Erstes Urteil wg. Gesundheit in Spanien

Richtungsweisendes Urteil gegen Mobilfunksender in Spanien

 

Quelle: La Verdad, 20.04.2002; Nachricht von Jörg Wichmann

Richter erkennt zum ersten Mal mögliche Gesundheitsschäden durch Mobilfunkantennen an

Beweislastumkehr – Mobilfunkbetreiber müssen Unschädlichkeit beweisen

PILAR M. MACIÁ ALICANTE

 

Der Kampf der Bevölkerung gegen Mobilfunkantennen beginnt, erste Früchte zu tragen. Die Richterin des Amtsgerichts Nr. 6 Alicante hat ein Urteil gefällt, das in ganz Spanien bisher einmalig ist. Zum ersten Mal gibt ein Zivilgericht den Anwohnern recht, in diesem Fall den Bewohner der Siedlung Los Picapiedra, Bacarot, und gibt der eingereichten Klage statt. Die Bauarbeiten zur Errichtung einer Mobilfunkantenne des Unternehmens Xfera Móviles S.A. müssen damit eingestellt werden. Die Antenne befindet sich kaum 5 Meter von Wohnhäusern der Siedlung entfernt und verfügte nicht über die notwendige kommunale Genehmigung. Außerdem betonte die Richterin in dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, den Aspekt der möglichen Gesundheitsschäden.

 

Die Richterin ging einen wichtigen Schritt und führte aus, dass es „Aufgabe des beklagten Unternehmen sei, zu beweisen, dass das Wohnen in den Häusern der Klägern keine Gefahr darstelle“. Das Urteil fußt auf dem Drittenrecht, es heißt darin, dass die Vermutung des Rechtsmissbrauchs, den diese Einmischung bedeute, nicht glaubhaft ausgeräumt werden konnte.

 

Der Anwalt der Anwohner, José Luis Bordera, erklärte, dass „viele Verwaltungssachen anhängig seien, aber zum ersten Mal vor Gericht eine für die Anwohner von Mobilfunksendern unhaltbare Situation anerkannt wurde.“

 

Das Urteil wurde am Donnerstag gesprochen, nur eine Woche nach der Verhandlung, in der der Ingenieur der Firma Ericsson, der mit der Überwachung der Arbeiten beauftragt war, erklärte, dass keine kommunale Genehmigung vorliege und dass, „wenn man auf die Genehmigungen warten müsste, es keinen Mobilfunk in der Stadt gäbe“. Die Beklagten haben jetzt 5 Werktage Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Nach Meinung des Anwalts der Anwohner hat die Richterin „einen Schritt vorwärts zum Thema Unschädlichkeit der Antennen für die Gesundheit“ gemacht. Der Anwalt will jetzt die Einstellung des Betriebs von zwei weiteren Antennen des Gebiets erreichen, die nach Aussagen der Bevölkerung den Firmen Amena und Airtel gehöre.

Klaus Rudolph [omegastar@gmx.de]

Haftungsausschluss- Disclaimer

Alle Angaben in diesem Mobilfunk-Newsletter sind sorgfältig recherchiert. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann aber trotzdem nicht übernommen werden.

www.buergerwelle.de