Mobilfunk-Newsletter vom 22.10.2003

Pressemitteilung zur geplanten Änderung der Landesbauordnung zugunsten des UMTS-Mobilfunknetzausbaues in Baden-Württemberg und zur Strafanzeige gegen die verantwortlichen Minister Dr. C. Palmer und Dr. W. Döring

Wildwuchs der Mobilfunksendeanlagen in Baden-Württemberg durch die geplante Änderung der Landesbauordnung garantiert

Dagegen protestieren wir !

Die Landesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung der LBO bereits eingeleitet, welches Ende Oktober durch die Abgeordneten verabschiedet werden soll.

Damit werden dem Bürger jedoch künftig bis jetzt noch bestehende, subjektive Einspruchsrechte genommen. Er erfährt dadurch eine entscheidende Verschlechterung seiner Rechtslage. Diese besteht darin, dass die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in reinen und allgemeinen Wohngebieten unter 10 m Höhe baubehördlich nicht mehr genehmigt werden muss. Bisher musste der unmittelbare Nachbar dem Bauvorhaben zustimmen und  konnte Einwendungen vorbringen mit der Folge, dass zunächst nicht gebaut werden durfte. Diese Möglichkeit soll ihm jetzt genommen werden.

Weitere Nachteile durch die geplante Gesetzesänderung bestehen darin, dass die Planungshoheit der Kommunen außer Kraft gesetzt wird, dass der vorbeugende Gesundheitsschutz, zu welchem sowohl Betreiber als auch Behörden verpflichtet sind, erneut negiert wird und dass künftig mit einer dramatischen Wertminderung des Immobilienbestandes in unmittelbarer Nähe von Mobilfunksendeanlagen zu rechnen ist.

Es war gerade das wirtschaftliche Interesse, welches die Landesregierung auf Druck der Betreiber veranlasst hat, die Änderung der LBO „im Interesse einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg“ voranzutreiben. Immerhin haben die Betreiber in der Vergangenheit 50 Milliarden Euro  für die UMTS-Lizenzen bezahlt, die nun erst wieder erwirtschaftet werden müssen. Es kann in diesem Zusammenhang nicht mehr bestritten werden, dass Mobilfunkstrahlung Auswirkungen auf den menschlichen Organismus hat. Gesundheitliche Schädigungen sind durch wissenschaftliche Studien längst bewiesen. Immer mehr nationale und Internationale Forschungsergebnisse deuten auf erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen und Schädigungen hin. Dies stellt der internationale Freiburger Appell, der bereits von mehr als 1000 deutschen Ärzten unterzeichnet wurde, eindrucksvoll unter Beweis. Die Ärzte, die diesen Appell unterstützen, rufen zur kritischeren Sicht gegenüber der Mobilfunktechnologie auf, da sie in ihren eigenen Arztpraxen klare Zusammenhänge zwischen Mobilfunkbelastung und der Häufung bestimmter Krankheitsbilder sehen.

Hinzuweisen wäre auch auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Hamburg vom 01.Juli 2003, (AZ.: 4 VG 4640/2002). Das Gericht hat erhebliche Zweifel daran, ob die geplante UMTS-Anlage auf einen Haus in Hamburg-Elmsbüttel mit nachbarschützenden Vorschriften des Bebauungsplanes im Einklang steht.

Aus dem Urteil:

“Sie (die Kammer) merkt aber an, dass Zweifel an der ausreichenden Eignung der Grenzwerte für den Gesundheitsschutz – erst recht aber für den Bereich der Vorsorge – im Vordringen sind.”

”Die in der 26. BImSchV festgesetzten Grenzwerte orientieren sich an nachweisbaren Gesundheitsgefahren einer durch Hochfrequenz ausgelösten Erwärmung des Gewebes. Sie enthalten keine Vorsorge- oder gar Schutzanforderungen zur Berücksichtigung nichtthermischer Wirkungen”.

