Mobilfunk-Newsletter vom 23.11.2005

Ist aktive Sterbehilfe durch gepulste Mobilfunksenderstrahlung Mord?

Sehr geehrter Herr Hüppe,

am 11.11.2005 um 21.03 haben Sie in der Sendung "Quergefragt" im Fernsehprogramm "Eins Extra" an der Diskussion über aktive Sterbehilfe teilgenommen. Sie, stellvertretender Vorsitzender der Ethik-Kommission des deutschen Bundestags, haben sich sehr aggressiv gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen! Es ist ja verständlich, dass Sie - aus Gewissensgründen und als CDU-Abgeordneter - die aktive Sterbehilfe ablehnen.

Wie ist es mit Ihren christlichen Moralvorstellungen vereinbar, dass vielen Menschen aktive Sterbehilfe geleistet wird, die überhaupt nicht sterben wollen? Man kann das auch Massenmord nennen! Das ist unglaublich, leider aber wahr, nämlich beim Mobilfunk!!

Die Grenzwerte für die Mobilfunksenderstrahlung wurden grob fahrlässig - zur Gewinnmaximierung bei den Betreibern eventuell sogar absichtlich - so hoch festgelegt, dass Gesundheitsschäden wie z.B. Krebs und Leukämie (speziell bei Kindern) auftreten! Zusätzlich beziehen sich die Grenzwerte nur auf den harmlosesten Teil der Strahlung, nämlich die Wärmestrahlung. Die Strahlung ist leider auch noch so gepulst, dass sie die im Menschen selbst vorhandenen elektrischen Signale stört und so zu Krankheiten führt! Warum setzen sich denn viele Ärzteinitiativen für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk ein? Sie können die kritiklose Hinnahme von Krankheit und Tod ihrer Patienten durch die gepulste und millionenfach überhöhte Mobilfunksenderstrahlung nicht mit ihrem hippokratischen Eid vereinbaren!

Es ist die Pflicht der Ethik-Kommission des deutschen Bundestags, jetzt endlich die Erfahrungen dieser Ärzte zu nutzen und entsprechende Gesetze anzuregen und durchzusetzen!!

Wenn die Ethik-Kommission gefordert ist, dann jetzt. Sie wollen doch nicht in die Moralvorstellungen der Zeit zwischen 1933 und 1945 zurückfallen!

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative Icking zum Schutz vor Strahlenbelastung

G. Pischeltsrieder

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Des Brot ich ess, des Lied ich sing

http://omega.twoday.net/stories/1178368/

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Beco sorgt für Marschhalt bei Natelantennen

Bis voraussichtlich Ende Jahr werden wegen des Bundesgerichtsurteils im Fall Bolligen im ganzen Kanton keine Sendeanlagen mehr genehmigt

Das Urteil des Bundesgerichts zur geplanten Orange-Anlage in Bolligen hat weitreichende Folgen: Das Berner Wirtschaftsamt (Beco) hat alle Genehmigungen gestoppt. Und auf die Netzbetreiber kommen rigorose Kontrollen zu.

Den Betreibern von Mobilfunknetzen in der Schweiz weht eine zunehmend steife Bise entgegen. Einerseits melden immer mehr Gemeinden, dass sie, bis fundierte Aussagen über allfällige gesundheitliche Folgen der Strahlung vorliegen, keine neuen Antennen mehr auf eigenen Liegenschaften aufstellen lassen. Letzte Woche fällte der Berner Gemeinderat diesen Entscheid, schon seit mehreren Jahren übrigens handelt der Ostermundiger Gemeinderat so. Anderseits hat die kantonale Aufsichtsbehörde über Mobilfunkantennen, die Abteilung Immissionsschutz des Berner Wirtschaftsamts (Beco), vor ein paar Tagen ein Antennengenehmigungsmoratorium ausgesprochen. In einem Brief an die Regierungsstatthalter und die rund 30 Bauverwaltungen mit voller Bewilligungskompetenz im Kanton schreibt das Beco, es werde – voraussichtlich bis Ende Jahr – keine neuen Genehmigungen für Mobilfunk-Basisstationen mehr erteilen. Hängige Baugesuche könnten aber weiter bearbeitet werden. Gemäss Peter Matti vom Beco dürften im Kanton Bern vom Moratorium etwa 50 Gesuche betroffen sein.

Leistung muss überprüft werden

Der Grund für das Moratorium: Im März hat das Bundesgericht die Beschwerde von Privatpersonen gegen ein Antennenprojekt der Firma Orange in Bolligen gutgeheißen und den Fall zurück ans Verwaltungsgericht geschickt. In diesem Urteil halten die Lausanner Richter fest, dass die Einhaltung der maximal bewilligten Sendeleistung von Mobilfunkantennen gewährleistet und überwacht werden muss. In einem Urteil von 2002 zu einer Zürcher Mobilfunkantenne hat das Bundesgericht auch festgehalten, dass die Vollzugsbehörden – die Kantone – sicherstellen müssen, dass die Antennen in die festgelegte Richtung strahlen. «Die Senderichtung der Antennen (horizontal und vertikal) ist eine wichtige Größe für die Berechnung der NIS-Belastung», steht im Urteil. NIS bedeutet nichtionisierende Strahlung.

