ARD 22.6.01: ESmog beweisbar?!

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22.06.01  

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Elektrosmog – ist die Strahlungsgefahr von Elektrogeräten doch beweisbar?

 

Elektrosmog

Was ist eigentlich Elektrosmog? Fest steht: man kann ihn nicht sehen und er nimmt zu. Mit Elektrogeräten jeder Art, Handys, Schnurlostelefonen und Computermonitoren schaffen wir uns unser eigenes Strahlenbad. Zudem sind wir immer mehr Strahlungsquellen hilflos ausgeliefert, wie etwa den Sendemasten für Mobilfunk oder Radaranlagen. Man unterscheidet hochfrequente und niederfrequente Felder.

Woher kommen die hochfrequenten Felder?
Hochfrequente Felder mit Wellenlängen zwischen 10 Kilohertz und 300 Gigahertz erzeugen zum Beispiel Radio-, Fernseh- und Mobilfunksender, Handys sowie Radaranlagen.
Mobilfunk nach dem in Europa üblichen GSM-Standard arbeitet mit sogenannter "gepulster" elektromagnetischer Strahlung. Dabei werden die Informationen nicht kontinuierlich (analog), sondern "zerhackt", also in Tonhäppchen zerstückelt übertragen. 217 Mal pro Minute ändert sich dadurch das elektromagnetische Feld. Gepulste Strahlung ist besonders gefährlich, argumentieren Kritiker. Die Pulse würden angeblich im gleichen Frequenzbereich wie die Hirnwellen liegen und deshalb mit denen in Resonanz geraten.

Forschungs-Hinweise auf Gesundheitsgefahren
Schwedische Forscher beobachteten, dass die Blut-Hirn-Schranke von Ratten unter dem Einfluss schwacher elektromagnetischer Felder (EMF) durchlässig wird. Schon länger hegen Mediziner den Verdacht, dass EMF die Bildung des Hormons Melatonin in der Zirbeldrüsen verringern. Fehlt Melatonin, reichern sich sogenannte "freie Radikale" in den Zellen an - das Krebsrisiko steigt. Epidemiologischen Untersuchungen bei Anwohnern von Hochfrequenz-Sendeanlagen ergaben auch Hinweise auf erhöhte Raten von Leukämie, von Gehirntumoren aber auch von Krebs insgesamt. Andere Studien zeigen, dass Handys Hirnströme verändern können. Berichtet wird auch von Schädigungen der Erbsubstanz, Beeinflussungen zellulärer Prozesse sowie einem Zusammenhang zwischen Handy-Gebrauch und der Entstehung von Augentumoren.

Mobilfunkbetreiber und staatliche Strahlenschützer argumentieren dagegen, all diese epidemiologischen Studien - also Untersuchungen über die Verbreitung/Häufigkeit bestimmter Krankheiten in bestimmten Gebieten - stellten keinen Beweis dar, da sie nicht reproduzierbar seien. Das aber ist eine unabdingbare Voraussetzung für einen wissenschaftlichen Beweis.

Was strahlt da wirklich von den Mobilfunkmasten?
Auf jeden Fall führen die Studien aber zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung. Dies hat auch damit zu tun, dass die Netzbetreiber ihre Masten bisher ohne jede Abstimmung mit kommunalen Vertretern aufstellten. Die meisten Sendemasten brauchen keine Genehmigung. Der Betreiber mietet ein Dach an, setzt seinen Sender drauf und fertig. Kommunen und Bürger sind überrascht. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit für eine Kommune, auf einen unbedenklichen Standort zu drängen.

Schon heute gibt es hierzulande 40.000 Sendemasten. In den nächsten Jahren kommen noch mal so viele für das neue UMTS-Netz dazu. Deren Sendeleistung ist zwar niedriger, doch die Gesamtbelastung steigt, denn die alten Masten werden noch viele Jahre weiter betrieben.

