Mobilfunk&Immobilien

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Antenne auf dem Dach - Immobilienpreis im Keller

Wertminderung durch Mobilfunk

Sendung: 11. Juli 2002, Das Notizbuch, 10.03 - 11.00 h Bayern2Radio

Autorin: NORTRUD SEMMLER

 

1. ATMO                                                                                            0.10

(Atmo) Dieser hohe Ton, das ist der Organisationskanal von einer Mobilfunk-Basisstation das sind ungefähr 1,7 khz, das sind die 217 Hz Takt mal 8 Basiskanäle

 

Herzlich willkommen zum Notizbuch. Bitte nicht erschrecken und vor allem nicht abschalten. Das nervtötende Geräusch im Hintergrund ist nur hörbar gemachte Mobilfunk-Strahlung.

 

2. ATMO                                                                                            0.12

und dieses Geräusch, dieses nengnengnegn das ist ein laufendes Handytelefonat, oder in diesem Fall mehrere laufende Handytelefonate .   

 

Mit einem Meßgerät macht der Baubiologe Paul Hornyak das elektromagnetische Feld in der Wohnung von Brigitta Kainz hörbar. Die alte Dame würde gerne aus ihrer Wohnung ausziehen seit auf dem gegenüberliegenden Dach Mobilfunk-Antennen stehen:

 

1                                                                                                              0.10

Ich hab mir die Wohnung gekauft, hab mein Leben lang gespart für eine Wohnung, und jetzt ist sie nichts mehr wert. Jetzt kann man sie nicht mal mehr verkaufen.

 3. ATMO (nur Geräusch), gleich drüber:                                     0.23

 

Antenne auf dem Dach - Immobilienpreis im Keller. Zum Thema Wertminderung durch Mobilfunk“ begrüßt Sie Nortrud Semmler.

Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß, lautet ein Sprichwort; wer nicht hören will, muss fühlen, ein anderes. In den folgenden 50 Minuten können Sie hören, was Sie nicht immer wissen: z. B. ob Sie sich in einem elektromagnetischen Feld aufhalten - hervorgerufen durch Handies oder Mobifunk-Antennen. Sie hören, was Elektrosensible fühlen: die gepulste hochfrequente Strahlung, der man kaum noch entkommt. Elektrosensibel sind etwa 4 % der Bevölkerung - Tendenz steigend. Preistendenz fallend heißt es allerdings bei Häusern in der Nähe einer Mobilfunk-Antenne. Erstes Beispiel: München Alt-Solln:  

 

2.                                                                                                             0.43

Wir sind spezialisiert auf Altbau-Immobilien in München, und in dem Zusammenhang haben wir eben auch in Solln in der Schieggstr. Nr. 6 diese Villa verkauft, bei der diese Antenne auf dem Dach stand. Mit ungefähr 3-4 Wochen Zeit hatten wir den Kunden, der zum Notar gehen wollte. Kurz vorm Notartermin gabs noch mal Gespräch mit dem Eigentümer, der uns dann sagte, ach, was ich  noch vergessen hab zu erwähnen, in 1-2 Monaten kommen die Bautrupps und bauen die Antennen auf das Dach . Und damit war dann auch der Notartermin gecancelt weil die Kaufinteressenten kein Interesse hatten, so eine Antenne auf dem Dach zu haben.

 

- erzählt mir Burghart Houben,  Inhaber der Firma Houben Immobilien in München.

 

3.                                                                                                             0.34

Wir hatten 4-500 Interessenten, und sicherlich war es so, dass 95  %  gesagt haben, aus dem Grund, dass die Antenne da steht, kommt das für uns nicht in Frage. Der ursprüngliche Kaufpreis war bei 1,7 Mio DM, das war noch zu Zeiten der alten Mark, und das Ganze hat sich dann über mehrere Monate hingezogen, fast ein dreiviertel Jahr, und letztendlich verkauft wurde das Haus dann für 1,3 Mio DM, d. h. ungefähr 20 % Wertverlust hatten wir durch die Antenne.

Neue Besitzer der Jugendstilvilla mit großem verwildertem Garten ist ein junges Ehepaar mit 2 Kindern. Während ich mit den Nachbarn spreche, die gegen die Antenne sind, schauen zufällig die neuen Hausbesitzer vorbei, die noch nicht eingezogen sind, da das Haus restauriert wird. Wir kommen ins Gespräch und erfahren, warum das Ehepaar sich für das Haus mit Mobilfunk-Antenne auf dem Dach entschieden hat:

4.
(Hauskäufer)                                       
- (Atmo) Im Grunde war es eine Abwägung von Chancen und Risiken, wo wir uns einfach schlau gemacht haben, in dem Rahmen, wie man es als Laie machen kann.
(Nachbarin)
- Man wird sehen, was dann, wenn die Antenne läuft, aus den Bewohnern des Nachbarhauses wird! Die Besorgnis ist groß. Ich möchte nicht erkranken, ich bin elektrosensibel, ich hab den Betreiberfirmen auch geschrieben, und das erklärt, und dem Hausbesitzer, dem Vorbesitzer auch, aber die haben das alles in die lächerliche Ecke geschoben. Ich hab jetzt Kaffee gekocht für alle, Sie sind willkommen!
(Hauskäufer)
- Dankeschön, das nächste Mal, wenn wir ein bißchen mehr Zeit haben, dann sehr gerne.
(Nachbarin)
-  Ich wünsche Ihnen alles Gute und dass hoffentlich alle Gutachter, die bisher was bescheinigt haben, was gesundheitliche Schäden erzeugen soll, dass die nicht recht haben.
- hoffentlich ja, dankeschön! Wiedersehn, dankeschön .

Ingeborg Lohse, eine Nachbarin, Olaf Becker, der bis vor kurzem hier wohnte und ich - wir nehmen die Kaffee-Einladung zu Karin Nunes an:

5.
Mein Mann und ich haben diese Eigentumswohnung gekauft. Als ich hörte, dass hier ne Antenne aufs Nachbardach kommt, bin ich sehr erschrocken. Und diese Wohnung ist, da ich mit 50 erst hergezogen bin, noch nicht abbezahlt.
Ich wohn auch in der Schieggstr. 8 im 1. Stock und hab das Schlafzimmer direkt gegenüber von dieser Antenne. Die ist ja direkt vor meinen Augen aufgerichtet worden. (lachen) ich wusste allerdings zuerst gar nicht, was das für ein Ding ist, weil ich damit mich nicht befasst hab, und dann in der Nähe , 16 m weg, das ist nicht sehr schön.
Also von unserer Terrasse, die Dachterrasse hat 140 qm, das ist traumhaft, die wir auch schön begrünt haben, wenn  man draußen sitzt, da sind wir 14 m von dem Mast entfernt und das auf fast gleicher Höhe. D. h. wir sind in dem Kernstrahl dieser Anlage. Und dann war die Entscheidung für uns, wir können nur noch weg ziehn. Wir sind natürlich auch wirtschaftlich abhängig von den Mieteinnahmen, denn die Wohnung ist noch lange nicht abbezahlt. Einigen Mietern haben wir dann abgeraten. Wir haben einen Mieter ausgesucht, der möglichst wenig da ist, und nur ab und zu die Wohnung nutzt.

Olaf Becker ist Mobilfunkflüchtling. Karin Nunes kann sich nur schwer vorstellen, ihre Wohnung aufzugeben:

6.                        
Also ich wohne gerne in der Gegend, zumal hier wenig Verkehr ist, man fühlt sich fast wie auf dem Dorf, aber ein sehr gepflegtes Dorf mit sehr viel Ruhe, alter Baumbestand, wunderschöne Abwechslung in der Art der Häuser, Jugendstilvillen und kleine Wohnanlagen und wunderschöne ältere Gärten und neuere Gärten. Die Vögel singen, manchmal kommen die Eichhörnchen ganz nah dran, und es ist eine zauberhafte Gegend, und ich würde mich sehr ungern hier weg bewegen, ich bin auch schon 60.

Ja, Alt Solln ist wirklich zauberhaft! Und das Haus, das das junge Ehepaar gekauft hat, eigentlich auch.

7    
Das ist das, was uns an dem Haus gefällt, der Charme mit den Giebeln und dem Erker und den runden Fenstern beispielsweise, was sie heute z. T. gar nicht mehr finden. Generelle Regel war, wir müssen das Haus so erhalten, um den ursprünglichen Charakter zu erhalten.

Die große Mobilfunk-Antenne auf dem Walmdach stört den Charakter des schnuckeligen Hauses enorm. Auch der etwa 60 cm breite Aluminium-Kabelschacht, der die eine Seite des Hauses vom Erdgeschoß bis unters Dach verunstaltet, läßt sich mit Denkmalschutz nur schwer in Einklang bringen, wie der ehemalige Nachbar Olaf Becker meint:

 

8.                                                                                                             0.33

Ich war bei der unteren Denkmalschutzbehörde in München und hatte mich erkundigen wollen, ob denn ein Schacht mit dieser Breite auch unter dem Aspekt des Denkmalschutzes genehmigungsfähig ist. Und da hat sie gesagt, nein, eigentlich nicht. Und hat gesagt “oh, das haben wir übersehen, das tut mir aber leid“. Dann hab ich gefragt, kann man dagegen Widerspruch einlegen, da hat sie gesagt, es geht schon nicht mehr, weil die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist, und wenn dann hat das nur der Eigentümer, und das nur, wenn er die entsprechenden Fristen einhält.

 

Leider war dieser Herr nicht bereit, ein Interview zu geben. Kommentar am Telefon: “Bei solch einem Gespräch, da käme nur ein Risiko für mich raus!“ Olaf Becker, der Nachbar, der vor der Antenne floh, sieht auch ein Risiko - allerdings anderer Art:

 

9.                                                                                                             0.33

Bei der Wohnungssuche, da wird man so neurotisch, dass man nur noch  mit dem Meßgerät

rumfährt und guckt, wie ist denn hier die Strahlung und sich vorher informiert, ob hier denn jemand gekämpft hat gegen einen Mast. Denn wenn ich natürlich einen Ort finde, wo wenig Strahlung ist, ist das natürlich ein potentielles Gebiet für einen neuen Mast. Und das erste, was wir gemacht haben, nachdem wir in das Haus eingezogen sind, ist, dass wir wiederum unsere Nachbarn aufgeklärt haben zu dieser Problematik, um voraus zu arbeiten. Wir wollen zumindest im näheren Umfeld sicher sein, dass wir nicht bald wieder umziehen müssen.

