Mobilfunk-Newsletter vom 16.01.2006

Forderung eines wissenschaftlichen Gutachtens über mögliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) auf die menschliche Gesundheit

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Toxizität, Ökotoxizität und Umwelt der EU (Scientific Committee on Toxicity, Ecotoxicity and the Environment, SCTEE) ist aufgefordert worden, eine Aktualisierung des Gutachtens des wissenschaftlichen Lenkungsausschusses über die möglichen Auswirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) auf die menschliche Gesundheit (Possible effects of Electromagnetic Fields (EMF) on Human Health) auszuarbeiten. Als Grund für diese neue Anforderung wird die steigende EMF-Exposition infolge der stetigen Entwicklung in der Telekomindustrie und die vermehrte Errichtung von Sendemasten, die als Basisstation für den Mobilfunk genutzt werden, genannt.

http://europa.eu.int/comm/health/whatsnew_en.htm

Aus: FGF-Infoline vom 12.01.2006

Der Forschungsgemeinschaft Funk e.V. (FGF), gehören alle deutschen Mobilfunkbetreiber an.

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Handymast stört: Mit Klage abgeblitzt

VON BENEDIKT KOMMENDA

(Die Presse) 16.01.2006

Oberster Gerichtshof. Wertminderung bei einem Grundstück durch einen benachbarten Mobilfunksender ist zu ersetzen - wenn auch Rechtswidrigkeit und Verschulden vorliegen.

WIEN.

Kann für eine solche Wertminderung Schadenersatz verlangt werden? Ja und nein. In seiner ersten Entscheidung zu dieser Frage hat der Oberste Gerichtshof (6 Ob 180/05x) festgehalten, dass dieser Vermögensschaden grundsätzlich ersatzfähig sei, weil er seine "Ursache in einem Eingriff in das absolut geschützte Gut des Eigentums hat". Zusätzlich müsse aber der Geschädigte die Rechtswidrigkeit des Eingriffs und das Verschulden des anderen beweisen, was zumindest in diesem Fall nicht gelang. Experten schätzen die Aussagen in dem Urteil ganz unterschiedlich ein: als "Schritte in die richtige Richtung" im Interesse eines Schutzes gegen die Mobilfunktechnologie einerseits, als ein "positives Signal in Richtung Mobilfunkbetreiber" andererseits.

Ing. H. hatte für seine Ersatzforderung eine einfache Rechnung angestellt: Er habe sein Grundstück seiner Frau und seinen Töchtern um den Verkehrswert von 380.000 Euro verkaufen wollen. "Ausschließlich wegen des rechtswidrigen Betriebs der Mobilfunk-Basisstation" hätten die Käuferinnen es bleiben gelassen. Nun, da es bereits zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Familie gekommen sei, sei das Grundstück nur noch 200.000 Euro wert.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ließ den Kläger mit der Begründung abblitzen, dass er vor seiner Schadenersatzklage nicht mit einer Unterlassungsklage versucht hatte, den Betrieb des Senders abzustellen. Denn, und darin waren sich alle Instanzen einig, bei dem Sender handelt es sich nicht um eine "behördlich genehmigte Anlage" im Sinn des  364a ABGB: Diese Bestimmung nimmt Anrainern die Möglichkeit, störende Betriebe untersagen zu lassen, und gibt ihnen im Gegenzug einen verschuldensunabhängigen Ersatzanspruch für Störungen. Voraussetzung ist aber, dass im Genehmigungsverfahren die Interessen der Anrainer berücksichtigt wurden, und das ist bei der Bewilligung von Sendern nach dem Telekommunikationsgesetz nicht der Fall.

Zurück also zum Unterlassungsanspruch: Anders als die erste Instanz lässt der OGH den Kläger zwischen Untersagung und Schadenersatz frei wählen. Während der Unterlassungsanspruch eine ortsunübliche oder wesentliche Beeinträchtigung durch Immissionen (als solche sieht der OGH auch elektromagnetische Felder) oder eine direkte Zuleitung erfordert, richtet sich der Ersatzanspruch nach den Regeln des Schadenersatzrechts. Und setzt somit neben der Verursachung des Schadens auch Rechtswidrigkeit und Verschulden voraus.

Ein Verschulden schließlich, vom Kläger ebenso wenig dargetan wie die Rechtswidrigkeit, könnte laut OGH dann bejaht werden, wenn einem Netzbetreiber erkennbar wäre, dass die Einhaltung der Grenzwerte nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen eine Gesundheitsgefährdung nicht ausschließe, oder wenn der Betreiber sich nicht einmal an die existierenden Werte halte.

