Betreff: Broschüre von Dr.Kundi |
Von: Ferdinand Ruzicka |
Datum: Sun, 26 Feb 2006 09:04:20 +0100 |
An: Wolfgang Hingst |
Lieber Herr Dr.Hingst,
von den o.ö.Mobilfunkinitiativen wurde ich
gebeten eine kurze Stellungnahme zu der Broschüre abzugeben, siehe
untere Nachricht:
"Sehr geehrter Herr Dr. Ruzicka!
Da nun die versprochene umfangreiche Broschüre des Landers, erarbeitet
von Dr. Kundi, publiziert ist, ersuchen wir, wenn möglich, um eine
kurze Stellungnahme. Sie ist aufzurufen: www.anschober.at.
Herzlichen Dank!
Mfg
Die Verantwortlichen der oö. Mobilfunkinitiativen"
Meine Antwort:
Sehr geehrte Frau Hafeneder,
anbei meine kurze Stellungnahme (blaue Schrift):
Zitat
Broschüre: ""Da es erst 10 Jahre
Forschung zur Frage der biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen
der Mobilfunktechnik gibt, können nicht alle Fragen schlüssig
beantwortet werden. Manches muss noch offen bleiben. Aus heutiger Sicht
ist aber weder allzu große Furcht noch kategorische Ablehnung
gesundheitlich bedeutsamer Wirkungen angebracht", so Professor Dr.
Michael Kundi vom Institut für Umwelthygiene der Universität Wien, der
maßgeblich an der Erstellung der Broschüre mitgewirkt hat. "Es sind
zwar noch Lücken in der Erkenntnis, trotzdem können wir ausschließen,
dass Mobilfunk verheerende gesundheitliche Auswirkungen hat, wie von
manchen behauptet wird", ist Kundi überzeugt.
Auswirkungen von
Basisstationen noch weitgehend unklar
Besonders groß sind die Lücken bei der Frage der Auswirkungen
von Basisstationen. Das geht darauf zurück, dass die WHO erst vor zwei
Jahren diese Auswirkungen als untersuchenswert beurteilt hat. Die
bisher vorliegenden Untersuchungen rechtfertigen aber durchaus die
Empfehlung, bei der Errichtung von Basisstationen das Minimierungsgebot
zu beachten und der Standortwahl auch im Hinblick auf den
Gesundheitsschutz mehr Beachtung zu schenken."
Dieser Aussage widersprechen die Beobachtungen
von tausenden Ärzten (Freiburger Appell, Bamberger Appell, Helsinki
Appell etc.). Anbei das Schreiben der Ärzteinitiative Bamberger Appell
vom 7.Februar 2006. Dagegen sprechen auch zahlreiche wissenschaftliche
Arbeiten.
Seither sind weitere Studien publiziert
worden z.B. REFLEX, TNO-Report (beides Doppelblindstudien), Interphone
- Projekt, Naila-Studie, Hardell et al. 2006
die ernste biologische Effekte und Erkrankungen nachgewiesen haben.
Als Anlage der Bericht über den 3.
Nationalen Kongress Elektrosmog-Betroffener in Olten (Schweiz) vom
19.11.05.
Zitat Broschüre:
"Informationen über
Richt- und Grenzwerte
Auch dem Thema Richt- und Grenzwerte wird ein ausführliches
Kapitel gewidmet, insbesondere da aufgrund der umstrittenen
wissenschaftlichen Grundlage unterschiedliche Wege von einzelnen
Ländern beschritten werden. In Österreich werden die Grenzwerte der
ÖNORM S 1120, die im Wesentlichen den Empfehlungen der internationalen
Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP)
entsprechen, für eine Bewertung herangezogen. "
Seit 1. August 2005 gilt die
Vornorm ÖNORM E
8850 (0 - 300
GHz). Dazu
Informationen in der Anlage rechtlichen Inhalts von dem Verein
Risiko
Elektrosmog Kärnten (Anlage:ÖNORM 8850) und
umweltmedizinischen Inhalts von der ÖÄK
(Anlage:Ärztekammer)
Die Aussagen dieser Broschüre zeigen, dass auch Prof.Dr.Kundi zu den Verharmlosern zu zählen ist. Weitere Beispiele in meinem online Artikel http://www.mikrowellensmog.info/Verharmloser.html
Mit freundlichen Grüßen übersandt,
Univ.-Doz. Dr. Ferdinand Ruzicka
Habilitiert für „Medizinische Physik mit besonderer Berücksichtigung der Zytophysik“ (cytophysics) an der Medizinischen Universität Wien
http://www.mikrowellensmog.info