Wo stehen wir in D

Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger            

Honorarprofessor an der Rh.-W. Technischen Hochschule Aachen  
Öffentlich bestellter und  vereidigter Sachverständiger für Technik der Datenverarbeitung im Bauwesen der Industrie- und Handelskammer zu  Aachen für  Systeme und Anwendungen  der Informationsverarbeitung,

Leitender Berater  der  ExperTeam  Aktiengesellschaft,  Köln besonders im Bereich Konstruktion, Fertigung und Bautechnik

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Mobilfunk und seine Technikfolgen     

Sachstand und Handlungsbedarf

06.01.2002

Die Situation der derzeit angewandten Sendetechnologie des Mobilfunks ist im Spannungs­feld einerseits der Betreiber und der gesetzlichen Regelungen, und andererseits der bekannt­gewordenen Gesundheitsschäden und des Schutzanspruches der Menschen leider immer noch umstritten – zum Nachteil der Bevölkerung.
Daher diese Darlegung.

 

Ausgangslage

Der Mobilfunk verfügt derzeit über 4 bestimmungsgemäß flächendeckende Netze mit zusammen rd. 50.000 Basisstationen (weitere 40.000 für UMTS sind geplant) und ca. 35 Millionen Handys. Angewandte Technologie ist das seinerzeit (vor 1996) innovative Zeit­schlitzverfahren (GSM) mit niederfrequent periodisch gepulsten elektromagnetischen Hochfrequenzwellen. Dazu kommen weitere Millionen sog. Schnurlos-Telefone nach dem ebenfalls gepulsten DECT-Prinzip. Nutzung und Nutzen sind bedeutend, man kann von einem erheblichen Wirtschaftsfaktor und einer echten Infrastruktur-Komponente sprechen.

Schlüssel für Genehmigung von Bau und Betrieb der Sendeanlagen ist die 26. BImSchV., die u.a. Grenzwerte für den Abstand von Personen bei bestimmter Sender-Strahlungsenergie vorsieht. Dies und z.B. die Tatsache, dass Anlieger und Kommunen bei der Planung und Genehmigung nicht zu beteiligen sind, wird als bekannt vorausgesetzt und hier nicht weiter dargestellt. Für Handys und Schnurlose gibt es keine entsprechenden Normen.

Die Frage einer eventuellen oder tatsächlichen Gesundheitsgefährdung durch die derzeit angewandte Technik des Mobilfunks beschäftigt seit längerem außerordentlich viele Menschen. Handys und Schnurlose kann man ja noch in eigener Entscheidung nutzen oder nicht, aber der Sendestrahlung der Basisstationen ist jedermann ständig ausgesetzt.

Wegen der aufgetretenen Schäden und der zahlreichen Berichte über gesundheitsschädliche Wirkungen, und zugleich eines erkennbaren "Bau-Booms" von Antennen entstand zuneh­mend erhebliche Besorgnis in der Bevölkerung; es gründeten sich deshalb u.a. weit über 6.000 Bürgerinitiativen, und viele Gerichtsverfahren zeigen, dass sich die Bürger ernsthaft wehren. Da die offiziellen Stellen stereotyp "es ist alles in Ordnung, höchstens besteht Forschungsbedarf..." signalisieren, fühlen sich viele Menschen schutzlos und sind verärgert - so muss leider auch bereits über Bau-Blockaden und Sendemast-Beschädigungen berichtet werden. Eine Politisierung der Bürgerinitiativen ist absehbar.

Bedauerlicherweise wird die Diskussion durch massiven Interesseneinfluss sehr "gelenkt" und hat in Politik und auch in wissenschaftlichen Kreisen noch immer nicht (überall) oder wieder den kritischen Stellenwert und die notwendige Unabhängigkeit erreichen können, die ange­sichts der Gefahren und bereits eingetretenen Schäden erforderlich ist.

 

Stand der Wissenschaft zur Gesundheitsgefährdung

Als umfangreiche kritische Sichtung der wissenschaftlichen Literatur läßt die sog. ECOLOG-Studie keinerlei Zweifel mehr, dass die hochfrequente und gepulste elektromagnetische Sendestrahlung von Antennen-Basistationen, Handys und schnurlosen Haustelefonen mit unterschiedlichsten Effekten nachweisbar und wesentlich gesundheitsbeeinflussend und -schädlich ist. Dabei sind allerdings noch nicht alle Wirkungsmechanismen völlig aufgeklärt, was aber an der Tatsache des Ergebnisses "Schaden" nichts ändert.