Wie groß die Angst vor den Mobilfunk-Strahlen ist, zeigen über 5000 Bürgerinitiativen, die den Netzbetreibern das Leben schwer machen. Und Angst kann bekanntlich auch krank machen: Immer öfter kommt es vor, dass Anwohner nach dem Aufbau von Mobilfunkmasten in ihrer Nachbarschaft plötzlich an Kopfschmerzen und Schlafstörungen leiden - doch manchmal begannen diese Beschwerden bereits, bevor der Sendemast im Betrieb ging. Bei Untersuchungen von Mobilfunk-Sendeanlagen lag übrigens der höchste Wert, den die Zeitschrift Öko-Test in Deutschland finden konnte, bei 0,018 Watt. Diese Belastung liegt weit unter dem deutschen Grenzwert, der für das E-Netz zum Beispiel eine Leistungsflussdichte von neun Watt pro Quadratmeter erlaubt. Aber auch unter dem vielzitierten Schweizer Vorsorgewert von 0,1 Watt. Das industriekritische Ecolog-Institut aus Hannover fordert einen Vorsorgewert von 0,01 Watt (http://www.ecolog-institut.de/). Das zeigt, dass es nicht viel kosten dürfte, einen neue Vorsorgewert für hochfrequente elektromagnetische Strahlung einzuführen. Damit ist im Zuge der Novellierung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung zu rechnen. Künftig könnte auch eine Regelung für Standorte von Sendeanlagen den Schutz von Krankenhäusern, Kindergärten und Schulen, berücksichtigen.

 

Elektrosmog

Handys viel gefährlicher als Sendemasten
Das Strahlenbad vom Sendemast ist also vernachlässigbar im Vergleich zu dem vom Handy, denn das setzt seinen Nutzer einer etwa 1000fach höheren Belastung aus. Gerade beim Mobiltelefon ist die hochfrequente Strahlung dicht am Körper und vergleichsweise stark. Wenn es Effekte gibt, dann hier. Jeder Handy-Nutzer kennt Störungen bei elektrischen Geräten, man denke nur an das Autoradio kurz vor einem eingehenden Anruf. Doch es gibt auch Wirkungen auf den Menschen. Bewiesen ist bisher nur der thermische Effekt, der mit dem sogenannten Kuster-Test gemessen wird. Hierbei wird die Strahlungsaufnahme im Kopf mit eines wassergefüllten Kunstkopfes simuliert und gemessen.

Während die Sendeleistung der Mobilfunkmasten so niedrig ist, dass die Grenzwerte in der Regel um das tausendfache unterschritten werden, kommen Handys mit ihrer Sendeleistung bedenklich nahe an den erlaubten Grenzwert heran. Der sogenannte SAR-Wert ("Specific Absorption Rate" - Spezifische Absorptions-Rate) ist ein Maß der Energieabsorption von Körpern. Er darf zwei Watt nicht übersteigen. Das soll verhindern, dass das Handy den Kopf zu stark aufheizt.

Bei richtiger Konstruktion lässt sich die Abstrahlung der Handys Richtung Kopf minimieren. Doch die Hersteller behaupten, bei den Antennen gebe es keinen Spielraum für Verbesserungen. Eine Schutzbehauptung, denn selbst bei aktuellen Geräten vom selben Hersteller fallen die SAR-Werte sehr unterschiedlich aus. Das Siemens S40 bestrahlt seinen Nutzer im E-Netz mit nur 0,08 Watt, während das SL45 über ein Watt ins Hirn schickt. Einige Geräte strahlen also bereits im Normalbetrieb mehr als nötig. Bei erschwertem Empfang, wie etwa im Auto oder im Bus, erhöht das Handy zudem automatisch seine Leistung und damit die Feldstärke im Fahrzeug. Deshalb gilt: Niemals im Auto ohne Freisprecheinrichtung mit Außenantenne telefonieren.

Freisprecheinrichtungen erhöhen Strahlung nicht
Freisprecheinrichtungen mit Knopf im Ohr sollen laut Pressemeldungen die Strahlung sogar erhöhen. Das ist Panikmache, wie auch Messungen am Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik in Kamp-Lintfort zeigen. Gute Freisprecheinrichtungen reduzieren die Strahlenbelastung des Kopfes durchaus. Allerdings steigt dafür die Belastung an anderen Stellen, sofern man das Handy am Körper trägt.

Ein Strahlenschutz-Siegel jetzt auch für Handys?
Das Unternehmen TCO-Development (http://www.tcodevelopment.com/), eine Tochtergesellschaft der schwedischen Gewerkschaft für Büroangestellte und Beamte, wird in Zukunft ein Gütesiegel für Mobiltelefone vergeben. Unterschreitet ein Handy einen bestimmten Strahlungswert, darf es sich mit dem neuen Siegel schmücken. Bei Computerbildschirmen hat das TCO-Siegel rasch zu einer Senkung der durchschnittlichen Strahlenbelastung geführt.