 

Olaf Becker und seine ehemaligen Nachbarn aus Solln sind gegen die Stadt München vor den Kadi gezogen. Klagegrund: Zweckentfremdung im reinen Wohngebiet. Die Klage ist noch nicht entschieden. Die Mobilfunk-Antenne noch nicht in Betrieb.

 

MUSIK “Put in the Pocket“, CD priv. 1, take 34       0.29

 

Ortswechsel! Wir begeben uns nach Dachau Süd. Viele junge Familien haben sich in der Gartenstadt vor den Toren Münchens ihr Traumhaus gebaut. Jetzt hängen an den Gartenzäunen, an Balkonen, aus den Fenstern Transparente. 2,60 m breit und 65 cm hoch ist das organgefarbene Plakat, das der T-Mobil Artikel 2 des Grundgesetzes ins Gedächtnis rufen soll:

 

Spr.                                                                                                       

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrheit.

 

Und dafür kämpfen Peter und Angela Rickscheit, Horst Fleischer und viele andere von der Bürgeriniative Dachau-Süd seit mehr als einem Jahr äußerst phantasievoll:

10.                                                                                                          1.35

Die Antenne ist seit März 2001 auf dem Dach der Metzgerei Limmer ohne dass wir was vorher wussten und ohne, dass vorher was angekündigt wurde.

Grundsätzlich ist es ja angenehm, dass man eine Metzgerei in der Umgebung hat, grad so einen kleinen Betrieb, wo der Inhaber auch selber drin wohnt, wo man auch sehr viel Vertrauen dazu hat, aber nachdem halt diese Antenne auf dem Dach war, da war für mich ganz klar, dass ich da nicht mehr einkaufen gehe, das geht schon vielen so. Wir haben sofort reagiert, wir haben eine Plakataktion gestartet, wir haben Druck auf die Behörden in Dachau gemacht, wir haben Unterschriften gesammelt, die haben wir an die Stadtverwaltung Dachau ausgehändigt, und die Stadt Dachau hat einen Musterprozess eingeleitet, ist allerdings im 1. Verfahren, im Eilverfahren gescheitert, und im Moment ist der Stand so, dass die Stadt Dachau ein Alternativkonzept erstellt hat mit Mobilfunkantennen außerhalb der Wohngebiete.

Also ich muss auch sagen, dass die Stadt Dachau die erste Stadt in der BRD gewesen ist, die ein Alternativkonzept angeboten hat, und das geht maßgeblich auf unsere Aktivitäten zurück. D. h., dass man diese Strahlung aus den Wohngebieten rausnimmt und diese Türme dahin baut, wo sie wenig Schaden anrichten können. In der Entfernung von etwa 2 km gibt es einen komplett neuen Sendemast außerhalb von Wohngebieten, an der B 471, der bedeckt diese ganze Gegend hier, also ist überhaupt keine Begründung hier, diese Antenne hier auf dem Dach zu lassen. Also wir hoffen und warten stündlich auf den Abbau.

 

Optimisten - oder nur Träumer? Die Bürgerinitiative hat erreicht, dass der Metzger aus dem Vertrag heraus will. Um T-Mobil nicht zu verärgern, gibt er mir kein Interview. Dabei hat er juristisch gute Karten - doch dazu später mehr. Im Moment ist die Mobilfunk-Antenne jedenfalls noch nicht in Betrieb:

 

11.                                                                                                                         0.55

Der erste Versuch, die Antenne anzuschließen, verlief dahin, dass man einfach Schilder auf die Straße gestellt hat mit einem Parkverbot und die Straße aufreißen wollte, um dort einen Stromanschluss zu legen. Und wir haben dann nachgefragt, dieser Versuch, die Schilder zu installieren, war nicht angemeldet bei der Stadt, also es war auch illegal, wir haben dann die Straße zugeparkt, und die Bauarbeiter sind dann murrend aber dann lachend am nächsten Tag wieder abgezogen. Da sehen Sie jetzt die Webcamera, die auf die Antenne zeigt und vor allem auf den Gerätekasten. Wir können da jederzeit weltweit beobachten, ob da vielleicht ein Techniker von T-Mobil grad die Antenne anschließen möchte. Wir werden alles tun, zu verhindern, dass die Antenne angeschlossen wird.

 

Das könnte auch Herrn I. freuen, den Bauträger, der gleich nebenan einen modernen Dreispänner gebaut hat.

 

12.                                                                                                          0.05

Das ist absolut außergewöhnlich, dass diese Häuser nicht verkauft werden können. Das liegt nur an der Antenne, die 20 m weg ist.

 

Herr I. wird seine Häuser nicht los. Und was noch schlimmer ist: die Bank will oder genauer wollte ihm die Kredite kündigen, weil es keine Aussicht auf Rückzahlung gibt. Herr I. hätte Konkurs anmelden müssen - wie er mir am Telefon ausführlich schilderte. Kurz vor dem Interviewtermin ging Herr I. noch mal zur Bank. Anschließend sagte er unser Treffen ab. Herr I: wörtlich: “die Bank hat mir sehr deutlich nahegelegt, die öffentliche Auseinander­setzung zu meiden. Gleichzeitig hat sie mir eine Lösung angeboten, so dass ich mich weitere 2-3 Monate über Wasser halten kann“.

Im Notizbuch geht es heute um Wertminderung durch Mobilfunk - ein Thema auch für Immobilienmakler. Der RDM, das ist der Ring deutscher Makler, hat im Februar dazu eine Umfrage im eigenen Verband durchgeführt. Hubertus von Medinger, Geschäftsführer der gleichnamigen Immobilienfirma in München, erläutert im folgenden Gespräch, welche Fragen gestellt wurden und wie die Antworten ausfielen:

 

13.                                                                                            4.00   

Erstens: wirken sich Mobilfunkmasten erfahrungsgemäß für den im Umkreis von 150 m befindlichen benachbarten Immobilienbesitz verkaufshemmend aus? Zur Frage 1 machten 70 % der antwortenden Firmen dahingehend Angaben, dass sich diese Sendemasten verkaufs­hemmend auswirken. Frage zwei, wenn ja, ist es heute schon möglich, einen durchschnittlichen Wertverlust für die Immobilie zu schätzen, wurde folgend beantwortet: Der Ansatz der Wertminderung von Immobilienbesitz, der sich unmittelbar in der Nachbarschaft von Mobilfunksendeanlagen befindet, reichte von 5 über 20 bis hin zu 50 %. Und zwar kommt es ganz darauf an, wie nah die einzelne Immobilie an dem Mobilfunksendemasten dran ist. Ein Schlafzimmer,  was vis a vis den Sendemasten hat, da kann es auch ohne weiteres sein, dass auch diese 50 % nicht ausreicht. Herr von Medinger, wie sind Sie auf dieses Thema überhaupt gekommen? Der Grund für unsere Umfrage ist in Schwabing, wo wir eine sehr schöne Dachterrassenwohnung zum Verkauf angeboten bekommen haben, und ich hab schon nach dem Haken gesucht, weil solche Objekte kriegt man relativ selten. Wie ich dann auf die Dachterrasse getreten bin, war in 15 m Entfernung ein 10 m hoher Mobilfunksendemasten aufgebaut. Und der Eigentümer nach einer längeren Unterhaltung über dieses Thema, warum er sie nicht selber verkaufen konnte, meinte nur ganz sarkastisch, ja wie soll ich eine Dachterrasse den Kaufinteressen schmackhaft machen; wenn in 15 m Entfernung die Techniker diesen Sendemasten in Strahlenschutzanzügen warten. Aus meiner Sicht ist der einzig wirkliche nachvollziehbare Grund die Gesundheitsgefährdung. Aber in der Zwischenzeit wird auch von den Banken dieses Thema sehr ernst genommen. Hier wird darüber nachgedacht, die Beleihungsgrenze für solche Objekte zu senken, was zur Folge haben wird, dass die Eigenkapitaldecke sich erhöhen wird. Auch könnte sich so eine Wertminderung auf Anschlussfinanzierungen auswirken, möglicherweise auch auf laufende Kredite. Ein weiterer wirtschaftlicher Aspekt könnte sein, dass die Leute beginnen werden, Antrag auf eine Senkung der Grundsteuer zu stellen, denn die Grundsteuer berechnet sich über den Verkehrswert, was natürlich den Kommunen nicht sehr gefallen wird.

Welche Konsequenzen hat das Ganze für Ihre Arbeit? Also für mich ergibt sich die Schlussfolgerung, dass ich ein Objekt in unmittelbarer Nähe eines Mobilfunkmasten nicht vermitteln würde. Nun kann man sich aber schützen. Sie könnten Ihren Klienten sagen, es gibt inzwischen spezielle Tapeten, die man in die Räume tun kann, das könnten Sie Ihren Kunden anbieten. Das ist vom Grundsatz her richtig, aber ich glaube dass diese Schutzabschirm­maßnahmen, selbst wenn sie greifen, doch eine sehr große Beeinträchtigung der Lebensqualität ist, denn diese Abschirmmaßnahmen wirken letztlich innerhalb der Räume. Ganz abgesehen davon muss ich aber auch sagen, dass ich mit einer Tapetenfirma schon Kontakt aufgenommen habe, die mir bestätigten, dass selbst hochrangige Angestellte von Mobilfunkfirmen sich ihre Wohnungen komplett abschirmen lassen. Das ist doch wirklich erstaunlich, wo das alles doch so ungefährlich ist.      

 

Ich habe diese Aussage nachrecherchiert, und sie wurde mir bestätigt. Leider wollte mein Informant dazu kein Interview geben: aus Angst, seine Kunden würden ihn gerichtlich belangen.

