Mobilfunk-Newsletter vom 06.12.2004

Your Health with Computer and Cellphone

http://omega.twoday.net/stories/426036/

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Rätselhaftes Rindersterben auf dem Stengel-Hof in Donau-Ries

Die Rinder auf dem Hof der Familie Stengel sind Ende 1997 gesund, die Kälbernachzucht verläuft ohne Probleme. Dann wird neben dem Stengel-Hof ein Mobilfunkturm errichtet. Kurz darauf erkranken die ersten Kühe und die Nachzucht gerät ins Stocken. Die Blutbilder der Tiere ähneln denen von Krebspatienten mit Strahlentherapie, geben aber keinen Hinweis auf bekannte Krankheiten oder Haltungsfehler.

Die Bilanz bis Oktober 2004: 11 tote Kühe, 12 tote Kälber und 37 Fehlgeburten. Nur eine einzige Kuh aus dem Bestand von 1997 lebt heute noch.

Die Stengel's werden auf dem Schaden (50 000 Euro) voraussichtlich sitzen bleiben, denn bislang versandeten alle Hilferufe, auch die ans Bayerische Umweltministerium und an prominente Politiker. Dabei handelt es sich offenbar um keinen Einzelfall, sondern um ein Massenphänomen, denn der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags vertröstet mit dem Hinweis, wegen der "großen Anzahl sachgleicher Eingaben" verzögere sich die Bearbeitung! Alle Details über die Vorgänge am Stengel-Hof lesen Sie in unserer jüngsten Mobilfunkgeschichte:

Quelle: http://www.izgmf.de/Kontakte/Burgerinitiativen/Geschichten/Stengel/stengel.html

 

Eine Mail, die uns erreichte und die auch an die Fraktionen der Parteien im Bundestag gesandt wurde

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wenn ein Betreiber eines Mobilfunknetzes einen Sender aufstellt hat - gegenüber, auf der anderen Straßenseite, auf der Höhe Ihrer Wohnung, vor Ihrem Schlafzimmer – wie könnten Sie sich wehren? Wer übernimmt die Kosten von Strahlenmessung und notwendiger Dämmung? Ist es nicht so, dass der "In Verkehr Bringer" haftet?

Als junger Mensch fühle ich mich den Interessen oligarchischer Strukturen schutzlos ausgeliefert. Man lässt mich mit den ersten Anzeichen gesundheitlicher Schädigung allein.

Was dem Menschen gut tut sollte im Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Interesses stehen. Menschen, die Geld am Schaden anderer verdienen müssen von der Vertretung der Gemeinschaft in ihrem Handeln behindert und sanktioniert werden.

Darum wende ich mich an Sie. Haben Sie den Mut, die gesetzliche Grundlage hierfür zu schaffen! Die Reduzierung der zulässigen Richtwerte wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung!

Mit freundlichen Grüßen

V. M.

 

Magnetic field effect on singlet oxygen production in a biochemical system

http://www.rsc.org/CFmuscat/dire_ecomm.cfm?REDURL=/ej/CC/2005/B413489C/index.htm&VOLNO =&Yr=2005&Fp=&Ep=&JournalCode=CC&Iss=Advance_Article&CFID=4162575&CFTOKEN=4941645

Aus: Elektrosmognews vom 05.12.2004

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Standesinitiative Basel

Heute ist in der Basler Zeitung http://www.baz.ch/forum/list.cfm?forum=487

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Alexandra Nogawa, Grossrätin Schweizerische Bürger Partei, Malzgasse 17, CH-4052 Basel

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Termin für die öffentliche Gerichtsverhandlung

041203 Newsletter der Bürgervereinigung gegen die Mobilfunkanlage in Dachau-Süd

Liebe Nachbarn, sehr geehrte Newsletterabonnenten,

Der Termin für die öffentliche Gerichtsverhandlung, in dem Verfahren das die Stadt Dachau, wegen dem Mobilfunksender am Heideweg, gegen T-Mobile führt, steht fest:

Donnerstag den 9. Dezember 2004, um 9.15 Uhr, im Verwaltungsgericht München, Sitzungssaal 3, im Erdgeschoss, Bayerstraße 30

Die Dachauer Bürger haben sehr großes Interesse dieser Verhandlung beizuwohnen.

Wir bieten Ihnen Mitfahrgelegenheiten, nach München und zurück, an. Hierfür haben wir speziell einen Bus gemietet, Abfahrt: um 8.15 Uhr, vom Klagenfurter Platz.

