Mobilfunk-Newsletter vom 25.04.2005

Abwehransprüche gegen den Betrieb von Mobilfunkanlagen

http://omega.twoday.net/stories/641773/

 

Mobilfunk-Angefressene wollten das Zivilgesetzbuch ändern

http://omega.twoday.net/stories/641142/

 

SAARLAND-APPELL: Unterwegs zum UMTS-Staat

http://omega.twoday.net/stories/644069/

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WERTVERMINDERUNG VON LIEGENSCHAFTEN

Die Strahlen drücken auf die Preise der Wohnhäuser

Natelantennen und Stromleitungen lösen nicht nur gesundheitliche Sorgen aus. Berner Immobilienfirmen bestätigen: Der Marktwert eines Hauses sinkt, wenn in der Nähe solche Anlagen montiert werden.

Morgens um zwei Uhr wacht Ernst Brönnimann auf – jede Nacht. Das Brummen der Hochspannungsleitung, die wenige Meter neben seinem Hof bei Oberbalm vorbeiführt, sei dann klar zu hören. Für die nächsten ein bis zwei Stunden könne er an Schlaf nicht mehr denken. Der frühere Berner Großrat ist überzeugt, dass seine Schlaflosigkeit mit der Stromleitung zu tun hat. «In meiner Ferienwohnung in Spanien schlafe ich nämlich hervorragend.»

Die Leistung der Stromleitung soll in nächster Zeit massiv erhöht werden. Brönnimann sorgt sich nicht nur um seinen Schlaf. Er will auch wissen, was dies finanziell für ihn bedeuten könnte. Er hat ein Immobilienunternehmen damit beauftragt, zu schätzen, mit welchem Wertverlust seiner Liegenschaft er rechnen muss – «auch, wenn das Resultat ernüchternd sein könnte». Für rund eine Million Franken hat Brönnimann zwei Mietwohnungen in seinen Hof eingebaut. Wenn die Leitung aufgerüstet und nicht verlegt wird, werde die Lage prekär, so Brönnimann. «Dann muss ich die Mieten wohl tiefer ansetzen», sagt er, «vielleicht will auch gar niemand mehr hier wohnen.»

Preise sinken über Nacht

Nicht nur wegen Stromleitungen, auch wegen Natelantennen kann der Marktwert umliegender Häuser in den Keller fallen: «Ich lachte früher über dieses Argument von Mobilfunkgegnern», sagt Jean-Pierre Weyermann von der Berner Immobilienfirma Schneller AG. Doch in letzter Zeit sei er eines Besseren belehrt worden. Sogar «massiv», das heißt «30 bis 50 Prozent», könne der Marktwert einer Liegenschaft sinken, wenn eine Antenne oder eine Stromleitung in der Nähe eingerichtet werde.

Auch Paul Brand, Inhaber der Aare Immobilien-Treuhand AG in Muri, stellt fest, dass sich Anfragen für Hausschätzungen wegen Strahlen häufen. «Es ist eine neue Form von äußerem Einfluss.» Mit einer abstrahlenden Anlage in der Nachbarschaft werde es schwieriger, ein Haus zu vermieten. Der Ertragswert sinke, und es komme zu einer Wertverminderung.

30 Prozent Mietreduktion

Im Jahr 2000 entschied das Genfer Mietamt, dass Mietern in einem Quartier eine Mietzinsreduktion von 30 Prozent zustehe. Der Grund: Auf dem Dach einer nahen Liegenschaft befand sich eine Mobilfunkanlage der Firma Sunrise, gegen welche sich die Anwohner gewehrt hatten. Obwohl der Besitzer der Liegenschaft für die Antenne Miete kassiert, verlangte er, dass Sunrise die drei Antennen abbaut – die Mietverluste waren enorm geworden.

Es sei nicht grundsätzlich zu schätzen, welchen Wert eine Liegenschaft durch eine nahe Antenne verliere, sagt Francesco Canonica. Er ist Mitglied des Kreises 6 (Region Bern) der Eidgenössischen Schätzungskommission. «Es gibt viele Daten über Strahlen», sagt er. Darauf stütze sich auch das Recht, wenn es darum gehe, eine Antenne oder Leitung zu bauen. «Aber Tabellen und Richtwerte, was das finanziell bedeuten kann, gibt es nicht», so Canonica, «denn jeder Fall ist ein Einzelfall, ähnlich wie beim Lärm.»

