Mobilfunk-Newsletter vom 16.03.2004

Hearing kann Ängste nicht ausräumen

Eine Gemeinde könne das Aufstellen von Mobilfunkantennen nicht verhindern, erklärte Bürgermeisterin Uta Heinrich beim Mobilfunk-Hearing am Donnerstagabend im Rathaus auf die Frage einer Anwohnerin der Riegestraße.

Sie rief die Politiker auf, sich dafür einzusetzen, "dass wir Gesetze bekommen, die uns in die Lage versetzen, die Bürgerinnen und Bürger in der von ihnen gewünschten Form zu schützen." Gemeint waren Gesetze, die es der Stadt ermöglichen, auf den geforderten vorbeugenden Gesundheitsschutz einzugehen.

Aus dem Publikum - etwa 60 Besucher hatten den Weg ins Rathaus gefunden - kam die Forderung, die Genehmigung für sensible Standorte (Wohngebiete, in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern) zu verweigern.

Siegfried Zwerenz, Sprecher des Vereins "Bürgerwelle", in dem etwa tausend Bürgerinitiativen zusammengeschlossen sind, nannte als Möglichkeiten städtischen Handelns: Es könne eine Gestaltungssatzung erlassen werden, die solche Antennen aus optischen Gründen verbietet. Auch wäre es möglich, über eine "Positivplanung" bestimmte Standorte festzulegen - und nicht gewollte auszuschließen.

Das wiederum wurde von der Stadtverwaltung zurück gewiesen. Nach gültigem und höchstrichterlich bestätigtem Recht könnte nur die Einhaltung von baulichen Standards geprüft werden. Bauordnungsamtsleiter Gerhard Voss: Es bestünde ein gesetzlicher Versorgungsauftrag für die Mobilfunkbetreiber, die Anlagen dienten dem Gemeinwohl und seien nicht mehr genehmigungspflichtig. "Sobald die Standortbescheinigung vorliegt, ist für uns davon auszugehen, dass keine gesundheitlichen Gefahren vorliegen."

Ob von der Strahlung, die Mobilfunkantennen (insbesondere die neuen UMTS-Anlagen) aussenden, Gefahren für die Menschen ausgehen, war umstritten. Dr. Matthias Otto von der gemeinnützigen GmbH Kinderumwelt kam zu dem Ergebnis: "Es gibt keine ernst zu nehmenden Hinweise auf gesundheitsschädliche Beeinträchtigungen durch Mobilfunkbasisstationen."

Die Einhaltung der Grenzwerte werde mit der Standortbescheinigung festgehalten, und es werde auch mit Messprogrammen kontrolliert, machten Bernd Riemer von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation sowie Jürgen Börs vom Staatlichen Umweltamt Herten deutlich.

Dass die Grenzwerte, die auf einer Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission beruhen, die Menschen schützen, bezweifelte Siegfried Zwerenz. "Die Grenzwerte werden eingehalten. Aber die Leute erkranken trotzdem." Geregelt seien die thermischen (auf Wärme beruhenden) Aspekte. Aber um die Erwärmung ginge es überhaupt nicht. Sie könne bei den Antennen gar nicht auftreten. Nicht berücksichtigt würden hingegen die nicht thermischen Effekte, mithin die "biologischen Wirkungen".

Es lägen "überwältigende Beweise" vor, erklärte der Baubiologe, dass elektromagnetische Wellen eine giftige Wirkung auf die Gene hätten.

In diese Kerbe schlugen auch die Vertreter der Marler "Bürgerinitiative contra Elektrosmog", Michael Sandkühler und Dr. Helmut Keienburg: Es sollten Vorsorgewerte eingeführt und in Marl die Befreiungen für UMTS-Antennen ausgesetzt werden.

12.03.2004

   http://www.waz.de/waz/waz.marl.volltext.php?kennung=on1wazLOKStaMarl38057&zulieferer=waz&ka tegorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Marl&auftritt=WAZ&dbserver=1

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Printausgabe vom 13.03.2004

Mobilfunk ist ein Störenfried

Von Nicole Jost

Dreieich. Auf den Luxus, überall erreichbar zu sein und auch überall telefonieren zu können, möchten wohl die wenigsten verzichten. Doch um das lückenlose Netz der vier Mobilfunkbetreiber in Deutschland zu ermöglichen, braucht es die in jüngerer Zeit immer wieder in die Kritik geratenen Mobilfunkantennen, die überall in den Städten und auch in den Wohngebieten verteilt sind.

