Betreff: Dr. Angelika Schrodt zu FMK-Maier: EU bestätigt Mobilfunk-Grenzwerte |
Von: Dr. Angelika Schrodt |
Datum: Wed, 9 May 2007 12:12:56 +0200 |
An: Alfred Tittmann |
http://www.buergerwelle.de/pdf/zusammenbruchmobilfunkindustrie.pdf
Nehmen wir mal an, ein beherzter
Staatsanwalt und ein mutiger Richter räumen die biologische Wirksamkeit
von Skalarwellen ein. Skalarwellen sind longitudinale Wellenanteile,
aus dem u.a. das Antennenrauschen in Nahfeld der Antenne besteht. Nur
müssen das weder der Staatsanwalt noch der Richter für ihr Urteil
wissen.
Wichtig ist nur, dass Handys und ihre Sender
einen ungenehmigten Strahlungsanteil abgeben, der
höchstwahrscheinlich biologisch wirksam ist. Damit müssten sie
sofort und per einstweiliger Anordnung ihre Betriebsgenehmigungen
verlieren, sollte es im Staate geordnet zugehen.
Nehmen wir also an, die biologische
Wirksamkeit von Skalarwellen sei juristisch anerkannt, dann gäbe es
drei Wege für den geordneten Zusammenbruch der Mobilfunkindustrie
Weg: Der Staat nimmt’s in die Hand:
Gewinnabschöpfung
aus kriminellen Geschäften
Nach dem Verbrechensbekämpfungsgesetz.
(VerbrBG) ist es dem Staat möglich, Gewinne aus kriminellen Aktivitäten
abzuschöpfen. Bedenkt man die Milliardengewinne der Mobilfunkindustrie,
dann könnten diese bei der Politik schon Begehrlichkeiten wecken. Zwar
würde das das Problem der drückenden Staatsschulden auch nicht lösen,
aber lindern, und die Politik könnte sich zudem der Zustimmung
wachsender Teile der mobilfunkkritischen Bevölkerung erfreuen. Die
Mobilfunkindustrie, die sich lange durch die Politik (z.B.
Strahlenschutzkommission des Bundestages, Bundesamt für Strahlenschutz
u.a.m.) in Sicherheit wiegen konnte, wird dann feststellen müssen, dass
sie Produkthaftung trotzdem trifft, weil man sie grundsätzlich nicht an
Dritte delegieren kann.
Weg: Die Bürger nehmen’s in die Hand:
unzählige
Klagen auf Schadenersatz
Die Themen Gesundheit und Eingriff in
Eigentumsrechte (Wertminderung von Immobilien usw.) sind Themen von
Verfassungsrang, die die Justiz nicht einfach vom Tisch wischen kann,
und warum sollte sie auch?
Weg: Die Mobilfunkindustrie nimmt’s in die Hand
Neuentwicklung und wissenschaftliche
Begleitforschung
Man
beginnt sofort mit der technischen Umsetzung einer neuen
Mobilfunktechnik, die bereits als Funktionsmuster vorliegt (siehe dazu
auch www.etzs.de, wird fortlaufend aktualisiert) und nun der
ingenieurstechnischen Weiterentwicklung bedarf. Und was bei der
Einführung der alten Mobilfunktechnik versäumt wurde, nämlich sofort
und unaufgefordert eine unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung
zur Technikfolgenabschätzung zu betreiben, muss jetzt bei der
Einführung der neuen Technik oberste Priorität haben, freiwillig
finanziert von der Mobilfunkindustrie. Kurzfristig und solange man noch
mit der alten Technik auskommen muss, schaltet man, um den guten Willen
zu zeigen, die Sendeanlagen nachts ab (nur Empfang für Notruf möglich),
damit Mensch und Natur sich im Schlaf erholen können und man minimiert
das schädliche Antennenrauschen aller Sendeantennen und der Handys,
solange die alte Technik noch übergangsweise benutzt wird.
Einen
Trost gibt es: die Mobilfunkindustrie wird nach den anstehenden
Neuentwicklungen beim Verkauf der neuen Technik wieder viel Geld
verdienen, das sie allerdings wegen des Zeitbedarfs der Prozesse auf
den Wegen 1 und 2 zunächst entweder (nach Weg 1) an den Staat
und/oder (nach Weg 2) an die Bürger abführen muss.
Zu Risiken und
Nebenwirkungen:
Der
erste Weg geht nur über ein politisches und verfassungsrechtliches
Scherbengericht. Das ist nun einmal so, wenn man nach so viel Geld
greift. Die heutigen Akteure werden dabei allesamt unglaubwürdig. Sie
werden die Verantwortung nicht ertragen und statt dessen der Reihe nach
ihren Hut nehmen, zuerst unwillig und dann schliesslich „unfreiwillig“
freiwillig.
Der zweite Weg ist in den Anfängen äusserst zäh und schwer, und es harzt sehr lange, was von den ersten Klägern erhebliches Durchstehvermögen erfordert. Und es kann durchaus sein, dass die ersten Kläger leer ausgehen und nur Kosten und viel Frust haben. Dann aber kippt irgendwann der juristische Widerstand und die Sache geht wie das Brezelbacken: denn ein Gericht bezieht sich gern auf das Musterurteil eines anderen Gerichtes, weil es da auf der „sicheren Seite“ ist. Das erste Musterurteil zur biologischen Wirksamkeit von Skalarwellen liegt bereits vor. (Siehe im Internet „Handys darf man nicht anfassen“)
Der dritte Weg erfordert schlussendlich ein Zusammengehen der verschiedenen konkurrenzierenden Mobilfunkanbieter, was ein wahres Husarenstück wäre. Das ist auch erst dann möglich, wenn
sie erkennen müssen, dass sie alle zusammen von Politik, Wissenschaft, Justiz und vom Bundesamt für Strahlenschutz (also von Gott und der Welt) verlassen sind, und
wenn
sie als erster Wirtschaftszweig das Leitbild der Gewinnmaximierung
aufgeben und endlich beginnen, nachhaltig und damit
verantwortungsbewusst für Mensch und Natur zu denken und zu handeln.
Damit wären sie – Ironie des Schicksals – sogar Vorbild für andere.
Wer wird der erste sein, der die fette Beute zur Strecke bringt? Es dürfen Wetten abgeschlossen werden!