* Gesetzeswidrige
Vertragslaufzeiten bei Mobilfunksendeanlagen ? - Frau verzweifelt-musste
immer wieder vor Handymasten fliehen - Abschirmung nützte nichts
- Musterprozess : Wertminderungen von Wohnungen in Handymasten-Nähe
- Angst vor geplantem Mobilfunksender - In großer Sorge um Gesundheit
- Sinkender Verkehrswert von Häusern und Grundstücken - Sendetürme
in Wohngebieten Gesundheitsgefahr für Mensch und Tier - Protestieren
aufs Schärfste gegen das geplante Bauvorhaben - Vollständig übergangen
und nicht informiert - Keinerlei Öffentlichkeitsarbeit geleistet
- Massive Bürgerproteste angekündigt - Forderung : Baustopp und
Rücknahme der Baugenehmigung - Wollen keine Dauerbestrahlung - Sendeanlage
der Telekom zerstört - Protest gegen Stadtratsbeschluss enorm -
Politik verabschiedet sich aus Geschichte - Anbieter bauen ihre
Antennen dorthin wo sie wollen - Anwohner funken kräftig dazwischen
- Wenn in biologischen Grundlagen bedrängt muss man sich wehren
- Mobil gemacht gegen geplante Mobilfunkanlage - Elektromagnetische
Strahlung würde das Maß voll machen - Besorgt um Gesundheit und
Gesundheit der Kinder - Kritiker befürchten schwerste gesundheitliche
Gefahren - Datenschützer warnen vor Personenkennziffer - Bundesregierung
nummeriert Bürgerinnen und Bürger - Totalerfassung der Bevölkerung
- Lückenlose Bevölkerungskontrolle - Schutzgut des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung - Risiken nicht angesprochen und nicht abgewogen
- Persönlichkeitsprofile mit Hilfe von Personenkennzeichen (PKZ)
verfassungswidrig - Keine Schutzvorschriften vorhanden (15/01/04)
Gesetzeswidrige
Vertragslaufzeiten von Miet- bzw. Gestattungsverträgen
bei Mobilfunksendeanlagen?
Gesetzeswidrige Vertragslaufzeiten von Miet- bzw. Gestattungsverträgen
bei Mobilfunksendeanlagen?
Von Prof. Dr. Klaus Kniep und Ref. jur. Daniel Kanatsiz
ZMR 2004, 14
siehe unter http://www.buergerwelle.de/pdf/prof_
kniep_gesetzwidrige_vertragslaufzeiten.pdf
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Frau verzweifelt
Abschirmung
mit "Leitfarbe" nützte nichts - Suche
SALZBURG (SN-sab).
Die Salzburgerin Erika Gabriel ist 63 Jahre und wohnt im Bad
Reichenhaller Ortsteil Marzoll. "Noch", sagt sie und deutet auf
die
Umzugskartons. "Die warten schon darauf, dass sie abgeholt werden."
Als die Pensionistin 2001 in die Einzimmer-Wohnung in dem
Mehrparteienhaus einzog, empfand sie sie noch als "Paradies". Für
Frau
Gabriel war eine jahrelange Odyssee zu Ende gegangen. Ärzte bescheinigen
ihr eine "extreme Sensibilität" gegenüber Elektrosmog. Strahlungen,
die
beispielsweise von Handymasten ausgehen, verursachen bei ihr
Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit.
Als ab 1995 rund um ihre Wohnung in Salzburg-Gnigl gleich mehrere
Handymasten errichtet wurden, musste sie ausziehen, zuerst nach
Kuchl
und, als die Masten auch dorthin kamen, nach Großgmain. Von dort
musste
sie wieder fliehen, nach Marzoll. "Und hier", sagt sie, "steht der
nächste Mast weit weg, den spür ich nicht."
Umziehen muss Gabriel nun doch wieder. Der Nachbar schaffte sich
ein
Schnurlostelefon an. Und das macht sie wieder krank. Die Abschirmung
der
Wohnung mit "Leitfarbe" nützte nichts.