·     K. Hennies, H.-P. Neitzke, H. Voigt, Ecolog-Institut Hannover: Bewertung des wissenschaftlichen Erkenntnis­standes unter dem Gesichtspunkt des vorsorgenden Gesundheitsschutzes (Auftrag der Deutschen Telekom)

Dies steht hier auch stellvertretend für die zahlreichen weiteren Einzelberichte aus Wissen­schaft und Praxis, sowie für die laufend weiter kommenden zahlreichen Berichte über viel Leid und Schäden. Zahl und Aussagekraft der Dokumente sind erdrückend und gehen weit über das theoretisch erforderliche Maß (eines einzigen begründeten Zweifels) hinaus, das zum Widerlegen von Unbedenklichkeitsannahmen ausreichend wäre.

Die derzeit bekannten Versuche, die ECOLOG-Studie zu relativieren und nicht anerkennen zu müssen, sind völlig unqualifiziert und lassen massive Voreingenommenheit erkennen.

Soweit bisher erkennbar, dürfte die periodische niederfrequente Pulsung auch bei sehr geringen Einstrahlungsdosen einen oder den entscheidenden Beitrag zur Schädlichkeit ausmachen.

Ein besonderes Problem (zahllose Berichte über Gesundheitsschäden incl. deren Behebung durch Außerbetriebnahme) stellen hierbei die DECT-Schnurlos-Telefone dar, die bekanntlich dauernd senden (auch wenn der Hörer aufliegt); aber hier ist ja eine wesentlich gefahrlosere Ersatztechnik (CT1+) verfügbar.

 

Schutzwirkung der Grenzwerte

Die bestehenden Grenzwerte in der maßgeblichen 26. BImSchV. beruhen ausschließlich auf der Untersuchung von thermischen Wirkungen der Sendestrahlung auf das Gewebe, sie sind also nur rein energetisch und integrierend und glätten die Pulsungseffekte. Die biochemisch-neurologischen Wirkungen der periodisch gepulsten Senderstrahlung (d.h. nicht ein energe­tischer, sondern ein Steuerungs- und Resonanzeinfluss) auf den lebenden Organismus wurden nicht untersucht, ein vorgesehenes Projekt dazu nicht in Auftrag gegeben; vorgelegte warnende Berichte wurden ignoriert bezw. (GUS-Unterlagen) weggelegt. Der seinerzeitige "Stand der Technik" war formal gekennzeichnet durch die Feststellung von Prof. Dr. Bern­hardt (Leiter der Deutschen Strahlenschutzkommission) 1996: "... hinsichtlich der athermischen Wirkungen besteht noch Forschungsbedarf ..."

Die Grundlagen sind also lückenhaft und hinsichtlich der Behauptung, für alle Wirkungen gültig zu sein, gefälscht! Weiterhin ist in der Verordnung die Pulsung nicht parametrisiert, der erforderliche (3-stufige) Nachweis der generellen Unbedenklichkeit ist nicht bzw. nicht korrekt durchgeführt, Langzeitwirkungen sind nicht berücksichtigt, Vorsorgewerte fehlen.

Daher ist durch die 26. BImSchV. eine Schutzwirkung nicht gegeben, die gesetzliche Regelung ist damit ohne substantiellen Gehalt. Trotzdem wurde die Verordnung in Kraft gesetzt und der Sendebetrieb aufgenommen.

·     Prof. Dr.-Ing. A. Volger, Bad Münstereifel: Zur Schutzwirkung der 26. BImSchV. bezüglich Senderleistungen im

Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die oft zitierte internationale Basis ICNIRP für die deutsche gesetzliche Regelung keinerlei Mandat hat (auch nicht von der WHO), sondern lediglich ein privater e.V. ist.

 

Rechtslage

Der Betrieb der Sendeanlagen ist formalrechtlich durch die 26. BImSchV. voll abgedeckt; konsequenterweise gibt es auch ein OVG-Urteil (Koblenz) dahingehend, dass "... der Bürger die Sender-Einwirkungen zu dulden habe, solange die Grenzwerte eingehalten werden..."
Jedoch lt. Prof. Kniep: Der bestehende vorsorgelose Zustand und die Praxis von Genehmi­gung und Betrieb der Mobilfunkstationen sind wegen der Verletzung des ranghohen Grund­rechtes der Unversehrtheit sowie der Untätigkeit der zuständigen Behörden demgegenüber verfassungswidrig.

