Mobilfunk-Newsletter vom 05.03.2004

Kommentar zum BGH-Urteil

Datum:   20-02-04 21:47

von Rechtsanwalt D. Freund

Autor: Weise

Sehr geehrte Kollegen, Interessierte u.a.,

obgleich die negative(n) Entscheidung(en), die Sie inzwischen sicher den Medien entnommen haben, meiner Erwartung/Befürchtung entspricht, ich mich also keinen Illusionen hingegeben hatte, war und ist das BGH-Verfahren dennoch für mich in seiner bisherigen konkreten Ausgestaltung insbesondere unter dem Eindruck der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag deprimierend. Während der etwa einstündigen Verhandlung kam für einen kurzen Moment immerhin eine Hoffnung auf eine Zurückverweisung zum OLG auf...

Wie dem auch sei. Dies Urteil ist natürlich ein herber Schlag nicht nur für die in der Nähe von Mobilfunkbasisstationen lebenden Menschen, sondern auch für die in den beiden Verfahren angeführten zahlreichen renommierten Wissenschaftler, die eindringlich davon abraten, solche Anlagen in Wohngebieten zu betreiben.

So hatte ich beispielsweise in einem letzten Schriftsatz im Revisionsverfahren zum fehlenden "Wirkmechanismus" für die zu beobachtenden Bestrahlungsfolgen angeführt, dass es dazu nicht nur (unstreitig) weitere Forschungen, sondern auch zusätzlicher wissenschaftlicher Ansätze wie etwa quantenphysikalischer Gesichtspunkte bedarf, wie dies beispielsweise von dem als Sachverständigen benannten Herrn Dr. Ulrich Warnke von der Universität des Saarlandes, betont wird.

Dazu hatte ich beispielhaft auf dessen Abhandlung zur "Notwendigkeit von Forschungsprojekten zur Wirkung elektromagnetischer Felder des Mobilfunks unter quantenphysikalischen Gesichtspunkten" verweisen lassen, die er im September des vergangenen Jahres aufgrund der Einladung zum 2. Fachgespräch dem BfS zur Verfügung gestellt hatte. Ich hätte diesen Text wohl nicht vorlegen lassen dürfen.

Denn der Prozessbevollmächtigte der Betreiberfirma gab ein paar Sätze daraus sozusagen "zum Besten" und amüsierte offenbar damit auch einige Mitglieder des Senats. Beispielsweise pickte er sich eine aus dem Zusammenhang gerissene sehr schlichte Darstellung zu einem Aspekt der Heisenberg´schen Unschärferelation heraus, zu dem Herr Dr. Warnke u.a. schrieb: "Ein Elektron, das gefragt wird, ob es ein Teilchen ist, ist ein Teilchen, wenn aber das Elektron gefragt wird, ob es eine Welle ist, dann ist es eine Welle." Nach weiteren isolierten Zitaten aus diesem Text verstieg sich der gegenseitige Prozessbevollmächtigte zu der in entsprechend ironischem Ton vorgetragenen "Schlussfolgerung", dass wir ja dann auch die Mobilfunkwellen fragen könnten, ob sie uns schädigen oder nicht....

Jegliche weiterführenden Denkansätze und seien sie bereits so etabliert wie die Quantentheorie als eine der wichtigsten Theorien der modernen Physik (weil sie durch ihre Fähigkeit, Vorgänge in der atomaren Welt korrekt zu beschreiben, viele technische Entwicklungen erst möglich gemacht hat, wie z. B. Kernenergie, Laser, Kernspintomographie oder den Halbleitertransistor, ohne den unsere heutige computerisierte Welt nicht möglich wäre!) werden auf solche Weise sozusagen "entschärft" und es ist ein geradezu voraufklärerischer Rückfall (bezeichnenderweise führte der Senatsvorsitzende dazu auch Kant an!) zu beobachten, weil dies eben gut in die gegenseitige Interessenlage und die politische Großwetterlage passt.

