Betreff: Dr. Angelika Schrodt zu FMK-Maier: EU bestätigt Mobilfunk-Grenzwerte
Von: Dr. Angelika Schrodt
Datum: Wed, 9 May 2007 12:12:56 +0200
An: Alfred Tittmann

UNGLAUBLICH !!!
AT
 
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Lieber Herr Tittmann,
 
leider ist das erneut der Beleg dafür, dass man beim derzeitigen Mobilfunk juristisch kaum eine Chance hat, wenn sich man seine Klagen allein auf die Tatbestände der "Körperverletzung" fokussiert, wenn man seine Proteste allein gegen die "Grenzwerte" des falschen Wellenanteils, nämlich der transversalen Hertz'schen Wellen anstelle der biologisch ungleich wirksameren longitutinalen Skalarwellen richtet.
 
Das Problem ist, dass die zweifellos durch Mobilfunk verursachten Krankheitserscheinungen auch von anderen Schadeinflüssen ausgelöst werden können, was es nahezu unmöglich machen dürfte, einen gerichtsfesten Beweis für die "alleinige" Verantwortlichkeit des Mobilfunkes zu erbringen.
 
In meiner Anzeige an die Staatsanwaltschaft Konstanz vom 11.02.2006 beschreite ich eine gänzlich andere ungleich erfolgversprechendere  Argumentationslinie, nämlich:
 
Mobiltelefone strahlen neben dem bekannten Hertz’schen Wellenanteil auch eine ungenehmigte Strahlung unbekannter Grössenordnung ab, die nach ersten Erkenntnissen biologisch wirksam ist. Diese Abstrahlung entspricht dem sogenannten Antennenrauschen. Da diese ungenehmigte Handy-Abstrahlung bei der CE-Zulassung nach DIN-Vorschrift nicht gemessen wird, und dafür auch keine Grenzwerte existieren, muss aus Vorsorglichkeitsgründen sofort allen Mobiltelefonen und ihren Basisstationen ( Umsetzern) die CE-Zulassung vom Amts wegen entzogen werden.
 
usw. usw. (siehe die gesamte Anzeige im Anhang)
http://www.buergerwelle.de/pdf/anzeige_11_02_06.pdf

Hier geht es um bewusst eingegangene Versäumnisse der Strahlenschutzkommision des Deutschen Bundestages und des Bundesamtes für Strahlenschutz BfS vor 5 Jahren, die damals auf einen Herrn Prof. Jiri Silny hörten und den Antrag von Prof. Konstantin Meyl, das Antennenrauschen bzw. die darin enthaltenen Skalarwellenanteile auf ihre biologische Wirkamkeit zu untersuchen, abgelehnt haben. So konnte die Mobilfunkindustrie ihren Ausbau  die letzten 5 Jahre ungebremst voran treiben. Und heute will niemand die Verantwortung für diese gravierenden Fehlentscheidungen übernehmen. Man zieht sich zurück.
 
Und das geht so:
Ausgelöst durch meine Anzeige gegen das BfS und die Mobilfunkindustrie hat das BfS als erster reagiert, indem es die Unbedenklichkeitserklärung aus dem Internet genommen hat. Damit fällt der schwarze Peter der Mobilfunkindustrie zu. Die nervös gewordenen Mobilfunkindustrie bearbeitete die Europäischen Einrichtungen, nachdem sie sich nicht mehr auf das BfS stützen können. Würde nun das SCENIHR der Europäische Kommision mit den gleichen Argumenten  (siehe Anzeige) angegriffen, dann werden sie sich voraussichtlich genau so verhalten wie das BfS und sich erfolgreich aus der Affaire ziehen.  Am Ende bleibt die Verantwortung bei der ICNIRP hängen, und das ist eine bedeutungslose private Vereinigung, die schon vorsorglich verlauten liess, dass sie sich nur zu kurzfristigen Folgen - nicht dagegen zu langfristigen Folgen der gepulsten Mikrowellenstrahlung - geäussert habe. Das ICNIRP ist aber nicht verantwortlich zu machen, das ICNIRP kann sich jederzeit auflösen!
 
Das nenne ich organisierte Verantwortungslosigkeit. Aber, das Problem besteht weiter und verschärft sich täglich.
 
Und wer nimmt die Sache am Ende in die Hand?
 
Meine Prognose sieht bekanntlich so aus:
 
 
Der geordnete Zusammenbruch der Mobilfunkindustrie

http://www.buergerwelle.de/pdf/zusammenbruchmobilfunkindustrie.pdf

Nehmen wir mal an, ein beherzter Staatsanwalt und ein mutiger Richter räumen die biologische Wirksamkeit von Skalarwellen ein. Skalarwellen sind longitudinale Wellenanteile, aus dem u.a. das Antennenrauschen in Nahfeld der Antenne besteht. Nur müssen das weder der Staatsanwalt noch der Richter für ihr Urteil wissen.

Wichtig ist nur, dass Handys und ihre Sender einen ungenehmigten Strahlungsanteil abgeben, der höchstwahrscheinlich biologisch wirksam ist. Damit müssten sie sofort und per einstweiliger Anordnung ihre Betriebsgenehmigungen verlieren, sollte es im Staate geordnet zugehen.

