Mobilfunk-Newsletter vom 25.10.2004

Haben Mobiltelefone Vorrang vor der Gesundheit?

http://omega.twoday.net/stories/375518/

 

Streitfall Mobilfunk

http://omega.twoday.net/stories/376789/

 

SCIENCE, POLITICS AND MOBILE PHONES

http://omega.twoday.net/stories/375974/

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Neues aus Naila

Als 2001 Wolfram König, der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz in Deutschland, die deutschen Ärzte aufgefordert hat, aktiv an der Abschätzung des Risikos durch Mobilfunkstrahlen mitzuarbeiten, haben – nachdem 1994 in Naila die erste Mobilfunkantenne ihren Betrieb aufgenommen hatte (weitere kamen später hinzu, jedoch am selben Standort) – die Nailaer Hausärzte dies als Auftrag gesehen, ihre langjährigen Patientenkarteien zu durchforsten und zu überprüfen, ob denn diejenigen ihrer Patienten, die im Umkreis der Nailaer Mobilfunk-Sendeanlage wohnen, einem höheren Risiko für Neuerkrankungen an bösartigen Tumoren ausgesetzt sind als die übrigen Patienten. Wir haben dabei bedauerlicherweise überraschend beängstigende Ergebnisse gefunden!

Unsere Untersuchung kann aber mit der bisherigen und durch keine Studie belegten Annahme ausräumen, dass die vom Staat vorgegebenen Höchstwerte für Dauerbelastung durch elektromagnetische Strahlen (auf Grund welcher Erkenntnisse eigentlich?) ohne wesentlich schädigende Wirkung auf betroffene Lebewesen und damit ungefährlich oder wenigstens vernachlässigbar (hier: für den Menschen) seien.

Wir sehen vielmehr einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der insgesamt aufgenommenen Energiemenge (Gesamt-Strahlendosis aus der Expositionsdauer und der Bestrahlungs-Intensität) im Bereich der Mikrowellen (für Mobilfunk) und der Häufigkeit einer Krebsneuerkrankung.

Mit anderen Worten:

Auch kleine Strahlendosen* aus dem Mobilfunk-Strahlungsbereich können als Dauerbelastung über einen längeren Zeitraum ebensolche Schäden verursachen, wie eine (in vielen anderen Studien beschriebene) hohe Strahlenbelastung über einen kurzen Zeitraum!

* hier in Naila gemessen:

* innerhalb des Nahbereichs nur ca. 2 - 5% ,

* im Fernbereich nur ca. 0,5 - 2 % der derzeitigen gesetzlich zulässigen Höchstwerte !

http://www.frankenwaldmed.de/Mobilfunkstudie/index.htm

 

1. Presseerklärung

Die ersten Wochen nach der Präsentation der Naila-Studie haben das große Interesse am Thema Mobilfunk bekundet. Dafür gibt es zwei Gründe: zum einen ist die Naila-Studie die europaweit erste Untersuchung über den Zusammenhang zwischen dem Neuauftreten von Krebserkrankungen und der Nähe zu Mobilfunkbasisstationen. Zum zweiten ist klargeworden, dass - obwohl seit 1932 gesundheitliche Auswirkungen von Sendeanlagen auf den Menschen bekannt sind (deutsche medizinische Wochenschrift PD Dr. E. Schliephake 05.08.1932 Seite 1235 ff.*) eine Kontrolle des Gesundheitszustandes der Bevölkerung in Sendernähe noch nicht ausreichend erfolgt. Die Nailaer Ärzte sind der Aufforderung des Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz "Wolfgang König" an alle Ärzte gefolgt, dass Risiko durch Mobilfunksendeanlage besser mit abschätzen zu helfen. In Zusammenarbeit mit den Behörden sind nach unserer Ansicht weitere Untersuchungen auch an anderen Sendestandorten mit dem statistischen Prinzip der Schichtung aus ethischer und juristischer Pflicht umgehend erforderlich, um das Risiko für die zunehmend elektromagnetischen Wellen ausgesetzte Bevölkerung zu minimieren. Die Naila-Studie erscheint als wissenschaftlicher Originalbeitrag unter dem Titel "Einfluß der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz Autoren: H. Eger, K.U. Hagen, B. Lukas, P. Vogel, H. Voit" in der deutschsprachigen, umweltmedizinischen Fachzeitschrift "Umwelt- Medizin- Gesellschaft", Ausgabe-2004 Anfang November. Kontakt UMG Verlag, Fedelhören 88, 26203 Bremen.

http://www.umg-verlag.de

Aus: Elektrosmognews vom 24.10.2004

http://www.buergerwelle.de/pdf/arbeitsergebnisse_auf_dem_kurzwellengebiet.pdf

Quelle: „Die Naila-Mobilfunkstudie“ unter: http://omega.twoday.net/stories/283426/

Studien zur Auswirkung elektromagnetischer Felder auf lebende Organismen

http://omega.twoday.net/stories/376772/

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Regeln für Mobilfunk-Anlagen

Taunusstein will Vereinbarung zum Schutz der Bürger abschließen

Vom 23.10.2004

haw. TAUNUSSTEIN

Nach einem Beschluss der Taunussteiner Stadtverordnetenversammlung soll deshalb auf freiwilliger Basis eine Vereinbarung mit den Betreibern von Mobilfunk-Netzen geschlossen werden, die sensible Standorte von einer Nutzung ausschließt. Zu den jetzt beschlossenen Grundsätzen gehört, dass vorhandene Mobilfunkanlagen möglichst auch für Neuanlagen genutzt werden sollen. In reinen Wohngebieten soll es keine Standorte geben; auch allgemeine Wohngebiete sollen möglichst von Sendemasten verschont bleiben. Zudem soll ein Grenzwert (identisch mit dem so genannten Salzburger Wert) festgelegt werden, der in der Nähe von Wohnbebauung oder "sensiblen" Objekten einzuhalten ist. Dazu gehören beispielsweise Kindergärten, Schulen und Kliniken.