In Erfüllung ihrer Vorsorgepflicht sollte die Landesregierung außerdem in Betracht ziehen, dass die genehmigenden Baubehörden künftig gesundheitsrelevante Aspekte mit berücksichtigen, wie dies bereits durch das letztinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Münster von März diesen Jahres gefordert wurde (AZ: 10 B 2417 / 02).

Alle Bundesparteien negieren nach wie vor die Möglichkeit einer Gesundheitsgefährdung. Damit haben die Bundespolitiker einmal mehr unter Beweis gestellt, dass sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, nämlich das weitere Wohl und den Schutz der Bürger zu garantieren. Hierin sehen wir eine bewusste Täuschung und Irreführung der Bevölkerung.

Aus diesem Grunde wurde unter anderem auch eine Kampagne begonnen, in welcher Strafanzeigen gegen die beiden Landespolitiker Dr. Döring und Dr. Palmer erstattet worden sind. Die Namen der einzelnen Anzeigenerstatter werden zu einem späteren Zeitpunkt mittels einer Protestannonce in einer überregionalen Stuttgarter Tageszeitung veröffentlicht.

Verantwortlich i.S.d.P. sind folgende Unterzeichner:

Bürgerwelle e.V. – Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

Vorsitzender: Siegfried Zwerenz, Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth

  Tel.: 09631-795376,  Fax: 09631-795734

 

Initiative zum Schutz vor Elektrosmog Südbaden e.V.

Vorsitzende: Angelika Gremlich-Doblies, Prägenhofstr. 61, D-79256 Buchenbach

  Tel.u.Fax: 07661-99590

 

Mobilfunk Bürgerforum e.V., Dachverein gegen Elektrosmog in Baden-Württemberg

Vorsitzender: Wolfgang Grimm, Landhausweg 12, 73527 Schwäbisch Gmünd

  Tel.: 07171-88607, eFax: 0891-488248703

 

Pulsschlag-Mobilfunk-Bürgerforum e.V.

Vorsitzende: Gudrun Kohr, Hübschstr. 27, 76135 Karlsruhe

  Tel. 0721 – 2038673

 

Mobilfunk Regionalforum Bodensee / Oberschwaben

Vorsitzender: Wolfgang Blüher, Kehlstr. 14/2, 88214 Ravensburg

  Tel: 0751-652344

 

Dazu die Meldung:

Die 'Stuttgarter Zeitung' berichtet:

Proteste sollen Ausbau des Handynetzes nicht bremsen

Für Mobilfunkantennen ist im Land bald keine Genehmigung mehr nötig - Grüne und Bürgerinitiativen lehnen Lockerung ab

STUTTGART.

Von Andreas Müller

Das Telefonieren per Handy erfordert eine gewaltige Infrastruktur. Schon heute stehen in Baden-Württemberg rund 6000 Antennen auf Kirchtürmen und Hausdächern, damit man überall eine Verbindung bekommt. Für den Ausbau des UMTS-Netzes werden in den nächsten Jahren weitere 4000 Funkmasten benötigt.

Mit den für viele Milliarden ersteigerten Lizenzen wollen die Mobilfunkbetreiber schließlich bald Geld verdienen. Und auch für die Landesregierung ist die neue Handy-Generation "von großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort". Im Wettbewerb mit anderen Bundesländern, mahnt sie, dürfe man nicht zurückfallen.

Da kam ihnen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs höchst ungelegen. Die Mannheimer Richter korrigierten die gängige Ansicht, nach der Antennen bis zu zehn Meter Höhe keiner Genehmigung bedürfen. Anlagen auf Wohngebäuden, entschieden sie, bedeuteten eine "gewerbliche Nutzung" - und die müsse sehr wohl in jedem Einzelfall genehmigt werden. Die Folge: Der Ausbau des UMTS-Netzes würde für die Betreiber zu einem wahren Hürdenlauf.

