Betreff: BfS neue Interpretation |
Von: Alfred Tittmann |
Datum: Mon, 23 Apr 2007 14:12:36 +0200 |
HLV INFO 39/AT
23-04-2007
Marianne Buchmann 23-04-07
Von: Dr.Stefan
Spaarmann
Gesendet: Dienstag, 10. April 2007 10:37
Betreff: Nachosterüberraschung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Karfreitag hat sich ein
Detail in der Website des BfS verändert:
In Sachen NF und Interpretation Grenzwerte der 26.
BImSchV war bisher zu lesen:
"Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ist bei Einhaltung dieser Grenzwerte der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet“
Diese Ausführung ist von der Homepage des BfS verschwunden. Stattdessen steht jetzt auf der Seite www.bfs.de/elektro/nff/vorkommen.html
„Die Betreiber von Gleichspannungs- und
Niederfrequenzanlagen sind dazu aufgefordert, die Emission statischer
sowie niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder im Rahmen
des technisch Möglichen zu reduzieren.“
Das sind völlig neue Töne
des BfS !
Hintergrund.
Es gibt inzwischen eine profunde Arbeit des renommierten Salzburger Wissenschaftlers Dr. Oberfeld vom 27.2.06
www.380kv-ade.at/downloads/umweltmedizinsbgpruefkatalog.pdf , in der dieser folgendes im Detail nachweist
Die deutschen Grenzwerte (hier ist erst mal nur von 50 Hz die Rede, das gilt aber allgemein) gelten nur für Kurzeitexposition, sind also für Dauereinwirkung gar nicht anwendbar !
Überzeugen Sie sich selbst,
es steht da (die 26. BImSchV basiert voll auf ICNIRP = Intern.
Commission on Non-Ionisizing Radiation Protection, einem privaten
Verein in München, die unsere Regiegung und die WHO beriet)
„Die ICNIRP-Richtlinie (ICNIRP 1998) basiert auf kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen wie z. B. der Reizung peripherer Nerven und Muskeln, Schocks und Verbrennungen, die durch Berührung leitfähiger Objekte verursacht werden und erhöhte Gewebetemperaturen, die aus der Absorption von Energie während der Exposition durch EMF resultieren.“
„Richtwertmodelle
wie das der ICNIRP, die nur auf
Reizwirkungen beruhen und zwischenzeitlich nachgewiesene Langzeiteffekte nicht umfassen, können den erwarteten und
erforderlichen Schutz der individuellen
und öffentlichen Gesundheit nicht sicherstellen.. Daher sind Beurteilungen nach dem ICNIRP Richtwert von
100µT(100.000nT) oder dem Schweizer
Grenzwert von 1µT(1.000nT) nach der heute vorliegenden
wissenschaftlichen Evidenz für Langzeitwirkungen ohne jegliche
Relevanz. Eine medizinische
Beurteilung die diese Evidenz
ignoriert beurteilt nicht nach dem Stand des medizinischen Wissens.“
Die zumindest erst mal auf der Website nun zurückgenommene Behauptung des BfS, es bestehe (wörtlich) „Schutz auch bei Dauereinwirkung“ ist also falsch, um es vorsichtig auszudrücken. Man könnte auch von bewusster Täuschung der Öffentlichkeit reden .
Die Folgen dieser Entwicklung sind klar: Die 26. gerät ins Wanken, denn die Basis ist unwissenschaftlich.
Das wird in der Perspektive
1. zu einer vollkommen neuen Rechtsposition der Bürger bei Zwangsbestrahlung führen. Natürlich, Justizia ist nicht die Schnellste, ehe die Richter das verstehen, … und BGH und BVG sich bequemen, das wird viel Trubel geben
2.
letztlich marktwirtschaftlich Druck erzeugen in Richtung der
Entwicklung immissionsgeminderter Technologien der Kommunikation, wie
wir es schon ewig konkret vorschlagen haben. Das bringt Arbeitsplätze
und mehr Kunden für die Betreiber, das Gesundheitswesen wird entlastet.
Viele Grüße und „sie bewegt sich doch“.
Stefan Spaarmann