Um Ihnen einen Eindruck von der ständigen Präsenz der Mobilfunk-Antennen zu geben, nimmt der Baubiologe Paul Hornyak Sie  jetzt auf einen akustischen Spaziergang mit. In der Hand hält er einen sogenannten Modulationsempfänger - ein Gerät, das wie eine größere Fernbedienung mit Antenne aussieht:

 

4. ATMO Marienplatz                                                                0.16

14.                                                                                                           0.28                                              

ATMO wir sind jetzt in München in der U-Bahn am Marienplatz ATMO und was wir hier hören im Lautsprecher , das ist ein einzelnes Handytelefonat. Das unterscheidet sich deutlich von einer Basisstation,  und wenn wir jetzt hier weitergehen  ATMO hier hört man ab und zu schon den hohen Ton, das ist der Organisationskanal einer MF-Basisstation. ATMO

 

Das Gerät teilt uns mit, dass im U- und S-Bahn-Untergeschoß am Münchner Marienplatz, also tief unter der Erde, Handytelefonate geführt werden und Mobilfunkantennen existieren. Es wird hörbar gemacht, was wir üblicherweise nicht sehen. Gemessen wird das elektro-magnetische Feld, in dem wir uns bewegen, nur ungenau. Doch je mehr wir uns der oder den Mobilfunk-Antennen nähern, desto prägnanter wird der Ton und desto höher wird natürlich die Strahlung.

 

15                                                                                                            0.20

Ah ja, da sieht man es schon, oben an der Decke, diese 2 kleinen Kästen, nicht viel größer als eine Zigarettenschachtel, das sind die kleinen Sektorantennen. Wir stehen hier mit unseren Köpfen etwa 2 m entfernt von diesen Mobilfunksendeantennen.

 

Die Rede ist von den sogenannten Mikrozellen, die die Stadt München dem­nächst flächendeckend installieren will, um die Belastung der Bevölkerung durch Mobilfunkstrahlung möglichst gering zu halten. Eine aktuelle Studie mit dem Titel „Immissionen in Salzburg“, widerlegt diese optimistische Annahme allerdings:

 

Spr:

„Antennen von Mikrozellen müssen aus physikalischen Gründen nah bei den Kunden installiert werden. ... Obwohl die abgestrahlten Leistungen 100 bis 1000 mal kleiner sind als die Leistungen von Mast- oder Dachantennen ergeben sich (dadurch) relativ große Immissionswerte“.  

 

MUSIK “The woman got soul“, CD priv. 1, take 36              0.29

 

16                                                                                             0.22

(Atmo)Die Sitzung des Verwaltungsgerichts in der Sache Gemeinde Gröbenzell gegen Freistaat Bayern wegen Baueinstellung ist eröffnet. Ich darf Sie dann bitten, das Tonband nicht mehr aufzeichnen zu lassen (Ausschaltatmo)

 

- also keine Dokumentation der Verhandlung am 19. April 2002 im Verwaltungsgericht München, die ohnehin ergebnislos beendet wird, da die Bauordnung zu prüfen ist. Dr. Bernd Rieder, 1. Bürgermeister von Gröbenzell schildert mir das Szenario vor dem die Gemeinde sich für den Rechtsweg entschieden hat:

 

17.                                                                                            0.57

Im Moment gibt es aktuell 6 Mobilfunkstationen nach dem laufenden GSM-System, dem konventionellen System, es sind weitere 9 in diesem System geplant, dazu kommen noch nicht quantifizierbare UMTS-Mobilfunkstationen, da rechnen wir auch mit 10-15. Die Anlagen befinden sich im Moment im Gewerbegebiet, im Kerngebiet, also rund ums Ortszentrum, und 2 sind geplant in Wohngebieten, 1 im allgemeinen Wohngebiet und 1 im reinen Wohngebiet. Beim letzteren läuft im Moment ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Wir haben gesagt, wir wollen in reinen Wohngebieten keine Gewerbebetriebe, generell keine, haben wir 1 Mobilfunkanlage können mehrere sich anschließen, aus dem Grundsatz des Bezugsfalles, dann bekommen wir eine Mobilfunklandschaft. Das wollen wir nicht!

 

Auch in Gröbenzell werden Dächer für gutes Geld an Mobilfunkbetreiber vermietet - mitten im Wohngebiet. Lilli Kammerl und Paul Hornyak wohnen in einem verwunschenen Häuschen inmitten von alten Bäumen und Büschen. Eine Idylle - wäre da nicht, nur wenige Meter entfernt - die Mobilfunk-Antenne:

 

18.                                                                              1,37

Es war 10. 9. 2001, ich kam mittags nach Hause von der Arbeit, und dann sehe ich so einen Kran am Nachbarhaus und denke, was ist denn da los.

Ich lauf da rüber, sehe einen Kranwagen  und sehe Menschen, wie sie oben so einen kleinen Masten montieren. Und ich kenn das schon aus meiner Praxis als Baubiologe, überall, wo Antennen aufgestellt werden, haben Leute gesundheitliche Probleme. Wir haben in der Gemeinde angerufen, in der Gemeinde haben sie nichts davon gewußt, im Landratsamt haben sie nichts gewußt, also niemand war verständigt.

Wir waren am Anfang total verzweifelt, ja und am 2. Tag kam dann unser rettender Engel, sag ich immer, der Martin Runge, der Grüne Abgeordnete, und der hat gesagt, Mensch das ist genau der Fall, hier im reinen Wohngebiet, da können wir was machen. Und er hat sofort einen Antrag abgeschickt an die Gemeinde und ans Landratsamt, dass die einen sofortigen Baustopp verhängen sollen. Unser Landrat hat den Baustopp verhängt und die Mobilfunkbetreiber haben bei der Regierung von Oberbayern geklagt gegen diesen Baustopp. Die RvO hat den Baustopp im Dezember aufgehoben und das hieß dann für unsere Gemeinde schnell reagieren. Also unser Bürgermeister, der Herr Dr. Rieder, hat dann kurz darauf die Klage gegen die RvO eingereicht, und d. h., so lange die Klage läuft, so lange ist auch der Baustopp jetzt noch gültig.

 

Die Bürgerinitiative ist froh, dass auch Bürgermeister Rieder so schnell reagiert hat. Um nicht immer wieder gegen den Bau von Mobilfunk-Antennen im Ort vorgehen zu müssen, will Gröbenzells Bürgermeister nun das Problem grundsätzlich geklärt haben:

 

19.                                                                                            1.05

Das wird die Grundsatzfrage jeder Gemeinde sein: Einflussnahme im Sinne eines Vorsorgeprinzips für die Bürgerinnen und Bürger oder laufen lassen. Wir haben entschieden, dass bevor wir das letztlich entscheiden wollen, dass wir hier mal die beiden Alternativen, die da denkbar sind bei der Einflussnahme, wissenschaftlich aufarbeiten lassen, aber auf Gröbenzell bezogen. Die beiden Alternativen sehen so aus: entweder eine flächendeckende Versorgung des gesamten Gemeindegebietes, ein engmaschiges Wabennetz mit MF-Antennen die jede für sich geringere Strahlung hat, oder aber die dezentrale Lösung, entfernt vom Ort: 3, 4, 5 Anlagen, rund um Gröbenzell, die wesentlich höher sind, wesentlich mehr strahlen. Vor allem für die, die Handy telefonieren wollen, die werden stärker belastet. Da haben wir 6.000 Euro zur Verfügung gestellt, dann entscheiden wir, wollen wir Einfluss nehmen oder nicht.

 

Ein engmaschiges Antennennetz innerhalb bewohnter Gegenden - für Professor Karl-Dieter Bodack von der Bürgerinitiative ein Horror:

 

20                                                                                                            2.12                                              

Also ich sehe das auch unter rechtlichen Gesichtspunkten, weil die körperliche Unversehrtheit der Menschen hier ein Grundrecht ist. Im öffentlichen Bereich hat man sich ganz klar dazu entschlossen, dass rauchfreie Räume garantiert werden,  damit vor allem Mütter, Kinder und Menschen, die eben das Risiko nicht auf sich nehmen wollen, nicht in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden. Das kann man mit dem Mobilfunk vergleichen in sofern, als man es absurd finden würde, wenn man nun damit die Raucher nicht so sehr in ihrem Dunst ersticken das Rauchen über den ganzen Zug verteilt. Mit dem Ergebnis, dass dann eben die Nichtraucher belastet werden - zugunsten der Raucher, die natürlich weniger Rauch hätten. Dasselbe müßte für den Mobilfunk gefordert werden, d. h., Mobilfunk freie Zonen für diejenigen, die sich dieser Strahlenbelastung nicht aussetzen wollen.

Viele kleine Anlagen im Ort verteilen, kann nicht die Lösung sein. Besser wäre es, die Anlagen außerhalb des Ortes auf möglichst hohen Masten, wo der Abstrahlwinkel so ist, dass er im wesentlichen über die Häuser wegstrahlt. So wäre es möglich, dass eine geringe Leistung ankommt aber dass jeder noch telefonieren kann. Es kann natürlich passieren, dass man nicht in jeder Tiefgarage unten telefonieren kann, weil dann etwas weniger Leistung da ist. Aber bedenkt man, ein Handy funktioniert ungefähr ab 0,005 Mikrowatt pro qm, und der gesetzlich erlaubte Wert ist bei ca. 10 Mio Mikrowatt, nimmt man jetzt mal die UMTS-Frequenzen, dann sieht man, dass da durchaus ein Spielraum ist. Und zur Sendeleistung noch: hier wurde erzählt, dass die Anlage nur mit 2 Watt senden würde. Das hat auch einer der Mobilfunk Betreiber Vertreter vor Gericht wiederholt. Ich hatte Gelegenheit, bei der Regulierungsbehörde die Standortbescheinigung einzusehen, dort ist die Anlage mit 3 x 30 Watt angegeben, d. h. 3 Basiskanäle mit je 30 Watt. Dazu kommt noch der Antennengewinn von diesem Rundstrahler, also das kommt auf eine abgestrahlte Leistung von mehreren hundert Watt. Also für mich liegen hier alle Anzeichen von arglistiger Täuschung vor.

