Mobilfunk-Newsletter vom 15.10.2003

PRESSEMITTEILUNG  

VERSAMMLUNG INTERNATIONALER MOBILFUNKKRITIKER

Bürgerwelle e.V.

Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

Sprecher des Vorstands: Siegfried Zwerenz, Lindenweg 10, 95643 Tirschenreuth

E-Mail: info@buergerwelle.de / Tel.. 09631-795736 / Fax -795734 /  www.buergerwelle.com

Stimpfach / Tirschenreuth – Der internationale Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog ”Bürgerwelle e.V.” führte am Samstag, den 11. Oktober in Stimpfach-Rechenberg bei Crailsheim seine jährliche Mitgliederversammlung mit 190 Delegierten aus Benelux, Österreich, Italien, der Schweiz und den deutschen Bundesländern durch.

Viele hatten diese Versammlung mit Spannung erwartet, denn im Vorfeld war von einigen Mitgliedern und Nichtmitgliedern (ohne Wissen des Vorstandes) ein öffentlich publizierter Vorstoß zur Abänderung der Vorstandsbesetzung und Vereinsstruktur unternommen worden. Es war zu befürchten, dass die von einigen angestrebte Umgestaltung auf Kosten der von den bisherigen Vorständen der Bürgerwelle kontinuierlich durchgetragenen Konsequenz gehen sollte. Die anwesenden Mitglieder haben den Vorstoß jedoch mit 6/7 Mehrheit zurückgewiesen und damit die bisherige klare, saubere und konsequente Haltung des Vereins gegenüber jeglicher risikoreicher Funktechnologie untermauert. Auch in manchen engagierten Aussprachebeiträgen wurden alle Angriffe abgewehrt, die naturgemäß gegen eine solch konsequente Organisation zu erwarten sind.

Der Dachverband Bürgerwelle e.V., der zur Zeit über eintausendfünfhundert Initiativen allein in Deutschland betreut, wählte erneut die langjährigen Vorstände Siegfried Zwerenz (Tirschenreuth), Bärbel Eidling (Egling, Kreis Bad Tölz Wolfratshausen), Elfi Mayer (Tirschenreuth) mit jeweils mehr als 6/7 Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Der Rheinland-Pfälzer Siggi Ebenhoch (Mainz) besetzt die 4. Vorstandsposition mit mehr als 4/5 Mehrheit. Das Vertrauen zum bisherigen Vorsitzenden Siegfried Zwerenz und zur gesamten Vorstandschaft wurde damit vollauf bestätigt.

In der heutigen, für die Gesundheit verhängnisvollen Situation des Weiterausbaus der UMTS-Funknetze und der fortschreitenden Verdichtung anderer Funkanwendungen hat die Jahresversammlung ein Zeichen gesetzt, indem sie überwiegende Einigkeit bezüglich Ziel und Weg demonstrierte. Einzelmitglieder, Vertreter von Bürgerinitiativen und Vorstände ließen keinen Zweifel an ihrem Willen, diesen nicht leichten Weg weiterhin uneigennützig und kompetent zu gehen. Die Einsicht wurde gestärkt, dass in einem Technikumfeld, das bloß wirtschaftlichen Gesetzen gehorcht und den Gesundheitsschutz außer Acht lässt, der anspruchsvolle Einsatz zum Schutz der Bevölkerung nur aus solcher Einigkeit und aus gemeinsamen Kräften heraus geleistet werden kann.

Erklärungen und eine Resolution der Mitgliederversammlung 2003 der „Bürgerwelle e.V.“ in Stimpfach-Rechenberg am 11.10.2003 finden Sie unter:

http://www.buergerwelle.de/pdf/pressemitteilung_resolution_u_erklaerungen_jhv03.pdf

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Mönsheim kontrolliert beim Mobilfunk mit

