Mobilfunk-Newsletter vom 18.09.2004

A Popular Revolt

http://omega.twoday.net/stories/334481/

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Neue Studienergebnisse untermauern Klageschrift

Pressemitteilung per Mail oder Fax an die Presse des MTK mit der Bitte um Veröffentlichung

Schwalbach a. Ts., 16. September 2004

Verhandlung im Schwalbacher Mobilfunkstreit - Neue Studienergebnisse untermauern Klageschrift

Anfangs hatte es den Anschein, es entwickele sich das übliche Szenario bei dieser Art der Klage. Üblich in dem Sinne, dass der Kläger Beeinträchtigungen und Gesundheitsschäden durch den Betrieb von Mobilfunk-Sendeanlagen befürchtet und auf Unterlassung klagt, wie auch in diesem Fall gegen den Betrieb durch Vodafone auf dem Glockenturm der Kirchengemeinde St. Pankratius in Schwalbach.

Hier könnte es nun eine Wende geben, dies wurde in dem jetzigen Verfahren klar. Anlass gibt eine bisher noch nicht veröffentlichte Studie, die die VERUM-Stiftung aus München federführend durchführte. Die EU-geförderte REFLEX-Studie, durchgeführt von 12 Forschungsgruppen aus 7 europäischen Ländern, brachte neue Erkenntnisse. In Doppel-Blindversuchen wurden Erbgutveränderungen festgestellt, deren konkrete Auswirkungen noch unbekannt sind. Schwerwiegende Erkrankungen konnten weder bestätigt noch ausgeschlossen werden. Da diese Studie jedoch offiziell noch nicht veröffentlicht ist, pochen die Betreiberfirmen auf Nichtexistenz einer Gefahr.

Der Leiter dieser Studie, Prof. Dr. Adlkofer, ging jedoch aufgrund der Brisanz bereits im Juni 2003 mit den Ergebnissen an die Öffentlichkeit, weil er nicht verantworten wollte, dieses Wissen bis zur endgültigen Veröffentlichung anderen vorzuenthalten.

In dem jetzigen Verfahren stellte sich für die Richterin die Frage, ob Prof. Dr. Adlkofer als Gutachter die Beweisführung der Klägerin untermauern kann. In der Klageschrift wurde auf seine Arbeiten verwiesen. Die Beklagten wollen die noch nicht veröffentlichte Studie jedoch als nicht bekannt voraussetzen.

So kam es dann zu der fast unerwarteten Wende. Die Klägerin kann in einer erweiterten Klageschrift die Gründe für eine Ladung von Prof. Dr. Adlkofer präzisieren und Vodafone kann dazu noch einmal Stellung nehmen, am 2. Dezember 2004 wird das Gericht verkünden, ob er geladen oder die Klage abgewiesen wird.

Wir, die Initiative Schwalbach, sehen darin beim Thema Mobilfunk erstmals seit vielen Jahren wieder die Achtung der Gerichte vor dem Menschen gewahrt. Es besteht nun tatsächlich die Möglichkeit unabhängig der bestehenden finanziellen Interessen der Mobilfunkbetreiber einen Schutz der Bürger zu erreichen. Es wird sich in dem weiteren Verfahren zeigen, ob dies durch Aussagen des kompetenten Gutachters möglich sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Böckner, Sprecher der INITIATIVE SCHWALBACH –  KEINE MOBILFUNKANLAGEN IN WOHNGEBIETEN

Weitere Informationen zur REFLEX-Studie im Internet unter http://www.initiative-schwalbach.de

Nachfolgend noch ein Hinweis zum Meinungsbild der Mobilfunkbetreiber:

Während der Verhandlung hat sich der Vodafone-Anwalt auch zur Presse bzw. Medien in Deutschland geäußert. Er behauptete die Berichterstattungen seien meist schlecht recherchiert und interpretiert und einseitig auf Sensationsdarstellungen getrimmt.

Hier wird aus nichts eine Sensation gemacht.

Die neue Technik ist alt, so alt, dass sie sich selbst schon überholt hat. Nur die hohen Investitionen (UMTS-Lizenzen, 50 Milliarden Euro) rechtfertigen das immer wieder als neu Aufgetischte.

