Mobilfunk-Newsletter vom 31.07.2004

THE MICROWAVE SYNDROME - FURTHER ASPECTS OF A SPANISH STUDY

http://omega.twoday.net/stories/289705/

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Petition von Naila

Petition des Stadtrates Naila gemäß Beschlüssen vom 29.03.2004, 08.06.2004 und 27.07.2004

Wirksamer Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung

Von vielen Ärzten, Wissenschaftlern, Fachleuten und auch Privatpersonen wird die Aussage angezweifelt, dass bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte von einer Mobilfunksendeanlage keine gesundheitlichen Auswirkungen ausgehen können.

Kernpunkte der Kritik sind, dass die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Grenzwerte für den Betrieb von Mobilfunksendeanlagen nur thermische Wirkungen, nicht jedoch bestimmte athermische Effekte der Mobilfunkstrahlung berücksichtigen und die Grenzwerte keine Vorsorgegrenzwerte darstellen, obwohl in Deutschland im Rahmen der Umweltpolitik die grundlegende Idee des Vorsorgeprinzips entwickelt wurde.

Zu den Auswirkungen von Mobilfunksendeanlagen auf die menschliche Gesundheit gibt es bereits eine Reihe von Untersuchungen, z.B. von der durch die EU beauftragten Forschergruppe REFLEX aus sieben EU-Ländern und des ECOLOG-Institutes, das eine Untersuchung im Auftrag der Telekom durchgeführt hat.

Beide kommen zu dem Ergebnis, dass durch Mobilfunkstrahlung gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgerufen werden können. Die Forschergruppe REFLEX hat den Nachweis erbracht, dass durch Hochfrequenzstrahlung das Erbgut geschädigt werden kann. Die Studie des ECOLOG-Institutes kommt zum Ergebnis, dass Krebserkrankungen, Schwächung des Immunsystems und Einflüsse auf das zentrale Nervensystem durch Mobilfunk begünstigt werden. Darüber hinaus gibt es weltweit diverse Untersuchungen, die gesundheitliche Auswirkungen bestätigen.

Die in Naila niedergelassenen Allgemeinmediziner Drs. med. Horst Eger, Klaus Uwe Hagen, Birgitt Lucas, Peter Vogel und Helmut Voit haben eine Studie erstellt, in welcher der Gesundheitszustand der Bevölkerung im Abstand zu einer in Naila seit 1993 bestehenden Mobilfunkanlage untersucht worden ist. Die Ergebnisse der „Nailaer Ärztestudie“ wurden in einer Veranstaltung am 21.07.2004 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Studie wurde von Herrn Prof. Dr. med. Rainer Frentzel-Beyme, Epidemiologe am Zentrum für Umweltforschung und Umwelttechnologie der Universität Bremen, wissenschaftlich beurteilt.

Die Studie ergab, dass sich der Anteil von neu aufgetretenen Krebsfällen bei Patienten, die während der letzten zehn Jahre in einem Abstand bis zu 400 Meter um die seit 1993 betriebene Mobilfunksendeanlage gewohnt hatten, gegenüber dem über 400 m entfernten Bereich im Gesamtzeitraum von 1994 - 2004 verdoppelt und in der Zeit von 1999 - 2004 sogar verdreifacht hat. Überdies war das Alter, in dem diese Patienten an Krebs erkrankt sind, durchschnittlich 8,5 Jahre jünger als im über 400 m entfernten Bereich. Nennenswerte äußere Einflussfaktoren, die das Ergebnis hätten beeinträchtigen können, konnten nicht eruiert werden. Auf den Inhalt der beiliegenden Studie darf verwiesen werden.

