Mobilfunk-Newsletter vom 30.06.2004

e-plus Sendeanlage/ Bäckerei Silber in Kassel – Brasselsberg

Date: Sun, 06 Jun 2004 18:53:42 +0200

From: Tilman Evers

Re: e-plus Sendeanlage/ Bäckerei Silber in Kassel – Brasselsberg

Lieber Krzysztof Puzyna,

ich schreibe das so, wie Sie es in einen Infodienst stellen können. Wir schreiben übrigens e-plus konsequent nur noch Ä-plus:

Am 28. Mai, dem letzten Werktag innerhalb der gerichtlichen Frist, hat Ä-plus seine Antenne auf dem Dach der Bäckerei Silber im Kasseler Stadtteil Brasselsberg abgebaut. Die Bürgerinitiative "Bürgerwelle Brasselsberg" feierte mit Sekt, der Hessische Rundfunk filmte und sendete.

Als der Bäcker im August 2000 den Vertrag mit Ä-plus unterschrieb, ahnte er nichts von der Empörung, die er bei Nachbarn lostreten würde. Erschreckt wollte er die Antenne wieder loswerden - aber mit kalkulierbarem Kostenrisiko. Dabei half ihm Bürgerinitiative mit anteiligen Verpflichtungserklärungen (die zum Schluss nur zu 10 % in Anspruch genommen werden mussten). Der Bäcker kündigte, kompetent unterstützt von der Kasseler Rechtsanwältin Anja Baumbach-Wilkin.

So absurd es klingt: Die rechtliche Handhabe hatte gar nichts zu tun mit den gesundheitlichen Risiken von Mobilfunkstrahlung, um die es der Bürgerinitiative natürlich ging. Der "Hebel" fand sich statt dessen im normalen Vertragsrecht. Im Vertrag stand, dass Ä-plus jährlich kündigen könne, der Bäcker aber 20 Jahre an den Vertrag gebunden sein sollte. Ein solches Verhältnis von 20 : 1 hatte ein Gericht in Plön in einem anderen Fall (Bierlieferungen) für sittenwidrig erklärt.

Das Kasseler Landgericht ließ durchblicken, dass es dieser Präzedenz folgen würde. Darauf ließ Ä-plus sich bei der Gerichtsverhandlung im Mai 2000 auf den Vergleich ein, die Antenne in zwei Jahren abzubauen - lieber ein "freiwilliger" Rückzug als ein Urteil. Auch die Bürgerinitiative akzeptierte den Vergleich: Die Fortführung des Prozesses hätte noch länger als diese zwei Jahre dauern können, mit weiter unkalkulierbarem Kostenrisiko. Festgehalten wurde der Vergleich unter dem Aktenzeichen 7 O 2058/01.

Fazit für alle Standort-Vermieter, die ihre Antenne wieder loswerden möchten: Schauen Sie in Ihren Vertrag, ob er ebenfalls ein derart "sittenwidriges" Missverhältnis der Kündigungsfristen enthält. Wenn ja: Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt, oder rufen Sie RA Baumbach-Wilkin in Kassel an. Sie haben gute Chancen, zu vertretbaren Kosten. – Die zahlreichen Bürgerinitiativen, die sich im Umkreis von Mobilfunksendern gebildet haben, können allerdings auf diesem Weg nur mit dem Vermieter, nicht ohne oder gegen ihn Erfolg haben.

 

Soweit mein Info, und zugleich mein Text-Vorschlag. Es war also unrichtig, dass HR-TV von einem "Urteil" sprach. Und der jetzige Erfolg ist kein neuer, sondern derselben von vor zwei Jahren, nur jetzt in der Realität.

Mit freundlichem Gruß

Tilman Evers

http://www.iddd.de/umtsno/recht.htm#kassel

siehe auch umtsno.de: Verschiedenes zum Thema Recht unter:

http://www.buergerwelle.de/body_recht.html

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

IZMF Präsentation-- Messergebnisse in Hessen

Folgende Info ging heute an ca. 35 Redaktionen hessischer Zeitungen.

M.f.G.