Gabriel wohnt nun vorübergehend bei der Schwägerin. Deren Wohnung
werde
durch ein Haus vor Handymasten-Strahlen geschützt, und in der Nähe
hat
niemand Schnurlostelefon. So eine Wohnung, sagt Gabriel, suche sie
auch.
"Aber das ist sehr schwierig." Wenn sie ihre Bedingungen stelle,
werde
sie von den Maklern nicht ernst genommen.
Das könnte sich möglicherweise bald ändern: Bei einem Musterprozess
im
Bezirksgericht Salzburg geht um Wertminderungen von Wohnungen in
Handymasten-Nähe.
Quelle: http://www.salzburg.com/sn/04/01/14/artikel/688016.html
Nachricht von Reinhard Rückemann
http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/3252
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dienstag, 13. Januar 2004
Angst
vor geplantem Mobilfunksender
Wöbbeliner sammeln Unterschriften gegen Bau eines 60-Meter-Mastes
in
Wohnortnähe
Wöbbelin In großer Sorge um ihre Gesundheit sind derzeit etliche
Bewohner des langgezogenen Straßendorfes an der B 106, nachdem sie
erfahren haben, dass in unmittelbarer Nähe der Wohngebiete "Achtern
Knick" und "Am Brink" eine etwa 60 Meter hohe Funkfeststation errichtet
werden soll. Der Betreiber "e-plus" hat vom Landkreis jetzt die
Baugenehmigung erteilt bekommen.
"Wir haben große Angst um unsere Gesundheit und den sinkenden
Verkehrswert unserer Häuser und Grundstücke. Notfalls werden wir
eine
Bürgerinitiative gründen. Solche Sendetürme in Wohngebieten stellen
laut
fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse eindeutig eine
Gesundheitsgefahr für Mensch und Tier dar", empört sich Viola Tonn.
Die
37-Jährige lässt keinen Zweifel daran, dass sie ihren aufgebrachten
Worten auch Taten folgen lassen wird. Heute Abend überreicht sie
der
örtlichen Gemeindevertretung eine Unterschriftenliste, mit der
betroffene Anwohner gegen das geplante Bauvorhaben aufs Schärfste
protestieren. An den Landkreis Ludwigslust gerichtet, verfasste
die
streitbare Wöbbelinern außerdem einen Widerspruch, der sich insbesondere
gegen den Verwaltungsakt der Standortbescheinigung der
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post richtet. "Wir
fühlen
uns vollständig übergangen und nicht informiert. Seitens der
Gemeindevertretung wurde keinerlei Öffentlichkeitsarbeit geleistet",
beklagt die verheiratete Mutter zweier Töchter.
Den Vorwurf, keinerlei Öffentlichkeitsarbeit betrieben zu haben,
weist
Bürgermeister Heinz Haufschild von sich. "Die geplante Funkfeststation
war Thema einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 5. Februar
2001
unter Tagesordnungspunkt sieben. Dazu ist eine Information an die
Tageszeitung rausgeschickt und gedruckt worden", sagte der Dorfobere
auf
Nachfrage und informierte weiter, dass der Mobilfunkanbieter "e-plus"
beabsichtige, auf dem Gelände hinter der ehemaligen Kleinkläranlage
den
etwa 60 Meter hohen Sendemast zu errichten. Grund und Boden sollen
auch
gekauft werden. "Der Vertrag wird mit Baubeginn gültig." Beweise
für
eine gesundheitliche Schädigung seien ihm, Haufschild, nicht bekannt.
"Einige dieser Antennen befinden sich sogar auf Hausdächern."
Ähnlich sieht es auch der Fachdienstleiter für Bauordnung beim Landkreis
Ludwigslust, Andreas Wißuwa. In seiner Behörde ist die Baugenehmigung
für den Funkturm erteilt worden. "Im Rahmen europäischer Gesetzgebung
sind Grenzwerte für Sendeanlagen festgesetzt, die durch die
Regulierungsbehörde kontrolliert werden. Eine Gesundheitsgefährdung,
die
zum Versagen der Baugenehmigung führen müsste, ist uns zum momentanen
Zeitpunkt nicht bekannt."
