Mobilfunk-Newsletter vom 20.02.2004

Immer mehr Kinder klagen über Kopfweh

Dr. med. Raymund Pothmann, DSH-Mitglied und Leiter eines Kinderneurologischen Zentrums im Ruhrgebiet warnt: "Immer mehr Kinder klagen über Kopfweh", versichert der sich seit über 15 Jahren den Kopfschmerzen junger Patienten widmende Experte.

Dass ihre Zahl ständig zunehme, sei ein offenes Geheimnis: "Während 1960 etwa 45 Prozent der Schulabgänger angaben, schon einmal unter Kopfschmerzen gelitten zu haben, sind es heute ca. 90 Prozent".

Bei bereits jedem fünften sei der Alltag stark davon beeinträchtigt und der Leidensdruck entsprechend hoch. Dieser Trend sei nicht nur in Deutschland, sondern auch in Italien, den Niederlanden und den skandinavischen Ländern zu beobachten.

Kopfweh tritt häufig schon im Kindergartenalter auf, nur wird ihm dort nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt. Dies liegt häufig daran, dass den betroffenen Kindern oftmals die Worte fehlen, ihr eingeschränktes Befinden zu beschreiben.

Nach der Einschulung nehmen die dann die Beschwerden rasch zu: in der dritten Klasse sind es bereits 80 von hundert Kindern, denen Kopfweh aus eigener Erfahrung bekannt ist und nicht mehr zehn wie bei Schulbeginn, fand St. Frankenberg, Medizinsoziologin aus Oberhausen heraus.

Die Ursache ist unklar

Wie es zu den Schmerzen kommt, ist leider immer noch nicht geklärt. Auffällig - und daher auch ausschlaggebend für die Namensgebung - ist, dass die relevante Hals- und Nackenmuskulatur häufig verhärtet, "verspannt" und zusätzlich äußerst schmerzempfindlich ist. Es wird gemutmaßt, dass die Ursache solcher Verspannungen oft Angst, Depressivität, Überlastung oder psychosozialer Stress ist, aber "nichts Genaues weiß man nicht".

http://www.kopfschmerzforum.de/kopfschmerz-bei-kindern-nimmt-zu.php

Omega: die Ursache ist unklar, wirklich ? Die Kopfschmerzen nehmen zu, je älter die Kinder werden. Warum wohl? Weil die Kinder je älter sie werden, umso häufiger das Handy benutzen.

 Siehe dazu die folgenden Artikel

Jugendliche und die Nutzung von Mobiltelefonen

Eine britische Studie, im Auftrag der britischen Regierung erstellt und im "Lancet" im Jahr 2000 veröffentlicht, kommt bei Auswertung der vorhandenen Daten zu dem Schluss, dass bei Kindern durch häufige Nutzung eines Mobiltelefons möglicherweise neurologische Wirkungen wie Kopfschmerzen und Schlafstörungen entstehen können.

Es wird angenommen, dass Kinder empfindlicher auf hochfrequente Strahlung reagieren, da sie ein schwächeres Immunsystem aufweisen, eine dünnere "Hirnschale" haben, die Absorption der Strahlung aufgrund der andersartigen Größenverhältnisse bei Kindern stärker als bei Erwachsenen ist und bis zum 12.Lebensjahr noch Veränderungen in der Struktur der Hirnaktivität eintreten. Kinder und Jugendliche scheinen somit einem erhöhten Risiko bei Nutzung von Mobiltelefonen ausgesetzt zu sein.

http://www.umwelt.nuernberg.de/mobilfunkgesundheit.htm#6

und

Eine Studie zu den Auswirkungen der 3G-Sendeanlagen, die die niederländischen Ministerien für Wirtschaft, Gesundheit und Telekommunikation in Auftrag gaben, kam Ende September 2003 zu dem Ergebnis, dass UMTS-Signale Übelkeit und Kopfschmerzen verursachen können. Als die Testpersonen in der Nähe von simulierten Sendeanlagen der dritten Generation waren, zeigten sich erhebliche gesundheitliche Auswirkungen.

http://www.vnunet.de/testticker/news/detail.asp?ArticleID=11260

siehe dazu auch:

Hort: Kinder klagen über Kopfschmerzen

In http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_130204.html

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Pressemitteilung 14. Februar 2004

BGH Urteil zum Sender im Turm der Jakobuskirche am 13.2.04

Dieses Urteil ist ein herber Schlag nicht nur für die in der Nähe des Kirchturms lebenden Menschen, sondern auch für die in den Verfahren angeführten Wissenschaftler, die eindringlich davon abraten, solche Anlagen in Wohngebieten zu betreiben. Obwohl das Landgericht Frankfurt in einem Urteil im Herbst 2000 Klägern gegen einen Sender in einem Kirchturm in Oberursel Recht gegeben hatte, sollen die in den Bruchköbeler Verfahren darüber hinaus angeführten wissenschaftlichen Arbeiten von zahlreichen namhaften Experten nach Ansicht des Gerichts nicht einmal in der Lage sein, das "bisherige Gebäude anzukratzen", wie sich der Vorsitzende des Gerichtssenats ausdrückte.

