Mobilfunk-Newsletter vom 13.01.2004

Bemerkungen zur Adlkofer REFLEX-STUDIE

Wie es der chinesische Wissenschaftler Changlin Zhang darstellt [Lit.), zeigt sich der elektromagnetische Körper eines lebenden Organismus im System der Chakren, Meridiane und Akupunkturpunkte. Dieses System wird durch stehende Wellen gebildet, die aber nicht statisch sind, sondern zeitliche Zyklen durchlaufen. [Dissipative Structure of Electromagnetic Field in Living Systems. Frontier Perspective, Vol 12.Nr.1, www.temle.edu/cfs und 'Dichter Körper und elektromagnetischer Körper, Tattva Viveka 6, redaktion@tattva-viveka.de. Kopie notfalls bei W. Wagner]

Waltraud Wagner: Beachtet man diese Ordnung aus holographischen, fraktalen Wellen nicht, so kann man die Zusammenhänge zwischen Vorgängen in der Materie und elektromagnetischen Schwingungen nicht erkennen, die sich in den verschiedensten organischen Prozessen und in chemischen Verbindungen zeigen. Die Forschung wird sehr teuer, weil man alles einzeln untersuchen muss.

Zu der mit über drei Millionen EU finanzierten Studie (Adlkofer, REFLEX-STUDIE) über die Wirkungen elektromagnetischer Felder, bei der Wirkungen bis in das Genom gefunden wurden, äußern sich der russische Biologe und Genetiker Peter Gariaev und der englische Elektrophysiker Cyril Smith wie folgt: Peter Gariaev: "Es ist klar, dass die Wissenschaftler die Wirkungen elektromagnetischer Frequenzen (EMF) unbedingt aus einer neuen Perspektive verstehen müssen, und zwar nicht nur als Proteinreaktionen. Andere Ebenen des Genoms antworten über holographische Flüssigkristalle, über textähnliche Strukturen, über die Polarisation, nonlokal über fraktale Zeitstrukturen usw.

Cyril Smith: Auf Grund des Spektrums der multiplen Frequenzen, das sich ausgehend von einer Frequenz entwickelt, bietet diese eine Frequenz ein Bindeglied zwischen vielen Strukturen auf der materiellen Ebene, wie die der Zellen, der DNS, der Organe, des gesamten Körpers. Das ist die eine Seite, die andere sind die raumzeitlosen Strukturen kohärenter Zustände. Es ist die Wirkung der multiplen Frequenzen, für die es keine absolute Maßskala gibt und die damit verbundene Fraktalität, die technische Frequenzen biologisch und technisch wirksam macht." Das Adlkofer REFLEX-Projekt arbeitet noch in den Bereichen klassischer Wirkungen, wenn auch mit viel besseren Einrichtungen als ich sie jemals hatte. Es wird lange dauern, bis sie damit irgendeinen wirkenden Mechanismus herausfinden.

Grüße

Waltraud Wagner, Warburg

Quelle: Newsletter der Partei Aufbruch für Bürgerrechte, Freiheit und Gesundheit

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Antennenwald wird immer dichter

Dem Kanton und den Gemeinden sind die Hände gebunden

Gegen 2500 Mobilfunkantennen sind im Kanton St. Gallen in Betrieb, Tendenz steigend. Vielerorts regt sich Widerstand. Werden die Grenzwerte aber eingehalten, können Gesuche nicht abgelehnt werden.

Thomas Walliser Keel

Zufrieden ist eigentlich niemand. Die Mobilfunkbetreiber wollen möglichst schnell ihrem Auftrag für eine flächendeckende Versorgung nachkommen, werden aber durch Einsprachen blockiert. Anwohner einer Antenne beschweren sich wie in Hemberg über Kopfweh oder protestieren bereits gegen den Bau wie in Ennetbühl(siehe Kasten), haben die Rechtsprechung aber nicht auf ihrer Seite.

Dazwischen stehen Gemeinden und Kanton, deren Spielraum eng ist.«Wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten sind, besteht ein Anspruch auf Bewilligung. Wir können nicht darüber befinden, ob es die neue Antenne braucht oder nicht. Die Kantone haben vielmehr zu vollziehen, was das Bundesrecht vorgibt», sagt Christof Gämperle, Generalsekretär des kantonalen Baudepartements.

