Eiszeit für Umweltkranke

Diejenigen die geschworen haben einen Schaden vom Volk abzuwenden, haben bisher den größten Schaden angerichtet ...
Die Regierung "riecht nichts, sieht nichts, hört nichts, spürt nichts", tönte noch im August 1998 bei einer Veranstaltung für Umweltkranke in Bonn die sich damals in der Oposition befindliche SPD.
Bündnis90/Grüne veranstalteten im Januar 1997 im Bonner Abgeordnetenhaus  eine Tagung zum "Gutachter(un)wesen", wobei es um Festplattengutachten ging, die am Fließband von abhängigen Gutachtern im Falle von berufsbedingten Krankheiten - ausgelöst z.B. durch eine Vergiftung - erstellt werden.
Prof. H.Müller-Mohnssen schreibt am 28.09.1999 an den Spiegel: "Nach meinen Unterlagen wurden die Sozialversicherungen und Berufs-genossenschaften schon 1995 dahingehend instruiert, daß MCS, CFS Ökohysterie bedeuten und die Betroffenen entsprechend zu behandeln, d.h. Entschädigungsansprüche abzulehnen sind.
Am 26.08.98 warnte Prof.Dr. Erich Schöndorf (ehem. Staatsanwalt im Holzschutzmittelprozess) in Bonn: "Die meisten Gutachter brauchen für medizinische Aussagen keine Patienten mehr..." und  "Richter täuschen vor, Sie hätten Gutachten gelesen".
Im Juni 1999 kündigten Gesundheitsministerin Andrea Fischer und Umweltminister Jürgen Trittin im Rahmen der Aktion "Umwelt & Gesundheit" eine Reihe von Maßnahmen an z.B. "kompetente Hilfe und Beratung für Umweltkranke; Voraussetzung dafür ist die Schaffung besserer Grundlagen für die Umweltmedizin" und weiter: "Wenn nachvollziehbar belegt werden kann, daß ein Betroffener sich aufgrund eines bestimmten Umwelteinflusses eine Erkrankung zugezogen hat, dann wird es auch möglich sein, diesem Erkrankten gezielter und rascher zu helfen. Wir werden alles daran setzen, um die Situation der von umweltbezogenen Erkrankungen Betroffenen zu verbessern. Ihnen muß die in jedem Einzelfall bestmögliche Unterstützung zukommen.". Im Augenblick sieht es jedoch danach aus, als ob alles Absichtserklärungen ohne folgender Wirkung wären. Zuviel wird auf die globale Entscheidungsebene geschoben und nicht auf der Ebene der Betroffenen umgesetzt.
Schon am 31.08.1999 hat sich der Widerstand gegen die Absichtserklärung von Frau Fischer und Herrn Trittin formiert durch den Rat der Sachverständigen für Umweltfragen der die Regierung berät und der am 31.08.1999 folgende Empfehlung der Regierung gab: "Der Umweltrat stellt fest, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein kausaler Zusammenhang zwischen Multipler Chemikalien- Überempfindlichkeit und vielfältigen Umwelteinflüssen, die von der Mehrheit der Bevölkerung gut vertragen werden, nicht wissenschaftlich belegt ist, jedoch auch nicht ausgeschlossen werden kann. Angesichts der unsicheren Datenlage, der Subjektivität der Beschwerden und des Fehlens eines einheitlichen klinischen Krankheitsbildes sind gesetzliche Regelungen selbst aus Gründen der Vorsorge gegenwärtig nicht angezeigt", so der Zynismus im Sondergutachten Umwelt und Gesundheit (1999).
Bereits am 06.10.1999 beeilten sich die Richter am Bundessozialgericht (BSG) so zu urteilen, daß die Krankenkassen für den Amalgam-Austausch keine Kosten erstatten müßten, da der Zusammenhang zwischen Depression, Gelenkschmerzen und dem Quecksilber wissenschaftlich nicht ausreichend bewiesen ist. Richter maßen sich an zu entscheiden was Wissenschaftlichkeit ist. Jeder weiß, daß Medizin Erfahrungswissenschaft ist und keine exakte Naturwissenschaft wie z.B. die Mathematik. Ein starres Festhalten an überholten Diagnosen und Krankheitsbildern kann Fehldiagnosen und Fehlbeurteilungen zu Folge haben. In dem Gerichtsfall haben drei Ärzte einem Betroffenen empfohlen die Amalgamfüllungen gegen Zementfüllungen zu wechseln. Sie hatten mit diesem Rat Recht, da die Symptome bei dem Betroffenen sich anschließend abgebaut haben. Die Richter haben sich gegen diese Erfahrung gestellt. In Zukunft wird es wohl so kommen, daß nicht mehr nach dem Motto "Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" zu verfahren ist, sondern "Fragen Sie die obersten Richter in Deutschland, ob ein ausreichender wissenschaftlicher Nachweis vorliegt". Ärzte und Apotheker werden als nicht vertrauenswürdige Personen hin-gestellt, Sie werden verarmen und dafür wird die Blütezeit der Juristen anbrechen, die in Fragen der Heilung von Krankheiten Ihre eigene Kompetenz walten lassen.
