Mobilfunk-Newsletter vom 17.05.2005

Nicht-thermische DNA-Brüche durch Mobilfunkstrahlung (1800 MHz) in menschlichen Fibroblasten und in veränderten GFSH-R17 Granulosazellen von Ratten in vitro

Studie

Abstract: Rattenkulturzellen (diploide Fibroblasten und Granulosazellen) wurden in intermittierender und kontinuierlicher hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung (RF-EMF) mit verschiedenen spezifischen Absorptionsraten (SAR) und unterschiedlichen mobilfunktypischen Modulationen exponiert. Die Brüche der DNA-Stränge wurden mit Hilfe der alkalischen und neutralen Comet Assay-Methode bestimmt. Die RF-EMF Exposition (1800MHz; SAR 1,2 oder 2W/kg; unterschiedliche Modulationen; während 4, 16 und 24 Stunden; intermittierend 5 min an / 10 min aus oder kontinuierliche Wellen) bewirkte DNA Einzel- und Doppelstrangbrüche. Diese Wirkungen traten nach einer Exposition von 16 Stunden in beiden Zelltypen auf und nach unterschiedlichen Mobilfunkmodulationen. Die intermittierende Exposition zeigte stärkere Auswirkungen beim Comet Assay als die kontinuierliche Exposition, woraus die Autoren schließen, dass die Schädigung der DNA nicht durch thermische Effekte verursacht wird.

Bibliographische Angaben: Diem E, Schwarz C, Adlkofer F, Jahn O, Rudiger H., Mutat Res. 2005 Apr 30; [Elektronische Veröffentlichung vor Druck]

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/

Die Studie ist ein Teilergebnis im Rahmen des Europäischen REFLEX-Projekts.

 

Voruntersuchung zur Wirkung elektromagnetischer Felder sehr hoher Frequenzen auf das Chlorophyll der Robinie

Studie

http://omega.twoday.net/stories/691472/

Aus dem Abstract: Die Chlorophylle der Blätter von Robiniensämlingen (Robinia pseudoacacia L.) wurden nach Exposition in hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (400 MHz) quantitativ untersucht. Nach dreiwöchiger täglicher Exposition (1, 2, 3 und 8 Stunden) wurde die Menge des Chlorophylls gemessen. Dabei wurde festgestellt, dass die Menge an Chlorophyll-a als auch die an Chlorophyll-b gesunken war, außer bei einer Expositionszeit von zwei Stunden, bei der eine beträchtliche Steigerung zu verzeichnen war. Der Versuch zeigte, dass das Verhältnis der beiden Haupttypen des Chlorophylls logarithmisch abnahm in dem Maße wie die tägliche Exposition andauerte.

Bibliographische Angaben: Sandu DD, Goiceanu IC, Ispas A, Creanga I, Miclaus S, Creanga DE., Acta Biol Hung. 2005;56(1-2):109-17.

http://www.ncbi.nlm.nih.gov/

Aus: FGF-Infoline vom 12.05.2005

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Der Funkbaum

http://omega.twoday.net/stories/694352/

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Durch «Hintertür» zur Bewilligung?

Beim Bahnhof Algetshausen wollen die SBB eine 31 Meter hohe Mobilfunkantenne bauen

Algetshausen.

philipp stutz

Im Rahmen eines Gesamtprojekts planen die SBB 20 Antennen-Standorte an der Strecke St.Gallen-Effretikon. Solche Bauten und Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Bau und Betrieb einer Eisenbahn dienen, können in einem besonderen eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren abgewickelt werden. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren kommt somit nicht zur Anwendung. So will es das Eisenbahngesetz.

Zwölf private Antennen

Der 31 Meter hohe Antennenmast soll mit insgesamt 13 Antennen bestückt werden. Davon dient nur eine auf 15 Metern Höhe dem Bahnfunk. Die übrigen 12 Antennen sollen von den privaten Telekommunikationsunternehmen Swisscom und Sunrise genutzt werden. «Mit diesem Projekt will man über eine Hintertür und an der Bevölkerung vorbei die Bewilligung erreichen», monieren Anwohner, die sich in einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben und das Vorhaben gemeinsam bekämpfen. Im Ad-hoc-Komitee wirken unter anderen Heinz Anderegg, Hugo Egli, Urs Gubler, Ruedi Leuenberger, Stefan Schäpper und Heinrich Sollberger mit.

