Mobilfunk-Newsletter vom 21.03.2006

Fallgeschichte Mobilfunksender

http://freepage.twoday.net/stories/1719712/

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Kein WiFi an kanadischer Uni: Entscheidung des Rektors ruft unterschiedliche Reaktionen hervor

Die kanadische Universität Lakehead in Thunder Bay, Ontario, bietet derzeit nur dort drahtlose Internet-Zugänge an, wo keine faseroptische Internet-Verbindung verfügbar ist. Und hieran soll sich auch laut Uni-Rektor Fred Gilbert vorläufig nichts ändern. Gilbert will den flächendeckenden WiFi-Zugang an seiner Uni nicht zulassen, da Studien auf signifikante gesundheitliche Konsequenzen hindeuteten. „Dies ist besonders bedeutsam für jüngere Menschen“, so Gilbert, der seine Maßnahme als reine Vorsorge betrachtet, und zusätzlich darauf verweist, dass in Kanada höhere Grenzwerte als in einigen anderen Ländern gelten. Viele Umwelteinflüsse seien, auch nachdem man ihnen 30 oder 40 Jahre ausgesetzt sei, noch nicht bekannt, wie z.B. von Passivrauchen und Asbest. Gilberts Entscheidung ruft unterschiedliche Reaktionen hervor: Jörg-Rüdiger Sack, Informatik-Professor an der Carleton Universität, hat beispielsweise geäußert, er stimme mit Gilbert überein, dass es nicht ausreichend Informationen über mögliche Langzeit-Effekte gebe, um eindeutig sagen zu können, dass drahtlose Verbindungen sicher seien.

Jüngst haben zwei Professoren der Pennsylvania State University die Bedenken Gilberts gegenüber der WiFi-Technologie zurückgewiesen. Professor William Burkhard kann sich Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit „kaum vorstellen“, er hält die Vorgehensweise von Gilbert für eine Überreaktion, WiFi-Geräte sind „nur Radios, die übertragen und empfangen“, so Burkhard. Ebenso reagierte sein Kollege Joshua Muscat.

http://www.cnn.com/2006/TECH/internet/02/23/canada.internet.reut/

http://omega.twoday.net/stories/1692101/

http://www.emfacts.com/weblog/

Aus: FGF-Infoline vom 16.03.2006

Der Forschungsgemeinschaft Funk e.V. (FGF), gehören alle deutschen Mobilfunkbetreiber an.

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HLV INFO 37/AT

20-03-2006

Betr. HLV INFO 36/AT v. 19-03-06

Thema: ”Funkmasten stets rechtens” - FNP 18-03-06

Zur vorgenannten brisanten Angelegenheit schreibt Rechtsanwalt Frank Sommer, München:

Sehr geehrter Herr Tittmann,

die Aussage "Funkmasten sind stets rechtens" ist - so - nicht richtig. Die Frage ist für mich, ob diese Aussage sich aus dem Urteil überhaupt ableiten lässt oder - was ich vermute - Ergebnis (un)geschickter journalistischer Interpretation ist.

Ohne die Gründe der Entscheidung des OLG zu kennen, darf ich auf die m.E. entscheidende Passage in dem Zeitungsbericht verweisen: Die in den Grenzwerten zum Ausdruck kommende Wertung könne nach Ansicht des OLG "ohne konkrete gegenteilige Anhaltspunkte" nicht in Frage gestellt werden.

Das würde der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) entsprechen, wonach der Einhaltung von Grenz- und Richtwerten lediglich eine "Indizwirkung" für die Unwesentlichkeit der von Immissionen ausgehenden Beeinträchtigungen zukommt (Urteile vom 13.02.2004 - Az. V ZR 217/03 und V ZR 218/03). Eine solche indizielle Bedeutung hat der Richter zu beachten. Er kann im Rahmen seines Beurteilungsspielraums von dem Regelfall abweichen, wenn dies besondere Umstände des Einzelfalls (= "konkrete gegenteilige Anhaltspunkte") gebieten. Darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen sind solche die Indizwirkung erschütternde Umstände von demjenigen, der trotz Einhaltung der Grenzwerte eine wesentliche Beeinträchtigung geltend macht.

