Mobilfunk-Newsletter vom 28.05.2005

Neues Krankheitsbild bei erhöhter Belastung durch Hochfrequenzfelder

http://omega.twoday.net/stories/721452/

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Elektrosmog

Sturm auf die Antennen

Text: Thomas Grether, Christoph Schilling, Bild: Gerry Nitsch

Die Angst vor der Verstrahlung nimmt zu: Überall im Land versuchen Bürgerinnen und Bürger, neue Handyantennen zu verhindern. Meist sind sie machtlos.

Hotel Seedamm Plaza in Pfäffikon SZ, 7. April 2005, nach dem Mittagessen: Gemeinderäte zahlreicher Zürichseegemeinden nippen zusammen mit Swisscom-Vertretern zufrieden an ihrem Kaffee. Man ist unter sich. Swisscom Mobile hat die Gemeinderäte zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die Bevölkerung aber ausgesperrt. Der Mobilfunk-Leader will sich die Politiker vertraulich und ungestört vornehmen. «Wir legen Ihnen die Fakten auf den Tisch», verspricht Swisscom Mobile.

Der Mobilfunkbetreiber will rund um den Zürichsee zügig Handyantennen aufstellen. Die Gemeinderäte sollen dabei helfen. Bedenken, die Strahlung der Anlagen könnte die Gesundheit schädigen, werden bagatellisiert. Ein PR-Mann der Swisscom legt Folien auf, bezeichnet Elektrosensible als «selbstdeklariert» und als «Multiallergiker». Und sagt, Studien würden «eine starke psychische Komponente» belegen.

Jeden Tag zwei neue Handymasten

«Damit stempelt die Swisscom Elektrosensible zu psychisch Kranken, obwohl die Wissenschaft gesundheitliche Schäden längst nachgewiesen hat», empört sich Lothar Geppert vom Verein Diagnose Funk, der für einen strahlungsarmen Mobilfunk kämpft. Die Telekomindustrie veranstalte seit Jahren solche Einseif-Aktionen. «Sechs von acht Referenten sind von der Lobby. Oft reden selbst anwesende Vertreter der Behörden ganz im Sinn der Industrie.»

Ingenieur Geppert unterstützt besorgte Bürger an Einspracheverhandlungen gegen Antennen. Allein im Jahr 2004 wurden in der Schweiz jeden Tag zwei neue Handymasten hochgezogen.

Widerstand gegen den Antennenwildwuchs kommt längst nicht mehr nur aus dem Lager der Umweltfundis, die Handys am liebsten verbieten möchten. Mittlerweile unterschreiben Tausende besorgter Bürgerinnen und Bürger Einsprachen gegen neue Masten. Sie sind nicht gegen Handys, aber dagegen, dass die Sendeanlagen mitten in Wohnzonen gestellt werden. «Es gibt kaum ein Antennenbaugesuch im Kanton Zug, das nicht mit Einsprachen verzögert würde», bestätigt etwa Armin Rutishauser vom kantonalen Amt für Umweltschutz. Selbst in Wohlen AG, dem Wohnort von Swisscom-Chef Jens Alder, kamen 1700 Unterschriften gegen zwei neue Antennen zusammen – der Rechtsstreit dauert an.

 

«Die verantwortlichen Gemeindebehörden opferten alles den kommerziellen Interessen», ärgert sich Hans-Peter Roost.

Das letzte Mittel: Schlafen im Keller

Kritik an den Gemeindebehörden auch in Thalwil ZH: Dort steht eine Antenne auf dem Bergschulhaus. Die Gemeinde erhält dafür von Sunrise jährlich 2400 Franken. Einige Antennennachbarn schlafen nur noch im Keller. Sie hatten sich erfolglos gegen die Anlage gewehrt. «Die Gemeinderäte unterwarfen sich kampflos der Telekomindustrie», sagt die Zahnärztin Cécile Pajarola resigniert. Wegen schlafloser Nächte, schwerer Sehstörungen und unerträglicher Ohrenschmerzen musste sie die Leitung der Schulzahnklinik aufgeben. Gemeindeschreiber Martin Pallioppi weist die Kritik zurück, man habe sich für die Bevölkerung zu wenig eingesetzt. «Als wir den Vertrag mit Sunrise abschlossen, waren die Gefahren noch nicht so bekannt.» Die Gegenwehr der Bürger bewirkte immerhin, dass Thalwil den Vertrag aufs Jahr 2008 kündigte und künftig auf Gemeindegebiet keine Antennen mehr zulässt.

Andere Gemeindebehörden gehen bis vor Bundesgericht. Doch meist ist es ein Kampf gegen Windmühlen. «Bundesrat und Parlament haben es bei der Neuordnung des Fernmeldewesens 1997 verpasst, im Gesetz einander gegenüberstehende Interessen der Bevölkerung zu definieren und aufeinander abzustimmen», kritisiert Umweltrecht-Spezialist Alain Griffel, Privatdozent für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich. Auf der einen Seite geht es um den Schutz vor elektromagnetischer Strahlung, auf der andern um den Ausbau des Handynetzes. Griffel: «Der Gesetzgeber hat diese heiße Kartoffel stattdessen den Behörden und Gerichten zugeschoben.» Diesen seien mangels gesetzlicher Regelung die Hände gebunden, Antennen zu verhindern, die auf privatem Grund gebaut werden. Mit andern Worten: Halten Swisscom, Sunrise und Orange die gesetzlichen Grenzwerte ein, und das tun sie in der Regel, ist eine geplante Antenne praktisch nicht zu verhindern. Laut Griffel bleiben mehr als 95 Prozent der Einsprachen erfolglos. «Für die Bevölkerung und die Gemeinden ist das ein ohnmächtiger und teurer Kampf.»

Der Bund verdient am Mobilfunk mit

 

Wenn es um den Standort einer Antenne geht, haben die Gemeinden nichts zu sagen. Auf Privatgelände dürfen die Telekomfirmen bauen, wo sie wollen. Das Gesetz sagt bloß, dass Antennen grundsätzlich innerhalb der Bauzonen – also meist mitten im Siedlungsgebiet – zu erstellen sind. Fälle, bei denen die Bevölkerung mitreden konnte und ein anderer als der geplante Standort gewählt wurde, lassen sich laut Orange-Sprecher Tilman Eberle «an einer Hand abzählen».

Denn die Hürden sind meist hoch. So wollten über 1400 Einwohner von Wettingen AG der Gemeinde mehr Mitsprache bei der Standortwahl verschaffen. Sie forderten in einer Initiative, den Antennenbau in der kommunalen Bau- und Nutzungsordnung zu regeln. Der Einwohnerrat erklärte die Initiative jedoch für ungültig, da sie gegen Bundesrecht verstoße.

Erstaunlich: Keines der Bundesämter in Bern ist zuständig für den Ausgleich der Interessen zwischen der profitorientierten Mobilfunkindustrie und den besorgten Bürgern. Stattdessen fördert der Bund den liberalisierten und privatisierten Telekommarkt. Und verdient kräftig mit – als Mehrheitsaktionär der Swisscom, die allein letztes Jahr einen Reingewinn von 1,5 Milliarden Franken eingestrichen hat.

 

Strahlung: «Meistens voll am Limit»

Auch juristisch hat die Telekombranche leichtes Spiel. Anwälte von Swisscom, Orange und Sunrise stützen sich seit Jahren genüsslich auf die Rechtsprechung der Bundesrichter. Diese haben mehrmals bekräftigt, dass die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), welche Grenzwerte festlegt, die Vorsorge abschließend regelt. Gemeinden können eine Antennenbewilligung nicht wegen gesundheitlicher Bedenken verweigern. Bereits vor fünf Jahren entschied das Bundesgericht: «Weitergehende Begrenzungen im Einzelfall sind nicht zulässig.» Swisscom-Sprecherin Pia Colombo sagt denn auch: «Blockiert ist keines unserer Projekte. Dies wäre nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht zulässig.»

So stehen bis heute die Grenzwerte der NIS-Verordnung über allem. «Das Bundesgericht hat sie quasi heilig gesprochen», sagt Elektrosmog-Spezialist Josef Peter aus Illnau, der seit Jahren die Strahlung von Mobilfunkantennen misst. Für ihn steht fest: «Das Bundesgericht widerspricht bei seinen Entscheiden dem Umweltschutzgesetz.» Denn dieses verlangt, dass Maßnahmen zur Verminderung von Mobilfunkstrahlung zu treffen sind, sofern dies technisch machbar ist. Die Netzbetreiber kümmere dies wenig. Sie orientierten sich am starren Grenzwert, sagt Peter: «Sie gehen meistens voll ans Limit.»

 

Selbstmord wegen Elektrosmog?

Dies bestätigt Strahlenspezialist Josef Peter, der den Grenzwert heute als «willkürlich» bezeichnet. Er war einer der Experten, die Bundesrat Moritz Leuenberger bei der Festsetzung des Werts berieten. Leuenberger stand unter dem Druck der Industrie. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft stellte den Schutz der Bevölkerung in den Vordergrund, steckte aber eine Niederlage ein: Es hatte einen viermal strengeren Grenzwert als den heute geltenden vorgeschlagen.

Ginge es nach der Vereinigung der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, der 2000 FMH-Mediziner angehören, würden zurzeit keine neuen Antennen gebaut: Sie forderten letztes Jahr ein Moratorium. Eine holländische Studie stellte fest, dass selbst Menschen, die sonst nicht sensibel auf elektromagnetische Felder reagieren, an Schwindel und Kribbeln leiden, wenn sie UMTS-Strahlen ausgesetzt sind. Dies schon bei Belastungen, wie sie in der Schweiz üblich sind. Diese Studie «ist der erste direkte Hinweis, dass UMTS-Strahlung die Gesundheit beeinträchtigt», sagt Mirjana Moser, Strahlenschutzexpertin beim Bundesamt für Gesundheit. «Das kam für die Wissenschaftler unerwartet.»

«Die Wirkung der Antennenstrahlung auf die Gesundheit hätte besser untersucht werden müssen, bevor die Netze aufgebaut wurden», kritisiert Umweltjurist Andreas Laki. «Aufgrund der zahlreichen Hinweise auf negative Auswirkungen sollte man von den Betreibern den Nachweis der Unschädlichkeit verlangen, statt der Forschung den Nachweis der Schädlichkeit aufzubürden.»

An der ETH Zürich wird die Studie zurzeit wiederholt. Doch selbst bei gleichen Ergebnissen wie in Holland wird ComCom-Präsident Furrer keinen Antennenstopp verfügen, wie er im Interview mit dem Beobachter bestätigt.

Für Stefan Zimmermann kämen solche Maßnahmen ohnehin zu spät. Der 18-Jährige schoss sich im September 2002 bei Mellingen AG mit einer Pistole in den Kopf. «Ich habe es satt, sieben Tage in der Woche mit Kopfweh aufzuwachen», schrieb er in seinem Abschiedsbrief. 30 Meter von seinem Elternhaus entfernt steht eine Swisscom-Antenne, seit 1994. Damals begannen auch die Kopfschmerzen. «Wir haben keine Gewissheit, es besteht aber der Verdacht, dass unser Sohn elektrosensibel war», sagt seine Mutter Madlen Zimmermann. Die Einsprache von Stefans Eltern und mehr als 400 anderen Mellinger Einwohnern hatte nichts gebracht.

 

http://www.beobachter.ch/asset_8833.asp?session=DFD53965-1508-4BC5-B58C-BAC5AB2EAD66

 

“Sagen Sie die Wahrheit“

Von Elisabeth Meyer

Bullenkuhlen.

Das wird der Mobilfunkbetreiber voraussichtlich nicht müssen: Die anwesenden Bürger nahmen die Aussicht auf die drei zusätzlichen Antennen in 20 Meter Höhe und etwa 200 Meter Entfernung zum Wohngebiet vergleichsweise gelassen. Zwar fragten sie nach Alternativ-Standorten weiter nordwestlich oder südlich, gaben sich aber mit den Antworten „Überlappungsbereich mit anderen Sendern“ beziehungsweise „Die Naturschutzbehörde war dagegen“ zufrieden.

Auf die Frage, weshalb O2 überhaupt einen Sendemast baue, erklärte Johannes, jeder Mobilfunkbetreiber sei dazu verpflichtet, ein eigenes Netz aufzubauen. „Weshalb funktionieren denn die Handys jetzt schon, wenn Sie hier noch kein Netz haben?“, wollten die Bürger wissen. Das liege an der bislang angewandten GMS-Technik, so Johannes. O2 wolle aber UMTS einführen. „Daher können wir auch die bestehenden Anlagen nicht nutzen.“

 

Omega es stimmt nicht, dass Bürger, die in der Nähe von Mobilfunksendemasten leben, durch die elektromagnetische Strahlung nicht gefährdet sind. Siehe dazu http://omega.twoday.net/search?q=Krebs+Cluster

Von der Kritik unbeeindruckt, erklärte Johannes, die Grenzwertausschöpfung der Sendemasten in Barmstedt betrage 0,004 Prozent. „Außerdem ist die Feldstärke einer Mobilfunk-Basisstation dort, wo sich die Menschen aufhalten, nur etwa ein Tausendstel so hoch wie das, was ein Handy produziert.“ Dessen Leistung werde umso geringer, je näher der nächste Sendemast sei.

Omega siehe dazu „Mehr Antennen, weniger Strahlung?“ unter:

http://omega.twoday.net/stories/328525/

Lalk ließ nicht locker. „Wenn ich ständig im Richtstrahl einer Antenne sitze, würde ich mich nicht wohlfühlen“, sagte er. Den Beweis, wie gefährlich Elektrosmog sei, wollte er durch ein Experiment antreten: Er bat zwei der Anwesenden nach vorn und drückte ihnen die ausgestreckten Arme nach unten - einmal mit, einmal ohne Handy in der Hosentasche. Ergebnis: Mit Handy „bewaffnet“, fiel es den „Probanden“ schwerer, gegenzuhalten. Einen „Taschenspielertrick“ vermutete einer der beiden - und hielt, um den Versuch neutraler zu gestalten, einen Stuhl an gestreckten Armen in die Höhe. Lalk stellte sich hinter ihn und hielt ihm das Handy in den Rücken. Ergebnis: Es passierte nichts.

„Diese Versuche haben einen etwas anderen Hintergrund“, erklärte Lalk gestern auf Anfrage unserer Zeitung. „Ich wollte damit zeigen, dass Elektrosmog schwächt.“ Er wolle - selbst Handy-Besitzer - dafür sensibilisieren, dass eine exzessive Nutzung von Mobiltelefonen nicht ungefährlich sei. „Die Anbieter sollten so fair sein und darauf hinweisen, dass es auch solche Meinungen gibt“, sagte er. Für Bullenkuhlen dürfte Lalk damit nicht mehr viel erreichen. Ende 2006 soll mit dem Bau der Station begonnen werden.

Donnerstag, 26.05.2005

http://www.wedel-schulauer-tageblatt.de/fr_rechts.php?aid=21716&kat=5&dir=/Homepage/news

 

LOKALTEIL LANDAU vom 26.05.2005

Mobil telefonieren ohne Gefährdung

Treffen der ödp/aktive Bürger - Volksbegehren Mobilfunk bis 18. Juli

Landau /Dingolfing (lnp).

Die ödp forderte in dem Volksbegehren „Sparen auch an der Spitze“, dass die Abgeordneten für ihre Altersversorgung selbst vorsorgen sollten. Das bayerische Verfassungsgericht lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Altersversorgung Teil der Bezahlung für einen Vollzeitjob und damit gerechtfertigt sei.

Der zweite Teil des Abends galt dem Mobilfunk-Volksbegehren. Ziel ist die Einführung von Genehmigungsverfahren für Mobilfunksendmasten und die Verankerung der Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen Handys, aber die Mobilfunkbetreiber sollen ihre Sendemasten nicht länger hinstellen können, wie sie wollen“ kritisiert Franz Zirngibl.

Ziel: Weniger Strahlenbelastung

Mit dem Volksbegehren würde eine deutliche Herabsetzung der Strahlenbelastung und eine Vorsorgeplanung mit unproblematischen Standorten erreicht. Gerade die gesundheitlichen Auswirkungen dürfen nicht unterschätzt werden, meint Dr. Helmuth Pix. Auch wenn jetzt eine Studie im Auftrag der Mobilfunkvertreter den Sendemasten Ungefährlichkeit attestierte, so gibt es andere Untersuchungen, die sehr wohl die Gesundheitsgefährdung beweisen. Auf dem Ärztekongress in Berlin 2004 wurde ein menschliches Zellmodell vorgestellt, bei dem Genschäden in Form von Chromosomenbrüchen bereits nach drei Tagen nach einer Mikrowellenbestrahlung innerhalb gültiger Grenzwerte auftreten. Dies entspricht einer radioaktiven Bestrahlung von 0,5 Gray. Die Naila-Studie, durchgeführt von am Ort ansässigen Hausärzten, ergab im Umkreis von 400 Meter um eine Funkanlage eine doppelte Krebsanfälligkeit. Das Volksbegehren fordert deshalb, die Sendemasten so aufzustellen, dass die Gesundheitsgefährdung möglichst klein gehalten wird.“ Deshalb soll der Gemeinde ein Mitspracherecht bei der Aufstellung von Sendemasten eingeräumt werden. Schließlich darf kein Werbeplakat aufgestellt werden, ohne dass die Kommune zustimmt, erklärte Dr. Pix weiter.

„Im Vorfeld des Volksbegehrens wollen wir auch auf Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker und vor Ort entstandene Bürgerinitiativen eingehen, um ein möglichst breites Bündnis zu schaffen“ gibt Eduard Dullinger als Vorschau.

http://www.pnp.de/ngen/such.php?cid=29-8579127&Ressort=h

 

Klares Votum gegen Mobilfunkanlage

http://omega.twoday.net/stories/720575/

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Mobilfunk Archiv (Englisch)

http://tinyurl.com/6rsgw

 

Magenta News - Mobile- Tetra Masts from Mast Network

http://tinyurl.com/4dllx

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