Die Studie des Buwal

In Zukunft könnten die Strahlen noch stärker auf den Preis betroffener Häuser drücken. Denn immer öfter sprechen laut Immobilienhändler Wymann nicht nur Kunden, die sensibel auf Strahlen reagieren, das Thema an. Auch Leute, die keine Angst vor Elektrosmog hätten, verlangten Preissenkungen. «Sie befürchten, das Haus später nicht mehr zum selben Preis verkaufen zu können.» Dass Häuser in der Nähe einer Stromleitung an Wert verlieren, hat 2003 auch das Bundesgericht bestätigt

Ein Thema ist der neue Preisfaktor auch beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal). Seit 2004 ist dort eine Studie zu den Auswirkungen von Immissionen auf den Marktwert von Liegenschaften in Arbeit. Neben Fluglärm untersucht das Buwal auch Mobilfunkantennen als möglichen Einfluss. Das Buwal will die Ergebnisse nächstes Jahr veröffentlichen.

Keiner wills auf dem Dach

Dächer von Mehrfamilienhäusern sind begehrte Antennenstandorte. Die Mobilfunkanbieter dürfen aber nur dann eine Antenne installieren, wenn der Besitzer einwilligt. Offenbar ist das immer seltener: «Neun von zehn Hausbesitzern lehnen entsprechende Anfragen ab», sagt Rolf Kuhn, Inhaber der Liegenschaftsverwaltung Kuhn Immobilien in Worb. Erstaunlich ist Kuhns Bilanz, weil die Telefongesellschaften den Hausbesitzern Mieten für die Antennen zahlen. Kuhn weiß von einem Fall, in dem ein Unternehmen für die Jahresmiete 4000 Franken zahlte.

Eine mögliche Erklärung für diese Ablehnung hat Martin Frei, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Immobilienschätzerverbands. «Mein subjektiver Eindruck ist, dass die Leute dann viel empfindlicher reagieren, wenn Antennen oder die Strommasten gut sichtbar sind.»

Wohnbauten in der Nähe einer Stromleitung können auch einen Wertverlust erleiden, wenn die Überbaubarkeit nicht behindert wird und keine Immissionen zu befürchten sind. Viele Käufer würden sich nämlich aus psychologischen Gründen nicht mehr für solche Liegenschaften interessieren. Dies hielt das Bundesgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2003 fest. Ein Landwirt aus dem Glarnerland klagte, seine Liegenschaft werde um 70 Prozent entwertet, weil die Stromleitung über seinem Grundstück aufgerüstet wird – wie in Oberbalm (siehe Haupttext). Der Kläger erhielt allerdings nur die in einem solchen Fall übliche Entschädigung.

Berner Zeitung,

http://www.espace.ch/artikel_82534.html

 

20.04.2005 |  Netzcode: 10705458

Die Masten müssen draußen bleiben

Gemeinderat Ebermannsdorf bestimmt sechs potenzielle Standorte für den Mobilfunk - Gemeinderat Josef Probst tritt zurück

Ebermannsdorf. (ac)

Die Gemeinde Ebermannsdorf hatte bereits im Vorfeld der Firma enorm aus München den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens erteilt, das als Grundlage für die Einarbeitung in den Flächennutzungsplan dienen sollte. Das Ingenieur-Büro Reuther hatte potenzielle Standorte in den Flächennutzungsplan aufgenommen.

Ziel der Festlegung ist es, zum einen eine möglichst flächendeckende Versorgung sicher zu stellen, die zum anderen eine geringstmögliche Beeinträchtigung der Bevölkerung darstellt. Zu den bereits existierenden Masten im Industriegebiet Schafhof I und südlich von Pittersberg wurden noch weitere sechs mögliche Standorte festgelegt. Diese werden dann den Mobilfunkbetreibern bei entsprechenden Anfragen angeboten.

Für Ebermannsdorf kommen zwei Standorte jeweils nördlich der Autobahn in Frage: einmal etwa 400 Meter westlich von Ebermannsdorf, zum anderen etwa 800 Meter vom Ort im östlichen Bereich. Ebenfalls zwei Standorte wurden im Bereich Pittersberg festgelegt, nämlich am Parkplatz an der Bundesstraße 85 und auf der Anhöhe nordwestlich des Ortes. Weitere Standorte sind beim Hochbehälter Ipflheim und an der Straße zwischen Diebis und Au vorgesehen.