Die Messaktionen lassen sich gut mit einer Radarmessung auf einer Landstrasse vergleichen, mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 5000 Km/h. Es wurde kein Fahrzeug gemessen, das schneller als 100 Km/h gefahren ist. Also ist keine Gefährdung, die Begrenzung wurde sehr gut eingehalten. (nein, die Geschwindigkeitsbegrenzung war nicht zu hoch). Warum aus den Pressemitteilungen der Mobilfunkbetreiber immer ein Bericht gemacht wird, ist uns auch nicht klar.

Omega siehe dazu „Strahlenmessungen“ unter: http://omega.twoday.net/stories/326599/

dazu auch:

Gericht zeigt Verständnis für Bedenken gegen Mobilfunkanlage

Schwalbacher Klägerin muss Gesundheitsgefährdung präzisieren / Urteilsverkündung für Dezember vorgesehen

Bei der ersten Verhandlung gegen den Mobilfunksender auf der Kirche St. Pankratius fand die betroffene Anwohnerin Verständnis für ihre Sorgen vor dem Landgericht Frankfurt. Um zu klären, ob eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, muss die Stellungnahme zunächst präzisiert werden.

VON OLAF ZIMMERMANN

Schwalbach · 16. September ·

Bei der ersten Verhandlung zeigte die vorsitzende Richterin am Donnerstag Verständnis für die Ängste der Anwohnerin. Doch die Klage hätte ebenso gut abgewiesen werden können, wenn die Richterin sich das bestehende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Februar dieses Jahres zu eigen gemacht hätte. Darin wird eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung verneint, so lange der von der Strahlenschutzkommission festgelegte Grenzwert nicht überschritten ist.

Doch die Richterin interpretierte das BGH-Urteil im Interesse der Klägerin. Eine Gesundheitsgefährdung, heißt es dort ebenfalls, müsse in jedem Einzelfall bewertet werden. Dies soll nun geschehen. Die Klägerseite muss ihre Stellungnahme dahingehend präzisieren, ob die auf dem Balkon der Klägerin gemessene elektromagnetische Strahlung - das sind 1,07 bis 2,36 Prozent des Grenzwertes - tatsächlich gesundheitsgefährdend ist.

Anwalt Ronimi beruft sich dabei auf Äußerungen des Münchner Wissenschaftlers Franz Adlkofer. Der leitete die so genannte Reflex-Studie, an der im Auftrag der EU zwölf Forschergruppen aus sieben Ländern beteiligt waren, um die Gefahren von elektromagnetischen Feldern - so genannte "Low Energy Eletromagnetic Fields" (EMF) - auf die Gesundheit zu erforschen. Laut Anwalt Ronimi sei Adlhofer zu dem Ergebnis gekommen, dass die Strahlung zu einer Schädigung des Erbgutes führe.

Dem widersprachen die Anwälte von D2 Vodafone am Donnerstag vehement. Adlhofer sei ein Sachverständiger unter vielen, zudem sei die Reflex-Studie noch gar nicht veröffentlicht. Laut Zwischenbericht der EU würden die derzeitigen Daten keine Hinweise beinhalten, ob durch Strahlung eine Gesundheitsgefährdung vorliege oder nicht.

Laut dem Anwalt von D2 Vodafone füllen Gutachten und Studien inzwischen eine ganze Bibliothek. Zwar sei nicht auszuschließen, dass in ein paar Jahren aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse niedrigere Grenzwerte festgelegt würden. So lange müssten Politik und Justiz die bestehenden Grenzwerte in ihrem Urteil beachten.

Damit das ganze Verfahren nicht im Sachverständigen-Streit untergeht, legte die Vorsitzende Richterin einen engen Zeitplan fest. Bis Mitte Oktober hat die Klägerin Zeit, ihre Argumentation schriftlich zu untermauern. Dazu will Anwalt Ronimi dem Gericht einen Vortrag von Adlkofer zur Verfügung stellen, den er im Juni beim rheinland-pfälzisch-hessischen Mobilfunksymposium in Mainz gehalten hat.

