Mobilfunk-Newsletter vom 05.10.2004

Anwälte kritisieren Messpraxis bei Mobilfunk

Antwort auf den Newsletter vom 30.09.2004 bzw. auf die Meinung von Herrn von Klitzing:

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Rudolph,

man kann Herrn von Klitzing nur Recht geben. Nicht nur der TÜV Nord auch der TÜV Süd zählt unserer Meinung nach zu den Institutionen die den Mobilfunkbetreibern in die Hand spielen.

Wir hier in Pocking sollten wieder einmal direkt vor die Nase eine Mobilfunksendeanlage von E-Plus bekommen obwohl hinter unserem Haus in nur 50m Entfernung eine Sendeanlage der T-Mobil ( UMTS und GSM) steht (es gibt in ganz Pocking und Umgebung keinen Punkt mehr, wo man nicht ungehindert telefonieren kann, egal bei welchem Anbieter man ist !!!). Und weil alles so unbedenklich ist, auch gleich neben der Hauptschule und dem Seniorenheim.

Als wir erfuhren, dass nun nochmals eine Sendeanlage errichtet wird, gingen sehr viele Betroffenen und Anwohner auf die Barrikaden. Das war Mitte Mai des Jahres 2004. Es wurde im Stadtrat daraufhin einstimmig beschlossen eine Standortanalyse  (Gutachten) durch den TÜV SÜD anfertigen zu lassen, da noch mindestens 18 Sendeanlage in der Stadt Pocking installiert werden sollen. Dafür stellt die Stadt Pocking 5000.- Euro zur Verfügung  (soviel kostet das Gutachten). Der Projektleiter Herr Dr. Gritsch vom TÜV Süd versprach, das Gutachten bis Ende Juli 2004 auf den Tisch zu legen. Und? Was haben wir jetzt? Oktober und noch immer kein Gutachten über die alternativen Standorte. Ende August hat meine Frau beim zuständigen Beamten in der Stadt angerufen und gebeten er sollte den TÜV auffordern das versprochene Gutachten abzuliefern. Der Beamte gab meiner Frau die Telefonnummer des TÜV und bat uns die Sache selbst in die Hand zu nehmen !

Daraufhin sprach meine Frau mit Herrn Dr. Gritsch, der ihr sagte, er könne das Gutachten noch gar nicht machen, weil ihm die Betreiber noch immer nicht die Daten zugesandt haben die er benötige !!!!

Die Frage die ich mir immer wieder stelle ist: was können wir tun, um all den Irrsinn endlich zu stoppen, wie können wir uns wehren. Mit Unterschriften alleine ist doch kein Betreiber einzuschüchtern. Die dürfen die Gesundheit von uns und unseren Kindern einfach ruinieren. Ungestraft. Wir dürfen im Gegenzug nur alles erdulden. Wenn die Betreiber behaupten, eine Senkung der Grenzwerte führe dazu, dass Arbeitsplätze abgebaut werden müssen (um die Politiker gefügig zu machen), so kann ich dies nur als Lüge bezeichnen. Die Spanplatten- und MDF Industrie zum Beispiel wirbt mittlerweile mit den niedrigen Werten (Formaldehyd) und ist bestrebt E0 Platten auf den Markt zu bringen. Ein Verlust an Arbeitsplätzen hat dieser verminderte Einsatz von Formaldehyd sicherlich nicht zu Folge. Der Dosenindustrie wurde ebenfalls ein riesiger Prügel in den Weg gelegt (über das Für und Wider will ich hier nicht eingehen). Man sieht, wenn ein Politiker sich was einbildet, dann setzt er es auch durch. Vor allem wenn die Lobby nicht allzu groß ist. Nur beim Mobilfunk  st das nicht so. Hier sind die Verflechtungen enorm und, es ist einfach so bequem mobil zu telefonieren. Außerdem kann man nichts fühlen oder riechen. Also warum dann die Panik. Es wird meiner Meinung nach Zeit, dass wir uns das nicht mehr gefallen lassen, und endlich mal die Versprechungen der Industrie hinterfragen, ob wirklich alles so gesund ist wie es immer proklamiert wird. Nur wenn wir alle (Verbraucher) der Industrie klar machen, dass wir das so nicht wollen, dann wird sich auch was ändern. Ändern kann man auch als Wähler was. Aber bitte nicht die ewig Gestrigen wählen wie neulich erst in Sachsen! Es gibt sie die Parteien, die sich dafür einsetzen, dass dieser Wahnsinn in vernünftige Bahnen gelenkt wird. Es wird mir ganz Angst wenn ich beobachte wie wir zerstört werden, und wenn alles so weitergeht, dann sind unsere Kinder die erste Generation die ihre Eltern nicht überleben wird.

