Französisches Gerichtsurteil: Elektromagnetische Strahlung als medizinischer Grund für Erwerbsunfähigkeitsrente anerkannt

Das Urteil verweist auf das „Syndrom der Hypersensibilität gegenüber elektromagnetischer Strahlung“ und präzisiert: „Die Beschreibung des Krankheitsbildes ist unwiderlegbar“.

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Das Urteil verweist auf das „Syndrom der Hypersensibilität gegenüber elektromagnetischer Strahlung“ und präzisiert: „Die Beschreibung des Krankheitsbildes ist unwiderlegbar“.
Die Erwerbsunfähigkeit der Klägerin Marine Richard wurde vom Gericht auf 85% festgesetzt. Die entsprechende staatliche „Unterstützung für behinderte Erwachsene“ wurde ihr zunächst für zwei Jahre gewährt, mit Verlängerungsmöglichkeit je nach Entwicklung ihrer medizinischen Situation.