"Ärgster Druck" ist weg

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die genannten Standorte der Änderung des Flächennutzungsplanes zugrunde zu legen. In diesem Zusammenhang gab Bürgermeister Gruber bekannt, dass die Firma Vodafone mitgeteilt hat, den Bau eines Mobilfunkmastes in Ebermannsdorf zunächst nicht weiter zu verfolgen. Der Bürgermeister stellte erleichtert fest, "dass damit der ärgste Druck von der Gemeinde genommen ist".

http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/705458-129,1,0.html

 

Keine Baubewilligung für UMTS

Der Wattwiler Gemeinderat verweigert der Swisscom die Baubewilligung zur Erweiterung der Mobilfunkantenne Chapf

Wattwil.

 

Schädliche Einwirkungen

Die nichtionisierende Strahlung (Elektrosmog) zählt zu den schädlichen und lästigen Einwirkungen, vor denen Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume zu schützen sind. Zu diesem Zweck ist die Emission nichtionisierender Strahlen zu begrenzen. Der Bundesrat hat hierfür auf den 1. Januar 2000 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erlassen, welche die Festlegung von Grenzwerten beinhaltet. Gemäss dem Bericht der Fachstelle des Amtes für Umweltschutz des Kantons St. Gallen ist beim vorliegenden Fall sowohl der Immissionsgrenzwert als auch der Anlagegrenzwert an allen maßgebenden Orten eingehalten.

Lückenhafter Erkenntnisstand

Allerdings geht das Konzept der NISV vom heutigen, noch lückenhaften Erkenntnisstand über die Wirkungen nichtionisierender Strahlung auf die Gesundheit des Menschen aus. Zurzeit erscheinen lediglich die thermischen Wirkungen intensiver nichtionisierender Strahlung wissenschaftlich erhärtet. Diese führt zur Erwärmung des Körpers und löst verschiedene schädliche Folgereaktionen aus. Demgegenüber liegen über die nicht-thermischen (biologischen) Wirkungen nichtionisierender Strahlungen - insbesondere auch bei schwachen Feldstärken - keine gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnisse, wohl aber Erfahrungen in Einzelfällen vor. Die Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen knüpft an diesen uneinheitlichen Kenntnisstand an. Somit gibt auch die Einhaltung der Grenzwerte keine Gewähr dafür, dass gesundheitliche Schädigungen durch nichtionisierende Strahlen bei der Bevölkerung unterbleiben. Viele Studien enthalten gewichtige Anhaltspunkte, dass die elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks gravierende Gesundheitsgefährdungen verursacht, auch wenn sie unterhalb der Anlagegrenzwerte liegt. Die St. Galler Regierung bestätigte in ihrem Schreiben vom 17. März 2003 an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation diese Situation. Der Umstand, dass die politische Diskussion auch mehr als vier Jahre seit Erlass der NISV nicht zum Schweigen gekommen ist, sondern sich im Gegenteil weiter verstärkt hat, zeigt auf, dass ein politischer Konsens in Sachen Mobilfunkstrahlung bisher nicht erreicht ist.

Ungefährlichkeit nicht erwiesen

Durch die UMTS-Technologie wird diese Gefährdung noch verstärkt. Die Ungefährlichkeit dieser nahezu unbekannten Strahlung ist gänzlich nicht erwiesen. Zudem ist heute noch keine einwandfreie Methode bekannt, mit der sich nachweisen lässt, ob die Belastungsgrenzwerte der NISV bei der UMTS-Strahlung eingehalten sind. Weder durch Rechnung noch durch Messung kann dies verifiziert werden. Es kann daher nicht nachgewiesen werden, dass eine Anlage die Anforderungen der NISV erfüllt. Der Gemeinderat und die zuständige Baukommission sehen sich aus diesen Gründen - mit Rücksicht auf die Bevölkerung - nicht in der Lage, eine Baubewilligung für die geplanten UMTS-Antennen auf dem Chapf zu erteilen.