Wie diese Erschütterung der Indizwirkung der Grenzwerte im Einzelfall zu bewerkstelligen ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Demnächst wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage zu beschäftigen haben. Der BGH hat in den genannten Entscheidungen vom 13.02.2004 zwei Wege erkennen lassen:

- Darlegung und Beweis wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte oder - Darlegung und Beweis der Erhebung eines fundierten Verdachtes einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte.

Das bedeutet meines Erachtens, dass ein betroffener Kläger - entweder abstrakt die der 26. BImSchV zugrundeliegende wissenschaftliche Erkenntnislage widerlegen - oder individuell den Nachweis einer konkreten Gesundheitsschädigung durch die Immissionen der Mobilfunkanlage trotz Einhaltung der Grenzwerte erbringen muss.

Die erste Alternative wird nach meiner Einschätzung derzeit (noch) nicht gelingen, da ein einzelner Kläger schon nicht den Umfang der Arbeit der nationalen und internationalen Strahlenschutzkommissionen der letzten Jahrzehnte wird leisten können. Zudem müssen die Ergebnisse der kritischen Studien erst die Hürden nehmen, die die Strahlenschutzkommissionen für deren Berücksichtigung aufgestellt haben: der "wissenschaftliche Nachweis". Der "wissenschaftliche Nachweis" eines Zusammenhanges zwischen einer Gesundheitsbeeinträchtigung und elektromagnetischen Feldern liegt danach nämlich (erst) dann vor, wenn wissenschaftliche Studien unabhängiger Forschungsgruppen diesen Zusammenhang reproduzierbar zeigen und das wissenschaftliche Gesamtbild das Vorliegen eines kausalen Zusammenhanges stützt. Nur derart gestützte Erkenntnisse fließen in die Grenzwertfindung ein. Soweit sind die mir bekannten Studien noch nicht (und es wird auch alles dafür getan, dass es dabei bleibt).

Chancen sehe ich bei der zweiten Alternative. Denn es dürfte schwierig, aber nicht unmöglich sein, den Zusammenhang zwischen konkreten Gesundheitsbeeinträchtigungen des jeweiligen Klägers und den Immissionen einer Mobilfunkanlage nachzuweisen. In diesem Fall würde also (nur) auf den Einzelfall bezogen der Nachweis der Unbeachtlichkeit der Grenzwerte geführt. Dafür müsste der prozessuale Individual-Beweis genügen und nicht erst der abstrakte "wissenschaftliche Nachweis" im oben definierten Sinn.

Wenn die Kläger vor dem OLG Frankfurt nicht den Beweis der Ursächlichkeit konkreter Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die Immissionen der Mobilfunkanlage angeboten haben, ist die Entscheidung des OLG, gemessen am materiellen Zivilrecht, "richtig".

Falsch ist es, daraus den Rückschluss zu ziehen, "Funkmasten sind stets rechtens". Für eine solche Behauptung findet sich in unserer Rechtsordnung keine Stütze.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Sommer

Rechtsanwalt

 

Frankfurter Neue Presse

Printausgabe vom 20.03.2006

Gericht urteilt: E-Plus-Sendeanlage darf bleiben

Stadt zieht sich Zorn der Bürgerinitiative zu

Von Kristiane Huber

Schwalbach.

Hintergrund der aktuellen Querelen: Der Mobilfunkbetreiber E-Plus hatte für seine bereits auf den Hochhäusern in der Julius-Brecht-Straße installierte Mobilfunkanlage nach Einwänden nachträglich eine Baugenehmigung beantragt. So ging es los. Die Stadt Schwalbach verweigerte dazu ihr Einverständnis und sprach sich gegen die Mobilfunkanlage aus. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises erteilte die Baugenehmigung ebenfalls nicht.

