeanlage
regelmäßig - wie auch im vorliegenden Fall (weit) über das Baugebiet
hinausgeht. Im übrigen ist jede Mobilfunkanlage Teil eines Gesamtnetzes
und trägt zu dessen angestrebter Lückenlosigkeit bei, weshalb bei einer
Mobilfunkanlage grundsätzlich nicht von einer Nebenanlage, die nur dem
Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder dem
Baugebiet selbst dient, ausgegangen werden kann" (vgl. VG München,
Urteil vom 21.10.2002, Az: M 8 K 02.1597; VG Düsseldorf, Beschluss vom
28.08.2001, Az: 9 L 1021/01).

"Zwar können aufgrund des dem § 14 BauNVO durch die Änderungsverordnung
1990 angefügten Satzes 2 nunmehr auch fernmeldetechnische Nebenanlagen
ausnahmsweise zugelassen werden. Fernmeldetechnische Hauptanlagen werden
von der Regelung indes nicht erfasst. Mobilfunkanlagen, wie diese, die
weder in der Begründung des Regierungsentwurfes (Bundesratsdrucksache
354/89), noch in der Kommentarliteratur beispielhaft als Nebenanlagen im
Sinne von § 14 Abs. 2 S. 2 BauNVO aufgeführt sind, stellen keine
Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 S. 2 BauNVO dar. Die als
Nebenanlagen im Regierungsentwurf beispielhaft aufgeführten Kabinen für
Fernsehumsetzer, Breitbandverteilungsanlagen für Kabelfernsehen und
eingeschossige Fernmeldegebäude sind allesamt mit einer Mobilfunkanlage
nicht zu vergleichen. Es handelt sich bei den vorgenannten Anlagen
ausnahmslos um Vorrichtungen, die für die Versorgung des jeweiligen
Baugebietes selbst, nicht aber eines weit darüber hinausgehenden
Gebietes erforderlich sind. Mobilfunksendeanlagen dienen aber schon
ihrer Bestimmung nach nicht nur dem Nutzungszweck des Baugebietes
selbst, sondern insbesondere auch der Versorgung der weiteren Umgebung;
sie sind zudem Bestandteil eines aus einzelnen "Waben / Zellen"
bestehenden Gesamtsystems, wobei die einzelne Zelle wegen der
angestrebten Lückenlosigkeit des Gesamtsystems technisch gerade keine
gebietsbezogene Funktion erfüllt" (VG Düsseldorf, Beschluss vom
28.08.2001, Az: 9 L 1021/01, vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 01.11.99, 4
B 3.99).

"Die Errichtung einer Mobilfunkanlage in einem Wohngebiet ist insoweit
mit der Anbringung von Werbeanlagen der Fremdwerbung vergleichbar. Wie
das Bundesverwaltungsgericht hierzu festgestellt hat (BVerwG, Urteil vom
03.12.1992, BRS 54 Nr. 126), verliert eine Werbeanlage der Fremdwerbung
den Charakter als bauplanungsrechtlich selbständig zu beurteilende
Hauptnutzung nicht dadurch, dass sie mit einer anderen Anlage verbunden
ist und damit bautechnisch zu einer Nebenanlage wird. Diese
bautechnische Verbindung ändert den Charakter der Nutzung als
gewerbliche nicht. Vielmehr bleiben beide Nutzungen Hauptnutzungen. Jede
dieser beiden Hauptnutzungen besitzt unabhängig von der konkreten
bautechnischen Gestaltung ihre eigene städtebauliche Bedeutung und ist
daher bauplanungsrechtlich selbständig zu beurteilen."

"Gleiches muss für die Anbringung einer Mobilfunksendeanlage in und auf
einem zu Wohnzwecken genutzten Gebäude gelten. Denn mit ihr tritt zu der
bisherigen Nutzung wie bei der Werbeanlage der Fremdwerbung eine neue
Hauptnutzung hinzu; die bisherige Nutzung bleibt unverändert" (VG
Gießen, Beschluss vom 18.06.2002, Az: 1 G 1689/02).

"Aus diesen Gründen beurteilt sich die Zulässigkeit der
Mobilfunksendeanlage vorliegend nicht nach § 14 Abs. 2 S. 2 BauNVO. Die
Anlage stellt vielmehr eine eigenständige Hauptnutzung gem. § 34 Abs. 2
BauGB i. V .m. § 3 BauNVO dar und ist folglich als eigenständige
Hauptanlage zu beurteilen."