MÖNSHEIM. Die kleine Heckengäu-Gemeinde Mönsheim macht es vor, wie man die Bevölkerung vor Emmissionen der Mobilfunkmasten schützt. Hartnäckiges Verhandeln mit der im westfälischen Münster beheimateten Telekom-Tochter "Deutsche Funkturm GmbH" (DFMG) hat einen zehnseitigen Vertrag gebracht, der dem Mobilfunkbetreiber zwar eine Verlängerung des seit 32 Jahren laufenden Mietrechts - ursprünglich zu Gunsten der Deutschen Bundespost für Fernsehumsetzer - auf einem gemeindeeigenen Waldgrundstück hoch über Mönsheim zusichert. Das in mehreren zähen Verhandlungen - auch öffentlich vorm Gemeinderat - den Mobilfunkern aller Netze abgerungene Paragrafenwerk gibt der Gemeinde allerdings bisher nicht gekannte Mitwirkungs- und Kontrollrechte, wer in Zukunft in welcher Sendestärke und mit welcher Richtwirkung vom "Buigen" herab auf Einwohner und Handy-Nutzer pulst.

Erstellt am: 13.10.2003

http://www.pz-news.de/region/sonstige/36554/

Nachricht von der BI Bad Dürkheim

 

dazu der folgende Kommentar von Siegfried Zwerenz:

“Mobilfunksender raus aus den reinen Wohngebieten“?

Kann uns das wirklich vor den Gefahren der Mobilfunkstrahlung schützen?

Immer öfter hört man die Forderung von besorgten Bürgern und Organisationen, Sendeanlagen nicht mehr in reinen Wohngebieten aufzustellen, sondern am Stadt- oder Ortsrand, in Gewerbegebieten oder im Grünland – also in sogenannten Außenbereichen.

Eine solche Forderung ist nicht sinnvoll! Denn entscheidend für die Belastung eines Menschen ist nicht allein die Entfernung vom Sender, sondern wie viel Strahlung von diesem Sender noch bei ihm ankommt.

Steht z.B. ein Sendemast in 1000 m Entfernung bei freier Sicht, dann treffen uns in Hauptstrahlrichtung noch bis zu 10 nW/cm² (= 100 Mikrowatt/m² bzw.0,2 V/m). Sind Sender mehrerer Betreiber auf dem Mast, dann werden sogar 30-40 nW/cm² (300 bis 400 Mikrowatt/m² bzw. 0,35-0,4 V/m) gemessen.

Wenn man bedenkt, dass Menschen bei einer langzeitigen Bestrahlung schon bei 1 nW/cm² (=10 Mikrowatt/m² =  bzw. 0,06 V/m) erkranken (Dr. Lebrecht v. Klitzing), so kann also keine ausreichende Sicherheit für unsere Gesundheit gegeben sein, auch wenn ein Sender 1000 m und mehr von uns entfernt steht, - also z.B. außerhalb eines Wohngebietes.

Handys benötigen Sender !

Aus Kapazitätsgründen können von jeder voll ausgebauten Sendeanlage in ihrem Umkreis (z.B. Großzelle r= 10-30 km) nur ca. 90 Gesprächsverbindungen gleichzeitig hergestellt werden (in Österreich und Schweiz sind es weniger). Wenn die Zahl der Handynutzer weiter zunimmt, werden die Zellen weiter unterteilt und damit immer mehr Sender gebaut. In größeren Städten ist also schon aus Kapazitätsgründen eine Versorgung aller Nutzer nur von “außerhalb“ gar nicht möglich.

Außerdem leben und arbeiten ja auch Menschen in Außenbereichen und diese Menschen in Misch-, Industrie- und Dorfgebieten haben doch dasselbe Recht auf den Schutz ihrer Gesundheit wie die Menschen in den reinen Wohngebieten.

Und weiter draußen auf dem Land arbeiten die Bauern auf dem Feld und leben die

Tiere in Feld und Wald, die ebenso zu schützen sind.

Weiterhin: Wenn man fordert, die Sendemasten dort draußen aufzustellen, dann werden meist sofort hohe Masten aufgestellt. Mit diesen hohen Masten wird aber die Infrastruktur bereitgestellt für die Erweiterung der Richtfunknetze und der Mobilfunknetze!

Es geht um Folgendes:

Die Einbindung der einzelnen Sendestationen in das Netz eines Betreibers über Richtfunk ist kostenmäßig viel günstiger als mittels erdverlegter Kabel. Die Richtfunkantennen müssen dazu untereinander Sichtkontakt haben  – daher die  hohen oder  erhöht  stehenden Masten im Außenbereich. Von hier aus können die in den Innenbereichen noch zu erwartenden Sender leicht per Richtfunk angebunden werden.

