Grüne erwachen?!

Der Parteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen möge beschließen:

 

Mobilfunk - Vorrang für vorsorgenden Gesundheitsschutz

 

Mobilfunk hat neue Möglichkeiten der Kommunikation eröffnet und ist in einer weiteren stürmischen technischen Entwicklung begriffen. Für viele Menschen ist seine Nutzung mittlerweile unentbehrlich geworden. Gerade deshalb sind insbesondere Bündnis 90 / DIE GRÜNEN gefordert, dafür zu sorgen, dass beim Einsatz dieser Technologie Gesundheitsrisiken für die Nutzer und die Bevölkerung insgesamt soweit wie irgend möglich ausgeschlossen werden.

 

Für einen effektiven Schutz der Bevölkerung ist es insbesondere notwendig, dass die Anlage neuer Basisstationen des Mobilfunks nicht länger wie bisher im Geheimen erfolgt, sondern bereits im Vorfeld eine umfassende öffentliche Information erfolgt.

 

Daher fordert der Parteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen:

 

·        Eine generelle baurechtliche Genehmigungspflicht für Mobilfunkbasisstationen unabhängig von der Höhe der Sendemasten.

·        Eine Befristung der Betriebsgenehmigung für Mobilfunksender und regelmäßige technische Überprüfung der Bauartgenehmigung.

·        Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung durch die Kommune bei der Genehmigung von Sendeanlagen und die regelmäßige Veröffentlichung der Standorte von Sendemasten durch die Kommune

·        Die Intensivierung der Forschungsaktivitäten des Landes Hessen über die Auswirkung nicht-ionisierender Strahlen in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Bundesländern.

 

Der Parteirat bittet die Landtagsfraktion zu prüfen, wie durch landesrechtliche Änderungen diese Ziele erreicht werden können und diesbezüglich im Landtag aktiv zu werden.

 

Der Parteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen fordert ferner:

 

·        Die Novellierung der BImSchV mit dem Ziel die Vorsorgegrenzwerte auf 0,1 mW/m² entsprechend den Ergebnissen der Fachanhörung „Mobilfunk“ der zuständigen Bundestagsausschüsse vom 2. Juli 2001 herabzusetzen und ein Minimierungsgebot einzuführen.

·        Die Verpflichtung zur Offenlegung der Senderdaten durch die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation und deren Veröffentlichung im Internet.

·        Die Einführung einer umfassenderen Kennzeichnungspflicht für Handys, als sie die freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller bisher vorsieht. Die Kennzeichnungspflicht muss auch Laien eine Bewertung der Strahlenbelastung ermöglichen. Die Angabe der Strahlenbelastung soll auf der Verpackung, dem Gerät, der Bedienungsanleitung und in der Werbung angegeben werden.

·        Die Veröffentlichung einer „Positivliste“ strahlungsarmer Geräte.

·        Die Vorschrift, einen Warnhinweis auf den Handygeräten und den Verpackungen anzubringen, der vor einer Gesundheitsschädigung beim Gebrauch durch Kinder unter 16 Jahren warnt.

·        Die Einrichtung eines interdisziplinären Forschungsförderschwerpunkt „Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk“ und die Förderung anbieter-unabhängiger Informations- und Beratungsangebote.

 

Der Parteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Bundestagsfraktion und die Bundesregierung die bisherigen Aktivitäten zur Verringerung der Gesundheitsgefährdungen durch Mobilfunkanlagen verstärkt fortzusetzen und die Forderungen umzusetzen.
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Grüne wollen Handy-Smog reduzieren
[19.06.2001 19:27 ]

Die Grünen[1] wollen die Grenzwerte für die elektromagnetische Strahlung von Handys und Sendemasten deutlich senken. Einen entsprechenden Beschluss habe der Vorstand der Bundestagsfraktion getroffen, sagte heute der grüne Abgeordnete Winfried Hermann der Nachrichtenagentur AFP. Damit reagiert die Umweltpartei auf neuere wissenschaftliche Erkenntnisse. Hermann verwies auf eine Studie[2] des Hannoveraner Instituts für Sozial-Ökologische Forschung und Bildung[3] (ECOLOG), nach der Mobilfunkstrahlung Krebserkrankungen fördern, das Immunsystem schwächen, bestimmte Hirnleistungen stören und das Erbgut schädigen kann. Laut AFP schließt sich die Partei den Empfehlung der ECOLOG-Studie an und fordert Strahlungs-Grenzwerte für Mobiltelefone von maximal 0,5 Watt pro Quadratmeter. Derzeit sind noch bis zu zwei Watt erlaubt.