 2. Es wird absolut unkritisch die BauNVO 1990 zugrundegelegt. Es ist zu
prüfen, ob eine BauNVO vor 1990 maßgeblich ist. "Der Bebauungsplan Nr.
81 für den Bereich der Frankenstraße ist seit dem 18.04.1990
rechtskräftig." "Das Verfahren zur Aufstellung eines derartigen
Bebauungsplans nimmt eine relativ lange Zeit in Anspruch. Es wurden
offenbar die Grundlagen für den betreffenden Bebauungsplan noch
innerhalb der vor der BauNVO 1990 gültigen Baunutzungsverordnung
gelegt." "Maßgebend ist der Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes." "Soweit die Fassungen der BauNVO aus den Jahren
1962/1968/1977 relevant sind, sind darin Nebenanlagen für
fernmeldetechnische Zwecke nicht genannt und nach dem BVerwG ist eine
erweiternde Auslegung über "Elektrizität" nicht möglich."

Somit wäre die Argumentation "Nebenanlage" dann sowieso hinfällig.

3. Die Begründung wird entgegen der prägnanten Ausführungen des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Entscheidung vom 18.3.2003
- 15 N 98.2262) auf den nicht vorhandenen "Versorgungsauftrag"
abgestellt.

In dieser Entscheidung wird unter II., 1., 2. Absatz wie folgt
ausgeführt:
"... Unabhängig davon war die Antragstellerin bereits während des im
Laufe des Jahres 1995 durchgeführten Bebauungsplanverfahrens nicht als
Trägerin öffentlicher Belange im Sinn von § 4 Abs.1 Satz 1 BauGB 1986
anzusehen. Solche können zwar auch natürliche oder juristische Personen
des Privatrechts sein. Voraussetzung ist aber, dass ihnen durch Gesetz
oder aufgrund eines Gesetzes öffentliche Aufgaben übertragen sind (vgl.
Gaentzsch in Schlichter/Stich/Driehaus/Paetow, Berliner Kommentar zum
BauGB, 3. Aufl. 2002, RdNr. 3 zu § 4). Das war, soweit die
Antragstellerin als Betreiberin des * * Mobilfunknetzes von dem
Bebauungsplan berührt wird, auch im Hinblick auf den mit dem vormaligen
Bundesministerium für Post und Telekommunikation abgeschlossenen
Lizenzvertrag vom 15. Februar 1990 in der Fassung vom 11. März 1994
nicht der Fall. Die Antragstellerin ist zwar aufgrund des
Lizenzvertrages verpflichtet, für Mobilfunkdienste der Kategorie E 1 des
GSM-Standards einen bestimmten Versorgungsgrad der Bevölkerung bis zum
31. Dezember 1994 herzustellen (Nr. 11.1 des Vertrags). Mit dieser
"Versorgungspflicht" hat das Bundesministerium der Antragstellerin aber
weder eine öffentliche Aufgabe noch die Wahrnehmung öffentlicher Belange
übertragen. Das Bundesministerium hat der Antragstellerin die von dem
Lizenzvertrag erfassten Telekommunikationsdienstleistungen nicht als
Pflichtaufgabe außerhalb des Bereichs der rein wirtschaftlichen
Betätigung zugewiesen (vgl. hierzu Jäde in Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB,
3. Aufl. 2002, RdNr. 3 zu § 4 m.w.N.). Der Lizenzvertrag begründet keine
Verpflichtung, die gegenständlichen Telekommunikationsdienstleistungen
zu erbringen, sondern verleiht nur das Recht hierzu, wie sich aus dem
den Vertrag einleitenden Satz unter Bezugnahme auf § 2 FAG ergibt. Zweck
einer Lizenzierung nach § 2 FAG war es lediglich, die zum damaligen
Zeitpunkt gemäß § 1 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 FAG (noch) ausschließlichen
Rechte des Bundes (Netz- und Telefondienstmonopol) zu durchbrechen und
für einzelne Telekommunikationsdienstleistungen den
privatwirtschaftlichen Wettbewerbsmarkt zu eröffnen (vgl. Badura,
Festschrift für Werner Thieme, 1993, S. 877/886). Gegen die Übertragung
der vom Lizenzvertrag erfassten Telekommunikationsdienstleistungen als
Pflichtaufgabe spricht weiterhin, dass es sich hierbei nicht um
Leistungen einer flächendeckenden Grundversorgung handelte, die
angemessen und ausreichend zu gewährleisten gewesen wären (vgl. nunmehr
Art. 87 f Abs. 1 GG). Das folgt daraus, dass selbst in der
Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung (TUDLV) vom 30.
Januar 1997 der digitale Mobilfunk - trotz einer seit dem Abschluss des
Lizenzvertrages fortgeschrittenen Verbreitung - nicht in den Katalog der
Universaldienstleistungen enthalten ist (§ 1 TUDLV). Der Mobilfunk
gehört damit nicht zum Mindestangebot an öffentlichen
Telekommunikationsdienstleistungen, zu denen alle Nutzer unabhängig von
ihrem Wohnort und Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang
haben müssen (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 1 TKG). ..."