Die Anwälte von D2 Vodafone können ihrerseits mit einem Gutachten reagieren. Auf dieser Grundlage will das Landgericht sich ein Urteil bilden und am 2. Dezember verkünden. Klage-Anwalt Ronimi wertete dies bereits als Teilerfolg.

Seit vier Jahren seien in Deutschland bei ähnlichen Klagen keine Beweismittel zugelassen worden, betonte er. Erst einmal, im September 2000, hatte der Fachanwalt den laufenden Betrieb eines Mobilfunksenders in Oberursel-Bommersheim gerichtlich unterbinden können. Wenige Monate später hatte das Oberlandesgericht dies wieder aufgehoben.

Frankfurt am Main, 17.09.2004

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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2004

Dokument erstellt am 17.09.2004 um 00:20:40 Uhr

Erscheinungsdatum 17.09.2004 | Ausgabe: R5 | Seite: 41

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/frankfurt_und_hessen/lokal_rundschau/maintaunus/wiesbaden/?cnt=5 06086

und

Frankfurter Neue Presse

Printausgabe vom 17.09.2004

Mobilfunk-Streit vorm Kadi

Jetzt sind erst einmal die Kläger am Zug

Schwalbach/Frankfurt. Die erste von drei Unterlassungsklagen von Schwalbacher Bürgern gegen den Betrieb der Mobilfunkanlage auf dem Kirchturm der katholischen Gemeinde St. Pankratius ist gestern Morgen vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt worden.

Zur Erinnerung: Kurz vor Ostern 2002 war eine Mobilfunk-Sendeanlage des Betreibers Vodafone auf den Kirchturm installiert worden – ohne Kenntnis der Nachbarschaft, die daraufhin so große Besorgnis zeigte, dass nur Tage später die «Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten» ins Leben gerufen wurde. Ihr Sprecher Klaus Böckner sagt: «Als Bürgerinitiative hätten wir angesichts unseres Rechtsstatus’ keine Klage einreichen dürfen.» Drei Privatpersonen haben daher den Schritt vor den Kadi gewagt. Nicht als Sammelklage, sondern in drei getrennten Verfahren vor drei Richtern werde das Ganze jetzt verhandelt, berichtet Böckner. Der erste Streich erfolgte gestern im kleinen Zimmer 333 im Justizgebäude B hinter der Konstablerwache. Dort drängten sich Kläger, Vodafone-Vertreter sowie die Anwälte und Zuschauer.

Sind Mobilfunk-Sendeanlagen gesundheitsschädigend, auch für spätere Generationen? Darum geht der Streit, nicht nur in Schwalbach, sondern überall.

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=1857803

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"Wie ein Bohrturm in Texas"

Die Silhouette der Senderstadt hat sich verändert - Bächle: "Neuer Masten ist ein scheußlicher Eiffelturmverschnitt"

MÜHLACKER

"Der neue Sender sieht aus wie ein Bohrturm in Texas", finden Karin und Albrecht Münzmay vom Verschönerungsverein Mühlacker. Die ursprünglichen Sender seien schön gewesen. Rank und schlank hätten sie einfach zum Mühlacker Stadtbild gehört. "Unser Wahrzeichen ist verschandelt", so die Münzmays. Außerdem sei der Standort für den neuen Antennenträger schlecht gewählt.

Günter Bächle, Fraktionsvorsitzender der CDU, hatte den neuen Sender in der Gemeinderatssitzung als "Eiffelturm für Arme" und "Eiffelturmverschnitt" bezeichnet. "Es sieht einfach scheußlich aus, man bekommt einen Schreck wenn man nach Mühlacker fährt", findet er.

Erstellt am: 17.09.2004

http://www.pz-news.de/muehlacker/56982/

 

Sendemast erhitzt die Gemüter

UWG-Ratsmitglied Ortwin Schmidt schlägt Alternativ-Standort vor

SCHALKSMÜHLE

"Noch sind aber keine endgültigen Entscheidungen getroffen, da auch die Untere Landschaftsbehörde mitreden darf, denn die Fläche befindet sich im Naturschutzgebiet", ergänzt Köhler.