Mit freundlichen Grüßen,

Bürgervereinigung gegen die Mobilfunkanlage in Dachau-Süd, am Heideweg

http://www.mobilfunk-dachau.de

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Erkrath: Genehmigung für Sendeanlage in Unterfeldhaus

Der Antrag eines Mobilfunkbetreibers zur Aufstellung einer Sendeanlage in Unterfeldhaus muss vom Bauordnungsamt trotz Protesten der Anwohner genehmigt werden.

Erkrath. Wenn die Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Sendeanlagen im Stadtgebiet aufstellen und dabei in einem Radius von 100 Metern keine sensiblen Bereiche (Wohngebiete, Schulen, Kindergärten, Seniorenheim) berühren, kann ihnen eine Genehmigung nicht verweigert werden. So auch in Unterfeldhaus, wo die Firma eplus eine 15 Meter hohe Stahlkonstruktion auf einem Gebäude an der Heinrich-Hertz-Straße 34 errichten will.

"Da müssen wir eine Genehmigung erteilen", sagte Helmuth Hentschel, Leiter des Bauordnungsamtes, im Planungsausschuss. Denn planungs- und baurechtlich gäbe es keine Bedenken. Die Grundschule in Unterfeldhaus läge wesentlich außerhalb des 100 Meter Radius. "Eine Genehmigung kann hier nicht versagt werden", sagte auch Reinhard Knitsch (Grüne).

Omega ein 100 Meter Radius reicht bei weitem nichts aus. Vor elf Jahren wurden Antennen auf das Dach der Frankenhalle in Naila montiert. Fünf Hausarztpraxen der oberfränkischen Stadt haben die Daten von knapp tausend zufällig ausgewählten Patienten über die letzten zehn Jahre hinweg verglichen. Das Resultat ist beunruhigend: In einem Umkreis von 400 Metern um die Anlage treten deutlich mehr Fälle von neuen Krebserkrankungen auf als bei Bewohnern in weiter entfernten Straßenzügen. Siehe „Die Naila-Mobilfunkstudie“ unter: http://omega.twoday.net/stories/283426/  

Das grenzt allerdings an ein Wohngebiet, so dass die Abstandsfläche dorthin nur noch fünf Meter betrage. "Wir haben die Vermutung, dass sich dieses Problem noch an zwei anderen Standorten in Stadtgebiet stellt", sagte Hentschel. "Aber wir stehen hier als Baugenehmigungsbehörde außen vor." Daher habe er die Mobilfunkbetreiber um eine Liste mit bestehenden und geplanten Sendeanlagen gebeten. Genug Stoff für Diskussionen im Planungsausschuss.

"Das Vorgehen der Mobilfunkbetreiber verstößt gegen den Grundsatz der Transparenz", kritisierte Knitsch. Grund genug, Roswitha Müller-Krüger von der Bürgerinitiative Mobilfunk zu Wort kommen zu lassen. "Die Anlagen werden gebaut, ohne dass darüber Informationen an die Stadt gehen", bestätigte sie und warnte: "Die Häuser an der Max-Planck-Straße werden bald nichts mehr wert sein, wenn dort Mobilfunkanlagen installiert werden."

04.12.04

Von Tanja Albrecht

Kreis Mettmann

http://www.wz-newsline.de/seschat4/200/sro.php?redid=70274

 

04.12.2004 05:00

Pause im Handymastenstreit

Auch die zweite Runde im Streit um die geplanten UMTS-Handymasten in Bruck brachte keine Entscheidung. Beide Seiten verordneten sich auf Anraten des Bürgermeisters eine Nachdenkpause.

ULF TOMASCHEK

Am Beginn der gestrigen Informationsveranstaltung zum Thema Mobilfunkmasten in der Brucker Baumschulgasse verteilte Thomas Barmüller vom "Forum Mobilkommunikation" Umrechnungstabellen zur Leistungsflussdichte elektromagnetischer Felder.

"Kriegen wir jetzt den Schwarzen Peter?", fragte daraufhin eine Anrainerin. "Den haben heute sicher wir", konterte Barmüller. Er sollte Recht behalten. Denn auch gestern konnten sich die Streitparteien nicht einigen. Weder gelang es den Vertretern der drei UMTS-Anbieter Mobilkom, T-Mobile und Hutchison 3G, ihre Standortvariante durchzubringen, noch setzten sich die Handymasten-Gegner durch, die die UMTS-Masten nicht im besiedelten Gebiet wollen.