Obwohl das Landgericht Frankfurt in einem Urteil vom Herbst 2000 Klägern gegen einen Sender in einem Kirchturm in Oberursel Recht gegeben hatte, sollen die in den Bruchköbeler Verfahren angeführten Aussagen von zahlreichen weiteren namhaften Experten nach Ansicht des Gerichts nicht einmal in der Lage sein, das "bisherige Gebäude anzukratzen", wie sich der Senatsvorsitzende ausdrückte. Denn erst dann hätte die Betreiberseite die Unwesentlichkeit der Dauerbestrahlung zu beweisen.

Wer oder was aber allerdings über die vorgelegten außerordentlich umfangreichen Expertendarlegungen hinaus geeignet sein könnte, die sog. "Indizregel" der Elektrosmogverordnung (vom Gericht als "Beweiswürdigungsregel mit Indizcharakter" bezeichnet) zu erschüttern, war jedenfalls den mündlichen Äußerungen des Gerichts nicht zu entnehmen.

Vielleicht hätte die leider leere Ankündigung gebliebene wissenschaftliche Aufarbeitung von angeblich dem "hese-projekt" ("human ecological social economical project", wer auch immer dahinter steht!?) vorliegenden ca. 1.200 Krankenberichten oder das ebenfalls schon vor Jahren avisierte sog. "ICRESERVE-Projekt" dieser Initiativgruppe (?) etwas bewirken können?!

Besonders prekär empfinde ich dabei, dass sogar der Eindruck erweckt wird, als hätten sich die Kläger lediglich "ins Blaue hinein" (so die wörtliche Formulierung des Senatsvorsitzenden, wie sie sich auch bei dpa wieder findet) auf Gesundheitsrisiken berufen (also entweder kein oder lediglich gehaltloses Material vorgelegt)! Umstände wie etwa die personellen und räumlichen Verflechtungen zwischen BfS, SSK und ICNIRP und der "Befangenheit" der staatlichen Organe wegen der überaus hohen Einnahmen bei der UMTS-Versteigerung und der wesentlichen Beteiligung an der Tochter der Telekom AG etc. pp. sind dabei offenbar nicht gewürdigt worden.

Der quälende Prozess mit dem Betreiberkonsortium von "Toll Collect" wirft auch ein bezeichnendes Licht darauf, wer mit wem wie umgeht! Abgesehen davon, dass der Rechtsanspruch auf Vorsorge, die selbst nach Angabe der Bundesregierung (BT Drucksache 14/7958 vom 04.01.2002, Antw. auf Frage 34) in der Verordnung nicht berücksichtigt ist (und zu der ebenfalls sehr ausführlich vorgetragen worden war), weiterhin leer läuft, wird schon deshalb, weil zur typischen "Fernfeldexposition im Niedrigdosisbereich" durch Basisstationen derzeit praktisch keine gesundheitsrelevanten Untersuchungen existieren, von Betroffenen (Klägern) weiterhin unmögliches verlangt.

Es bleibt also nun erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und zu prüfen, ob ein weiterer Gang nach Karlsruhe, diesmal zum Bundesverfassungsgericht, erfolgen sollte. Mit der Zustellung der Urteilsbegründung ist in 4 bis 6 Wochen zu rechnen.