Das will und kann Viola Tonn so nicht glauben. Sie kündigte massive
Bürgerproteste an. "Wir fordern einen Baustopp und die Rücknahme
der
Baugenehmigung, Wir wollen keine Dauerbestrahlung." Thorsten Meier
Hintergrund
Aus großer Sorge um die Gesundheit ihrer Mitmenschen unterzeichneten
über 140 niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen, speziell der
Umweltmedizin, im Oktober 2002 den sogenannten "Freiburger Appell".
Sie
beobachteten zuvor langjährige Anstiege schwerer und chronischer
Erkrankungen, wie Lern- und Verhaltensstörungen bei Kindern,
Blutdruckentgleisungen, Herzrhythmusstörungen, Infarkte,
hirndegenerative Erkrankungen, Krebs, Tumore, Dauerkopfschmerzen,
chronische Erschöpfung, innere Unruhe, Ohrgeräusche, Infektanfälligkeit
sowie Nerven- und Weichteilschmerzen, die mit üblichen Ursachen
nicht
erklärbar sind. Die Mediziner sehen einen zeitlichen und räumlichen
Zusammenhang zwischen dem Auftreten dieser Erkrankungen und dem
Beginn
einer Funkbelastung nach Bau einer Mobilfunkanlage in Nähe der
Patienten, intensiver Handy-Nutzung sowie der Anschaffung von
DECT-Schnurlos-Telefonen. Digitale D- und E-Netze schalten das Signal
217mal pro Sekunde ein und aus. Somit wirken hohe Frequenzen von
900 bis
1900 MHz über die Frequenz von 217 Hz auf den Körper. Das Bundesamt
für
Post und Telekommunikation kümmert sich erst um Bereiche ab 9000
Hz.
Deutsche Gerichte betrachten die Gefährdung durch Mobilfunk als
"rein
hypothetisch".
http://www.svz.de/newsmv/lr/lud/13.01.04/angst/angst.html
Sendeanlage der Telekom bei Deesbach zerstört
Deesbach (OTZ/PD). Bereits am vergangenen Freitag gegen 23.25 Uhr
wurde
bei Deesbach eine Sendeanlage der Deutschen Telekom und von E-Plus
Mobil
zerstört.
Bisher unbekannte Täter überstiegen nach Polizeiangaben den Zaun
der
Sendeanlage ca. 500 Meter nördlich von Deesbach. Mit Steinen
zertrümmerten sie einen Verteilerkasten. Sie nahmen den zerstörten
Plastikdeckel ab und schalteten alle Sicherungen aus. Sie zogen
an der
Antennenverkabelung, rissen Kabelschellen ab und demolierten die
Lüftungslamellen des Wärmeaustauschers der E-Plusanlage. Des weiteren
wurde die Tür zur Anlage der Deutschen Telekom aufgebrochen und
mit
einer Eisenstange der Lüftungsschacht zum Sendecontainer zerstört.
Es
entstand ein Sachschaden von ca. 5800 Euro.
Sachdienliche Hinweise zu den Tätern oder ihrem derzeitigen
Aufenthaltsort nimmt die Polizeiinspektion in Rudolstadt unter der
Telefonnummer 03672/453224 entgegen.
Dienstag, 13. Januar 2004
http://www.otz.de/otz/otz.saalfeld.volltext.php?kennung=on5otzLOK
StaSaalfeld37997&zulieferer=otz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion
=Saalfeld&auftritt=OTZ&dbserver=2
Aus
für runden Tisch Mobilfunk?
OB Bürgel wegen Kritik enttäuscht - Heute Entscheidung
VON THOMAS LEICHSENRING Dachau - Der runde Tisch Mobilfunk steht
möglicherweise vor dem Aus. Heute Abend kommen im Büro von OB Peter
Bürgel die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrats sowie die Bürgermeister
Christa Keimerl (SPD) und Hermann Windele (ÜB) zusammen, um über
die
Zukunft des Gremiums zu beraten. "Es kommt einfach nicht rüber,
dass der
runde Tisch die beste Lösung ist, bei der Standortvergabe mitzureden",
sagte Bürgel gestern.
