Mobilfunk-Newsletter vom 05.04.2004

Höchster Kreisblatt "Krebs durch Kunstlicht"

Leserbrief:

Es lebe der Profit der Mobilfunkbetreiber

Zu "Krebs durch Kunstlicht": Mit Interesse habe ich dem Beitrag entnommen, dass das Krebsrisiko bei verminderter Melatonin-Produktion, ausgelöst durch künstliches Licht in der Nacht, ganz erheblich ansteigt. Professor Peter Semm vom Zoologischen Institut der Universität Frankfurt führte im Auftrag der Telekom dazu Untersuchungen durch. Er bestrahlte Tauben mit gepulsten Mobilfunkfrequenzen und untersuchte die Melatonin-Produktion. Anhand der halbstündigen Blutproben konnte er nachweisen, dass dadurch die nächtliche Produktion vom Melatonin unterdrückt wurde. Bei den Versuchen waren ein Dutzend Mal fünf Mitarbeiter von Telekom dabei. Sie fanden die Untersuchung o.k., aber "die Studien veröffentlichen, das möchten wir nicht". Die Menschen werden dumm gehalten. Es lebe der Profit der Mobilfunkbetreiber und derer, die ihre Dächer, Türme und Grundstücke für Antennenanlagen zur Verfügung stellen!

Norbert Döll, Hofheim

Nachricht von Marianne Kirst

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Muss ein Patient heute beim Arzt seine Diagnose selbst stellen ?

Die meisten Ärzte sind nicht über die möglichen Auswirkungen der MOBILFUNK- Strahlen informiert. Ja, sie selbst setzen sogar noch aus materiellem Interesse zur Finanzierung ihrer teuren Geräte Röntgenstrahlen im Übermaß zum Schaden des Patienten ein. Dies wurde jetzt erst wieder ermittelt. Deutschland, Weltmeister im Röntgen! Strahlen, die eindeutig Zellen krebsartig entarten lassen, werden teilweise aus Gewinnsucht unnötig durch Röntgen-Aufnahmen dem Patienten induziert !

Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hat erst vor kurzem wieder die zulässigen Strahlendosen in diesem Bereich für Personal und Patient reduziert, aus der Erkenntnis heraus, dass diese Strahlen selbst in kleinen Dosen gefährlicher sind als man bisher angenommen hatte.

Kaum ein Arzt zeigt in seiner Praxis Interesse an der Behauptung eines Patienten, der seine Erkrankung auf die Mobilfunkstrahlen zurückführt. Verständlich, denn wie und mit was soll der Arzt diese Beschwerden behandeln ? Er müsste dem Patienten sagen, Abhilfe schaffe nur eine Flucht vor den Strahlen. Das haben bereits viele Hausärzte ihren Patienten geraten!

Eine Verhöhnung für einen Patienten, der besser über das gesundheitliche Risiko informiert ist als sein Arzt, der auch weiß, dass diese Strahlung in Deutschland allgegenwärtig ist und laufend noch weitere Erhöhungen erfahren wird !

In Deutschland gibt es inzwischen genügend dokumentierte „MOBILFUNK-Erkrankungen“, nicht zu sprechen von den Menschen, die durch Mobilfunk- Strahlen erkrankt sind, ohne zu wissen, dass Strahlen der Auslöser ihrer Erkrankung oder zumindest der Faktor ist, der zur Verschlimmerung ihres Leidens beigetragen hat ! Medikamente helfen solange nicht, wie der Verursacher der Erkrankung bestehen bleibt.

dieter keim <> ilbenstadt

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03.04.2004

Mobilfunk treibt Bürger auf die Palme

Von Manfred Wawra

Dreieich

Die Anwohner sind empört, weil die Anlage innerhalb eines Wohngebietes stehe, und weil die Stadt sie nicht informiert habe. "Warum wird die Antenne gerade hier aufgestellt und nicht auf dem freien Feld?" fragt Walter Diewock, einer der betroffenen Bürger. Auch hätten die Nachbarn Angst, dass dort noch weitere Antennen installiert würden. Der Vater eines Mädchens, der namentlich nicht genannt werden möchte, ergänzt: "Wir alle wissen, dass die Strahlen der Mobilfunkanlage schädlich sind. Die Antenne strahlt direkt ins Kinderzimmer." Inzwischen hat sich eine Bürgerinitiative (BI) gebildet, die schon mehr als 100 Unterschriften gegen die Anlage gesammelt hat. Die Unterschriften wurden jetzt an den Bauausschuss übergeben.