Nun hat sich endlich auch die deutsche Industrie freiwillig verpflichtet, die SAR-Werte anzugeben. Die Werte sollen aber nicht auf der Verpackung, sondern nur in der Bedienungsanleitung stehen. Das heißt, Sie können nach dem Kauf des Gerätes nachlesen, wie schlimm es strahlt. Der SAR-Wert allein sagt dabei noch nicht einmal viel aus, denn es kann durchaus sein, dass ein Gerät mit niedrigem SAR-Wert auch schlechte Sendeeigenschaften hat und dann regelt das Handy seine Leistung in der Praxis hoch, so dass die Strahlung doch wieder steigt.

Die Zeitschrift Connect setzt deshalb den SAR-Wert und die effektive Sendeleistung in Korrelation zueinander. Erschienen ist ein Test mit 32 aktuellen Handys im Connect-Heft 15, das Sie noch bestellen können:

Connect 15/2001

 

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Übrigens: Auch Schnurlos-Basisstationen von Dect-Telefonen senden rundum die gepulste hochfrequente Strahlung aus, die zwar deutlich schwächer ist als bei Handys. Ins Schlafzimmer gehören die Basisstationen dennoch nicht.

Rundfunk- und Fensehsender Handy-Masten strahlen weniger als herkömmliche Funktürme. Während Mobilfunksender nur mit bis zu 100 Watt arbeiten, strahlen Sendetürme für Radio und Fernsehen ihre Wellen mit einer Leistung von mehreren Hunderttausend Watt ab. Beispiel: Valley bei Holzkirchen. Die Bewohner des oberbayrischen Dorfes sind überzeugt, dass ein riesiger Sender der USA an ihren Beschwerden schuld ist. Er strahlt seit 50 Jahren mit besonders hoher Leistung von bis zu einer Million Watt Radioprogramme aus, weil die Programme in Zeiten des Kalten Krieges auch weit in den kommunistischen Osten hineinstrahlen sollten: "Radio Free Europe" und "Radio Liberty". Der Sender stört elektrische Geräte und gefährdet womöglich die Gesundheit der Anwohner. Eine Studie der TU München ergab, dass in der Hauptstrahlrichtung des Senders 40 % mehr Menschen an Krebs starben als im Landesdurchschnitt. Andere Radio- und Fernsehsender in Deutschland wurden in der Regel vorausschauend weitab von Wohngebieten errichtet. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass die Baugebiete dichter und dichter an die Sender heranrücken.

 

Elektrosmog

Radar - nicht nur gefährlich für Soldaten?
Die größte Gefahr, die von Mikrowellen mit hoher Energiedichte ausgeht - wie zum Beispiel bei großen Radaranlagen - liegt darin, dass Menschen, die dicht in der Nähe des Senders in den Strahl geraten, schwere innere Verbrennungen erleiden können. Wissenschaftler schließen auch nicht aus dass durch Radarstrahlen, z.B. über Veränderungen an der DNA, Krebs ausgelöst werden kann.

Bei der Erzeugung der Radarstrahlung entsteht jedoch auch Röntgenstrahlung. Hier gab es früher bei der Vermeidung von Strahlenschäden leider erhebliche Probleme, mit teilweise dramatischen Folgen für die Betroffenen. Viele Soldaten, die auf Radarstellungen der Bundeswehr Dienst taten, sind bereits an den Folgen gestorben.

Zur Überwachung des Luftraums werden auch auf zivilen Flughäfen Radaranlagen eingesetzt. Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) sind die Feldeinwirkungen in öffentlich zugänglichen Bereichen im Umkreis der Radaranlagen derart gering, dass keine Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung davon ausgehen (http://www.bfs.de/). Auch Verkehrs-Radargeräte zur Geschwindigkeitskontrolle im Straßenverkehr oder auf Schiffen erreichen laut BfS bereits in geringer Entfernung von wenigen Metern nur noch einen Bruchteil des Grenzwerts; sie seien im Gebrauchsabstand sowohl für das Bedienpersonal als auch für die Bevölkerung gesundheitlich unbedenklich.

