Mobilfunk-Newsletter vom 25.07.2005

Stellungnahme der Bürgerwelle e.V. zum Ausgang des Volksbegehrens “Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk” der ödp

Bevor wir Kritik äußern, möchten wir betonen, dass die ödp in der Vergangenheit sehr oft gute Arbeit geleistet hat und mit vielen Mitstreitern sich engagiert für die Umwelt eingesetzt hat. Beim Volksbegehren zum Mobilfunk vermissten wir jedoch die aus der erwiesenen Gesundheitsgefährdung resultierenden Konsequenzen. Die Initiatoren schreiben: “Wir sind nicht gegen Mobilfunk”.

Wenn Mobilfunk aber so gesundheitsschädlich ist, dass sich sogar Prof. Buchner, ein führendes ödp-Mitglied, in der Vergangenheit äußerte: “Das ist Mord”, verstehen die meisten Menschen nicht, warum die ödp nicht gegen Mobilfunk mit der heutigen Technik ist.

Hätte doch die ödp besser geschrieben: Mobilfunk ist sehr schädlich, diese Technik müsste verhindert werden und erste Maßnahmen wären ein absoluter Baustopp, Rückbau und Leistungsdichtereduzierung auf maximal 0,1 Mikrowatt/m² als Gefahrenabwendungswert. Dieser hat mit Vorsorge aber noch nichts zu tun. Vorsorge bedeutet, dass der Gefahrenabwendungswert nochmals um das 100 bis 500-fache niedriger sein müsste. Die derzeitige Gesetzeslage lässt dies allerdings nicht zu. Eine generelle Genehmigungspflicht für alle Sendeanlagen unter 10 m kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Außerdem muss eine Ausschöpfung aller bereits bestehenden Gesetze, um Mobilfunkanlagen zu verhindern, gefordert werden. Dann wüssten die Anwohner früher Bescheid und hätten bessere Chancen, den Mast zu verhindern. Dies wurde aber nicht geschrieben. Die Aussage der ödp lautet: “Es geht nicht darum Masten zu verhindern.”  Es sollte bloß mitbestimmt werden können, wo sie hinkommen. Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hatte jedoch eine Umfrage gestartet, aus der hervorging, dass über 30% der Bevölkerung davon ausgeht, dass Mobilfunksendeanlagen eine Gefahr darstellen. Das Potential dieser kritischen Menschen wurde kaum genutzt.

In Städten ab etwa 20.000 Einwohner müssen aus technischen Gründen Masten auch innerhalb der Bebauung sein. Also heißt dies, dass der Mast bei Familie Huber oder bei Familie Meier gebaut wird. Dies akzeptieren die meisten Menschen nicht mehr, sie wollen nämlich gar keine weiteren Masten!

Wissenschaftlich ist sehr gut belegt, dass das Handytelefonieren die Gesundheit schädigt. Warum schreibt dann die ödp: “Wir haben nichts gegen Handys”, obwohl sie selbst mit der Erbgutschädigung argumentiert? Damit fällt automatisch die Unterstützung vieler Erwachsener aus, denen etwas an ihren Kindern und Enkelkindern liegt, denn ca. 60% der Betreiberumsätze werden von Kindern und Jugendlichen getätigt. Wegen Handys sind Millionen von Jugendlichen überschuldet. Die Eltern müssen oft deren Zeche bezahlen.

Würden die Jugendlichen und Kinder kaum noch telefonieren, so könnten rund die Hälfte aller Sender abgebaut werden! Handys ziehen zwangsweise Masten nach sich.

Außerdem fehlt die Unterstützung vieler Menschen, die sich stark durch die Quasselei in Bussen, Bahnen usw. beeinflusst fühlen.

Warum hat die ödp nichts gegen Handys? Würde das Handy negativ besetzt werden, kämen wir in der Bemühung um einen Gesundheitsschutz einen Schritt weiter. Viele uninformierte Menschen kommen zu folgendem Schluss: Wenn schon eine ökologische Partei nichts gegen Handys hat, können diese ja nicht schädlich sein. Damit leistet die ödp sogar Unterstützung für Handys!