Die Richter des BSG haben nicht zu Kenntnis genommen, daß die Bioverträglichkeitsprüfungen für Zahnfüllstoffe nach ISO-Norm, die neurotoxische Verträglichkeitsprüfung nicht einschließt! Auch wenn diese Prüfungen von einer Universität durchgeführt werden, werden die Prüfung somit nach Industrienormen ausgeführt, unabhängige Wissen-schaftlichkeit ist hierbei nicht beteiligt.
Rechtsanwalt Dr. Hugo Lanz berichtete in der Zeitschrift für Rechtspolitik mit ZRP-Gesetzgebungs-Report Sonderdruck aus Heft 9/1998:
"Richter wenden sich bei der Suche nach Gutachtern besonders gerne an Universitäten. Dies ist im medizinischen Bereich oft nicht sinnvoll; die meisten Prozesse z.B. im Krankenversicherungsrecht betreffen niedergelassene Ärzte und für dieses Gebiet sind Uniklinikchefs regelmäßig nicht fachkundig. Weit schlimmer aber ist der Vorwurf des Ärztekammerpräsidenten von Berlin: "Die Universitäten werden besonders bestochen". Um diesem Bestechungssumpf zu entgehen, wäre es daher sinnvoll, die Therapie von niedergelassenen Ärzten durch niedergelassene Ärzte und die Therapie von Heilpraktikern durch Heilpraktiker begutachten zu lassen. Und noch etwas spricht gegen die Universitäten:
Die sklavische Abhängigkeit des gesamten Unterbaus vom Ordinarius macht letztlich jede unabhängige Begutachtung unmöglich. Wer hier nicht kuscht, kommt nie voran ... "
Expositionsfolgen werden nur von einem sehr kleinen - sensiblen - Teil der Gesellschaft wahrgenommen, begriffen und beklagt, der Großteil der Bevölkerung beharrt oder verharrt in Alzheimer's Alternative (in Deutschland z.Zt. 1,2 - 1,6 Millioenen Menschen mit zunehmender Tendenz).
Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitswesen erhalten Nachhilfeunterricht zu MCS mit einseitigen Informationen wie: "in allen einschlägigen Untersuchungen lassen die MCS-Patienten deutlich häufiger als die Probanden bzw. Patienten der jeweiligen Kontrollgruppen psychosomatische und psychiatrische Störungen erkennen", so Dr. D. Eis vom RKI-Bereich Umweltmedizin (FG 24/P33). Dies kann jeder nachlesen bei
http://umweltbundesamt.de/ fortbildung/ukrank1.htm vom 12.April 2000.
Geflissentlich und gebetsmühlenartig werden einseitige Erklärungen abgegeben, Studien und Erfahrungen der praktischen Umweltmedizin oder Erhebungen von Kassenärztlichen Vereinigungen mit gegenteiligen Ergebnissen lässt man bewusst unter den Tisch fallen.
Die derzeit laufende MCS-Studie am RKI ist nun psychosomatisch angelegt worden. Aus dem ursprünglichen Arbeitstitel "Untersuchung zur Aufklärung der Ursachen des MCS-Syndroms bzw. IEI  unter besonderen Berücksichtigung des Beitrages von Umweltchemikalien" ist in "Das Hauptanliegen der Studie besteht in einer genaueren Beschreibung und vertieften Analyse der multiplen chemischen Sensitivität, wobei vor allem Erkenntnisse  zu den Ursachen/Bahnungen respektive zur Auflösung von MCS gewonnen und die somatischen wie psychischen Aspekte der Erkrankung genauer erforscht werden sollen" umgetauft worden, wie uns das RKI am 24.09.1999 mitteilte. Der ursprüngliche Auftrag des UBA wird hier einfach ignoriert.
Wenn sich Ärzte nicht darüber einigen können, wie eine Krankheit zu diagnostizieren ist, bedeutet das nicht, daß eine bestimmte Krankheit nicht existiert. Aus der Geschichte der Medizin sind viele Fehlleistungen bekannt, z.B. sind ein Jahrhundert lang Magen- und Duodenalulzera als Lehrbeispiel einer psychosomatischen Pathogenese angesehen worden. Dabei ist in der Regel die Infektion mit Helicobacter pylori die Ursache. Eine vergleichbare Irrtumsmöglichkeit der orthodoxen Schulmedizin muß prinzipiell auch bei der Einschätzung von Umwelterkrankungen angenommen werden.
Der Wissensstand in der Umweltmedizin erweiterte sich in den letzten Jahren beträchtlich. Unterlassenes Hinterfragen nach umweltmedizinischen Ursachen muss daher aus heutiger Sicht als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden.