Ziel der kantonalen Fachstellen ist es, dass ab nächstem Jahr neue und bestehende Anlagen überprüft werden können. «Das bedeutet natürlich einen Kraftakt für die Netzbetreiber», gibt Matti zu.

Betreiber sind schon fast bereit

Wie reagieren die drei Schweizer Mobilfunknetzbetreiber auf die neusten Entwicklungen? Carsten Krenz von Swisscom Mobile sagte gestern auf Anfrage, im Rahmen des Branchenverbands Sicta hätten sich die drei Unternehmen dem Vorschlag der NIS-Fachstellen angeschlossen und bereits schriftlich zugesichert, die Computerprogramme anzupassen. Swisscom ist zuversichtlich, Anfang nächstes Jahr bereit zu sein. «Wir stellen uns damit einer sehr großen Herausforderung, die nur mit erheblichen Anstrengungen gemeistert werden kann», bestätigt Krenz. Die Arbeiten hätten «erhebliche Kostenfolgen», die aber nicht auf die Kundschaft abgewälzt würden. Im Vergleich mit anderen Branchen machten die Behörden den Mobilfunkbetreibern sehr strenge Auflagen, so Krenz weiter.

http://www.espace.ch/artikel_153070.html

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Streit um UMTS Mast in Rimbach

HLV INFO 180/AT

22-11-2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der heutigen Hessenschau 19.30 Uhr kam ein Beitrag unter dem Slogan "Streit um UMTS Mast in Rimbach/Odenwald."

http://tinyurl.com/bunv6

Auf dem gemeindeeignem Feuerwehrgerätehaus soll in unmittelbarer Nähe eines Kindergarten und mitten im Ort eine UMTS Anlage Anfang 2007 installiert werden.

Eine Bürgerinitiative hat sich gegründet und protestiert dagegen.

Der Bürgermeister Hans-Jürgen Pfeifer hat den Vertrag bereits unterzeichnet. Er sieht für seine Gemeinde keine Gefährdung.

Sein vollmundiges Statement lautete u.a.

"...Jahrzehnte hat sich die Wissenschaft damit beschäftigt und außerdem liegt die Strahlung um das 50-fache unter dem Grenzwert."

Diese Aussage alleine dokumentiert eine Desinformation, welche zum Himmel schreit!

Die Gemeinde erhält eine Miteinnahme von 3500 € pro Jahr.

Protestschreiben an den Bürgermeister wären eine gute Hilfestellung für die Rimbacher BI.

Der TV-Beitrag wird morgen Vormittag als Wiederholung um 9.30 Uhr noch einmal gesendet. Er ist aber auch wie oben angeführt über online herunter zu laden.

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Neue Antenne weckt alte Ängste

Mobilfunk: Der Sendemast in Lengfeld ist aufgestockt worden und die Bürgerinitiative macht mobil

LENGFELD.

 

Die Anwohner aber ärgern sich, sie fühlen sich unverstanden und mit ihren Sorgen nicht ernst genommen. Nur fehlen ihnen die Argumente, da sich mögliche gesundheitsschädliche Folgen der Anlagen bis jetzt nicht nachweisen lassen. Unbedenklich sind sie deshalb allerdings nicht unbedingt: Manche Fachleute befürchten nämlich, dass heute noch unbekannte Langzeitschäden auftreten könnten.

Omega siehe dazu „Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Mobilfunk“ unter:

http://omega.twoday.net/stories/1167546/

Immerhin gibt es Grenzwerte, wie stark die Mobilfunk-Immission sein darf, und die werden in Lengfeld eingehalten.

Aber das beruhigt die Anwohner nicht. Sie fürchten um die eigene Gesundheit, um die der Kinder im nahen Kindergarten – aber auch um den Wert ihrer Häuser, die angeblich kaum noch zu verkaufen seien, sagt Mario Crovace, der die Lengfelder Bürgerbewegung zusammen mit Nachbarn initiiert.

Die Nerven liegen in Lengfeld schon lange blank: Seit der Sendemast 1999 aufgestellt wurde (jetzt wurde er nur um eine weitere Anlage aufgestockt), wollen die Nachbarn seinen Abbau. Vor fünf Jahren haben sogar 200 Bürger auf einer Unterschriftenliste dagegen protestiert, und man zog vor Gericht – ohne Erfolg.