Aufgrund des Ergebnisses der vorgenannten verschiedenen Untersuchungen ergeben sich erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung, wonach bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte von einer Mobilfunksendeanlage keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen ausgehen können. So lange die geltenden Grenzwerte nicht verändert werden, gibt es sowohl für die betroffenen Bürger als auch für die Kommunen kaum juristische Handhaben, gegen vorhandene bzw. geplante Sendeanlagen vorzugehen, weil die Gerichte den Schutz der Bevölkerung als ausreichend ansehen, sofern die Mobilfunkanlage die geltenden Grenzwerte einhält, was durch die Erteilung der Standortbescheinigung durch die Regulierungsbehörde als erwiesen gilt.

Die deutschen Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen sind erheblich höher als vergleichbare Regelungen in manchen benachbarten Ländern bzw. Regionen (z.B. Schweiz, Österreich/ Bundesland Salzburg). Nachdem Mobilfunk dort auch mit extrem niedrigeren Grenzwerten für die Strahlenbelastung betrieben werden kann, sollte nach Ansicht der Stadt Naila darauf hingearbeitet werden, die Grenzwerte auch in Deutschland deutlich zu senken, um mögliche gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung von vorneherein auszuschließen bzw. zu minimieren.

[ Zusatz, nur für Text an Bundestag:

Aus verschiedenen Bundestagsdrucksachen geht hervor, dass den politisch zuständigen Stellen die Bedenken aus der Bevölkerung und auch die kritischen Stimmen aus Wissenschaft und Forschung durchaus bekannt sind. Jedoch zögern die zuständigen Fachstellen noch mit einer eindeutigen Bewertung dieser Indizien und verweisen auf bis zum Jahr 2006 laufende Forschungsvorhaben des Bundes.

Der Deutsche Bundestag sollte hier auf ein schnelleres Arbeiten drängen und z.B. die Vorschläge des Büros für Technikfolgenabschätzung im Bericht an den Bundestag vom 08.07.2003 (Bundestagsdrucksache 15/1403) konsequent umsetzen. Dort heißt es z.B., dass bei der politischen Bewertung neuer Forschungsergebnisse in Bezug auf die Festlegung von Grenzwerten dem Parlament eine besondere Aufgabe zukomme (S. 83 a.a.O.). Es erscheine bedenkenswert, die geltenden nationalen Richtlinien bzw. Richtlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) mit dem Vorsorgeansatz in Übereinstimmung zu bringen, insbesondere dann, wenn weitere Forschungsergebnisse die Existenz und die Auswirkungen athermischer Effekte zweifelsfrei belegen sollten (S. 84 a.a.O.)

Die Stadt Naila ist der Auffassung, dass inzwischen genügend relevante Erkenntnisse über die Existenz solcher gesundheitsgefährdenden Effekte vorliegen und fordert daher den Deutschen Bundestag auf, entsprechend dem überall im Umwelt- und Verbraucherschutz geltenden Vorsorgeprinzip die unten genannten Maßnahmen zu ergreifen, um einen wirksamen präventiven Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. ]

In Verantwortung für die Gesundheit aller Einwohner der Stadt Naila und auf Grund des alarmierenden Ergebnisses der Nailaer Ärztestudie hat der Stadtrat Naila gemäß Artikel 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung, wonach die Gemeinden auch für das örtliche Gesundheitswesen zu sorgen haben, folgende Petition verabschiedet:

A) Deutscher Bundestag

Um einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Mobilfunks zu erreichen, fordern wir den Deutschen Bundestag auf, umgehend folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Absenkung des Grenzwertes für die Leistungsflussdichte von Mobilfunksendeanlagen in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) auf ein gesundheitsverträgliches Maß; und zwar eine Reduzierung um den Faktor 1:1.000.000 gegenüber dem derzeit geltenden Wert, um dem Vorsorgeansatz Rechnung zu tragen.

2. Erteilte Standortbescheinigungen für bestehende Mobilfunksendeanlagen sind gemäß der Ermächtigung des § 7 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) umgehend zu widerrufen, sobald die Grenzwerte nach § 3 BEMFV i.V.m. der 26. BImSchV geändert worden sind.

3. Einführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit einer rechtlich verbindlichen Beteiligung der Kommunen und der Bürger für alle Mobilfunksendeanlagen.

4. Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Hersteller sowie der Mobilfunkbetreiber zur Aufklärung der Verbraucher über die Gefahren von Hochfrequenzgeräten wie Mobiltelefonen, schnurlosen DECT-Telefonanlagen und Wireless-LAN-Anlagen.

B) Europäisches Parlament

Um einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Mobilfunks zu erreichen, fordern wir das Europäische Parlament auf, umgehend folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Erlass von EU-Richtlinien zur europaweiten Harmonisierung der Grenzwerte für Mobilfunksendeanlagen auf niedrigstem Niveau, und zwar eine Reduzierung um den Faktor 1:1.000.000 gegenüber dem derzeit in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Wert, um so gesundheitliche Risiken durch Mobilfunksendeanlagen von vorneherein auszuschließen bzw. zu minimieren.

2. Einführung einer europaweiten gesetzlichen Verpflichtung der Hersteller sowie der Mobilfunkbetreiber zur Aufklärung der Verbraucher über die Gefahren von Hochfrequenzgeräten wie Mobiltelefonen, schnurlosen DECT-Telefonanlagen und Wireless LAN-Anlagen.

C) Bayerischer Landtag

Um einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen des Mobilfunks zu erreichen, fordern wir den Bayerischen Landtag auf, umgehend im Bundesrat folgende Initiative einzubringen:

1. Absenkung des Grenzwertes für die Leistungsflussdichte von Mobilfunksendeanlagen in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) auf ein gesundheitsverträgliches Maß; und zwar eine Reduzierung um den Faktor 1:1.000.000 gegenüber dem derzeit geltenden Wert, um dem Vorsorgeansatz Rechnung zu tragen.

2. Erteilte Standortbescheinigungen für bestehende Mobilfunksendeanlagen sind gemäß der Ermächtigung des § 7 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) umgehend zu widerrufen, sobald die Grenzwerte nach § 3 BEMFV i.V.m. der 26. BImSchV geändert worden sind.

3. Einführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit einer rechtlich verbindlichen Beteiligung der Kommunen und der Bürger für alle Mobilfunksendeanlagen.

4. Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung der Hersteller sowie der Mobilfunkbetreiber zur Aufklärung der Verbraucher über die Gefahren von Hochfrequenzgeräten wie Mobiltelefonen, schnurlosen DECT-Telefonanlagen und Wireless-LAN-Anlagen.

Anlagen: Eingabe der Bürgerinitiative zur Verminderung der Strahlenbelastung, Naila, mit Unterschriftenlisten

Kurzfassung der Nailaer Ärztestudie Stand: 28.07.2004, 09:12

Quelle: http://www.naila.de/petition.pdf

Nachricht von Reinhard Rückemann

http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/4139

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"Keine Handy-Verträge mit Steuerklauern"

Attac-Aktion vor Vodafone-Zentrale in Düsseldorf am 29.7., 11.30 Uhr / Verärgerte Kunden schreddern öffentlich ihre Verträge

Düsseldorf/Frankfurt 27.07.2004

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verärgerung über die Steuertricks des Mobilfunk-Unternehmens Vodafone nimmt zu. Seit Attac vor drei Wochen zu Protesten dagegen aufgerufen hat, dass Vodafone den öffentlichen Kassen rund 20 Milliarden Euro vorenthalten will, sind bereits viele tausend Postkarten und E-Mails an den Konzern geschickt worden. Attac-Gruppen in über 50 Städten beteiligen sich bisher mit Aktionen an der "Vodaklau-Kampagne", Details unter http://www.attac.de/vodaklau

Inzwischen bekommt der Protest eine neue Qualität: Immer mehr Vodafone- Kunden sind so empört über das Vorgehen des Unternehmens, dass sie ihre Verträge kündigen. Bisher passiert das von der Öffentlichkeit unbemerkt - das wollen wir jetzt ändern. Unter dem Motto "Keine Verträge mit Steuerklauern" werden Attac-Mitglieder und ehemalige Vodafone-Kunden ihre Verträge vor der Vodafone-Zentrale in Düsseldorf mit einem großen Gartenschredder öffentlich zerhäckseln, um ihren Protest zu zeigen und andere zur Nachahmung zu animieren.