500 Haushaltungen betroffen

Gemäß Projektausschreibung sind sämtliche Haushaltungen und öffentlichen Einrichtungen innerhalb eines Radius von 1100 Meter des Antennenstandortes von der Strahlung betroffen und damit einspracheberechtigt, darunter Schulen und Kindergärten. Mittels Flugblatt ist die Bevölkerung sensibilisiert und aufmerksam gemacht worden, und das Echo war laut Komiteemitgliedern riesig. Rund 150 Vollmachten gingen innert kürzester Zeit bei der Interessengemeinschaft ein, welche nun den Anwalt Daniel Fässler in St.Gallen beauftragt hat, sie in dieser Angelegenheit zu vertreten. Auch die Gemeinde Uzwil wurde erfolgreich aufgefordert, Einsprache zu erheben. Die von rund 150 Personen unterzeichnete Einsprache richtete sich an das Bundesamt für Verkehr. Ebenso wurden Vertreter-Vollmachten eingeholt und verarbeitet. Ziel der Interessengemeinschaft ist es, das Projekt zu verhindern oder zu verzögern, bis unabhängige Studien beweisen, dass Strahlen keine gesundheitliche Schäden hervorrufen. Besonders Schulen und Kindergärten dürften nicht «bestrahlt» werden. Für Anlagen der Mobilfunkanbieter müsse ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Es könne nicht sein, dass das Vorhaben im Schutze des Bahngesetzes ausgeführt werden kann.

«Saubere Visierung» gefordert

 

Sukkurs vom Gemeinderat

Die Initianten erhalten Sukkurs vom Uzwiler Gemeinderat. Während die Gemeinde ansonsten als Baupolizeibehörde Bewilligungsinstanz von Natel-Antennen ist, sieht sie sich in diesem besonderen Verfahren zur Einsprache gezwungen. «Bauvorhaben für Natel-Antennen bewegen die Emotionen», hält der Gemeinderat fest. Für die Gemeinde stehe demgegenüber eine rein sachliche Beurteilung im Vordergrund. Dies unabhängig davon, ob sie selber Bewilligungsinstanz ist oder wie aktuell gegen ein Projekt Einsprache erhebt. Der Gemeinde liege auch fern, den für den Bahnbetrieb erforderlichen Bahnfunk zu verhindern. In diesem besonderen eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren bleibe den Gemeinden nur, ihre Interessen mit Einsprachen zu wahren. Sind sie doch in diesem Verfahren nicht Bewilligungsinstanz.

«Stein des Anstoßes»

Dies ist für die Gemeinde einer der «Steine des Anstoßes». Für sie ist klar: Die Anlage mit ihren 12 privaten Antennen, welche die enorme Höhe von gut 31 Metern erst erforderlich machen, dient nicht in erster Linie der Eisenbahn. Entsprechend hätte das Bauvorhaben aus Sicht der Gemeinde - soweit es sich nicht um den Bahnfunk handelt - im ordentlichen Baubewilligungsverfahren abgehandelt werden müssen. Mit dem gewählten eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren wird für die Gemeinde schlicht und einfach das ordentliche Baubewilligungsverfahren umgangen.

Fehlende Grenzwert-Nachweise

Dass der Antennenmast nicht in seiner Höhe visiert war, wird damit begründet, dass eine Visierung den Bahnbetrieb gefährden würde. Für die Gemeinde ist dies schwer nachvollziehbar. Sie verweist darauf, dass die geplante Antenne eines privaten Kommunikationsunternehmens an derselben Bahnlinie zwischen Niederstetten und Algetshausen ordnungsgemäß visiert war. Auch bei den Grenzwerten ortet die Gemeinde ein Problem. «Für Orte mit empfindlicher Nutzung muss nachgewiesen werden, dass die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung eingehalten werden.» Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten insbesondere auch unüberbaute eingezonte Grundstücke. Dort können Gebäude erstellt werden, in denen sich Personen aufhalten. Die Gemeinde stellt bei ihrer Überprüfung der Gesuchsunterlagen fest, dass die ausgewiesenen Berechnungen unvollständig sind. Für ein unüberbautes Grundstück in der Dorfkernzone fehle der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Alternativen?

Das Umweltschutzgesetz hält fest, dass Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Für den Gemeinderat wäre ohne weiteres technisch und betrieblich möglich wie auch wirtschaftlich tragbar, den Antennenstandort so zu verschieben, dass die Auswirkungen aufs Dorf Algetshausen drastisch reduziert würden. Im Rahmen des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens blieb der Gemeinde sachlich einzig, beim Bundesamt für Verkehr gegen das Vorhaben Einsprache zu erheben und zu verlangen, dass die Bewilligung nicht erteilt wird.

Ortsbild wird verunstaltet

Die Antenne mit ihren 31,12 Metern Höhe soll bei der Bahnstation Algetshausen direkt angrenzend an die Dorfkernzone erstellt werden. Die Dorfkernzonen nach dem Uzwiler Zonenplan sind zugleich auch Ortsbildschutzgebiete nach der kommunalen Schutzverordnung. Die Schutzverordnung schützt den Charakter des Ortsbildes in Sachen Proportionen, Höhe usw. Sie untersagt auch in der unmittelbaren Umgebung des Ortsbildschutzgebietes alle Maßnahmen, welche dieses beeinträchtigen. «Die geplante Antenne wirkt durch ihre überdimensionierte Höhe verunstaltend», hält der Uzwiler Gemeinderat fest.

Copyright © St.Galler Tagblatt

http://www.tagblatt.ch/index.jsp?artikel_id=1041655&ressort=regionen/wil/uzwil

 

Vereint gegen Mobilfunk

Ronshausen.