Während der Sitzung stellte Helmut Wissner vom Umweltamt der Stadt Dreieich klar, die Installation der Anlage sei seitens der Kommune baurechtlich nicht genehmigungspflichtig. Eine Baugenehmigung sei daher nicht erforderlich, die Bürger hätten nicht informiert werden müssen.

Derweil verabschiedete der Dreieicher Bauausschuss in seiner Sitzung einen Antrag zum vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor Mobilfunksendeanlagen, den die Grünen eingebracht hatten. Der Grünen-Antrag wurde nach einer redaktionellen Änderung zu einem interfraktionellen Antrag umgewandelt. Danach wird der Magistrat beauftragt, ein entsprechendes Vorsorgekonzept für das Stadtgebiet zu erstellen. Das Geld dafür solle im laufenden Haushalt bereit gestellt werden.

Damit solle Dreieich in die Lage versetzt werden, mit den Netzbetreibern über die Auswahl von alternativen und verträglicheren Standorten verhandeln zu können. Als Beispiel für eine solche "vorsorgeorientierte Mobilfunkplanung" wird die Stadt Maintal angeführt.

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=1596703

 

„Wollen Verwaltung die Hand reichen“

MOBILFUNK Initiative gesprächsbereit

Am 20. April gibt es eine Infoveranstaltung zum Thema Mobilfunk-Strahlung. Dazu sind auch Politik und Verwaltung eingeladen.

VON JÖRG STUTZ

JEVER - Die Interessengemeinschaft Mobilfunk schlägt nach dem Eklat in der jüngsten Planungsausschusssitzung (die NWZ berichtete) versöhnliche Töne an. „Wir wollen der Verwaltung die Hand reichen und wieder ins Gespräch kommen“, so der Sprecher der Initiative, Dieter Tomforde. Gelegenheit dazu haben die Kontrahenten am Dienstag, 20. April, ab 19.30 Uhr im „Schützenhof“. Dort informiert Johannes Kamp (München) über Möglichkeiten zur Minimierung der Hochfrequenz-Strahlen durch Mobilfunk am Beispiel der bayerischen Gemeinde Gräfelfing.

Kommentar von Siegfried Zwerenz:

Immer wieder wird als maximale Leistungsdichte 1 MilliWatt/m² (= 1000 MikroWatt/m²) (dies entspricht dem alten Salzburger Vorsorgewert) als Erfolg dargestellt. Es ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber leider nach aktuellen Wissensstand bei weitem nicht ausreichend.

Seit Februar 2002 hat die Landessanitätsdirektion Salzburg auf Grund neuester Erkenntnisse den Wert auf 1 Mikrowatt/m² gesenkt. Dieser Wert ist eine Empfehlung, wird aber auch dort nicht von den Betreibern eingehalten.

Das Projekt

Es gibt seriöse Studien, die sogar schon innerhalb weniger Minuten Bestrahlung mit 1 MilliWatt/m² (=1000 MikroWatt/m²) negative körperliche Reaktionen hervorrufen. Ein Sender bestrahlt die Bevölkerung aber 24 Stunden am Tag.

Durch Mobilfunk-Feldstudien zeigte die Uni Wien auf, dass sehr weit unterhalb von 1 MilliWatt (=1000 Mikrowatt/m²) es zu Herz-Kreislauf-Problemen und Gedächtnisleistungsstörungen kam.