Es ist die Rede von Herzrhythmusstörungen, Schlafstörungen und sogar von erhöhtem Krebsrisiko.

Brigitte Schlehofer von der Arbeitsgruppe Umwelt-Epidemiologie des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg stellte zumindest klar, dass es noch keine wissenschaftlich belegten Zusammenhänge der hochfrequenten elektromagnetischen Mobilfunkstrahlen und Krebserkrankungen gebe. "Langzeituntersuchungen sind noch zu jung, außerdem gibt es noch keine gescheite Messmethode." Die Verteilung und Wirkung der Strahlung sei nicht nur von der Entfernung vom Sender abhängig. Die Einwirkung sei unterschiedlich und die Strahlenintensität sei schwankend.

Omega: Es stimmt nicht, dass es derzeit noch keine wissenschaftlich belegten Zusammenhänge gibt. Es gibt unzählige seriöse Studien aus dem In- und Ausland, die die Schädlichkeit des gepulsten Mobilfunks beweisen. Siehe unter:

http://www.buergerwelle.de/body_wissenschaft.html

http://www.fdp-bundesverband.de/forum/read.php?f=17&i=1197&t=195

Der Bremer Präventionsforscher und Sozialmediziner Professor Frentzel-Beyme wies noch darauf hin, dass auch insbesondere die Nutzung der Handys in direkter Nähe zum Ohr, also am Kopf, so gering wie möglich sein sollte: "Nutzen Sie das Handy so kurz wie nötig, nicht im Auto oder in der Bahn und halten Sie es gerade beim Verbindungsaufbau so weit wie möglich vom Kopf weg." In Dreieich gibt es 24 Standorte von Mobilfunkantennen, vier davon sind im städtischen Besitz (Feuerwehrtürme in Götzenhain, Offenthal und Dreieichenhain, sowie am Sportplatz der Haagwegschneise).

Es könne nichts gegen die Antennen unternommen werden, solange die Strahlungsgrenzwerte eingehalten würden – und das sei an jedem Standort in Dreieich der Fall. Das bestätigte auch Rudolf Markschläger, Techniker von Vodafone: "Die Mobilfunkantennen unseres Unternehmens bleiben weit unter den zulässigen deutschen Grenzwerten."

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=1549840

Omega: zweifelhafte Grenzwerte schützen nicht vor Schäden.

Die Berichte von Schlafstörungen, Stressgefühl, Tinnitus und anderen körperlichen Beschwerden in der Nachbarschaft von Sendeanlagen sind zahlreich. In solchen Fällen verweisen die Mobilfunkbetreiber gerne darauf, dass die amtlichen Grenzwerte weit unterschritten würden. Das stimmt zwar, doch sind diese Grenzwerte extrem hoch, weil sie nur die thermische Wirkung der Strahlung berücksichtigen. Elektromagnetische Wellen können, wie beim Mikrowellenherd, Gewebe erwärmen. Die offiziellen Grenzwerte schützen also vor glühenden Ohren beim Telefonieren, nicht aber vor biologischen Wirkungen der Felder im Körper.

Unser Organismus wird von elektrischen Impulsen gesteuert, die in ihrer Frequenz und Stärke der elektromagnetischen Strahlung von Handys ähnlich sind. Kein Wunder also, dass diese Strahlung den Organismus beeinflussen kann.

http://www.buergerwelle.de/d/doc/presse/s&k8-02.htm

 

Anhaltende Funkstille in Boxberg

BOXBERG/BONGARD. (HG)

Das Mobilfunknetz der großen Anbieter D 1, Vodafone und E-Plus ist zwar in Deutschland größtenteils flächendeckend ausgebaut. In jedem Netz aber gibt es immer noch ein paar weiße Flecken, in denen kein Empfang möglich ist. Dass die Betreiber bestrebt sind, diese Orte auch zu versorgen, liegt nahe.