Mit der Forderung, die Masten in den Außenbereichen zu bauen, unterstützt man also die Pläne der Betreiber, weil dadurch der Weg für weitere Sender in den Innenbereichen geebnet wird.

Die mit Umweltschutz begründete Zielsetzung der Konzentration möglichst vieler Sender auf einem Masten, führt zu einer weiteren gefährlichen Erhöhung der Strahlungsbelastung.

Ja zum Handy – Nein zum Masten ??

Viele Menschen wollen mit dem Handy telefonieren, möchten aber selber keine Sender in ihrer Nähe haben. Ohne Sender funktionieren jedoch die Handys nicht. Wer also den Sender vom eigenen Haus weg haben will, handelt nach dem St. Florians-Prinzip, denn dann bekommen den für das Handy zwingend notwendigen Sender eben andere. Und ist der Handynutzer unterwegs, so braucht er zusätzlich noch viele weitere Sender entlang seines Weges, mit denen auch wieder andere belastet werden.

Oft hört man von Mastengegnern das Argument, sie würden ihr Handy unbedingt brauchen. Irgendeinen “wichtigen Grund“ werden aber auch alle anderen Millionen Menschen haben und damit auch den Anspruch auf ein Handy. Also was tun?

Es ist wohl klar, dass ein Mastengegner konsequenterweise auch sein eigenes Verhalten überdenken sollte. Denn die Handynutzer sorgen selbst dafür, dass immer mehr Masten gebaut werden müssen.

Wir sehen aus diesen Ausführungen, dass es nicht möglich ist, ein Mobilfunknetz mit der zur Zeit noch erlaubten Technologie aufzubauen und gleichzeitig den Gesundheitsschutz für die Menschen zu sichern.

Bei der heute verwendeten Technologie wird bewusst eine unübersehbare Schädigung der Volksgesundheit in Kauf genommen.

Wir müssen sicherstellen, dass unsere Gesundheit wieder zum höchsten Gut wird.

 

Wichtiger Hinweis für alle Handynutzer !!

http://www.buergerwelle.de/pdf/mobilfunksender_raus_aus_reinen_wohngebieten.rtf

Dazu auch nochmals dieser Kommentar:

Der alte Salzburger Vorsorgewert liegt bei 1000 Mikrowatt/m². Seit Februar 2002 gilt der neue von 1 Mikrowatt/m².

Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die z.B. schon nach 50 Minuten Bestrahlung bei 1000 Mikrowatt/m² eine signifikante Reduzierung der Gedächtnisleistung belegen. (Dr. Maier, Uni Mainz)

Aus der Erfahrungsmedizin ist bekannt, dass viele Menschen inzwischen schon ab 10 Mikrowatt/m² erkranken.

Daher ist ein Wert von 1000 Mikrowatt/m² nicht zu akzeptieren, sondern der neue Salzburger Vorsorgewert von 1 Mikrowatt/m² müsste eingehalten werden.

Siegfried Zwerenz, Bürgerwelle e.V., Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

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Thema Mobilfunk beschäftigt weiter die Parteien

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Werner Schreiner hat Oberbürgermeister Hans Georg Löffler geschrieben, dass in Winzingen schon Mieter mit Auszug oder Mietminderung wegen der dort aufgestellten Mobilfunkantennen gedroht hätten. Aufgrund der hohen Grenzwerte für Mobilfunk seien die Sorgen der Bürger verständlich.

Quelle: Verlag: Rheinpfalz Verlag GmbH & Co. KG, Publikation: Mittelhaardter Rundschau

Ausgabe: Nr.238, Datum: Dienstag, den 14. Oktober 2003, Seite: Nr.15

 

30 Meter hohe Mobilfunkantenne in Moorschutzgebiet unstatthaft

Montag 13. Oktober 2003, 17:27 Uhr

Bern (AP)

http://de.news.yahoo.com/031013/281/3ox2e.html

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Vom oedp-kreisverband-kelheim

Gemeinden können zur Regelung des vorsorgenden Immissionsschutzes baurechtliche Veränderungssperren gemäß § 14 BauGB wirksam einsetzen