E-Plus legte deshalb bei der übergeordneten Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt (RP), Widerspruch ein. Das RP «überstimmte» Schwalbach und den Main-Taunus-Kreis und ordnete an, dass die E-Plus-Mobilfunkanlage in der Julius-Brecht-Straße genehmigt wird. Die Stadt Schwalbach klagte daraufhin beim Verwaltungsgericht Frankfurt gegen diesen RP-Bescheid. Das fand die Bürgerinitiative sehr gut. «Wir wollten damit ein Zeichen setzen, dass die Beurteilung der Sachlage in der Stadt nicht einfach übergangen werden darf», erläutert Erste Stadträtin Christiane Augsburger (SPD) die Klage. Die Rechtsvertretung der Stadt wurde über den Städte- und Gemeindebund geregelt. Augsburger weiter: «Als Stadt konnten wir uns juristisch gesehen dabei nur auf Grund von städtebaulichen Argumenten im Sinne eines optischen Störfaktors gegen die Anlage wenden.»

Dieses Argument hat das Verwaltungsgericht Frankfurt bei den betroffenen Hochhäusern mit ihren zahlreichen anderen Dachinstallationen jedoch nicht gelten lassen. Es hat dem Regierungspräsidium Darmstadt in seiner richterlichen Entscheidung im Januar 2006 Recht gegeben. Das heißt: Die Stadt Schwalbach hat den Rechtsstreit jetzt gerade verloren. Die E-Plus-Mobilfunkanlage in der Julius-Brecht-Straße ist damit rechtskräftig in ihrem Bestand bestätigt worden.

Die «Initiative Schwalbach» wirft der Stadt nunmehr vor, die Berufungsmöglichkeit gegen dieses Urteil nicht genutzt zu haben. Die Bürgerinitiative sei angesichts der Berufungsfrist und bei anderen Informationen hinters Licht geführt worden. Böckner kreidet dies der Ersten Stadträtin an, mit der er seit Wochen im E-Mail-Kontakt steht.

Was die Bürgerinitiative als Nicht-Prozessbeteiligter mit solchen Auskünften überhaupt anfangen wollte, da sie ohnehin nicht hätte handeln können, darauf bleibt Böckner die Antwort schuldig. «Wir haben der Stadt angeboten, die Kosten für die Berufung zu übernehmen», führt er stattdessen ins Feld.

Christiane Augsburger sagt zu Böckners Vorwürfen: «Der Magistrat hat nach dem Urteilsspruch vom Januar 2006 beschlossen, keine Berufung einzulegen, weil eine Weiterverfolgung der Klage aussichtslos ist.» Sie versichert: «Die Bürgerinitiative hat alle Informationen erhalten, die wir üblicherweise geben können.»

Gegen das Angebot der Initiative, eine Berufungsklage der Stadt zu finanzieren, verwahrt sich Augsburger: «Der berechtigte Vorwurf des Lobbyismus würde sich bei einer solchen Finanzierung aufdrängen. Gerade deshalb haben die Kommunen ja ihre geregelte Rechtsvertretung. Allerdings kosten die Rechtsverfahren Steuergelder. Und diese wollen wir nicht unnütz in dieser Sache verschwenden.»

Böckner, der bei der Kommunalwahl am Sonntag für die Grünen antritt, und die «Initiative Schwalbach» rücken der Stadt jedoch weiter auf die Pelle: Seit geraumer Zeit fordern sie von der Stadt, ein «Standortkonzept für Mobilfunkanlagen» erstellen zu lassen, damit sowohl die Stadt als auch die Mobilfunkbetreiber mehr «Rechtssicherheit» erhalten.

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=2845981

 

Gerd Zesar 19-03-06

Hallo Herr Tittmann.

Mein Kollege Dr. Smit bringt es auf folgenden Nenner.

LG

Gerd Zesar

Dr.-Ing. Jan Gerhard Smit, Räcknitzstr. 16, 01069 Dresden, Tel.  0351 4954602

Sehr geehrte Herr Zesar,

Noch einmal zu Mobilfunk:

Mobilfunk sichert den Pharmakonzernen für die kommenden Jahrzehnte Milliardengewinne für nichtwirksame Medikamente. Zur Abwehr der durch diese verursachten Schäden werden dann neue unwirksame Medikamente benötigt. Es ist eine wirksame Methode Arbeitsplätze zu schaffen. Leider verursachen mehr Ärzte mehr Kosten.