Obwohl bei Dockweiler, in Müllenbach und am Hochkelberg schon Funkstationen von E-Plus stehen, gab es immer wieder Beschwerden von Kunden über ein Funkloch um Boxberg bis nach Bongard. Die verstärkten sich Ende vergangenen Jahres, wie E-Plus Pressesprecherin Stephanie Groth bestätigt. Eine Untersuchung des Netzbetreibers vor Ort bestätigte die Aussage der Kunden. Nach einer hoch gelegenen Stelle für eine kleine Basisstation brauchte der Betreiber nicht lange zu suchen. Die Windräder bei Boxberg wären nach Auffassung des Mobilfunkanbieters ein idealer Punkt für die Station gewesen und nach einer Rückfrage beim Betreiber der Windkraftanlagen, "Windspeed", gab dieser grünes Licht für die Installation. "Von diesem Standort aus hätte man mit einer relativ niedrigen Sendeleistung das Gebiet optimal versorgen können", sagt Stephanie Groth.

Aber die Gemeinde Boxberg als Eigentümer des Areals machte dem Mobilfunkanbieter einen Strich durch die Rechnung und lehnte die Installation der Anlage wegen der Gefahr durch die Strahlung ab. Die Frage, ob die Strahlung von Mobilfunkmasten schädlich für den Menschen ist oder nicht, wird vielerorts diskutiert und ist teils Gegenstand hitziger Debatten zwischen Gegnern und Netzbetreibern. Darüber ärgerte sich E-Plus gewaltig, "da man uns keine Begründung für die Ablehnung gegeben hat und auch das Wegerecht zu den Windkraftanlagen verweigerte", sagt Stephanie Groth.

Bürgermeister widerspricht Mobilfunkbetreiber

Für Ortsbürgermeister Werner Lenarz ist der Vorgang schon lange abgeschlossen, aber der Darstellung von E-Plus widerspricht er energisch: "Etwa vor einem halben Jahr hat jemand von E-Plus wegen der Installation einer Sendeanlage angefragt. Ich habe ihm gesagt, dass vom Gemeinderat keine Akzeptanz dafür da sei. Damit war die Sache für uns erledigt", sagt Lenarz und fügt hinzu: "Nach den Windkraftanlagen können wir den Bürgern nicht auch noch eine Mobilfunkantenne zumuten, das wollen die wegen des möglichen Elektrosmogs nicht."

Über eine Verweigerung von Wegerechten, sagt Werner Lenarz, sei übrigens nie gesprochen worden, was ja durch die Absage der Gemeinde auch nicht nötig gewesen sei. E-Plus wird im Funkloch jedenfalls keinen zusätzlichen Funkmast aufstellen.

13.03.2004

http://www.intrinet.de/regionales/daun/aktuell/751,375066.html

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Hallo zusammen,

anbei der am 12.3. gedruckte Leserbrief von Frau Kirst zum Artikel über die Initiative in Sindlingen im HK vom 8.3.

Des weiteren meine Antwort auf den Leserbrief von Herrn Huber in der SZ, die hoffentlich am 17.3. in der SZ erscheinen wird.

Und ein noch nicht gedruckter Leserbrief von RA Freund zu Dreieich

Herzlichen Gruß

Klaus Böckner, Sprecher der Initiative Schwalbach –  Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten

Frankfurter Neue Presse

Printausgabe vom 08.03.2004

Widerstand der Sindlinger Mobilfunkantennen-Gegner ebbt ab, Resignation macht sich breit:

"Wir sind Versuchskaninchen"

Von Stefanie Bernhard

Sindlingen

Allmählich sind die Rößlers ratlos. Erst vor zwei Wochen entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ähnlichen Fall zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber. Solange die zulässigen Höchstwerte nicht überschritten würden, müssten sich Anwohner wohl oder übel mit der Strahlenbelastung durch die Mobilfunkanlagen abfinden. Deshalb, so glauben die Rößlers, macht auch in ihrem Fall eine Klage – zumindest im Moment – keinen Sinn.