Unabhängig davon oder auch gerade deshalb ist nunmehr die weitere politische Arbeit für die Initiativen noch bedeutender geworden. Ganz wichtig ist dabei nach wie vor eine funktechnisch fundierte Bauleitplanung der Kommunen. Mit allen Mitteln ist weiterhin darauf hinzuwirken, die besonderen Risiken in Wohngebieten durch eine Gesamtbauleitplanung zu minimieren. Für sämtliche Anbieter sollen die Standorte für Basisstationen in einer Gesamtplanung optimal auf die funktechnischen Erfordernisse der jeweiligen Topographie abgestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Freund

Rechtsanwalt

Quelle: http://www.baubiologie-regional.de/forum3/read.php?f=4&i=66&t=66

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Mobilfunker stellen sich selbst Gutachten aus und lassen sie von der Bundesregierung vorlesen

Zu was sich unsere Bundesregierung - hier unsere Mobilfunklieblinge Clement und Trittin - immer wieder pro Mobilfunk hinreißen lassen, nimmt immer groteskere Züge an: http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/0/0,1367,COMP-0-2108832,00.html

Letzte Leistung (siehe o.g. Link): Lob der beiden Herren an die Adresse der Mobilfunker anlässlich eines Gutachtens im Auftrag des IZM. - Klar, das musste ja toll aussehen, wenn die Mobilfunker ein Gutachten über sich selbst in Auftrag geben...

...Dann muss es über die Medien nur noch in Verbindung mit Aussagen der Bundesregierung gebracht werden und schon glauben die behördengläubigen Bürger, dass alles in bester Ordnung ist... - Demnächst werden wir dann lesen "Mobilfunk heilt Krebs", "Mobilfunk macht fit", "Minister können besser denken, dank Mobilfunk"... ;-)

Während Herr Trittin wenigstens noch den Boykott der Handy-Hersteller gegen den Blauen Umweltengel geißelt, gibt er sich in Sachen Betreiber - mit "konstruktiver Kritik" - sehr zufrieden...

...Und Herr Clement setzt - in bestechender Fachkompetenz ;-)  - noch eins drauf:

In Bezug zu dem Gutachten äußert er wörtlich: "Es ist erfreulich, dass sich die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und Kommunen weiterhin positiv entwickelt hat und so unnötige Standortkonflikte vermieden werden konnten."

- Wie schön, dass sich die Kommunen so gut mit den Mobilfunkbetreibern verstehen. Es ist ja auch sehr lukrativ, haufenweise kommunale Grundstücke bzw. Gebäude zum Aufbau von Mobilfunkstationen zur Verfügung zu stellen... - Wenn man jedoch sieht, wer eigentlich "die Kommunen" sind - nämlich die dort lebenden Bürger - kann wohl von Vermeiden von Standortkonflikten keine Rede sein... - Die Bürger werden meistens vor vollendete Tatsachen gestellt, egal wie sehr sie sich wehren...

...Verstöße der Mobilfunkindustrie gegen ihre einigen Selbstverpflichtung in Sachen sensible Bereiche (Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Krankenhäuser etc.) sind vieltausendfach nachweisbar...!!!

...Einmal mehr eine menschenverachtende Lüge der Bundesregierung mit Unterstützung der Mobilfunkindustrie...!!!

WANN ENDLICH WIRD SICH DIE ÖFFENTLICHE HAND (POLITIK, VERWALTUNG, JUSTIZ) VON DEM INFORMATIONSMONOPOL DER MOBILFUNKINDUSTRIE BEFREIEN UND ENDLICH ERKENNEN, AUF WELCHEM "WISSENSCHAFTLICHEN" LÜGENGEBÄUDE SIE IHRE ENTSCHEIDUNGEN IN SACHEN MOBILFUNK BISHER GRÜNDET???

Michael J. Ritter / Mannheim

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Anwohner machen mobil

Erweiterung einer Mobilfunkantenne in der Georg-Stieler-Straße in Künzell als Stein des Anstoßes

Künzell (ba)

„Wo bleibt die Verantwortung im Umgang mit Elektrosmog,“ fragt Anni Chaib, die in der Friedrich-Fröbel-Straße gegenüber der Antenne wohnt. Sie hat sich bereits mit anderen Anwohner zusammengetan. „Wir hoffen nun auf weitere Mitstreiter aus Künzell, die sich durch uns ermutigt fühlen und ebenfalls etwas gegen die Vielzahl solcher Antennen in Wohngebieten unternehmen wollen.“