Mit freundlicher Hochachtung

Rudolf M. Streif

Römerstraße 4

94060 Pocking

emvwarrior@luckyparties.de

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03.10.2004 14:42

"Handy-Türme strahlen zu stark"

An der "Mobilfunk-Front" am westlichen Ende des Bodensees rüsten sich Kritiker zu einer weiteren Offensive.

Stockach

Omega siehe dazu „Messpraxis bei Mobilfunk“ unter:

http://omega.twoday.net/stories/351965/

http://www.suedkurier.de/lokales/regionalnachrichten/bodensee/stockach/teaser/art3818,1218054.htm l

dazu auch:

04.10.2004 04:56

Neue Werte, neue Antennen, neuer Ärger

Mobilfunk-Kritiker werten ermittelte Strahlungsdaten aus

An der "Mobilfunk-Front" am Bodensee rüsten sich Kritiker zu einer weiteren Offensive. Neue Messergebnisse liegen vor.

VON FRIEDRICH W. STRUB

Bild:

Bodman-Ludwigshafen

Die Bürgerinitiative hat inzwischen an alle Gemeinderatsmitglieder ein Schreiben verschickt, in dem das Messprotokoll kritisch beleuchtet wird. Laut Messprotokoll liegen die Werte zwischen einem und knapp drei Prozent des erlaubten Grenzwertes von 100 Prozent. Das klingt so, als ob alles im grünen Bereich wäre. Dabei ist laut Bürgerini aber nicht berücksichtigt, "dass die deutschen Grenzwerte an sich extrem hoch sind, weil sie auf falschen Voraussetzungen beruhen".

Nachdem aber der realistische Vorsorgerichtwert, bei dem einwandfrei telefoniert werden kann bei 10 µ W/m² liege, habe beispielsweise Bürgermeister Matthias Weckbach laut Messprotokoll in seinem Wohnzimmer im Frequenzbereich von 18 000 MHZ (D1 + D2-Netze) eine Belastung von 534 µ W/m². Das sei eine 50-fach größere Belastung, als für seine Gesundheit verträglich, schreibt die Bürgergruppe.

Omega: der Wert von 10 µ W/m² ist zu hoch. Die Grenzwerte sind sofort und drastisch zu senken, und zwar auf 1 µW/m² = 0,1 nW/cm² im Wachbereich und auf 0,01 µ W/m² = 0,001 nW/cm² im Schlafbereich. Aufklärung der breiten Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern der Politik, Behörden und Medizin ist gefragt. Die Politik ist aufgefordert, endlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen Gesundheitsschutz gewährleisten: http://omega.twoday.net/stories/352015/

In der Sernatingen-Schule in Ludwigshafen sei die Belastung 100 Mal und im Kindergarten Ludwigshafen 70 Mal zu hoch für die Gesundheit der Kinder und ihrer Erzieher (jeweils im Bereich MHZ E-Netz), berichtet die Bürgerinitiative.

Aus dem Protokoll gehe weiterhin hervor, dass sowohl in Ludwigshafen (Mühlbachstraße) als auch in Bodman-Süd auf dem noch immer ungenehmigten Mobilfunkturm weitere Antennen von UMTS vorgesehen sind.

Die Bürgerinitiative stellte die Frage: "Wozu brauchen wir hier UMTS? Einige Stuttgarter Segler brauchen es, um auf dem See auf ihrem Handy Fußballspiele mit Bildverfolgen zu können, " glaubt die Bürgerinitiative.