Ferdinand Kerschner, dem Mobilfunk gegenüber skeptisch eingestellt, ortet in dem Urteil "Schritte in die richtige Richtung". Er bedauert im Gespräch mit der "Presse" aber, dass der OGH "noch ein paar Türln aufgemacht" hat, durch die Mobilfunkbetreiber entkommen können. Univ.-Prof. Wolfgang Zankl, als Leiter des E-Center der neuen Technologie eher aufgeschlossen, nimmt hingegen ein positives Signal für die Branche wahr. Punkto Verschulden sieht Zankl im Gegensatz zum OGH nicht primär die Mobilfunker am Zug, sondern die Behörden: "Wenn sich die Betreiber an alle behördlichen Auflagen halten und sich trotzdem Gesundheitsbeeinträchtigungen abzeichnen, liegt es an den Behörden einzuschreiten", so Zankl.

"Presse"-teleinfo: Urteil als Fax auf Abruf 0900/555511-12 (1,08 €/Min.)

http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=e&ressort=r&id=532118

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NEWS 14.01.2006 12:05 Uhr

Bürgerinitiative

Nähe zum Sendemast senkt Grundstückswert

Kriminalbeamte und E-Plus-Mitarbeiter begutachteten den Schaden an der Technikeinheit des Sendemasts, der mittlerweile wieder in Betrieb ist. Foto: Seim

Niederklein.

von Silke Pfeifer-Sternke

Aus Sorge vor zu hoher Strahlenbelastung kämpft eine Bürgerinitiative vor Ort darum, dass der Sendemast, der 200 Meter vor dem Wohngebiet „Auf der Schindkaute“ steht, verlegt wird.

Der E-Plus-Sendemast, der im Herbst 2004 in Betrieb ging, befindet sich auf einem Gelände, das in Zukunft theoretisch noch zu Bauland werden könnte.

Viele aktive Mitglieder der Initiative wohnen in der Nähe des Mastes, einige besitzen dort nach OP-Informationen auch Grundstücke. Mobilfunkgegner und Immobilienmakler sind sich einig darüber, dass durch die Nähe eines Funkmasts die Grundstücke erheblich an Wert verlieren.

Inzwischen ist die Marburger Kriminalpolizei aktiv geworden und ermittelt wegen Sachbeschädigung der Anlage (die OP berichtete) und prüft außerdem, ob kursierende Drohbriefe einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen.

Seit Anfang 2004 kämpfen Unbekannte mit allen Mitteln gegen den Sendemast. Damals wurde zunächst die Familie Schlenstedt bedroht, auf deren Grundstück der Sendemast steht.

Unbekannte wollten sie in den „wirtschaftlichen Ruin“ treiben. Anfeindungen sind seit einiger Zeit aber auch andere Bürger ausgesetzt, denen die Strategie der Mobilfunkgegner missfällt.

Über die Stimmungsmache im Ort sind sehr viele Niederkleiner verärgert, wie eine OP-Umfrage ergab. Sie und auch Niederkleins Ortsvorsteherin Maria März wünschen sich, dass „endlich Ruhe einkehrt“.

Mehr dazu lesen Sie in der Printausgabe der OP.

http://www.op-marburg.de/op/home.news.lokal/article.op.jsp?id=20060113.554771

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Printausgabe vom 14.01.2006

Angst vor Strahlen: 150 Bürger wollen keine Mobilfunk-Antennen in ihrer Nähe

Von Ulrike Kleinekoenen

Kriftel.

Omega man weiß schon viel über die Schädlichkeit der Strahlenwirkung. Siehe unter:

„Schädlichkeit von Mobilfunk“ unter: http://omega.twoday.net/stories/1041394/

Und so geht es offensichtlich vielen Bürgern. Die Krifteler Initiative für umweltverträglichen Mobilfunk (KifuM) hat 150 Unterschriften von Bürgern aus der Bahnhofstraße und den umliegenden Straßen gesammelt, mit denen diese sich gegen die Errichtung von Mobilfunkantennen in ihrer Nähe aussprechen. Wie Edith Rahn so ist auch Monika Jakobi von Haus zu Haus gegangen. «Ich habe viele besorgte Bürger angetroffen. Die meisten hatten von dem Vorhaben gelesen, aber nicht gewusst, dass man etwas unternehmen kann», sagt Monika Jakobi.

