Mobilfunk-Newsletter vom 23.10.2004

Schreiben an EMF-Wachhund

Nachstehendes Schreiben habe ich an den EMF-Wachhund gesandt nach deren Aufforderung, an einem Elektrosensiblen-Projekt der Forschungsgemeinschaft Funk in Karlsruhe teilzunehmen.

I. Eder-Stein

Sehr geehrte Frau Prof. Blettner,

mein Mann und ich werden an dem Projekt nicht teilnehmen.

Einerseits wird mit keinem Wort gesagt, was eigentlich das Ziel dieser Untersuchung ist. Es spricht sehr viel dafür, dass es um den Beweis geht, dass Elektrosensibilität nicht nachweisbar ist, will sagen, nicht existiert außer in kranken Gehirnen.

Andererseits spricht der gesamte Versuchsaufbau dafür, dass die "Macher" wirklich nicht verstehen, was Elektrosensibilität im Alltag bedeutet. Die Zumutung, am Testtag anzureisen, mit Zug und öffentlichem Verkehrsmittel in Karlsruhe, genügte mir vor ca. 2 Jahren schon, auf eine Teilnahme zu verzichten. Jede Zugfahrt, bei der man ständig von handytelefonierenden Mitreisenden behelligt wird, ist für mich eine Folter, führt zu massiven gesundheitlichen Störungen sofort und verzögert, und zwingt mich anschließend zu mehrtägigem Aufenthalt in feldfreiem Gebiet, meist in bettlägerigem Zustand. Dann nach dieser Belastung noch mit Bus oder Bahn fahren zu sollen, in völlig unbekannter Umgebung, ist eine absolute Zumutung. Eine Anreise mit Auto kann ich auch nur machen, wenn mich jemand fährt, denn die an den Autobahnen aufgestellten Masten führen bei mir zu schweren Beeinträchtigungen, die bis zur kurzfristigen Bewusstlosigkeit führen.

Wie sollte eine so "vorbereitete" Probandin dann noch fähig sein, weitere Testungen zu überstehen? Noch dazu mit 5 % der gültigen Grenzwerte. Ich wurde von Vodafone mit unter 1 % der Grenzwerte bestrahlt, was mich in akute Lebensgefahr (Herzinfarkt oder Schlaganfall) gebracht hat und uns zur schleunigen Flucht aus unserem Haus zwang. Vgl. dazu mein Tagebuch in dieser Zeit:

http://www.risiko-elektrosmog.de/Gesundheit/Fallbeispiele/Eder_Stein.htm

Daneben stellt eine Exposition mit derartig starken Feldern eine Folter und schwere Körperverletzung gegenüber jedem Elektrofühligen dar! Das müssten Sie und Ihre Karlsruher Kollegen eigentlich wissen. Irgendwelche Haftung für Schäden scheint man ja auch nicht übernehmen zu wollen, wenn man erklärt, die Untersuchung sei völlig harmlos, wobei man sich auf die Grenzwerte beruft.

Ich darf Sie bitten, Ihre Karlsruher Kollegen über diese Stellungnahme zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

I. Eder-Stein

Quelle: http://omega.twoday.net/stories/371429/

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Tipps für den Kampf gegen Handymasten

http://omega.twoday.net/stories/375392/

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IZGMF: Kommentar zur Interphone-Studie

„Die schwedischen Forscher fanden heraus, dass sich bei langfristiger Handynutzung (mehr als 10 Jahre) das Risiko nahezu verdoppelt, an einem Hörnervtumor zu erkranken. Noch höher, nämlich fast um den Faktor 4, ist das Risiko, einen Hörnervtumor auf der Seite des Kopfes zu bekommen, an der das Handy bevorzugt gehalten wird. Kein erhöhtes Risiko fanden die Schweden bei einer Handynutzungsdauer unter 10 Jahren.