Dem Bürgermeister und seiner Familie mögen die in seiner Wohnung gemessenen Werte noch möglichst lange schadensfrei überstehen, ist der Wunsch der Initiative. Die Bürger in Ludwigshafen sollten aber in dieses Experiment nicht einbezogen werden, meinen die Sprecher der Initiative, Albrecht Tielsch und Barbara Gittner-Tielsch.

Aus dem Protokoll

Im Messprotokoll von Betronic heißt es wörtlich:" Als Ausblick für die zu erwartenden Immissionen, die durch diese neuen Mobilfunkbasisstationen verursacht werden, kann das gewonnene Ergebnis als Grundlage genommen werden. Eine Neuinstallation einer UMTS-Mobilfunkbasisstation an einem bestehenden Standort wird in etwa dieselben Immissionen zur Folge haben wie eine Erweiterung eines bestehenden GSM-Standortes um einen bis zwei weitere Verkehrskanäle. Betrachtet man nun als Beispiel die Immissionen am Messpunkt 5, so ist das Verhältnis der Immission eines gemessenen Frequenzkanals (hier 1860, 6 MHZ) zu den möglichen maximalen Immissionen bei Vollausbau dieses Standortes (zwei Frequenzkanäle statt des bisherigen einen) mit 1,5 zu 1 anzugeben. Dies bedeutet, dass eine Erweiterung dieses Standortes um einen weiteren Kanal eine Erhöhung der nachweisbaren Immissionen um 50 Prozent darstellt."

http://www.suedkurier.de/lokales/regionalnachrichten/bodensee/stockach/art1074,1219041.html

 

04.10.2004

DAS TELEFON-INTERVIEW

Wann kann eine Gemeinde einen geplanten Mobilfunkmast ablehnen?

mit Andreas Leest, Regierungsrat am Landratsamt Hof

Das Thema Mobilfunk erhitzt die Gemüter. Einer der Kritikpunkte ist dabei, dass Städte und Gemeinden kaum eine Möglichkeit haben, auf ihrem Gebiet geplante Mobilfunkmasten zu verhindern. Wir sprachen mit Andreas Leest, beim Landratsamt in Hof für Baugenehmigungen zuständiger Regierungsrat, warum das so ist.

Der Stadtrat Schwarzenbach am Wald hat dem geplanten Bau des Mobilfunkmastes auf dem Schlagberg bei Schwarzenbach am Wald das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Wie geht es jetzt weiter?

Grundsätzlich ist es so, dass bei jedem Bauvorhaben die Gemeinden zu beteiligen sind. Der Antrag mit den Plänen muss bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Gemeinde berät dann darüber, entweder im Bauausschuss oder im Stadtrat, und erteilt das gemeindliche Einvernehmen oder sie erteilt es nicht. Für eine Verweigerung kann es mehrere Gründe geben, die im Baugesetzbuch genau definiert sind: etwa wenn der Bau mit der geplanten Stadtentwicklung nicht übereinstimmt oder sich nicht in die vorhandene Bebauung einfügt, beispielsweise, wenn in einem Gebiet mit lauter Einfamilienhäusern ein fünfstöckiges Gebäude entstehen soll. Wenn aus einem solchen Grund das gemeindliche Einvernehmen verweigert wird, dann ist die Entscheidung auch für das Landratsamt bindend. Stimmt die Gemeinde aber aus anderen, nicht im Baugesetzbuch genannten Gründen nicht zu, dann ist dies rechtswidrig. In diesem Fall hat das Landratsamt als Baugenehmigungs- und Rechtsaufsichtsbehörde eine Entscheidung zu treffen und eventuell das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Grundsätzlich hat jeder das Recht zu bauen, wenn die gesetzlichen Gegebenheiten nicht dagegen sprechen und er die bestehenden Vorschriften einhält. Sagt nun die Gemeinde, jemand darf nicht bauen, ist dies eine Einschränkung des Eigentumsrechts. Je offensichtlicher die Rechtswidrigkeit der Entscheidung einer Gemeinde ist, desto geringer ist der Ermessensspielraum des Landratsamtes. Sagen wir dann, wir ersetzen das gemeindliche Einvernehmen nicht, dann ist die Folge, dass der Bauantragsteller zunächst Widerspruch einlegt und später Klage erhebt, was dazu führt, dass das Verwaltungsgericht die Baugenehmigung erteilt und der Landkreis die Verfahrenskosten tragen muss.

