Oberursel 2

Mobilfunk-Antenne beschäftigt Gericht

30 Anwohner setzen sich gegen Strahlung von Oberurseler Kirchendach zur Wehr 
Frankfurt. (dpa/mad) Ein Rechtsstreit um die Abschaltung eines Mobilfunksenders wegen möglicher Gesundheitsgefährdung der Anwohner hat gestern vor dem Landgericht Frankfurt begonnen. In dem Verfahren will eine Klägergemeinschaft aus Oberursel im Hochtaunuskreis den Betrieb der Sendeanlage der Telekom gerichtlich verbieten lassen, weil von dem Sender auf einem Kirchturm eine schädliche Hochfrequenzstrahlung ausgehe. Die im Oberurseler Ortsteil Bommersheim bei Frankfurt montierte Antenne wird schon seit Monaten von rund 30 Nachbarn juristisch bekämpft.
Der Anwalt der Kläger bot zum Prozessauftakt dem Gericht an, den Beweis für die Gesundheitsgefährdung durch Gutachten von fünf Professoren deutscher Universitäten zu führen. Der Prozessvertreter der Telekom-Betreibergesellschaft DeTe Mobil erklärte dagegen, dass nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand keine Gesundheitsgefährdung bestehe.
Das Gericht wird bis zum nächsten Termin am 7. Februar entscheiden, ob es in die voraussichtlich umfangreiche und langwierige Beweisaufnahme eintreten wird oder ob der Rechtsstreit bereits zur Entscheidung reif ist. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Zivilkammer noch kein Urteil sprechen, sondern einen Beschluss über Beweiserhebungen verkünden wird.
Dem Prozess war im Herbst ein Eilverfahren um die Abschaltung des Senders mit widersprüchlichen vorläufigen Entscheidungen in zwei Instanzen vorausgegangen.
Zunächst hatte das Landgericht Frankfurt die Abschaltung angeordnet. Zur Begründung hieß es, die von den Antragstellern behauptete gesundheitliche Gefährdung durch die Hochfrequenzstrahlen der Antennen seien nicht gänzlich auszuschließen. Dann hatte das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass die bloße Befürchtung einer Gesundheitsgefährdung nicht konkret genug sei, um die Abschaltung zu rechtfertigen. Die vom Mast ausgehende Strahlung und eventuell daraus resultierende Gesundheitsbelastungen für die Bevölkerung hätten letztlich nicht wissenschaftlich belegt werden können. Die beiden vorläufigen Entscheidungen sind für das jetzt begonnene Hauptverfahren nicht rechtsverbindlich.
Gegner von Mobilfunkanlagen protestieren schon lange gegen die ständig wachsende Zahl von Mobilfunk-Antennen. Sie machen den von ihnen ausgehenden Elektro-Smog für Kopfschmerzen, Kreislaufprobleme und sogar für Krebs verantwortlich.
Infos zu Elektro-Smog gibt es bei Bürgerwelle e.V., Telefon: 09631/79 57 36, Internet: www.buergerwelle.de und beim Bundesamt für Strahlenschutz, Telefon: 05341/88 51 30.
© Mannheimer Morgen – 21.12.2000


Landgericht spricht von "Sachverständigenfrage"

OBERURSEL. Am 7. Februar wird das Landgericht Frankfurt verkünden, ob es im Hauptsacheverfahren Interessengemeinschaft "Keine Mobilfunksender in reinen Wohngebieten" gegen die Telekom-Gesellschaft De Te Mobil und die Evangelische Kirchengemeinde Oberursel (Hochtaunuskreis) zur umfangreichen Beweisaufnahme kommen wird. Diesen Termin setzte der Vorsitzende Richter Reinhard Schartl am Mittwoch bei der mündlichen Verhandlung fest. Der Richter ließ durchblicken, dass die Klage zu einer "Sachverständigenfrage" werde, es aber schwer sei, "unabhängige Sachverständige zu finden". Die Kläger fordern den Abbau der Anlage. Der Ausgang der in Deutschland ersten Zivilklage gegen eine Mobilfunk-Betreibergesellschaft könnte bundesweite Signalwirkung haben.
Auf Grund der von der Klägergemeinschaft vorgelegten Gutachten hatte das Landgericht im September auf dem Wege der einstweiligen Verfügung die sofortige Abschaltung einer Mobilfunksendeanlage im Turm der evangelischen Kreuzkirche Oberursel-Bommersheim verfügt, weil eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner zumindest nicht auszuschließen sei. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich dieser Auffassung Ende November in zweiter Instanz nicht angeschlossen. De Te Mobil durfte die Anlage wieder in Betrieb nehmen, weil die Kläger "nicht überwiegend wahrscheinlich gemacht" hätten, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen ihren gesundheitlichen Beschwerden und dem Betrieb der Anlage bestehe. Der Anwalt der Kläger hatte daraufhin Verfassungsbeschwerde angekündigt, da das Gericht die Beweislast umgekehrt und einen eventuellen Versorgungsmangel der Mobilfunk-Anbieter höher bewertet habe als mögliche Gesundheitsrisiken. Jüs
Copyright © Frankfurter Rundschau 2000 Erscheinungsdatum 21.12.2000


P.S. (BW 2/01): die einstweilige Verfügung in Frankfurt Oberursel wurde vom OLG aufgehoben. Das Hauptverfahren läuft aber beim Landgericht weiter...

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