Mobilfunk-Newsletter vom 21.02.2004

Strahlenschutz beruht auf unbewiesenen Annahmen

Liebe Gallier,

nun wurde im Deutschen Ärzteblatt (20.02.04) endlich einmal gedruckt, was wir schon lange wussten. Sehr eindeutig geht daraus hervor, dass wir zugunsten der Wirtschaft alle zu "Versuchstieren" degradiert wurden - und dies sogar gegen bestehende Artikel im Grundgesetz (jeder Mensch hat Anspruch auf.........).

Ist es denn nicht schon eine Straftat, wenn unter dem Wissen des Nichtswissens, Mobilfunk weiterhin betrieben wird - ja, man nicht einmal in der Lage ist, das Risiko für die gesamte Bevölkerung einzuschätzen?

 

Viele Grundlagen des Strahlenschutz beruhen auf unbewiesenen Annahmen

18. Februar 2004

NEUHERBERG.

Die rund 110 Wissenschaftler diskutierten den gegenwärtigen Wissensstand hinsichtlich gesundheitlicher Auswirkungen niedriger Dosen ionisierender Strahlung. Die Frage nach gesundheitlichen Effekten durch ionisierende Strahlung bei niedrigen Dosen und Dosisleistungen betreffe jeden, so die Wissenschaftler. Jeder Mensch sei den Einwirkungen ständig ausgesetzt.

http://www.gsf.de

Quelle: http://www.deutschesaerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=15450

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Neue Handys strahlen gefährlicher

Artikel vom 8. Februar 2004 / Quelle: SonntagsBlick

Bundesamt für Gesundheit reagiert alarmiert auf holländische Studie

VON DANIEL JAGGI UND YVONNE KUMMER

BERN –

Heinz Frey (53) aus Kappel SO leidet seit Jahren an Schlafstörungen und Schwindel. Er ging von Arzt zu Arzt, doch die Ursache konnte nie geklärt werden. Frey ist überzeugt: «Die Handy-Antenne, die 57 Meter neben meinem Haus steht, macht mich krank.»

Auch Walter Bläuenstein (62) aus Bern-Bümpliz ist besonders empfindlich auf Strahlung. Er leidet seit vier Jahren unter Kopfschmerzen. «In meiner Umgebung gibt es 29 Handy-Antennen», sagt er.

Die Beiden stehen mit ihrer Vermutung nicht alleine. Eine Elektrosmog-Umfrage des Bundesamts für Gesundheit hat ergeben, dass 74 Prozent der Befragten ihre Beschwerden auf Mobilfunk-Antennen und Handy-Strahlen zurückführen.

Damit nicht genug: Eine Studie des Physiklabors TNO in Holland schreckt jetzt auch die Fachwelt auf. Der Grund: Erstmals zeigt sie einen signifikanten Zusammenhang zwischen Handy-Strahlen und dem Unwohlsein von Testpersonen auf.

Bei der Studie wurden 72 Probanden während zwei Stunden elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Die Versuchspersonen wussten nicht, was für ein Mobilfunk-Signal auf sie abstrahlte: ob von einer herkömmlichen Mobilfunk-Antenne (GSM), einer der neuen UMTS-Antennen oder gar keines. Die Sendeleistung betrug ein Volt pro Meter. Die Schweizer Handy-Betreiber senden mit bis zu sechs Volt pro Meter.

Die Forscher wollten ihr Ergebnis kaum glauben: Das Wohlbefinden der Versuchsteilnehmer nahm signifikant ab, nachdem sie mit dem UMTS-Signal bestrahlt worden waren. Die meisten Testpersonen klagten über Schwindel, Nervosität, Taubheitsgefühle und weitere Beschwerden. Am meisten überrascht waren die Forscher, dass die wegen ihrer modernen Technik eigentlich als unproblematisch eingestuften UMTS-Signale bei den Testpersonen am meisten Beschwerden auslösten.

