Wohnungsbaugenossenschaft verklagt Mannesmann

Taunus-Zeitung Freitag, 30. März 2001
Klage gegen Mobilfunk-Anlage
Von Sabine Münstermann
Bad Homburg. Seit 1997 besteht zwischen der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Hochtaunus und der Viag Interkom ein Mietvertrag für das Gelände am Stedter Weg 58. Dort hat das Unternehmen einen Mobilfunkmasten errichtet. Im Januar haben die Baugenossen Klage eingereicht (die TZ berichtete). Sie wollen eine "Räumung und Herausgabe der von der Viag gemieteten Stellflächen für ihre Antennenanlage auf dem Hause Stedter Weg 58" erwirken, erklärte der die Baugenossenschaft vertretende Oberurseler Rechtsanwalt Jürgen Ronimi. Gestern wurde der Fall vor dem Bad Homburger Amtsgericht verhandelt.
 
Ronimi, obendrein Vorsitzender des Mieterschutzvereins Hochtaunus e.V., zielte in seiner Argumentation weniger auf noch zu diskutierende Gesundheitsschäden auf Grund der möglichen Strahlenbelastung ab, sondern vielmehr auf Paragraf 5 Absatz 12 des Mietvertrages zwischen der Viag und den Baugenossen. Darin steht: "Die Gesellschaft (Viag Interkom) sichert zu, dass, nach dem neuesten Stand der Technik, durch die Errichtung und das Betreiben der Funkmastanlage keine Gefährdung für auf dem Gelände lebende oder arbeitende Personen besteht." Genau das aber bezweifelte Ronimi. "Ein Restrisiko kann doch gar nicht ausgeschlossen werden", sagte der Anwalt bei der gestrigen Verhandlung zu Richterin Bettina Burdenski. Dieses Argument könnte das Zünglein an der Waage bei der Auseinandersetzung sein.
 
Darauf wollte der Berliner Anwalt der Viag, Dr. Claus-Peter Martens, aber nicht Bezug nehmen. Er berief sich auf den Stand von Wissenschaft und Technik. Demnach sei eine Gefährdung durch Mobilfunksendeanlagen bisher nicht nachgewiesen. Weil dem so sei, müsse die Klausel im Mietvertrag auch nicht diskutiert werden.
 
Manfred Suhr, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft, hatte Anfang Januar erklärt, die Beschwerden der rund 60 Mieter im Stedter Weg 58 nicht länger ignorieren zu können. Sie hatten über Schlafstörungen und Brummgeräusche geklagt und die Anlage auf dem Hausdach dafür verantwortlich gemacht. Am Donnerstag, 3. Mai, will Richterin Burdenstein das Urteil verkünden.