Mobilfunk-Newsletter vom 18.10.2003

Frankfurter Rundschau Bericht Zeitung in der Schule ZiSch

Zum ganzseitigen Bericht in der FRANKFURTER RUNDSCHAU vom 14-10-03 -Zeitung in der Schule- mit der durchgängigen Verharmlosung der Mobilfunktechnik wurden nunmehr zwei zeitnahe Leserbriefe an die FR gesandt - eine weitere Gegendarstellung wird angestrebt.

M.f.G.

Alfred Tittmann

c/o HESSISCHER LANDESVERBAND MOBILFUNKSENDERFREIE WOHNGEBIETE e.V.

Dr. Erich W. Braun                                                                                                                                                                                

17. Oktober 2003

Anhang zur e-mail vom 17. Okt. 03 an die Frankfurter Rundschau, e-mail: leserbrief@fr-aktuell.de

Leserbrief zu Ihrer Serie „Zeitung in der Schule“ mit dem Schwerpunkt Mobilfunk vom 14. Okt. 03 

Sehr geehrte Damen und Herren,

über die Aussagen in Ihrer o.a. Serie zum Thema „Mobilfunk“ habe ich mich so gewundert, dass ich gerne meine Meinung in einem Leserbrief darlegen möchte. Ich würde mich freuen, wenn Sie den Brief möglichst zeitnah veröffentlichen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

E.W. Braun

Leserbrief:

Es ist sehr begrüßenswert, wenn sich ZiSch des Themas „Mobilfunk“ annimmt. Nur sollte, wie leider nicht geschehen, auf eine zumindest ausgewogene Berichterstattung geachtet werden.

In den Einzelbeiträgen werden durchaus nur ausgewiesene Befürworter der heute gebräuchlichen Mobilfunktelefonie zitiert; Kommentare ernst zu nehmender, kritischer Wissenschaftler oder Hinweise besonnener Mahner sucht man vergebens.

Für den aufmerksamen Leser der FR gab es in der vergangenen Berichterstattung immer wieder wissenschaftlich fundierte, gravierende Beweise zur Gesundheitsschädlichkeit der derzeit eingesetzten Mobilfunktechnik zur Kenntnis; beispielsweise in der kürzlich angesprochenen, von der Europäischen Union initiierten „REFLEX-Studie“, in der 12 Forschergruppen aus sieben EU-Ländern, unabhängig voneinander, auf Erbgutschäden durch Mobilfunkeinwirkung hingewiesen haben, oder in der, von drei niederländischen Ministerien veranlassten, erst vor Wochen veröffentlichten „TNO-Studie“, in welcher die derzeitige Mobilfunktechnik als gesundheitsgefährdend und die kommende UMTS-Technologie als noch gefährlicher erkannt worden sind. Auch fehlte es nicht an wiederholt in der FR zu findenden, aufrüttelnden Mahnungen, insbesondere von staatlichen Stellen, z.B. vom Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz, der eindringlich vor der Strahlengefährdung des Mobilfunks warnte. Dem gegenüber steht die ausschließlich von ökonomischen Belangen vorgegebene Beharrlichkeit der gewerblichen Mobilfunkbetreiber, diese problematische Technik durch bereits existente, menschenverträglichere Technologien zu ersetzen.

Eine weniger naive Behandlung im Rahmen von ZiSch hätte diesem brisanten, die Gesundheit der gesamten Bevölkerung  betreffende Thema besser angestanden; ein Leserbrief hierzu bietet leider keine ausreichende Plattform zur gebotenen Korrektur einer kompletten Zeitungsseite. 

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100 Unterschriften gegen Elektrosmog

15.10.2003 22:42 Uhr

LINDLAR. Innerhalb eines Tages hat sie 100 Unterschriften gesammelt. Gertrud Schnepper ist sofort aktiv geworden, nachdem sie per Zufall erfahren hat, dass in ihrer Nachbarschaft auf dem Haus 6 der Rheinstraße in den nächsten Tagen eine Mobilfunkanlage aufgestellt werden soll.