Verärgert ist auch Gerhard Schmiegel, der in rund 70 Metern Abstand zur Anlage wohnt. Er beklagt, dass die zuständigen Behörden die Erweiterung der Anlage nicht verhinderten. „Schlimm ist nicht nur, dass die Bewohner des Seniorenheimes den Strahlungen unmittelbar ausgesetzt sind. Rund 200 Meter weiter befindet sich auch ein Kindergarten.“

Künzells Bürgermeister Peter Meinecke sagte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass der Gemeinde in diesem Fall die Hände gebunden seien. „In reinen Wohngebieten kann ein Antennenbau verhindert werden, nicht aber in Mischgebieten. Und in der Georg-Stieler Straße ist auch eine gewerbliche Nutzung möglich.“ Die Gemeinde könne hier lediglich lenkend eingreifen, was in der Vergangenheit auch geschehen sei. „Nach der neuen hessischen Baunutzungsordnung muss für den Bau einer solchen Antenne auf Privatbesitz nur eine Bauanzeige beim Kreisbauamt eingereicht werden. Es bedarf also nur der Anzeige-, nicht aber der Genehmigungspflicht,“ so Meinecke. Hinzu komme, dass die gemessene Strahlung weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liege.

Zwar gebe es einen Grundsatzbeschluss der Gemeinde, dass auf öffentlichen Bauwerken keine Mobilfunkantennen angebracht werden dürfen. Aber hier handele es sich um Privatbesitz. Tätig werden könne man nur dann, wenn die Antenne das architektonische Bild nachhaltig störe.

Dies bestätigte Martin Gerlach vom Bauamt des Landkreises Fulda: „Nach der neuen Bauordnung sind Mobilfunkantennen in dieser Größenordnung genehmigungsfrei. Die Gemeinde könnte ein Verfahren nur dann anstrengen, wenn es baurechtlich etwas zu prüfen gebe.“

Wie Meinecke berichtet, habe man sich in der Vergangenheit bereits mit Vermieter und Mobilfunkbetreiber zusammengesetzt. Zu diesem Zeitpunkt seien jedoch die Verträge schon unter Dach und Fach gewesen.

Jens Helldobler, Regionaler Pressesprecher von Vodafone D2, sagte gegenüber unserer Zeitung: „Hier handelt es sich um einen so genannten Altstandort, der bereits im Jahr 2000 vertraglich gesichert worden ist. Erst seit Oktober 2001 bedarf es der Absprache mit den Kommunen.“

Der Inhaber des Seniorenwohnheims in Künzell war gestern nicht erreichbar.

Ein Beitrag aus der Fuldaer Zeitung vom 2. März 2004

http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?id=79606

Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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Handy-Projekt "Beispielhaft für ganz Hessen"

M.f.G.

Alfred Tittmann

c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.

Kommentar zum Artikel "Beispielhaft für ganz Hessen"

Maintal Tagesanzeiger 02. März 2004

Sehr geehrter Herr Müller,

ich habe an dem Seminar am 26. Februar 2004 im Stadtteilzentrum Bischofsheim teilgenommen und stimme Ihrem Artikel grundsätzlich zu. Das Projekt "Jugendliche machen Senioren fit am Handy" ist ein wichtiger und guter Beitrag zum Generationendialog.

Als Teilnehmer erhielt ich die wichtige Information, dass ich mit meinem Handy ohne Vertrag und ohne Karte im Notfall kostenfrei über die SOS-Funktion schnell und einfach einen Notdienst oder die Polizei erreichen kann, wie es bisher über jedes öffentliche Telefon auch möglich ist.

Als Mobilfunkkritiker war ich erschrocken über das Nichtwissen und die Unkenntnis der Veranstalter, der jugendlichen Handylehrer und der Teilnehmer über das gesundheitliche Gefährdungspotential des Mobilfunks allgemein und das von Handys im besonderen.