Die Mobilfunkgrenzwerte haben keinen Zusammenhang mit den Erkrankungen, sie täuschen nur eine Sicherheit vor.

Wenn 1 nA in einen Nerv eingespeist wird, dann beginnt er Impulse auszusenden. Bei 4 nA Dauerimpulse. Der Nerv soll aber nur Impulse aussenden, wenn er etwas anders einregeln soll. Dauerimpulse schalteten die körpereigenen Reglungen aus und Muskeln werden dadurch angespannt.

Mit freundlichen Grüßen

Smit

 

Esmogfreie Erholung

http://www.buergerwelle.de/pdf/esmogfreie_erholung.htm

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Sendemast erhitzt Gemüter

Zornedinger Bürger wollen gegen geplante Antenne kämpfen

VON JOHANNES DANNER

Zorneding

Betroffene Bürger, vor allem Anlieger des Ilchinger- und Moosacher Wegs, trafen sich am Freitagabend im "Neuwirt", um eine Art Bürgerinitiative ins Leben zu rufen, die dem Zornedinger Gemeinderat gehörig einheizen soll. Wortführer Hans-Helmut Kirschneck begrüßte rund zwei Dutzend Besucher, unter ihnen auch den Münchner Rechtsanwalt Frank Beel.

Der Fachjurist für arbeitsrechtliche Fragen machte den Anwesenden kaum Hoffnungen, rechtlich gegen das Ansinnen des Gemeinderates vorgehen zu können. Mobilfunkmasten mit einer Höhe von maximal zehn Metern seien grundsätzlich genehmigungsfrei. Bei Antennen mit 20 oder gar 45 Metern Höhe sei es durchaus sinnvoll, der Gemeinde Alternativstandorte vorzuschlagen.

Dabei sei es auch erlaubt, "möglichst viel Wind zu machen".

Im Verlauf der Diskussion machte ein Besucher darauf aufmerksam, dass es am Standort Sportplatz "nicht nur um die paar Hansl am Ilchinger oder Moosacher Weg geht", sondern um die Tatsache, dass hier viele Kinder und Jugendliche ihren Sport ausübten.

Eine andere Besucherin regte an, den geplanten Bürgerantrag bei den Gemeinderäten persönlich vorbeizubringen und mit den Mandatsträgern zu diskutieren. Schließlich müssten sich die Bürger auch an gemeindliche Vorgaben halten wie das Anlegen von Streuobstwiesen.

Am Ende einigte sich die Runde auf den von der Zornedinger Rechtsanwältin Renata Schreiber vorbereiteten Bürgerantrag an den Gemeinderat, das Aufstellen von Mobilfunkmasten, die 20 Meter und höher sind, an Alternativstandorten wie dem Sportplatz oder Wertstoffhof zu überprüfen. Schreiber: "Es gibt sinnvolle Alternativen, z. B. Masten im Wald oder an Hochspannungsleitungen anzubringen."

Sollte es für ein Bürgerbegehren nicht reichen, müsse zumindest der Bürgerantrag in öffentlicher Ratssitzung diskutiert werden. Die Versammlung beschloss, entsprechende Unterschriftslisten in den nächsten Tagen in Zorneding aufzulegen.

mm

Datum: 20.03.2006 00:00 Uhr

http://www.merkur-online.de/regionen/ebersberg/art2791,645557.html?fCMS=b3832ebb5138842bd41a 3a736854b478

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Mobilfunk Archiv (Englisch)

http://tinyurl.com/6rsgw

 

News from Mast Sanity

http://tinyurl.com/aotw3

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Tschernobyl: WHO halbiert Opferzahlen

http://freepage.twoday.net/stories/1719596/

 

Seuchen- und Machtpolitik im 21. Jahrhundert

http://freepage.twoday.net/stories/1723206/

 

"Operation Iraqi Freedom" scheint der US-Regierung den Boden unter den Füßen wegzuziehen

http://www.livelogcity.com/users/omega/286272.html

 

Umweltschützer verlangen Verbot von "Raubbau-Tropenholz"

http://freepage.twoday.net/stories/1723237/

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Mobilfunk - Newsletter Online

http://freepage.twoday.net/topics/Mobilfunk+-+Newsletter/