Nur Grenzwerte zählen

Die von Gegnern eines Wildwuchses beim Antennenbau erhobene Forderung, die Behörden sollten die Koordination in die Hand nehmen, ist deshalb nicht zu erfüllen. Einzig bei den weniger häufigeren Standorten außerhalb der Bauzone hat der Kanton etwas mehr Einfluss. Dort wacht das Amt für Raumentwicklung darüber, ob die Argumente des Betreibers für den Standort zum Beispiel an einer Autobahn ausreichen, wie der Fachverantwortliche für nicht-ionisierende Strahlung (NIS) im Amt für Umweltschutz Martin Hohl erklärt. Aber auch hier gilt: Einwände von eventuellen Anwohnern zählen nicht, solange die Grenzwerte eingehalten sind.

Drohungen

Mit Einsprachen sind die Mobilfunkmasten also kaum zu verhindern, höchstens zu verzögern.

Entscheid erst im April

Die Regierung forderte daher, dass der Bund unverzüglich ein Nationales Forschungsprogramm «Nicht-ionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit» bewilligt, um genauere Daten über die Schädlichkeit der Strahlung zu erhalten.In seiner Antwort vertröstete das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) auf Ende 2003, dann werde der Bundesrat über die neuen Forschungsprogramme befinden. Dem war nicht so. Das NIS-Forschungsprogramm ist laut Jürg Baumann, Chef der Sektion NIS im Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), noch im Rennen. Entschieden werde aber erst im kommenden April. Selbst wenn das Programm bewilligt wird, ist mit schnellen Antworten wegen der Komplexität der Materie nicht zu rechnen. Immerhin wurde ein Fortschritt in der Kontrolle der bestehenden Anlagen erreicht. Ab Mitte 2004 will das Bundesamt für Kommunikation den Kantonen eine Datenbank zur Verfügung stellen, dank der jederzeit geprüft werden kann, wie viel Leistung eine Antenne fährt. «Besorgte Bürger können sich dann an uns wenden und Auskunft verlangen, ob die Grenzwerte eingehalten werden», sagt Martin Hohl.

Immer mehr

Unabhängig davon geht der Ausbau weiter.

Beispiel Ennetbühl

Derzeit gibt es im Kanton St. Gallen schätzungsweise 500 bis 600 Standorte mit 2000 bis 2500 Mobilfunkantennen verschiedener Anbieter und mit unterschiedlicher Frequenz. Gut ein Dutzend Gesuche ist hängig. Eines der umstrittenen Verfahren läuft in der Toggenburger Gemeinde Krummenau. Dort soll bei Ennetbühl, gut sichtbar von der Strasse Schwägalp-Neu St. Johann aus, ein 29 Meter statt wie bisher 20 Meter hoher Mast errichtet werden.

17 Antennen

 

«Freilandversuch»

«Wir befinden uns in einem Mikrowellen-Freilandversuch für Mensch, Tier und Pflanzen», so Sutter angesichts der ungelösten Frage, ob und wie stark schädlich die Strahlen sind. Dies verstoße gegen Bundesrecht: Das Umweltschutzgesetz verlangt im Sinne der Vorsorge, dass Menschen, Tiere und Pflanzen vor Einwirkungen zu schützen sind, die schädlich werden können.Gleichwohl ist die IG MSO laut Sutter nicht gegen die Benutzung von Handys, sondern gegen einen unkontrollierten Ausbau der Netze. Seit dem Augenschein warten die IG MSO und die Mobilfunkbetreiber auf den Entscheid des Krummenauer Gemeinderats. Dieser soll heute fallen. Ein Informationsabend für die Bevölkerung ist laut Gemeindepräsident Reinhard Kobelt nicht geplant.