Dabei setzt die Gruppe auf eine einvernehmliche Lösung, auch in Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Der Gang vors Gericht, so wurde bei dem Treffen deutlich, soll nur die allerletzte Möglichkeit sein.

 

Dass die Anwohner nicht im Vorfeld informiert wurden, der Mast in einer "Nacht- und Nebel-Aktion" aufgestellt worden sei, ist ein weiterer Kritikpunkt. Da wirft die Initiative den politisch Verantwortlichen fehlendes Fingerspitzengefühl vor.

Unzufrieden sind die Mitglieder der Initiative auch mit dem Ergebnis einer Informationsveranstaltung, die erst nach der Errichtung des Sendemastes im Dezember stattfand. Damals hätten 29 Haushalte beantragt, Feldstärkemessungen vornehmen zu lassen. Nur sieben Messpunkte seien zugesagt worden.

 

Die Konsequenz: Einige Mitglieder der BI wollen nun von neutraler Stelle mögliche Strahlung messen lassen. Inzwischen haben sich viele Anwohner informiert, Internet-Adressen zum Thema wurden bekannt gegeben und ausgetauscht. Außerdem hatten die Ronshäuser im vergangenen Monat einen Vertreter der Bürgerwelle Rhön zu Gast, einer weiteren Bürgerinitiative gegen Mobilfunkanlagen.

Neben Gesundheitsgefahren befürchtet die Bürgerinitiative auch Wertminderung ihrer Immobilien. Sie sammelt nun Unterschriften und will die Öffentlichkeit weiter informieren.

E Kontakt: Thomas Wenderoth, u 06622/44097, nächstes Treffen am Dienstag, 31. Mai, um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.

12.05.2005

http://www3.hna.de/hessen_rotenburg_aktuell/00Vereint_gegen_Mobilfunk.html

 

Bürger machen gegen Funkantennen mobil

LINDAU (bu)

Die ÖDP will, dass alle Sendemasten genehmigungspflichtig werden. Bisher haben Gemeinden nur ein mitspracherecht, wenn der Mast höher als zehn Meter wird. Vom 5. bis 18. Juli können sich die Bürger in die Unterschriftenlisten eintragen. Damit sie das zahlreich tun, plant die Aktionsgruppe verschiedene Veranstaltungen und Werbeaktionen.

Bislang können Betreiber laut Borel Sendemasten aufstellen, "wohin sie wollen". Die Firmen brauchten lediglich einen Hauseigentümer, der sein Dach oder sein Grundstück zur Verfügung stellt. Laut Borel zahlen die Betreiber dafür fünf- bis zehntausend Euro pro Jahr.

 

Borel möchte die Sendeantennen sehen, wo sie "gesundheitsverträglich sind, und nicht dort, wo sie wirtschaftlich und effizient" sind. Deshalb zeigt ein Flugblatt, das demnächst in Arztpraxen und Geschäften ausgelegt und als Plakat ausgehängt wird, einen Sendemast mit der Frage: "Der nächste Sender vor Ihrem Schlafzimmer?". Betroffenheit soll wachrütteln.

Gar nichts ist bewiesen

 

Omega siehe hierzu „Hochfrequenzen wirken auf Organismus“ unter:

http://omega.twoday.net/stories/689890/

Die Unterschriftenlisten für das Volksbegehren liegen vom 5. bis 18. Juli in den Rathäusern aus. Für Berufstätige wird an bestimmten Tagen länger geöffnet sein. Zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern, also etwa 920  000 Menschen, müssen unterschreiben, damit das Volksbegehren erfolgreich sein kann.

Die Lindauer Aktionsgruppe ruft Bürger, Ärzte und politische Gruppierungen zur Unterstützung des Volksbegehrens auf und plant verschiedene Informationsveranstaltungen. In einigen Gemeinden wie Wasserburg, Sigmarszell, Hergensweiler, Weißensberg und Lindenberg entstehen kleine Aktionsgruppen. Doch der Aktionskreis sucht weitere Helfer. Ferner sind Infostände in Lindau, Lindenberg und Wasserburg geplant.

Eine Karte mit allen Standorten von Mobilfunkantennen in und um Lindau finden Sie auf Lokalseite 4.}

Der Aktionskreis plant Infoabende unter anderem am 2. Juni in Lindenberg und am 9. Juni in Lindau.

Auskunft zum Volksbegehren gibt es im Internet unter der Adresse http://www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de

E-Mail: pe.borel@allgaeu.org

(Stand: 14.05.2005 00:19)

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Mobilfunk Archiv (Englisch)

http://tinyurl.com/6rsgw

 

Magenta News - Mobile- Tetra Masts from Mast Network

http://tinyurl.com/4dllx

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Brutaler Spaß: Schlägereien per Handy filmen

http://omega.twoday.net/stories/689957/

 

Denn sie wissen, was wir tun

http://omega.twoday.net/stories/691949/