Alfred Tittmann

Hessischer Landesverband mobilfunksenderfreie Wohngebiete e.V., Birkenweg  10,

63584 Gründau

27.Juni 2004

Presseinformation

Der Hessische Landesverband mobilfunksenderfreie Wohngebiete e.V., eine Vereinigung von mehr als 120 mobilfunkkritischen Bürgerinitiativen aus Hessen und den angrenzenden Gebieten aus Bayern und Rheinland-Pfalz hat die in Hessen von der Interessenvertretung der Mobilfunkbetreiber (IZMF) ausgeführte Messkampagne kritisch beobachtet. Wie nicht anders zu erwarten war, lagen die gemessenen Werte in der Regel (nach Aussage der Messenden, zum Teil weit) unter den Grenzwerten der 26. Bundes-Immisionsschutz-Verordnung.

Als Abschluss dieser Aktion werden von der IZMF nunmehr hessenweit (in Gießen am 1. Juli 2004, in Kassel am 8. Juli 2004, und in Darmstadt am 15. Juli 2004) drei inhaltsgleiche Informationsveranstaltungen angeboten, in denen der betroffenen Bevölkerung nachhaltig näher gebracht werden soll, dass die von Mobilfunkbasisstationen ausgehende elektromagnetische Strahlung ohne Einfluss auf die menschliche Gesundheit sei.

Der dieser Aussage zugrunde gelegte Vergleich zwischen dem verordneten Grenzwert und den vor Ort vorgefundenen Messwerten verbietet sich aus mehreren Gründen und ist schlichtweg als Versuch der Verdummung der betroffenen Bevölkerung zu sehen.

Mit dem teilweise großem Abstand der Messergebnisse zum Grenzwert zu argumentieren, ist sinn- und verantwortungslos, da Messwerte grundsätzlich unterhalb von Grenzwerten liegen müssen (Was von der Regulierungsbehörde ohnehin regelmäßig überwacht werden soll).

Es ist wissenschaftlich zweifelsfrei begründet und anerkannt, dass der geltende Grenzwert den menschlichen Körper vor thermischen Effekten schützen soll, nicht aber vor biologischen Beeinflussungen des menschlichen Gewebes schützen kann.

Weltweit gibt es eine Vielzahl seriöser konsistenter Belege für die mögliche Schädigung des biologischen Systems bei Menschen und Tieren durch den Betrieb von Mobilfunksystemen, die weit unterhalb des Niveaus bisheriger Messergebnisse in der Nähe von Mobilfunk-Basisstationen aufgetreten sind.

Die Behauptung der Mobilfunkbetreiber, die Besorgnis der Bevölkerung beruhe auf "mangelndem Wissen über die Technik" und "trotz sehr umfangreicher Studien könne kein Institut Gesundheitsschäden unterhalb des Strahlengrenzwertes feststellen", ist schlichtweg der Versuch, dem mündigen Bürger die Beurteilungsfähigkeit der Zusammenhänge abzusprechen und ihm jegliche Vorsorge zu verweigern.

HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.

Für den Vorstand

Prof. inv. Dr. med. H.-J. Wilhelm  Dr. E.W. Braun

Abtlg. Öffentlichkeitsarbeit

Alfred Tittmann, 63486 Bruchköbel, Kettelerstr. 3, Tel. 06181 – 7 73 76

 

Betr. HR hessen fernsehen - hessen aktuell 17.00 Uhr

TV-Bericht IZMF Messergebnisse in Hessen

Im 1 1/2 minütigen TV-Bericht wurden massive Antennenanlagen auf Hochhäusern dargestellt und zum Ausdruck gebracht, dass die in 24 hessischen Städten erzielten Messergebnisse an über 100 Messpunkten alle weit unter den Grenzwerten lägen; die Daten haben konkret bei 0,1% unterhalb der Grenzwerte gelegen, lediglich mit der Ausnahme der Messung in Hanau auf einem Balkon, da hätte der Wert 1,3% ergeben.

Lt. IZMF sei damit Entwarnung gegeben!