"Das war nicht gewollt", argumentiert das zuständige Wirtschaftsministerium. Nun will es die Landesbauordnung so ändern, dass die Funkmasten - allerdings nicht in reinen Wohngebieten – wieder genehmigungsfrei werden. Für den Bau genüge dann, neben dem Einverständnis des Hausbesitzers, eine Bescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Damit werde garantiert, dass die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung und der notwendige Sicherheitsabstand zur Umgebung eingehalten würden. Den Kommunen blieben die Genehmigungsverfahren und der Ärger mit allfälligen Protesten erspart - sie wären damit aus dem Schneider.

CDU und FDP sind sich einig, die Landesbauordnung entsprechend zu novellieren. Sie haben sie bereits in erster Lesung im Landtag und im Wirtschaftsausschuss des Parlaments durchgewunken.

"Wir wollen nicht durch zu viel Bürokratie ans Ende der Entwicklung geraten", sagt die Ausschussvorsitzende Veronika Netzhammer (CDU). Ihr Fraktionskollege Dietrich Birk möchte zudem "Druck von kommunalen Entscheidungen nehmen" - genauso wie die kommunalen Landesverbände. Laut Wirtschaftsstaatssekretär Horst Mehrländer (FDP) haben sie die geplante Änderung "ausdrücklich begrüßt".

Den Einfluss von Städten und Gemeinden sieht Mehrländer dennoch gewahrt. Er verweist auf eine Vereinbarung zwischen den Mobilfunkfirmen und den Verbänden aus dem Jahr 2001. Darin haben sich die Netzbetreiber freiwillig verpflichtet, die Kommunen frühzeitig über ihre Baupläne und mögliche Alternativstandorte zu informieren.

"Die Interessen der Betreiber werden gestärkt, die der Anwohner geschwächt", kritisiert der Abgeordnete Walter Witzel. Die Novelle der Bauordnung werde den Streit um die Antennen nicht entschärfen, sondern eher noch anheizen. Auch das Bürgerforum beklagt, dass das Land "den Bürgern die Mitsprache verweigern" wolle. Im Südwesten drohe damit ein unkontrollierter "Antennenwildwuchs".

Die Kritiker verweisen auf die ungeklärten Gesundheitsrisiken durch Elektrosmog. Es gebe bisher zwar keine Beweise für einen Zusammenhang zwischen der Strahlung und bestimmten Erkrankungen, aber ernst zu nehmende Hinweise.

Solche Ängste sind weit verbreitet: 30 Prozent der Bevölkerung, ergab 2001 eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Bundesumweltministeriums, machten sich wegen der Mobilfunkanlagen starke bis sehr starke Sorgen. Auch eine Studie des Stuttgarter Umweltressorts, nach der die Grenzwerte überall im Land bei weitem unterschritten werden, beruhigt die Kritiker nicht: In der Schweiz, sagen sie, gälten zehn Mal niedrigere Werte.

Grüne, Bürgerforum und auch Teile der SPD wollen daher an der Genehmigungspflicht festhalten. Doch damit beißen sie bei der CDU-FDP-Koalition auf Granit: Rein rechtlich sei die Bauordnung ein völlig untaugliches Instrument, heißt es dort, um etwaige Gefahren für die Gesundheit zu erörtern.

Für die Regierungsfraktionen bleibt es dabei: Noch in diesem Jahr werde die Bauordnung vom Landtag geändert.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/529887?_suchtag=2003-10-21

oder:

http://tinyurl.com/rrkt

Nachricht von Reinhard Rückemann

http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/2950

Weiter dazu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde,

Walter teilt Euch/Ihnen mit, dass in der Plenardebatte am Mittwoch, den 29.10.03 unter Top 6 die zweite Beratung des Gesetzentwurfs:

Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg Drs 13/2283

(Genehmigungsfreiheit für Mobilfunkantennen)

stattfinden wird und es dann zur Schlussabstimmung kommen wird.