Dies ist eine eindeutige Stellungnahme zu dem nicht existierenden
"Versorgungsauftrag".

4. "... Das Vorhaben ist in diesem Sinne nicht auffällig. Davon konnte
sich die Widerspruchsbehörde insbesondere der in der Bauakte 111 BA
02466-02 (Blatt 73 mit 76) befindlichen Photographien überzeugen. Schon
die Kameraperspektive lässt erkennen, dass die Antenne aufgrund der Höhe
des Wohnhauses, auf dem sie montiert ist, nicht im Blickfeld eines
Passanten liegt. Die Antenne unterscheidet sich in Größe und Gestaltung
kaum von anderen (Rundfunk- und Fernseh)antennen. ..."

"Dieser Aussage können wir einfach nur widersprechen, wir wissen
natürlich nicht, welche Fotos der Bauakte beiliegen. Im Anhang (nur per
Mail) Fotos der Mobilfunkanlage, Perspektive ca. 150 Meter aus der
Pommernstr., ca. 100 Meter vom Mittelweg aus und ca. 200 Meter von der
Württemberger Str. aus aufgenommen. Selbst aus über 1 km Entfernung, vom
Kronberger Hang aus, sind die Anlagen noch gut sichtbar (Foto leider
sehr schlecht)."

Also kein Vergleich zu Fernsehantennen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wenn gewünscht, können wir Sie auch weitergehend unterstützen, auch
haben wir Kontakte zu Anwälten, die sich auf diesem Gebiet bestens
auskennen, die wir Ihnen gerne vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Böckner, Sprecher der
INITIATIVE SCHWALBACH -  KEINE MOBILFUNKANLAGEN IN WOHNGEBIETEN

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RE: Mobilfunk in Sinzheim bei Baden-Baden

030914R-Mobilfunk-Newsletter

"Ich erinnere mich an die Diskussion vor 20 Jahren über den Katalysator.
Damals hieß es, er sei überflüssig, zu teuer, dem kleinen Mann würde das
Autofahren verleidet, die deutsche Automobilindustrie würde im
Wettbewerb geschwächt. Es waren sehr heftige Diskussionen. Heute ist der
Katalysator eine Selbstverständlichkeit und die Luft ist deutlich
sauberer geworden."

Die Luft ist deutlich sauberer geworden? Wo kommt der Quatsch denn her?
Stefan Wicht Gemeinderat in Sinzheim für Bündnis 90/Die Grünen ? Dann
ist es besonders schlimm......

Es interessiert sich niemand richtig dafür, das aus den mit Titan,
Platin oder Palladium beschichteten Katalysatoren heutiger Fahrzeuge
Spuren von Blausäure/Cyanide entstehen. Genau, das ist der süßliche
Geruch, den man in der Aufwärmphase an Ampeln oder in der Garage riecht.

Und das die Titan-Allergierate, gerade bei Kinder, z.B. in der
BMW-Großstadt München seit Jahren dramatisch wächst (BMW-Kats sind mit
Titan beschichtet), stört doch keinen, weil es tut ja (noch) nicht weh.

R. Fröhner

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Informationen zur Bayerischen Landtagswahl

Liebe Freunde, anbei der Flyer der Partei Aufbruch zur Landtagswahl in
Bayern. (Omega: siehe unter
http://de.groups.yahoo.com/group/omega_newsletter/files/Parteien/Flyer.doc

Wer in Oberbayern oder Schwaben wohnt, den bitte ich diese Partei zu
wählen. Ich bin selber als Direktkandidat im Stoiber- Wahlkreis Bad
Tölz- Wolfratshausen wählbar. Die großen Partein vertreten nicht die
Interessen des Bürgers, deswegen diese bitte nicht wählen! Ich denke wir
Bürger müssen selbst die Politik in die Hand nehmen.