In der vom Bundesamt für Strahlenschutz herausgegebenen Broschüre

Ich verwende Handymodelle, bei denen mein Kopf einer möglichst geringen Strahlung ausgesetzt ist. Gut ist ein möglichst niedriger SAR-Wert, d.h. 0,6 W/kg oder niedriger. Der SAR-Wert eines Handys muss in der Bedienungsanleitung angegeben sein.

Bei meiner Umfrage unter den anwesenden Veranstaltern, Handylehrern und Teilnehmern wusste keiner den SAR-Wert seines Handys und er war in keiner Bedienungsanleitung aufgeführt!!!

Und in der massiven Handy-Werbung der Mobilfunkbetreiber werden die in der BfS-Broschüre auf immerhin zehn von insgesamt 20 Seiten aufgeführten Sicherheitshinweise mit geradezu krimineller Energie unterdrückt – sie würden ja die absatzfördernde Bedarfsweckung beeinträchtigen. Für mich erzeugt der Handy-Boom suchtähnliche Übertreibungen, vergleichbar mit Alcopops und Zigaretten. Und anfällig gegen derartige Übertreibungen sind besonders Kinder und Jugendliche.

In der BfS-Broschüre heißt es nicht umsonst:

Weil sich der Körper von Kindern und Jugendlichen noch in der Entwicklung befindet, kann er möglicherweise gesundheitlich empfindlicher reagieren. Für meine Freunde und mich sind die Tipps "So kriege ich weniger Strahlung ab" also besonders wichtig.

Es wäre gut, wenn die Veranstalter und die Handylehrer bei dem beispielhaften Projekt "Jugendliche machen Senioren fit am Handy" in Zukunft auf die Vorteile und auf die Risiken von Mobilfunk und von Handys ausgewogen eingehen würden.

ePost@bfs.de in großer Stückzahl angefordert und in den Handy-Kursen verteilt werden.

Dipl.-Ing. Otto Einsporn VDI, Waldstraße 48, 63477 Maintal-Bischofsheim, Tel.: 06109 65260

Fax: 06109 66417, e-mail: oeinsporn@t-online.de

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TV Hinweis Mobilfunkveranstaltung Bruchköbel

Bezüglich der gestrigen Mobilfunkveranstaltung in Bruchköbel sendet das Hessenfernsehen heute in der Hessenschau – vermutlich ab 19.30 Uhr eine Kurzbeitrag über die Veranstaltung mit diversen Interviews.

M.f.G.

Alfred Tittmann

c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.

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Wohnst Du schon oder lebst Du noch...?

Der Elternbeirat der 38. Mittelschule lädt ein zur Infoveranstaltung am 19. März 2004 um 19.00 Uhr in der Aula der 38. Mittelschule, Saalhausener Str. 61 in Dresden.

Näheres unter www.buergerwelle.de/pdf/einladung_mobilfunk.pdf

Nachricht von Christine Kind

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VERSTECKTE FUNKCHIPS IN METRO PAYBACK-KUNDENKARTE

http://ecolog.twoday.net/stories/154309/

Omega: Hintergründe zur Meldung: Metro nimmt Testkarte zurück,

unter http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_20304.html

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Bundesverfassungsgericht: Großer Lauschangriff verletzt Menschenwürde

Der 1998 eingeführte "Große Lauschangriff" ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Eine "erhebliche" Anzahl der Vorschriften über das elektronische Abhören von Privatwohnungen zum Zwecke der Strafverfolgung verletze die Menschenwürde, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In der Übergangsfrist gelten den Angaben zufolge bereits die jetzt aufgestellten strengeren Maßstäbe. Danach dürfen private Wohnräume nur noch dann akustisch überwacht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass darin "Gespräche über begangene Straftaten" geführt werden.

Die ganze Nachricht im Internet: http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=7897