Die Debatte wird im Internet life übertragen, http://www.landtag-bw.de

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Gerlinde Westermayer

Mitarbeiterin, Wahlkreisbüro Walter Witzel, MdL

Haslacherstraße 61, 79115 Freiburg

Tel. 0761 71154  Fax 0761 71159

E-mail buero@walter-witzel.de

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Mobilfunk: Gemeinderat gibt Grünes Licht

E-Plus darf Sendemast errichten

Lengdorf (sad) - Der Gemeinderat hat dem Bauantrag zum Neubau eines Stahlgittermastens mit Mobilfunkantenne der Firma E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG gegen vier Stimmen zugestimmt. Der Standort, den der Mobilfunkbetreiber gewählt hat, liegt nördlich von Außerbittlbach.

Nach umfangreichen Gesprächen sei schließlich eine Lösung gefunden worden, mit der vor allem die Bewohner Außerbittlbachs von der Belastung durch die Sendeanlage geschützt werden könnten. Dazu soll die geplante Anlage auf dem selben Grundstück diagonal etwa 150 Meter nach Osten verschoben werden. Die Firma E-Plus wolle aber auf diesen Vorschlag nur eingehen, wenn die Gemeinde Lengdorf dafür durch ihre Zustimmung Planungssicherheit in Aussicht stelle. Diese wurde nun mit der Zustimmung des Gemeinderates nun gegeben.

Einige Gremiumsmitglieder wollten kaum glauben, dass die Mitsprache der Gemeinden durch den neuen Mobilfunkpakt derart eingeschränkt sei. Zur Verdeutlichung las Bürgermeister Rübensaal die einzelnen Punkte des Mobilfunkgesetzes vor. Fast scherzhaft meinte Rübensaal, eine Möglichkeit zur Argumentation hätte die Gemeinde nur, wenn alle Lengdorfer ihre Handys abgeben würden und die Gemeinde dann sagen könnte, dass niemand in Lengdorf Mobilfunk brauche.

Datum: 21.10.2003

http://www.merkur-online.de/regionen/dorfen/42,196946.html

Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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Gestörte Elektronik – störende Elektronik

Ein Wellensalat mit Kreislauf ohne Ende

Für viele Autofahrer wurde diese Horror-Vision schon Wirklichkeit : Ihr Auto stoppt mitten in einem kilometerlangen Tunnel !

Zuerst beginnen die elektronischen Anzeigen zu spinnen, dann plötzlich geht nichts mehr, der Wagen bleibt mitten im Tunnel stehen. Werkstätten suchten oft vergeblich nach Fehlern oder wechselten auf Verdacht Teile aus . Bei der nächsten Tunnelfahrt wiederholte sich der Vorgang trotz der „Reparatur“ erneut .

Alles deutete inzwischen auf ein elektronisches Problem hin, das die Mikroprozessoren störte, und so war es denn auch. Auto-Hersteller beauftragten Funkmessdienste, die im Tunnel einen ausgesprochenen Wellensalat orteten, der die Ursache am Ausfall der Auto-Elektronik trug.

Die in fast allen Autos leider eingeschalteten Handys u.a. reagierten unter Tunnelbedingungen mit höchster Sendeleistung. Der Tunnel ist wie ein faradayscher Käfig, die ausgesandten Handy-Wellen reflektieren an den Tunnelwänden mehrfach und übten mit weiteren vorhandenen Strahlenpaketen ihr zerstörerisches Werk aus .

Aufgrund elektromagnetischer Störungen stürzten bereits vor 25 Jahren Tornados ab. Vor kurzem konnte das Flugzeug von Außenminister Fischer nur erschwert landen, ein Handy hatte die automatische Lande - Steuerung gestört.