Was heißt das für den geplanten Mast am Schlagberg?

Das Landratsamt wird prüfen, ob die Stadt Schwarzenbach am Wald das Einvernehmen aus Gründen verweigert hat, die im Baugesetzbuch genannt sind. Wenn nicht, müssen wir das Einvernehmen ersetzen.

Die Stadt Schwarzenbach beruft sich bei ihrer Ablehnung auch auf den Landschaftsschutz. Ist das kein Grund, das Einvernehmen zu verweigern? Als Privatperson kann man doch auch nicht so einfach im Wald bauen.

Grundsätzlich sagt der Gesetzgeber, dass der Außenbereich von Bebauung frei gehalten werden muss. Deshalb können Sie ein Einfamilienhaus nicht einfach im Wald errichten. Nun gibt es aber bestimmte Vorhaben, die im Außenbereich privilegiert sind. Sie sind so wichtig, dass sie dort gebaut werden dürfen. Oder sie müssen sogar im Außenbereich gebaut werden, weil sie im Innenbereich stören würden; Steinbrüche etwa oder Schweinemästereien. Privilegiert sind auch Einrichtungen zur öffentlichen Versorgung mit Strom, Gas oder Telekommunikationsleistung. So ein Mobilfunkmast ist eine Einrichtung, die der Telekommunikation dient.

Hat denn eine Kommune keine Möglichkeit, einen Mast abzulehnen?

Das kommt darauf an. Wenn es sich um ein Gebiet handelt, auf dem nur Einfamilienhäuser stehen, und es soll dort ein 40 Meter hoher Mast gebaut werden, kann das Einvernehmen verweigert werden, weil sich der Bau nicht einfügt. Im konkreten Fall am Schlagberg steht der Mast im Wald; da kann man schwer sagen, dass er mit der umgebenden Bebauung nicht harmoniert. Eine weitere Möglichkeit, einen solchen Bau zu verhindern, wäre, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan macht, in dem steht, dass keine Gebäude über zehn Meter zulässig sind. Man kann aber von einer Gemeinde nicht verlangen, dass sie das ganze Areal mit Bebauungsplänen überzieht. Das kostet ja auch Geld. Im Übrigen wäre ein Bauleitplan, welcher der Verhinderung von Mobilfunkanlagen dient, rechtswidrig.

Wenn Bürger einen Mobilfunkmast ablehnen, geht es ihnen nicht um die Ästhetik, sondern um die Gesundheit.

Wie viele Baugenehmigungen für Mobilfunkmasten liegen im Landratsamt vor? Macht sich die UMTS-Technik bereits bemerkbar?

Zwei oder drei. Der UMTS-Ausbau hat meines Erachtens noch gar nicht begonnen. Das wird noch kommen.

http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/frankenwald/resyart.phtm?id=692919

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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For a bad world for you?

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

wer weiß mehr über das ominöse Halteverbot am 08.10.04 von 7.00 bis 11.00 Uhr vor dem Haus Alfred-Thiele-Str. 36 b? Genau so war es vor der Aufstellung des Sendemasten am 14.11.03.

Nachdem nun die Frist zur Einreichung einer Klage verstrichen ist, könnte es sein, dass der Mobilfunkbetreiber die Sendeanlage (wir bereits in der Worst-Case Berechnung vom März 04 vorgesehen) nun endlich die 4. Sektorantenne montieren lässt, damit wir noch besser versorgt werden können, getreu dem Motto "for a better world for you" oder vielleicht zutreffender weise "for a bad world for you" ???

Aber eventuell bekommt auch nur einer der Nachbarn wieder einen neuen Swimmingpool ???

Mit freundlichen Grüßen

Christine Kind

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Handys als Dual-use-Technik

http://omega.twoday.net/stories/351413/

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Die ungewollten Stimmen

http://omega.twoday.net/stories/351417/

 

Weltweit Proteste für das Recht auf Wohnen und Land

http://omega.twoday.net/stories/351819/

 

"Biopiraterie": Monsanto-Patent auf indischen Weizen widerrufen

http://omega.twoday.net/stories/352462/