[17.09.2004]

http://www.come-on.de/lokales/ln/story.jsp?id=192114

 

17.09.2004 05:00

In Aussee funkts: Anrainer bekämpfen Sendemast

In Bad Aussee soll im Ortsteil Straßen ein 36 Meter hoher Sendemast errichtet werden. Anrainer und die Gemeinde laufen dagegen Sturm.

CHRISTIAN HUEMER

In der letzten Gemeinderatssitzung in Bad Aussee waren die Zuschauerbänke voll: Mehrere besorgte Bürger aus dem Ortsteil Straßen hatten ein dringendes Problem. Ein Mobilfunkbetreiber möchte einen 36 Meter hohen Sendemast aufstellen. Johann Prisching, Besitzer jenes Grundstückes, auf dem der Mast errichtet werden soll, hat mit einer Unterschrift bereits seine Zustimmung gegeben.

"Wir möchten alles tun, um den Mast zu verhindern. Niemand kann garantieren, dass durch die Strahlung nicht doch gesundheitliche Schäden auftreten", so die unmittelbaren Anrainer. Bei der Gemeindeführung rannte man damit offene Türen ein. "Von meiner Seite werde ich alles unternehmen, dass ich die Errichtung verzögere - ob ich es verhindern kann, weiß ich nicht", so Bürgermeister Otto Marl.

Verhindern

Grundstücksbesitzer Johann Prisching dazu: "Ich bin prinzipiell auch dagegen und wenn wir ihn verhindern können, ist es gut. Wenn das aber nicht der Fall ist, dann kann er von mir aus auf meinem Grund stehen. Den Strahlen bin ich nämlich auch dann ausgesetzt, wenn er fünf Meter weiter auf einem Grund der Bundesforste errichtet wird. So habe ich wenigstens etwas davon." Die Anrainer planen nun eine Bürgerversammlung: Am 23. September soll mit Experten und Gemeindevertretern diskutiert werden.

http://www.kleine.at/nachrichten/regionen/steiermark/ennstal/artikel/_637575/index.jsp

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Schiedsgerichtstelle

Elektrosmognews vom 17.09.2004

Hallo, liebe Leute,

wir hier in Wiesloch arbeiten seit Monaten in einem Arbeitskreis Mobilfunk im Rahmen der Lokalen Agenda.

Wir haben zusammen mit der Stadtverwaltung erreicht, dass eine Richtfunkanlage nicht mitten in der Stadt installiert wurde und dass Sender teilweise außerhalb der Stadt installiert wurden. In zwei UMTS-Ausbau-Fällen konnten wir uns jetzt mit den Mobilfunkbetreibern nicht einigen und haben das Schiedsgericht angerufen.

Dabei stellte sich heraus, dass bei allen Mobilfunkbetreibern die Ombudsmänner/Schiedsgerichtsstellen in den oberen Chefetagen bzw. in der juristischen Abteilung der Mobilfunkunternehmen angesiedelt sind. Solch eine „Schiedsgerichtstelle“ hat jetzt – natürlich – im Sinne des Mobilfunkunternehmens entschieden und einfach die unerwünschte UMTS-Installation angefangen.

Unser OB hat sich jetzt wegen dieses Vorfalls an den Städtetag gewandt. Bisher kam noch keine Antwort. Hat jemand im elektrosmognews-/Verteiler diesen „Treppenwitz der Woche“ auch schon erkannt/erlebt? Wenn ja, so möge er/sie sich bitte mit mir in Verbindung setzen und mir über die Erfahrungen mit diesen Schein-Schiedsgerichten berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Becker

Gemeinderätin Frauenliste Wiesloch

1.stellv. ödp-Landesvorsitzende Baden-Württemberg

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Italien gibt Millionen geschützte Vögel zum Abschuss frei

http://omega.twoday.net/stories/334893/

 

Gen-Mais soll zugelassen werden

http://omega.twoday.net/stories/334898/

 

Krieg nicht nachträglich legitimieren

http://omega.twoday.net/stories/334896/