Alarmiert vom Ergebnis der holländischen Studie ist jetzt auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). «Das ist der erste direkte Hinweis, dass Handys die Gesundheit beeinträchtigen», sagt Mirjana Moser, Strahlenexpertin beim BAG. Eiligst hat die Gesundheitsbehörde eine eigene Studie in Auftrag gegeben, um das Ergebnis zu überprüfen. Denn: «Sollte sich das Resultat der Holländer bestätigen, müssten die Risiken und Nutzen von UMTS neu überdacht werden», so Moser.

Reagiert hat auch die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Sie fordern ein Moratorium für die neue Mobilfunk-Generation UMTS. Konkret: Deren breite Einführung soll sofort gestoppt werden, bis die von der holländischen Studie aufgeworfenen Fragen beantwortet sind.

Trotzdem wird das UMTS-Netz in der Schweiz mit Hochdruck ausgebaut. Bis Ende 2004 soll das System 50 Prozent der Bevölkerung zur Verfügung stehen. So verlangt es das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) als Lizenzgeberin von den Mobilfunk-Anbietern. Das Bakom hält trotz allem an dieser Auflage fest.

Auch für die UMTS-Betreiberin Swisscom gibt es keinen Grund für einen Marschhalt. Pressesprecher Sepp Huber: «Bislang gibt es keinen Nachweis, dass bei Einhaltung der Grenzwerte die Gesundheit gefährdet ist.»

Die Versicherer sehen das anders. Sie schätzen die elektromagnetische Strahlung durch Handys zunehmend als unkalkulierbares Risiko ein. So weigert sich etwa die «Winterthur», Mobilfunk-Betreiber gegen die Risiken von Handystrahlen zu versichern.

http://www.blick.ch/PB2G/PB2GA/pb2ga.htm?snr=65495

Nachricht von Bernd Schreiner

Quelle: http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/3523

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Elektrosmog - elektromagnetische Felder

Der 'Elektrosmog-Report' des Nova-Instituts enthält in der Februar-Ausgabe folgende Artikel:

Recht:

Rast- und Ratlosigkeit beim Ausbau des Mobilfunknetzes

Die Öffentlichkeit hat kaum auf die Meldung reagiert, dass ein namhafter Mobilfunknetzbetreiber seine UMTS-Lizenz zurückgeben will. Die Politik für den Standort Deutschland hält sich an einen Mobilfunkpakt, der zu Recht mit großen Vorbehalten kommentiert wird.

Beim Ausbau eines "stadtverträglichen" Mobilfunknetzes bietet das Baurecht sowohl den Kommunen als auch der von der Errichtung einer Mobilfunkanlage betroffenen Nachbarschaft durchaus wirksame Rechtsmittel. Vorausschauend gesehen dürfte daher ein offener Dialog aller Beteiligten auch für die Mobilfunkbetreiber eher von Vorteil sein.

Versicherungen:

Versicherungen schließen Mobilfunk-Risiken aus

Prinzipiell können die Konzerne solche Risiken durch ihre Betriebshaftpflicht-Police abdecken. Allerdings schließen jetzt immer mehr Versicherungen derartige Risiken aus ihren Policen aus, so dass sich die Firmen kaum mehr gegen mögliche Schadenersatzklagen absichern können.

Tierexperimente:

EMF-Empfindlichkeit unterschiedlicher Rattenlinien

In den vergangenen Jahren wurden an der Tierärztlichen Hochschule Hannover eine Anzahl von Studien mit Ratten durchgeführt, die gezeigt haben, dass niederfrequente elektromagnetische Felder (EMF) im Mikrotesla-Bereich krebspromovierend wirken.

http://www.strahlentelex.de/aktuell.htm

Quelle: http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/3508

und

Magnetfelder schädigen Gehirnzellen

'wissenschaft.de' berichtet heute:

Bestätigt: Magnetfelder können Gehirnzellen schädigen

Niederfrequente elektromagnetische Felder verursachen DNA-Brüche

Elektromagnetische Felder mit niedriger Frequenz können in Gehirnzellen von Ratten Schäden an der Erbsubstanz verursachen. Diese Schäden summieren sich bei längerer Einwirkung der Felder, entdeckten amerikanische Forscher. An dieser Zerstörung der DNA sind wahrscheinlich Eisenteilchen und freie Radikale beteiligt, schreiben die Wissenschaftler in der Fachzeitschrift Environmental Health Perspectives (Online-Vorabveröffentlichung).