Aufgrund des aktuellen Wissensstandes dürfte die Bevölkerung maximal mit 0,001 Milliwatt/m² (=1 MikroWatt/m²) bestrahlt werden. Dieser Wert wurde bereits im Oktober 1999 anlässlich des Elektrosmog-Forums in Bonn durch medizinische Ärzteverbände, Wissenschaftlern usw. von Umweltminister Trittin gefordert. Bei einem Milliwatt/m² können die Betreiber noch ihr Netz aufbauen, der Gesundheitsschutz bleibt aber dabei auf der Strecke. Vielen wird bei 1 MilliWatt/m² eine Sicherheit suggeriert, die aber keine ist.

Dass bei dem Vorsorge-Wert von 0,001 MilliWatt/m² (=1 MikroWatt/m²) das Mobilfunk-Netz nicht mehr nach den Wünschen der Betreiber funktioniert ist bekannt. Wenn jemand konsequent die Sache zu Ende denkt, dann heißt es nicht, die Strahlenbelastung ist so weit zu reduzieren, dass die Technologie noch nach den Wünschen der Betreiber funktioniert, sondern richtig ist: wir müssen die Strahlenbelastung so weit senken, dass wir einen vernünftigen Gesundheitsschutz haben. Dann können wir sehen, ob bei diesen Werten die jetzige Technik noch nach den Wünschen der Betreiber funktioniert. Wenn nicht, dann muss eine ungefährliche Technik her. Erst die Gesundheit, dann das Geschäft.

Vor der jüngsten Planungsausschusssitzung am 23. März forderte die Interessengemeinschaft Mobilfunk Jever Politik und Verwaltung dann grundsätzlich auf, „die weitere Aufstellung von Mobilfunkanlagen bis auf weiteres zu stoppen“. Nach Meinung der Initiative sei auch bei der jetzigen Rechtslage „eine wesentliche Einflussnahme der Kommune zur Verminderung der Immissionswerte bei der Installierung von Antennenanlagen möglich“. Die Interessengemeinschaft fordert ein „innovatives Konzept“, das eine gleichmäßige und niedrige Strahlungsbelastung gewährleistet.

Samstag, 3. April 2004

http://www.nwz-online.de/2_449.php?imgaddi=&showid=339059&navpoint=3.7

 

Mobilfunkstationen in Dormagen -  Stadt und Betreiber an einen Tisch

Zu groß ist die Sorge um gesundheitliche Auswirkungen durch die Mobilfunktechnik. Nicht zuletzt werden immer wieder auch Vermutungen laut, der Bau der Antennen geschehe konzeptionslos. Das wurde jetzt auch zu Beginn der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses im Technischen Rathaus deutlich. Stein des Anstoßes ist eine neue Mobilfunkantenne an der Pommernallee.

Dort hatten Anwohner einen "Bürgerantrag nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen" formuliert, worin der Rat gebeten wird, die Verwaltung zu beauftragen ein Mobilfunkversorgungskonzept zu erstellen. Ziel ist es, bewohnte und von Kindern stark frequentierte Gebiete auszusparen, wobei die Mobilfunkbetreiber "von Anfang an" mit einbezogen werden müssten.

Einerseits solle die Mobilfunkversorgung so erfüllt werden, dass die Handys überall reibungslos funktionieren, andererseits soll die Bevölkerung vor möglichen Gesundheitsgefahren geschützt werden. Mit Frank Heinemann als Vertreter des Mobilfunkbetreibers O.2 hatte der Ausschuss um seinen Vorsitzenden Alfred Dahmen (CDU) einen Sachverständigen geladen, der deutlich zu machen versuchte, "warum wir auf Stationen in reinen Wohngebieten nicht verzichten können".

Es komme darauf an, dass es Überschneidungszonen - "Handover" - zwischen den einzelnen Funkzellen gebe, um Funklöcher zu vermeiden. Dafür müssten "definierte Anstände" eingehalten werden. Je mehr Nutzer es gebe desto kleiner sei allerdings die jeweilige Funkzelle. Die Folge: Das Netz muss ausgebaut werden, wobei es "nicht vermeidbar" sei, auch in Wohngebieten Antennen zu errichten, wie Heinemann deutlich machte.