Die Aktion findet statt am Donnerstag, 29. Juli, um 11.30 Uhr vor der Vodafone-Zentrale in Düsseldorf, Am Seestern 1. Steuerexperten von Attac und ehemalige Vodafone-Kunden stehen dabei für Gespräche zur Verfügung.

Wir freuen uns darauf, sie am Donnerstag bei der Aktion begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Malte Kreutzfeldt, Attac-Pressesprecher, Tel. 0170-2334746

Lars Niggemeyer, Attac-AG Steuern, Tel. 0162-8357877

P.S. Hintergründe zu den Plänen von Vodafone finden Sie unter http://www.attac.de/vodaklau/flyer1.php und http://www.attac.de/vodaklau/fua.php

http://www.attac.de/presse/presse_ausgabe.php?id=344

 

Stadtrat setzt Zeichen gegen Mobilfunkanlage am Bergl

Schweinfurt (27.7.2004)

Wichtermann hatte wie die übrigen SPD-Stadträte, die Vertreter von Schweinfurter Liste und Pro Schweinfurt, die Republikaner und die FBU unter dem Einreicher des Überprüfungsantrags, Dr. Kurt Vogel, gegen die nachträgliche Sanktionierung des "Funkanlagenschwarzbaus" (Vogel über die UMTS-Sender am Mast) gestimmt.

Allerdings will Referent Jürgen Montag schon damals auf die beiden existierenden Problemfälle hingewiesen haben. Der Stadtrat habe sie bei der Abstimmung "wissentlich in Kauf genommen". Dr. Erich Ruppert (Grüne) befürchtete denn auch, dass man mit der Ablehnung der Sendeanlagen am Bergl den Bürgern womöglich einen Bärendienst erwiesen hat: Es stehe zu befürchten, "dass sich jetzt niemand mehr an unser Konzept hält und die Betreiber ihre nicht genehmigungspflichtigen Anlagen errichten, wo immer sie wollen". Rupperts Vorwurf an die SPD: "Es geht Ihnen in dieser Frage nicht um die Bürger, sondern um die Zuneigung der Bürger". Dies wies Dr. Herbert Wiener seitens der SPD zurück und strich die Verantwortung der Stadt heraus, sich in ungeklärten Rechtsfragen schützend vor ihre Bürger zu stellen. FBU-Mann Vogel warf baurechtliche Argumente gegen die Anlage in die Waagschale, die allerdings laut Referent Jürgen Mainka einer Überprüfung nicht standhielten.

Nach der heutigen Entscheidung wird in einer künftigen Sitzung wohl auch der nachträgliche Bauantrag für die Anlage in der Walter-von-der-Vogelweide-Straße (Eselshöhe) nicht durchgehen. Im Stadtrat hat sich eine Grundsatzstimmung für die gegen Mobilfunkmasten in Wohnbereichen kämpfenden Bürger breit gemacht, die SWL-Sprecher Karlheinz Müller am besten zusammenfasste: "Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die Interessen der Mobilfunkkonzerne gegenüber unseren Bürgern zu vertreten". Ein Häuflein Betroffener Bürger vom Bergl hatte die Debatte auf der Besuchertribüne aufmerksam verfolgt und feierte die Entscheidung anschließend im Rathausinnenhof. Heute wurde ein Stein ins rollen gebracht...