 

 

'Gekochte Augen' durch Mikrowellengeräte in der Küche?
Die ersten Mikrowellenöfen waren so schlecht gesichert, dass sie bei Öffnen der Tür nicht sofort abschalteten. Nutzer, durch den Türspalt erspähen wollten, ob das Essen schon fertig ist, garten sich die Augen. Effekt: Grauer Star!
Austretende Mikrowellen können auch in kleineren Dosen bei längerer Belastung bei Menschen und Tieren zu gesundheitlichen Schäden führen. Ist das Gerät im Betrieb, so ist es sinnvoll Abstand zu halten. Vor allem Kinder sollten sich nicht die Nase an dem Sichtfenster der Garraumtür platt drücken. Untersuchungen an Altgeräten ergeben immer wieder gefährliche Leckstrahlungen. Zur größeren Sicherheit vor Leckstrahlung sollten die Türdichtungen regelmäßig gereinigt werden. Achten Sie darauf, dass die Tür fest schließt. Leckstrahlung kann durch geeignete Geräte festgestellt werden. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen, den technischen Kundendienst der Hersteller oder die Kundenzentren der Energieversorger.

Neue Elektrosmog-Quellen Laufend kommen neue Techniken auf den Markt, die nebenbei unser Strahlungskonto erhöhen. Drei Beispiele:

  • Mit der "Bluetooth-Technik" ist u.a. eine drahtlose Datenübertragung zwischen portablen Computer- und Kommunikationskomponenten möglich. So lassen sich beispielsweise Daten zwischen Bürocomputer und Handheld oder Organizer automatisch abgleichen. Da Bluetooth Signale über kurze Entfernungen überträgt, benötigt es nur geringe Leistungen. Bluetooth wird über kurze Strecken (mögliche Distanz bis etwa 10 Meter) im weltweit genehmigungsfreien 2,4 Gigahertz-ISM-Band betrieben.
  • Unter Powerline Communication versteht man den Transport von Daten über Stromleitungen, also einen Internet- oder Telefonanschluss direkt über die häusliche Steckdose. Stromleitungen sind jedoch nicht abgeschirmt wie Antennenkabel. Sie werden durch PLC selbst zu Antennen, die Störfelder aussenden, deren Stärke beachtlich sein kann.
  • Wireless Local Loops als Direktanbindung der Telefonkunden über Funk oder Wireless-LAN-Computernetzwerke, die an stark frequentierten Standorten wie Universitäten oder Flughäfen Laptop-Nutzern den drahtlosen Zugang zum Internet ermöglichen.

Niederfrequenz-Strahlung - nachweisbar schädlich?
(0 bis 10 Kilohertz = 10.000 Hertz) Bei der Diskussion um Elektrosmog geht es zur Zeit meist nur um Handys und Sendemasten. Etwas in Vergessenheit geraten sind dagegen die Magnetfelder, die von Hochspannungsleitungen, Bahntrassen, Transformatoren und Elektrogeräten ausgehen. Zu Unrecht, denn hier gibt es besonders viele Hinweise auf eine Gesundheitsgefahr. "Wieso wird eigentlich so heftig über Mobilfunk diskutiert und nicht über die Niederfrequenz?", fragt sich Hartmut Vogt vom Ecolog-Institut. "Dort wäre es eigentlich viel wichtiger, weil der Nachweis für eine Gesundheitsschädigung härter ist."

Überall wo Strom fließt, entstehen unsichtbare Magnetfelder. Sie erzeugen Bildschirmflimmern, Fehlanzeigen bei Laborgeräten und beeinflussen Herzschrittmacher. So flimmern in Büros, die an Bahntrassen liegen, öfter mal die Monitore. Magnetische Felder werden durch Ströme, also durch bewegte elektrisch geladene Teilchen erzeugt und verschwinden normalerweise mit dem Ausschalten des Gerätes (Ausnahme: Transformatoren). Davon zu unterscheiden sind die gesundheitlich nicht so relevanten elektrischen Felder, die durch elektrische Spannungen erzeugt werden, etwa durch die Stromleitungen im Haus (auch wenn kein Strom fließt).

Gemessen werden Magnetfelder in Mikrotesla. Der Grenzwert der Bundesimmissionsschutzverordnung erlaubt unter Hochspannungsleitungen oder in der Nähe von Trafos bis zu 100 Mikrotesla. Doch auch schwächere Magnetfelder stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.

 

Elektrosmog

Krebs aus der Stromleitung?
Experimentelle Untersuchungen geben deutliche Hinweise darauf, dass Magnetfelder bereits bei Flussdichten zum Teil deutlich unter 1 µT auf der Ebene der Zellen biologische Effekte auslösen und dass sie das Immunsystem, das Hormonsystem und das Nervensystem beeinflussen können. Epidemiologische Untersuchungen ergaben andererseits erhöhte Risiken für bestimmte Krebserkrankungen, insbesondere Leukämie, für Personen, vor allem für Kinder, mit langfristigen Expositionen von mehr als 0,2 µT sowie für neurodegenerative und psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems. Ein vollständiges und konsistentes Wirkungsmodell liegt zwar noch nicht vor, doch es gibt eine Vielzahl von Hinweise auf Wirkungen weit unterhalb der derzeit gültigen Grenzwerte. Dies lässt eine deutliche Absenkung der Grenzwerte und weitere Anstrengungen zur Verminderung der Exposition der Bevölkerung geraten erscheinen.