 

- so weit der Baubiologe Paul Hornyak, der mich dann auch mit einer Nachbarin bekannt macht, die mit Mann und zwei Kindern in dem Haus zur Miete wohnt, wo die Antenne installiert ist. Wohl um sich späteren Ärger mit den vier Mietparteien zu ersparen, lud der Hausbesitzer die Mieter zu einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Betreiberfirma:

 

21.                                                                                            1.44

Also es waren 2 Herren von Mannesmann damals noch, jetzt Vodafone, zwei relativ junge Männer, so Mitte 30. Einer hatte ich den Eindruck war eher so auf der technischen Ebene versiert, und der andere, der hatte eine sehr gute Gesprächsschulung, wirklich eine psychologische Schulung, machte erst mal so einen sehr sympathischen Eindruck. Uns wurde ansatzweise erklärt, wie diese Strahlung funktioniert, dass es auch nicht direkt senkrecht nach unten geht sondern so streut und wir von daher keine Befürchtungen und auch mit den 2 Watt, dass es sehr niedrig da läuft, das war das, wo mein Mann dann letztlich gesagt hat, so viel kann das dann doch nicht an Auswirkung haben. Also das find ich so dass aller schwierigste, wenn man nicht wirklich sich reinkniet und intensiv damit beschäftigt man ganz wenig dagegen setzen und wenn man das anfängt, dann wird sofort gesagt, ja  wir wollen doch nicht emotional werden. Also die sind auch sehr geschult die Leute, und der eine hat auch gesagt, ich bin auch katholisch, und würde so was nicht verkaufen und machen, wenn ich das nicht vertreten könnte vom ethischen her. Was mir noch einfällt, dass ich am Anfang gleich den Impuls hatte, ach da müßte ich die Nachbarn, die umliegenden Nachbarn informieren. Da war ich auch innerlich so im Konflikt als ich das Gefühl hatte, das geht nicht nur mich was an, wissen die eigentlich, was davon, und wieweit betrifft die das, und das tut mir auch leid, dass ich das nicht von Anfang an gemacht habe.

 

Der Hausbesitzer - auch er wollte kein Interview geben - meinte am Telefon nur lakonisch:  “Die Aufregung wird sich nach kurzer Zeit legen“. Vielleicht kann er dann auch das Ladengeschäft im Erdgeschoss endlich wieder vermieten!

 

 MUSIK “The frog and the mouse“, CD priv. 2, take 46      0.29

 

Der Umweltanalytiker Holger Oetzel aus Kassel erzählte mir am Telefon folgende Geschichte:

 

22.                                                                                                          0.46

Wir hatten hier einen Herrn, der hat ein Penthaus gekauft, was gerade im Rohbau war, und bat mich da mal zu messen, weil er befürchtete, weil direkt auf dem angrenzenden Haus, wo das Haus angebaut wurde, eine Antenne stand. Und dann bin ich da hin und habe die Sache ausgemessen, wobei ich da Angst um meine Messgeräte bekommen habe. Und dann hab ich mit dem Bauleiter gesprochen, und der hat mich dann an den Kranführer verwiesen und der hat mir erzählt, der Baukran ist dauernd ausgefallen bis sie darauf gekommen sind, dass es möglicherweise diese Mobilfunkantenne ist, und dann hat man ein Übereinkommen getroffen, dass die Mobilfunkantenne auf die Hälfte der Leistung reduziert wurde, und seitdem traten diese Störungen am Baukran nicht mehr auf.

 

Von Störungen an Geräten können auch Gerhard Kainz und sein Nachbar Adolf Rainert ein Lied singen. Beide wohnen am Haderner Stern in einer Hochhausanlage mit 200 Wohnungen.

 

23                                                                                                            1.30

Wir gehen jetzt raus auf den Balkon und wir haben eine wunderbare Aussicht zu einem  Antennenwald, das sind auf einem Gebäude 12 Antennemasten mit ungefähr 30 Strahlern und 1 Gebäude rechts daneben sind noch mal 3 Masten und nochmal 1 Block rechts sind noch mal 2 Masten, insgesamt 17 Masten mit ungefähr 50 Strahlern.

Das Klinikum Augustinum, Herzklinik, dass muss man sich mal vorstellen bei dieser Strahlenbelastung, und vor allem Leute, die Herzschrittmacher haben, ich möchte nicht wissen, wieviel Probleme die haben.

Hier ist ein Tonbandgerät, ein  ganz normales Tonbandgerät, und wenn ich jetzt hier einschalte, dann hört man im Kopfhörer ein sehr lautes Geräusch. (Atmo)

5. ATMO .                                                                                         1.05

Also die Lautstärke, wie sie hören ist brutal laut und das hängt natürlich auch davon ab, wieviel beim Mobilfunk Verkehr ist Telefonverkehr. Anscheinend wird die Hochfrequenz da demoduliert und man hört, wahrscheinlich über Tonkopf, dieses Geräusch. So jetzt machen wir das mit eingelegter Cassette, und Sie hören auch das Geräusch während der Musik (“MUSIK“)

 

Technische Geräte reagieren auf die gepulste Hochfrequenz offensichtlich um einiges sensibler als die meisten Menschen. Ohne Mobilfunk-Antennen in der Nähe hört sich dieselbe Musik sehr viel besser an:

ORIGINALMUSIK

 

Gestört war die Musik zuvor durch die hochfrequente 217 Hz-Technik. Bei dieser Technik werden beim Handytelefonat pro Sekunde konstant periodisch 217 Impulse gesendet. Die Antennen mit ihren acht Kanälen senden – je nach Auslastung durch Handies - bis zu 8 mal 217, also bis zu 1736 nadelspitze Impulse pro Sekunde.

 

24                                                                                                            0.25

Ich verstehe nicht, dass man so etwas genehmigt in so einem Wohnviertel mit Krankenhaus und Altersheim und Kindergärten und die vielen Wohnungen hier, das versteh ich nicht.

Im Stock unter uns die Nachbarin hat auch eine Messung machen lassen. Und da sind sehr hohe Werte..

 

Im Wohnzimmer bis zu 70.000 nW/cm2! In der von anerkannten Wissenschaftlern erstellten Salzburger Resolution aus dem Jahr 2000 heißt es, dass bereits bei Werten ab 100 nW/cm2 gesundheitliche Probleme auftauchen können- eine Aussage hinter der auch die Bundesärztekammer steht. Die Meßergebnisse - 70.000 nW/cm2 - teilte Gerhard Kainz dem Münchner Umweltreferat mit, das sich dann schriftlich an das an das Bayerische Landesamt für Umweltschutz wandte: 

 

Spr:

“Professor Käs stellte bei Immissionsmessungen Spitzenwerte fest, die fast um das Doppelte über den Schweizer Vorsorgewerten für Gebiete mit empfindlicher Nutzung liegen....Solche Belastung (ist) im Umfeld einer herkömmlichen Mobilfunksendeanlage bisher noch nicht aufgetreten.“

 

Gebeten wird das Bayerische Landesamt für Umweltschutz, die Wohnung der Familie Kainz am Haderner Stern in das “weltweit einmalige landesweite Monitoring für elektromagnetische Felder“ von Umweltminister Schnappauf einzubeziehen. Die Antwort des Landesamtes:

 

Spr:

“Die Messorte werden mit Hilfe von Zufallszahlen aus der Grundgesamtheit aller bewohnten Gebiete in Bayern, gewichtet nach der Bevölkerungszahl, ermittelt. Wir bitten Sie ... um Verständnis, dass die Statistik keine Ausnahmen zuläßt“.

 

Schade, denn dann könnten die offiziellen bayerischen Meßtechniker auch gleich noch zum Spielplatz am Haderner Stern gehen.

 

25.                                                                                                                        

( ATMO Vogelgezwitscher) ATMO wir hören sofort diese Mobilfunk-Basisstationen , das ist hier die dominierende Strahlenquelle. Wenn wir jetzt hier zum Sandkasten gehen ATMO,  man sieht hier vom Sandkasten aus ungefähr 1 Dutzend Antennen auf einem Haus das ist ungefähr 50 m weg, 70 m ATMO. Also ich würd mein Kind auf diesem Spielplatz nicht spielen lassen.

 

Auch hier wieder: hörbar gemachter Elektrosmog. Die tatsächliche Strahlungsintensität zeigt das Gerät nicht an.

 

MUSIK “Bear Cubs“ CD priv. 2, take 41         0.29

 

Ziel der Betreiber ist es u. a. dass jeder zu jeder Zeit und von überall her mobil telefonieren kann. Und so sucht die Mobilfunkindustrie exponierte Standorte wie ihn beispielsweise Martina Wieser-Sedlmeier, Inhaberin der Brauerei Maisach anbieten kann:

 

26.                                                                                                           2.20

Es kam jetzt e-plus auf uns zu und haben uns eben angeboten, auf unserem Brauereikamin, der ja sehr hoch ist, über 30 m, eine Antenne zu installieren für die üblichen Erträge, 12.000 DM damals waren das, und einige Handies umsonst. Bei einer Vertragslaufzeit von 19 Jahren. Der Vertreter von e.-plus hat natürlich gleich gesagt, dass diese ganzen gesundheitlichen Bedenken völliger Schmarrn sind, und dass es trotzdem so spinnerte Bürger gibt, die ein Mordstrara draus machen und drum würden sie diese Antenne eben verstecken bzw. verkleiden und das dann evtl. auch an einem Wochenende an einem Abend machen dass halt möglichst wenig Bürger davon erfahren. Wir haben dann die Gemeinde angesprochen, den Bürgermeister, und er wußte definitiv nichts von e-plus, dass dieser vor hat Antennen aufzustellen, und der war total begeistert von der Idee, die Bürger zu befragen. Wir haben das in der Presse bekannt gegeben und haben die Unterschriftslisten in der Gemeinde ausgelegt und da konnten sich dann die Bürger eintragen, und es haben sich 860 Bürger eingetragen von 5.000 Einwohnern in Maisach. Haben Sie gesagt, wenn sich soundsoviele eintragen mit nein, dann machen wir es nicht? Wir haben damals bekannt gegeben, wenn sich mehr als 10 % der Maisacher Bevölkerung, 500 Personen eintragen, dann werden wir die Antenne nicht installieren lassen. Aufgrund der gesundheitlichen Bedenken war es für uns klar, dass wir es nicht installieren lassen, weil wir uns auch nicht diese Profitgier nachsagen lassen wollten, auf Kosten anderer und uns auch das nachbarschaftliche Verhältnis in Maisach sehr viel wert ist als heimische Brauerei. Wie hat denn der Betreiber, in diesem Fall e-plus auf Ihre Bedenken reagiert? Das hab ich dem natürlich nicht mitgeteilt, weil wenn ich dem das mitgeteilt hätte, dann wäre der sofort zum Nachbarn gegangen, und bis die Bürger die Möglichkeit gehabt hätten, das zu unterschreiben, wäre die Antenne bereits beim Nachbarn installiert gewesen. Ich hab eben den Vertreter von e-plus ständig versucht hinzuhalten und habe gesagt, dass das Interesse von unserer Seite sehr groß ist, aber dass die Entscheidung noch nicht gefällt ist. Und somit ist es verhindert worden, dass e-plus eine Antenne in Maisach aufgestellt hat.