Copyright © St.Galler Tagblatt

http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=1033635&ressort=regionen/toggenburg

 

Widerstand gegen nächste Antenne

In der Fußgängerzone und in der Altstadt wehren sich Anwohner und Gegner gegen Standort Haus «zur Rose»

In den nächsten Tagen wird sich neben zwei bereits bestehenden Komitees gegen Mobilfunkantennen ein weiteres bilden: Ein Komitee, das sich gegen einen Antennenstandort auf dem Haus «zur Rose» zur Wehr setzt.

Heinz Kunz

 

Altstadt: «Sensible Zone»

«Mit der Strahlung ist das so eine Sache; man sieht die Strahlen nicht, und wie gefährlich sie wirklich sind, weiß bis heute niemand richtig», sagt Leuenberger.

Omega man weiß heute schon, wie gefährlich die Strahlen sind. Siehe „Mobilfunk und Gesundheit“ unter: http://omega.twoday.net/stories/303598/

An sich müsste die Gesuchstellerin die Pflicht haben, die Ungefährlichkeit nachzuweisen, so seine Meinung. Als weiteren Grund für das Vorgehen gegen die geplante Antenne nennt er den Schutzraum Altstadt. «Bezüglich baulichen Veränderungen ist alles vorgeschrieben, aber mit Strahlen soll man einfach in diese sensible Zone eindringen können. Das leuchtet mir nicht ein.» Im Weiteren führt Kurt Leuenberger an, dass sich der geplante Antennenstandort mitten in dicht besiedeltem Gebiet - in einem Wohn- und Geschäftszentrum - befindet. «Ich bin überzeugt, dass es andere mögliche Standorte gibt», sagt Paul Scherrer. Beim Mobilfunk überlege man sich zu wenig, wo die nächste Antenne aufgestellt werden solle - im Gegensatz etwa zum Straßenbau. «Ich kenne das Argument, dass jeder das Handy benützt, jedoch niemand die Antenne vor seiner Wohnung oder seinem Geschäft haben will. Dazu muss ich aber sagen, um nochmals einen Vergleich mit dem Straßenbau zu ziehen: Es braucht wohl Erschließungsstrassen, aber es braucht nicht überall eine (Daten-) Autobahn (für UMTS).»

Störung medizinischer Geräte

Ein «Geschäft» könnte von der geplanten Antenne auf besondere Weise betroffen sein. Im «Centralhof» hat der Neurologe Karsten Beer seine Praxis. Er ist überzeugt, dass seine medizinischen Geräte durch die Strahlung beeinflusst würden und befürchtet, dass er im Falle der Realisierung dieser Antenne einen neuen Praxisstandort suchen müsste.

Einsprachefrist verlängert

Die Einsprachefrist bei der Stadt wurde bis Ende April verlängert. Paul Scherrer und Kurt Leuenberger werden in den nächsten Tagen bei allen Geschäftsinhabern und Bewohnern rund um den geplanten Antennenstandort von Tür zu Tür ziehen und Mitglieder für das Aktionskomitee werben. «Wir wollen bewusst machen, dass es ein Komitee gibt, wir werden Unterschriften sammeln und Geld sammeln, damit wir über einen Anwalt in St.Gallen eine Einsprache ausarbeiten lassen können. Bei den Initianten des Komitees sind nebst Scherrer und Leuenberger folgende Personen vertreten: Urs Cavelti, Niederlassungsleiter der Kantonalbank; Dr. Urs Germann; Roland Brütsch, Komitee Konstanzerstrasse; Beni Salzmann, Komitee Letten. Man darf nun gespannt sein, wie die Stadt zum vorliegenden Antennengesuch Stellung nehmen wird. Laut Aussage der Initianten des Komitees ist es bemühend und kostspielig, wenn bei jedem eingehenden Baugesuch das selbe Prozedere von vorn beginnt: Unterschriften sammeln, Aktionskomitee bilden, Einsprache erheben und einen Rechtsanwalt einschalten. Der zuständige Stadtrat Beda Sartory sieht hier Handlungsbedarf. Für eine Stellungnahme war er gestern nicht erreichbar.

 

Copyright © St.Galler Tagblatt

http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=1033695&ressort=regionen

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Heute Beitrag über Mobilfunk in Sendung "Thema" im ORF 2

http://omega.twoday.net/stories/649810/

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Mobilfunk Archiv (Englisch)

http://tinyurl.com/6rsgw

 

Magenta News - Mobile- Tetra Masts from Mast Network

http://tinyurl.com/4dllx

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