Besonders prekär ist, dass nach den gerichtlichen Äußerungen der absolut unzutreffende Eindruck entsteht, als hätten sich die Kläger lediglich "ins Blaue hinein" auf Gesundheitsrisiken berufen, ohne dazu Material vorzulegen! Das Gericht stützt sich offenbar im wesentlichen auf die Äußerung der beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angesiedelten Strahlenschutzkommission (SSK) vom Herbst 2001 und hält diese über zwei Jahre alte Empfehlung unbeeindruckt von den seitdem veröffentlichten zahlreichen weiteren Warnungen für weiterhin maßgeblich. Dabei meint das aus naturwissenschaftlichen Laien bestehende Gericht, ohne Hinzuziehung von Fachverstand beurteilen zu können, ob die abweichenden kritischen Äußerungen von Wissenschaftlern die Richtwerte "erschütternde Indizien" enthalten.

Damit können solche Institutionen oder "anerkannte Stellen" über Gesundheitsvorsorge eigenmächtig entscheiden. Die dringend erforderliche Kontrolle durch die "dritte Gewalt" (Justiz) fällt weiterhin aus. Obwohl es um vorbeugende Unterlassungsklagen ging, werden in der Presserklärung des BGH bezeichnenderweise nicht nur angeblich fehlende "wissenschaftlich begründete Zweifel" und ein "fundierter Verdacht", sondern sogar ein fehlender "wissenschaftlicher Nachweis" herangezogen. Läge ein solcher Nachweis bereits vor, käme jegliche Vorsorge zu spät.

Es bleibt nun erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und zu prüfen, ob ein weiterer Gang nach Karlsruhe, diesmal zum Bundesverfassungsgericht, erfolgen sollte.

Unabhängig davon ist jetzt für die Initiative die weitere politische Arbeit noch bedeutender geworden. Ganz wichtig ist dabei nach wie vor eine funktechnisch fundierte Bauleitplanung der Stadt. Die Bürgerinitiative, die nicht gegen Mobilfunk ist, strebt weiterhin an, die besonderen Risiken in Wohngebieten durch eine Gesamtbauleitplanung zu minimieren. Für alle Anbieter sollen die Standorte für Basisstationen optimal auf die Topographie Bruchköbels und die funktechnischen Erfordernisse abgestimmt werden.

Dazu soll unsere nächste Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Bruchköbel am Donnerstag, 4. März 2004, 20.00 Uhr, beitragen, zu der wir herzlich einladen. Zum Thema "GESUNDHEITSRISIKO MOBILFUNK!?" referieren:

Dr. Ing. Martin H. Virnich – Baubiologe und Umweltmesstechniker, Mönchengladbach

Dr. Ulrich Warnke – Akademischer Oberrat an der Universität Saarbrücken

Prof. inv. Dr. med. H.-J. Wilhelm – HNO-Arzt aus Frankfurt

Die Experten stehen für Fragen der Teilnehmer zur Mobilfunktechnik und den von ihnen ausgehenden gesundheitlichen Risiken zur Verfügung.

INITIATIVE   MOBILKUNKSENDERFREIE  WOHNGEBIETE  BRUCHKÖBEL  E.V.    (IMOWOB), IMOWOB E.V.  ·  INNERER-RING 15  · 63486 BRUCHKÖBEL

Kontakte: Thomas Hirt, Vors. Tel. 06181/ 97 62 01 Hirt-GmbH@t-online.de

Dr. Ursula Reinhardt Tel. 06181/  57 98 57 durfamily@t-online.de

Günter Schöfer Tel. 06181/ 97 46 73 Schoefer@gmx.de

Elke Weiß            Tel. 06181/ 740974 ElkeBianco@web.de

Alfred Tittmann Tel. 06181/  7 73 76 alfred.tittmann@surfeu.de

 Dietmar Freund Tel. 06181/  7 10 87 DietmarFreund@t-online.de

Omega: siehe dazu auch Hanauer Anzeiger 17-02-04 BI Kritik an BGH Urteil

www.buergerwelle.de/pdf/mobilfunk_urteil_kritik.pdf

Informant: Alfred Tittmann

c/o INITIATIVE MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE BRUCHKÖBEL e.V.

dazu auch:

LESERBRIEFE

Profit vor Gesundheit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Betrieb der Mobilfunksendeanlage im Turm der evangelischen Jakobuskirche in Bruchköbel erlaubt (FR vom 14.Februar).