Im Pressebericht des Hanauer Anzeigers vom 28.05.04 erfolgt allerdings im letzten Absatz des Artikels die Bestätigung des Messspezialisten Herrn Meisel wie folgt:

"Dort auf dem Balkon hätten sich Werte von zwei Volt im D-Netz und fünf Volt im E-Netz ergeben."

Die Grenzwerte liegen bezogen auf die Feldstärke wie im gleichen Absatz auch angegeben:

beim D-Netz  bei 42 Volt/m

beim E-Netz bei 59 Volt/m

Bringt man diese Größen in die dazugehörigen Grenzwertrelationen so ergibt sich kein prozentualer Wert von 1,3 % sondern vielmehr ergeben sich Werte von 4,8% im D-Netz und 8,5 % im E-Netz.

Diese bedenkliche Interpretation bestätigt auch, wie bewusst manipuliert bzw. die Bürger getäuscht werden.

Ganz abgesehen davon, dass die Messwerte ohnehin eine Farce und keine Legitimation für Unbedenklichkeiten sind, können sie auch letztendlich keine Sicherheit bieten, wie im TV-Bericht von Prof. Mäntele - Institut für Biophysik Universität Frankfurt - wie folgt zum Ausdruck gebracht wurde:

"Sollte es andere Schädigungen oder Mechanismen geben, so kann ein Grenzwert das nicht berücksichtigen. Dafür sind Grenzwerte auch nicht angelegt".

Im Originalton des TV-Sprechers  heißt es dann weiter: "Der Grenzwert für Mobilfunkanlagen hat also nur beschränkte Aussagekraft und damit auch die ganze Messreihe".

M.f.G.

Alfred Tittmann

c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ärzte Zeitung, 29.06.2004

Neuer Zündstoff für Diskussion über Handy-Gefahr

Elektromagnetische Wellen mit Handy-Intensität verursachten DNA-Veränderungen / Daten einer in-vitro-Studie

MÜNCHEN (wst)

Am REFLEX-Projekt von Februar 2000 bis August 2003 haben zwölf überwiegend universitäre Forschergruppen aus sieben europäischen Ländern teilgenommen. Ziel war, den potentiellen Einfluss von elektromagnetischen Feldern niedriger Energie auf biologische Systeme mit in-vitro-Modellen zu ergründen.

Koordiniert hat das Projekt die Münchner VERUM-Stiftung für Verhalten und Umwelt. Der Internist Professor Franz Adlkofer, wissenschaftlicher Direktor der Stiftung, hat einige Mobilfunk-relevante Ergebnisse auf einer von den Grünen initiierten Anhörung im Bayerischen Landtag in München vorgestellt.

Wie Adlkofer berichtete, haben die Forscher im REFLEX-Projekt Kulturen menschlicher und tierischer Zellen, etwa Promyelozyten und Fibroblasten, elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Sie entsprachen in ihrer Stärke denen, die bei einem Handytelefonat auf den Kopf einwirken.

Dabei gelangten die Arbeitsgruppen trotz unterschiedlicher Nachweismethoden zum weitgehend gleichen Ergebnis: Je nach Expositionsdauer und Expositionsintensität kam es unterhalb des für Handys geltenden SAR (Spezifische Absorptionsrate)-Grenzwertes von zwei Watt pro Kilogramm zu einem signifikanten Anstieg von Einfach- und gefährlicheren - weil mit mehr Reparaturkomplikationen behafteten - Doppel-DNA-Strangbrüchen.

Wie die DNA-Strangbrüche entstehen, ist noch unklar. Es scheint aber, dass durch die elektromagnetische Strahlung vermehrt freie Radikale produziert werden, die dann offensichtlich eine Schlüsselrolle bei den Strangbrüchen haben. Denn in Zellkulturen, denen der Radikalenfänger Vitamin C zugesetzt worden war, gab es kaum Strangbrüche. Die Raten waren dann unter Exposition ähnlich niedrig wie in den unbestrahlten Kontrollzellkulturen, so Adlkofer.

Eine 24-stündige intermittierende Feldbelastung (steter Wechsel von fünf Minuten an und zehn Minuten aus) löste offensichtlich mehr DNA-Schäden aus als eine gleich lange kontinuierliche Exposition.