Gerade beim Standort Fünfkirchner Straße sei die Stadt zu Unrecht
bei
den Bürgerinitiativen in die Kritik geraten. Bürgel: "Da müssen
wir uns
die Frage stellen: Macht der runde Tisch noch Sinn?"
Zehn Mal kam der runde Tisch seit seiner Konstituierung zusammen.
Stadträte sowie Vertreter von Verwaltung, Bürgerinitiativen und
Mobilfunkbetreiber sollten gemeinsam nach Kompromissen suchen. "Das
war
ein edles Ziel", so Bürgel, "aber offenbar nicht zu erreichen."
Bei den
Bürgern sei dien Bedeutung des runden Tisches "nicht so recht verstanden
worden".
Standort Dachau-Ost könnte doch noch kippen
Beispiel Fünfkirchner Straße. Auf städtischen Gebäuden sollten dort
Mobilfunkantennen errichtet werden. Der Protest gegen den
Stadtratsbeschluss, der damals der Empfehlung eines Gutachtens folgte,
war enorm. Nun sei denkbar, dass die Stadt zu ihrem ursprünglichen
Beschluss zurückkehre, auf städtischen Gebäuden keine Antennen
zuzulassen. Der Standort Fünfkirchner Straße würde also doch noch
kippen.
Dafür drohen andere, nach Überzeugung vieler noch weniger verträgliche
Standorte. Deshalb will die SPD am runden Tisch festhalten, wie
Fraktionschef Volker C. Koch betonte. Nur dort könne das "für Dachau
beste Ergebnis" erzielt werden, nur dort könne das Ziel erreicht
werden,
mit 26 statt mit bis zu 42 Antennen im Stadtgebiet auszukommen.
Ohne
runden Tisch, so Kochs Befürchtung, "verabschiedet sich die Politik
aus
der Geschichte". Dann bauen die Anbieter ihre Antennen dorthin,
wo sie
wollen.
Das sieht auch OB Bürgel so. Ohne Zutun der Stadt gebe es die
schlechteren Standorte.
Wie der Oberbürgermeister sei auch sie zu der Überzeugung gekommen,
dass
die Bedeutung des runden Tisches in der Öffentlichkeit verkannt
worden
sei, so CSU-Fraktionschefin Gertrud Schmidt-Podolsky. Angesichts
der
Proteste müsse deshalb darüber nachgedacht werden, ob es sinnvoll
sei,
"viel Zeit, viel Geduld viel Energie" ins Projekt einzubringen.
mm
Datum: 14.01.2004
http://www.merkur-online.de/regionen/dachau/41,229519.html
Anwohner
funken kräftig dazwischen
Von Peter Hohl
"Wenn uns etwas in unseren biologischen Grundlagen bedrängt, dann
muss
man sich wehren." Hans Haag macht mobil gegen eine geplante
Mobilfunkanlage auf einem Privatgrundstück im Öhringer Südosten.
Mit
Nachbarn hat er fast 700 Unterschriften gegen das Projekt gesammelt.
Seit 57 Jahren ist das Baumgrundstück von Suse und Siegfried Lauk
östlich des Öhringer Nussbaumwegs Bauerwartungsland. Zum Bauplatz
wurde
es nie. Nun soll auf der grünen Grenze in Richtung Cappel doch gebaut
werden: eine Mobilfunkanlage des Netzbetreibers T-Mobile. Im Sommer
2003
sei ein Heilbronner Unternehmen im Auftrag von T-Mobile an ihn
herangetreten, berichtet Siegfried Lauk. Im September habe er die
Grundstücksnachbarn informiert ("Die waren hell erregt.") und im
November den Vertrag unterschrieben.
Wer nichts von alledem wusste, war Hans Haag. Sein Einfamilienhaus
an
der Ulmenstraße liegt rund 50 Meter Luftlinie von dem geplanten
Antennenstandort entfernt: "Die würde mir fast ins Schlafzimmer
reinstrahlen." Per Zufall habe er am 12. Dezember von den Plänen
erfahren, berichtet der 65-Jährige.