Mittwoch, 28.7.2004

http://www.swex.de/swex/news/detail.php?nr=4058&kategorie=news

 

Artikel aus den Lokalnachrichten des Teckboten vom 31.Juli.2004

MOBILFUNK / Netzbetreiber klappert Haustüren auf der Suche nach UMTS-Antennenstandort ab

Vodafone versucht, Tatsachen zu schaffen

Nach T-Mobile ist nun auch Vodafone in Bissingen auf Standortsuche für eine UMTS-Antenne gegangen. Die Gemeinde ist derweil bemüht, mit dem Netzbetreiber ins Gespräch zu kommen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

RICHARD UMSTADT

BISSINGEN Vodafone sucht in Bissingen Privatleute, die bereit sind, sich eine UMTS-Antenne aufs Dach montieren zu lassen. Dazu beauftragte der Netzbetreiber eine Akquisitionsfirma, deren Mitarbeiter in der alten Ortsmitte der Seegemeinde von Haus zu Haus geht.

Kommentar von Siegfried Zwerenz:

Dipl. Ing. Honisch empfiehlt einen maximalen Wert von 1000 MikroWatt/m². Dies ist leider viel zu hoch.

Das wäre der alte Salzburger Vorsorgewert. Seit Februar 2002 hat die Landessanitätsdirektion Salzburg auf Grund neuester Erkenntnisse den Wert auf 10 Mikrowatt/m² im Außenbereich und auf 1 Mikrowatt/m² im Innenbereich gesenkt. Dieser Wert ist eine Empfehlung, wird aber auch dort nicht von den Betreibern eingehalten.

Zum weiteren Vergleich. Die Stadt Naila fordert den Gesetzgeber auf den Grenzwert auf 10 Mikrowatt/m² zu senken. (Siehe Petition von Naila, 1. Seite  des Newsletters)

Es gibt seriöse Studien, die sogar schon innerhalb weniger Minuten Bestrahlung mit 1000 MikroWatt/m² negative körperliche Reaktionen dokumentieren.

Durch Mobilfunk-Feldstudien zeigte die Uni Wien auf, dass es sehr weit unterhalb von 1000 Mikrowatt/m² zu  Herz-Kreislauf-Problemen und Gedächtnisleistungsstörungen kam.

Aufgrund des aktuellen Wissensstandes dürfte die Bevölkerung maximal mit 1 MikroWatt/m² bestrahlt werden. Dieser Wert wurde bereits im Oktober 1999 anlässlich des Elektrosmog-Forums in Bonn durch medizinische Ärzteverbände, Wissenschaftler usw. von Umweltminister Trittin gefordert.

Dass bei dem Vorsorge-Wert von 1 MikroWatt/m² das Mobilfunk-Netz nicht mehr nach den Wünschen der Betreiber funktioniert, ist bekannt. Wenn jemand konsequent die Sache zu Ende denkt, dann heißt es nicht, die Strahlenbelastung ist so weit zu reduzieren, dass die Technologie noch nach den Wünschen der Betreiber funktioniert, sondern richtig ist: wir müssen die Strahlenbelastung so weit senken, dass wir einen vernünftigen Gesundheitsschutz haben. Dann können wir sehen, ob bei diesen Werten diese jetzige Technik noch nach den Wünschen der Betreiber funktioniert. Wenn nicht, dann muss eine ungefährliche Technik her. Erst die Gesundheit, dann das Geschäft.

Hierzu fällt mir noch ein guter Spruch ein, den ich vor einiger Zeit gelesen habe. Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.

Inzwischen verteilten besorgte Bissinger Bürger in der Seegemeinde Flugblätter, in denen sie die Bevölkerung bittet: Unterstützen Sie die Gemeinde Bissingen. Unterschreiben Sie nicht vorschnell einen Vertrag, der Sie womöglich auf Jahre hinaus verpflichtet, eine UMTS-Antenne auf Ihrem Dach zu dulden.

http://www.teck.de/region/service/lokalnachrichten/2004/artikel/TB3007.007.html

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim