Mobilfunk-Newsletter vom 27.02.2004

Leserbriefe Frankfurter Rundschau 24-02-04 zum BGH Urteil

M.f.G.

Alfred Tittmann

c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.          

LESERBRIEFE

"Weiterkämpfen"

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat eine Klage von Bruchköbeler Mobilfunkgegnern gegen eine Sendeantenne im Kirchturm zurückgewiesen. Dazu heißt es in zwei Leserbriefen:

Dieses Urteil des BGH bietet keinen Anlass zur Resignation.

Danach haben die Grenzwerte der 26. Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) zunächst die Indizwirkung, dass Bürger durch in der Nähe ihrer Wohnungen befindliche Mobilfunksendeanlagen diese nur "unwesentlich" beeinträchtigen. Diese Indizwirkung kann jedoch bei wissenschaftlich begründeten Zweifeln und dem fundierten Verdacht bestehender Gesundheitsgefährdungen, die nicht ins Blaue hinein von betroffenen Bürgern vorgetragen werden, durchaus erschüttert werden, und zwar durch Vorlage neuerer Forschungsergebnisse, die die Grenzwerte in Frage stellen und deshalb dazu führen, dass die untergeordneten Gerichte auf eine Umkehr der Beweislast dahingehend zu erkennen haben, dass nunmehr die Mobilfunkbetreiber die Ungefährlichkeit der von ihren Anlagen ausgehenden Strahlung nachweisen müssen.

Genau dies war bisher nicht der Fall. Nur allzu gerne haben sich bisher die untergeordneten Gerichte auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückgezogen und diese dahingehend interpretiert, dass ihnen eine eigene Beweisaufnahme verboten sei, solange die Grenzwerte der BImSchV noch gelten. Von Recht suchenden Bürgern vorgelegte, neueste wissenschaftliche Ergebnisse und Beurteilungen unabhängiger Wissenschaftler weltweit wurden unter diesem Gesichtspunkt einfach nicht beachtet.

Dies ist nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nun nicht mehr möglich. Vielmehr ist jeder einzelne, mit einer Mobilfunkstreitigkeit befasste Richter aufgerufen, nach seinem eigenen Gewissen und Ermessen die ihm vorgelegten wissenschaftlichen Ergebnisse zu prüfen und zu entscheiden, ob diese begründete Zweifel und den fundierten Verdacht bestätigen, dass die Grenzwerte der BImSchV die Bürger gerade nicht vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Mobilfunksendeanlagen schützen. Keineswegs fordert der Bundesgerichtshof also den Beweis für eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlagen, sondern von den betroffenen Bürgern nur noch den Nachweis wissenschaftlich begründeter Zweifel und den eines fundierten Verdachts derartiger gesundheitlicher Beeinträchtigungen.

Nach alledem bleibt es den untergeordneten Gerichten vorbehalten, in Einzelfällen künftig unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Erwägungen bürgergerechter die ihnen vorgelegten Beweismittel zu entscheiden. Dies setzt allerdings den grundsätzlichen Wissen unserer Gerichte voraus, die Gesundheit unserer Bürger den wirtschaftlichen Interessen der Lobbyisten und Politiker voranzustellen, denn der Unterschied zwischen einem demokratischen Rechtsstaat und einem Bananenstaat ist und bleibt die Unabhängigkeit der Justiz!

Jürgen Ronimi, Rechtsanwalt, Oberursel

Omega: der zweite Leserbrief war von Wolfgang Lüdecke, siehe unter:

http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_240204.html

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München Stadt

Antenne auf und Feuer unterm Dach

Streit um juristische Folgen von Mobilfunk-Masten - T-Mobile greift Thanheiser an

Darf ein Mieter die Miete kürzen, wenn der Vermieter einen Mobilfunkmast auf das Hausdach montieren lässt? Um diese Frage ist ein Streit zwischen SPD-Stadtrat Sven Thanheiser und dem Mobilfunk-Anbieter T-Mobile entbrannt. Thanheiser habe mit seiner Aussage in unserer Zeitung, ein Handy-Mast auf dem Dach sei ein Grund für eine Mietminderung um 20 Prozent, einen Eindruck erweckt, "der mit der Rechtsprechung nicht übereinstimmt", schimpft T-Mobile-Pressesprecher Markus Jodl.

Thanheiser stütze seine Aussage auf ein einziges Urteil des Münchner Amtsgerichts aus dem Jahr 1998, so Jodl. Dieses Urteil sei jedoch "eine Einzelentscheidung geblieben". Andere Urteile, auch von übergeordneten Gerichten, hätten Minderungsansprüche der Mieter in solchen Fällen stets verneint.

Wer Thanheisers Empfehlung folge, warnt Jodl, laufe Gefahr, "eine unberechtigte Mietminderung vorzunehmen, die für sie nachteilige rechtliche Konsequenzen haben könnte". Denn auch am Münchner Amtsgericht könne ein anderer Richter bei gleichem Sachverhalt zu einem anderen Urteil kommen als in dem von Thanheiser angeführten Fall. Seine Vorwürfe an den SPD-Stadtrat formuliert der T-Mobile-Sprecher als Frage: "Hat Rechtsanwalt Thanheiser von der Materie keine Ahnung? Oder schlimmer: Betreibt der Stadtrat Akquise für sich und Kollegen?"

"Handymasten auf dem Dach beschäftigen die Mieter sehr", weiß Monika Schmid vom Münchner Mieterverein. Es gebe viele Anfragen zu diesem Thema. Zur Klage raten will Schmid den Mietern aber nicht: "Man bräuchte ein teueres Gutachten, dann gibt es ein Gegengutachten, und wenn man den Prozess verliert, gehen die Kosten in die Tausende", gibt sie zu bedenken.

Thanheiser steht dennoch weiter zu seiner Aussage. "Das Münchner Urteil ist rechtskräftig", betont er und glaubt einen allmählichen Wandel in der Rechtsprechung zu beobachten: Die Bereitschaft, Mobilfunkanlagen nicht ausschließlich daran messen, ob sie die gesetzlichen Grenzwerte einhalten, sei gewachsen. So habe das Oberlandesgericht Hamm einer Eigentümergemeinschaft untersagt, gegen den Willen eines einzelnen Miteigentümers eine Antenne auf dem Dach zu montieren".

Auch das Münchner Miet-Urteil müsse kein Einzelfall bleiben, glaubt Thanheiser. Wenn, wie im verhandelten Fall, der Mieter einer Dachgeschosswohnung wegen einer unmittelbar über seiner Wohnung montierten Antenne die Miete mindere, könne er durchaus Erfolg haben. "Man müsste so etwas nur einmal bis in höhere Instanzen durchfechten".

Mm

Datum: 23.02.2004

http://www.merkur-online.de/regionen/muenchenstadt/51,245707.html?fCMS=d2d6e1fe91f8aa5366786 2488fb84ae2

Gesundheitsgefahr durch Elektrosmog

Die Marler Initiativen gegen Mobilfunkanlagen (Schwabenstraße, Plaggenbrauckstraße, Ovelheider Weg, Riegestraße) haben sich zu einem Verein: "Bürgerinitiative contra Elektrosmog" zusammengeschlossen.

Ziel ist es, die bislang auf einzelne Antennestandorte gerichteten Aktivitäten auf das Marler Stadtgebiet auszudehnen und gemeinsam Strategien zu entwickeln, wie Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkanlagen für die Marler Bevölkerung beseitigt werden können, bzw. überhaupt nicht erst entstehen.

Zweck des Vereins sei es nicht, den Mobilfunk abzuschaffen, sondern - Entfernung bzw. Nichtgenehmigung von Mobilfunkanlagen in sensiblen Bereichen wie Schulen, Kindergärten, Altenheimen etc.

  • Beteiligung an Standortsuchen für Mobilfunkanlagen gemäß Mobilfunkerlass - Neuaufstellungsstop für UMTS-Anlagen bis zur Klärung der Gesundheitsgefahren durch diese Anlagen, wie es in Holland und der Schweiz bereits geschehen ist.
  • Sensibilisierung der Bevölkerung, der Verwaltung und der Politik hinsichtlich der Gefahren des Mobilfunks.

Auf der Gründungsveranstaltung wurde als Vorstand gewählt: Vorsitzender Michael Sandkühler, 2. Vorsitzender Dr. Helmut Keienburg, Beisitzer Hannes Mengert, Kassierer Berthold Grunenberg, Schriftführer Johannes Westermann.

In den nächsten Wochen will der Verein eine öffentliche Versammlung abhalten, auf der sich die Bürger über die Gefahren des Mobilfunks und die Arbeit des Vereins informieren kann.

23.02.2004  

http://www.waz.de/waz/waz.marl.volltext.php?kennung=on5wazLOKStaMarl38039&zulieferer=waz&ka tegorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Marl&auftritt=WAZ&dbserver=1

 

Rheingau-Taunus-Kreis baut Mobilfunkkataster auf

22. Februar 2004

Die Verwaltung wird ein Standortkataster für bestehende und erst geplante Mobilfunksender in Rheingau und Untertaunus aufbauen. Die Daten dazu werden die Mobilfunkbetreiber liefern. In Kooperation mit den 17Kommunen soll ferner ein Rahmenplan für den Auf- und Ausbau einer Infrastruktur für UMTS-Mobilfunk erstellt werden.

Nach dem Willen des Kreistags soll ein möglicher technischer Ermessensspielraum ausgeschöpft werden, um eine "in hohem Maße gesundheits-, umwelt-, städtebau- und landschaftsverträgliche Netzplanung" zu erreichen. Zu berücksichtigen seien dabei vorhandene Mobilfunkstationen (GSM-Netz). Vor allem in Nähe von Kindergärten, Schulen oder Krankenhäusern solle es keine neuen Standorte geben. Der Kreis setzt sich damit zumindest teilweise über die Bedenken des Hessischen Datenschutzbeauftragten hinweg, nach dessen Ansicht es Kreisen und Kommunen an der Zuständigkeit für die Erstellung solcher Kataster fehlt. In Hessen seien dafür allein die Regierungspräsidien zuständig, hat das Büro des Datenschutzbeauftragten festgestellt.

Dass derartige Befürchtungen des Datenschutzbeauftragen einen realen Hintergrund haben, zeigte sich zuletzt in Kiedrich, wo eine offen einsehbare Antenne auf einem privaten Grundstück zu Auseinandersetzungen geführt hatte. Der Mobilfunkbetreiber sprach sogar von Sabotage an der von ihm betriebenen Anlage.

http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~E5E86E9D187744A8BBD24 7252578EDBF6~ATpl~Ecommon~Scontent.html

 

23.02.2004 | Netzcode: 10518641

50 Meter hohe Mobilfunkantenne "auf Eis gelegt"

Es fehlen noch Unterlagen

Edelsfeld. (aks)

Zudem vermisste das Gremium Angaben dazu, wo und in welcher Form die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden sollen. Alles in allem also Grund genug für Bürgermeister und Räte, den Bauantrag in dieser lückenhaften Form abzulehnen.

http://www.zeitung.org/onetz/518641-129,1,0.html

 

Wimax-Technik bedroht DSL-Geschäft

23. Februar 2004

Langfristig auch Konkurrenz zu UMTS

Von Holger Schmidt

50 mal schneller als DSL

Noch wird Wimax, das in der Fachwelt unter der Abkürzung IEEE 802.16 bekannt ist, vorwiegend in Expertenzirkeln diskutiert. Doch die Zahl der Anhänger wächst rasant. "Mehr als 200 Technologieunternehmen haben sich im Wimax-Forum zusammengeschlossen, um die nötigen technischen Standards zu entwickeln", sagt Weber. Zu den Förderern der jungen Technik gehören neben Intel auch führende Netzwerkausrüster wie Nokia und Siemens Mobile sowie große Telekommunikationsunternehmen wie AT&T und British Telecom.

Das große Interesse hat seinen Grund in den technischen Fähigkeiten: Ein Wimax-Sender hat - bisher allerdings nur in der Theorie - eine Reichweite bis zu 50 Kilometern und kann 70 Millionen Zeichen (Megabit) je Sekunde übertragen. Wimax könnte Daten daher 50 Mal schneller als die Festnetztechnik DSL und sogar 200 Mal schneller als die Mobilfunktechnik UMTS übertragen. Zudem wäre Wimax mit vergleichsweise geringen Infrastrukturkosten verbunden. "Die Betreiber der Telekommunikationsnetze in Deutschland möchten nicht noch einmal kalt erwischt werden wie von den W-Lans. Die Unternehmen prüfen daher genau, ob Wimax eine Chance oder eine Bedrohung darstellt", hat Klaus-Dieter Kohrt von Siemens Mobile beobachtet.

Wimax statt „letzte Meile“ der Telekom

Wimax kann im ersten Schritt als ein Ersatz für die "letzte Meile" in die Haushalte dienen. Die Festnetztechnik DSL nutzt dieses Endstück des Telefonkabels für die Datenübertragung. Diese letzte Meile ist für die Festnetzgesellschaften von strategischer Bedeutung, da nur sie einen direkten Kundenkontakt ermöglicht. Mehr als 90 Prozent dieser Kundenkontakte und damit der DSL-Anschlüsse liegen noch in der Hand der Deutschen Telekom. Wimax könnte der Schlüssel für die Telekom-Wettbewerber sein, diese letzte Meile elegant zu umgehen. Die Internet-Daten könnten per Funk vom Haus zur Sendeanlage übertragen und dort direkt in ein Hochgeschwindigkeitsnetz (Backbone) eingespeist werden. Innerhalb des Hauses könnte weiterhin ein W-Lan für Kabelfreiheit sorgen. Eine solche Internet-Verbindung wäre sogar deutlich schneller als die heutige DSL-Technik. "Selbst wenn sich viele Nutzer einen Sendemast teilen, sind Bandbreiten zwischen 2 und 5 Megabit je Sekunde kein Problem", erwartet Weber. Zum Vergleich: Mit DSL werden Übertragungsraten zwischen 0,768 und 1,536 Megabit je Sekunde erreicht.

Doch Wimax müsste nicht zwingend ein Konkurrenzprodukt für die Telekom sein: "Festnetzanbieter könnten Wimax auch einsetzen, um ihre Flächenabdeckung zu vervollständigen", sagt Weber. Der Einsatz der Stadtnetze sei auch in großflächigen Ländern wie Rußland, China, Indien und der Türkei interessant, wo ein eng geknüpftes Kabelnetz viel zu teuer sei. "Diensteanbieter und Telekommunikationsausrüster machen sich für die Wimax-Technologie stark, da sie enorme Kostenvorteile bei der Überbrückung der letzten Meile bietet und es so ermöglicht, auch abgelegene Orte, bei denen eine Kabelverbindung zu teuer wäre, ans Internet anzubinden", erklärt Sean Maloney von Intel. "Wir sind überzeugt davon, dass Wimax-zertifizierte Systeme große Teile der Welt vernetzen und das drahtloses Zeitalter einläuten werden."

Standard in jedem Notebook

In einem zweiten Schritt wird Wimax auch mobil und damit zur Konkurrenz für die Datenübertragung mit UMTS. "Intel möchte Wimax zur Standardausstattung in jedem Notebook machen, so wie heute überall W-Lan eingebaut ist", meint Kohrt. Zur Zeit treibt das Wimax-Forum die Entwicklung dieser sogenannten nomadischen Anwendungen voran. Noch benötigten Wimax-Anwendungen aber zuviel Strom, um in ein Notebook eingebaut werden zu können, sagt Weber. Zur Zeit wird die neue Technik noch getestet. "Schon im kommenden Jahr werden die ersten Produkte für den stationären Einsatz verfügbar sein", erwartet Kohrt. Der Aufbau der Stadtnetze sei allerdings nicht ganz so leicht wie der Bau der lizenzfreien W-Lans. "Die Betreiber der Netze benötigen Lizenzen für das passende Funkspektrum", sagt Kohrt. Handy-Netzbetreiber haben einen Startvorteil für die neue Technik, da sie ihre bereits vorhandenen Antennenstandorte und ihre Erfahrung in der Netzplanung nutzen können. Denkbar sind daher Kooperationen zwischen Handy-Netzbetreibern und den Anbietern von Hochgeschwindigkeitsnetzen, die in Zukunft gemeinsam schnelle Internet-Zugänge anbieten könnten. In Deutschland betreiben neben der Deutschen Telekom Unternehmen wie Telefónica, Arcor, Freenet und Colt Telecom solche Netze.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.02.2004, Nr. 45 / Seite 17

http://www.faz.net/s/RubE2C6E0BCC2F04DD787CDC274993E94C1/Doc~EC1618F4C068D4F8DA51 0661F758CFF97~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Omega: das sind ja düstere Aussichten für die Mobilfunkopfer! Immer näher kommt die Bedrohung und immer stärker wird die Gesamtstrahlenbelastung für die Bevölkerung. Wo soll das nur noch hinführen? Letztlich in den Strahlengau! Vorher wird die Industrie keine Ruhe geben und die Politik wird sie nicht daran hindern.

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Handy Manager ist vorsichtig über die Entwicklung der Handy-Industrie

Für einen Mann, der sein Vermögen durch Europas Handy Boom in den 90er Jahren verdient hat, ist John Caudwell überraschenderweise vorsichtig über die Zukunft der Handy-Industrie. „Obwohl das Geschäft im letzten Jahr einigermaßen gut war,“ sagt Caudwell, Vorsitzender der Caudwell Group, deren Interessen die Verkaufskette Phones 4u und die internationale Handy-Vertriebsgesellschaft 20:20 Logistics einbeziehen. „Ich bin gewiß nicht optimistisch über die Zukunft,“ sagte Caudwell (51), in einem Interview letzte Woche. „Wir sehen uns zweifellos vor schwierigen Zeiten.“

Cellphone tycoon is cautious about the industry's future

http://www.iht.com/ihtsearch.php?id=130703&owner=(IHT)&date=20040223145602

Nachricht von Marianne Kirst

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Gentechnik: Forscher warnen vor Kontamination von Lebensmitteln

Amerikanische Wissenschaftler haben Spuren von Gentechnologie in herkömmlichen Nahrungsmitteln nachgewiesen. Diese sollten eigentlich frei von Gentech sein. Die Forscher warnen in diesem Zusammenhang besonders vor Gefahren, die von so genannten Pharm-Crops ausgehen. Pharm-Crops sind Pflanzen, die industrielle Chemikalien und Medikamente liefern sollen. Diese können nach Ansicht von Mikrobiologin Margaret Mellon, die die Studie im Auftrag der Union for Concerned Scientists durchführte, bereits heute in herkömmlichen Nahrungsmitteln wie etwa Corn-flakes oder Mehl vorhanden sein. Die Autoren nehmen an, dass die Kontamination bei den Herstellern und Vertreibern passiert: Dort werden Samen gemischt oder kommen miteinander in Berührung.

Die ganze Nachricht im Internet:

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=7839

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Über den Verfall der Kunst des politischen Lügens

Die Bush-Regierung soll systematisch (natur)wissenschaftliche Erkenntnisse manipuliert haben, wenn es ihrer Politik dienlich war.

http://www.telepolis.de/tp/deutsch/inhalt/co/16817/1.html