 

Andernfalls wäre es ihr vielleicht wie jenem Herrn X. gegangen, der mir das Interview nur unter der Voraussetzung gab, dass ich seinen Namen nicht nenne und die Stimme technisch verändere. Herr X. ist mit den Nerven fertig, denn kurz nachdem er sein Hausdach als Antennenstandort zur Verfügung gestellt hatte, hagelte es Drohbriefe und nächtliche Anrufe. Dabei hatte Herr X. vorsorglich auf einer Rücktrittsklausel im Vertrag bestanden, falls die Nachbarn Bedenken hätten.

 

27.                                                                                                          1.14

In dem Vorvertrag war die Klausel, wenn Einwirkungen von dritten kommen, wenn die z. B. Schwierigkeiten machen, die Nachbarn, die Schule ist in der Nähe, Kindergarten, dann ist der Vertrag hinfällig. Diese Klausel war im Hauptvertrag, den ich unterschrieben hab, nicht mehr vorhanden. Und darauf hat sich mein Rechtsanwalt eine Hoffnung gemacht, dieses Verfahren zu gewinnen. Also beiderseitig ruht der Vertrag auf 6 Jahre, ich bekomme keine Entschädigung und diese Firma darf den Masten nicht errichten. Wenn die 6 Jahre vorüber sind, entweder verzichtet die Firma auf diesen Vertrag oder es geht wieder ein Rechtsstreit los. Also eine psychische Belastung war das schon und drum würde ich das keinem Menschen wünschen so was zu erleben. Ich würde jedem empfehlen, wenn solche Leute kommen von den Firmen mit den Handymasten die sofort vom Hause verweisen, ist egal welchen Preis sie bieten.

 

Landauf landab laufen Prozesse. Der Münchner Rechtsanwalt Frank Sommer bearbeitet zur Zeit sieben Fälle:

 

28.                                                                                                                                      4.30

Da geht es im wesentlichen um die Frage baurechtlicher Vorgehensweise gegen derartige Antennen, die in Wohngebieten errichtet worden sind. Und hier wird es eben darum gehen, die Unverträglichkeit dieser gewerblichen Nutzung mit dem Wohngebiet herauszustellen. Das sind also 6 Fälle. In einem 7. Fall ist es so, dass wir einen Mieter eines Grundstücks vertreten in einer zivilrechtlichen Nachbarschafts-Unterlassungsklage, hier soll der Betrieb der Anlage untersagt werden wegen der drohenden Gesundheitsgefahren, da geht es genau um die Frage, in wieweit schützen die Grenzwerte vor den Gesundheitsbeinträchtigungen oder nicht.

Was können denn die Gemeinden tun -  ich komme noch mal auf das Baurecht zurück -  prophylaktisch meine ich, um so etwas zu vermeiden? Da meine ich ist ein großer Handlungs­spiel­raum vorhanden, der momentan leider nicht genutzt wird. Ich meine, dass die Gemeinden sich ihr Gemeindegebiet untersuchen lassen können von geeigneten Instituten, um aus diesem Ergebnis heraus in ihrer Bauleitplanung konkret fest schreiben, in die Bebauungspläne beispielsweise, oder auch in den Flächennutzungsplan, wo Antennen aufgestellt werden oder nicht. Das bietet dann eben die Chance, nicht nur gegen den einzelnen Standort vorzugehen sondern schon präventiv eine aufeinander abgestimmte Planung zu haben, die zum einen das Schutzinteresse der Wohnbevölkerung berücksichtigt, zum anderen das Interesse der Be­treiber, einen flächendeckenden Netzbetrieb trotzdem möglich zu machen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass es einer Gemeinde im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Hintergrund des Kostenrisikos wesentlich einfacher fällt, sich über mehrere Instanzen mit einem Betreiber vor Gericht auseinander zu setzen als es eben beim privaten der Fall ist, der möglicherweise keine Rechtsschutzversicherung hat. Hier sind die Gemeinden meines Erachtens nach auch ihren Bürgern gegenüber in einer gewissen Pflicht in Richtung Schutz- und Vorbildfunktion.

Im Moment fallen ja die Preise der Immobilien, die in der Nähe einer solchen Mobilfunk­antenne liegen. Und zwar sowohl in der Stadt als auch auf dem Land draußen. So ist es Hier wird es bestimmt so sein, dass eine Wertminderung im Bereich von 5 vielleicht auch 10 % hinzunehmen ist, nur wenn wir solche Spitzen haben 35, 50 % -  hier wird einfach der Rahmen dessen gesprengt, was noch im Einzelfall hinzunehmen ist. Eine Klagemöglichkeit könnte ich mir hier vorstellen unter dem Aspekt der Rücksichtslosigkeit der baulichen Anlage im Einzelfall. Also das gibt’s ja durchaus im Baurecht auch, dass eine an sich zulässige Anlage im Einzelfall unzulässig ist, weil sie auf die Nachbargrundstücke in irgendeiner Weise rücksichtlose Einwirkungen ausübt.

Wertminderung von Immobilien haben wir eben gesprochen - Mietminderung? Da gab es ein Urteil des Amtsgerichtes München, was aber momentan ziemlich alleine da steht. Die weit aus überwiegende Zahl der aktuellen Entscheidungen von anderen Amtsgerichten haben gesagt, dass ist nur die Furcht vor möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die nicht weiter verifiziert ist, weil die Grenzwerte eingehalten sind, und die haben jedes Mal Mietminderung abgelehnt. Körperliche Unversehrtheit wird uns im Art. 2 des Grundgesetzes zugesagt. Das ist richtig, die Argumentation ist aber, dass eine körperliche Beeinträchtigung, eine Körper­verletzung so lange nicht zu befürchten ist, solange eben die berühmten Grenzwerte eingehalten sind. Ausnahme sind nur die Bereiche, die von den Grenzwerten nicht erfaßt sind, und das sind vor allem Implantate, also Herzschrittmacher und dergleichen mehr. Hier wäre es durchaus möglich auch im Bereich von zivilrechtlicher Unterlassungsklage, wo dann eben die Schranke der Grenzwerte nicht mehr greift, erfolgreich vorzugehen.

Viele Menschen, die sich eine Antenne aufs Dach haben installieren lassen, fühlen sich getäuscht von den Betreibern. Sie fühlen sich deshalb getäuscht, weil sie nicht damit gerechnet haben, dass ihre Umgebung derart negativ auf diese Standorte reagiert, das geht so weit, dass in Geschäften nicht mehr eingekauft wird, dass in Banken Konten gekündigt werden und dergleichen mehr. Hier sind momentan Verfahren am laufen, wo eben versucht wird, auf diese Weise Verträge zu kündigen, außerordentlich oder eben auch die Verträge anzufechten.

Wie sieht es denn überhaupt mit der Kündigung der Verträge aus, denn bisher können doch wohl nur die Betreiber raus? Hier liegt eine Schieflage vor, eine unangemesse Benachteiligung des Vermieters, der eben kein ordentliches Kündigungsrecht hat, hier ist die Frage in wie fern solche Verträge überhaupt haltbar sind. Mir ist ein Fall bekannt aus Norddeutschland, wo eben gerade das Mißverhältnis zwischen Vertragslaufmöglichkeit und Ausschluß der ordentlichen Kündigungszeit dazu geführt hat, dass der Vertrag aufgehoben worden ist.

 

Viele Leute glauben, es wäre besser, die Antenne auf dem eigenen und nicht auf Nachbars Dach zu haben. Erstens würde man dann das Geld kassieren und 2. keine Strahlung abbekommen. Umweltanalytiker Norbert Honisch meint dazu:

 

29                                                                                                            2.00

Natürlich ist unterhalb der Antenne noch eine Strahlung da, die unterhalb der Antenne niedrige ist als im Horizontalbereich. Und dadurch, dass man unterhalb der Antenne relativ nah drauf ist, der Abstand gering ist, ist die Strahlungsdichte auch so hoch, dass ich empfehle, entweder Abschirmmaßnahmen zu ergreifen, oder die Wohnung zu verlassen. Sie sind Passivtelefonierer, um diesen Begriff der Raucher heranzuziehen. Wir sind alle Passivtelefonierer! Auch wenn Sie unterhalb der Antenne wohnen, bekommen Sie Strahlung mit, das ist übrigens ja gewollt, damit ein Mobiltelefonat möglich ist.

Ist das jetzt nur so, wenn ich in der Wohnung direkt drunter wohne, oder sagen wir 5 Stockwerke weiter nach unten? Das hängt immer davon ab, ob diese Anlage im Umfeld durch Reflektionen an anderen Häusern, die im Umfeld stehen, dann wieder als horizontale Strahlung waagerecht über ihre Fenster reinreflek­tiert werden.Deswegen empfehle ich immer wieder, Messungen machen zu lassen. Die Grenzwerte werden auch nach meiner Erfahrung nicht überschritten, nirgendwo überschritten. Deswegen sind die Beurteilungen nur dann durchzuführen, wenn man sich mal von den Grenzwerten löst, und sagt, wir wollen hier Vorsorgewerte als Maßstab heranziehen, und dann kommt man zu völlig anderen Ergebnissen als wenn man nur die Grenzwerte heranzieht. Es ist im Gegenteil für mich immer ein Skandal, wenn Gemeinden oder wer auch immer Institutionen beauftragt, Messungen durchzuführen, und dort werden allein Grenzwerte herangezogen. Das ist rausgeschmissenes Geld.