Hintergrund: Im Frühjahr 2004 hatte die erste Veröffentlichung aus der Interphone-Studie, sie bezieht sich auf die Teilstudie in Dänemark, aufgrund festgestellter Akustikusneurinome für einigen Wirbel gesorgt. Bereits 1999 dokumentierte ein Forscherteam um den amerikanischen Epidemiologen Dr. George Carlo, dass bei lange andauernder Handynutzung (mehr als 6 Jahre) ein erhöhtes Risiko für Akustikusneurinome besteht.“

http://www.izgmf.de/

 

Publikation der Nailastudie

Gemäß einer Presserklärung der Nailaer Ärzte soll die sogenannte Nailastudie nun in der deutschsprachigen umweltmedizinischen Fachzeitschrift „Umwelt – Medizin - Gesellschaft“ in der Ausgabe 4/2004 Anfang November 2004 unter dem Titel „Einfluss der räumlichen Nähe von Mobilfunksendeanlagen auf die Krebsinzidenz; Autoren H. Eger, K. U. Hagen, B. Lucas, P. Vogel, H. Voit“ veröffentlicht werden. http://www.umg-verlag.de/

Quelle:

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Problemfall Mobilfunk Schweiz

Gigaherz gibt Gegensteuer

Unter dem Titel „Problemfall Mobilfunk Schweiz“ verschickt Gigaherz zur Zeit 2 farbige Broschüren à 13 und 14 Seiten an alle Politiker, Amtspersonen und Ärzte in der Schweiz.

Dies als Antwort auf die millionenschweren Desinformationskampagnen der SICTA (Informationszentrum der Schweizer Mobilfunkbetreiber), des ForumMobil (Verein der Schweizer Mobilfunkbetreiber und ihrer Zulieferer mit Jahresbeitrag 1 Million pro Mitglied) und der Ombudsstelle Mobilfunk und Umwelt von Frau Ständerätin Erika Forster.

Teil 1 (14 Seiten) ist ein Argumentarium zu Umwelt- und Gesundheitsfragen und ist primär für Politiker und Amtspersonen gedacht.

Teil 2 (13 Seiten) handelt von Gesundbetern, Verharmlosern und Weichspülern und soll die Schriften des Swisscom-Mandatärs, Prof. Dr. Berz neutralisieren, mit welchen die Mobilfunkbetreiber zur Zeit Ärzteschaft, Therapeuten und Therapeutinnen überschütten.

Die Broschüren eigenen sich auch für andere Aufklärungsaktionen und können hier angeschaut oder heruntergeladen werden.

Das Herunterladen benötigt lange Zeiten. Es wurden deshalb je 2 Versionen gesetzt. Version mit 72 dpi mit kleiner Auflösung, zum schnellen Laden und Betrachten am Bildschirm. Version mit 300 dpi mit hoher Auflösung mit langer Ladezeit. Speziell zum Ausdrucken in hoher Qualität.

>> Info-Brochure Problemfall Mobilfunk Schweiz Teil 1 PDF niedrige Auflösung (0.5 MB)

http://www.gigaherz.ch/Download/BrochureTeil1_72dpi.pdf

http://www.gigaherz.ch/Download/BrochureTeil1_300dpi.pdf

>> Info-Brochure Problemfall Mobilfunk Schweiz Teil 2 PDF niedrige Auflösung (0.5 MB)

http://www.gigaherz.ch/Download/BrochureTeil2_72dpi.pdf

http://www.gigaherz.ch/Download/BrochureTeil2_300dpi.pdf

Die Handyindustrie reagiert bereits nervös und gehässig

Kommentar eines Wirtschaftsjournalisten in einer Wirtschaftszeitung: Die Gigaherz-Aktivisten und fundamentalistischen Handy-Gegner verschicken Unterlagen nach deren Lektüre einem die Haare zu Berge stehen und man sein Handy verbrennen müsste, entspräche alles der Wahrheit.

Gigaherz: „Würde die Handyindustrie auf unsere Broschüren zustimmend reagieren, hätten wir mit Bestimmtheit etwas falsch gemacht.“

Übrigens: Gar keine schlechte Idee, das mit dem Verbrennen des Handys. Und vielen Dank noch für die Gratisreklame. Die Zugriffszahlen auf unsere Internetseite sind nach Erscheinen des Artikels sprunghaft gestiegen.

http://www.gigaherz.ch/836/

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Nusse bleibt dabei: Sendemast soll nicht im Dorf stehen