Wissenschaftler hatten schwache elektromagnetische Felder lange Zeit für harmlos gehalten, da ihre Stärke nicht ausreicht, um chemische Bindungen zu zerstören. Neuere Studien deuten jedoch darauf hin, dass die Felder dennoch lebendes Gewebe beeinflussen können.

Durch Reaktionen mit verschiedenen Substanzen kann dieses Eisen die Bildung hochreaktiver freier Radikale erhöhen, die ihrerseits dann mit anderen Biomolekülen reagieren und sie dabei zerstören. In weiteren Versuchen konnten die Forscher diese Vermutung bestätigen: Sowohl das Abfangen der freien Radikale als auch eine Verminderung der Menge an freiem Eisen schützte die Ratten vor den Gehirnschäden.

Gehirnzellen haben im Vergleich zu anderen Körperzellen einen recht hohen Eisengehalt. Daher seien sie möglicherweise besonders anfällig für Schäden durch die niederfrequenten Magnetfelder, meinen die Forscher.

Viele Haushalts- und andere Elektrogeräte wie Rasierapparate, Backöfen, Kaffeemaschinen, Uhren und elektrische Haartrockner senden elektromagnetische Felder mit Frequenzen von 50 beziehungsweise 60 Hertz aus.

ddp/bdw – Ilka Lehnen-Beyel

http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/3524

Nachrichten von Reinhard Rückemann

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Nach dem BGH-Urteil

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend und in der Anlage erhalten Sie Kenntnis von einem Kurzinterview mit der Frankfurter Rundschau bezüglich der weiteren Vorgehensweise unserer BI in Bruchköbel.

Außerdem befindet sich in der Anlage unser Einladungsflyer für unsere Veranstaltung am 4-03-04, 20.00 Uhr, im Bürgerhaus in Bruchköbel (befindet sich an der Hauptstr. Linksseitig etwa Ortsmitte, etwa 50 m weiter Richtung Kirche links ab zum  großen Parkplatz und Parkhaus beim Einkaufsmarkt Minimal).

www.buergerwelle.de/pdf/plakat_buergerhaus_13_01_04.doc

Die hochkarätige Expertenrunde verspricht, insbesondere wegen der aktuellen Lage (BGH) einen spannenden Abend.

Alle Interessierten/Betroffenen sind hiermit herzlichst eingeladen!

Herzliche Grüße aus Bruchköbel

Alfred Tittmann

 

Nach dem BGH-Urteil

FRANFKURTER RUNDSCHAU 20-02-04

Keine andere Bürgerbewegung gegen Handy-Sender schaffte wie die "Initiative Mobilfunksenderfreie Wohngebiete Bruchköbel" den Gang vor den Bundesgerichtshof. Die Verhandlung endete am vergangenen Freitag mit einer Niederlage für die BI (die FR berichtete). FR-Mitarbeiter Detlef Sundermann fragte Alfred Tittmann, Sprecher der Initiative, ob dieses Urteil das Ende des Widerstands bedeute.

Frankfurter Rundschau: Wie groß ist die Enttäuschung in der BI nach dem Urteil?

Tittmann: Das negative BGH-Urteil ist mehr als deprimierend für uns und für die Menschen, die in der näheren Umgebung von Sendern leben. Natürlich ist das Urteil auch ein Schlag in das Gesicht renommierter Wissenschaftler.

Wieso für die Forscher?

Auch wenn es in Karlsruhe von den Richtern anders dargestellt wurde, wir hatten zur Verhandlung brandaktuelle Gutachten von unabhängigen Wissenschaftlern, etwa die Reflex-Studie dabei, an der zwölf Forschergruppen aus sieben EU-Ländern mitwirkten. Die Gutachten kommen sehr wohl zu der Auffassung, dass Mobilfunkstrahlen Brüche in der DNA und damit Erbgutdefekte verursachen können. Der BGH hat sich jedoch in seiner Entscheidung vermutlich nur auf Untersuchungen aus dem Jahr 2001 gestützt.

Hatten Sie große Hoffnung in das Verfahren gesetzt?

Nein, nicht besonders große Hoffnungen, aber zumindest auf eine qualifizierte Würdigung der vielen ernst zu nehmenden Studien und Gefährdungshinweise.

Steht nun die BI vor der Auflösung?

Davon kann keine Rede sein. Wir kämpfen weiter. Wir erhöhen den Druck auf die Politiker, die offenbar immer noch im Schoß der Mobilfunkbetreiber sitzen. Die Stadt Bruchköbel werden wir zu einer qualifizierten Standortplanung unter Einbeziehung von Änderungen in der Bauleitplanung auffordern. Bei den Kirchen appelliert die BI an die Vernunft und die Moral. Die Anlagen gehören nicht in Kirchtürme, sie müssen entfernt werden. Auf die zunehmende öffentliche Kritik haben Landeskirchen mit Zurückhaltung bei der Vermietung von Glockentürmen reagiert.

Dieser Tage startet UMTS. Ein Kampf gegen Windmühlen?

Wir können und wollen das Rad nicht zurückdrehen. Es sieht in der Tat so aus, dass die Zahl der Sender sich mit UMTS in den nächsten Jahren mehr als verdoppeln wird, doch das darf nicht in Wohngebieten geschehen und dafür werden wir weiter kämpfen.

Nächster Infoabend der Initiative am Donnerstag, 4. März, um 20 Uhr im Bürgerhaus Bruchköbel

Copyright © Frankfurter Rundschau online 2004

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Anbei ein Beitrag aus dem Mikrowellen-Forum. Ich denke, das kann und sollte man veröffentlichen.

Omega: siehe unter www.buergerwelle.de/pdf/diskussionsforum_04._02_04.doc

und

Airline-Zugriff auf Computer

Anbei ein Artikel zur Abhörbarkeit von Computern und deren EMV-Störbarkeit durch Funkwellen. Er steht unter http://www.emc.montena.com/files/emc/EM_TERRORISMUS.pdf

Herzliche Grüße

Ruth Gill

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Biopiraterie bei indischem Weizen

Die Initiative "Kein Patent auf Leben!", unterstützt vom Umweltinstitut München e.V., legte heute beim Europäischen Patentamt einen Einspruch gegen das im Mai letzten Jahres an Monsanto erteilte Patent auf natürliche genetische Anlagen einer Weizensorte ein. Die patentierte Weizensorte ist keine Erfindung des Konzerns Monsanto, sondern eine Züchtung mit wesentlichen Eigenschaften der Sorte Nap Hal, die von indischen Bauern seit Jahrhunderten gezüchtet wurde. Das weitreichende Patent umfasst neben den gezüchteten Weizenpflanzen das aus ihnen gewonnene Mehl, den Teig, Biskuits und anderes Gebäck.

Käme das Patent zur Anwendung, hätte Monsanto ein Nutzungsmonopol auf diese Waren und könnte Lizenzgebühren erheben. Indische Bauern wären davon besonders betroffen: Die Patentansprüche sind so eng mit den Charakteristika des Nap Hal verbunden, dass der Patentinhaber damit fast über diese Sorte verfügt. Ein Export von Nap Hal-Produkten aus Indien in Länder, in denen das Patent gilt, wäre damit auch blockiert.

Weitere Infos und die vollständige Fassung des Einspruchs finden Sie unter

http://www.umweltinstitut.org/genpatente