 

Viele Länder haben niedrigere Grenzwerte als Deutschland! Festgelegt sind die Grenzwerte bei uns in der 26.  BundesImmissionsschutz-Verordnung. Erarbeitet werden die Werte von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen, kurz ICNIRP, die oft als Teil der Weltgesund­heitsorganisation beschrieben wird. Das ist falsch! Die ICNIRP ist ein gemeinnütziger Verein, eingetragen beim Amtsgericht München. Mitglieder sind Wissenschaftler aus verschiedenen Ländern: meist Techniker, die z. T. für die Industrie arbeiten. Die Mitglieder werden von der Kommission - also aus den eigenen Reihen - gewählt. Vorge­schlagen werden die Kandidaten von einem Vereinsmitglied.

Die ICNIRP ist also ein privater Verein, dessen Mitglieder sich selbst wählen. So gesehen unterscheidet sich die ICNIRP nicht von einem x-beliebigen Kleingärtnerverein. Nur, dass hier brisante Grenzwerte erarbeitet werden.

Bewertet werden die ICNIRP-Vorschläge dann vom Bundesamt für Strahlenschutz, das zum Bundesumweltministerium gehört. Anschließend begutachtet die Strahlenschutzkommission das ganze noch mal.

So weit so gut - wäre da nicht ein Professor Dr. Jürgen Bernhardt, der in allen drei Gremien sitzt bzw. saß und sich sozusagen selbst begutachtet. Konkret: bis vor 2 Jahren war Professor Bernhardt  Erster Vorsitzender der ICNIRP. Momentan ist er zwar nur noch stellvertretender Vorsitzender, repräsentiert aber den Verein nach außen. Bei der nächsten Instanz, dem Bundesamt für Strahlenschutz, ist der Professor zwar seit 1998 nicht mehr Abteilungsleiter, sein Büro hat er aber noch immer dort. Bei der letzten Kontrollinstanz, der Strahlenschutzkommission, arbeitet der Professor als Vorsitzender des entsprechenden Fachausschusses. Und segnet damit die Werte ab, die sich übrigens nur an der Erwärmung des menschlichen Gewebes durch die Strahlung orientieren. Die vielen epidemiologischen  Studien, die sich mit der viel gravierenderen nichttermischen Wirkung der gepulsten Hochfrequenz beschäftigen, interessieren den Professor nicht.

Die neusee­ländische Regierung beauftragte den renommiertenWissenschaftler, Dr. Neil Cherry von der Lincoln-Universität Neuseeland, eine Übernahme der ICNIRP-Grenzwerte, die auch in Deutschland gültig sind, zu prüfen. Dr. Cherry kommt u. a. zu dem Schluss:

 

Spr:

“Die ICNIRP-Bewertung.... weist viele Fehler auf. Durch die Arbeit ziehen sich wie ein roter Faden Voreingenommenheit, grobe Fehler, Weglassungen und absichtliche Falschdarstellungen. Sollte die ICNIRP-Bewertung angenommen werden, ist der Schutz der Öffentlichkeit vor bekannten möglichen und bereits erwiesenen Auswirkungen auf die Gesundheit nicht gewährleistet. Eine Übernahme der Grenzwerte wäre gemäß dem (neuseeländischen) ‘Resource Management Act‘ gesetzeswidrig.“

 

Studien, die beweisen, wie gefährlich die gepulste Hochfrequenz des Mobilfunks tatsächlich ist, existieren längst: häufig als Auftragsstudien für die Betreiberfirmen. Solche Arbeiten liegen in den Schubladen, wie mir ein beteiligter Wissenschaftler versicherte - ins Mikrofon sagen wollte er diesen Satz nicht, weil er - so wörtlich - dann keine Aufträge mehr bekäme. Der Neurobiologe Professor Peter Semm, der 1996 für die Telekom eine Studie machte, hat es jetzt, auf juristischem Weg, erreicht, dass seine hochbrisante Arbeit demnächst publiziert werden darf. Ein Ergebnis daraus: „60 % der menschlichen Nervenzellen reagieren bereits weit unterhalb der deutschen Grenzwerte falsch“. Nicht selten geschieht es, dass Wissenschaftler von ihren Universitäten am Forschen gehindert oder sogar entlassen werden: z. B. Prof. Santini aus Frankreich, Prof. Perreta aus Spanien, Dr. Hyland aus England oder bei uns Dr. Lebrecht von Klitzing von der Universität Lübeck. Die Grenzwerte für UMTS sollen bei 1 Mio nW/cm2 liegen. Von Klitzing fand heraus, dass bereits bei 100 nW/cm2 sich die Gehirnströme beim Menschen verändern.

 

30                                                                               0.20

Ich war bisher an der Uni in Lübeck , hab dort eine Abteilung geleitet und in den letzten Jahren wurden mir die Forschungsmöglichkeiten sehr begrenzt, weil ich Thema bearbeite, was nicht im Konsensus mit der klinischen Lehrmeinung. Und das hatte dann zur Folge, dass ich seit 1. 4. nicht mehr an der Uni bin.

7.  ATMO                                                                            0.25

ATMO hier hören wir jetzt deutlich dieses typische Geräusch wenn ein Handytelefonat geführt wird ATMO ja, weswegen hast du denn angerufen ATMO, ok ist ok, , alles klar ja tschüß...ATMO Das knattern am Ende war das Ausloggen, jetzt hören wir dass das Handytelefonat vorbei ist.

 

Vorbei ist auch unsere Sendung, von der es - ebenso wie von bisherigen Sendungen zum Thema - beispielsweise “Strahlender Fortschritt“ - demnächst Cassetten geben wird. Preis: 10 Euro pro Cassette. Zu beziehen über den Bayerischen Rundfunk, Redaktion Familie, Stichwort “Mobilfunk und Immobilien“. Bitte fügen Sie einen Geldschein oder einen Verrechnungsscheck bei.

MUSIK “A nice trip“, CD priv. 2, take 15       1.57

Informant: Frau Semmler, BR,  Nachricht von MdL Volker Hartenstein

Mobilfunk und Mietumfeld[1]

Prof. Dr. RA Klaus Kniep (Heilbronn)

 

Durch die zunehmende Errichtung von Mobilfunkstationen[2] in der Bundesrepublik Deutschland fühlen sich immer mehr Bürger aufgrund der kontroversen Diskussion über die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlen verpflichtet, gegen den weiteren Ausbau Einwendungen zu erheben. Dabei ist es sicherlich nicht zutreffend, dass die Ängste und Fehlvorstellungen der Bevölkerung überwiegend auf einer unzureichenden Kenntnis der wissenschaftlichen Grundlage von Mobilfunksendeanlagen beruhen[3]. Tatsache ist vielmehr, dass bis jetzt keinerlei Forschungsergebnisse in Deutschland über die Langzeitauswirkungen von Mobilfunkstrahlen vorliegen. Der Bund wird voraussichtlich erst im Jahre 2005, das Land Baden-Württemberg im Jahre 2003 fundierte Auswertungen vorlegen können.

 

...... zur Grenzwertdiskussion

 

Es ist zutreffend, dass bereits jetzt eine Fülle von wissenschaftlichen Studien vorliegen. Die bislang vorliegenden Arbeiten kommen jedoch zu sehr kontroversen Ergebnissen[4]. Zwar sind in der 26. BImSchVO[5] zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern bestimmte Grenzwerte festgestellt. Die nachfolgende Tabelle zeigt jedoch, dass diese Grenzwerte in internationaler Hinsicht bezüglich ihrer Stärken an der oberen Skale in europäischer Sicht stehen.

 

Vergleichende Tabelle mit Grenz- und Richtwerten bzw. Meßwerten

Strahlungsstärke in Mikrowatt pro Quadratmeter (µW/m²), Angaben teilweise leicht auf- oder abgerundet, (Kursiv gedruckt sind die beobachtete Wirkungen auf biologische Systeme, die ab bestimmten Werten auftreten. Grenz- und Messwerte, die für dieses Verfahren von besonderer Bedeutung sind, in Fettdruck.)

 

Wert

Grenzwertefestsetzungen und Empfehlungen (Deutschland und Welt, Auswahl) und Meßwerte ab denen biologische Reaktionen festgestellt wurden

10.000.000 µW/m²

Deutschland 26. BImSchV für UMTS 2000 MHz (1997)

Thermische Effekte

9.000.000 µW/m²

Deutschland 26. BImSchV für E-Netze 1800 MHz (1997)

6.000.000 µW/m² 

USA, Kanada, Österreich für D-Netze 1800 MHz

4.500.000 µW/m²       

Deutschland 26. BImSchV für D-Netze 900 MHz (1997)

Körpererwärmung bei Kleintieren um über 6°C (Adey, Myers u.a.)

2.000.000 µW/m²

Australien, Neuseeland für D-Netze 900 MHz

45.000 µW/m²

Schweiz für D-Netze 900 MHz (2000)

26.044 µW/m²        

bislang höchster gemessener Wert in der Umgebung der Anlage der T-Mobile in der Feldbergstr. 31 in Pforzheim                                                                                                                                                                           der T-Mobile in der Feldbergstraße 31 in Pforzheim

24.000 µW/m²

Grenzwert  Belgien/Wallonien (2001)

20.000 µW/m²

Grenzwert Russland / GUS

Direkter Effekt auf Ionenkanäle von Zellen (D'Inzeo 1988)

13.000 µW/m²

Zunahme von Leukämien bei Erwachsenen (Dolk 1997)

10.000 µW/m²

DNA-Schäden (Phillips 1998, Verschave 1994, Lai 1996 u.a.)

Störung des Immunsystems bei Mäusen (Fesenko 1999)

Stimulation von T-Zellen und Makrophagen (Novoselova 1999)

5000 µW/m²

Öffnung der Blut-Hirn-Schranke bei Ratten (Salford 1999 u.a.)

1600 µW/m²

Unfruchtbarkeit bei Mäusen nach 5 Generationen (Magras 1997)

Motorik- und Gedächtnisstörung bei Kindern (Kolodynski 1996)

1000 µW/m²

Im EEG nachweisbare Hirnstromveränderungen (v. Klitzing 1994 u.a.)

Störungen des Immunsystems (Bruvere 1998 u.a.)

