Blinde Kälber auf einem Bauernhof mit Handymast

Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein

Veterinärmediziner der Universität Zürich haben über Jahre systematisch blinde Kälber auf dem Rütlihof von Hans Sturzenegger in Reutlingen untersucht. Als dort nämlich 1999 eine Mobilfunkanlage mit Antennenmast errichtet wurde, kamen in den Folgejahren über fünfzig Kälber mit nukleärer Katarakt (grauer Star) auf die Welt. Das ist wesentlich mehr als im schweizerischen Durchschnitt. Nachdem die Antenne 2006 abgebrochen wurde, sind keine auffälligen Erkrankungen mehr festgestellt worden. Jetzt liegen die Ergebnisse der Fallstudie in der aktuellen Ausgabe des Schweizer Archivs für Tierheilkunde vor.

Veterinärmediziner der Universität Zürich haben über Jahre systematisch blinde Kälber auf dem Rütlihof von Hans Sturzenegger in Reutlingen untersucht. Als dort nämlich 1999 eine Mobilfunkanlage mit Antennenmast errichtet wurde, kamen in den Folgejahren über fünfzig Kälber mit nukleärer Katarakt (grauer Star) auf die Welt. Das ist wesentlich mehr als im schweizerischen Durchschnitt. Nachdem die Antenne 2006 abgebrochen wurde, sind keine auffälligen Erkrankungen mehr festgestellt worden. Jetzt liegen die Ergebnisse der Fallstudie in der aktuellen Ausgabe des Schweizer Archivs für Tierheilkunde vor.

Die Forscher haben wohl alle erdenklichen Ursachen mittels aufwändigen Verfahren aus­schliessen können. Da der Mobilfunkanbieter seinen Mast aber nicht wie geplant mehrmals sondern nur einmal für längere Zeit ein- und danach ausgeschaltet hat, können die Wissen­schaftler keinen absolut eindeutigen Beweis für die Antennenstrahlung als Ursache erbrin­gen. Funkstrahlung hinterlässt nämlich keine direkt nachweisbaren Spuren im Körper. Ob­wohl alles Bekannte ausgeschlossen wurde, könnte es vielleicht doch sein, dass etwas bis­lang gänzlich Unbekanntes und nicht die Antennenstrahlung der Grund für die Erkrankungen ist. Das ist allerdings sehr unwahrscheinlich, da ein klarer zeitliche Zusammenhang zwischen Antennenbetrieb und dem Auftreten der Erkrankungen belegt ist. Dazu kommt, dass der Rütlihof längst kein Einzelfall mehr ist.

Da die Schäden weit unterhalb der geltenden Anlagegrenzwerte auftraten, stellt sich die Frage, weshalb die zugrundeliegende Verordnung im Sinne der Vorsorge nicht schleunigst gesetzeskonform angepasst wird. Die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen sich we­gen der doch äusserst merkwürdigen Umstände im Fall Rütlihof noch weitere unangenehme Fragen stellen lassen. Der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein hat einen aufschlussreichen Begleitbericht dazu verfasst.

 

Den Originalbericht herunterladen unter http://www.funkstrahlung.ch/de/component/content/article/203-kaelberblindheit-bericht