Eine baurechtliche gemeindliche Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB ist ein wirksames Mittel zur Sicherung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel der Gewährleistung eines vorsorgenden innerörtlichen Immissionsschutzes gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB. Diese vomjeweiligen Plenum eines Gemeinde-/Stadtrates zu beschließende örtliche Satzung kann inihrer Sperrwirkung auf die Nichtgestattung der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen (Anlagen mit bodenrechtlicher Relevanz im Sinne von § 29 BauGB) bis zur Rechtskraft des auf zu stellenden verbindlichen Bebauungsplanes beschränkt werden. Eine diesbezügliche innerörtliche Veränderungssperre begegnet regelmäßig in kleineren und mittleren Gemeinden keinen rechtlichen Bedenken, da diese Gemeinden (bis auf wenige topographisch bedingte Ausnahmen) grundsätzlich von außerörtlichen und relativ ortsfernen Mobilfunksendestationen versorgt werden können.

Bei der Aufstellung des  eigentlichen Bebauungsplanes zur Vermeidung unnötiger innerörtlicher Standorte, ist die satzungsmäßige Festlegung einer hinreichend konkreten Planungsabsicht erforderlich (diese Bedingung ist in aller Regel mit der Darlegung der Verwirklichungsabsicht eines vorsorgenden Mobilfunkstandortkonzeptes im Rahmen des Bebauungsplanes gegeben).

Peter-Michael Schmalz, Dipl-Verwaltungswirt (FH), Kreisrat, Umweltreferent Markt Langquaid, ÖDP-Kreisvorsitzender Landkreis Kelheim/Ndb.

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Frage zu: Strahlenschutzgitter (Zaun)

Muss hierfür ein Bauantrag (Bayern) gestellt werden und was kostet das?

Danke

Alfred Mauerer

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Zu: T-Mobile verliert jahrelangen Rechtsstreit gegen Mobilfunk-Kritiker

Omega: die obige Meldung aus 031014 - R - Mobilfunk-Newsletter Meldung stammte von Reinhard Rückemann.

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Veranstaltungshinweise aus der Region Oberschwaben / Bodensee

Mittwoch, 22.Oktober 2003, 20 Uhr, Kath. Gemeindezentrum Ludwigshafen, 78351 Bodman-Ludwigshafen, St. Otmarstr.

Eintritt frei, Unkostenbeitrag erbeten

„Offenbar bedarf es erst einer mittleren gesundheitlichen Katastrophe, ehe der Staat seine Vorsorgepflicht wahrnimmt und die Risiken auf gesetzlichem Wege minimiert. Bislang haben die Gewinninteressen der Industrie Vorrang. Es ist nur eine Frage der Zeit und der individuellen Kondition, ob und wann wir dadurch krank werden.“

Dr. Lebrecht von Klitzing, im Interview mit der Zeitschrift BIO (Ausgabe 3/2002)

Bürgerinitiative für verträglichen Mobilfunk Bodman-Ludwigshafen, Kontakt: Frau v. Mutius, Blütenhang 1, 78351 Bodman-Ludwigshafen

2. Am Sonntag, den 19.10. findet um 18:30 Uhr, im Gasthof Mohren in Ravensburg in der Marktstraße das nächste Treffen unseres Mobilfunk Regionalforums Bodensee/Oberschwaben statt.

Es werden Vertreter von ca. 40 Mobilfunk Initiativen aus unserer Region teilnehmen. Auch neue Interessierte sind herzlich eingeladen. Themen werden die geplante Änderung der Landesbauordnung, die landesweiten Messergebnisse aus Baden-Württemberg und unsere geplante Pressekonferenz mit den Ärzten aus unserer Region, die den Freiburger Appell unterschrieben haben, sein. Und natürlich ist auch wieder genügend Zeit, sich mit anderen Gruppen auszutauschen und aktuelle Fragen zu besprechen.

3. Am 17.10.03 findet in Überlingen im Gasthaus Waldhorn, Lippertreuterstr.27 um 20:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema Mobilfunk mit dem ödp-Bundesvorsitzenden Prof. Buchner statt.

Nachricht von Wolfgang Blüher

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Wildwuchs muss bekämpft werden

Zahl der Telefonüberwachungen hat sich dramatisch erhöht.

http://www.telepolis.de/tp/deutsch/inhalt/te/15854/1.html