Franz Pumberger, einer der Sprecher der betroffenen Anrainer, urgierte mehrfach, die Anbieter sollten doch mit der Errichtung warten. Sei doch die bis Ende 2005 gesetzlich österreichweit notwendige Abdeckung von 50 Prozent in diesem Sendegebiet ohnedies schon erreicht. Ein Vorschlag, auf den die Anbieter aber nicht eingingen.

ÖVP-Vizebürgermeister Alfred Weber ortete Handlungsbedarf bei den Mobilfunkbetreibern und meinte, der Kompromiss könne nicht nur von einer Seite kommen. Und eine Frau fragte in Anlehnung an Pumberger: "Warum kann der Zeitfaktor kein Kompromiss sein?"

Die vorgeschlagene Nachdenkpause wurde schließlich nach mehr als zweistündiger Diskussion angenommen. Beide Seiten beteuerten, damit das Problem aber nicht auf die lange Bank schieben zu wollen - auch wenn kein Termin für ein neuerliche Versammlung genannt wurde.

http://www.kleine.at/nachrichten/regionen/steiermark/muerztal/artikel/_654757/index.jsp

 

Sonderrechte oder Worte ohne juristischen Wert?

Mobilfunkgegner kritisieren Bebauungspläne

Von Volker Nies

PETERSBERG

Der „Bebauungsplan Nr. 26 Marienküppel“ vom 13. September ist unter Punkt 2.1 eindeutig: „Die Errichtung von Mobilfunkanlagen ist nicht zulässig“, heißt es. Die Firma Sparkassen-Immobilien nutzte die Festlegung zur Vermarktung. Im Werbeprospekt heißt es: „Der Marienküppel ist ein verkehrsberuhigtes Wohnquartier. Streuobstwiesen machen die Natur erlebbar. Mobilfunkanlagen sind für alle Zeit ausgeschlossen.“

Für die BI ist die Werbung Anlass für weitere Kritik: „Offenbar erscheint die Erhaltung mobilfunkfreier Wohngebiete manchen Investoren lukrativ. Ein Petersberger Investor will garantieren können, dass die geplanten Eigentumswohnungen in Petersbergs Filetstück garantiert mobilfunkfrei bleiben. Diese Garantie gibt zu denken. Schließlich war der Marienküppel als möglicher Standort für die Mobilfunkantenne im Gespräch“, erklärt die BI. Die Initiative fordert eine Gleichbehandlung aller Wohngebiete: Es könne nicht sein, dass am Marienküppel Mobilfunkmasten untersagt werden, während am Waidesgrund die vodafone-Anlage in Betrieb gegangen sei. Schwiddessen erwidert, er wisse nicht, dass der Marienküppel jemals in der Diskussion gewesen sei.

Bauausschussvorsitzender Winfried Bug und Schwiddessen erläuterten gestern gegenüber unserer Zeitung, wie das Mobilfunk-Verbot in den Bebauungsplan kam: Ursprünglich sei geplant gewesen, am Marienküppel ein „reines Wohngebiet“ auszuweisen. Dort ist der Aufbau von Mobilfunkanlagen grundsätzlich verboten. Um diese Tatsache zu betonen, sei das Verbot zusätzlich in den Bebauungsplan geschrieben worden. Als Reaktion auf eine Forderung des Regierungspräsidiums Kassel habe die Gemeindevertretung den Marienküppel einstimmig zu einem „allgemeinen Wohngebiet“ herabgestuft. Dort ist baurechtlich der Bau von Mobilfunksendern zulässig. „Aus Versehen“, so Bug, sei der Satz zu den Funkanlagen im Bebauungsplan stehen geblieben.

Nun haben, so die übereinstimmende Rechtsauffassung von Bug und Schwiddessen, die Bewohner des Marienküpels aber dennoch keinen besonderen Schutz vor Mobilfunkmasten: Wenn ein Investor einen solchen Mast aufstellen wolle, werde er dies mit Hinweis auf das nur „allgemeine Wohngebiet“ vor Gericht durchsetzen können.

Auf Kritik der BI, der Bebauungsplan für den Waidesgrund sei nachträglich geändert worden und Baurecht verletzt worden, erwidert Schwiddessen, Verwaltungsgerichte hätten diese Kritik in zwei Eilverfahren widerlegt. 

http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?id=97599

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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EU-Parlament in der Defensive, von Rat und Kommission gemobbt, erpresst

http://omega.twoday.net/stories/426961/

 

Der gläserne Patient im Alpenland

http://omega.twoday.net/stories/427499/

 

Durch Folter erpresste Geständnisse können vor Gericht verwendet werden

http://omega.twoday.net/stories/427502/

 

Flutkatastrophe durch Abholzung

http://omega.twoday.net/stories/427639/