Elektrosensibler Telekom-Angestellter erlangt Rente wegen Erwerbsunfähigkeit infolge WLAN am Arbeitsplatz

Das Madrider Obergericht anerkennt das Rentenbezugsrecht, welches die staatliche Sozialversicherungsanstalt INSS verweigert hatte

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Ein Telekommunikationsingenieur, der bei Ericsson arbeitet und an Elektrohypersensibilität leidet – das ist ein neurologischen Syndrom ausgelöst durch Computer, WLAN, Mobiltelefone und allgemein durch Orte mit hoher elektrischer und elektromagnetischer Belastung – hat vom Madrider Obergericht die Anerkennung erreicht, dass er seinen Beruf nicht weiter ausüben kann ohne krank zu werden und deshalb Anrecht auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hat. Die staatliche Sozialversicherungsanstalt INSS hatte ihm diese vor zwei Jahren mit der Begründung verweigert, es sei schwierig, die Existenz dieses Syndroms zu beweisen.