Mobilfunk-Newsletter vom 12.05.2005

Krebs erregender Mobilfunkmast?

Neuhardenberg (MOZ)

Von Silke Müller

Neuhardenbergs Bürgermeister nimmt es ernst, wenn Einwohner ihre Sorgen an ihn herantragen und um Hilfe bitten. Erst recht, wenn es um den Verdacht geht, dass ein Mobilfunkturm möglicherweise mit Ursache für Krebserkrankungen ist. "Wenn auf acht von zwölf Grundstücken im Birkenweg, der gleich neben dem Mobilfunkturm liegt, Menschen mit einer Krebserkrankung leben, dann ist das zumindest ungewöhnlich und dann muss man möglichen Ursachen nachgehen", hatte Mario Eska vor dem Gemeinderat erklärt. Der Mann ist kein Experte, aber er hat sich umgehört. "In einem Nachbardorf von Neuhardenberg gibt es eine ähnliche Sachlage", sagt er, will jedoch mit Rücksicht auf die Bürger, die sich bislang noch nicht an den Bürgermeister oder Öffentlichkeit gewandt haben, den Ortsnamen nicht öffentlich nennen.

Omega siehe dazu „Krebshäufung in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen“ unter:

http://omega.twoday.net/stories/580235/

Das Thema ist brisant. Erst vor wenigen Monaten gab es in Petershagen und Falkenberg eine Bürgerinitiative, die sich vergebens gegen den Aufbau eines neuen Mobilfunkturmes eingesetzt hatte. In Letschin wurde trotz Bürgerbedenkens vor einiger Zeit ein solcher Mobilfunkturm neu aufgebaut - allerdings nicht auf dem Dach der Schule, wie zeitweise auch zur Diskussion stand.

Bislang gab es stets die Genehmigung durch die Behörden, bislang aber gibt es auch noch keine Untersuchungen von Langzeitfolgen, die möglicherweise von Mobilfunktürmen ausgehen. Als sicher gilt nur, dass sich die Betreiber solcher Funktürme in aller Regel im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bewegen.

Omega es stimmt nicht, dass es noch keine Untersuchungen von Langzeitfolgen, die möglicherweise von Mobilfunktürmen ausgehen, gibt. Siehe z.B. „Die Nailaer Mobilfunkstudie“ unter: http://omega.twoday.net/stories/351483/

Dennoch staunte Neuhardenbergs Bauamtsleiter Dietmar Müller zum Beispiel nicht schlecht, als er wegen des Bürgeranliegens zum Thema recherchierte. "27 Anrufe habe ich gebraucht, um da langsam durchzudringen", versuchte er die komplizierte Recherche allein zum Neuhardenberger Mobilfunkturm zu beschreiben. Dabei kam unter anderem heraus, dass es zwar regelmäßige Messungen der Strahlungen dieser Anlagen gibt, allerdings offenbar nicht bei allen Mobilfunktürmen. "Nach meiner Kenntnis wird hier in der Region regelmäßig an Standorten in Bad Freienwalde, Müncheberg und Fürstenwalde gemessen", erklärte Bauamtsleiter Dietmar Müller. Dort allerdings seien nach den Ergebnissen die Schwellenwerte der Anlagen um mehr als das Hundertfache unterschritten. Der Neuhardenberger Mobilfunkturm ist offiziell zugelassen. Er wurde 1992/93 von der Telekom gebaut, so Müller. Er hat mehrfach den Besitzer gewechselt und wird jetzt von der Deutschen Funkturm GmbH betrieben. Die Zulassung durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post läge vor, sagt Müller.

Omega siehe dazu „Strahlenmessungen“ unter: http://omega.twoday.net/stories/326599/

Auf ihrer Internetseite (http://www.bmwa.bund.de

Omega es stimmt nicht, dass bisherige Forschungsergebnisse nicht belegen können, dass es durch Handy-Strahlung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt. Siehe „Wissenschaft und Mobilfunk“ unter: http://omega.twoday.net/stories/293807/

 

Zwar legte die Frau einige aktuelle Gutachten vor, die aus Sicht des Gerichtes aber keine handfesten Beweise für eine Gesundheitsgefahr erbrachten. Damit gäbe es, so das Gericht, keinen Grund für eine geänderte Risikobewertung.

Dass es keineswegs sicher ist, dass die gehäuften Krebserkrankungen in den Häusern im Neuhardenberger Birkenweg auf den Mobilfunkmast zurück zu führen sind, weiß auch der Neuhardenberger Gemeinderat. Bürgermeister Mario Eska will die Situation dennoch nicht unbeachtet lassen. Der Betreiber des Mobilfunkturmes hat Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Heute will er bei einer Bürgerversammlung zum Thema informieren. Fest steht, dass die Gemeinde wenig Einfluss auf den Standort des Mobilfunkturmes nehmen kann. Das Land, auf dem er steht, war Anfang der 90er Jahre an die Telekom verkauft worden.