Die Auseinandersetzungen um den Mobilfunk sind leider nur ein weiteres Beispiel dafür, dass die Gesundheit von Menschen gegenüber den Profitinteressen der Wirtschaft überhaupt nichts zählt. Es wäre auch naiv, hier von der Politik einen Schutz der Bevölkerung zu erwarten, stellt doch der Handel mit Mobilfunklizenzen ein Milliardengeschäft für die so genannten Volksvertreter dar. Schämen sollte sich aber vor allem die Kirche, die sich des schnöden Mammons wegen über die berechtigten Ängste der Menschen hinwegsetzt. Vielleicht könnte den Verantwortlichen ja ein Blick in die Bibel helfen: "Es steht geschrieben: Mein Haus soll ein Bethaus heißen (Matthäus 21, 13)", sprach Jesus und warf die Händler aus dem Tempel.

Michael Graber-Dünow, Neuberg

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/frankfurt_und_hessen/lokal_rundschau/wetterau_main_kinzig/?cnt=38 8870

Nachricht von Marianne Kirst

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Mobilfunk: Widerspruch gegen Gerichtsbeschluss

Vodafone hält an Standort Prüfeninger Str. 79 fest

Mittelbayerische Zeitung Regensburg, 20.01.04

Von Thomas Rieke, MZ

PRÜFENING.

Diesmal wurden laut Rechtsanwalt Thomas Troidl, der die Mobilfunk-Kläger in der Prüfeninger Straße vertritt, die Formfehler vermieden, die im Dezember zur Aufhebung der Betriebserlaubnis geführt hatten: Die Anlieger haben nun eine formelle Mitteilung erhalten, und eine Begründung, weshalb der sofortige Vollzug gerechtfertigt sei, wurde auch mitgeliefert.

Damit ist der Fall für Troidl und seine Mandanten, unter anderen Christine Stadelmayer, nicht erledigt. „Wir sind zuversichtlich, dass Vodafone vor dem Verwaltungsgerichtshof in München den kürzeren zieht. Der Beschluss des VG Regensburg war natürlich korrekt.“

Zweitens will Troidl auch gegen eine neue Anordnung auf Sofortvollzug eine gerichtliche Prüfung beantragen.

Im nächsten Verfahren eröffnet sich laut Troidl die Chance, die Standortbescheinigung an sich unter die Lupe zu nehmen. Aus seiner Sicht gibt es nach wie vor erhebliche Zweifel, ob die Sicherheitsabstände insbesondere zur Mieterin der Mansardenwohnung in der Prüfeninger Straße 79 eingehalten werden. Es sei durchaus denkbar, dass die Genehmigungsbehörde vom grünen Tisch aus entschieden und sich nicht selbst einen Eindruck vor Ort verschafft habe. Waren die von Vodafone vorgelegten Unterlagen nicht aussagekräftig genug?

Der Senderbetreiber ist wild entschlossen, den Standort zu halten. Pressesprecher Ernst Andersch: „Wir brauchen diesen Standort unbedingt und natürlich sind die Sicherheitsabstände gewahrt. Sonst hätte es doch keine Standortbescheinigung gegeben.“

Anm.: Die Antenne ist drei Meter vom Badezimmer-Dachfenster der Mieterin entfernt.

und

Sender wird abmontiert - Vergleich in Tegernheim

Mittelbayerische Zeitung Regensburg, 15.01.04

TEGERNHEIM (tk).

Am 25. März 2002 hatte die MobilCom Multimedia GmbH auf dem Anwesen in der Isarstraße 24 die Mobilfunkanlage errichten lassen. Einige Nachbarn gingen hiergegen vor und beantragten beim Verwaltungsgericht Regensburg den Erlass einer Sicherungsanordnung durch das Landratsamt. Die Arbeiten zur Errichtung der Mobilfunksendeanlage sollten eingestellt bzw. deren Nutzung untersagt werden. Das Verwaltungsgericht wies die Anträge jedoch ab. Begründet wurde dies damit, dass die Inbetriebnahme der Anlage erst für Herbst 2002 geplant war.

Die Mobilfunkkritiker gaben allerdings nicht auf. Einen ersten Erfolg erstritten sie, wiederum vor dem Verwaltungsgericht, gegen die Standortbescheinigung für die Mobilfunkanlage. Rechtsanwalt Thomas Troidl hatte nach einer Akteneinsicht festgestellt, dass der Sofortvollzug, den die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post auf den Widerspruch der Mobilfunkkritiker hin angeordnet hatte, unzureichend begründet war. Auch das Verwaltungsgericht meldete gewichtige Zweifel am Sofortvollzug wegen formeller Fehler an, so dass die Regulierungsbehörde die sofortige Vollziehbarkeit für die Standortbescheinigung schließlich selbst aufhob.