Nusse

Entsprechend sorgenvoll war die Stirn von Bürgermeisterin Jutta Siebcke-Kley in Falten gezogen, als sie den zahlreichen anwesenden Bürgern, die sich zum Teil in einer Initiative gegen die Errichtung des Sendemastes innerhalb des Gemeindegebiets zusammen geschlossen haben, den Sachstand erläuterte. Das Thema Sendemast ist demnach eine Altlast der vorigen Gemeindevertretung. Die habe mit dem Telefon-Konzern Vodafone einen Nutzungsvertrag für ein Gelände am Schützenheim abgeschlossen. Die jetzige Gemeindevertretung sowie zahlreiche direkt und indirekt betroffene Bürger befürchten Beeinträchtigungen im Ortsbild, vor allem aber herrscht Angst vor der elektromagnetischen Strahlung. Die ursprüngliche Vodafone-Planung, einen Mast von 45 Metern Höhe zu bauen, sei bereits geplatzt, berichtete die Bürgermeisterin. Wegen der nicht einzuhaltenden Abstandsflächen. 30 Meter hoch dürfe der Mast aber werden, und von diesem Vorhaben an diesem Ort wolle der Telefonanbieter nicht abrücken. Die Gemeinde habe zwar andere Standorte weiter außerhalb des Ortsgebiets angeboten. Zum Beispiel an der alten Schuttkuhle oder außerhalb des Ortes in Richtung Koberg. Doch Vodafone sei darauf nicht eingegangen.

Im weiteren Verlauf diskutierten Gemeindevertreter und Bürger über die weitere Verfahrensweise. Unbedingt müsse der bestehende Vertrag juristisch auf Ausstiegsmöglichkeiten geprüft werden, forderte die Mehrheit. Kritisiert wurde Vodafone, dass es der Firma offenbar hauptsächlich um die Kosten bei der Standortwahl gehe. Mit der Maßgabe, noch einmal genau die technischen Standortbedingungen unter die Lupe zu nehmen, wurde das Thema an den Bauausschuss verwiesen.

Von Matthias Wiemer, LN

ln-online/lokales vom 22.10.2004 01:00

http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=1516472&dbci=1

 

22.10.2004 14:48

Dissens um Grenzwerte

In der Ratssitzung am kommenden Dienstag in Bodman-Ludwigshafen nimmt Diplomingenieur Eidher vom Stuttgarter Prüflabor botronic-Bochtler Stellung zum Strahlen-Messergebnis in der Seegemeinde.

Stockach

http://www.suedkurier.de/lokales/regionalnachrichten/bodensee/stockach/teaser/art3818,1247808.htm l

"Bakschisch" oder privates Sponsoring?

Prozess um Vorteilsannahme

Vom 22.10.2004

WIESBADEN (ht)

Wo hört der Freizeitspaß auf, wo fängt die Vorteilsannahme im öffentlichen Dienst an? Hat der Mitarbeiter einer namhaften Mobilfunkfirma seinen Mitangeklagten bei Kart-Rennen großzügig ausstaffiert, um einen lukrativen Vertragsabschluss mit dem Hessischen Polizeipräsidium zu "belohnen"? Damit hätte er sich der Vorteilsgewährung strafbar gemacht. Wie der Prozessauftakt zeigte, dürfte es für Staatsanwalt Achim Thoma schwierig werden, "Bakschisch" nachzuweisen. Richterin Sabine Fleischer vertagte die Verhandlung auf Mitte November, um weitere Zeugen zu hören.

Im September 2000 soll der Mobilfunk-Mitarbeiter dem 52-jährigen Kartfahrer und dessen Team für ein Rennen in Groß-Zimmern Startgeld in Höhe von damals 2900 Mark spendiert haben. Zudem bekam die Mannschaft Rucksäcke (Wert: 400 Mark) sowie Sweatshirts (Wert: 659 Mark). Bei einer Meisterschaft am Hockenheimring im April 2001 ließ sich der "Handy-Man" laut Anklage ebenfalls nicht lumpen: Diesmal soll er dem Behördenmitarbeiter Tickets (Wert: 2500 Mark) für das Rennen gekauft haben.

Großzügige Geschenke vor dem Hintergrund eines Mobilfunkvertrages? Die Angeklagten weisen das von sich. Rein privates Sponsoring sei es gewesen, ohne Bezug zum Geschäftlichen. Zumal der Kart-Fahrer selbst keine Verträge habe abschließen können.

In einem weiteren Anklagepunkt wird dem Behördenmitarbeiter Unterschlagung von Schecks vorgeworfen: Eine Recycling-Firma soll ihm für leere Toner-Kartuschen aus dem Präsidium insgesamt 30 0000 Euro gezahlt haben. Für dieses Geld, behauptet der Angeklagte, habe er seinem Dienstherrn neue Computer beschafft. Ob das stimmt, soll nun ein Buchhalter klären, der bei der Behörde Inventuren leitete.

Wiesbadener Kurier

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1658150

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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