Stadtrat gegen Sender


13.08.2001 http://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/text_sr.php3?satz=1222

Laufen: Einstimmiges Votum zum Schutz der Bürger     

Laufen. Der Laufener Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung ein Signal für einen besseren Schutz der Bürger gesetzt und einhellig einen Katalog mit Forderungen zum Thema Mobilfunkanlagen verabschiedet.

Die Initiative war von den Stadtratsfraktionen von CSU und Bündnis 90/Den Grünen ausgegangen, deren Anträge in der jüngsten Sitzung auf der Tagesordnung standen. Nach eingehender Besprechung kam ein Beschluss zustande, in dem enthalten ist, dass sich die Stadt Laufen der Resolution des Bayerischen Gemeindetages zum Schutz der Bevölkerung und der Gemeinden in Bezug auf den Mobilfunk anschließt, unter Einbeziehung der Anträge der beiden Fraktionen.

Damit wendet sich die Stadt Laufen mit einen Forderungskatalog an mehrere Stellen: Das Bundesumweltministerium, das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und an die Mobilfunkbetr In den Forderungen ist enthalten, dass im Immissionsschutzrecht ein formelles Anhörungs- beziehungsweise ein Beteiligungsrecht der Gemeinden zu verankern sei. Damit könnte eine frühzeitige Information der Gemeinden bei gleichzeitiger ausreichender Gelegenheit zur Stellungnahme gewährleistet werden.

Zu den Forderungen der Stadt gehören auch verstärkte Vorsorgemaßnahmen, etwa das Freihalten bestimmter schutzwürdiger Gebiete wie Kindergärten und Schulen, verbesserte Informationen sowie Grenzwerte mit Vorsorgecharakter. Dies alles sei in die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung aufzunehmen.

Eine weitere Forderung der Stadt ist, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeindeverwaltungen besser als bisher über denkbare gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Strahlen informiert werden. Die Grundlagenforschung zu gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung sei auszubauen.

Die Bayerische Bauordnung sei dahingehend zu ändern, dass die Genehmigungsfreiheit von Mobilfunkmasten unter zehn Metern gestrichen wird. Somit würden die Gemeinden das übliche Mitspracherecht an Baugenehmigungen erhalten.

Eine wesentliche Forderung des Stadtrates ist ferner, dass künftig die Gemeinden frühzeitig über geplante Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet informiert werden. Somit würden sie bei Bedarf ausreichend Zeit und Möglichkeit haben, nach alternativen Standorten zu suchen. Die Kosten für die Inanspruchnahme von Fachleuten bei der Suche nach anderen Standorten dürften hierbei jedoch nicht den Gemeinden auferlegt werden.

Im Beschluss des Stadtrats ist auch die Forderung enthalten, dass die Gemeinden nicht durch entsprechende Baurechts- oder Immissionsschutzrechtsnovellierungen zu Genehmigungsbehörden werden.

Der von 1. Bürgermeister Ludwig Herzog formulierte Beschlussvorschlag für den Forderungskatalog wurde vom Laufener Stadtrat in obiger Form einhellig mit 20:0 Stimmen angenommen.
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