Bei dem früheren Bezirksleiter einer Bausparkasse schrillten die
Alarmglocken. Seit 40 Jahren hat er gesundheitliche Probleme, die
er auf
eine Polio-Impfung, auf Amalgamfüllungen in den Zähnen und auf
Erdstrahlen zurückführt. Fernseher, Computer und Handy hat er aus
seinem
Haus verbannt. Die befürchtete elektromagnetische Strahlung der
Sendeanlage würde für ihn das Maß voll machen: "Ich weiß, dass ich
elektrosensibel bin und gravierende Probleme hätte."
Seit Mitte Dezember läuft Hans Haag Sturm gegen die geplante Antenne.
Er
sprach Nachbarn an, schrieb an den Oberbürgermeister, war im
Baurechtsamt, suchte das Gespräch mit Grundstückseigentümern und
Mobilfunkunternehmen. Vor allem aber gründete er gemeinsam mit seinem
Nachbarn Martin Berger eine Bürgerinitiative (BI). Kurz vor dem
Jahreswechsel schwärmte die BI zur Unterschriftensammlung aus.
Kernaussage: "Besorgt um unsere Gesundheit und die Gesundheit unserer
Kinder sagen wir ,nein" zu diesem Standort. Keine Funkmasten näher
als
500 Meter an Wohngebieten." Mittlerweile unterstützen annähernd
700
Anwohner dieses Anliegen mit ihrer Unterschrift.
Das Thema Mobilfunk scheidet allerorten die Geister. Kritiker befürchten
schwerste gesundheitliche Gefahren, Betreiber versichern beständig,
die
Strahlung sei gänzlich unbedenklich. Hans Haag kennt den Fall eines
Mannes, dessen Familie einschließlich des Viehs im Stall schwer
unter
der Strahlung leidet. Siegfried Lauk hingegen hat sich bei Hohenlohern
informiert, die seit zwei Jahrzehnten problemfrei im Schatten einer
Mobilfunkantenne wohnen. Ganz wohl ist ihm bei der Sache dennoch
nicht,
weshalb sich Lauk mittlerweile intensiver mit der Materie befasst:
" Das
Thema wird immer interessanter für mich."
Dennoch: Fakten sind längst geschaffen. "Ich kann nicht aus dem
Vertrag
raus", sagt Siegfried Lauk. Für Hans Haag hingegen steht fest: "Ich
werde ihm mit einer Klage drohen müssen." Nichtsdestotrotz will
die BI
bei einer Informationsveranstaltung im Februar in der Realschule
alle
Beteiligten miteinander ins Gespräch bringen. Ein genauer Termin
steht
noch nicht fest.
Ein Wörtchen mitzureden hat auch die Stadt Öhringen. Die Sendeanlage,
die über 20 Meter hoch werden soll, ist genehmigungspflichtig. Noch
liegt kein Bauantrag vor. Doch Albert Küchel, Leiter des Baurechtsamtes,
ist bereits zu der Überzeugung gelang, dass die Anlage zu nahe an
der
Wohnbebauung geplant ist: "Wir werden den Betreiber bitten, sich
nach
einem anderen Standort umzuschauen."
14.01.2004
http://newsregional.stimme.de/hohenlohe/oehringen/0,-682019731,0,0,0,0.html/
Nachrichten von der BI Bad Dürkheim
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Frage
zu RFID
Hallo Herr Rudolph !
Nachdem ich am Montag im Fernsehen einen Bericht über das neue
Kennzeichnungssystem "RFID" (Radiofrequenzidentifikation") gesehen
habe,
lese ich heute in der "Deutschen Verkehrszeitung", dass die Fa.