Montag, 12. Januar 2004

http://www.tagblatt.ch/index.cfm?pass_id=863681&liste=863630,863628,863634,863633,863656,8636 52,863653,863654,863655,863816,863681,863754,863759,863772

Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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Fw: Elektromagnetische Felder

Am 18. 12. 2003 veröffentlichte eine Ärztin unter "Im Magnetfeld lässt das Leiden nach" folgenden Bericht: Unsere 70 Billionen Körperzellen sind außen positiv und innen negativ geladen. Erst die Verschiebung geladener Teilchen (Ionen) macht die Zellwände durchlässig. Verlieren Zellen Spannung, versuchen Experten sie per Magnetfeld wieder zu stimulieren. Die Technik: Eine Magnetspule erzeugt mit Hilfe von Strom schwache magnetische Impulse, je nach eingestellter Feldstärke. Die ausgesendeten Schwingungen bringen, bei einer maximalen Sitzungsdauer von 30 Minuten, den Stoffwechsel auf Touren.

Diese Ausführungen belegen, dass die Wissenschaft seit Jahren elektromagnetische Strahlen einsetzt und damit verbundene Wirkung auf Zellwände von Lebewesen bekannt sind. Wenn diese Anwendung auf höchstens 30 Minuten Behandlungsdauer bei geringer Feldstärke begrenzt ist, dann sollte die Schlussfolgerung sein, dass längere Übertragungszeiten, und dazu noch durch Mobilfunk-Feldstärken von 1000 MikroWatt/qm, für Lebewesen gefährlich sind.

Für den Rechtsstaat ist es unwürdig, dass von Mobilfunk-Geschädigten nach wie vor Beweisführung von Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkstrahlung gefordert wird, obschon eine entsprechende Kausalkette längst vorhanden ist.

Die von der Rechtsprechung leider nach wie vor geübte einseitige Praxis bietet traurige Beispiele. Siehe Entscheidungsgründe des LG Wuppertal vom 28. November 2003, auf Abweisung der Klage, für den Rückbau einer nur sieben Meter vom Wohnhaus entfernten Mobilfunkstation(2O 385/02): Verursachte Schädigungen durch Mobilfunksendeanlagen sind bislang für den Menschen nicht sicher nachgewiesen und nicht nachweisbar. Selbst wenn biologische Auswirkungen bestünden, sind diese Feststellungen nicht als hinreichend wissenschaftlich gesichert anzusehen. Andererseits stünde, selbst wenn dies der Fall wäre, damit noch nicht fest, oder läge aus wissenschaftlicher Sicht die Gefahr noch nicht hinreichend nahe, dass diese Veränderungen auch zu Schädigungen führen.

Man muss sich bei derartiger Begründung  mit beiden Händen an den Kopf fassen, und mit Entsetzen feststellen, dass  für den Staat offensichtlich nur postum eine Beweisführung durch Sektionsbefund infrage kommt.

 

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Doch noch Aufschub für Spielplatz

Rhein Main Presse 10.01.2004 (Auszug)

Von Gisela Zurmühlen

Eine heftige Debatte entspann sich wieder einmal um die Frage, ob die Mobilfunkantenne aus der Talstraße zum Alten Wasserhaus verlegt werden soll. Rehm votierte dafür: Das Verwaltungsgericht habe signalisiert, dass der Kompromiss, dem Standortbetreiber Vodafone einen Alternativstandort anzubieten, eine Chance habe. Der Vorschlag sehe weiter vor, dass die Gemeinde für 30 Jahre auf Mieteinnahmen verzichte - das entspreche den Kosten für die Umsetzung des Mastes - und die Grabungskosten für die Energieversorgung zum Wasserhaus übernehme. Als Nutzen für die Bürger sah er eine "um das Sechsfache geringere Belastung" - und für die Ortsgemeinde eine weitaus bessere Vermarktbarkeit der Grundstücke im Gebiet "Acht Morgen" zwischen Stadecken und Elsheim.

Müllers Vorwurf, man setze dem einen hin, was man dem anderen wegnehme, wollten weder Rehm noch GAL-Fraktionschef Dr. Volker Macho gelten lassen. Der Standort, der 280 Meter von jeder Bebauung entfernt liege, sei einfach sicherer. Niemand sah sich imstande, die Gefährlichkeit oder Unbedenklichkeit der Strahlung zu bewerten, aber Dieter Laukhardt (CDU) wendete ein, die Gemeinde dürfe keine finanziellen Einbußen erleiden. Dies entkräftete Rehm: "Wenn die Antenne bleibt, wo sie ist, haben wir auch keine Einnahmen, denn das Gebäude gehört uns nicht." Auch das Argument von Heidi Burkhart (SPD), "Wir wissen nicht, was Vodafone uns an den neuen Standort alles hinbaut", war für eine knappe Ratsmehrheit letztlich kein Hindernis, Rehms Vorschlag mitzutragen.