Die Einwohnerversammlung findet heute, ab 19 Uhr, im Sportlerheim statt.

Mittwoch, 11. Mai 2005 (08:04)

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11.05.2005 05:09

Ein Villinger Strafbefehl mit republikweiter Aufmerksamkeit

Weil ein Amtsrichter gegen einen FH-Professor vorgeht, verschreckt der Wissenschaftler publicityträchtig Handy-Konzerne und Fachjournalisten

Villingen

Bild: Hahne Smart und pointiert: Der Villinger FH-Professor sorgt für umstrittene Thesen.

Für eine nicht kleine Fangemeinde gilt er als Genie unter den Furtwanger Wissenschaftlern: der Villinger Fachhochschul-Professor Konstantin Meyl.

 

Zunächst ging es dem Probanden gut, rekapitulierte Rainer Horn, Richter am Amtsgericht und zuständig für die Pressearbeit. Dann aber verschlechterte sich der Zustand des Mannes. Die Folge: Er erstattete Anzeige gegen Meyl. Der Fall landete auf dem Schreibtisch des Villinger Richters Schleusener. Der entschied gegen Meyl und erließ einen Strafbefehl von 40 Tagessätzen, wie Oberstaatsanwalt Jens Gruhl bestätigte.

Ausschlaggebend dafür war, dass der FH-Professor den Eindruck erweckte, das Skalarwellengerät könne auch für medizinische und therapeutische Zwecke eingesetzt werden, umschreibt Horn den juristischen Knackpunkt. In Teilen hatte das Gerät eine Prüfzulassung, nicht aber als ganzes. Das allein war für den Richter ausschlaggebend: Ob das Gerät strahlt oder Wellen aussendet, "was es macht", war für Gericht und Staatsanwalt "irrelevant", so Gruhl.

Soweit die Staatsanwaltschaft: Gar nicht irrelevant war es dagegen für den FH-Dozenten Meyl. Er legte nicht nur gegen den Strafbefehl Einspruch ein, über den bis gestern noch nicht entschieden war, sondern formulierte im Umkehrschluss auch eine Pressemitteilung, die es in sich hatte. Unter dem Titel "Handys verlieren CE-Zulassung - Mobiltelefone darf man nicht anfassen", hieß es dort unter anderem: "Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz dürfen Handynutzer ab sofort ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch dabei anfassen, da die Geräte damit ihre Zulassung verlieren. Durch das Berühren selbst des isolierten Gehäuses soll es sich um ein Medizinprodukt mit therapeutischer Wirkung handeln." Der Strafbefehl richte sich keineswegs gegen die Grenzwerte für elektromagnetische Wellen. Er betreffe die biologische Wirkung der von jedem Mobilfunksender abgestrahlten, aber bisher unbeachtet gebliebenen Störstrahlung, so Meyl weiter.

Solche Sätze treffen einen Nerv und elektrisierten die Fachleute der Mobilfunkkonzerne und Journalisten. Computer-Bild, Vodafone und der Konzern "O2" meldeten sich bei der Staatsanwaltschaft und beim Amtsgericht. Die Vermutung der Experten: Sorgt ein Strafbefehl des kleinen Amtsgerichts dafür, dass Handys verboten werden müssen, weil die Nutzung der Mobiltelefone den Straftatbestand der Körperverletzung erfülle, schilderte Horn eine der typischen Spekulationen. Der Richter konnte Entwarnung geben. Auch ob der Betrieb eines Handys strafbar sei, wurde insistiert, es war "ein Aufruhr einen ganzen Vormittag lang", resümierte Horn.

Und er könnte eine Fortsetzung finden: denn wird dem Einspruch stattgegeben, kommt es zu einer Verhandlung - mit sicherlich breiter medialer Aufmerksamkeit. Denn der Herr Meyl, der betreibe eine "pointierte Pressearbeit", meinte kurz angebunden Oberstaatsanwalt Gruhl.

http://www.suedkurier.de/lokales/villingen/villingen/art2997,1536533.html?fCMS=85aac9cbbea9ab8ea0 ebc3c071b33dc5

Omega: wir hatten Herrn Prof. Meyl um eine Stellungnahme zu diesem Artikel gebeten, die Sie nachstehend nachlesen können:

Handys darf man nicht anfassen

Zu dem Bericht im Südkurier vom Mittwoch ist nachzutragen, dass der einzige und Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft, der das Skalarwellengerät von Prof. Meyl getestet haben will, gar kein Mediziner ist. Es handelt sich vielmehr um den Geistheiler B., der im Südschwarzwald sein Unwesen treibt.