Metro
dieses System zum Test bei Großverpackungen einführen will. Gibt
es
schon Informationen, wie die Daten übertragen werden, im Hinblick
auf
mögliche weitere Risiken für die Menschen ? Vielen Dank
Gruß aus Worms Stefan Dinges
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Datenschützer
warnen vor Personenkennziffer - Bundesregierung nummeriert
Bürgerinnen und Bürger
Bonn - Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) fordert
eine
öffentliche Debatte über ein fast schon beschlossenes Gesetz, das
eine
zentrale Registrierung und Nummerierung der gesamten Deutschen
Bevölkerung beim „Bundesamt für Finanzen“ vorsieht. Am 27.11.2003
beschloss der CDU-dominierte Bundesrat eine Vorlage der rot-grünen
Bundesregierung mit dem harmlosen Namen „Steueränderungsgesetz 2003“.
Dahinter verstecken sich nicht nur Steueränderungen oder der Abbau
von
bisherigen Abschreibungsmöglichkeiten, sondern auch ein
datenschutzrechtlicher Quantensprung: Jede Bürgerin und jeder Bürger
erhält dann eine eindeutige Identifikationsnummer, die gemeinsam
mit
weiteren Daten zentral gespeichert und genutzt werden soll.
Als Rechtfertigung wird die „Steuergerechtigkeit“ herangezogen.
Statt
dieses Ziel aber durch den Abbau von Vollzugsdefiziten, die Bekämpfung
von Steuerkriminalität oder durch eine andere Gestaltung der Steuersätze
anzustreben, geht es hier um etwas anderes: um die Totalerfassung
der
Bevölkerung. Die dabei vorgesehene zentrale Nummerierung stellt
den
Beginn einer lückenlosen Bevölkerungskontrolle zumindest im Steuer-
und
Wirtschaftsbereich dar. Das Schutzgut des Rechts auf informationelle
Selbstbestimmung wird in dem Entwurf nur am Rande erwähnt. Eine
Diskussion darüber hat noch nicht einmal in Fachkreisen stattgefunden.
Die Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wurden von
ihm
selbst „zurückgestellt“. Die Erforderlichkeit, geschweige denn die
Verhältnismäßigkeit einer zentralen Identifikationsnummer wurde
nicht
begründet. Die Versuche des Gesetzestextes, die Zweckbindung der
Nummern
zu sichern, scheinen schon vom Ansatz her zum Scheitern verurteilt.
Daher fordert die Deutsche Vereinigung für Datenschutz einen Stopp
des
Gesetzgebungsverfahrens und eine gesellschaftliche Debatte.
Hintergrundinformationen
Der Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen
für das "Steueränderungsgesetz 2003" vom 23.09.2003 (BT-Drs. 15/1562)
sah zunächst "nur" eine zentrale Speicherung von wenigen Daten für
Lohnsteuerzwecke vor. In einem Änderungsantrag der Fraktionen SPD
und
Bündnis 90/Die Grünen vom 30.10.2003 (Umdruck Nr. 29) wird nunmehr
eine
Novellierung der Abgabenordnung (§§ 139a-139d AO) vorgesehen, die
die
zentrale Speicherung und Nutzung eines umfangreicheren Meldedatensatzes
für sämtliche Steuerbereiche beinhaltet.
Geplant ist nun eine zentrale Speicherung aller Menschen in Deutschland,
vom Kleinkind bis zum Greis beim „Bundesamt für Finanzen“. Die Daten,
sämtliche Namen und Namensteile, Adresse, Geburtsangaben und Geschlecht,
werden von den kommunalen Melderegistern regelmäßig angeliefert.
Jede
Person erhält daraufhin eine - ebenso zentral gespeicherte - eindeutige
„Identifikationsnummer“ (ID, Electronic Typayer Identification Number
-
ETIN) sowie evtl. weitere „Wirtschaftsidentifikationsnummern“
(Wirtschafts-ID). Zweck dieser Daten ist es, „den Finanzbehörden
die
Erfüllung (ihrer) Aufgaben zu ermöglichen“. Während die
Identifikationsnummern (IDs) - vorläufig – nur für diese Zwecke
genutzt
werden dürfen, können die damit verknüpften Wirtschafts-IDs von
allen
privaten oder öffentlichen Stellen - im Rahmen der Erforderlichkeit
-
genutzt werden. Die Wirtschafts-IDs werden jeder wirtschaftlich
selbständigen Einheit vergeben, vom Privathaushalt, der eine Hilfskraft
einsetzt, über den Einzelhandelskaufmann und den selbständigen Arzt
oder
Rechtsanwalt bis hin zu global operierenden Aktiengesellschaften.