Wer mit beiden Beinen im Leben steht, wird auch an der technischen Entwicklung teilnehmen, ja um sie nicht herumkommen. Ein Alltag ohne elektronische Artikel ist inzwischen kaum mehr vorstellbar. Deshalb ist jeder von uns bereits von elektronischen Stör-Auswirkungen seiner elektronisch gesteuerten Geräte betroffen worden, oftmals ohne  jemals den Verursacher gefunden zu haben, geschweige denn den Täter in den Stör-Strahlen gesucht und vermutet zu haben. Spricht man Leute darauf an, wird man nur ungläubig angelächelt. Es  fehlen ihnen die Informationen, welche Auswirkungen auf Geräte und Menschen durch diese Strahlen möglich sind.

Die unsichtbaren Strahlen verrichten ihr zerstörerisches Werk erst erkennbar an den elektronischen Geräten, bevor der Mensch ihre Auswirkungen spürt. Selbst dann glauben 90 % der Menschen leider nicht, dass etwas, was man teilweise nicht sehen bzw. teilweise auch nicht fühlen kann, in der Lage ist, ihre Gesundheit nachhaltig  zu schädigen.

Weltfirmen testen in Labors ihre Geräte z. B. auf „Mikrowellen-Tauglichkeit“, bevor man die neuen Geräte auf den Markt bringt. Muss man dazu noch etwas sagen ?

Durch alte Handy-Feststationen im Auto konnte z. B. sogar das ABS-Bremssystem lahmgelegt werden. Inzwischen hat man Konsequenzen daraus gezogen, die Produktion wurde geändert und die störenden alten Anlagen dürfen von Werkstätten nicht mehr in neuere Fahrzeuge umgebaut bzw. eingebaut werden.

Die technisch veränderten neueren Geräte wurden mit einem Prüfzeichen versehen, das jetzt eine störungsfreie Funktion gewährleisten soll.

Mein persönlich neuester „Mobilfunkschaden“ betraf meinen elektrischen Garagentoröffner. Ohne irgendeine Fremd-Einwirkung öffnete und schloss sich der Toröffner mehrmals, dann war die eingebaute Elektronik defekt und der teuere Hörmann – Toröffner wanderte zum Abfall. Hörmann konnte mir keine Ersatzteile für die Elektronik mehr liefern, obwohl ihre Konstruktion vorbildlich servicegerecht gebaut war und einen schnellen Austausch aller Einzelteile erlaubt hätte.

Ein neuer Elektronik-Backofen z. B. versagte bei mir während der Garantiezeit sechs Mal, wonach ich nach 14 Monaten einen neuen mobilfunksicheren Backofen vom Hersteller kostenfrei geliefert und eingebaut bekam.

Vor einer Apotheke in Norddeutschland blieben öfters bestimmte Fahrzeug-Marken stehen und mussten danach abgeschleppt werden, die Elektronik war gestört, die Fahrzeuge starteten nicht mehr. Das funkgesteuerte Kassen-System der Apotheke hatte die gleiche Funk-Frequenz, die ein Autohersteller auch für die Funktion seiner Fahrzeuge verwandte. Nach dem Ändern der Funk-Frequenzen bei der Apotheken-Anlage war der Schaden behoben, die Fahrzeuge konnten auch dort wieder ungestört starten, ohne durch einen Abschleppdienst abgeschleppt zu werden.

Endlos könnte man solche Meldungen fortsetzen. Um keine weiteren Ängste beim Bürger zu schüren  oder um auch Regressklagen durch den Verbraucher in Massen abzuwenden, werden solche Zeitungs-Informationen möglichst mit nur wenigen Spalten weiterverbreitet und auch von vielen Bürgern weder wahrgenommen noch gelesen.

Mehrmals bereits haben Automobilverbände darauf hingewiesen, dass inzwischen 50 % aller auftretenden Autopannen durch elektrische elektronische Schäden verursacht werden.

Neue Erkenntnisse werden oft erst belächelt, ja verschmäht oder sogar bekämpft, bevor man diese Fakten der Wahrheit nicht mehr ignorieren kann und sie zwangsläufig akzeptiert werden müssen.

dieter keim <> Ilbenstadt

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Erfolgreiche Konferenz:

Macht Mobilfunk krank?