Ebenso wie andere Anwohner an der Rheinstraße fürchtet sie die elektromagnetische Strahlung. Und sie ärgert sich über den Wertverlust ihres Hauses. „Makler haben uns mitgeteilt, dass der Wert um mindestens 25 Prozent sinkt. Denn wer will schon neben einer Mobilfunkanlage ein Haus kaufen oder eine Wohnung mieten?“

Auch dass sie als Nachbarn nicht über den Bau der Anlage informiert wurden, wurmt sie. Von Gemeinde oder Kreis hatte sie Hilfe erhofft, doch die werden passen müssen. Denn: Seit 6. August sind derartige Anlagen baugenehmigungsfrei. Lindlars Baudezernent Hans-Dieter Klee erklärt zum konkreten Fall: „Der Betreiber, Eplus, hat am 9. Juli einen Bauantrag beim Kreis gestellt. Dieser wiederum hat uns um Stellungnahme gebeten. Zwischenzeitlich jedoch hatte das Land NRW die Landesbauordnung geändert. Und danach sind Parabolantennen mit Reflektorenschalen bis zu einem Durchmesser von 1,20 Metern und einer Höhe von 10 Metern genehmigungsfrei.“ Eine Voraussetzung für den Bau einer Anlage gibt es allerdings: Der Betreiber muss durch eine sogenannte Standortbescheinigung nachweisen, dass ausreichend Schutz vor elektromagnetischen Feldern besteht. Diese Standortbescheinigung stellt die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation in Köln aus. Pressesprecher Rudolf Boll: „Die Bescheinigung wird im Vorfeld ausgestellt.“ Die Regulierungsbehörde richtet sich dabei nach den Angaben der Betreiber. Allerdings: „Wir kontrollieren durch Stichproben die Richtigkeit der Angaben.“ Und: Wer sich mit Funknetzen auskennt, weiß, dass nicht eine x-beliebige Antenne an einem Ort aufgestellt werden kann. Und so weiß der Fachmann schon bei den Daten der Mobilfunkanlage, ob die Antenne passt oder nicht.

Die Ängste der Bevölkerung seien groß, denn welche Folgen eine solche Station für die Gesundheit habe, sei nicht endgültig geklärt. Und: „Wenn alles heimlich geschieht und man nur durch Zufall von so einer Sache erfährt, stellt man sich unweigerlich die Frage, ob alles seine Richtigkeit hat."

http://www.rundschau-online.de/kr/page.jsp?ksArtikel.id=1063554517455&listID=1038816883059&ope nMenu=1038942868191&calledPageId=1038816882459

und

Bürger auf den Barrikaden: Schon 100 Unterschriften gegen Mobilfunk-Anlage

(lo/15.10.2003-AKTUALISIERT 16.10.2003) Lindlar -

Viel Zeit bleibt den Bewohnern der Rheinstraße allerdings nicht mehr, dass Bauvorhaben doch noch zu kippen

Gertrud Schnepper und die anderen Anwohner werden bis zur nächsten Woche alles versuchen, um den Bau der Anlage zu verhindern. Der Standort befindet sich in der Nähe zweier Kindergärten und einer Grundschule, direkt angrenzend ist das denkmalgeschützte "Haus Winterschule". "In der Parallelstraße gibt es auf den Pfarrer-Braun-Haus bereits drei solcher Masten. Und jetzt soll hier noch einer hin", moniert Schnepper. Damals habe es auch eine Bürgerinitiative gegeben. Da die Anlagen aber schon standen, konnte diese damals nichts mehr ausrichten.

Die aktuelle Entwicklung: Gestern wurde nach Angaben Schneppers die Straße an der betreffenden Stelle abgesperrt. Zur Zeit sind die Arbeiter dabei, die Anlage aufzustellen. Damit wären sämtliche Proteste und die Unterschriftenaktion umsonst gewesen.

http://www.oberberg-aktuell.de/show-article.php4?RubrikID=1&ArticleID=30838&exthov=0310161017

 

Gemeinderat funkt E-plus dazwischen

Der Betreiber will auf einem Druckpumpwerk eine Mobilfunkantenne errichten

Geisenhausen.