Die ödp schreibt: ”Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk.” Das Begehren hat aber kaum etwas mit Gesundheitsvorsorge zu tun, denn die Masten sollten nach dem Willen der ödp weiterhin gebaut werden. Was ist mit den Menschen, die bereits durch die über 8.000 Senderstandorte in Bayern belastet sind? Auch diese unterstützten das Begehren kaum.

Diese Widersprüche haben wohl die meisten Menschen, die sich mit der Thematik befassen, erkannt und sich beim Volksbegehren nicht eingetragen.

Die Argumentation der ödp war nicht gegen diese krankmachende Technik. Deshalb wurde das Volksbegehren viel zu wenig unterstützt. Trotzdem kann jetzt die Politik nicht sagen, obwohl sie es zwischenzeitlich gerne tut, dass das schlechte Abschneiden des Volksbegehrens die Akzeptanz von Mobilfunk zeige. Im Endeffekt war es wegen der Argumentation der Initiatoren nämlich kein Begehren gegen diese krankmachende Technik, sondern für deren Akzeptanz. Wäre mit dem Aufwand, der für das Volksbegehren geleistet wurde, kritisch aufgeklärt worden, hätte eine breitere Zustimmung und Unterstützung erreicht werden können, vielleicht sogar ein Durchbruch.

Der Vorstand der Bürgerwelle e.V.

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Die schädlichen Auswirkung der HF-Strahlung auf den Organismus sind den einschlägigen Insider-Technikern nicht erst seit über 10 Jahren bekannt

http://omega.twoday.net/stories/853537/

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Manipulation durch WHO und Forschung

http://omega.twoday.net/stories/856827/

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"Viele haben Angst vor Elektrosmog"

DAISENDORF

Von unserer Redakteurin Tanja Schuhbauer

Warum braucht Daisendorf diesen Mast? "Zwar hat Daisendorf weniger als 10 000 Einwohner. Unser Ziel aber ist es, die Bodenseeregion als Tourismus- und Kurregion zu versorgen", sagt Kornstädt. Deswegen bedürfe es einem Stahlrohrträger mit drei Antennenelementen mitten im Dorf.

 

Unter den Räten machte sich Misstrauen breit. "Viele haben Angst vor Elektrosmog. Muss der Mast denn mitten ins Dorf?", fragte Thomas Ritsche (CDU). Ähnlich ging es den anderen: lieber weit weg mit dem Ding.

Binnen einem Monat forderte T-Mobile eine Entscheidung des Gemeinderats. Doch der hat Glück. Erst kommen die Ferien. Die Entscheidung wurde auf September verschoben.

Warum kann der Mast nicht auf dem Wohrenberg stehen?, war die finale Frage. "Das wäre für uns eine Entscheidungshilfe", sagte Thomas Christner. Dann wäre der Mast zumindest aus dem Dorf verbannt. "Wenn diese Lösung nicht teurer ist und funktechnisch geeignet, könnte man darüber reden, sagte Kornstädt. Das soll von T-Mobile geprüft werden.

(Stand: 21.07.2005 00:19)

http://www.szon.de/lokales/markdorf/stadt/200507210358.html

 

VG Frankfurt a. M.: Mobilfunkantenne im modifizierten WA unzulässig

Beitrag Nr. 72262 vom 22.07.2005

Das VG Frankfurt am Main hat in zwei Urteilen vom 03.03.2005 - 4 E 3806/03 bzw. 4 E 1919/03 die Klagen gegen einen Ablehnungsbescheid für eine Mobilfunkantenne in einem allgemeinen Wohngebiet und gegen das bauaufsichtliche Beseitigungsverlangen zurück gewiesen.