Aufgeben wollen sie den Kampf gegen die Anlage nicht, doch will Hauptkämpfer Ralf Rößler (28) in Zukunft ein wenig kürzer treten

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=1537900

 

Frankfurter Neue Presse

Eine intelligente Lösung finden

Zu "Wir sind Versuchskaninchen" (HK, 8. März):

Jedes Mal, wenn ich die Sindlinger Bahnstraße mit dem Fahrrad entlang fuhr, machte ich mir Gedanken, wie die Menschen dort in Nähe der Hausnummer 58 überhaupt noch ruhig schlafen können. Heute nun erfuhr ich aus der Presse endlich Einzelheiten. Ich kann nur aus eigener Erfahrung immer wieder betonen, dass jeder, nicht nur diejenigen, die in unmittelbarer Nähe zu den Mobilfunkanlagen leben, jedweder auch noch so geringsten Veränderung des Gesundheitszustandes Beachtung schenken soll. Es gilt, alle auffälligen Symptome auf ihre Ursache hin zu überprüfen. Die gepulste Mikrowellenstrahlung schädigt auf eine schleichende Art, langsam aber sicher!

Nun ist nicht jeder Mensch gleich sensibel. Bei Kindern und Jugendlichen werden die wahren Auswirkungen sicher erst langfristig zu Tage kommen (Erbschäden). Erwachsene und insbesondere ältere Menschen werden vertröstet, dass ihre zunehmenden Leiden am Älterwerden liegen. Bei den vielen Krankheiten wird keiner mit Sicherheit sagen können, worin die Ursache liegt. Sicher gibt es viele Ursachen, aber dass Mobilfunk sich negativ auf die Gesundheit auswirkt, spüre ich am eigenen Leib. Meines Empfindens nach verursacht die 24-stündige gepulste Mikrowellenbestrahlung u.a. einen unheimlichen Stress für den Körper, so dass das Immunsystem zusammenbricht (Auslöser für viele Erkrankungen).

Marianne Kirst, Kriftel

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=1547048

 

Leserbrief zum Leserbrief von Herrn Huber in der SZ vom 10. März, „Es gibt keinen Kausalzusammenhang“

„Es fehlt das Modell für die Wirkungsmechanismen, die Wirkung ist nachweisbar“

Sie räumen ein, dass es durchaus gesundheitliche Beeinträchtigungen geben mag. Ihnen, und auch vielen anderen Menschen, Entscheidungsträger und Gerichte, fehlt der Beweis, der den kausalen Zusammenhang belegt.

Erst seit kurzem ist mir eines klar geworden und ich hoffe dies verständlich rüberbringen zu können. Es gibt für nichts, wirklich überhaupt nichts, einen wissenschaftlichen Beweis. Es gibt nur einen wissenschaftlichen Kenntnisstand, der sich fortlaufend ändert. Als wissenschaftlich gesichert gilt zur Zeit die thermische Wirkung (Erwärmung) der MF-Strahlung auf Gewebe. Und es gibt davor verschiedenste Abstufungen von Hinweisen, die oberste Stufe wird von vielen Wissenschaftlern als starke oder konsistente Hinweise bezeichnet. Diese konsistenten Hinweise häufen sich stark in letzter Zeit, im besonderen sei hier die TNO-Studie der Niederlande genannt.

In einer Doppelblindstudie wurde hier nachgewiesen, daß UMTS-Sendeanlagen Übelkeit und Schwindel verursachen. Die Replikation der Studie wird von vielen gefordert, steht aber noch aus, erst dann würde sie als wissenschaftlich gesicherte Erkenntnis gelten.

Diese Auswirkungen lassen sich noch verhältnismäßig leicht nachweisen (bzw. „sichern“). Doch was ist mit den ganzen anderen, starken bzw. konsistenten Hinweisen, nach denen wesentlich weitreichendere „Effekte“ verursacht werden können ? („Effekte“= Migräne, Kopfschmerzen, Schlaf-, Konzentrations- Befindlichkeitsstörungen, Krebserkrankungen, Beeinflussung des Zentralnervensystems bzw. der Gehirnaktivitäten, Gedächtnisstörungen, Veränderungen der Reflexe).