http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=1336373

Kommentar von Siegfried Zwerenz

Es ist zwar positiv zu bewerten, wenn eine Gemeinde versucht die Strahlenbelastung für die Bevölkerung zu reduzieren. Aber im vorliegendem Fall sind 280 Meter Entfernung von der Wohnbebauung auch nicht zu akzeptieren, denn hier sind noch Strahlungswerte zu erwarten, die für viele Menschen schon kurzfristig, und besonders auf Dauer viel zu hoch sind und erkranken. Wenn schon ein Kompromiss eingegangen wird, dann einer der die Bevölkerung besser schützt. Denn wenn es gesundheitliche Probleme gibt, dann kann der Betreiber sich darauf berufen, dass der Standort von der Gemeinde vorgeschlagen wurde.

Omega: beim Newsletter 040111 wurde leider der Kommentar von Siegfried Zwerenz vergessen. Deshalb die Meldung nochmals, nebst Kommentar.

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Ortung per Handy

http://www.buergerwelle.de/pdf/plc.tif .

http://www.buergerwelle.de/pdf/pannenhilfe_ortung_via_handy.tif

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Tagung in Iserlohn

"Gemeinsam sind wir stark" Auf dem Weg zu mehr Zivilcourage in Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung.

Zum Thema Whistleblowing und Zivilcourage sind wieder interessante Beiträge vorgesehen!

Thomas v. Pavel, Ev. Akademie Iserlohn

Antje Bultmann, Internationales Netzwerk zum Schutz von ethischem Engagement.

Thomas v. Pavel, Tel.: 02371 352154

Sekr.: Monika Claus, Ev. Akademie Iserlohn, Berliner Platz 12

58638 Iserlohn, Tel.: 02371 352147

Info: Antje Bultmann, Tel.: 08171 72615

Näheres unter:http://www.buergerwelle.de/pdf/prg.8.1.04Tag.febreine_seite.pdf

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Krebsgefahr durch Zuchtlachse

Krebsrisiko durch Süßstoffe in Lightprodukten wie Coca-Cola-Light, BSE bei Rindfleisch, Nitrofenbelastete Futtermittel oder auch die Nachricht, dass die Hälfte aller Krankheiten ernährungsbedingt sind: Warnungen vor Gesundheitsgefahren durch schlechte Lebensmittel gehören längst zum Alltag. Nun hat das Wissenschaftsmagazin "Science" auch noch Krebsgefahr durch Dioxine im Lachs entdeckt. Betroffen sind Zuchtlachse. Bei Zuchtlachsen ist in den untersuchten Fällen der Dioxingehalt laut "Science" 11-Mal höher ausgefallen als bei freilebenden Lachsen.

http://www.sonnenseite.com/fp/archiv/Akt-News/4255.php

 

Eine Million Arten vom Aussterben bedroht

Eine Studie von 19 Biologen aus sieben Ländern kommt zum Schluss, dass schon 2050 jede vierte Art ausgestorben sein könnte. Die Studie wurde am 8. Januar 2004 im Wissenschaftsmagazin "Nature" veröffentlicht. Der Klimawandel kommt so schnell, dass viele Arten ihm nicht folgen können - die Klimazonen verschieben sich zu rasch.

http://www.sonnenseite.com/fp/archiv/Akt-News/4250.php

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Bush plante Invasion in den Irak schon zu Beginn seiner Amtszeit

Update: Der von Bush 2002 entlassene Finanzminister O'Neill kritisiert den US-Präsidenten zudem als "Blinden" und sagte, es habe nie wirkliche Beweise für Massenvernichtungswaffen im Irak gegeben.

http://www.telepolis.de/tp/deutsch/inhalt/co/16498/1.html

 

"Der Krieg war nicht die beste und nicht die einzige Option"

US-Studie über irakische Waffen bringt Bush-Regierung in Bedrängnis.

http://www.telepolis.de/tp/deutsch/special/irak/16496/1.html