Wie aber ist das gesundheitliche Risiko einzuschätzen, dem die Menschen dadurch ausgesetzt sind? Es gebe Messungen - "auch an Stationen mit bis zu vier Netzbetreibern", so Heinemann - aus denen eine Gefährdung nicht ersichtlich sei. Der immer wieder favorisierte 100-Meter-Radius um Kindergärten sei physikalisch nicht begründbar. Im Gegenteil: "In 150 bis 300 Metern Entfernung kann die Feldstärke größer sein als in direkter Nähe der Antennen."

Skeptisch zeigte sich insbesondere Dr. Dietrich Krueger. Er verwies auf Untersuchungen an Nutztieren: "Wenn man das liest, dann kann man nicht glauben, dass die Strahlen auf Menschen keine Auswirkungen haben." Kritisch blieb auch SPD-Ratsherr Heinz Jendrny, der zudem das Problem des "Überraschungseffekts" beim Aufbau der Antennen ins Spiel brachte.

Er verwies dabei auf die Vereinbarung der Mobilfunkanbieter mit den Kommunalverbänden, durch umfassende Information für Aufklärung zu sorgen. Es scheine auch kein ernsthaftes Interesse zu bestehen, ein Netz zu errichten, dass kritische Bereiche ausspart. Norbert Dahmen (CDU) verlangte "Transparenz für die Zukunft".

Technischer Beigeordneter Hans-Dieter Schwarz betonte, es gebe jährliche Treffen zwischen Stadt und Mobilfunkvertretern, bei denen versucht werde, sich abzustimmen. Die Ergebnisse flössen dann in die Beratungsdrucksachen für die die Bezirksausschüsse. Einstimmig sprach sich der Ausschuss schließlich für den eingangs erwähnten Bürgerantrag aus.

Ergänzt um einen Beschlussvorschlag, Mobilfunkanlagen in reinen Wohngebieten nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung zuzulassen, wenn "nachweislich die Versorgung durch alternative Standorte nicht gewährleistet werden kann".

Simon Hopf

02.04.04 21:49

http://www.ngz-online.de/ngz/news/dormagen/2004-0403/mobil.html

 

Neustadt/Weinstr.:

Hambacher Mobilfunkantenne beschäftigt Gericht

Betreiber Vodafone will Genehmigung der 2002 aufgebauten Anlage erzwingen

Der Mobilfunkbetreiber Vodafone hat beim Verwaltungsgericht Neustadt Klage eingereicht, weil die Stadtverwaltung eine neue Mobilfunkantenne auf dem Dach eines Hambacher Weinguts nicht genehmigen will. Dies teilte Andreas Günther, Sprecher der Stadtverwaltung, auf Anfrage mit. Ein Termin für die Verhandlung sei noch nicht festgelegt.

Wie die RHEINPFALZ mehrfach berichtete, ist die Antenne, die den Dachfirst sieben Meter überragt, im Frühjahr 2002 aufgestellt worden - ohne Baugenehmigung. Doch im alten Ortskern von Hambach gilt eine Ortsbildsatzung, in der festgelegt ist, dass eine Genehmigung für alle Baumaßnahmen erforderlich ist, die sich auf das Ortsbild auswirken.

Eine von Vodafone nachträglich beantragte Genehmigung wurde sowohl vom Hambacher Ortsbeirat als auch vom Bauausschuss des Stadtrats abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein weiterer Antrag des Mobilfunkbetreibers, in dem dieser sich bereit erklärte, die Antenne um 2,50 Meter zu verkürzen.