Inzwischen hatten die Mobilfunkkritiker auch eine Hauptsacheklage zum Verwaltungsgericht eingereicht. Denn sie gingen davon aus, dass die Mobilfunkanlage mittlerweile in Betrieb genommen worden war. Dafür lag nun allerdings keine vollziehbare Standortbescheinigung mehr vor.

Rechtsstreit erübrigt sich

 

Leitentscheidung vermieden?

 

Nachricht von der BI Mobilfunkkritiker Regensburg Stadt und Land

Karin Piller

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„Versuchskaninchen im Freilandversuch"

Vor den noch nicht hinreichend erforschten Gefahren der Mobilfunkstrahlung warnt ein Leser aus Anlass des Beitrags „Noch kein Wildwuchs im Antennenwald" in der Ausgabe vom 2. Februar:

Es ist begrüßenswert, dass die RHEINPFALZ-Lokalredaktion durch eine ausführliche Recherche und Berichterstattung die Bevölkerung über das mögliche Risiko moderner Kommunikationstechnik sensibilisiert. Sind doch die meisten Bürger einfach nicht uneingeschränkt informiert, um die tatsächliche Gefährdung ausreichend einzuschätzen.

Allein die Einhaltung der Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ist kein Alibi für unschädliche Mobilfunkstrahlung, wenn auch damit die Betreiber ihre Standortbescheinigung zum ungestörten Bau der Antennenanlage von der Regulierungsbehörde erhalten. Weiß man doch heute ganz genau, dass diese Werte in Deutschland einerseits zu hoch angesetzt sind und zum anderen nur die thermische Strahlung (Gewebeerwärmung) erfassen, aber nicht die athermische Strahlung.

Diese wiederum kann zu einer Steigerung des Krebsrisikos führen, negative Auswirkungen auf das Immunsystem und Kopfschmerzen, Gehör- und Konzentrationsstörungen auslösen.

Wie ernst diese mögliche Gefährdung einzuschätzen ist, erkennt man eindeutig daran, dass Versicherer wegen der Ungewissheit nicht mehr haften wollen und dass Mobilfunkfirmen und Handyhersteller damit den Versicherungsschutz verloren haben. Berufen sich die Versicherer in der neuesten Veröffentlichung doch darauf, dass Wissenschaftler den Verdacht der Schädlichkeit augenblicklich nicht ausräumen können. Übrig bleibt die Frage, wer das Haftungsrisiko des Vermieters des Antennenstandortes übernimmt, der ja mit dem Betreiber in unbegrenzter Mithaftung steht.

Die Behauptung, der evangelische Kindergarten in Grünstadt wäre von der Strahlung nicht betroffen, ist schlichtweg falsch, da die Antennen mit einer Fünf-Grad Neigung nach unten montiert sind und damit die Strahlung auch am Fuß des Antennenstandortes ankommt und messbar ist. Aus diesem Grund wollen die Betreiber ja zukünftig besonders Kindergärten und ähnliche sensible Standorte in ihrer Planung ausklammern, da sie die Fakten sehr wohl kennen und sogar solche Standorte, auf Druck der Bevölkerung, in ihrer Planung aufgeben, wissend, welches finanzielle Risiko auf dem Spiel steht.

Da Hinweise auf Risiken und Folgen vorhanden sind, die sich aber wissenschaftlich noch nicht eindeutig beantworten lassen, warnt selbst das Strahlenschutzbundesamt vor uneingeschränkter Nutzung der Technologie und bejaht dagegen die ernsthafte Notwendigkeit von Vorsorge.

Die zu erwartenden Langzeitschäden werden wahrscheinlich der Beweisführung der Forschung vorauseilen und man wird im Nachhinein wohl bedauern müssen, die entsprechenden Warnungen rechtzeitig nicht konsequent in Vorsorgeprinzipien umgewandelt zu haben. Hier sei an den Einsatz von Asbest in der Vergangenheit und die daraus heute resultierenden Folgen erinnert.

Der beste Schutz ist, bis zur Verbesserung der Beweislage, das Minimierungsgebot, das heißt vorsichtiger Umgang mit der Technologie, solange die Unschädlichkeit nicht eindeutig festliegt.

Das geschädigte Biosystem Mensch lässt sich im Nachhinein sicher nicht ausbessern und niemand möchte doch freiwillig Versuchskaninchen in einem irreparablen Freilandversuch sein, der ohne Einschränkung augenblicklich abläuft, um die wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkbetreiber nicht zu schädigen, haben sie doch schließlich 100 Milliarden an Lizenzgebühren in den Staatshaushalt eingezahlt, die sich nun rechnen müssen, koste es was es wolle, auch die Gesundheit der Bevölkerung.

Klaus Obermann, Bad Dürkheim

Quelle: Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG, Publikation: Unterhaardter Rundschau

Ausgabe: Nr.39, Datum: Montag, den 16. Februar 2004, Seite: Nr.16