Die meisten Sender illegal?!

Mobilfunkanlagen: Anwalt widerspricht Planungsdezernent Pfitzer

 

"Alle Standorte überprüfen"


Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur gewerblich genutzten Mobilfunksendeanlage auf dem Dach eines Wohnhauses in Kaarst sorgt in Neuss für Verunsicherung. Während viele, die sich vor den Strahlungen der Sendemasten, die womöglich gesundheitsgefährdend sind, fürchten, sich über einen vermeintlichen Durchbruch freuten, hatte der städtische Planungsdezernent Stefan Pfitzer Dienstag allen Hoffnungen einen Dämpfer versetzt: In Neuss bestehe kein Handlungsbedarf, weil sich das Urteil auf Sendeanlagen in reinen Wohngebieten beziehe, die es so in Neuss kaum gebe.

Diese Äußerung rief Cornel Hüsch auf den Plan, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der den Kaarster Nachbarn in dem Verfahren vertreten hatte. Hüsch: "Die Äußerung ist falsch. Pfitzer hat offenbar noch nicht genügend Zeit gehabt, sich mit dem Beschluss zu beschäftigen." Nach Auffassung von Hüsch bedeute der Beschluss der Verwaltungsrichter, dass gewerblich genutzte Sendeanlagen auf Wohnhäusern zu einer Nutzungsänderung führten, "und die ist genehmigungspflichtig." Auch in der Kaarster Verwaltung habe es zuerst geheißen, man könne gegen das Aufstellen dieser Masten durch die Mobilfunkbetreiber nichts ausrichten. Jetzt sei es aus Sicht von Hüsch "sogar die Pflicht der Städte und Gemeinden, sämtliche Sendemasten auf den Prüfstand zu stellen".

Die Mobilfunkbetreiber müssten künftig eine Baugenehmigung beantragen, wenn sie einen Sendemast auf einer nicht gewerblich genutzten Immobilie installieren wollen. Hüsch schließt nicht aus, dass viele Standorte in Neuss falsch gewählt wurden. Kritik erntet Planungsdezernent Pfitzer auch von politischer Seite: "Ihm mangelt es sowohl an Sachkenntnis als auch an Anteilnahme an den Sorgen der Neusser", sagt Roland Sperling, Stadtverordneter der Unabhängigen/PDS. "Er scheint keine Ahnung davon zu haben, wo Mobilfunkanlagen bereits stehen, obwohl in der NGZ unlängst eine Liste mit allen Standorten veröffentlicht worden ist." Tatsächlich gebe es in Neuss eine ganze Reihe von reinen Wohngebieten, zum Beispiel das Stadionviertel, Teile von Weißenberg, Teile der Neusserfurth, Gnadental, Grimlinghausen, Grefrath, Uedesheim, Weckhoven, Norf, Selikum, Reuschenberg und andere, zählte Sperling auf.

"In diesen reinen Wohngebieten befinden sich bereits Sendeanlagen: Zum Beispiel Am Hasenberg, Am Kotthauser Weg, Grüner Weg, Hülchrather Straße, Hubertusweg, Humboldtstraße, Otto-Wels-Straße, Pastor-Bredo-Straße, Rheinfährstraße, Theresienstraße, Trockenpützstraße." Die Unabhängigen/PDS fordern die Stadtverwaltung auf, "umgehend zu prüfen, ob diese und andere Anlagen rechtswidrig errichtet wurden. Gegebenenfalls ist ihre Beseitigung anzuordnen". Außerdem sei, so Sperling, ein Konzept zu erarbeiten, aus dem hervorgehe, wie künftig durch Maßnahmen der Bauleitplanung - etwa durch Ergänzung der bestehenden Benauungspläne - weitere Sendemasten in den reinen Wohngebieten verhindert werden können.
Klaus D. Schumilas
http://www.ngz-online.de/ngz/news/neuss/2001-0905/mobilfunk.html
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Gericht stoppt Bau eines Mobilfunksendemastes
[01.09.2001 10:28 ]

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat dem Mobilfunkunternehmen De Te Mobil den Weiterbau eines Mobilfunksendemastes in einem Wohngebiet in Kaarst bei Neuss untersagt. Das Gericht hält in seiner am Freitagnachmittag gefallenen Entscheidung die bisherige Praxis der Mobilfunkbetreiber für rechtswidrig, in reinen Wohngebieten ohne Baugenehmigungen Sendeanlagen für den Mobilfunk zu errichten. Anlagen dieser Art stellten in Wohngebieten eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Wegen ihrer städtebaulichen Relevanz und ihrem Einfluss auf das Ortsbild ließen sie sich daher nicht ohne Baugenehmigung betreiben. (Aktenzeichen 9 L 1021/01)