·     Prof. Dr. Kniep, Rechtsanwalt, Heilbronn: Die Vereinbarkeit von neuen wissenschaftliche Erkenntnissen über Mobilfunksendeanlagen mit der Grenzwertfestlegung in der 26. BImSchV.

Es muss auch zur Beweiskorrektheit zurückgekehrt werden: Nicht der Geschädigte hat die Schädlichkeit oder gar die Gefahr zu beweisen, sondern die Anlagenbetreiber sind originär zum Nachweis der Unbedenklichkeit verpflichtet; alles andere bedeutet unzulässige und quasi rechtsbeugende Beweis­lastverschiebung. Vergl. dazu auch die Regelungen im Produkt­haftungsgesetz. Angesichts der Unkorrektheit in der 26."Schutz"Verordnung reicht beweis­systematisch eigentlich eine "Plausible Anscheinsvermutung" aus, wie sie beispielsweise beim Auffahrunfall regelmäßig gegeben ist.

Zusätzlich wird auf die vielen, auch internationalen Gerichtsurteile verwiesen, die sich auf die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung als bewiesene Grundlage für ihre Entscheidung stützen (u.a. Österreichischer Bundesgerichtshof).

 

Wirkungen auf die Bevölkerung

Eine epidemologische Vorstudie des Landes Kärnten mit der Universität Wien weist nun auch in der Fläche eindeutig nach, dass die Strahlung der Mobilfunk-Basisstationen rd. 70% aller immittierten Strahlungsenergie ausmacht und ganz eindeutig korreliert beeinträchtigende bzw. schädigende Wirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung hat.

·     Univ.Prof. Dr. M. Kundi, Wien, Dr. M.-L. Mathlaschitz, Klagenfurt, Erste Ergebnisse der Studie über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf Gesundheit und Wohlbefinden

Vergl. hierzu im Tierbereich die flächenausgedehnte sog. "Rinderstudie" in Bayern.

Weiterhin darf hingewiesen werden auf die kürzlich erschienene Studie der Universität Mainz, in der Beeinträchtigungen der Gedächtnis-Regeneration durch Mobilfunk-Einstrahlung nach­gewiesen werden; das bedeutet u.a. die Übertragbarkeit von entsprechenden Ergebnissen aus Tierversuchen für den Humanbereich.

 

Bevölkerungs- und gesundheitspolitische Relevanz

Die weiteren Schäden an der Unversehrtheit der Bevölkerung sind also offenkundig program­miert, und zwar flächendeckend und wegen der noch bevorstehenden Langzeitwirkungen progressiv. Welcher Umstand könnte wohl noch die Annahme in Zweifel ziehen, dass die von vielen Wissenschaftlern geäußerten Befürchtungen sämtlich so eintreten werden?

Demgegenüber sind die Mobilfunk-Betreiber nicht gegen Schadensersatzansprüche aus dem Sendebetrieb versichert; d.h. dass die Betreiber, wenn sie denn mit den Forderungen konsequent konfrontiert würden (schon jetzt geben Tausende Ihre "Verletzung" als Unfall­meldung an die Krankenkassen), nicht mehr zahlungsfähig wären; das bedeutet dann auch, dass die Umsätze und Ergebnisse an die Shareholder gegangen sind und die Folgekosten der Allgemeinheit zugemutet werden. Die gesundheits- und wirtschafts-politischen Folgen sind ja jetzt schon erkennbar, und ein Desaster muss befürchtet werden.

 

Forschungsbedarf und Herstellung von Unabhängigkeit und Mitwirkung

Leider sind die bereits ab 1993 verfügbaren Forschungsergebnisse und Warnhinweise sämt­lich unterdrückt worden, Forscher wurden verunglimpft, und eigene Projekte zur Erforschung der Wirkung der gepulsten Sendestrahlung wurden wissentlich nicht unternommen; z.B. tauchen die damals übergebenen Unterlagen aus den GUS-Staaten erst jetzt wieder auf ...