Streit um eine ungenehmigte Mobilfunkantenne

Es ging um eine Mobilfunkantenne, die ohne die erforderliche Baugenehmigung, aber auf der Grundlage der notwendigen umweltrechtlichen Standortbescheinigung errichtet worden war. Das Baugrundstück befand sich im Geltungsbereich eines älteren Bebauungsplanes, der auf der Basis der BauNVO 1977 ein modifiziertes allgemeines Wohngebiet festsetzte. Die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO sollten nicht gelten. Die Bauaufsichtsbehörde forderte den Rückbau der ungenehmigten und nicht genehmigungsfähigen Mobilfunkantenne und lehnte den im Nachhinein gestellten Bauantrag ab. Das VG Frankfurt am Main hat jetzt die beiden Klagen mit nachfolgenden Argumenten als unbegründet zurück gewiesen:

Baugenehmigung erforderlich

Es handelt es sich um eine formell und materiell illegale Mobilfunkantenne. Die Genehmigungsbedürftigkeit ist unstrittig, weil durch das Aufbringen der Mobilfunkantenne auf das vorhandene Wohngebäude neben der bisherigen Wohnnutzung eine neue gewerbliche Nutzung tritt.

Modifizierte Baugebietsausweisung lässt Ausnahme nicht zu

Die Mobilfunkantenne ist auch bauplanungsrechtlich relevant und muss deshalb den bauplanungsrechtlichen Anforderungen genügen. Da der Bebauungsplan die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO 1977 ausklammert, kann die Mobilfunkantenne auch nicht als nicht störender Gewerbebetrieb zugelassen werden. Gründe für eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Art der baulichen Nutzung liegen nicht vor, weil der Bebauungsplan eine klare Regelung beinhaltet und eine Zulassung der Mobilfunkantenne im Wege der Befreiung die Grundzüge der Planung berühren würde. Der im Bebauungsplan vorgesehene Ausschluss von nicht störenden Gewerbebetrieben hat solange Gültigkeit, bis die Gemeinde den Bebauungsplan entsprechend ändert.

Mobilfunkantenne ist keine dem Baugebiet dienende Nebenanlage

Als Nebenanlage i. S. d. § 14 Abs. 1 BauNVO 1977 ist die Mobilfunkantenne nicht zu werten, weil sie dem Baugebiet nicht funktional zu- bzw. untergeordnet ist, sondern Teil eines Gesamtsystems ist, welches ein größeres Stadtgebiet versorgt. Ein Bezug auf § 14 Abs. 2 BauNVO entfällt, weil hier noch nicht fernmeldtechnische Anlage erwähnt werden (erst ab BauNVO 1990).

Bauaufsichtliches Beseitigungsverlangen ist rechtmäßig

Da die Mobilfunkantenne gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt und der baurechtswidrige Zustand nicht auf andere Weise behoben werden kann, ist das bauaufsichtliche Beseitigungsverlangen verbunden mit der Androhung der Ersatzvornahme rechtmäßig.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Wolfgang Hanne.

http://www.lexonline.info/lexonline2/live/professional/index_0.php?lid=90&productActiveArtnr=17159&x id=72262&link=ar

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Viele kleine Antennen reduzieren Strahlenmenge?

http://omega.twoday.net/stories/853413/

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Mobilfunk Archiv (Englisch)

http://tinyurl.com/6rsgw

 

Magenta News - Mobile- Tetra Masts from Mast Network

http://tinyurl.com/4dllx

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"Eine unsicher vorgetragene Rechtfertigung für etwas, das keine Rechtfertigung verdient"

http://omega.twoday.net/stories/853547/

Wer weiter über dieses Thema diskutieren möchte, kann dies tun unter: http://f3.webmart.de/fa.cfm?id=2888666&r=forum_modmsg&t=2543621

 

War on Terror

http://omega.twoday.net/stories/856499/

 

Hungersnöte durch Klimawandel

http://omega.twoday.net/stories/856502/

 

Höllenglut im Urlaubsparadies

http://omega.twoday.net/stories/856509/

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050725 - R - Mobilfunk - Newsletter Online

http://www.omega-news.info/050725_r_mobilfunk_newsletter.rtf

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Omega-Foren

Omega-Forum (Deutsch)

http://omega.twoday.net/stories/829582/

 

Omega-Forum (Englisch)

http://omega.twoday.net/stories/829668/