Auf Einladung von Akut asbl und der Association Luxembourgeoise de Médecine de l’Environnement, ALMEN asbl, referierte Dr. Ulrich Warnke (Universität des Saarlandes) am 2. Oktober in der Halle Victor Hugo vor über 100 Zuhörern.

Dr. Warnke insistierte auf dem Unterschied zwischen der freiwilligen Kurzzeitexposition durch das Handy, was in Eigenverantwortung geschieht und der unfreiwillig eingegangene Risiken der dauerhaften  Belastung durch Mobilfunkbasisstationen.

Die Hochfrequenz-Dauerbestrahlung ist innerhalb von 50 Jahren um >100 000 höher geworden, wobei die Dosis entscheidend ist ob Schaden entsteht, (Dosis heißt Stärke (Leistungsdichte) mal Zeitdauer der Applikation.)

Starke und konsistente Hinweise für Gefährdungen bzw. für Schädigungen durch Hochfrequenz existieren für gentoxische Effekte, die Beeinflussung zellulärer Prozesse, die Schwächung des Immunsystems, die Beeinflussung des zentralen Nervensystems, die Beeinträchtigung des Hormonsystems, für Krebserkrankungen, Infertilität und für teratogene Wirkungen.

Epidemiologische Untersuchungen

Bei Anwohnern im Umkreis von Hochfrequenzanlagen (Radio-, und Fernsehsender, militärische Funksendeanlagen, Radaranlagen), außerdem bei Arbeitsplätzen in hochfrequenten elektromagnetischen Feldern, sowie bei Nutzern von Mobiltelefonen ergeben sich Hinweise auf eine erhöhte Tumorinzidenz, wie zum Beispiel Leukämie und Gehirntumor.

Außerdem ergaben sich verstärkte neurovegetative Auffälligkeiten, wie Kopfschmerzen, Schwindel, Schlafstörungen, Erschöpfung, Gliederschmerzen. Diese Symptome konnten in ihrer Schwere direkt mit den gemessenen Feldstärken korreliert werden. Die Feldstärken lagen alle innerhalb der erlaubten Grenzwerte.

Die Auswirkung der Umgebung von Basisstationen beim Mobilfunk ist bisher nur vereinzelt gemessen worden: hier ergaben sich Herz-Kreislauf-Störungen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Schwindel, und das unabhängig von Befürchtungen.

Neue UMTS - Studie

Am 2. Oktober 2003 veröffentlichte die Niederländische Regierung eine brisante Studie. Nach dieser Studie verursachen UMTS-Sender Kopfschmerzen und Übelkeit.

In den Doppelblind-Versuchen (d.h., keine der Testpersonen wusste, ob das entsprechende elektromagnetische Feld gerade aktiv war oder nicht) wurden Testpersonen UMTS-Mobilfunkstrahlung ausgesetzt in einer Höhe, wie sie im kommerziellen Betrieb zu erwarten ist.

Die Regierungssprecherin sagte, die niederländische Regierung werde diese Studie auch mit der Europäischen Kommission diskutieren.

Das Handy

Dr. Warnke wies auf ein erhöhtes Hirntumor-Risiko für Handynutzer hin und warnte vor unbedachtem Handytelefonieren besonders bei Kindern indem er den Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz (König) zitierte „Eltern sollten ihre Kinder möglichst von dieser Technologie fern halten“

In Bezug auf den sektoriellen Leitplan für Mobilfunkantennen erwähnte Dr. Warnke, dass gerade Luxemburg eine Vorreiter-Rolle im präventiven Gesundheitsschutz, im Minimieren der Strahlungsbelastung spielen könne weil Luxemburg überschaubar ist und deshalb eine gute Antennenstandort-Planung erlaubt.

Quelle: http://www.akut.lu/PK/pr081003.htm

Akut asbl

137, rue de Mühlenbach

L-2168 Luxemburg

Tél.: 22 33 75

Fax: 22 28 73

info@akut.lu

http://www.akut.lu

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