Unbestritten ist natürlich der generelle Bedarf an weiterer Forschung, insbesondere zu den eigentlichen biologischen Wirkungsketten, den Wirkungen aus Langzeitexposition, und natürlich zur Erreichung einer verträglichen Technologie oder Technik-Variante.

Nicht erforderlich jedoch ist Forschung, um die Schädlichkeit der derzeit angewandten Technik überhaupt zu beweisen, sie ist Tatsache, und zwar weit deutlicher bewiesen, als durch die allenfalls erforderlichen "begründeten Zweifel" - etwas pointiert formuliert: Eine nasse Wand in einem Bau ist nicht deshalb einstweilen nicht nass, weil man noch nicht weiß, woher das Wasser kommt ...

Die derzeitigen Regelungen müssen daher als obsolet angesehen werden. Keinesfalls dürfen Forschungsprogramme zum Aufschieben der Revision der prekären gesetzlichen und prak­tischen Situation führen; außerdem: wer garantiert denn, dass diese Ergebnisse dann nicht wiederum irgend vorgeschobenen "Wissenschaftskriterien" nicht genügen? – Es besteht also statt legalistischen Aufrechterhaltens ein sofortiger Bedarf zur Revision der 26.BImSchV.

Die Vereinbarungen der Betreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden sind absolut un­zureichend (die bisher in der Standortfrage der Sender praktisch entmündigten Kommunen erfahren jetzt nur früher, was sie nicht ändern können, aber sollen die Auseinandersetzung mit den Bürgern führen...). Die neuesten Vereinbarungen des Kanzleramtes mit den Betrei­bern dürften leider auf dem gleichen unzulänglichen Niveau liegen.

In der Tat besteht dagegen möglicherweise ein ganz anderer Ermittlungs-Bedarf: Wer hat das alles zu verantworten, und wer hat dem pflichtwidrig Vorschub geleistet?

Erforderlich ist wohl auch eine sorgsame neue, paritätische bzw. unabhängige Besetzung der entsprechenden verantwortlichen Gremien (z.B. Bundesämter, Strahlenschutzkommission), die die jetzige Situation zumindest mit geduldet haben.

Auch folgendes sollte überdacht werden: Die Aufteilung unserer Wissenschaftslandschaft in sehr viele Einzel-Kompetenzbereiche sowie die zu geringe Basis-Finanzausstattung machen diese abhängig von Drittmittelprojekten, wobei Aufgabe und Ergebnisverwendung nicht mehr unabhängig sind, und in der übergreifende Projekte (wie sie z.B. im Mobilfunkbereich von der Technik bis zur Medizin hätten stattfinden sollen) kaum interessenfrei zustandekommen.

 

Die Zukunft: Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Es geht ganz sicher nicht um die Abschaffung des Mobilfunks, sondern bei Erhalt von dessen unbestrittenem Kern-Nutzen (vielleicht bei einigen Komfort-Einschränkungen) um das Erreichen einer gefährdungsminimalen unbedenklichen Technik.

Benötigt wird dazu ein klares Umdenken im politischen Bereich, nämlich Wiederherstellen des rechtlichen Gleichgewichts:

·     Nicht alleinige Wertschätzung der derzeitigen Regelungen, die ja offenkundig unkorrekt basiert sind und die Schutzwirkung nur fälschlich behaupten, und demgegenüber systematisch-beharrliches Ignorieren aller anderslautenden Berichte sowie Anfordern immer neuer akribischer wissenschaftlicher Beweise,

·     sondern gleichgewichtiges rechtliches Gehör für alle Argumente, sowie Vorrang der Gesundheits- und Unversehrtheits-Vorsorge vor Wirtschaftlichen Interessen.

 

Konkret sind gesetzgeberische Sofortmaßnahmen folgender Art zu veranlassen, wobei durchaus eine Vermeidung unökonomischer Sprünge anzustreben ist:

·     Außerkraftsetzen der 26. BImSchV., insbesondere Stop für Bau und Betrieb neuer Basisstationen nach "bisheriger Technik und bisherigem Recht",

·     Weiterbetrieb vorh. Stationen, vorläufige Senkung der derzeitigen Sendeenergien auf ein zu diskutierende Niveau (denkbar ist z.B. 1/100, in bebautem Gebiet 1/1000),

·     Mitsprache- und Genehmigungsrecht der Kommunen, auch rückwirkend,

·     Rückbau von Sendern auf "sensitiven" Standorten (Kindergärten, Schulen usw.),