Wie Bürgermeister Robert Maier eingangs informierte, seien schon mehrere Standorte in Erwägung gezogen worden. Die Mobilfunkantenne auf dem Gelände des früheren Milchhofs zu installieren, kam für E-plus nicht in Frage, weil der Kindergarten in unmittelbarer Nähe gelegen sei. Maier zitierte das aus einem Schreiben des Mobilfunkbetreibers. Das Druckpumpwerk nahe dem Schwimmbad gelegen, sieht man laut Anschreiben als "guten Kompromiss zwischen Funkplanung und einer möglichst weiten Entfernung von der Bebauung". Jährlich würde die Gemeinde 3 700 Euro als Miete vom Betreiber bekommen. Die dazugehörige technische Einheit misst drei mal zwei mal zweieinhalb Meter.

Wolfsecker zeigte ihre Zustimmung zu Atzmüllers Worten, doch sie gab zu bedenken: "Ich bin der Meinung, selbst wenn wir diesem Standort zustimmen, haben wir keine Gewähr dafür, dass nicht eine Privatperson zur Errichtung auf ihrem Grundstück bereit ist." Damit nahm sie Bezug auf die Befürchtung Neudeckers, eine Privatperson, die keine Bedenken gegen Mobilfunkantennen habe, könne einen Vertrag mit E-plus abschließen. Da keine Baugenehmigung notwendig ist, sei dies grundsätzlich möglich, bestätigte Maier.

"Wir sind keine Fachleute", bemerkte Christian Högl. "Aber auf die 3 700 Euro sind wir nicht angewiesen. Und wir können den Bürgernutzen abschätzen, solange das Risiko von Strahlung diskutiert wird und ungeklärt ist." 2. Bürgermeister Gerd Dohnke sagte, er sei persönlich gegen jede Art von Strahlung. Er bemerkte, dass fast jeder ein Handy nutze.

Zum Ende dieses Tagesordnungspunktes drängte Atzmüller darauf, "über diesen Standort abzustimmen". Doch die Mehrheit der Ratsmitglieder einigte sich darauf, bei der kommenden Sitzung einen Fachmann von E-plus sprechen zu lassen. Es soll dann, laut Herbert Treutinger, darauf gedrängt werden, dass auf die Wünsche der Gemeinde eingegangen wird. Und das firmeneigene Argument, den Standort vom Kindergarten fern zu halten, so Neudecker, sei dann entscheidend.

Nadja Pongratz

Redaktion: vilsbiburg am 16. Oktober 2003, 00:00:00

http://www.idowa.de/idowa/bereich_de/nachrichten/nachricht.html?redaktion_id=1214&nachrichten_id =527377

Ein Kommentar zu: „Gemeinderat funkt e-plus dazwischen

Ein Fachmann von E-plus spricht  vor dem Gemeinderat. Mir selbst sind viele solche Ausführungen der Betreiber bekannt. Völlige Verharmlosung, ja oft wird sogar mit Halb- und Unwahrheiten gearbeitet. Zur Ausgewogenheit wäre ein mobilfunkkritischer Fachmann erforderlich. Dann sieht das Ergebnis der Anhörung wohl anders aus.

Siegfried Zwerenz

 

Keine Baubewilligung für Antenne

Die Gemeinde Au schützt die rund 80 Einsprachen der Anwohner - Orange bleibt Rekursmöglichkeit beim Kanton

Au.

Hanspeter Thurnherr

«Der Gemeinderat hat die Einsprachen der Mitbürger geschützt und die Baubewilligung nicht erteilt», bestätigte Gemeindepräsident Walter Giger auf Anfrage. Orange habe jedoch beim Kanton Rekursmöglichkeit. «Dann muss der Kanton entscheiden.» Wenn der Kanton zum Schluss komme, dass das Baugesuch den Vorschriften entspreche, werde es für die Gemeinde problematisch, so Giger weiter. «Dann müssen wir schauen, wie es weitergeht.»

Vorgaben eingehalten ...