Unterdessen hat sich die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)[4] nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters gegen geringere Strahlungs-Grenzwerte für Mobilfunkstationen in Deutschland ausgesprochen. Behördenpräsident Matthias Kurth sagte demnach auf einer Fachveranstaltung in Bonn, die Grenzwerte seien sachgerecht. Eine Verschärfung führe zu großen Problemen beim Aufbau der Mobilfunknetze und zu einer ungerechtfertigten Beunruhigung der Bevölkerung. Rundfunksender würden beispielsweise eine stärkere Strahlung aussenden als Mobilfunkstationen. (thd[5]/c't)


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Grüne fordern Senkung der Mobilfunk-Grenzwerte

Die bayerischen Grünen haben heute in München erneut eine drastische Senkung der Grenzwerte für Mobilfunkanlagen und Handys gefordert. Landeschefin Margarete Bause erklärte, die elektrische Feldstärke von Sendeanlagen müsse um das Zehnfache reduziert werden. Bei den Endgeräten solle die Strahlung von jetzt zwei bis vier Watt pro Kilogramm Körpermasse (SAR, Spezifische Absorptionsrate) auf 0,5 Watt begrenzt werden. Bisher seien mögliche Gesundheitsschäden durch den Mobilfunk[1] zu wenig erforscht. "Deshalb ist Vorsorge das Gebot der Stunde." Bereits Anfang August hatte der schleswig-holsteinische Umweltminister Klaus Müller eine solche Absenkung gefordert[2].

Nach Angaben der bayrischen Grünen-Chefin sind inzwischen fast 50 Millionen Handys in Umlauf. Das mobile Telefonieren werde immer beliebter. Andererseits klagten zunehmend mehr Menschen im Umfeld von Sendeanlagen über Kopfschmerzen, Unwohlsein, Müdigkeit, Schlafstörungen und Nervosität. Kinder und elektrosensible Menschen seien besonders betroffen.

Der Grünen-Bundestagsabgeordneten Albert Schmidt[3] forderte die Handy-Hersteller, die die Abstrahlung ihrer Geräte ab Herbst in der Bedienungsanleitung angeben wollen, auf, auch auf dem Apparat selbst ein für den Verbraucher einfach zu verstehendes "Papperl" anzubringen. Für Handys, die nur ein Viertel des erlaubten Höchstwerts haben, sollte es das Prädikat "strahlungsarm" geben, schlug Schmidt vor.

An die bayerische Staatsregierung appellierten die Grünen, das Baurecht zu ändern. Derzeit sind Sendemasten, die niedriger als zehn Meter sind, von einem Genehmigungsverfahren ausgenommen. Dies sei widersinnig, weil gerade von niedrigen Anlagen für den Menschen besondere Gefahr ausgehe, sagte Bause. Ein entsprechender Antrag der Grünen war im Landtag am Widerstand von CSU und SPD gescheitert[4].

Auch Bundesumweltminiter Jürgen Trittin hatte mehrfach angekündigt[5], die Vorsorge gegen mögliche Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkstrahlung verbessern zu wollen. So könnten beispielsweise die Strahlungs-Grenzwerte, die seit 1997 in Deutschland gelten, im Rahmen einer im Herbst anstehenden Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verschärft werden.[6] Die Mobilfunkhersteller weisen den Vorwurf der möglichen Gesundheitsgefährdung durch Handy-Smog zurück: Sie sehen keine wissenschaftliche Grundlage dafür, die Grenzwerte zu senken. (wst[7]/c't)

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