Betreff: Broschüre von Dr.Kundi
Von: Ferdinand Ruzicka
Datum: Sun, 26 Feb 2006 09:04:20 +0100
An: Wolfgang Hingst


Lieber Herr Dr.Hingst,

 

von den o.ö.Mobilfunkinitiativen wurde ich gebeten eine kurze Stellungnahme zu der Broschüre abzugeben, siehe untere Nachricht:

 

"Sehr geehrter Herr Dr. Ruzicka!
Da nun die versprochene umfangreiche Broschüre des Landers, erarbeitet von Dr. Kundi, publiziert ist, ersuchen wir, wenn möglich, um eine kurze Stellungnahme. Sie ist aufzurufen: www.anschober.at.
Herzlichen Dank!
Mfg
Die Verantwortlichen der oö. Mobilfunkinitiativen"

 

Meine Antwort:

 

 

Sehr geehrte Frau Hafeneder,

 

anbei meine kurze Stellungnahme (blaue Schrift):

 

Zitat Broschüre: ""Da es erst 10 Jahre Forschung zur Frage der biologischen und gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunktechnik gibt, können nicht alle Fragen schlüssig beantwortet werden. Manches muss noch offen bleiben. Aus heutiger Sicht ist aber weder allzu große Furcht noch kategorische Ablehnung gesundheitlich bedeutsamer Wirkungen angebracht", so Professor Dr. Michael Kundi vom Institut für Umwelthygiene der Universität Wien, der maßgeblich an der Erstellung der Broschüre mitgewirkt hat. "Es sind zwar noch Lücken in der Erkenntnis, trotzdem können wir ausschließen, dass Mobilfunk verheerende gesundheitliche Auswirkungen hat, wie von manchen behauptet wird", ist Kundi überzeugt.

Auswirkungen von Basisstationen noch weitgehend unklar

Besonders groß sind die Lücken bei der Frage der Auswirkungen von Basisstationen. Das geht darauf zurück, dass die WHO erst vor zwei Jahren diese Auswirkungen als untersuchenswert beurteilt hat. Die bisher vorliegenden Untersuchungen rechtfertigen aber durchaus die Empfehlung, bei der Errichtung von Basisstationen das Minimierungsgebot zu beachten und der Standortwahl auch im Hinblick auf den Gesundheitsschutz mehr Beachtung zu schenken."

Dieser Aussage widersprechen die Beobachtungen von tausenden Ärzten (Freiburger Appell, Bamberger Appell, Helsinki Appell etc.). Anbei das Schreiben der Ärzteinitiative Bamberger Appell vom 7.Februar 2006. Dagegen sprechen auch zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten.

 

Seither sind weitere Studien publiziert worden z.B. REFLEX, TNO-Report (beides Doppelblindstudien), Interphone - Projekt, Naila-Studie, Hardell et al. 2006 die ernste biologische Effekte und Erkrankungen nachgewiesen haben. Als Anlage der Bericht über den 3. Nationalen Kongress Elektrosmog-Betroffener in Olten (Schweiz) vom 19.11.05.

Zitat Broschüre:

"Informationen über Richt- und Grenzwerte

Auch dem Thema Richt- und Grenzwerte wird ein ausführliches Kapitel gewidmet, insbesondere da aufgrund der umstrittenen wissenschaftlichen Grundlage unterschiedliche Wege von einzelnen Ländern beschritten werden. In Österreich werden die Grenzwerte der ÖNORM S 1120, die im Wesentlichen den Empfehlungen der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) entsprechen, für eine Bewertung herangezogen. "

Seit  1. August 2005 gilt die Vornorm ÖNORM E 8850 (0 - 300 GHz). Dazu Informationen in der Anlage rechtlichen Inhalts von dem  Verein Risiko Elektrosmog Kärnten (Anlage:ÖNORM 8850) und umweltmedizinischen Inhalts von der ÖÄK (Anlage:Ärztekammer)

Die Aussagen dieser Broschüre zeigen, dass auch Prof.Dr.Kundi zu den Verharmlosern zu zählen ist. Weitere Beispiele in meinem online Artikel http://www.mikrowellensmog.info/Verharmloser.html

 

Mit freundlichen Grüßen übersandt,

 

Univ.-Doz. Dr. Ferdinand Ruzicka

Habilitiert für „Medizinische Physik mit besonderer Berücksichtigung der Zytophysik“ (cytophysics) an der Medizinischen Universität Wien

http://www.mikrowellensmog.info