Auf eine solche Situation bereiten sich auch die Einsprecher vor. «Eventuell gründen wir vorsorglich eine Interessengemeinschaft, um schnell reagieren zu können, falls Orange das Gesuch weiterzieht», sagt Sonja De Martis, eine der Einsprecherinnen. Vorerst freut sie sich, «dass die Gemeinde so entschieden hat». Es sei nicht selbstverständlich, dass eine Gemeinde gegenüber einem solch großen Unternehmen Rückgrat beweise. Der Gemeinde dankbar ist auch Einsprecherin Karin Manser, wie sie unserer Zeitung versichert. Nebst der Firma Orange Communications SA in Zürich als Bauherr und der Firma PSA Paul Schilling AG in Au als Grundeigentümerin haben auch die Einsprecher von der Gemeinde die Begründung des Einsprache-Entscheids und der Ablehnung der Baubewilligung erhalten. Darin schreibt der Gemeinderat, dass derartige Bauvorhaben in einer Bauzone, insbesondere in der vorgesehenen Gewerbe- und Industriezone zonenkonform seien. Auch anderweitige planungsrechtliche Gründe sprächen nicht gegen das Bauvorhaben und die Regelbauvorschriften seien nicht verletzt. Zudem bestätige das Amt für Umweltschutz, dass die umweltschutzrechtlichen Voraussetzungen (bezüglich der elektromagnetischen Strahlung) erfüllt seien.

... aber Vorsorge wichtiger

Wie die Einsprecher ist der Gemeinderat aber der Ansicht, Artikel 11 Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes lasse sich nicht auf einen bestimmten Wert reduzieren. Es müsse vielmehr im Einzelfall geprüft werden, welche Maßnahmen bei einer Anlage technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind. Darum vertritt der Gemeinderat im vorstehenden Fall die Auffassung, dass das Bauvorhaben unter dem Aspekt der Vorsorge nicht bewilligt werden kann. Orange habe nämlich bereits ein Baugesuch für den Einbau einer Mobilfunkanlage auf einem Hochspannungsmast der 110-Kilovolt-Leitung St. Margrethen-Widnau pendent.

Hochspannungsmast empfohlen

Gegen dieses Bauvorhaben sprächen soweit ersichtlich «weder öffentlich-rechtliche noch privatrechtliche Gründe. Auch die Einsprecher - das Grenzwachtkommando II - wende sich nicht grundsätzlich gegen die Zulässigkeit der Antennenanlage, sondern schlage lediglich einen anderen Standort (zwei andere Masten als Auswahl) vor. Deshalb sei es technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar, die Antennenanlage zusammen mit der Mobilfunkanlage auf einem der erwähnten Hochspannungsmasten - rund 500 Meter Luftlinie vom Standort Schilling entfernt) zu realisieren. Mit diesem Standort könnte den Befürchtungen der Bevölkerung wirksam entgegengetreten und die Emissionen verringert werden.

«Rekurs ist eine Option»

«Wir brauchen solche Basisstationen, wie sie bei der Paul Schilling AG in Au geplant ist, um die Kundenbedürfnisse zu befriedigen», erklärt Jürg Aschwanden von der Fachstelle Umwelt bei der Orange Comunication SA in Zürich. Noch sei Orange am Analysieren der nun eingetretenen Situation. Noch sei nicht entschieden, ob von der Rekursmöglichkeit Gebrauch gemacht werde. «Rekurs ist eine Option», so Aschwanden. Welches die anderen Optionen sind, wollte er nicht präzisieren.

http://www.tagblatt.ch/rheintal.cfm?pass_id=833623&liste=833639,833646,833666,833654,833623,83 3656,833648,833621,833624,833625,833626,833627

 

Unterschiedliche Reaktionen

Resonanz auf Waiblinger Vorschläge zum Thema Mobilfunk

WAIBLINGEN.

Von Kathrin Wesely

Die Kernpunkte der Resolution lauten: Die gesetzlichen Grenzwerte für die Strahlung durch Mobilfunkanlagen sollten unterschritten und stattdessen die niedrigeren Werte des Hannoveraner Instituts für sozialökologische Forschung und Bildung (Ecolog) zu Grunde gelegt werden, Standorte für Masten sollten außerhalb von Wohngebieten und sensiblen Bereichen liegen, die Stadt sollte den Mobilfunkbetreibern selbst geeignete Standorte anbieten und an die Landesregierung, den Städte- und Gemeindetag appellieren, dass die Genehmigungspflicht für Mobilfunkanlagen in der Landesbauordnung verankert wird. Die Verwaltung hat die Resolution an den Bundesrat, den Bundestag, den Gemeinde- und den Städtetag sowie an das Wirtschaftsministerium des Landes verschickt. Waiblingens Umweltbeauftragter Klaus Läpple referierte am Dienstag im Umweltbeirat knapp darüber, wie die Stellungnahmen der Adressaten ausfielen.