Richtwert Salzburg Stadt/Land für die Summe aller Anlagen (1999)

Salzburger Resolution, getragen von 19 Wissenschaftlern (2000)

Grenzwertforderung der Bundesärztekammer (Eckel 2000 u.a.)

Qualitätsziel Italien (je Anlage)

800 µW/m²           

Forderung des BUND für E-Netze 1800 MHz (auch für ungepulste Strahlung)

Calcium-Ionen-Veränderungen in der Zelle (Schwartz 1990 u.a.)

660 µW/m²

Toskana / Italien für die Summe aller Anlagen (Martini u.a. 2002)

500 µW/m²

Grenzwertforderung des BUND für D-Netze 900 MHz

250 µW/m²

Salzburg Stadt/Land für Einzelanlagen (1999)

200 µW/m²

Störungen an der Zellmembran (Marinelli 1999)

100 µW/m²

Europäisches Parlament (Wissenschafts-Direktion STOA, 2001)

Grenzwertempfehlung Dr. N. Cherry, Lincoln-University Neuseeland (2000)

10µW/m²

Grenzwertempfehlung Dr. L. von Klitzing für Mobilfunk (2001)

Beeinflussung des Wachstums von Hefezellen (Adey, Claire u.a.)

bis 10 µW/m²

Öko-Test-Bewertung als niedrige Belastung (4/2001),

(10 - 100 µW/m² mittlere Belastung, über 100 µW/m² hohe Belastung)

1 µW/m²

Resolution Bürgerforum für Wachbereiche (1999)

0,1 µW/m²

Sonneneinstrahlung auf die Erde, nicht gepulst (Leitgeb u.a.)

Veränderte Kalzium-Abgabe menschlicher Hirnzellen (Bahmeier)

~ 0,001 µW/m²

Funktion eines D- oder E-Netz-Handys noch gewährleistet!

< 0,000001 µW/m² 

Natürliche Mikrowellen-Hintergrundstrahlung, ungepulst (Neitzke)

 

 

Es zwar zutreffend, dass diese Grenzwerte durch die Internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP vorgeschlagen wurden. Hier handelt es sich jedoch um keine internationale Behörde, sondern um ein privates Gremium[6]. Dabei ist zu beachten, dass diese Werte nur den Schutz vor sogenannten thermischen Wirkungen gewährleisten, nicht jedoch vor den sogenannten a-thermischen Wirkungen[7].

 

...... zur Entscheidungen des BVerfG[8]

 

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in Entscheidungen mit den o. a. Grenzwerten beschäftigt und u. a. ausgeführt, dass sie unter den von der Strahlenschutzkommission empfohlenen Grenzwerte liegen würden. Die dritte Kammer des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dabei am 28.02.2002 die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und eine Pflicht des Staates zur Vorsorge gegen rein hypothetische Gefährdungen abgelehnt. Dabei hat sich das BVerfG auf Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG bezogen, jedoch sich nicht mit dem seit Oktober 1994 bestehenden Staatsziel in Art. 20 a GG beschäftigt. Dabei handelt es sich um eine objektive Verpflichtung des Staates, nicht nur um eine unverbindlichen Programmsatz. Nach Art. 20 a GG ist der Staat verpflichtet ist, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen[9]. Nach herrschenden Meinung ist für die Rechtsprechung Art. 20 a GG unmittelbar anwendbares Recht und die Gerichte haben sich in der Weise zu betätigen, dass gegebenenfalls Legislative und Exekutive aufgezeigt wird, wo sie ihre Pflichten aus Art. 20 a GG verletzen[10]. Dies bedeutet, dass der Staat entsprechende Vorsorge zu treffen hat, insbesondere heute keine Umweltbelastungen mehr vorgenommen werden dürfen, die zwar jetzt als unschädlich erscheinen, aber bei künftigen Generationen zu Gesundheitsschäden führen können. Auch sucht man in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vergeblich einen Hinweis auf Art. 174 EGV. Im übrigen muss betont werden, dass es sich hier nicht um eine Senatsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts handelt, sondern dass nur eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wurde zur Entscheidung. Zwischenzeitlich hat der betroffene Beschwerdeführer auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen.

 

Weiter ist auffällig, dass sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt nicht mit der Rechtsgrundlage der 26. BImSchVO beschäftigt. Unseres Erachtens bestehen erhebliche Bedenken, ob überhaupt § 23 BImSchG i.V.m. Art. 80 GG eine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage darstellt, zumal der dreifache Delegationsfilter in der Ermächtigungsgrundlage im Hinblick auf die a-thermischen Wirkungen nicht beachtet sein dürfte[11].

 

...... zur baurechtlichen Auswirkung[12]

 

Mobilfunkstationen sind bauliche Anlagen und demzufolge grundsätzlich genehmigungspflichtig. In vielen Bundesländern ist jedoch bis zu einer bestimmten Höhe die Errichtung von einer Baugenehmigungspflicht freigestellt. Zu Recht haben der VGH Baden-Württemberg[13] und der VGH Kassel[14] die Errichtung von Mobilfunkanlagen auf einem Wohngebäude als eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung angesehen[15]. Dabei kommt es nicht auf die Größe oder das Erscheinungsbild der Anlage an.

 

Die bisweilen vertretene Ansicht, die auf das Erscheinungsbild der Anlage abstellt, ist abzulehnen. Der Eigentümer eines Gebäudes in einem WR- oder WA-Gebiet hat einen Anspruch auf Beibehaltung[16] des Gebietscharakters; eine Abänderung ist nur möglich, wenn bereits im Bebauungsplan entsprechende Ausnahmen enthalten sind. Die Errichtung einer Mobilfunkanlage stellt in einem WR- oder WA-Gebiet eine Nutzungsänderung dar ohne Rücksicht auf die städtebauliche Regelung.

 

Soweit eine Mobilfunkanlage in einem beplanten Innenbereich nach § 30 Abs. 1 BauGB oder in einem unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 2 BauGB errichtet werden soll, richtet sich die Zulässigkeit danach, welchem Gebiet der unbeplante Innenbereich entspricht. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, ob die Anlage als untergeordnete Nebenanlage i.S.d. § 14 Abs. 1 BauNVO oder als Nebenanlage i.S.d. § 14 Abs. 2 BauNVO anzusehen ist. Dabei ist zu beachten, welche BauNVO gilt, da erst seit 1990 Nebenanlagen zulässig sind.

 

Weiter ist zu beachten, ob die Anlage ausschließlich dem Nutzungszweck der im fraglichen Baugebiet liegenden Grundstücke dient oder nicht. Häufig ist der Sendebereich der Anlage über das Baugebiet dimensioniert und demzufolge scheidet die Zulässigkeit nach § 14 Abs. 1 BauNVO aus. Von weiterer Bedeutung ist die Wertung, ob die Mobilfunkanlage als Hauptanlage oder als Nebenanlage i.S.d. BauNVO anzusehen ist[17]. Dies bedeutet, dass die Zulässigkeit einer Mobilfunkanlage auch davon abhängt, in welchem Gebiet i.S.d. §§ 4 – 9 BauNVO die Anlage errichtet werden soll.

 

Im unbeplanten Innenbereich ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB eine Mobilfunkanlage zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstücksfläche, die bebaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und dabei keine bodenrechtlichen Spannungen begründet oder vorhandene Spannungen erhöht. Es kommt also auf eine Beurteilung im Einzelfall an. Im Gegensatz zu Martens/Appelbaum[18] sind wir der Meinung, dass sich Mobilfunkanlagen, insbesondere dann wenn in der Nachbarschaft nur Wohnhäuser vorhanden sind, grundsätzlich mit ihren Antennen nicht in die Umgebung einfügen[19].

 

Die Ansicht Martens/Appelbaum in NZM 2002, 648, wonach Mobilfunkanlagen unter Bezugnahme auf § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB grundsätzlich im Außenbereich zulässig sein sollen, wird abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich für Vorhaben im Außenbereich einen „Standortbezug“ für notwendig angesehen. Es ist also notwendig, dass nur an dieser Stelle die Anlage möglich ist. Insoweit bedarf es begründeter Vorgaben durch den Mobilfunkantragsteller[20].

 

...... zur Vereinbarung vom 09.07.2001

 

Nicht unerwähnt in diesem Zusammenhang darf die Vereinbarung des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes mit DeTeMobil, E-Plus, Group 3 G, Mannesmann, Mobilcom und Viag Intercom bleiben. Die Wirkung dieser Vereinbarung wird meines Erachtens überschätzt. Für die Zeit vor dem Abschluss sichert diese Vereinbarung den betroffenen Gemeinden oder betroffenen Bürger keinerlei Rechte auf Entfernung oder Abänderung der bereits etablierten Mobilfunkanlage zu. Für die neue Anlage hat die betroffene Kommune bzw. der Gemeinde- oder Ortschaftsrat ein Mitwirkungsrecht. D. h. gegen Willen der betroffenen Kommunen dürfen die Mobilfunkbetreiber grundsätzlich keine neuen Anlagen errichten. Die Kommune kann meines Erachtens sogar unter Anwendung von § 1 Abs. 9 BauGB für bestimmte Bereiche aus städtebaulichen Gründen die Installation ausschließen. Wird eine Anlage gegen den Willen der Kommune errichtet, steht meines Erachtens der Gemeinde ein Recht auf Entfernung zu, da in die kommunale Planungshoheit durch die Errichtung einer derartigen Anlage eingriffen worden ist.

 

...... zum WEG

 

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften richtet sich die Zulässigkeit nach § 14 Nr. 1 WEG. Sowohl das OLG Hamm[21] als auch das Bayerische Oberlandesgericht[22] haben einen Anspruch eines Wohnungseigentümers in unmittelbarer Nähe einer derartigen Mobilfunkanlage auf Entfernung bejaht, da diesem bis zu einem ungewissen Abschluss solcher Forschungen auf diesem Bereich der Betrieb einer solchen Mobilfunkanlage in unmittelbarer Nähe seiner Wohnräume nicht zugemutet werden kann; dem WEG-Eigentümer ist es nicht zumutbar, auf diese Weise praktisch zum Versuchsobjekt solcher Untersuchungen zu werden.