Andere Länder haben mehr getan
Amerikanische Wissenschaftler entdeckten 1979, dass Magnetfelder über 0,2 Mikrotesla mit mehr Leukämiefällen bei Kindern einhergehen. Nun handelte es sich dabei nur um eine statistische Untersuchung und damit ließe sich - wie Kritiker meinen - notfalls auch nachweisen, dass "Störche die Geburtenrate heben". Doch als dreizehn Jahre später schwedische Forscher auf den gleichen Zusammenhang stießen, glaubte kaum noch jemand an Zufall. In Schweden müssen neue Wohnhäuser seitdem mindestens 80 bis 100 Meter Abstand zu Hochspannungsmasten halten, so dass die Felder der Leitungen in den Wohnungen unter 0,2 Mikrotesla bleiben. Anders in Deutschland: Hier entstanden weiter Wohngebiete, Schulen und sogar Kindergärten unter Hochspannungsleitungen. Selbst nachdem der amerikanische Rat für Strahlenschutz und -messung (http://www.ncrp.com/) einen Planungsrichtwert von 0,2 Mikrotesla vorgab, änderte sich in Deutschland nichts. Auch die Schweiz bekam 1999 einen neuen Grenzwert von einem Mikrotesla - ein Hundertstel des Deutschen.

Auch eine im März vorgestellte Studie lässt aufhorchen. Die renommierten Wissenschaftler des Mainzer Instituts für medizinische Statistik ließen die Magnetfelder in etwa 1800 Wohnungen ermitteln und verglichen anschließend die Daten der Familien mit leukämiekranken Kindern akribisch mit denen einer Kontrollgruppe (info.imsd.uni-mainz.de). Das Ergebnis der vom Bundesumweltministerium finanzierten Studie ist brisant: "Kinder, die während der Nacht einem höheren Magnetfeld als 0,2 Mikrotesla ausgesetzt waren, hatten ein etwa 3-fach erhöhtes Leukämierisiko".

Deutscher Grenzwert soll bleiben
Für den Verband der Elektrizitätswirtschaft in Frankfurt ist die neue Studie kein Grund, den Grenzwert zu senken. Der VDEW (http://www.strom.de/) antwortete auf unsere Anfrage so: "Epidemiologische Studien können keine Aussage über Ursachen-Wirkungs-Zusammenhänge treffen. Bei Einhaltung des deutschen Grenzwerts von 100 Mikrotesla sind nach dem derzeitigen international anerkannten Erkenntnisstand negative Auswirkungen auf die Gesundheit nicht nachgewiesen."

Die Strahlenschutzkommission (SSK), die das Bundesumweltministerium berät, steht auf dem gleichen Standpunkt (http://www.ssk.de/). Am 14. September verabschiedete sie ihre Empfehlung für die Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung: Auch nach Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur, heißt es darin, gebe es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Zweifel an den Schutzkonzepten zuließen. Man habe zwar einen "wissenschaftlichen Verdacht" aber eben keinen felsenfesten Beweis. Und den brauche man, um den Grenzwert zu senken.

Kindergärten unter Hochspannungsleitungen, Trafos in Wohnhäusern Diese Ignoranz könnte fatale Folgen haben: In Deutschland stehen sogar Kindergärten unter sirrenden Hochspannungsleitungen. In einem Kinderhort in Hamburg ermittelten wir Werte bis zu einem Mikrotesla. Das ist ein Vielfaches des von amerikanischen Strahlenschützern empfohlenen Vorsorgewerts. Noch stärker werden Trafo-Anwohner bestrahlt. Und das sind nicht wenige: In Deutschland gibt es nach Angaben des VDEW rund 425.000 Transformatorenstationen. Schätzungsweise fünf bis zehn Prozent davon wurden in Wohnhäuser eingebaut. Dort sind in den angrenzenden Wohnungen Werte zwischen 3,5 und 7,5 Mikrotesla keine Seltenheit. Das halten die Energieversorger für "in jeder Hinsicht unkritisch".