Marianne Kirst, Gründerin der Bürgerinitiative, hatte bereits in Erfahrung gebracht, dass tatsächlich ein Hauseigentümer aus der Bahnhofstraße einen Vertrag mit einem Betreiber abgeschlossen hat. Die Sprecherin der besorgten Bürger wusste allerdings auch, dass der Standort vermutlich aus bautechnischen Gründen nicht geeignet ist und deshalb der Vertrag wahrscheinlich nicht erfüllt werden kann, sprich keine Antennen installiert werden. Auch wenn dies so wäre, hegt die Bürgerinitiative die Befürchtung, dass die Konzerne andere Privathäuser ausgucken werden, deren Eigentümer ihr Dach gegen ein lukratives Entgelt für Antennen vermieten.

Bürgermeister Dünte erklärte noch einmal, dass für die gemeindeeigenen Gebäude wie das Josef-Wittwer-Haus, für dessen Dach sich viele Konzerne interessierten, die Kommune die Genehmigungskriterien inzwischen so hoch gesteckt habe, dass die meisten Betreiber ihre Vorhaben anscheinend aufgegeben hätten. Aus diesem Grunde seien diese anscheinend auf der Suche nach geeigneten Standorten auf Privathäusern, mutmaßt auch Dünte. Deshalb fordern Marianne Kirst und ihre Mitstreiter ein Konzept, in dem Mobilfunk-Standorte außerhalb der Bebauung festgelegt werden, «damit für die Betreiber Planungssicherheit und für die Bürger ein vorsorgender Gesundheitsschutz mit einer gleichzeitig besseren Funkversorgung realisiert werden kann.»

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=2716804

 

Frankfurter Neue Presse

Printausgabe vom 11.01.2006

Neuer Sendemast wird nicht im Hornauer Wohngebiet aufgestellt

Hornau. In der Hornauer Gemarkung «Am Perch» ist eine Festfunkstation mit Anschluss an das öffentliche und private Versorgungsnetz für den Betrieb von Telekommunikationsnetzen installiert worden. Die Festfunkstation ist eine Einrichtung zur Verteilung, zum Senden sowie zum Empfang von Funksignalen. Über sie wird der Kontakt zu den Mobilfunktelefonen hergestellt. Der Antennenträger soll eine Höhe von 40 Metern haben haben. Wie es in einem Schreiben der Stadt heißt, hat die Funkstation auf einem 200 Quadratmeter großen städtischen Grundstück ein Domizil bekommen.

Betreiber ist die Firma E-Plus Mobilfunk, die ein jährliches Gestattungsentgelt an die Stadt Kelkheim zahlt. Die Anlage ist jetzt fertig. Bürgermeister Thomas Horn: «Es ist erfreulich, dass wir uns mit dem Betreiber auf diesen Standort in Hornau festlegen konnten, war doch zuerst die Errichtung in Hornauer Ortslage angedacht.»

Zunächst war auf dem Gelände der Süwag ein Mast-Neubau geplant. Das Betriebsgelände liegt jedoch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes «Zwischen Rotebergstraße und Adolfshöhe», der an dieser Stelle ein Gewerbegebiet ausweist, das allerdings von Wohngebieten umgeben ist.

Um eine aus städtebaulicher Sicht nicht wünschenswerte Entwicklung zu vermeiden, beschloss die Stadtverordnetenversammlung im Januar vergangenen Jahres, den bestehenden Bebauungsplan in Sachen Höhenvorgaben für bauliche Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Zur Sicherung der Planung wurde gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen.

http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=2710728

Nachrichten von Marianne Kirst

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Mobilfunk Archiv (Englisch)

http://tinyurl.com/6rsgw

 

News from Mast Sanity

http://tinyurl.com/aotw3

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Leben außer Kontrolle

http://omega.twoday.net/stories/1414964/

 

Gefahr Gentechnik

http://omega.twoday.net/stories/1414962/

 

Grüne Gentechnik gefährdet das Leben

http://omega.twoday.net/stories/1414958/

 

US-Regierung gibt Biotop in Alaska für Ölbohrungen frei

http://omega.twoday.net/stories/1414967/

 

Irakkrieg kostet über eine Billion Dollar

http://omega.twoday.net/stories/1414971/

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Mobilfunk - Newsletter Online

http://omega.twoday.net/topics/Mobilfunk-Newsletter/