 

...... zum Mietrecht[23]

 

Bereits durch Urteil des Amtsgerichts München vom 01.04.1998[24] wurde entschieden, dass die Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage über einer Obergeschosswohnung auf dem Flachdach eines Gebäudes eine Beeinträchtigung im Sinne des § 535 Abs. 1 BGB darstellt. Nach Ansicht des Gerichts kommt es für das Wohlbefinden des Mieters nicht darauf an, ob dieser sofort spürbare Einwirkungen der Antennenanlage hat; es genügt allein die Furcht vor Gesundheitsschäden, mag diese sich auch später als unbegründet darstellen[25].

 

Zwar lehnt die herrschende Meinung bislang Ansprüche auf Mietminderung aufgrund der Installation einer Mobilfunkanlage auf dem Dach des von einem Mieter genutzten Wohngebäudes ab. Auch Ansprüche eines Mieters gegenüber dem Vermieter, der im Rahmen der Anhörung als Anlieger im Baurecht, keine Einwendungen erhoben hat, werden abgelehnt. Diese Rechtsprechung misst jedoch den Immissionen, die der einzelnen Mieter zu dulden hat, zu geringe Bedeutung bei[26]. Nach § 537 Abs. 1 BGB bezieht sich der Bereich der Umweltmängel auf das gesamte Mietumfeld. Dabei ist das starre Festhalten an Grenzwerten bedenklich; vielmehr bedarf es in jedem Einzelfall der Überprüfung, zumal in der Bundesrepublik Deutschland bislang keine Ergebnisse bei Langzeitexpositionen vorliegen.

 

Eine Mobilfunkanlage stellt meines Erachtens deshalb einen Umweltfehler bzw. Mangel im Sinne des Mietrechtes dar.

 

...... zu Vermögenseinbußen

 

In den Medien wird der Einfluss von Sendemasten auf das Käuferverhalten nach meiner Meinung bisher nicht genügend beachtet. Vor einiger Zeit hat jedoch eine Umfrage von Maklern dazu wichtige Erkenntnisse ergeben[27]. Während im ersten Teil der Umfrage bereits 70 % der befragten Makler sich dazu äußern konnten, dass die Auswirkung von Sendemasten in einem Umkreis von 150 m verkaufshemmend wirken, hat der zweite Teil der Umfrage ergeben, dass selbst bei einem 50 %igen Wertminderungsansatz das Verkaufsobjekt quasi unverkäuflich war. Nach dieser Umfrage wird bereits von einer Wertminderung für 38,5 Millionen m² Fläche in München gesprochen. Unter Annahme einer Wertminderung von € 500,00 pro m² berechnen die Makler deshalb bereits jetzt einen Schaden am Privatvermögen von ca. € 19 Milliarden. Selbst Topimmobilien werden in der Nähe von Sendeanlagen zu „Karteileichen“. Makler dürften deshalb im Zuge ihrer Vertragspflichten künftig verpflichtet sein, ihren Auftraggeber auf die bestehende Problematik, nämlich Nähe von Mobilfunkanlagen, besonders hinzuweisen[28].

 

Diese Verpflichtung zur Information auf bestehende Mobilfunkanlagen obliegt auch dem Vermieter und zwar nicht nur meines Erachtens hinsichtlich einer Anlage auf seinem Gebäude, in dem der mögliche Mieter künftig wohnen will, sondern auch auf Mobilfunkanlagen in unmittelbarer Nachbarschaft.

 

...... der Gesetzgeber ist gefordert

 

Aufgrund der verschiedenen Entscheidungen, insbesondere im Verwaltungsgerichtsbereich, erscheint es mehr denn je notwendig, dass sowohl die einzelnen Länder Novellierungen in ihrer Bauordnung vornehmen, als das besonders der Bundesgesetzgeber die 26. BImSchV abändert und endlich auch den a-thermischen Wirkungen entsprechend Rechnung trägt. Insbesondere sollten die Grenzwerte der 26. BImSchV reduziert werden.

 

1.           Vgl. dazu Kniep „Mobilfunkantennen und Eigentum“ in DWW 2001, 322 ff, derselbe „Kommunale Planung – Mobilfunkstationen“ in DWW 2002, 198 f.

2.           Experten gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren bis zu 120.000 neue Mobilfunkstationen in der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden sollen.

3.           So aber  Martens/Appelbaum „Rechtliche Vorgaben für Errichtung, Änderung und Betrieb von Mobilfunkstationen“ in NZM 2002, 642 ff.

4.           Vgl. z. B. ECOLOG-Studie, die einen Zusammenhang zwischen Strahlen und Krebserzeugungen aufgezeigt hat.

5.           Vgl. BGBl. I, 1966.

6.           Vgl. dazu Zwerenz, BWGZ 2001, 786 ff.

7.           Vgl. M Ptok „Mögliche Gefahren durch Handys und Mobilfunk-Sendeanlagen“ in Ärztezeitschrift für Naturheilverfahren 2002, 459 ff.

8.           Vg. BverfG vom 17.02.1997 in NJW 1997, 2509 und 28.02.2002 in ZMR 2002, 578.

9.           Vgl. hierzu Sachs, Kommentar Grundgesetz 1996, Art. 20 a Anm. 12, 39.

10.      Vgl. Sachs a.a.O. Anm. 63.

11.      Vgl. Sachs a.a.O. Art. 80 Anm. 22 ff; Schmidt/Bleibtreu/Klein, Kommentar BGB, 7. Auflage, Art. 20 Anm. 11

12.      Vgl. hierzu Martens/Appelbaum in NZM 2002, 644 Anm. 23

13.      Vgl. VGH Baden-Württemberg in BauR 2000, 712.

14.      Vgl. VGH Kassel in BauR 2001, 944.

15.      Zur Untersagung im Baunutzungsrecht OVG Nordrhein-Westfalen in BauR 2002, 1225.

16.      So BVerwGE 94, 151

17.      Dazu Martens/Appelbaum a.a.O. § 647.

18.      Vgl. Martens/Appelbaum in NZM 2002, 648.

19.      Vgl. hierzu Fickert/Fieseler, Kommentar BauNVO, 9. Auflage, § 34 Anm. 5

20.      Vgl. BVerwG in NVwZ 1995, 643

21.      Vgl. hierzu NZM 2002, 456 f.

22.      Vgl. NZM 2002, 441 ff.

23.      Vgl. hierzu Hitpaß „UMTS-Dachantennen – Rechtliche Chancen und Risiken für Vermieter und Mieter“ in ZMR 2002, 572 ff.

24.      Vgl. WM 1999, 1111.

25.      Vgl. hierzu AG Frankfurt in NZM 2001, 1031 und OLG München, Urteil vom13.09.2001 (zitiert nach Martens/Appelbaum, NZM 2002, 650).

26.      Dazu Schmidt/Futterer, Kommentar Mietrecht, 7. Auflage, § 537 Anm. 123 ff.

27.      Immobilien- und Wirtschaftsrecht 2002, 60 f.

28.      Vgl. hierzu Sebode in Immobilien, Wirtschaft und Recht 2002, 61.

 

Erschienen in: "Wohnungswirtschaft und Mietrecht" 11/2002 S. 598-600.

www.buergerwelle.de



[1] Vgl. dazu Kniep „Mobilfunkantennen und Eigentum“ in DWW 2001, 322 ff, derselbe „Kommunale Planung – Mobilfunkstationen“ in DWW 2002, 198 f.

[2] Experten gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren bis zu 120.000 neue Mobilfunkstationen in der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden sollen.

[3] So aber  Martens/Appelbaum „Rechtliche Vorgaben für Errichtung, Änderung und Betrieb von Mobilfunkstationen“ in NZM 2002, 642 ff.

[4] Vgl. z. B. ECOLOG-Studie, die einen Zusammenhang zwischen Strahlen und Krebserzeugungen aufgezeigt hat.

[5] Vgl. BGBl. I, 1966.

[6] Vgl. dazu Zwerenz, BWGZ 2001, 786 ff.

[7] Vgl. M Ptok „Mögliche Gefahren durch Handys und Mobilfunk-Sendeanlagen“ in Ärztezeitschrift für Naturheilverfahren 2002, 459 ff.

[8] Vg. BverfG vom 17.02.1997 in NJW 1997, 2509 und 28.02.2002 in ZMR 2002, 578.

[9] Vgl. hierzu Sachs, Kommentar Grundgesetz 1996, Art. 20 a Anm. 12, 39.

[10] Vgl. Sachs a.a.O. Anm. 63.

[11] Vgl. Sachs a.a.O. Art. 80 Anm. 22 ff; Schmidt/Bleibtreu/Klein, Kommentar BGB, 7. Auflage, Art. 20 Anm. 11

[12] Vgl. hierzu Martens/Appelbaum in NZM 2002, 644 Anm. 23

[13] Vgl. VGH Baden-Württemberg in BauR 2000, 712.

[14] Vgl. VGH Kassel in BauR 2001, 944.

[15] Zur Untersagung im Baunutzungsrecht OVG Nordrhein-Westfalen in BauR 2002, 1225.

[16] So BVerwGE 94, 151

[17] Dazu Martens/Appelbaum a.a.O. § 647.

[18] Vgl. Martens/Appelbaum in NZM 2002, 648.

[19] Vgl. hierzu Fickert/Fieseler, Kommentar BauNVO, 9. Auflage, § 34 Anm. 5

[20] Vgl. BVerwG in NVwZ 1995, 643

[21] Vgl. hierzu NZM 2002, 456 f.

[22] Vgl. NZM 2002, 441 ff.

[23] Vgl. hierzu Hitpaß „UMTS-Dachantennen – Rechtliche Chancen und Risiken für Vermieter und Mieter“ in ZMR 2002, 572 ff.

[24] Vgl. WM 1999, 1111.

[25] Vgl. hierzu AG Frankfurt in NZM 2001, 1031 und OLG München, Urteil vom13.09.2001 (zitiert nach Martens/Appelbaum, NZM 2002, 650).

[26] Dazu Schmidt/Futterer, Kommentar Mietrecht, 7. Auflage, § 537 Anm. 123 ff.

[27] Immobilien- und Wirtschaftsrecht 2002, 60 f.

[28] Vgl. hierzu Sebode in Immobilien, Wirtschaft und Recht 2002, 61.