Die Diffamierung von Umweltkranken mit journalistisch motivierten Sprachschöpfungen - z.B. Ökochonder - geht in diesem Land unaufhaltsam weiter ...

Der Gesetzgeber toleriert ...

  • Chemisierung,
  • Abgase, Dieselruß, Ozon
  • Insektizide, Herbizide, Fungizide
  • Azofarbstoffe, Weichmacher, Stabilisatoren
  • Geschmacksverstärker und Emulgatoren
  • Konservierungsstoffe, Antioxydationsmittel
  • synthetische Duftstoffe, Zigarettenrauch
  • Schwermetallbelastung, Nitrat
  • Schädigung durch EMV
  • Radioaktivität

nicht aber der Körper von Sensiblen, Disponierten, Kindern, Alten und chronisch Kranken ...
Zwar sind viele dieser Belastungsfaktoren nach dem Gesetz gesundheitlich unbedenklich, dem Körper ist das aber gleichgültig!

Einige Stimmen:

  • Bonn 26.08.98, Prof.Gunnar Heuser (USA): "Wir glauben Dir, Du mußt aber bereit sein Tests zu erlauben um das objektivieren!" und "Löcher im Gehirn sind nicht durch die Psyche bedingt, sondern durch Chemikalien!"
  • Frankfurt 14.03.99, Dr. med. Kuklinski (BRD): "Probleme Umweltkranker sind nur zu 10-20% medizinisch lösbar, den Rest muß die Gesellschaft klären ..."
  • Frankfurt 13.03.99, Prof. Dr. Hans See (BRD): "Wir dürfen uns in unserer Arbeit nicht einschüchtern lassen. Nicht wir sind die Schädlinge, die die Wirtschaft stören ..."
  • Frankfurt 13.03.99, Prof. Dr. Rainer Frentzel-Beyme (BRD): "Die Überempfindlichen sind unbequem für die herrschende Lehrmeinung ..."

Selbsthilfegruppe Chemikalien- und Holzschutzmittelgeschädigte,
Maria & Bruno Hennek, Würzburg