Sein Gesundheitszustand ist auch von keinem Arzt überprüft worden, weshalb sich der Staatsanwalt bei seiner Aussage allein auf die unzuverlässige Selbstbeobachtung des Geistheilers verlassen hat. Zudem hat die Staatsanwaltschaft über diesen Fall bereits entschieden: Die Anzeige war abgewiesen und dem fragwürdigen Zeugen der Besuch eines niedergelassenen Arztes empfohlen worden.

In der Sache selber ist richtig zu stellen, dass die Wellen natürlich keine Energie einsammeln. Die in Kreisen der Wissenschaft seit 100 Jahren u.a. von Nobelpreisträgern diskutierten Skalarwellen, für deren Erforschung Prof. Meyl an der FH-Furtwangen ein Nachweisgerät entwickelt hat, stehen vielmehr im Verdacht für den Elektrosmog verantwortlich zu sein. Mit seiner Forderung nach wissenschaftlicher Erforschung kann sich Meyl der Unterstützung weiter Kreise der Bevölkerung sicher sein. Ganz anders die Staatsanwaltschaft, die in dem zugelassenen Experimentiergerät ein medizinisches Therapiegerät gesehen haben will und gleichzeitig vor den abgestrahlten Wellen die Augen verschließt. Da bleibt Raum für Spekulationen. Hat das Gerät eine homöopathische oder am Ende gar keine Wirkung? Kann von einer Welle auch dann eine invasive medizinische Wirkung ausgehen, wenn sie gar nicht existiert? Das soll verstehen wer will.

Unterm Strich könnte die Einflussnahme der Staatsanwaltschaft in laufende Forschungsarbeiten als Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit von Forschung und Lehre gewertet werden, womit sich der Vorgang noch zu einem Justizskandal ausweiten könnte. In diesem Fall werden sicher andere Zeugen über ihre wissenschaftlichen Ergebnisse referieren, als der zweifelhafte Geistheiler mit seinem misslungenen Selbstversuch.

Prof. Dr. Konstantin Meyl, University of Applied Sciences, FH Furtwangen, Robert-Gerwig-Platz 1, D-78120 Furtwangen, Tel.: +49-/ 0-7723-920-2231, Büro privat: 0-7732-13679 und: 1.TZS im Technologiezentrum D-78112 St. Georgen, Leopoldstr. 1, Tel: 0-7724-1770, Fax: 0-7724-9486720, email: prof@k-meyl.dehttp://www.k-meyl.de

 

Initiative spricht mit Hausbesitzer

MARKDORF (ahr)

"Der Vodafone-Standort verdient es, dagegen zu sein", stärkte Bürgermeister Bernd Gerber am Montagabend im "Ristorante Di Meco" der Bürgerinitiative Sendemast Spitalstraße den Rücken. Der neue Mast steht - wie mehrfach berichtet - in unmittelbarer Nähe des Kindergartens und des Pflege- und Seniorenheims.

 

Als wirksamstes Mittel gegen den Vodafone-Standort in der Spitalstraße nannte Gerber den Kontakt zum Hausbesitzer. Der Stadt seien die Hände gebunden. Durch Bebauungspläne oder Satzungen sei nichts zu machen. Das sei vom Gesetzgeber auch so gewollt. Laut Landesbauordnung sind Masten mit einer Länge bis zu zehn Meter "verfahrensfrei".

Omega siehe dazu „Mobilfunk - was die Kommunen derzeit tun können“ unter:

http://omega.twoday.net/stories/682673/

Der Besitzer des Gebäudes Spitalstraße 2 habe sich gesprächsbereit gezeigt, berichtete Michael Tiesler. "Wir haben einen Dreiviertelstunde miteinander geredet", sagte das Mitglied der Bürgerinitiative. Weitere Gespräche sollen folgen.

Die von Vodafone angekündigten Vorher-Nachher-Messungen im Bereich Kindergarten/Seniorenheim sollen durch Untersuchungen im Auftrag der Bürgerinitiative flankiert werden. Der Vater eines dreijährigen Kindergartenkinds bot außerdem regelmäßige Blutuntersuchungen an. Parallel dazu nimmt die Bürgerinitiative Kontakt zu einem auf Mobilfunk spezialisierten Rechtsanwalt auf.

Zeigt Flagge: Die Bürgerinitiative Sendemast Spitalstraße sammelt am Tag der Wirtschaft in der Hauptstraße Unterschriften für den "Markdorfer Appell". SZ-Foto: mk

(Stand: 11.05.2005 00:19)

http://www.szon.de/lokales/markdorf/stadt/200505110347.html

 

Wenn die Schuldenfalle zuschnappt

http://omega.twoday.net/stories/684215/

Nachrichten von der BI Bad Dürkheim

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Mobilfunk Archiv (Englisch)

http://tinyurl.com/6rsgw

 

Magenta News - Mobile- Tetra Masts from Mast Network

http://tinyurl.com/4dllx

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Bundesregierung will Datenschutz massiv einschränken

http://omega.twoday.net/stories/685285/