Nehmen wir also an, die biologische Wirksamkeit von Skalarwellen sei juristisch anerkannt, dann gäbe es drei Wege für den geordneten Zusammenbruch der Mobilfunkindustrie


  1. Weg: Der Staat nimmt’s in die Hand:

Gewinnabschöpfung aus kriminellen Geschäften

Nach dem Verbrechensbekämpfungsgesetz. (VerbrBG) ist es dem Staat möglich, Gewinne aus kriminellen Aktivitäten abzuschöpfen. Bedenkt man die Milliardengewinne der Mobilfunkindustrie, dann könnten diese bei der Politik schon Begehrlichkeiten wecken. Zwar würde das das Problem der drückenden Staatsschulden auch nicht lösen, aber lindern, und die Politik könnte sich zudem der Zustimmung wachsender Teile der mobilfunkkritischen Bevölkerung erfreuen. Die Mobilfunkindustrie, die sich lange durch die Politik (z.B. Strahlenschutzkommission des Bundestages, Bundesamt für Strahlenschutz u.a.m.) in Sicherheit wiegen konnte, wird dann feststellen müssen, dass sie Produkthaftung trotzdem trifft, weil man sie grundsätzlich nicht an Dritte delegieren kann.


  1. Weg: Die Bürger nehmen’s in die Hand:

unzählige Klagen auf Schadenersatz

Die Themen Gesundheit und Eingriff in Eigentumsrechte (Wertminderung von Immobilien usw.) sind Themen von Verfassungsrang, die die Justiz nicht einfach vom Tisch wischen kann, und warum sollte sie auch?


  1. Weg: Die Mobilfunkindustrie nimmt’s in die Hand

Neuentwicklung und wissenschaftliche Begleitforschung

Man beginnt sofort mit der technischen Umsetzung einer neuen Mobilfunktechnik, die bereits als Funktionsmuster vorliegt (siehe dazu auch www.etzs.de, wird fortlaufend aktualisiert) und nun der ingenieurstechnischen Weiterentwicklung bedarf. Und was bei der Einführung der alten Mobilfunktechnik versäumt wurde, nämlich sofort und unaufgefordert eine unabhängige wissenschaftliche Begleitforschung zur Technikfolgenabschätzung zu betreiben, muss jetzt bei der Einführung der neuen Technik oberste Priorität haben, freiwillig finanziert von der Mobilfunkindustrie. Kurzfristig und solange man noch mit der alten Technik auskommen muss, schaltet man, um den guten Willen zu zeigen, die Sendeanlagen nachts ab (nur Empfang für Notruf möglich), damit Mensch und Natur sich im Schlaf erholen können und man minimiert das schädliche Antennenrauschen aller Sendeantennen und der Handys, solange die alte Technik noch übergangsweise benutzt wird.

Einen Trost gibt es: die Mobilfunkindustrie wird nach den anstehenden Neuentwicklungen beim Verkauf der neuen Technik wieder viel Geld verdienen, das sie allerdings wegen des Zeitbedarfs der Prozesse auf den Wegen 1 und 2 zunächst entweder (nach Weg 1) an den Staat und/oder (nach Weg 2) an die Bürger abführen muss.

Zu Risiken und Nebenwirkungen:

Der erste Weg geht nur über ein politisches und verfassungsrechtliches Scherbengericht. Das ist nun einmal so, wenn man nach so viel Geld greift. Die heutigen Akteure werden dabei allesamt unglaubwürdig. Sie werden die Verantwortung nicht ertragen und statt dessen der Reihe nach ihren Hut nehmen, zuerst unwillig und dann schliesslich „unfreiwillig“ freiwillig.

Der zweite Weg ist in den Anfängen äusserst zäh und schwer, und es harzt sehr lange, was von den ersten Klägern erhebliches Durchstehvermögen erfordert. Und es kann durchaus sein, dass die ersten Kläger leer ausgehen und nur Kosten und viel Frust haben. Dann aber kippt irgendwann der juristische Widerstand und die Sache geht wie das Brezelbacken: denn ein Gericht bezieht sich gern auf das Musterurteil eines anderen Gerichtes, weil es da auf der „sicheren Seite“ ist. Das erste Musterurteil zur biologischen Wirksamkeit von Skalarwellen liegt bereits vor. (Siehe im Internet „Handys darf man nicht anfassen“)


Der dritte Weg erfordert schlussendlich ein Zusammengehen der verschiedenen konkurrenzierenden Mobilfunkanbieter, was ein wahres Husarenstück wäre. Das ist auch erst dann möglich, wenn


  1. sie erkennen müssen, dass sie alle zusammen von Politik, Wissenschaft, Justiz und vom Bundesamt für Strahlenschutz (also von Gott und der Welt) verlassen sind, und

  2. wenn sie als erster Wirtschaftszweig das Leitbild der Gewinnmaximierung aufgeben und endlich beginnen, nachhaltig und damit verantwortungsbewusst für Mensch und Natur zu denken und zu handeln. Damit wären sie – Ironie des Schicksals – sogar Vorbild für andere.

Wer wird der erste sein, der die fette Beute zur Strecke bringt? Es dürfen Wetten abgeschlossen werden!

 
 
Mit herzlichen Grüssen
 
Dr. Angelika Schrodt