·     Sammelverfahren für Schadensmeldungen, z.B. über die Gesundheitsämter, sowie Klärung der Kostenverantwortung,

·     Rechtskonforme Vorgaben zur Regelung der Beweislasten,

·     Versicherungspflicht für die Betreiber gegen Schadensansprüche aus dem Sendebetrieb,

·     Keine Werbung, sondern Warnung vor Handys (insbes. für Kinder),

·     Verbot der DECT-Schnurlos-Telefone (stattdessen verfügbar: CT1+ Geräte)

Als Langfristige Maßnahmen für einen dauerhaften unbedenklichen Zustand sind erforderlich:

·     Einrichtung einer wirklich unabhängigen paritätisch besetzten Strahlenschutz-Kommission zur Lenkung der weiteren Aktivitäten,

·     Forschung besonders zur periodischen Pulsung (ggf. auch dann ein Verbot),

·     Entwicklung und Aufbau schadensminimaler Technik, dazu Richtlinien-Erarbeitung,

·     Revision bzw. Novellierung der 26. BImSchV., Festlegung eines Überprüfungs-Rhythmus,

·     Richtlinien auch für die Handys und die SchnurlosTelefone,

·     Regelung des Rechts auf individuelle Abschirmmaßnahmen bei Betroffenen,

·     Übergangsfrist derzeitiger Zustand – Neue Lösung.

 

Die Bürger haben Anspruch auf ungeteilte Sicherheitsanstrengungen der Politik, gegen wen oder was auch immer. Im Bereich Mobilfunk bedeutet das: Ende der bevölkerungsweiten Vernachlässigung der Unversehrtheit und der Desinformation, sondern ein klares Bekenntnis der Verantwortlichen, die Dinge nunmehr aufzuarbeiten - alles andere ist eine Beschädigung unserer Zukunft und wäre unseres Rechtsstaates unwürdig.

Bitte setzen auch Sie sich dafür ein.

 

A. Volger

www.buergerwelle.de

                                                                                     10.01.2002

Herrn Bundeskanzler

Dr. Gerhard Schröder

Bundeskanzleramt

11012 Berlin

 

 

Gesch.Z. 312 – K – 613 918/01/0001

Mobilfunk

Ihr Schreiben vom 02.01.2002

 

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

besten Dank für den o.g. Brief, den mir Herr Kalff auf mein Fax hin in Ihrem Auftrag geschrieben hat.

Die darin erkennbare Haltung der Bundesregierung und die mit den Mobilfunk-Betreibern getroffenen Vereinbarungen tragen in bestürzender Weise nicht den Tatsachen und offenkundigen Erfordernissen Rechnung.

Diese Tatsachen habe ich in einer Anlage (nochmals...) zusammengestellt und übersende sie beigefügt.

Wegen der Tragweite der Diskrepanz zwischen verfassungsgemäßem aktiven Schutz der Bevölkerung durch die Regierung und und Ihrem Handeln erlaube ich mir, im Folgenden die sonst gebotene Contenance einmal etwas einzuschränken:

·     Die Vorgänger-Regierung hat eine Situation wie "Weißer Mann in Afrika" hinterlassen:

        eine auf lückenhafter und gefälschter Basis erstelle Gesetzeslage für Bau und Betrieb von Mobilfunkanlagen,

        damit eine Freibeuter-"Lizenz zum Senden", unter Entmündigung der Betroffenen, des Umweltschutzes, Gesundheitswesens und der Kommunen,

        und in den maßgebenden Gremien (z.B. Strahlenschutzkommission) eine latent korrumpierte Personenausstattung, die den Betreibern unverantwortbaren Vorschub leistet: "Bock zum Gärtner",

        die Gewohnheit eingeführt, alles was einem nicht passt, mit oder ohne Ausrede zu ignorieren, zu unterschlagen, zu verwässern, auszusitzen oder madig zu machen;

·     Ihre Regierung hat leider im gleichen Stil weitergemacht; und sie hat nur genau noch in dieser Legislaturperiode Zeit und Gelegenheit, das zu beenden; sonst ist sie nicht-abweisbar mitschuldig am bestehenden und sich verstärkendem Gesundheitsdesaster (Alter Spruch: "Wer unrecht sieht und hindern kann, und doch nicht tut, hat Schuld daran").