Diese lassen sich wesentlich schwieriger doppelblind replizieren, weil die Organismen, sprich die Menschen, je nach Konsistenz nicht gleich reagieren. Und schon ist es das dann gewesen mit dem wissenschaftlichen Kenntnisstand, die Hinweise lassen sich momentan nicht mit geeigneten Mitteln replizieren.

Und genau jetzt wäre der Moment aus Vorsorgegründen drastisch einzuschränken, bis dies möglich ist. Nur so kann der Schaden begrenzt werden. Stattdessen wird ungeachtet der im Grundgesetz verankerten Grundrechte und der Forderungen der EU-Kommission (STOA) weitergemacht, um „finanziellen Schaden, nicht nur der Industrie, abzuwenden“ (Betreiberaussage bei Verhandlungen um Grenzwertabsenkungen, 2002). Wir alle wissen, was dies bedeutet.

Etwas länger zu St. Florian und Handy: Es ist gerade nicht St. Florian, der den Antrieb gibt sich Gedanken um ein qualifiziertes Standortgutachten zur Minimierung der Strahlenbelastung der Bevölkerung zu machen. Denn nur so wird der Stadt ein Mittel in die Hand gegeben um der Betreiberargumentation der „nur im Suchkreis passenden Standorte“ fundiert entgegenzutreten, die Versorgung für alle Betreiber nachhaltig zu sichern, die Netzabdeckung zu optimieren, langfristig für alle Kosten zu sparen und zusätzlich noch die Belastung, besonders auch für die „Noch-Handynutzer“, zu minimieren.

Klaus Böckner, Frankfurter Str. 8

 

Guten Abend Herr Einsporn,

als ich den gerade von Herrn Böckner erhaltenen FR-Artikel über die Veranstaltung in Dreieich las, habe ich spontan einen Leserbrief dazu verfasst und an die FR gesandt, den ich Ihnen (und Herrn Böckner) deshalb übermittele, weil dort doch meiner Erinnerung nach Ihr Sohn aktiv ist!? Falls der Brief nicht veröffentlicht werden sollte, könnte der Inhalt vielleicht von den dortigen Mitstreitern, die mir ansonsten unbekannt sind, irgendwie verwendet werden ....

Herzlichen Gruß

Dietmar Freund

und hier der Leserbrief: Leserbrief zu: FR Online Erscheinungsdatum 11.03.2004 | Ausgabe: R3 | Seite: 43

Vodafone sucht Konsens / Experten widerlegen "Märchen vom harmlosen Mobilfunk" DREIEICH

Zu den im Artikel über die Sitzung des Bauausschusses in Dreieich zur Mobilfunkansiedlung und auch im Kommentar dazu angeführten "wissenschaftlichen Gutachten" zur Ortung von "harmloseren" Vorrangstandorten möchte ich anmerken, dass dies allenfalls der halbe Weg zu einer Lösung sein kann: Sinnvoll und geboten ist allein eine durch die einzig demokratisch legitimierte Autorität der kommunalen Planungshoheit gesteuerte Ansiedlung der Mobilfunktechnik. Nur eine generelle Bauleitplanung auf der Grundlage einer 3D-Computersimulation (ähnlich den Einzel-"Planungen" der Betreiberfirmen) durch ein unabhängiges Ingenieurbüro kann zur Minimierung der Belastung, zur Konfliktvermeidung und damit zur Rechtssicherheit und zu einer gleichmäßigeren Versorgung ohne "Funklöcher" beitragen. Dies erfolgt beispielsweise derzeit in Gräfelfing bei München.

Selbst wenn sich herausstellen sollte, dass die vielfältigen Hinweise auf erhebliche Gefahren durch die Mobilfunkstrahlung unzutreffend wären, wäre eine solche Gesamtplanung nicht vergeblich, da die Betreiber wegen ihrer rein wirtschaftlichen Orientierung schon aus Konkurrenzgründen nicht in der Lage sind, eine insgesamt angemessene Gesamtabdeckung zu realisieren. Im Übrigen ist eine fundierte Planung immer eine zukunftweisende und meist Folgekosten vermeidende nachhaltige Investition.

Mit freundlichem Gruß

Dietmar Freund, Rechtsanwalt