Mobilfunk-Standort-Ausweis

MM 13./14.1.01
Sendemasten für Gäste nicht zumutbar

FDP forciert Vorbild Eschenlohe

Eschenlohe/Landkreis

(her) Die vom Eschenloher Gemeinderat schon im November 2000 entworfene Satzung, dass Mobilfunkstationen ausschließlich innerhalb der im Flächennutzungplan dargestellten Standorte aufgestellt werden dürfen und deren Gestaltung den Belangen des Orts- und Landschaftsbildes unterzuordnen sind, soll nun Vorbildcharakter für alle anderen Landkreisgemeinden haben. Diesen Wunsch äußerte die Kreis-FDP in einem offenen Brief an alle Bürgermeister.

Bei ihrer Sitzung hatten sich die Eschenloher Gemeinderäte mit dem Schreiben des FDP-Kreisverbandes zu beschäftigen, das an alle Bürgermeister der Landkreisgemeinden verschickt worden war. Darin werden die Kommunen aufgefordert, eine mit der Eschenloher - Satzung nahezu identische Regelung zu erlassen, zumal das Werdenfelser Land Fremdenverkehrsgebiet sei und den Gästen die von Mobil- und Richtfunksendemasten verschandelte Landschaft nicht zugemutet werden könne. Zwar befürworte man die neue Technologie, ein Wildwuchs führe jedoch zum unkontrollierten Erscheinungsbild der Ortschaften, heißt es laut Bürgermeister Peter Stahr in dem offenen Brief.

Dieser Text wird nach einhelliger Meinung der Eschenloher Gemeinderäte zusammen mit dem Entwurf für ihre eigene neue Satzung vom November zur Stellungnahme an das Landratsamt und zur Regierung von Oberbayern weitergeleitet.

Auf Anfrage unserer Zeitung gab der FDP-Kreisvorsitzende Jörg Setzpfand folgende Stellungnahme ab:

"Da für Anlagen des Sendefunknetzes keine Genehmigungspflicht nach Paragraf vier des Bundesimmissionsschutzgesetzes, sondern nur eine zweiwöchige Anzeigepflicht vor der Errichtung seitens des Betreibers besteht, gilt es, präventiv angemessene Maßnahmen auf kommunaler Ebene zu ergreifen, um die Aufstellung von Sende- und Empfangsmasten zum Wohle der Bürger zu beeinflussen."

Mit einem Eilantrag wolle der Garmisch-Partenkirchner Gemeinderat Hans Wettermann (FDP) eine Erweiterung der Ortsgestaltungssatzung des Kreisortes erreichen. Damit sei die Gemeinde schon bei der Planung und weit vor Baubeginn in der Lage, die Erstellung solcher Mobilfunkanlagen zu steuern. In besagtem offenen Brief habe er, Setzpfand, alle Bürgermeister über den Antrag im Garmisch-Partenkirchner Gemeinderat informiert und dringend zu gleicher Vorgehensweise aufgefordert.