Gleichzeitig soll das Netz nach dem Willen des Magistrats aber so ausgebaut sein, dass eine Grundversorgung im Taunussteiner Stadtgebiet sicher gestellt ist. Dazu gehöre der störungsfreie Empfang im Außenbereich, also außerhalb von Gebäuden, sowie in oberirdischen Gebäuden. Nicht zur Grundversorgung gehöre der Empfang in Kellern oder Tiefgaragen. Dafür sei nämlich eine deutlich höhere Sendeleistung nötig.

http://www.wiesbadener-tagblatt.de/region/objekt_a.php3?artikel_id=1659055

 

Grüne unterstützen Protest gegen Mobilfunkantenne

KAPSWEYER: Kataster gefordert - Appell an Verbandsgemeindeverwaltung

Die Grünen Südliche Weinstraße unterstützen die Proteste gegen die geplante Mobilfunkantenne in Kapsweyer.

Bereits in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderats hätten Klemens Ott, Fraktionsvorsitzender der Grünen, und Ingo Schüler einen Antrag zur Erstellung eines Katasters für Mobilfunkantennen gestellt, heißt es in einer Stellungnahme. Die Grünen forderten schon im August ein Ende des unkontrollierten Baus von solchen Hochfrequenzanlagen und wollen mit ihrem Antrag den Ortsgemeinden eine Entscheidungshilfe beziehungsweise Grundlage geben.

Nach neuester Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung vom 11. Oktober sei ein solches Kataster rechtlich nicht unbedenklich und von E-Plus sei auch gleich die Stellungnahme gekommen, dass eine Veröffentlichung von Standorten eine Verletzung von Betriebsgeheimnissen wäre.

Die Grünen wollen sich diesen Standpunkten nicht anschließen, da es ja Gemeinden gebe, in denen solche Kataster bereits erstellt worden seien. Außerdem lasse sich so etwas auch nichtöffentlich handhaben und die entsprechenden Ausschüsse der Gemeinden könnten auf die Informationen zurückgreifen. Die nötigen Informationen könnten von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post kommen, die jede Anlage zu genehmigen habe.

Da mit dem Bau von weiteren Antennen zu rechnen sei, solle von der Behörde der Antrag der Grünen noch einmal geprüft werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung solle sich in den Ortschaften, die bereits ein Kataster haben, informieren.

Die Grünen sind der Meinung, dass es nicht dem Privatbesitzer eines Hausdaches und einer bundesweit operierenden Gesellschaft, hier E-Plus, überlassen werden dürfe, wo solche Anlagen installiert werden dürfen. Auch im Schulzentrum Bad Bergzabern seien wegen der dortigen Antennen schon Beschwerden geäußert worden. In der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung will Klemens Ott zu dem Antrag der Grünen erneut Stellung nehmen und gegebenenfalls den Antrag erweitern.

Quelle: Verlag: DIE RHEINPFALZ, Publikation: Pfälzer Tageblatt, Ausgabe: Nr.248

Datum: Samstag, den 23. Oktober 2004, Seite: Nr.18

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Bauausschusssitzung im Dachauer Rathaus

041023 Newsletter der Bürgervereinigung gegen die Mobilfunkanlage in Dachau-Süd

Liebe Nachbarn, sehr geehrte Newsletterabonnenten,

am Dienstag, 26.10.04 um 14.30Uhr findet im Dachauer Rathaus eine Bauausschusssitzung statt, mit dem Tagesordnungspunkt  Nr. 1:

Mobilfunkkonzept

Zwischenbericht

Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 06.10.2004

Wir bitten um Ihre persönliche Teilnahme an dieser öffentlichen Sitzung, in der Hoffnung, dass unsere Politiker eine kluge Entscheidung fällen werden und endlich den Betreibern zeigen wo's lang gehen muss, zumal diese fleißig weitere Standorte akquirieren und Verträge mit geldgierigen und skrupellosen Hauseigentümern unterzeichnen. (z.B. neuerdings: Vodafone-Standort in der Erich Ollenauerstr.)

Zu dem Verfahren um den T-Mobile-Standort Heideweg (Stadt Dachau vs Freistaat) ist lt. Auskunft des Verwaltungsgerichts München noch kein Termin festgelegt. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Bürgervereinigung gegen die Mobilfunkanlage in Dachau-Süd, am Heideweg

http://www.mobilfunk-dachau.de

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Regelungen zur Telefonüberwachung verlängert

Die Polizei darf auch in den kommenden Jahren auf die Telefonverbindungsdaten verdächtiger Personen zugreifen.

Eine entsprechende Regelung, die Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre, wurde am Donnerstagabend vom Bundestag bis Ende 2007 verlängert. Bis auf die PDS stimmten alle Fraktionen zu. Danach müssen die Telefonanbieter den Ermittlungsbehörden über Telefonnummern von Anrufern und Angerufenen sowie über den Standort des Telefonierenden Auskunft geben.

http://www.tecchannel.de/news/mobile/mobilfunk/17853/

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Die Menschheit lebt über ihre Verhältnisse

http://omega.twoday.net/stories/376395/

 

Lahme Gesetzgebung, rührige Bauern

http://omega.twoday.net/stories/376799/