Nach dem u.a. auch die Naturheilkunde im Namen der Gesundheitsreform
vernichtet werden soll (siehe Raum und Zeit Nr. 121 vom Februar 2003)
bitte ich vor allem Naturmediziner, Heilpraktiker und
gesundheitsbewusste Bürger in ganz Deutschland in dieser Partei
mitzuarbeiten!

Übrigens möchte ich auf meine Internetseite
http://www.geistige-erneuerung.de hinweisen, dort lege ich meine
philosophischen und gesellschaftskritischen Gedanken dar. Außerdem gebe
ich  Tipps zur Gesundheit aus eigener Erfahrung.

Wer künstlerisch hochwertige Landschaftsphotographien im Stiel der
großen amerikanischen  Photographen Amsel Adams und David Muench sehen
will, dem empfehle ich  die Internetseite
http://www.alpine-kunst.de von
meinem  Ziehsohn Franz.

Herzliche Grüße
Karl Trischberger

und

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Hier eine Information zur bevorstehenden Landtagswahl 2003

Durch unsere Tätigkeit als Bürgerinitiative in Gröbenzell kennen wir Dr.
Martin Runge, MdL der Grünen persönlich. Er ist nicht nur auf kommunaler
Ebene sehr aktiv in punkto Mobilfunk, sondern er ist auch einer der
wenigen Landtagsabgeordneten, die sich im Landtag für die Belange der
Mobilfunkkritiker kompetent einsetzen. Auch in Berlin/Bonn und in
München ist er stets mit oben genanntem Anliegen lästig. Hier ein Auszug
aus seinem Wahlprogramm, das sicher viele interessieren wird:

"Mobilfunk/Elektrosmog: Mobiltelefone sind mittlerweile für einen großen
Teil der Bevölkerung kaum verzichtbare Begleiter. Die Kehrseite heißt
"Antennenwälder", Bürgerinitiativen und Protest gegen Elektrosmog und
immer mehr Hinweise auf die gesundheitliche Bedenklichkeit
elektromagnetischer Wellen. Wir Grüne setzen uns ein für bessere
Aufklärung über mögliche gesundheitliche Risiken und für mehr
Beteiligung und Transparenz für Kommunen und Bürgerinnen und Bürger bei
der Bestimmung von Standorten für Sendeanlagen. Wir wollen, dass die
Genehmigungsfreistellung für Sendeanlagen in der Bayerischen Bauordnung
gekippt wird und dass die Staatsregierung aufhört, ihre Liegenschaften
den Mobilfunkbetreibern an den Kommunen vorbei anzudienen. Die
Bundesregierung fordern wir auf, für weitaus strengere Grenzwerte als
bisher zu sorgen."

Dr. Martin Runge, auf der Oberbayernliste auf Platz 2 weitere
Informationen zu seinem Wahlprogramm unter:
http://www.gruene-bayern.de/rsvgn/rs_dok/0,,36817,00.htm

Darüber hinaus möchten wir auch auf die sehr engagierte ÖDP hinweisen,
die sich außerparlamentarisch frühzeitig und sehr nachhaltig in Sachen
Mobilfunk engagiert hat.
weitere Infos unter: http.//www.oedp.de

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bürgerinitiative Gröbenzell
Lilli Kammerl und Paul Hornyak

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Alle Angaben in diesem Mobilfunk-Newsletter sind sorgfältig
recherchiert. Eine Gewähr für den Inhalt, die Vollständigkeit und
Richtigkeit kann aber trotzdem nicht übernommen werden. Fett
hervorgehobene Passagen und Unterstreichungen im Text stammen i.d.R.
nicht vom Urheber, sondern sind redaktionelle Bearbeitungen der
Herausgeber der Mobilfunk-Newsletter und stellen deren persönliche
Meinung dar. Für von uns nicht ausdrücklich schriftlich autorisierte
Veröffentlichungen unserer Newsletter auf Internetseiten übernehmen wir
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* http://de.groups.yahoo.com/group/omega_newsletter (in Deutsch und Englisch)
* http://www.oekosmos.de/article/archive/0/ (in Deutsch)
* http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=601862&t=835668#4039477 (in Deutsch)
* http://www.grn.es/electropolucio/ciogerman.htm (in Deutsch)
* http://www.grn.es/electropolucio/00omega.htm (in Englisch)
* http://teleline.terra.es/personal/kirke1/pagact.html (in Englisch)
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* http://www.Profine.de