Vodafone hatte gegen die Ablehnung des ersten Antrags Widerspruch eingelegt, der im April vergangenen Jahres vor dem Stadtrechtsausschuss behandelt wurde. Dabei legte der Mobilfunkbetreiber eine dritte Variante vor, wonach die Antenne so verkleinert werden sollte, dass sie den Dachfirst nur noch um etwa fünf Meter überragt. Außerdem sollte die Antenne umbaut werden, so dass sie wie ein Schornstein wirkt. Ein Vertreter des Mobilfunkbetreibers hatte außerdem argumentiert, im Hambacher Ortskern gebe es auch auf anderen Dächern Aufbauten, die das Ortsbild beeinträchtigten. Offenbar werde mit zweierlei Maß gemessen. Dessen ungeachtet lehnte der Stadtrechtsausschuss im Sommer vergangenen Jahres den Widerspruch ab. Die Begründung: Die Antenne störe das Ortsbild und verstoße damit gegen die Ortsbildsatzung. Bau und Betrieb der Antenne auf dem Dach bedeuteten in diesem Fall eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung.

Inzwischen hat Vodafone Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die Stadtverwaltung soll damit gezwungen werden, die sieben Meter hohe Sendeanlage doch noch zu genehmigen. Solange das juristische Verfahren läuft, darf Vodafone die Anlage weiter nutzen.

Quelle: Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG, Publikation: Mittelhaardter Rundschau

Ausgabe: Nr.80, Datum: Samstag, den 03. April 2004, Seite: Nr.15

 

Vom 03.04.2004

Zu dem heiß diskutierten Thema Mobilfunkantennen und der Einschätzung einer Bacharacherin dazu meldet sich ein Bürger aus Appenheim zu Wort.

Gefahren minimieren

Wie eine Leserin aus Bacharach-Steg erklärt, wundere sie sich, wie viele Menschen sich gegen Wildwuchs von Mobilfunkantennen in Wohngebieten wehren. Gleichzeitig meint sie, die Gefahren von Mobilfunkstrahlen nicht zu unterschätzen, versteht aber die Panikmache nicht. Mit der Begründung, dass viele Gefährdungen durch Atomkraft etwa ebenso vorhanden seien.

Wird hierdurch das Problem, welches uns Mikrowellen der Mobilfunktechnik bringen, kleiner? Im Gegenteil, die Gesamtgefährdung ist überhaupt nicht kalkulierbar. Was bleibt den alleingelassenen, verantwortungsbewussten Menschen vor Ort anderes, als sich zu wehren. Durch Verträge und UMTS-Lizenzgebühren wurden wir alle von der Politik als Versuchskaninchen an die Mobilfunkindustrie verkauft. Unsere Politverantwortlichen sind nicht bereit, echte Vorsorgegrenzwerte vorzugeben und eine Minimierung der Gefährdung durch sinnvolle Standorte, Antennenausrichtung und reduzierte Sendeleistungen durchzusetzen. Man vertraut auf Selbstverpflichtung der Mobilfunkindustrie, diese wird nur eingehalten, solange es den eigenen Interessen dient. Was zählt da, dass in Versuchen bei Tieren, Menschen Blutveränderungen, Beeinträchtigungen der Hirnströme, Probleme bei Fortpflanzung, DNS-Brüche, Verdacht auf Krebswachstum, Leukämie bei Kindern festgestellt wurden! Noch schlimmer ist, dass bereits viele Gesundheitsprobleme und signifikante Anhäufungen von Krebsfällen in der Nähe von Mobilfunksendern Wirklichkeit sind, aber zurzeit verschleiert werden. Wann müssen Mobilfunkbetreiber für ihre unerforschten Produkte den wissenschaftlichen Nachweis der Unbedenklichkeit erbringen?

Kein Standortgegner will die Entwicklung zurück drehen, es wird nur die erforderliche Vorsorge eingefordert. Eine funktionierende Mobilfunktechnik ist auch bei Minimierung der Gefahren möglich.

Lothar Immerheiser, Appenheim

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1429214

 

www.vatm.de

03.04.2004

VATM befürchtet dramatischen Anstieg der Telefonüberwachung

Bundesrat will Abhören und Überwachung im TKG weiter ausdehnen

Köln, 02.04.04

Die Länderinnenminister, allen voran Bayern, versuchen nach Ansicht des VATM ganz offensichtlich, die Chance des neuen TKG zu nutzen, die staatlichen Überwachungsmöglichkeiten auszudehnen. So sollen zum Beispiel Verkehrsdaten aller Telefongespräche, ganz gleich ob Festnetz oder Mobilfunk, für 6 Monate auf Vorrat gespeichert werden, ohne dass hierfür auch nur ein konkreter Verdacht einer Straftat im Einzelfall bestehen müsste.