Die Entscheidung hat nach den Worten des Anwalts des Klägers große Bedeutung für ganz Deutschland. In vielen Städten wehrten sich die Menschen bisher vergeblich gegen Sendemasten in ihren Wohngebieten, sagte Anwalt Cornel Hüsch, der den Nachbarn der betroffenen Anlage vor Gericht vertritt. Das werde sich ändern, wenn die bisher in Deutschland einzigartige Entscheidung des Gerichts Bestand habe. Dann müssten die Masten genehmigt werden, was in reinen Wohngebieten nur unter Beachtung der Nachbarinteressen gehe. In vielen Fällen müssten nach Meinung des Anwalts Sendeanlagen nachträglich genehmigt oder abgebaut werden. (dpa)/ (cp[1]/c't)

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Sendemasten können verboten werden

Düsseldorf (dpa) - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat dem Mobilfunkunternehmen DeTe-Mobil der Deutschen Telekom den Weiterbau eines Mobilfunksendemasten in einem Wohngebiet bei Neuss untersagt. Das Gericht hält die Praxis der Mobilfunkbetreiber für rechtswidrig, in reinen Wohngebieten ohne Baugenehmigungen Sendeanlagen für den Mobilfunk zu errichten. Anlagen dieser Art stellten in Wohngebieten eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Die Entscheidung hat nach den Worten des Anwalts des Klägers große Bedeutung für ganz Deutschland. In vielen Städten wehrten sich die Menschen bisher vergeblich gegen Sendemasten in ihren Wohngebieten, sagte Anwalt Cornel Hüsch, der den Nachbarn der Anlage vor Gericht vertritt. Das werde sich ändern, wenn die bisher in Deutschland einzigartige Entscheidung des Gerichts Bestand habe. Dann müssten die Masten genehmigt werden, was in reinen Wohngebieten nur unter Beachtung der Nachbarinteressen gehe. In vielen Fällen müssten nach Meinung des Anwalts Sendeanlagen genehmigt oder abgebaut werden. (Aktenzeichen: 9 L 1021/01)

 

SPD und Grüne gegen Mobilfunk

Frankfurt. Die Grünen im Römer fordern vom Magistrat ein Kataster über die Standorte von Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet. Darin soll auch der Abstand der Anlagen zu Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen aufgelistet werden. Die Grünen sehen ihren Antrag als Reaktion auf die Anhörung in Gesundheitsausschuss zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkanlagen. „Die zunehmenden gesundheitlichen Beschwerden und die unzureichende Beteiligung der Bürger verlangen bessere Informations- , Planungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten, um Auseinandersetzungen zu begrenzen“, heißt es in der Begründung. Weitere Anträge sollen folgen, um die Stadt zu schnellem Handeln anzuhalten, kündigten die Grünen an. Auch die SPD fordert, Genehmigung für Mobilfunkanlagen nur nach genauer Prüfung zu erteilen. „
Der Magistrat solle auf die Betreiber von Mobilfunkanlagen einwirken, Sendemasten nicht in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder Altenheimen zu errichten.(mu)

 

„Debatte bedroht den Standort“
Netzbetreiber warnen vor der Diskussion um Sendemasten
München/Berlin (dpa). Die Debatte um Gesundheitsgefahren durch Mobilfunksendemasten könnte nach Einschätzung des Informationszentrums Mobilfunk (IZM) zur Bedrohung für den High-Tech-Standort Deutschland werden. Gerade in Bayern seien die Bedenken gegen die Sendemasten enorm, sagte der Geschäftsführer des Informationszentrums Mobilfunk (IZM), von Fallois. Der Lobby-Verein IZM wurde unter anderen von T-Mobil (D1), Mannesmann Mobilfunk (D2 Vodafone), E-Plus, Viag Interkom und Mobilcom gegründet. Bislang sei durch keine wissenschaftliche Untersuchung nachgewiesen worden, dass die elektromagnetische Strahlung Krankheiten auslösen könnte. Durch die anhaltende öffentliche Diskussion könnten gerade ausländische Investoren vom High-Tech-Standort Deutschland abgeschreckt werden, warnte Fallois.  „Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte werden in jedem Fall eingehalten“, sagte Fallois. Für den neuen Mobilfunkstandard UMTS müssen nach Angaben von Fallois in Deutschland insgesamt rund 40000 Sendeanlagen errichtet werden.

http://www.augsburger-allgemeine.de/Portal/start?pagename=index&sptnid=984043343921&arid=999418501601

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