Auch dem Otzberger Bürgermeister Karl Ohlemüller sind die Hände gebunden, sagt er. Denn die Gemeinde könnte nur über das Baurecht tätig werden, aber „baurechtlich sind die Anlagen nicht zu beanstanden“, teilt Bauamtsleiter Waldfried Ruzicka mit: „Das hier ist eine baugenehmigungsfreie Maßnahme.“ Aber die Gemeinde genießt dank der Anlage auch Vorteile: Ihre Infrastruktur verbessere sich, sie wird attraktiver für Bewohner und Gewerbetreibende, und gehe schlicht mit der Zeit, erklärt Vodafone-Sprecher Jens Helldobler.

Denn die Firma Vodafone hat an dem Mast ergänzend zur dort bereits vertretenen Firma O 2 eine UMTS-Station für die moderne Breitband-Übertragung installiert. Diese Technik nutzt allen, die sich per Handy ins Internet einwählen oder Filme ins Büro schicken wollen, sagt Helldobler.

Ein UMTS-Standort müsse zentral stehen, weil er ein engmaschigeres Netz versorge. Deshalb nutze es nichts, die Vodafone-Antenne in einiger Entfernung im Wald aufzustellen. Aber auch Helldobler will, typisch Firmensprecher, beruhigen: Ein Handy sende mit maximal zwei Watt, die Lengfelder Antenne mit 25 Watt. Und eine Messkampagne habe ergeben, dass die in Volt pro Meter definierten Strahlungsfelder von Antenne und Handy zusammen um 99 Prozent unter dem vorgeschriebenen Grenzwert blieben.

Omega siehe dazu „Grenzwerte und Mobilfunk“ unter: http://omega.twoday.net/stories/242821/http://omega.twoday.net/stories/420240/

Das beeindruckt die Lengfelder Bürger trotzdem nicht, sie fühlen sich allein gelassen in ihrer David-gegen-Goliath-Position. Mario Crovace und seine Mitstreiter hoffen jetzt auf den Bürgermeister und die Gemeinde, auch wenn diese sich wenig kooperativ gezeigt haben. „Unser Ziel ist, mit deren Hilfe so lange zu kämpfen, bis ein bundesweites Gesetz kommt und der Sendemast verschwindet“, sagt Crovace energisch.

Bis jetzt aber steht das Lengfelder Grüppchen noch am Anfang.

Sabine Richter

23.11.2005

http://www.echo-online.de/suedhessen/detail.php3?id=335770

Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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Das Handy-Fahrverbot wird vielfach nicht beachtet

Drei Viertel fahren mit Handy am Ohr

In einer neuen Studie kommt die Direct Line Versicherung AG zu einem besorgniserregenden Ergebnis. Demnach fahren fast Dreiviertel der Deutschen trotz Handy-Fahrverbot mit einem Mobiltelefon am Ohr, statt eine Freisprechanlage zu benutzen. Ein Problem sehen sie darin nicht - die meisten Deutschen halten sich für gute Autofahrer.

Bereits seit geraumer Zeit sind Freisprechanlagen im Auto Pflicht, wenn man auch während der Fahrt telefonieren möchte. Doch offenbar nimmt das nicht jeder Autofahrer so genau. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die das Sozialforschungsinstitut Gewis im Auftrag der Direct Line Versicherung AG durchgeführt hat.

Im Rahmen der Studie wurden 1.022 Autofahrer im Alter von 24 bis 65 Jahren zum Thema "Sicherheit im Straßenverkehr" befragt. Von ihnen gaben 68 Prozent an, kein Problem darin zu sehen, mit dem Handy am Ohr am Straßenverkehr teilzunehmen, auch wenn Sie selbst in schwierigen Situationen nur eine Hand zur Verfügung haben. Betina Welter, Leiterin Unternehmenskommunikation der Direct Line Versicherung AG, zeigt sich von diesem Untersuchungsergebnis sehr besorgt: "Was häufig nur als kleine Fahrlässigkeit erscheint, kann schwere Folgen haben. Zum Beispiel erhöht sich das Unfallrisiko durch das Telefonieren ohne Freisprechanlage um ein Vielfaches. Bei einem Handy-Unfall riskieren Betroffene außerdem ihren Versicherungsschutz."

http://www.mobile2day.de/news/news_details.html?nd_ref=5021

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Mobilfunk Archiv (Englisch)

http://tinyurl.com/6rsgw

 

News from Mast Sanity

http://tinyurl.com/aotw3

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Feinstaub verkürzt Lebenserwartung

http://omega.twoday.net/stories/1182094/

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Mobilfunk - Newsletter Online

http://omega.twoday.net/topics/Mobilfunk-Newsletter/

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Omega-Foren

Omega-Forum (Deutsch)

http://omega.twoday.net/stories/829582/

 

Omega-Forum (Englisch)

http://omega.twoday.net/stories/829668/