Dass die DNA-Schäden zumindest unter in-vitro-Bedingungen von den bestrahlten Zellen nicht problemlos repariert werden können, belegen Chromosomenanalysen Wiener REFLEX-Forscher. Sie fanden einen signifikanten Anstieg von Chromosomenveränderungen wie Spalten, Brüchen, azentrischen und dizentrischen Chromosomen in den exponierten im Vergleich zu nicht exponierten Zellkulturen.

Adlkofer räumte ein, dass die in-vitro-Befunde nicht auf in-vivo-Verhältnisse übertragen werden können. Möglicherweise ist in komplexeren biologischen Systemen die Toleranz gegen elektromagnetische Felder oder die reparative Kompetenz gegen deren biologische Auswirkungen größer als in isolierten Zellkulturen.

STICHWORT: EU-gefördertes Forschungsprogramm REFLEX

REFLEX ist der Kurzname für das von der EU im 5. Rahmenprogramm geförderte Forschungsvorhaben "Risk Evaluation of Potential Environmental Hazard from Low Energy Electromagnetic Field Exposure Using Sensitiv in vitro Methods". Beteiligt sind die Universitäten Bologna, Bordeaux, Mailand, Wien, Zürich, Berlin und Hannover sowie fünf nichtuniversitäre Forschungszentren.

Um den Einfluss subjektiver Erwartungen der Untersucher auszuschließen, wurde für die Expositionsversuche von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich unter Leitung von Professor Niels Kuster ein spezielles System entwickelt: Ein Computer entschied nach dokumentiertem Zufallscode, welche von jeweils zwei mit identischen Zellkulturen bestückte Expositionskammern bestrahlt wurden und welche als Kontrolle dienten.

Der Wahlcode wurde den Forschern immer erst zugänglich gemacht, nachdem sie die molekularbiologischen Analysen abgeschlossen hatten. Ursprünglich sollte Brüssel den von Adlkofer geschriebenen Ergebnisbericht des REFLEX-Projektes noch im letzten Jahr veröffentlichen.

Eine industrienahe Forschergruppe wollte jedoch das Resümee des Projektkoordinators nicht mit tragen, weshalb Brüssel weiteren internen Diskussionsbedarf eingeräumt hat. Die komplette offizielle Veröffentlichung des Ergebnisberichtes wird nun voraussichtlich im Sommer diesen Jahres erfolgen

http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/06/29/119a0903.asp?cat=/politik

 

Biologische Effekte von Mobiltelefonen

 

Omega: das ist auch wieder so eine Halbwahrheit, die im Ergebnis zu einer überflüssigen Verharmlosung der Sendeanlagen führt und damit den Netzbetreibern in die Hände spielt. Natürlich „führt das Handy am Kopf zu einer deutlich höheren Strahlenbelastung als eine Anlage in der Umgebung“, das ist doch eine Binsenweisheit, aber Herrn Daiber ist doch sicher auch klar, dass im Unterschied zum Handy der Sendemast die Anwohner 24 Stunden mit gepulster, gesundheitsschädlicher Mikrowellenstrahlung bestrahlt und damit wesentlich intensiver am Tag und in der Nacht auf die Anwohner einwirkt. Es ist immer die gleiche Masche: auf der einen Seite räumt man mögliche Gefahren der gepulsten Strahlung auf die menschliche Gesundheit ein, auf der anderen Seite verharmlost man diese Tatsache aber sofort wieder. Damit wiegt man die Handynutzer und die Anwohner von Mobilfunkanlagen in einer falschen Sicherheit, genauso wie bei der höchst überflüssigen Messung der Grenzwerte, die, wie nun überaus hinreichend bekannt gemacht worden ist, überall deutlich unterschritten werden. Hier übersieht man bewusst und vorsätzlich, dass man technische Werte misst, die mit den biologischen Wirkungen der Strahlung auf die Gesundheit der Menschen absolut nichts zu tun haben. Das nennen wir eine bewusste Verdummung der Menschen. 

Trotz intensiver Forschung seien bisher keine gesundheitsschädigenden Wirkungen bewiesen. "Es gibt aber Hinweise auf biologische Wirkungen der Strahlenbelastung, die man weiter untersuchen muss", sagt Daiber.