Die
Wirtschafts-ID wird derzeit in Bayern erprobt, wobei diese Nummer
auch
von der Gewerbeaufsicht, von Sozialleistungsträgern, z.B. von
Berufsgenossenschaften oder Krankenversicherungen, und von Kammern
genutzt werden soll. Trotz entsprechender Forderung erfolgte bisher
keine Evaluierung der Erprobung aus Sicht des Datenschutzes (vgl.
Weichert, Die Wiederbelebung des Personenkennzeichens - insbesondere
am
Beispiel der Einführung einer einheitlichen Wirtschaftsnummer, Recht
der
Datenverarbeitung 2002, 170-177).
In den Einzelbegründungen zu dem Entwurf wird dargelegt, die Daten
unterlägen einer „strikten Zweckbindung“. Die allgemeinen
Zweckänderungsvorschriften (§§ 14-16 Bundesdatenschutzgesetz - BDSG)
seien nicht anwendbar. Dies hat aber keine nennenswerte Bedeutung.
Eine
Nutzung der IDs auf Grund spezialgesetzlicher Regelungen dürfte
erlaubt
sein. Dies gilt insbesondere für sämtliche Zweckänderungsvorschriften
des Sicherheitsrechtes - von der Strafprozessordnung über die
Polizeigesetze bis hin zu den Geheimdienstgesetzen. Eine andere
Interpretation - die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz jüngst
im
Hinblick auf die LKW-Maut-Daten bei TollCollect vortrug und die
sofort
von der Rechtsprechung verworfen wurde (siehe dazu gemeinsame
Presseerklärung der DVD und anderer Bürgerrechtsorganisationen vom
05.11.2003, vg. www.aktiv.org/DVD/Pressemitteilungen/start.html) -
dürfte sich auch hier nicht durchsetzen lassen.
Aus den Gesetzgebungsunterlagen ergibt sich nicht annäherungsweise,
weshalb und wie mit Hilfe der neuen Ids eine gerechtere Besteuerung
erreicht werden soll. Eine zentrale Nummerierung für Steuerzwecke
dürfte
nur dann begründbar sein, wenn eine bundesweite Datenzusammenführung
für
Besteuerungszwecke erfolgen muss. Tatsächlich handelt es sich aber
bei
fast sämtlichen heute erhobenen Steuern um dezentrale Steuern, bei
denen
es auf einen bundesweiten Datenabgleich nicht ankommt.
In dem Entwurf werden nicht die Risiken angesprochen geschweige
denn -
wie verfassungsrechtlich geboten - abgewogen, die mit einer zentralen
Nummerierung verbunden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat schon
1969
das Erstellen von „teilweisen oder weitgehend vollständigen
Persönlichkeitsprofilen, ohne dass der Betroffene deren Richtigkeit
und
Verwendung zureichend kontrollieren kann“ mit Hilfe von
Personenkennzeichen (PKZ) für verfassungswidrig erklärt. Nach der
Wiedervereinigung wurde die in den DDR praktizierte zentrale
Melderegistrierung und die Erfassung der Bevölkerung mit eindeutigen
PKZ
wegen deren Verfassungswidrigkeit nach bundesdeutschem Recht abgeschafft.