Bundesrat und Bundestag antworteten, dass die Anliegen "gegebenenfalls im Wege einer Gesetzesinitiative aufgegriffen" würden. Ferner sei die Bundesregierung bereits aufgefordert worden, 2004 einen Bericht vorzulegen, der prüft, ob die gesetzlichen Grenzwerte vor dem Hintergrund aktueller Forschungsergebnisse dem Vorsorgeprinzip genügen. Städte- und Gemeindetag vertreten die Ansicht, dass eine Änderung der Landesbauordnung keine Auswirkung auf den Immissionsschutz hat. Im Wirtschaftsministerium ist man da anderer Meinung: Dort hält man eine Änderung der Landesbauordnung gar für sinnvoll - schon weil sich dadurch der Verwaltungsaufwand reduziert.

Der Städtetag warnte, dass eine solche Resolution bei den Bürgern Erwartungen wecke, die aus rechtlichen Gründen gar nicht erfüllbar seien. Die Forderungen seien schon deshalb nicht durchsetzbar, weil die Kommunen gar nicht über die sachliche Kompetenz verfügten, um beurteilen zu können, inwiefern der Mobilfunk die Gesundheit schädigt.

Aktualisiert: 16.10.2003, 05:06 Uhr

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/526411?_suchtag=2003-10-16

Kommentar zu „Unterschiedliche Reaktionen“

Es wird aufgeführt, dass städtische Gebäude zur Verfügung gestellt werden sollen, weil man dadurch Einfluss auf die Standorte habe. Wenn ein Betreiber eine Antenne setzt, dann bestückt er sie so wie er es für nötig befindet. Die Strahlung von Antennen von städtischen Gebäuden ist die gleiche wie die von anderen Gebäuden.

Somit ist die Stadt mitverantwortlich, wenn durch die Vergabe von Standorten Menschen erkranken. Aufgrund des heutigen Wissenstandes ist es unverantwortlich Standorte für Mobilfunkantennen an Betreiber zu vermieten. Dies gilt ebenso und besonders für Städte und Gemeinden, den sie haben eine besondere Fürsorgepflicht für ihre Bürger.

Siegfried Zwerenz

 

Veranstaltung: Mobilfunk und Gesundheit

Expertenrunde im Bürgertreff Degerloch am kommenden Donnerstag

DEGERLOCH -

Vertreter des Gesundheitsamts, des Gewerbeaufsichtsamts, des Mobilfunkbetreibers "e-plus" und eines Mobilfunk Bürgerforums werden ihre Standpunkte erläutern und die Fragen der Besucher aufgreifen. Die Moderation liegt in den Händen des Journalisten Markus Herzig.

16.10.2003 - aktualisiert: 16.10.2003, 07:03 Uhr

http://www.stuttgarter-wochenblatt.de/stw/page/detail.php/526690

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Neuigkeiten - mitgeteilt von der ImoNo

-Auszug-

Mitglieder der IMoNo sind an zwei aktuellen Rechtsstreitigkeiten vor dem VG Oldenburg beteiligt. Besonders interessanter Streitpunkt ist die rechtliche Frage, ob der Bau und der Betrieb von Mobilfunksendern, die als gewerbliche Anlagen gelten, in besonderen oder allgemeinen Wohngebieten nach alten oder auch neuen Bebauungsplänen ohne oder mit besonderer Zulassung möglich ist oder aber von den Anwohnern verhindert werden kann. Außerdem hat auch Delmenhorst den ersten Termin mit den Richtern am Standort des „Campanile“ in Heidkrug im November. Näheres zur Terminierung wird der IMoNo noch über die dortige Initiative Funkturm-Heidkrug (http://www.funkturm-heidkrug.de ) mitgeteilt.

In der Gemeinde Bramstedt hat es endlich einmal eine Gemeinde gewagt, dem für die Baugenehmigung eines 90 Meter hohen Richtfunkturmes zuständigen Landkreis das „gemeindliche Einvernehmen“ zu verweigern. Wie es dort weitergeht, werden wir hoffentlich bald berichten können.

K. Petersen und M. Scheibert

für die Interessengemeinschaft Mobilfunk Norddeutschland (IMoNo)

http://www.IMoNo.deImono@lycos.de