Omega: das ist auch wieder so eine zwiespältige Aussage, die alles offen lässt um ja nicht der Mobilfunkwirtschaft das Geschäft zu verderben. Es gibt bereits genügend Hinweise und Beweise für die Schädlichkeit der gepulsten Mikrowellenstrahlung:

http://www.buergerwelle.de/body_wissenschaft.htmlhttp://www.fdp-bundesverband.de/forum/read.php?f=17&i=1197&t=195http://www.buergerwelle.de/body_science.html (in Englisch)

Es ist nur die Frage, ob man sie sehen will oder sich immer und immer wieder an der notwendigen Konsequenz, nämlich eine neue, gesundheitsverträglichere Mobilfunktechnik einzusetzen, herummogelt.

Zu diesem Zweck haben das Bundesumweltministerium und das BfS vor zwei Jahren das Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm gestartet. Bis 2006 sollen die biologischen Wirkmechanismen des Mobilfunks erforscht und ihre gesundheitliche Relevanz abgeschätzt werden. So wird etwa getestet, ob hochfrequente, elektromagnetische Felder die Gehirnaktivität beeinflussen können. Außerdem wird eine Querschnittsstudie durchgeführt, um mögliche, gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Felder von Mobilfunkanlagen zu erfassen.

Omega: geforscht ist genug. Wir wollen nicht wieder Jahre auf Ergebnisse warten, die dann wieder von der mobilfunkfreundlichen Wissenschaft zerredet werden. Wir wollen für die gefährdete Gesundheit der Menschen endlich Taten sehen.

 

Artikel erschienen am 29. Juni 2004

http://www.welt.de/data/2004/06/29/298101.html

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mobilfunksendeanlage auf Zeltplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Es gibt seriöse Studien, die schon innerhalb weniger Minuten Bestrahlung mit 1 MilliWatt/m² (=1000 MikroWatt/m²) negative körperliche Reaktionen nachweisen. Ein Sender bestrahlt die Bevölkerung aber 24 Stunden am Tag mit 10 Watt/m² Sendeleistung.

Durch Mobilfunk-Feldstudien zeigte die Uni Wien auf, dass es sehr weit unterhalb von 1 MilliWatt (=1000 Mikrowatt/m²) zu Herz-Kreislauf-Problemen und Gedächtnisleistungsstörungen kommen kann.

Aufgrund des aktuellen Wissensstandes dürfte die Bevölkerung maximal nur mit 0,001 Milliwatt/m² (=1 MikroWatt/m²) bestrahlt werden. Dieser Wert wurde bereits im Oktober 1999 anlässlich des Elektrosmog-Forums in Bonn durch medizinische Ärzteverbände, Wissenschaftlern usw. von Umweltminister Trittin gefordert. Vielen wird bei der Betonung "Messwerte noch unterhalb von zehn Prozent der zulässigen Grenzwerte" eine Sicherheit suggeriert, die keine ist.

Sicher werden die viel zu hohen deutschen Grenzwerte (10.000 mW/m²) eingehalten, aber die in anderen Ländern geltenden Vorsorgewerte (0,01 mW/m²) um ein Vielfaches überschritten.

Deshalb möchte ich Sie bitten, sich mit dem Mobilfunkbetreiber über eine Strahlenreduzierung zu verständigen.

Gern unterstütze ich Sie mit weiterem Informationsmaterial.

Mit freundlichem Gruß

Martina Angelus

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Keine Mietervertreibungen durch Hartz IV

http://omega.twoday.net/stories/251391/

 

Arbeitslosengeld II ist verfassungswidrig

http://omega.twoday.net/stories/252758/

 

Burgerbewegung

http://omega.twoday.net/stories/251846/

 

Proteste erfolgreich - Bayer gibt Genversuchsfeld in Lentzke auf

http://omega.twoday.net/stories/253259/

 

In zehn Jahren mehr als 400 Prozent Zunahme von Telefonüberwachungen

http://omega.twoday.net/stories/253309/

 

Rechtsfreie Räume sind illegal

http://omega.twoday.net/stories/253301/