Abgesehen von der o.g. „strikten“ Zweckbindung sind bisher vom
Gesetzgeber keine Schutzvorschriften zur Verhinderung der Nutzung
der
IDs für das Zusammenführen von Dateien vorgesehen. Nicht einmal
das
Erwähnen einer Sanktionsvorschrift bei Verstoß gegen die Zweckbindung
wurde für nötig angesehen. Aber auch die Zweckbindung ist von Anfang
an
zum Scheitern verurteilt. Nicht nur bei den Meldebehörden wird zur
eindeutigen Identifizierung die ID gespeichert werden. Auch private
Kommunikationspartner der Finanzbehörden (Arbeitgeber, Auftraggeber)
werden die ID zur eindeutigen Zuordnung von Daten zu Steuervorgängen
verwenden. Wie die Nutzung dieser Daten dann im Wirtschaftsleben
aufgehalten werden soll, darüber hat sich der Gesetzgeber erkennbar
bisher keine Gedanken gemacht. Aus der Sicht der Praxis besteht
derzeit
kaum eine Chance einer Eingrenzung. Offensichtlich geht der Gesetzgeber
davon aus, dass die Nummerierung der deutschen Bevölkerung in Bälde
weiter vorangetrieben wird. Überlegungen hierzu gibt es genug: von
der
bundesweiten Erfassung aller Menschen mit ihrem genetischen
Fingerabdruck bis hin zur zentralen Erfassung von biometrischen
Merkmalen wie Fingerabdruck oder Gesichtsprofil.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.aktiv.org./DVD
Nachricht von Anke Herrmann
|
Haftungsausschluss
- Disclaimer
Alle
Angaben in diesem Mobilfunk-Newsletter sind sorgfältig
recherchiert. Eine Gewähr für den Inhalt, die Vollständigkeit
und
Richtigkeit kann aber trotzdem nicht übernommen werden.
Fett
hervorgehobene Passagen und Unterstreichungen im Text stammen
i.d.R.
nicht vom Urheber, sondern sind redaktionelle Bearbeitungen
der
Herausgeber der Mobilfunk-Newsletter und stellen deren persönliche
Meinung dar. Für von uns nicht ausdrücklich schriftlich
autorisierte
Veröffentlichungen unserer Newsletter auf Internetseiten
übernehmen wir keinerlei Haftung.
Bitte
kennzeichnen Sie Informationen, die nicht über den Verteiler
laufen sollen, mit den Worten: Vertrauliche Mitteilung.
Fehlt dieser
Hinweis gehen wir davon aus, dass die betreffende Information
Dritten zugänglich gemacht werden kann.
Wenn
Sie keine weiteren Informationen zu dem Thema mehr erhalten
möchten, bitten wir um eine kurze Nachricht an Star.Mail@t-online.de unter Angabe der
E-Mail-Adresse unter der Sie dieses E-Mail erhalten haben.
Bitte schreiben Sie in den Betreff: Unsubscribe.
Es
würde uns freuen und unsere gemeinsame Sache weiter voranbringen,
wenn Sie uns bei unserer sehr zeitaufwendigen, ehrenamtlichen
und unbezahlten Arbeit in Form einer Spende unterstützen.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und stellen Ihnen
eine Spendenquittung aus. Vielen Dank.
Empfänger:
Bürgerwelle e.V., Bankverbindung Hypo Vereinsbank Augsburg,
Konto-Nr. 2250284, BLZ 720 200 70.
Bürgerwelle
e.V. Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz
vor Elektrosmog
1.
Vorsitzender Siegfried Zwerenz, 2. Vorsitzende Barbara Eidling
Postanschrift: Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth, Tel. 0049-(0)9631-795736,
Fax 0049-(0)9631-795734, E-Mail pr@buergerwelle.de
,
Internet http://www.buergerwelle.de
Tel. Auskünfte: Barbara Eidling Tel. 0049-(0)8171-18898
Beiträge
von BI Omega finden Sie u.a. bei
*
http://www.buergerwelle.de
(in Deutsch und Englisch)
* http://www.grn.es/electropolucio/ciogerman.htm
(in Deutsch)
* http://de.groups.yahoo.com/group/omega_newsletter
(in Deutsch und Englisch)
* http://www.oekosmos.de/article/archive/0/
(in Deutsch)
* http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=601862&t=835668#4039477
(in Deutsch)
* http://www.grn.es/electropolucio/00omega.htm
(in Englisch)
* http://teleline.terra.es/personal/kirke1/pagact.html
(in Englisch)
Dieser Newsletter wurde bei Profine.de aufgenommen. Weitere
Infos:
* http://www.Profine.de
|
|
|