Das sehen sogar Mitglieder der Strahlenschutzkommission anders: Der Vorsitzende des SSK-Ausschusses für nichtionisierende Strahlen, Jürgen Bernhardt, rät in solchen Fällen zu einem "Ausbau des Trafos". Dies sei als Vorsorgemaßnahme zu sehen. Eine Senkung des Grenzwertes, wie in der Schweiz, hält er für unnötig, obwohl nur dadurch ein gesetzlicher Anspruch für die Betroffenen entstünde. Da die SSK auch das Bundesumweltministerium berät, steht man dort auf dem gleichen Standpunkt.

 

 

Auch Hausgeräte machen Elektrosmog
Wir sind mit einem Messgerät in ein technisches Kaufhaus gegangen und haben die Felder verglichen. Zu unserem Erschrecken mussten wir feststellen, dass viele Geräte sehr hohe Magnetfelder erzeugen, etwa Rasierer, Haartrockner oder Haarschneider. Viele überschreiten oft sogar den amtlichen Grenzwert von 100 Mikrotesla. Das Problem: Bisher gilt der Grenzwert nur für gewerbliche Anlagen und nicht für Elektrogeräte. Das Bundesumweltministerium möchte aber den Grenzwert auch auf Elektrogeräte ausdehnen. Wenn dieses Vorhaben umgesetzt wird, dann wird künftig auf der Verpackung des Haartrockners oder Rasierers angegeben, wie stark das Magnetfeld des Gerätes ist. Das dürfte zur Folge haben, dass sich die Hersteller um eine bessere Abschirmung der Felder kümmern - gut für die Verbraucher. Bei vielen Geräten ließen sich die Felder durch einfache bauliche Veränderungen nämlich gewaltig reduzieren.

Gut möglich auch, dass das Babyfon neben dem Kopfkissen stärker strahlt als die Hochspannungsleitung über dem Haus. Die Stärke der Felder nimmt aber mit dem Abstand zur Quelle - also zu dem elektrischen Gerät - rapide ab und damit verringert sich auch deren Wirkung. Der Mindestabstand sollte deshalb einen Meter betragen. Das gilt auch für Radiowecker. Die stehen zumeist direkt neben dem Bett und setzen die Schlafenden dabei hohen Magnetfeldern aus. Mit etwas Abstand lässt sich auch hier die Belastung minimieren. Bei Radiorekordern mit eingebautem Trafo hilft der Griff zum Aus-Schalter nicht gegen das Magnetfeld. Da muss man schon den Strom abdrehen, etwa per Steckerleiste. Erst dann hat der Spuk ein Ende.

Auch Fernsehgeräte strahlen ein niederfrequentes Magnetfeld ab. Aber keine Sorge: Wenn Sie sich nicht gerade die Nase daran plattdrücken, macht das gar nichts. Übrigens: Wenn Sie ihren Fernseher per Fernbedienung ausschalten, ist das Feld keineswegs ganz weg. Denn im Standby-Betrieb frisst das Gerät weiterhin Strom und erzeugt ein Magnetfeld. Ausschalten hilft also nicht nur Energiesparen, sondern senkt auch die Strahlenbelastung. Das gilt auch für Computermonitore. Vor so einem Flimmerkasten sitzt man mitunter viele Stunden am Tag, zudem ist der Abstand zumeist deutlich geringer als beim TV-Gerät. Achten Sie deshalb beim Monitorkauf auf eine gute Abschirmung. Das TCO99-Siegel kennzeichnet Geräte mit der bestmöglichen Abschirmung. Oder entscheiden Sie sich gleich für einen Flach-Bildschirm, der strahlt weniger.

Falls Sie selber ausprobieren möchten, wie hoch die Felder in Ihrer Umgebung sind, empfehlen wir Ihnen folgendes: Kaufen Sie auf keinen Fall eines der vielen nutzlosen Messgeräte für Elektrosmog. Ein brauchbares Gerät kostet mehrere tausend Mark. Wenden Sie sich lieber an einen qualifizierten Sachverständigen. Listen gibt es bei den Verbraucherzentralen.

Alles Wissenswerte rund um das Thema Elektrosmog erfahren Sie außerdem aus einer Broschüre, die Sie für fünf Mark bei Ihrer Verbraucherzentrale erhalten oder für DM 9,- einschließlich Porto bestellen können bei:

Verbraucherzentrale Hannover

 

Herrenstraße 14

 

30159 Hannover

 

Tel:

0511/ 911 96 0

Fax:

0511/ 911 96 33

 

 

Sendung vom: 16.09.2001