Dies bedeutet allein für die Speicherung einer solch gigantischen Datenmenge erhebliche Kosten, die die Länder nicht tragen wollen. Zudem müssen die Daten vor unerlaubtem Zugriff gesichert und bei konkreten Anfragen ausgewertet werden, da die Datensammlung alleine – ausgedruckt wären dies Aktenordner aneinandergereiht von Berlin bis nach Palermo – den Strafverfolgungsbehörden keinerlei Nutzen bringt. Die immense finanzielle Belastung erscheint angesichts der minimalen Erfolgsaussichten und der erheblichen Belastung der Wirtschaft unverantwortbar. Leidtragender wäre am Ende der einzelne Bürger, der sich nicht nur einer verschärften Überwachung gegenübersähe, sondern diese dann auch noch über steigende Telekommunikationskosten bezahlen soll.

Die angesammelten Daten stehen darüber hinaus in keinem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Unternehmen, da sie zu Abrechnungszwecken weitgehend gar nicht benötigt werden. „Die TK-Unternehmen sammeln damit die Daten allein für staatliche Zwecke und werden auf diese Weise zu Hilfsorganen der Sicherheitsbehörden gemacht“, so Jürgen Grützner.

Die ebenfalls vom Bundesrat geforderte Pflicht der Unternehmen, Kundendaten auch bei Prepaid-Karten zu erheben, würde den erfolgreichen Prepaid-Markt gefährden. Ein Großteil des Verkaufs erfolgt hier nämlich über das Internet, Teleshops und den Versandhandel. Müssten die Unternehmen womöglich eine Ausweiskopie ihrer Kunden anfertigen, wären diese Vertriebswege abgeschnitten. Der Leidtragende einer solch komplizierten Registrierungspflicht wäre damit wiederum der Kunde.

Nach den Vorstellungen der Länderinnenminister soll das neue Gesetz es sogar ermöglichen, Betreiber von eigenen Telefonanlagen z.B. in Krankenhäusern, Hotels oder von mittelständischen Unternehmen zur Überwachung mit heranzuziehen und diese mit entsprechenden Millionenkosten zu belasten.

„Die Sicherheitsbehörden und Innenminister machen sich ganz offensichtlich keinerlei Vorstellungen darüber, in welchem Umfang heutzutage Daten über die Kommunikationsnetze transportiert werden, die weit über die damalige Sprachtelefonie hinausgehen“, so Jürgen Grützner. Die Netze und vor allem die Vermittlungsknoten sind gerade so dimensioniert, dass sie diesen Verkehr aufnehmen und weiterleiten können. Eine gleichzeitige Speicherung des gesamten Verkehrs und die übrigen Überwachungsmaßnahmen würden die Wirtschaft bis hin zu Hotels und Krankenhäusern insgesamt in Milliardenhöhe belasten, ohne überhaupt die Gewähr dafür zu bieten, die eigentlich von den Strafverfolgungsbehörden benötigten einzelnen Daten herausfiltern zu können. Nicht einmal in den USA ist die Speicherung von Daten generell für einen solch langen Zeitraum vorgesehen. Werden dort dennoch Überwachungsmaßnahmen angeordnet, bekommen die betroffenen Privatunternehmen die ihnen entstandenen Kosten ersetzt, um den amerikanischen Wirtschaftsstandort gerade nicht mit den Kosten typisch staatlicher Aufgaben zu belasten. Der VATM lehnt daher die vom Bundesrat geforderte Verschärfung des neuen TKG nachdrücklich ab.

http://www.portel.de/news/view_redsys_artikel.asp?id=3396

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Bei Polizei-Psychowaffen benutzte 900, 1800 MHz Trägerfrequenzen sind Mobilfunkträgerfrequenzen!?

http://omega.twoday.net/stories/185691/