·     Woher nehmen Sie die Erwartung, dass die Betreiber sich loyal verhalten werden?

        Sie sind weiterhin nicht versichert und tun alles, um vollendete Fakten zu schaffen,

        haben Sie und die Spitzenverbände schon ausgetrickst: die zugesagten besseren Informationen gibt die Regulierungsbehörde TP wegen Datenschutzes nicht heraus,

        organisieren ihre Unternehmen derzeit so um, dass die Schadensersatzforderungen dann den mittellosen Subunternehmer treffen,

        sind dabei, auf EU-Ebene prima Interessenschutz-Normen, auf Kosten der offiziellen Wissenschafts-Budgets derart zu etablieren, dass dann letztlich niemand mehr dage­gen an kann, auch Gerichte, Parlament und Bundesregierung nicht – und dann?

·     Die Regierung darf sich nicht erpressen lassen:

        weder mit Schadensersatzforderungen – denn die Betreiber haben das ja alles so betrieben und längst gewusst, und die Lizenzverkäufe haben nur Frequenzbänder freigegeben, niemand vereinbarte eine gesundheitsgefährdende Technik,

        noch mit drohendem Verlust von Arbeitsplätzen – die Probleme sind zwar groß genug, aber: wo sind denn Ihre Konsequenzen aus der Infratest-Studie, die bei der Arbeits­verwaltung seit Frühjahr 2001 im Schrank gehalten wird, über die 30% aus unter­schiedlichen Gründen Nicht-Arbeitssuchenden,  wo sind die Aktivitäten angesichts der mindestens 800.000 wegen systemimmanenter Unfähigkeit der Arbeitsverwaltung nicht vermittelten Menschen (ich kann da selbst berichten, und s. "Stern" 15.11.2001).

·     Eigentlich sollten Sie die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben: Vorsätzliche oder grob fahrlässige bzw. wissentlich geduldete, flächendeckende multiple Körperverlet­zung und Gesundheitsgefährdung, "Geno-Kollateral-Läsion", aus Gewinnstreben und in Dienstpflichtverletzung, verbunden mit dem starken Anfangsverdacht der Bestechlichkeit.

·     Meinen Sie, die Bürger sehen den deutschen Aktivitäten zur Sicherheit in aller Welt noch weiter positiv-gelassen zu, wenn sie im eigenen Land ungeschützt vor DECT-, GSM- und UMTS-"Kanonen" kollateral-systematisch verletzt werden? Unversehrtheit ist unteilbar.

·     Gleiches für alle: wenn Sie da nun nicht endlich einschreiten, kann es ja leicht passieren, dass sogar Ihnen oder Ihren Angehörigen ein Sendemast vors Haus gestellt wird, und/oder dass die Nachbarn eifrig DECT-Schnurlose betreiben; da haben Sie dann selbst die leicht eingeschränkte Auswahl von Kopfschmerz, Schlafstörungen, Trigeminus-Neuralgien, Herz-Kreislauf-Problemen, Leukämie oder Krebs an edleren Stellen, bei sich und Ihren Lieben, oder auch vorzeitigem Alzheimer – aber ach ja, es liegt dann auch bei Ihnen wohl wieder nur an der Pilzsuppe von gestern abend ...

·     Besuchen Sie doch einmal am Mobilfunk erkrankte Menschen, die keine Hilfe bekommen und keinen Ausweg sehen – ich besorge Ihnen gerne entsprechende Namen.

·     Was muss denn eigentlich noch passieren und vorgetragen werden – und Sie wissen das doch alles längst ganz genau. Wie heißt es doch in den Amts-Eiden: "... und Schaden von ihm wenden ..."

Ich bitte Sie daher nochmals sehr ernstlich darum,

·     sofort wirksame Maßnahmen zur Beendigung der Gesundheitsbelastungen durch die derzeitige Mobilfunktechnik einzuleiten,

·     die Rechtskorrektheit bei Regelungen und zur Verantwortung für Gefahren und Schäden wieder einzuführen,

·     und letztlich unser Land nicht zum Glacis ganz vordergründiger Wirtschaftsinteressen zu machen – auch die Kosten sollten nicht im Gesundheitsbereich zu unser aller Last verbleiben.

 

Mit der Erwartung positiver Handlungen und freundlichen Grüßen

 

A. Volger